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Ensuring safe explosives for non-military use
Bereitstellung von sicheren Explosivstoffen für zivile Zwecke
Bereitstellung von sicheren Explosivstoffen für zivile Zwecke
Bereitstellung von sicheren Explosivstoffen für zivile Zwecke
Die Strategie der Europäischen Union für Explosivstoffe für zivile Zwecke verfolgt drei wesentliche Ziele. Diese Ziele lauten: i) Etablierung eines EU-Binnenmarkts für den Handel mit Explosivstoffen für zivile Zwecke; ii) Harmonisierung ihrer Sicherheitsanforderungen auf einem hohen Schutzniveau; iii) Aufbau eines Verwaltungssystems für die Überwachung der Verbringung von Explosivstoffen und Munition.
RECHTSAKT
Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung).
ZUSAMMENFASSUNG
Die Strategie der Europäischen Union für Explosivstoffe für zivile Zwecke verfolgt drei wesentliche Ziele. Diese Ziele lauten: i) Etablierung eines EU-Binnenmarkts für den Handel mit Explosivstoffen für zivile Zwecke; ii) Harmonisierung ihrer Sicherheitsanforderungen auf einem hohen Schutzniveau; iii) Aufbau eines Verwaltungssystems für die Überwachung der Verbringung von Explosivstoffen und Munition.
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
Die Richtlinie legt Regeln für die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke in der EU fest. Die Richtlinie gilt nicht für:
WICHTIGE ECKPUNKTE
In der Richtlinie werden die Pflichten von Herstellern, Einführern und Händlern in Bezug auf den Handel mit kommerziellen Explosivstoffen festgelegt:
Die Richtlinie legt außerdem:
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Diese Richtlinie tritt am 20. April 2016 in Kraft. Sie ersetzt Richtlinie 93/15/EWG ab dem 20. April.2016.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 2014/28/EU |
18.4.2014 |
19.4.2016 |
Letzte Aktualisierung: 12.02.2015