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Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren - Unterstützung der Verbraucher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte beim Einkauf im Ausland

Die Bereitstellung von Informationen, kostenloser Beratung und Unterstützung für Mitglieder der Öffentlichkeit, wenn diese einen Einkauf im Ausland tätigen, ermöglicht es diesen Personen, den europäischen Binnenmarkt beim Einkauf überall, jederzeit und in jeder Lage in vollem Umfang zu nutzen.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 254/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über ein mehrjähriges Verbraucherprogramm für die Jahre 2014-2020 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1926/2006/EG

ZUSAMMENFASSUNG

Die Bereitstellung von Informationen, kostenloser Beratung und Unterstützung für Mitglieder der Öffentlichkeit, wenn diese einen Einkauf im Ausland tätigen, ermöglicht es diesen Personen, den europäischen Binnenmarkt beim Einkauf überall, jederzeit und in jeder Lage in vollem Umfang zu nutzen.

WAS IST DAS NETZWERK DER EUROPÄISCHEN VERBRAUCHERZENTRALEN?

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ-Netz) besteht aus 30 Ämtern, von denen sich jeweils eines in jedem EU-Land sowie in Norwegen und Island befindet. Es bietet Verbrauchern in der EU kostenlose Beratung, sowohl online als auch vor Ort.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele

  • Bereitstellung von Informationen für Bürger bezüglich ihrer Rechte im Rahmen der europäischen und nationalen Verbraucherschutzvorschriften;
  • Beratung hinsichtlich der Handhabung von Verbraucherbeschwerden;
  • Unterstützung bei der Suche nach einer gütlichen Einigung bei Beschwerden gegen Unternehmer, die Menschen eingereicht haben, die auf Reisen oder online etwas im Ausland gekauft haben;
  • Vermittlung von Mitgliedern der Öffentlichkeit an eine zuständige Einrichtung, sofern das Netzwerk nicht helfen kann.

Das Netzwerk kann EU-Bürgern nicht helfen, die ein Problem mit einem Unternehmer in ihrem eigenen Land haben.

Das Personal der Zentren besteht aus Rechtsexperten. Sie bieten Unterstützung in zahlreichen Verbraucherfragen, dazu gehören:

  • Online-Shopping;
  • Fluggastrechte;
  • Probleme mit Autovermietungen;
  • verschiedene Formen von Internetbetrug;
  • Teilnutzungsrechte / Ferienunterkünfte.

Finanzierung

Das EVZ-Netz wird über das mehrjährige EU-Verbraucherprogramm für die Jahre 2014-2020 finanziert, das einen hohen Verbraucherschutz gewährleisten und Verbraucher durch Informationen und Bildung stärken soll.

Ein Bericht der Europäischen Kommission von 2015 über das zehnjährige Bestehen des Netzwerks stellte fest, dass in diesem Zeitraum 650 000 direkte Kundenkontakte bestanden und sich diese jährliche Anzahl zwischen 2005 und 2014 verdoppelt hat. In diesem Bericht wurde die wichtige Rolle des Netzwerks bei der Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften der EU hervorgehoben. Zudem werden anhaltende Schwierigkeiten für Verbraucher festgestellt, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung des digitalen Binnenmarkts.

HINTERGRUND

Die Rolle des Netzwerks bei der gütlichen Lösung von Beschwerden mit Unternehmern wird von den 2013 verabschiedeten EU-Rechtsvorschriften gestützt. Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung und die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung unterstützen Verbraucher und Unternehmer bei der raschen, kostengünstigen und einfachen Beilegung von Streitigkeiten, ohne vor Gericht zu gehen.

Weiterführende Informationen sind über die Europäischen Verbraucherzentren erhältlich.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 254/2014

1.1.2014

-

ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 42-56

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 63-79)

Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 1-12)

Letzte Aktualisierung: 14.09.2015

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