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In dieser Entscheidung werden die Verfahren bei der Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr EU-Ländern bei der Rückführung von illegalen Einwanderern aus der EU auf dem Luftweg festgelegt.
Diese behandeln Aspekte wie Einchecken, Sicherheit und die Anwendung von Zwangsmaßnahmen1.
Die Entscheidung ist am in Kraft getreten.
Zwischen 400 000 und 500 000 ausländische Staatsangehörige werden jedes Jahr aufgrund illegaler Einreise oder illegalen Aufenthalts aus der EU ausgewiesen. Lediglich 40 % werden in ihr Heimatland bzw. in das Land zurückgeschickt, aus dem sie in die EU eingereist sind. Die Sicherstellung der Rückführung illegaler Einwanderer ist wesentlich, um die Glaubwürdigkeit der legalen Einwanderung gewährleisten zu können.
Weiterführende Informationen:
Entscheidung 2004/573/EG des Rates vom betreffend die Organisation von Sammelflügen zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die individuellen Rückführungsmaßnahmen unterliegen, aus dem Hoheitsgebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten (ABl. L 261 vom , S. 28-35)
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