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Abfallstatistik
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik der EU
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Geltungsbereich
Die Verordnung umfasst die Erstellung von Statistiken durch die EU-Länder und die Europäische Kommission im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche:
Nomenklatur
Die EU-Länder und die Kommission sind dazu verpflichtet, die in den Anhängen I bis III festgelegten Nomenklaturen (Kategorien) zur Erstellung ihrer Statistiken zu verwenden. Diese Nomenklaturen beziehen sich auf
Datenerfassung
Die Daten, auf denen die Statistiken beruhen, werden durch Erhebungen, statistische Schätzungen oder Nutzung administrativer oder sonstiger Quellen beschafft. Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten werden von den Erhebungen ausgenommen, es sei denn, sie tragen in erheblichem Maß zum Abfallaufkommen bei.
Übermittlung der Ergebnisse an Eurostat
Die EU-Länder übermitteln Eurostat die Ergebnisse (einschließlich vertraulicher Daten) innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf der jeweiligen in den Anhängen I und II festgelegten Frist. Sie werden zweijährlich erstellt.
Die Kommission kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Durchführung oder Änderung der Verordnung ergreifen. Diese Maßnahmen beziehen sich auf:
Berichte
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die gemäß dieser Verordnung erstellten Statistiken und insbesondere über deren Qualität und den Aufwand für die Unternehmen.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 29. Dezember 2002 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. L 332 vom 9.12.2002, S. 1-36)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter .
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EG) Nr. 1445/2005 der Kommission vom 5. September 2005 zur Festlegung der Kriterien für die Bewertung der Qualität der Abfallstatistik und des Inhalts der Berichte über ihre Qualität gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 229 vom 6.9.2005, S. 6-12)
Verordnung (EG) Nr. 782/2005 der Kommission vom 24. Mai 2005 zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik (ABl. L 131 vom 25.5.2005, S. 26-37)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 07.11.2016