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Ensuring lift safety
Gewährleistung der Sicherheit von Aufzügen
Gewährleistung der Sicherheit von Aufzügen
Gewährleistung der Sicherheit von Aufzügen
Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) über den Verkauf und die Inbetriebnahme von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge verfolgen zwei Hauptziele: i) den Verkauf von Aufzügen und deren Sicherheitsbauteile innerhalb des EU-Binnenmarktes zu erlauben und ii) ein hohes Sicherheitsniveaus für Aufzugbenutzer und Wartungspersonal sicherzustellen.
RECHTSAKT
Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) über den Verkauf und die Inbetriebnahme von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge verfolgen zwei Hauptziele: i) den Verkauf von Aufzügen und deren Sicherheitsbauteile innerhalb des EU-Binnenmarktes zu erlauben und ii) ein hohes Sicherheitsniveaus für Aufzugbenutzer und Wartungspersonal sicherzustellen.
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
Diese Richtlinie definiert einheitliche Vorschriften für den Verkauf und die Inbetriebnahme von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge. Sie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind. Sie findet keine Anwendung auf Standseilbahnen, Baustellenaufzüge und Fahrtreppen und Fahrsteige.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Richtlinie definiert die Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler in Verbindung mit dem Verkauf von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge:
Darüber hinaus gibt die Richtlinie vor, wie nationale Behörden, die für die Überwachung der Sicherheit zuständig sind, die Einführung von gefährlichen Sicherheitsbauteilen oder Aufzügen aus Drittländern identifizieren und verhindern können.
AB WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Diese Richtlinie ist am 18. April 2014 in Kraft getreten. Sie hebt die Richtlinie 95/16/EG mit Wirkung vom 20. April 2016 auf.
HINTERGRUND
Die Richtlinie aktualisiert die EU-Vorschriften über den Verkauf von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge. Dies ist Teil der Bemühungen, das EU-Recht in einer Vielzahl von Industriebranchen zu modernisieren, um die Vorschriften zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und klarere und einheitlichere Vorschriften zu schaffen.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 2014/33/EU |
18.4.2014 Bestimmte Artikel und Punkte aus den Anhängen treten am 19.4.2016 in Kraft |
19.4.2016 |
Letzte Aktualisierung: 17.02.2015