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Erschwingliche Telekommunikationsdienste - Nutzerrechte
Die Europäische Union zielt auf die Gewährleistung der Verfügbarkeit gemeinschaftsweiter hochwertiger, öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste für alle Nutzer zu einem erschwinglichen Preis unter Minimierung von Marktverfälschungen ab.
RECHTSAKT
Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie).
ZUSAMMENFASSUNG
Die Europäische Union zielt auf die Gewährleistung der Verfügbarkeit gemeinschaftsweiter hochwertiger, öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste für alle Nutzer zu einem erschwinglichen Preis unter Minimierung von Marktverfälschungen ab.
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
Die „Universaldienstrichtlinie“ gewährleistet spezifische Vorschriften für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste innerhalb der EU. In diesem Zusammenhang:
WICHTIGE ECKPUNKTE
Universaldienstverpflichtungen
Die EU-Länder müssen sicherstellen,
Um die Nettokosten, die Dienstleistern infolge der Bereitstellung eines Universaldienstes (der nicht immer rentabel ist) entstehen, auszugleichen, können EU-Länder Maßnahmen ergreifen, um das Unternehmen aus öffentlichen Mitteln zu entschädigen.
Interessen und Rechte der Nutzer
Verbraucher müssen Informationen erhalten, mit denen sie die Dienste verstehen können, für die sie sich anmelden. Die Verträge müssen i) Informationen über das Niveau der Dienstqualität sowie etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Dienstqualität, ii) einen Hinweis auf das Recht des Nutzers, in Telefonverzeichnisse aufgenommen zu werden, sowie iii) eindeutige Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen von Sonderangeboten enthalten.
Die Richtlinie berücksichtigt außerdem:
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Ab 24. Februar 2002.
HINTERGRUND
Diese Richtlinie ist ein Teil des EU-Telekom-Reformpakets, das vier weitere Richtlinien (die „Rahmenrichtlinie“ , die „Zugangsrichtlinie“ , die „Genehmigungsrichtlinie“ und die „Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“ ) sowie die Verordnung zur Gründung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) umfasst.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Europäischen Kommission sowie auf der Internetseite „ Ihr Europa “ erhältlich.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 2002/22/EG |
24.4.2002 |
24.7.2003 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 2009/136/EG |
19.12.2009 |
25.5.2011 |
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Letzte Aktualisierung: 22.09.2015