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Die Geschäftsordnung behandelt die folgenden Aspekte der Parlamentstätigkeit.
Der Präsident, die 14 Vizepräsidenten und die fünf Quästoren werden von den MdEP in geheimer Wahl für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt.
Im Laufe dieser Gesetzgebungsverfahren widmet das Parlament Themen wie finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan, der Achtung der Grundrechte, der Rechtsgrundlage, der Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen und der Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität besondere Aufmerksamkeit.
Im Falle von legislativen Initiativberichten fordert das Parlament die Europäische Kommission zur Unterbreitung von Vorschlägen (Artikel 47) auf oder unterbreitet in den dafür in den Verträgen vorgesehenen Fällen selbst Vorschläge (Artikel 46).
Das Parlament kann zudem nichtlegislative Initiativberichte zu bestimmten Themen ausarbeiten.
Das Parlament
Die MdEP können schriftliche Anfragen an folgende Institutionen richten:
Zudem können sie mündliche Anfragen, auf die eine Debatte folgt, an den Rat oder die Kommission richten.
Sitzungsperioden des Parlaments
Das Parlament bildet mit nationalen Parlamenten auf der ganzen Welt interparlamentarische Delegationen und gemischte Ausschüsse und arbeitet mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zusammen.
In Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der EU fallen und die den Petenten direkt betreffen, kann jeder EU-Bürger und jede EU-Bürgerin eine Petition an das Parlament richten.
Das neueste Fassung der Geschäftsordnung trat am in Kraft.
Die neueste Fassung der Geschäftsordnung:
Weiterführende Informationen:
Geschäftsordnung – 9. Wahlperiode – Juli 2019 (ABl. L 302 vom , S. 1-128).
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 10. Wahlperiode – Juni 2024
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