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Equipment used in potentially explosive atmospheres (ATEX)
Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
Die Europäische Union (EU) hat ein Gesetz über den Verkauf und die Inbetriebnahme von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) verabschiedet. Solche Bereiche entstehen, wenn sich Luft mit Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben zu einem Gemisch verbindet, das sich unter bestimmten Betriebsbedingungen entzünden kann.
RECHTSAKT
Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung)
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
Die ATEX-Richtlinie legt einheitliche, EU-weite Vorschriften für den Verkauf und die Inbetriebnahme von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen fest. Sie soll sicherstellen, dass Produkte bestimmte Anforderungen erfüllen, damit ein hohes Niveau beim Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen, insbesondere von Arbeitnehmern, und gegebenenfalls beim Schutz von Haus- und Nutztieren und Gütern gewährleistet wird. Sie gilt für eine ganze Reihe von Produkten, darunter auf festen Offshore-Öl- und Erdgas-Förderplattformen verwendete Ausrüstungen, petrochemische Anlagen, Minen, Müllereibetriebe (durch die Luft getragene Mehlpartikel sind hochentzündlich) und sonstige Bereiche, in denen ein explosionsgefährdeter Bereich vorliegen könnte.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Richtlinie definiert die Aufgaben der Hersteller, Einführer und Händler im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
Die Richtlinie legt ferner die Schritte der nationalen Behörden fest, die für die Überwachung der Sicherheit zuständig sind, um die Einfuhr gefährlicher Produkte aus Nicht-EU-Ländern zu erkennen und zu verhindern.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Am 20. April 2016. Sie hebt die Richtlinie 94/9/EG mit Wirkung vom 20. April 2016 auf.
HINTERGRUND
Die Richtlinie aktualisiert die EU-Vorschriften für den Verkauf von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie ist Teil der Entscheidung zur Modernisierung des EU-Rechts in einer Vielzahl von Industriebranchen, um die Vorschriften zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und klarere und einheitlichere Vorschriften zu schaffen.
Siehe auch die ATEX-Website der Europäischen Kommission.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 2014/34/EU |
18.4.2014 Punkte 1 und 3 bis 7 von Artikel 2, Artikel 4 und die Anhänge I, II, XI und XII treten am 20.4.2016 in Kraft. |
19.4.2016 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ABl. L 100 vom 19.4.1994, S. 1-29).
Letzte Aktualisierung: 17.02.2015