This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Richtlinie 98/44/EG – rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen
Mit dieser Richtlinie werden die nationalen Patentgesetze betreffend biotechnologische Erfindungen harmonisiert.
In der Richtlinie werden diejenigen Erfindungen, die aus ethischen Gründen patentierbar sind, sowie diejenigen bestimmt, die es nicht sind.
Im Jahr 2012 setzte die Europäische Kommission eine Sachverständigengruppe ein, um die technischen Entwicklungen und Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Bio- und Gentechnologie zu untersuchen. Die Gruppe unterstützt die Kommission bei der Erfüllung ihrer Berichterstattungspflichten gemäß Richtlinie 98/44/EG.
Die Richtlinie ist am in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis in nationales Recht umgesetzt werden. Heute finden die Bestimmungen Eingang in die Rechtsvorschriften aller EU-Länder.
Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (ABl. L 213 vom , S. 13-21)
Letzte Aktualisierung