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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Geschäftsordnung – 10. Wahlperiode

WAS IST DER ZWECK DER GESCHÄFTSORDNUNG?

  • Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments enthält die interne Organisation und Arbeitsweise des einzigen direkt gewählten europaweiten Organs der Europäischen Union (EU). Gemäß Artikel 232 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist das Europäische Parlament befugt, sich seine eigene Geschäftsordnung zu geben.
  • In ihr sind sämtliche Verfahrensaspekte der Parlamentsarbeit abgedeckt.
  • Sie wurde mehrfach geändert, kürzlich mit dem Ziel, einerseits die Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht des Parlaments zu stärken und andererseits die Arbeitsabläufe als Legislativorgan und als Zweigstelle der Haushalts- und Entlastungsbehörde zu optimieren. Ferner wurden die Möglichkeiten ausgebaut, die demokratische Aufsicht auszuüben und andere EU-Organe zur Rechenschaft zu ziehen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Geschäftsordnung behandelt die folgenden Aspekte der Parlamentstätigkeit.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP):

Amtsträger des Parlaments

Der Präsident, die 14 Vizepräsidenten und die fünf Quästoren werden von den MdEP in geheimer Wahl für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt.

  • Der Präsident:
    • ist für die allgemeine Ausrichtung des Parlaments und seiner verschiedenen Tätigkeiten zuständig;
    • vertritt das Parlament;
    • sorgt für die Einhaltung der Geschäftsordnung und wahrt die Ordnung;
    • eröffnet, unterbricht und schließt die Sitzungen, leitet die Debatten und überwacht die Abstimmungen;
    • entscheidet über die Zulässigkeit von Änderungsanträgen und anderen Texten, über die abgestimmt werden soll, sowie über die Zulässigkeit parlamentarischer Anfragen; und
    • leitet Angelegenheiten, die die Tätigkeit der Parlamentsausschüsse betreffen, an diese weiter.
  • Die Vizepräsidenten nehmen spezifische Zuständigkeiten wahr und vertreten bei Bedarf den Präsidenten.
  • Die Quästoren sind mit Verwaltungs- und Finanzaufgaben betraut, die die MdEP direkt betreffen.
  • Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und den 14 Vizepräsidenten. Die Quästoren sind Mitglieder im Präsidium in beratender Tätigkeit. Das Präsidium trifft finanzielle, organisatorische und administrative Entscheidungen in Angelegenheiten des Parlaments. Es ist auch für die Anwendung der Satzung für die MdEP zuständig.
  • Die Konferenz der Präsidenten besteht aus dem Präsidenten des Parlaments und den Vorsitzen der Fraktionen (siehe unten). Sie organisiert die politischen Arbeiten des Parlaments und beschließt die Legislativplanung.
  • Der Konferenz der Ausschussvorsitze gehören die Vorsitze aller ständigen Ausschüsse und aller Sonderausschüsse an. Sie kann Vorschläge zur Arbeit der Ausschüsse und zu den Tagesordnungen der Plenartagung unterbreiten.
  • Der Konferenz der Delegationsvorsitze gehören die Vorsitze aller parlamentarischen Delegationen an Parlamente in anderen Teilen der Welt an. Sie kann Vorschläge für die Arbeit der Delegationen unterbreiten.
  • Fraktionen werden von den MdEP entsprechend ihrer politischen Zugehörigkeit gebildet. Zur Bildung einer Fraktion bedarf es mindestens 23 MdEP, die in mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten gewählt wurden. Die Fraktionen erhalten je nach Größe finanzielle und administrative Unterstützung.
    • Einige MdEP gehören keiner Fraktion an. Sie erhalten Unterstützung für ihre parlamentarischen Tätigkeiten.
    • Einzelne MdEP aus unterschiedlichen Fraktionen können interfraktionelle Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen wie zum Beispiel Tierschutz oder öffentliche Gesundheit bilden. Sie können auch inoffizielle Gruppierungen für den informellen Meinungsaustausch zu konkreten fraktionsübergreifenden Problemen bilden.

Gesetzgebungsverfahren

Im Laufe dieser Gesetzgebungsverfahren widmet das Parlament Themen wie finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan, der Achtung der Grundrechte, der Rechtsgrundlage, der Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen und der Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität besondere Aufmerksamkeit.

Initiativverfahren

Im Falle von legislativen Initiativberichten fordert das Parlament die Europäische Kommission zur Unterbreitung von Vorschlägen (Artikel 47) auf oder unterbreitet in den dafür in den Verträgen vorgesehenen Fällen selbst Vorschläge (Artikel 46).

Nichtlegislative Berichte

Das Parlament kann zudem nichtlegislative Initiativberichte zu bestimmten Themen ausarbeiten.

  • Konstitutionelle Fragen: Die Vorschriften betreffen die Rolle des Parlaments bei der Änderung der EU-Verträge, beim Beitritt eines neuen Landes zur EU oder beim Ausscheiden eines Mitgliedstaates.
  • Haushaltsverfahren: Die Vorschriften betreffen sowohl die Berücksichtigung des jährlichen Haushaltsplans der EU als auch ihren mehrjährigen Finanzrahmen.
  • Internationale Abkommen: Für den Abschluss ist die Zustimmung des Parlaments oder seine Stellungnahme erforderlich. Das Parlament kann zu Aspekten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU angehört werden.

Beziehungen zu anderen EU-Einrichtungen und -Organen

Das Parlament

Parlamentarische Anfragen

Die MdEP können schriftliche Anfragen an folgende Institutionen richten:

Zudem können sie mündliche Anfragen, auf die eine Debatte folgt, an den Rat oder die Kommission richten.

Beziehungen zu den nationalen Parlamenten

Sitzungsperioden des Parlaments

Ausschüsse

  • Die ständigen Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Parlaments im Plenum vor, indem sie Berichte und andere Dokumente in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich vorlegen.
  • Sonderausschüsse können für eine bestimmte Mandatszeit für einen bestimmten Themenbereich eingesetzt werden.
  • Untersuchungsausschüsse können eingesetzt werden, um mutmaßliche Verstöße gegen das EU-Recht oder mögliche Missstände zu prüfen.
  • Es gibt Vorschriften für Situationen, in denen ein Konflikt über die Zuständigkeit von zwei oder mehr ständigen Ausschüssen aufkommt. Außerdem kann ein nichtständiger Legislativausschuss gebildet werden, der einen bestimmten Vorschlag für einen verbindlichen Rechtsakt oder ein prälegislatives Strategiedokument behandelt.

Interparlamentarische Delegationen

Das Parlament bildet mit nationalen Parlamenten auf der ganzen Welt interparlamentarische Delegationen und gemischte Ausschüsse und arbeitet mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zusammen.

Petitionen

In Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der EU fallen und die den Petenten direkt betreffen, kann jeder EU-Bürger und jede EU-Bürgerin eine Petition an das Parlament richten.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das neueste Fassung der Geschäftsordnung trat am in Kraft.

HINTERGRUND

Die neueste Fassung der Geschäftsordnung:

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Geschäftsordnung – 9. Wahlperiode – Juli 2019 (ABl. L 302 vom , S. 1-128).

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 10. Wahlperiode – Juni 2024

Letzte Aktualisierung:

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