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Montrealer Übereinkommen über die Haftung von Luftfahrtunternehmen
ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:
WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Das Übereinkommen führt umfassende Rechtsgrundsätze und Vorschriften ein. Die wichtigsten darunter sind die Folgenden:
Im Jahr 1997 übernahm die EU die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 (über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen), die Luftfahrtunternehmen der EU die unbegrenzte Haftung für Todesfälle oder Körperverletzung von Reisenden auferlegt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 wird die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 geändert und die Vorschriften des Übereinkommens von Montreal werden auf alle Flüge angewandt, die von Luftfahrtunternehmen der EU durchgeführt werden, unabhängig davon, ob es sich um Inlandsflüge oder internationale Flüge handelt.
WANN TRETEN DAS ÜBEREINKOMMEN UND DER BESCHLUSS IN KRAFT?
Das Übereinkommen von Montreal findet seit dem 4. November 2003 Anwendung. Der Beschluss ist am 5. April 2001 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Die Unzulänglichkeit des Warschauer Abkommens von 1929 über die Haftung der Luftfahrtunternehmen für Tod oder Körperverletzung sowie seiner Änderungen machte eine Modernisierung und Vereinheitlichung der Haftungsregelung erforderlich.
Im Mai 1999 haben die Vertragsstaaten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ein Abkommen ausgehandelt, in dem die Vorschriften des Warschauer Abkommens modernisiert und in einem einzigen Rechtsakt zusammengeführt wurden, und mit dem bei Schäden, die Reisende während internationaler Flüge erleiden, Schadensersatz in einem angemessenen Umfang gewährleistet wird.
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENTE
Beschluss 2001/539/EG des Rates vom 5. April 2001 über den Abschluss des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 194 vom 18.7.2001, S. 38)
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (das Übereinkommen von Montreal) (ABl. L 194 vom 18.7.2001, S. 39-49)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates vom 9. Oktober 1997 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen (ABl. L 285 vom 17.10.1997, S. 1-3)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 31.07.2018