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Beseitigung der Doppelbesteuerung (Schiedsverfahren)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung – Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen

WAS IST DER ZWECK DIESES ÜBEREINKOMMENS?

Dieses zwischenstaatliche Übereinkommen, auch bekannt als Schiedsübereinkommen, führt ein Verfahren zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in bestimmten Fällen ein. Zum Beispiel, wenn Zweigstellen eines multinationalen Unternehmens (verbundene Unternehmen), die in verschiedenen EU-Ländern ansässig sind, infolge einer Gewinnberichtigung in einem anderen EU-Land von mehr als einem EU-Land besteuert werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Im Falle einer Doppelbesteuerung kann das betreffende Unternehmen die Angelegenheit den zuständigen Steuerbehörden seines Landes unterbreiten, die nun versuchen, eine befriedigende Lösung herbeizuführen und sich – wenn dies nicht möglich ist – darum bemühen, die Doppelbesteuerung auf dem Wege eines Verständigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden des anderen EU-Landes, in dem das verbundene Unternehmen besteuert wird, zu beseitigen.

Sollten die Behörden in den 2 EU-Ländern keine Verständigung erzielen, ersuchen sie einen Beratenden Ausschuss um eine Stellungnahme mit Vorschlägen zur Beilegung der Streitigkeit.

Die zuständigen Behörden können zwar eine von der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses abweichende Entscheidung treffen; wenn sie sich aber darüber nicht einigen können, sind sie verpflichtet, sich nach dieser Stellungnahme zu richten. Der Ausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden, je 2 Vertretern der zuständigen Behörden und einer geraden Anzahl unabhängiger Personen zusammen.

Das Übereinkommen wurde am 23. Juli 1990 unterzeichnet, trat am 1. Januar 1995 in Kraft und galt bis zum 31. Dezember 1999 (für einen Zeitraum von 5 Jahren). Am 25. Mai 1999 hat der Rat ein Protokoll zur Änderung des Übereinkommens angenommen, um dieses um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Verhaltenskodex

Ein Verhaltenskodex zur wirksamen Durchführung des Übereinkommens wurde vom Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforum (JTPF) verfasst und im Jahr 2006 angenommen. Das JTPF wurde im Jahr 2002 eingerichtet und unterstützt und berät die Europäische Kommission in Fragen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen*. Ein überarbeiteter Verhaltenskodex wurde im Jahr 2009 angenommen. Darin werden die folgenden Aspekte näher dargelegt:

  • der Anwendungsbereich des Übereinkommens,
  • die Zulässigkeit eines Falles,
  • die Verständigungsverfahren und
  • die Streitbeilegungsverfahren.

Ausweitung des Übereinkommens auf neue EU-Länder

Schrittweise, nachdem mehr und mehr Länder der EU beigetreten sind, wurde das Übereinkommen mithilfe der folgenden Rechtsinstrumente auf diese Länder ausgeweitet:

  • Übereinkommen aus dem Jahr 1995 über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zum Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen;
  • Übereinkommen aus dem Jahr 2005 über den Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakischen Republik zum Übereinkommen;
  • Akte über die Bedingungen des Beitritts Bulgariens und Rumäniens und die Anpassungen der die EU begründenden Verträge;
  • Akte über den Beitritt Kroatiens zur EU, mit dem das Land dem Übereinkommen und dem Protokoll beigetreten ist. Mit dem Beschluss 2014/899/EU wurde das Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens und des Protokolls für Kroatien festgelegt und der Text des Übereinkommens infolge des Beitritts Kroatiens geändert.

Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates

Im Oktober 2017 nahm der Rat die Richtlinie (EU) 2017/1852 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU an, die auf dem Schiedsübereinkommen aufbaut. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist breiter gefasst als der des Übereinkommens und wird für alle Steuerpflichtigen gelten, die Einkommen und Vermögen zu versteuern haben, die unter bilaterale Steuerabkommen und das Schiedsübereinkommen fallen. Mit der Zeit wird das Schiedsübereinkommen möglicherweise immer weniger angewendet, angesichts der Vorteile der Richtlinie, die die Abschaffung der Doppelbesteuerung vorschreibt.

WANN TRITT DAS ÜBEREINKOMMEN IN KRAFT?

Es ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Verrechnungspreis: ein Preis, der für Buchhaltungszwecke genutzt wird und die Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen, die der gleichen Geschäftsführung unterliegen, künstlich hoch oder niedrig bewertet, um eine unbestimmte Ertragszahlung oder Kapitalübertragung zwischen diesen Unternehmen zu tätigen.

HAUPTDOKUMENT

Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. L 225 vom 20.8.1990, S. 10–24)

Nachfolgende Änderungen des Übereinkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (ABl. L 265 vom 14.10.2017, S. 1–14)

Überarbeiteter Verhaltenskodex zur wirksamen Durchführung des Übereinkommens über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. C 322 vom 30.12.2009, S. 1–10)

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Bereich der Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsverfahren und über Leitlinien für Verrechnungspreiszusagen in der EU (KOM(2007) 71 endg., 26.2.2007)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vetreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. Juni 2006 zu einem Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der Europäischen Union (EU TPD) (ABl. C 176 vom 28.7.2006, S. 1–7)

Verhaltenskodex zur wirksamen Durchführung des Übereinkommens über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. C 176 vom 28.7.2006, S. 8–12)

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Bereich der Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der EU (KOM(2005) 543 endg., 7.11.2005)

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Bereich der Unternehmensbesteuerung von Oktober 2002 bis Dezember 2003 und über den Vorschlag eines Verhaltenskodexes zur effektiven Durchführung des Schiedsübereinkommens (90/436/EWG vom 23. Juli 1990) (KOM(2004) 297 endg., 23.4.2004)

Letzte Aktualisierung: 14.12.2017

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