Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen – gute Herstellungspraxis
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Sie definiert Regeln für die gute Herstellungspraxis („good manufacturing practice, GMP“)* für Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
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Diese Rechtsvorschrift gilt für alle Sektoren und für alle Stufen der Herstellung, der Verarbeitung und des Vertriebs von Materialien und Gegenständen.
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Unternehmen müssen:
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die gute Herstellungspraxis befolgen;
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ein wirksames und dokumentiertes Qualitätssicherungssystem* festlegen, einführen und anwenden;
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ein wirksames Qualitätskontrollsystem festlegen und anwenden;
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angemessene Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form mit Angaben zu den Spezifikationen, der Herstellungsrezeptur und den Herstellungsverfahren, der Sicherheit des jeweiligen Produkts und den einzelnen Fertigungsstufen erstellen und führen.
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Die gute Herstellungspraxis gilt für Gegenstände wie Behälter, Verpackungen, Papier, Karton, Druckfarben und Klebstoffe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen könnten.
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Qualitätssicherungssysteme berücksichtigen:
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die Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschäftigten sowie die Organisation der Betriebseinrichtungen und -anlagen;
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die Größe des Unternehmens, sodass dem Unternehmen keine unverhältnismäßig hohen Belastungen auferlegt werden.
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Qualitätskontrollsysteme umfassen:
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die Überwachung der Durchführung guter Herstellungspraxis; und
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die Ermittlung und Korrektur von Maßnahmen, die hinter den erforderlichen Standards zurückbleiben.
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Mit einer Abänderung (Verordnung (EG) Nr. 282/2008) wird ein konkretes Qualitätssicherungssystem für Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, festgelegt.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die Verordnung ist am 1. August 2008 in Kraft getreten.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Gute Herstellungspraxis: jene Aspekte der Qualitätssicherung, die gewährleisten, dass Materialien und Gegenstände den Qualitätsstandards entsprechen, keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellen und keine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeiführen.
* Qualitätssicherungssystem: organisierte und dokumentierte Vorkehrungen, die sicherstellen, dass Materialien und Gegenstände die benötigte Qualität aufweisen.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 75-78)
Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 02.05.2016