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Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) – Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft

Das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle hat das Ziel, die Bürger für den Wert einer gerechten, durch Zusammenhalt geprägten Gesellschaft zu sensibilisieren. Im Rahmen des Jahres sollen Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um gegen diskriminierende Einstellungen und Verhaltensweisen anzugehen und die Menschen über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Das Jahr basiert auf einem breit gefächerten Ansatz der Nichtdiskriminierung, der die korrekte und einheitliche Anwendung des EU-Rechtsrahmens in ganz Europa gewährleisten soll – durch Betonung der zugrunde liegenden zentralen Konzepte und durch Gewinnung der aktiven Unterstützung der Öffentlichkeit für Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung und zugunsten der Gleichbehandlung.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 771/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 zur Einführung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) – Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft.

ZUSAMMENFASSUNG

Ungeachtet der bereits auf EU-Ebene erzielten Fortschritte bei der Bekämpfung von Diskriminierungen und der Förderung der Chancengleichheit besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf. Auch die ausgefeiltesten Rechtsvorschriften können nichts ausrichten, wenn der politische Wille zu ihrer nachhaltigen Umsetzung nicht stark genug ist und sie nicht von der gesamten Bevölkerung mitgetragen werden.

Das Europäische Jahr bietet die einmalige Gelegenheit, auf eine solidarischere Gesellschaft hinzuwirken. Ziel ist es, der Öffentlichkeit den umfassenden Besitzstand der EU im Bereich der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung näher zu bringen und alle Betroffenen zu mobilisieren, um so die neue Rahmenstrategie der Europäischen Union für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit auch nach 2007 voranzutreiben.

KONKRETE ZIELE

Die Öffentlichkeit für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sensibilisieren

Es ist notwendig, die Öffentlichkeit für die europäischen Rechtsvorschriften zu Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zu sensibilisieren, die zu den gemeinsamen Werten und Grundsätzen der Europäischen Union (EU) gehören. Das Europäische Jahr soll in der öffentlichen Meinung das Bewusstsein verankern, dass alle Menschen Anspruch auf Gleichbehandlung haben, unabhängig von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter oder sexueller Ausrichtung.

Eine Debatte anregen über Möglichkeiten, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken

Es soll eine Debatte bzw. ein Dialog angeregt werden, um die Teilhabe von Gruppen zu fördern, die Opfer von Diskriminierung sind, und um eine ausgewogene Teilhabe von Männern und Frauen zu erreichen.

Die Vielfalt fördern und würdigen

Das Europäische Jahr soll den positiven Beitrag herausstellen, den alle Menschen für die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit leisten können, unabhängig von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, vom Alter oder von der sexuellen Ausrichtung.

Auf eine solidarischere Gesellschaft hinwirken

Das Europäische Jahr soll stärker bewusst machen, wie wichtig gute Beziehungen zwischen allen gesellschaftlichen Gruppierungen – insbesondere zwischen jungen Menschen – sind, und dazu beitragen, Klischees, Vorurteile und Gewalt abzubauen.

GEGENSTAND DER AKTIONEN, BUDGET UND AUSWAHL DER FINANZHILFEEMPFÄNGER

Die Aktionen im Rahmen des Jahres – ob auf Gemeinschaftsebene oder auf nationaler Ebene – sind auf die Erreichung der vier oben genannten Ziele ausgerichtet und umfassen Folgendes:

  • Zusammenkünfte und Veranstaltungen (u. a. Eröffnungs- und Schlussveranstaltung und erster jährlicher Gleichstellungsgipfel);
  • Informations- und Werbekampagnen (Logo, Slogans, Wettbewerbe usw.);
  • gemeinschafts- oder landesweit durchgeführte Erhebungen und Studien.

Das Budget für das Europäische Jahr 2007 beträgt 15 Millionen Euro für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 (davon 6 Mio. Euro für die Zeit bis zum 31. Dezember 2006).

Gemeinschaftsweite Maßnahmen können bis zu einer Höhe von 80 % der Kosten bezuschusst werden oder als öffentliche Aufträge vergeben werden. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Gesamthaushaltsplans der EU. Lokale, regionale oder nationale Maßnahmen können bis zu einer Höhe von 50 % der konsolidierten Gesamtkosten aus Mitteln des Gesamthaushaltsplans der EU kofinanziert werden.

UMSETZUNG

Die Kommission sorgt dafür, dass die auf europäischer Ebene festgelegten Maßnahmen mit den anderen einschlägigen Aktionen auf Gemeinschaftsebene (Strukturfonds, ländliche Entwicklung, Bildung, Bürgersinn, Grundrechte usw.) sowie auf nationaler und regionaler Ebene im Einklang stehen und sie ergänzen.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Ländern

Am Europäischen Jahr teilnehmen könnten die EU-Mitgliedstaaten, die EFTA/EWR-Länder, die Kandidatenländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie unterstützt werden, die westlichen Balkanländer (gemäß den in den jeweiligen Abkommen festgelegten Bedingungen) und die Länder, die in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogen sind.

Jeder Mitgliedstaat schafft oder benennt eine nationale Durchführungsstelle, die für die Organisation seiner Teilnahme am Europäischen Jahr, die Festlegung der nationalen Strategie und Prioritäten sowie für die Auswahl der einzelnen für eine Gemeinschaftsfinanzierung vorzuschlagenden Aktionen zuständig ist.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr.°771/2006/EG

20.6.2006

-

ABl. L 146 vom 31.5.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 19. Juni 2009 – Durchführung, Ergebnisse und allgemeine Bewertung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) [KOM(2009) 269 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Das Europäische Jahr der Chancengleichheit war hinsichtlich sowohl der praktischen als auch der finanziellen Umsetzung seiner Ziele ein Erfolg. Die teilnehmenden Länder führten 434 Maßnahmen durch, die etwa 1 600 Veranstaltungen, Kampagnen, Veröffentlichungen usw. zum Ergebnis hatten. Bei diesen Maßnahmen wurden die wichtigsten Durchführungsgrundsätze – Dezentralisierung und ein ausgewogenes Vorgehen gegen alle Arten von Diskriminierung – eingehalten. Die merkmalsübergreifenden und mehrfachen Ansätze haben die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden gestärkt und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner ermöglicht. Außerdem war die Konzentration auf Mehrfachdiskriminierungen und Gender Mainstreaming ausgeprägter als je zuvor.

Auf EU-Ebene wurden zur Durchführung des Europäischen Jahres verschiedene Maßnahmen ergriffen. So wurde ein Beratungsausschuss eingesetzt, um die wichtigsten Akteure einzubeziehen, das Forum „Europäisches Parlament der Chancengleichheit für alle“ wurde zur Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft organisiert, drei Eurobarometer-Umfragen wurden durchgeführt, und es fand eine EU-weite Informations- und Aufklärungskampagne statt.

Der Erfolg des Europäischen Jahres beruhte insbesondere auf dem politischen Engagement auf allen Ebenen. Die Mitgliedstaaten stellten beträchtliche Mittel für die praktische Durchführung zur Verfügung, und viele der während des Europäischen Jahres begonnenen Aktionen werden fortgesetzt oder wiederholt. Die Mitgliedstaaten nahmen zudem bestimmte Arten der Diskriminierung wie die Diskriminierung aufgrund des Alters, der Rasse bzw. des ethnischen Hintergrunds und der sexuellen Ausrichtung zum ersten Mal in Angriff. Für die Bewältigung dieser neu festgestellten Probleme wurden nationale Strategien erarbeitet, was auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zur Folge hatte.

Auf EU-Ebene führte das Europäische Jahr zur Annahme einer Entschließung des Rates zu Folgemaßnahmen sowie zu einer Reihe von Maßnahmen der Kommission. Letztere beinhalten z. B. einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Gleichbehandlung, eine Mitteilung zu Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, einen Beschluss zur Einsetzung einer Regierungsexpertengruppe für Nichtdiskriminierung und ein Arbeitspapier der Dienststellen zur Integration der Roma. Die Kommission wird die Entwicklung von Anti-Diskriminierungsmaßnahmen fortsetzen, indem sie insbesondere die Situation in der EU weiter untersucht, auf Verstöße reagiert und neue Lösungen – vor allem zur Eingliederung der Roma – findet.

Letzte Änderung: 04.12.2009

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