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Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen – Frontex
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Mit dieser Verordnung wird Frontex eingerichtet, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Verordnung (EU) Nr. 1168/2011 ändert den ursprünglichen Rechtsakt, um den integrierten Grenzschutz der EU-Außengrenzen zu verbessern und die Zusammenarbeit der nationalen Grenzschutzbehörden zu verstärken.
Eine weitere Veränderung, Verordnung (EU) Nr. 656/2014 legt Vorschriften für die Überwachung der Seeaußengrenzen der EU im Rahmen der operativen Zusammenarbeit fest, die von Frontex koordiniert wird.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Aufgaben
Die wesentlichen Aufgaben von Frontex umfassen:
Ausrüstung
Frontex kann ihre eigene Ausrüstung (Fahrzeuge, Schiffe, Helikopter usw.) kaufen oder mieten oder mit EU-Ländern gemeinsam erwerben.
Einsatzplan
Ein Einsatzplan (der vor gemeinsamen Aktionen, Soforteinsätzen und Pilotprojekten zu erstellen ist) umfasst alle Aspekte der Tätigkeit, so z. B.:
EU-Grenzschutzteams
Europäische Grenzschutzteams werden für gemeinsame Aktionen, Soforteinsätze und eingesetzt, die von Frontex koordiniert werden.
Sie setzen sich aus Grenzschutzbeamten der EU-Länder und Experten in folgenden Bereichen des Grenzschutzes zusammen:
Zusammenarbeit
Frontex arbeitet mit Europol, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Behörden von Nicht-EU-Ländern und internationalen Organisationen wie dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zusammen.
EUROSUR
Im Rahmen einer eigenen Verordnung wurde im Jahr 2013 das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) eingerichtet. Diese Plattform für den Informationsaustausch wurde geplant, um den Grenzschutz an den EU-Außengrenzen zu verbessern. Sie unterstützt die EU-Länder durch folgende Maßnahmen:
Frontex spielt eine wichtige Rolle bei der Zusammenstellung und Auswertung des „Europäischen Gesamtlagebildes“, einer Untersuchung der Ereignisse, die kürzlich an den Grenzen bestimmter EU-Länder stattgefunden haben. Es kann dabei helfen, veränderte Wege oder neue Methoden krimineller Netzwerke aufzudecken.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die Verordnung ist am 1. Mai 2005 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Frontex wurde im Jahr 2005 gegründet. Die Agentur hat ihren Sitz in Warschau, Polen.
Im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda hat die Europäische Kommission im Dezember 2015 einen Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Agentur fürGrenz- und Küstenschutz vorgelegt. Diese würde von Frontex und den für den Grenzschutz zuständigen Behörden der EU-Länder errichtet und eine Verbesserung des integrierten Grenzschutzes der EU-Außengrenzen ermöglichen.
SCHLÜSSELBEGRIFF
* Schengen-Staaten: Europäische Länder, die ein Übereinkommen zur Beseitigung der Grenzkontrollen und zur Regelung des freien Personenverkehrs aller Staatsangehöriger der Unterzeichnerstaaten, anderer EU-Länder und bestimmter Drittländer unterzeichnet haben.
Die folgenden Länder gehören zu den Schengen-Staaten: Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden und Schweiz.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 349 25.11.2004, S. 1-11)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Version hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) (ABl. L 295 vom 6.11.2013, S. 11-26)
Letzte Aktualisierung: 02.05.2016