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Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)
ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:
ZUSAMMENFASSUNG
In der Europäischen Union (EU) haben etwa 75 Millionen Menschen nur geringe oder gar keine Qualifikationen, sodass für diese Menschen die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden, drei Mal höher ist als bei Menschen mit hoher Qualifikation.
Um die Menschen dabei zu unterstützen, ihre Fertigkeiten weiterzuentwickeln und einen Arbeitsplatz zu finden, hat die EU eine spezielle Agentur eingerichtet, um Berufsbildungsmaßnahmen in der EU zu fördern und die EU-Länder bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen.
WAS IST DAS ZIEL VON CEDEFOP?
Der Zweck von Cedefop, dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, ist die Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Förderung Berufsbildung und der Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen Politik der Berufsbildung durch seinen wissenschaftlichen und technischen Beitrag.
Cedefop arbeitet eng mit der Europäischen Kommission, den EU-Ländern, Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern und Fachleuten im Bereich Berufsbildung zusammen. Diesen stellt das Zentrum aktuelle Informationen zu Entwicklungen im Bereich der Berufsbildung zur Verfügung und gibt ihnen außerdem die Möglichkeit, politische Maßnahmen zu diskutieren.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Hauptaufgaben des Zentrums sind:
Arbeit
Vier Hauptstichworte:
Politikanalyse : Das Zentrum ist beauftragt, über die Fortschritte der EU-Länder hinsichtlich der Erreichung der gemeinsam vereinbarten politischen Ziele im Bereich der Berufsbildung sowie die Finanzierung der Berufsbildung zu berichten.
Förderung des lebenslangen Lernens: Das Zentrum überwacht und überprüft Tendenzen und politische Entwicklungen im Bereich des lebenslangen Lernens (d. h. des Lernens in jedem Lebensalter). Es stellt politischen Entscheidungsträgern Daten und Analysen zur Verfügung und bietet die Möglichkeit zur Wissensteilung und zum Austausch von bewährten Verfahren im Bereich Aus- und Weiterbildung.
Ermittlung des Qualifikationsbedarfs: Das Zentrum analysiert mögliche Ungleichgewichte auf dem EU-Arbeitsmarkt. Es untersucht außerdem den Qualifikations- und Kompetenzbedarf in bestimmten Sektoren und sucht nach einem gemeinsamen EU-Ansatz zur Überprüfung des wechselnden Qualifikationsbedarfs.
Qualifikationen verstehen: Es trägt zur Schaffung von gemeinsamen EU-Instrumenten und -Prinzipien in der Berufsbildung bei, um die Menschen dabei zu unterstützen, in jedem Lebensalter ihre Karriere voranzutreiben und zu verändern. Es verbreitet beispielsweise Informationen zu EU-Instrumenten wie dem EU-Qualifikationsrahmen (EQR), dem Europäischen Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) und dem Europass.
Netzwerke
Cedefop arbeitet mit zwei Hauptnetzwerken:
HINTERGRUND
Cedefop ist eine der dezentralen Einrichtungen der EU. Es wurde 1975 gegründet und zog 1995 von Berlin nach Thessaloniki um.
Im Jahr 2015 feierte das Zentrum die 40-jährige Mitwirkung an der Berufsbildung in Europa und das 20-jährige Bestehen in Griechenland.
Für weitere Informationen:
RECHTSAKT
Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EWG) Nr. 337/75 |
16.2.1975 |
- |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EWG) Nr. 1946/93 |
26.7.1993 |
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Verordnung (EG) Nr. 1131/94 |
1.9.1994 |
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Verordnung (EG) Nr. 251/95 |
1.3.1995 |
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Verordnung (EG) Nr. 354/95 |
1.1.1995 |
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Verordnung (EG) Nr. 1655/2003 |
1.10.2003 |
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Verordnung (EG) Nr. 2051/2004 |
21.12.2004 |
- |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die externe Evaluierung der Tätigkeit des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (KOM(2008) 356 endg. vom 13.6.2008)
Letzte Aktualisierung: 30.09.2015