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Strategie für die Zollunion

Die Kommission legt eine neue Strategie für die Tätigkeit des Zolls in der Europäischen Union mit dem Ziel fest, sich an die gegenwärtigen und künftigen Veränderungen anzupassen und konkrete Maßnahmen vorzuschlagen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und an den Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 8. Februar 2001 über eine Strategie für die Zollunion [KOM (2001) 51 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung führt kurz die Herausforderungen auf, denen sich der Zoll gegenwärtig und kurzfristig gegenüber sieht: die Erweiterung der Europäischen Union, die Bekämpfung von Betrug und organisierter Kriminalität, die einnahmeorientierte Rolle des Zolls, die Entwicklung des internationalen Handels, die Sicherheit der Bürger, die neuen Handelskonzepte, der Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Gemeinschaft und die zunehmende Bedeutung der indirekten Steuern.

In der Mitteilung werden die Maßnahmen genannt, die sich am besten dazu eignen, den genannten Herausforderungen zu begegnen: die enge Zusammenarbeit der Beteiligten, die Weiterbildung der Beamten und Wirtschaftsbeteiligten, die Vereinfachung der Rechtsvorschriften sowie Investitionen in Infrastruktur und Ausstattung.

Die strategische Zielsetzung der Zollunion für die kommenden Jahre kann für die Zollunion wie folgt definiert werden:

  • Schaffung eines Entwicklungsrahmens für den internationalen Handel auf Grundlage transparenter und dauerhafter Vorschriften, die kohärent angewandt werden;
  • Ausstattung der Haushalte der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten mit den erforderlichen Haushaltsmitteln;
  • Schutz der Gesellschaft vor unfairen internationalen Handelspraktiken und Wahrung der Interessen der Gesellschaft, vor allem dort, wo finanzielle, handelspolitische, die öffentliche Gesundheit tangierende und Umweltinteressen betroffen sind.

Zur Durchführung der neuen Strategie für die Zollunion führt die Kommission fünf Aktionsbereiche an: Vereinfachung und Rationalisierung der Gesetzgebung, Verbesserung der Zollkontrollen, gute Serviceleistungen für die Unternehmen, Verbesserung der Aus- und Weiterbildung und Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Zollbereich.

Vereinfachung und Rationalisierung der Gesetzgebung

Eine Anpassung der Zollgesetzgebung ist erforderlich, um Betrug bekämpfen und den Entwicklungstrends in der Wirtschaft Rechnung tragen zu können. In der Mitteilung werden die folgenden konkreten Maßnahmen genannt:

  • Einbeziehung der Wirtschaftsbeteiligten bei der Vorbereitung von Gesetzen und Unterstützung der Wirtschaftsbeteiligten bei schwieriger Gesetzgebungslage;
  • die Fortführung der Arbeiten zur Harmonisierung der Buß- und Strafvorschriften;
  • Schaffung von Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung in allen Rechtsetzungsbereichen;
  • Verbesserungen bei der Anwendung der Gesetze.

Verbesserung der Zollkontrollen

In diesem Bereich werden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Perfektionierung der Kontrollnormen und ihrer Anwendung;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit den Zollverwaltungen untereinander sowie der Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und den Steuerbehörden und der Polizei usw.;
  • verbesserte Nutzung von Risikoanalysen;
  • verstärkter Kampf gegen Nachahmungen und Produktpiraterie und falsche Ursprungsangaben;
  • Einführung eines neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NEVV);
  • Anwendung der neuen Informationstechnologien auf die Zollverwaltung;
  • Entwicklung gemeinsamer Buchprüfungsmodule zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten.

Gute Serviceleistungen für die Unternehmen

In der Mitteilung werden die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Serviceleistungen für die Unternehmen aufgeführt:

  • Vereinfachung und Optimierung der Verfahren;
  • Erleichterung des elektronischen Zugangs zu Zollinformationen;
  • Fortführung der Arbeiten an Handelsvereinfachungen;
  • Nutzung von Memoranda of Understanding zur Intensivierung der Zusammenarbeit.

Verbesserung der Aus- und Weiterbildung

Die Aus- und Weiterbildung der Zollbeamten und Wirtschaftsbeteiligten ist in besonderem Maße erforderlich. Die Kommission schlägt folgende Maßnahmen vor:

  • Ausarbeitung gemeinsamer Ausbildungsmodule;
  • Abschluss der Durchführbarkeitsstudie über eine Europäische Zollakademie;
  • Ausrichtung der Ausbildung auf Problembereiche und Unterstützung der Anstrengungen der Wirtschaft bei der Anpassung an die gesetzlichen Regelungen.

Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit

In der Mitteilung wird erläutert, dass zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen folgende Maßnahmen ergriffen werden müssen:

  • Vertretung der Gemeinschaft in angemessener Weise in den für den Zoll bedeutenden internationalen Foren;
  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit, um den anstehenden Herausforderungen wie z. B. der Erweiterung und den Problemen der Betrugsbekämpfung begegnen zu können.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 1. April 2008 an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: „Strategie für die weitere Entwicklung der Zollunion“ [KOM(2008) 169 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Durch diese Strategie soll die Reform des Zollwesens vollendet werden. Nach der rechtlichen und technologischen Modernisierung der Zollbehörden muss dieser Prozess in den Zollverwaltungen zur Anwendung kommen; dabei muss der Mensch im Mittelpunkt stehen.

See also

  • Website der Generaldirektion Steuerwesen und Zollunion (GD TAXUD) zur Zollstrategie

Letzte Änderung: 27.05.2008

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