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Sie ist am in Kraft getreten.
Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern fielen zuvor unter diese Verordnung. Sie fallen nun unter die Verordnung (EU) 2016/429 (das „EU-Tiergesundheitsrecht“ – siehe Zusammenfassung) und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2035 der Kommission, welche die Verordnung (EU) 2016/429 ergänzt.
Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates (ABl. L 204 vom , S. 1-10).
Nachfolgende Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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