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Document 52022DC0627

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2022

COM/2022/627 final

Brüssel, den 23.5.2022

COM(2022) 627 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2022

{SWD(2022) 627 final} - {SWD(2022) 640 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2022

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 2 trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen — durch die Union finanzierten — fiskalischen Impuls gesorgt. Die Fazilität trägt zur wirtschaftlichen Erholung und zur Durchführung nachhaltiger und wachstumsfördernder Reformen und Investitionen bei, die insbesondere auf die Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels ausgerichtet sind und die Widerstandsfähigkeit und das Potenzialwachstum der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten stärken sollen. Sie wird außerdem mittel- und langfristig zur Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Der maximale finanzielle Beitrag, der jedem Mitgliedstaat im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gewährt werden kann, wurde gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 am [XX] Juni 2022 angepasst.

(2)Am 24. November 2021 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2022 eingeleitet wurde. Darin trug sie der im Mai 2021 auf dem Sozialgipfel von Porto bekräftigten gemeinsamen Verpflichtung Rechnung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 17. November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte weiter umzusetzen. Der Europäische Rat billigte die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2022 am 25. März 2022. Am 24. November 2021 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem die Slowakei nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung 3 durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 5. April 2022 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022, in dem die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte analysiert werden und der am 14. März 2022 vom Rat angenommen wurde.

(3)Russlands Invasion der Ukraine, die unmittelbar nach der weltweiten Pandemie erfolgte, hat den geopolitischen und wirtschaftlichen Kontext erheblich verändert. Sie hat auch die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen, die Energie- und Lebensmittelpreise steigen lassen und die Wachstumsaussichten verschlechtert. Die höheren Energiepreise belasten insbesondere die finanziell schwachen Haushalte, die von Energiearmut bedroht sind oder bereits darunter leiden. Des Weiteren erlebt die EU einen beispiellosen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine. In diesem Zusammenhang kam am 4. März 2022 erstmals die Richtlinie über vorübergehenden Schutz zur Anwendung 4 und wurde aus der Ukraine vertriebenen Menschen das Aufenthaltsrecht in der EU sowie das Recht auf Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung, zu Wohnungs- und Sozialleistungen gewährt. Die Slowakei erhält außerordentliche Unterstützung, die im Rahmen der Initiative CARE (Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa) und durch zusätzliche Vorfinanzierungen im Rahmen des Programms ReactEU (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) bereitgestellt wird, um den Aufnahme- und Integrationsbedarf der aus der Ukraine fliehenden Menschen schnellstmöglich decken zu können.

(4)Angesichts der sich rasch wandelnden wirtschaftlichen und geopolitischen Lage wird im Rahmen des Europäischen Semesters im Jahr 2022 die umfassende Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik weitergeführt und gleichzeitig, wie im Jahreswachstumsbericht 2022 dargelegt, den Anforderungen an die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung getragen. Die Durchführung der angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne ist für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters von entscheidender Bedeutung, da von diesen Plänen alle oder ein wesentlicher Teil der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen aus den Jahren 2019 und 2020 erfasst werden. Die länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2019 und 2020 bleiben auch für die Aufbau- und Resilienzpläne, die gemäß den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert werden, relevant; hinzu kommen gegebenenfalls weitere länderspezifische Empfehlungen, die bis zur Vorlage des geänderten Plans formuliert wurden.

(5)Die allgemeine Ausweichklausel ist seit März 2020 aktiviert. 5 In ihrer Mitteilung vom 3. März 2021 6 legte die Kommission ihre Auffassung dar, dass der Beschluss über die Deaktivierung oder weitere Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel eine Gesamtbewertung der Wirtschaftslage darstellen sollte, wobei das Niveau der Wirtschaftstätigkeit in der EU oder im Euro-Währungsgebiet im Vergleich zum Vorkrisenniveau (Ende 2019) als zentrales quantitatives Kriterium zu betrachten sei. Die erhöhte Unsicherheit und die Gefahr einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums im Zusammenhang mit dem Krieg in Europa, beispiellose Energiepreiserhöhungen und anhaltende Störungen der Lieferkette rechtfertigen eine verlängerte Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis 2023.

(6)Entsprechend dem in der Stellungnahme des Rates vom 18. Juni 2021 zum Stabilitätsprogramm 2021 dargelegten Ansatz ist der finanzpolitische Kurs gegenwärtig am besten an der Veränderung der Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) ohne durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen und einschließlich der nicht rückzahlbaren Hilfen (Zuschüsse) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum zu messen. 7 Neben dem fiskalischen Gesamtkurs wird bei der Bewertung, ob die nationale Finanzpolitik vorsichtig ist und ihre Zusammensetzung eine nachhaltige Erholung begünstigt, die mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel im Einklang steht, auch der Entwicklung der national finanzierten 8 laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen) und Investitionen Aufmerksamkeit geschenkt.

(7)Am 2. März 2022 nahm die Kommission eine Mitteilung mit allgemeinen haushaltspolitischen Leitlinien für 2023 9 an, mit der die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und somit die politische Koordinierung gestärkt werden soll. Ausgehend von der makroökonomischen Winterprognose 2022 würde es die Kommission für angemessen halten, von einem insgesamt stützenden haushaltspolitischen Kurs in den Jahren 2020-2022 zu einem insgesamt weitgehend neutralen haushaltspolitischen Kurs im Jahr 2023 überzugehen, gleichzeitig aber die Bereitschaft zu erhalten, auf die sich weiterentwickelnde Wirtschaftslage zu reagieren. Die Kommission erklärte, dass die haushaltspolitischen Empfehlungen für das Jahr 2023 für die einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin differenziert gestaltet werden und möglichen länderübergreifenden Spillover-Effekten Rechnung tragen sollten. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, die Leitlinien in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen. Die Kommission hat sich verpflichtet, die wirtschaftlichen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und ihre politischen Leitlinien bei Bedarf, spätestens jedoch in ihrem Frühjahrspaket zum Europäischen Semester Ende Mai 2022 anzupassen.

(8)Was die haushaltspolitischen Leitlinien vom 2. März 2022 betrifft, so tragen die haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 der Verschlechterung der wirtschaftlichen Aussichten, der erhöhten Unsicherheit und weiteren Abwärtsrisiken sowie der höheren Inflation im Vergleich zur Winterprognose Rechnung. Vor diesem Hintergrund muss die fiskalpolitische Reaktion darin bestehen, die öffentlichen Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen und die Kaufkraft der am stärksten gefährdeten Haushalte zu erhalten, um die Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise abzufedern und durch gezielte und befristete Maßnahmen dazu beizutragen, den Inflationsdruck aus Zweitrundeneffekten zu begrenzen; die Finanzpolitik muss flexibel bleiben, um sich an die sich rasch wandelnden Umstände anzupassen, und muss je nach Haushalts- und Wirtschaftslage der Länder differenziert werden, auch im Hinblick auf die Anfälligkeit für die Krise und den Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine.

(9)Am 29. April 2021 legte die Slowakei der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet. Am 13. Juli 2021 nahm der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei an. Die Freigabe der Tranchen erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach die Slowakei in zufriedenstellender Weise die einschlägigen, im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erfüllung setzt immer voraus, dass von zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder abgewichen wurde.

(10)Am 29. April 2022 legte die Slowakei ihr nationales Reformprogramm 2022 und am 28. April 2022 im Einklang mit der in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 festgelegten Frist ihr Stabilitätsprogramm 2022 vor. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Im Einklang mit Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 wird im nationalen Reformprogramm 2022 auch der halbjährlichen Berichterstattung der Slowakei über die Fortschritte bei der Durchführung ihres Aufbau- und Resilienzplans Rechnung getragen.

(11)Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2022 für die Slowakei 10 . Darin werden die Fortschritte der Slowakei bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Jahre 2019, 2020 und 2021 bewertet und wird der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch die Slowakei anhand des Aufbau- und Resilienzscoreboards dargestellt. Basierend auf dieser Bewertung wird im Länderbericht Handlungsbedarf in Bezug auf Herausforderungen aufgezeigt, die im Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und es werden neu entstandene und sich derzeit abzeichnende Herausforderungen, die sich beispielsweise aus der Invasion der Ukraine ergeben, genannt. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte der Slowakei bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikationen und Armutsbekämpfung sowie im Hinblick auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(12)Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV. In dem Bericht wird die Haushaltslage der Slowakei erörtert, da ihr gesamtstaatliches Defizit im Jahr 2021 den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP überstieg, während ihr gesamtstaatlicher Schuldenstand über dem vertraglichen Referenzwert von 60 % des BIP lag. Dem Bericht zufolge wurde das Defizitkriterium nicht erfüllt, das Schuldenstandskriterium aber erfüllt. Im Einklang mit der Mitteilung vom 2. März 2022 hat die Kommission bei der Bewertung aller einschlägigen Faktoren dem Umstand Rechnung getragen, dass die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau eine allzu anspruchsvolle frontlastige Konsolidierungsanstrengung verlangen würde, die das Wachstum gefährden könnte. Deshalb ist die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau aus Sicht der Kommission unter den derzeitigen außergewöhnlichen wirtschaftlichen Bedingungen nicht angezeigt. Wie angekündigt, hat die Kommission im Frühjahr 2022 keine neuen Defizitverfahren vorgeschlagen, und sie wird erneut prüfen, ob die Einleitung von Defizitverfahren im Herbst 2022 zweckmäßig ist.

(13)Am 20. Juli 2020 empfahl der Rat der Slowakei, in den Jahren 2020 und 2021 im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern. Er empfahl der Slowakei ferner, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen. Gemäß den von Eurostat bestätigten Daten stieg das gesamtstaatliche Defizit der Slowakei von 5,5 % des BIP im Jahr 2020 auf 6,2 % im Jahr 2021. Die finanzpolitische Reaktion der Slowakei unterstützte die wirtschaftliche Erholung im Jahr 2021, während der Umfang der befristeten Sofortmaßnahmen von 2,3 % des BIP im Jahr 2020 auf 3,3 % im Jahr 2021 anstieg. Die von der Slowakei 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang. Die von der Regierung in den Jahren 2020 und 2021 verabschiedeten diskretionären haushaltspolitischen Maßnahmen waren größtenteils befristet oder wurden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Gleichzeitig waren einige der von der Regierung im Zeitraum 2020 bis 2021 ergriffenen diskretionären Maßnahmen weder befristet noch wurden sie durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert, wobei es sich bei diesen Maßnahmen vor allem um die Erhöhung der 13. Monatsrente, die Änderung des Rentenalters für Eltern, die Senkung der Kraftfahrzeugsteuer und die Aufhebung der Bankenabgabe handelt. Gemäß den von Eurostat bestätigten Daten belief sich der gesamtstaatliche Schuldenstand 2021 auf 63,1 % des BIP.

(14)Das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms 2022 zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist für 2022 realistisch und für 2023 günstig. Die Regierung prognostiziert ein reales BIP-Wachstum von 2,1 % für das Jahr 2022 und von 5,3 % für das Jahr 2023. Im Vergleich dazu geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 von einem höheren realen BIP-Wachstum von 2,3 % im Jahr 2022 und einem geringeren realen BIP-Wachstum von 3,6 % im Jahr 2023 aus, was in erster Linie auf die voraussichtlich höheren Auswirkungen der Inflation auf den privaten Verbrauch und einen langsameren Wiederanstieg der Ausfuhren zurückzuführen ist. In ihrem Stabilitätsprogramm 2022 geht die Regierung davon aus, dass das Gesamtdefizit 2022 auf 5,1 % des BIP und 2023 auf 2,4 % des BIP zurückgehen wird. Der Rückgang im Jahr 2022 spiegelt in erster Linie das Auslaufen der meisten Sofortmaßnahmen und ein starkes Wachstum des nominalen BIP wider. Dem Programm zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote im Jahr 2022 auf 61,6 % und 2023 auf 58,0 % sinken. Auf der Grundlage der zum Prognosestichtag bekannten politischen Maßnahmen geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 für die Jahre 2022 und 2023 von einem öffentlichen Defizit von 3,6 % des BIP bzw. 2,6 % des BIP aus. Dies ist niedriger als das im Stabilitätsprogramm 2022 für 2022 projizierte Defizit, für 2023 jedoch höher, was in erster Linie auf eine prognostizierte optimistischere Arbeitsmarktentwicklung im Jahr 2022 zurückzuführen ist. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2022 von einer ähnlichen gesamtstaatlichen Schuldenquote von 61,7 % im Jahr 2022 und 58,3 % des BIP im Jahr 2023 aus.

Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission wird das mittelfristige Potenzialwachstum (10-Jahres-Durchschnitt) auf 2,0 % geschätzt. Diese Schätzung lässt jedoch die Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum der Slowakei einen Schub verleihen können.

(15)Im Jahr 2022 hat die Regierung die meisten Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Krise ergriffen wurden, schrittweise eingestellt, sodass der Umfang der befristeten Sofortmaßnahmen voraussichtlich von 3,3 % des BIP im Jahr 2021 auf 1,0 % im Jahr 2022 zurückgehen wird. Das öffentliche Defizit wird von den Kosten für die Gewährung vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine beeinflusst, die in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission für 2022 auf 0,1 % des BIP und für 2023 auf 0,2 % des BIP geschätzt werden. 11  

(16)Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat der Slowakei 12 , im Jahr 2022 einen stützenden fiskalischen Kurs beizubehalten, wobei der von der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgehende Impuls zu berücksichtigen ist, und die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Er empfahl der Slowakei ferner, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen, um das Wachstumspotenzial zu steigern.

(17)Gemäß der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der Angaben im Stabilitätsprogramm der Slowakei 2022 dürfte der fiskalische Kurs im Jahr 2022 mit + 0,3 % des BIP kontraktiv wirken, wohingegen der Rat einen stützenden fiskalischen Kurs empfahl. 13 Entsprechend der Empfehlung des Rates sieht die Slowakei weiterhin Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Erholung vor und beabsichtigt, zusätzliche Investitionen mithilfe der Aufbau- und Resilienzfazilität zu finanzieren. Der positive Beitrag zur Wirtschaftstätigkeit der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben wird sich im Vergleich zu 2021 voraussichtlich um 0,7 BIP-Prozentpunkte erhöhen. Den Prognosen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,4 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. 14 Daher wird die Slowakei, wie vom Rat empfohlen, die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2022 einen kontraktiven Beitrag von 1,6 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten wird. Dies umfasst auch die zusätzlichen Auswirkungen der Kosten für die Gewährung vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP). Aufgrund einer verzögerten Indexierung im Zusammenhang mit der Inflation weisen wichtige Staatsausgaben wie andere Sozialleistungen als Sachleistungen oder Arbeitnehmerentgelte im Jahr 2022 eine geringere Wachstumsrate auf als die Inflation und tragen zum kontraktiven Kurs bei.

(18)Für 2023 wird gemäß der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter der Annahme einer unveränderten Politik von einem fiskalischen Kurs von -0,8 % des BIP ausgegangen. 15 Es wird davon ausgegangen, dass die Slowakei im Jahr 2023 die Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität weiterhin nutzt, um zusätzliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung zu finanzieren. Der positive Beitrag zur Wirtschaftstätigkeit der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben wird sich im Vergleich zu 2022 voraussichtlich um 1,0 BIP-Prozentpunkte erhöhen. Den Prognosen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2023 einen expansiven Beitrag von 0,1 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. 16 Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2023 einen weitgehend neutralen Beitrag von 0,2 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten wird. Dies umfasst auch die zusätzlichen Kosten für die Gewährung vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP).

(19)Im Stabilitätsprogramm 2022 wird davon ausgegangen, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2024 schrittweise auf 2,3 % und bis 2025 auf 2,0 % zurückgehen wird. Daher ist beabsichtigt, dass das gesamtstaatliche Defizit bis 2023 unter 3 % des BIP liegen und während des gesamten Programmzeitraums unter 3 % des BIP bleiben wird. Diese Prognosen gehen davon aus, dass das Wachstum der öffentlichen Ausgaben – einschließlich des Arbeitnehmerentgelts und der sozialen Sachleistungen – auf ein geringeres Tempo begrenzt wird als das Wachstum bei den Einnahmen und unter dem robusten nominalen BIP-Wachstum bleibt. Dem Programm zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote bis 2025 sinken, und zwar auf 58,2 % im Jahr 2024 und auf 57,3 % im Jahr 2025. Gemäß der Analyse der Kommission scheinen die Risiken für die Schuldentragfähigkeit mittelfristig hoch zu sein.

(20)Das Steuersystem der Slowakei könnte reformiert werden, um die Wirtschaftlichkeit zu steigern, die ökologische Nachhaltigkeit und die Tragfähigkeit der Finanzen zu fördern und die Fairness zu verbessern und gleichzeitig umfassendere politische Ziele zu unterstützen. Die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit ist bei Geringverdienern im Vergleich zu anderen EU-Ländern besonders hoch. Im Gegensatz dazu wird das Potenzial der Umwelt- und der Immobilienbesteuerung nicht voll ausgeschöpft. Eine Veränderung des Steuermixes könnte das Wachstum fördern und auch zur Förderung des ökologischen Wandels und der ökologischen Nachhaltigkeit beitragen. Die Energieintensität der Wirtschaft lag deutlich über dem EU-Durchschnitt, aber die Einnahmen aus Umweltsteuern beliefen sich 2020 auf 2,4 % und lagen damit nahe am EU-Durchschnitt. Umweltgebühren im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung und der Luftverschmutzung tragen nicht ausreichend zu einer effizienten Ressourcennutzung und zur Senkung der Kosten für Umwelt und Gesellschaft bei. Straßenbenutzungs- und Kfz-Zulassungsgebühren spiegeln die Emissionsintensität nicht gut wider. Umweltsteuern und -abgaben sind nicht indexiert, wodurch sich die grünen Einnahmen aufgrund der Inflation im Laufe der Zeit verringern. Im Bereich der Immobilienbesteuerung waren die Einnahmen aus periodischen Steuern auf Immobilien im Jahr 2020 relativ gering (0,5 % des BIP im Vergleich zu 1,2 % im EU-Durchschnitt). Die Slowakei verfügt derzeit nicht über ausreichende Daten, um eine Aktualisierung und Indexierung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer im Einklang mit den Marktwerten zu ermöglichen, was auch die anhaltend starke Nachfrage nach Wohnraum und das damit verbundene starke Wachstum der Wohnimmobilienpreise teilweise abschwächen könnte. Darüber hinaus können weitere Anstrengungen zur Vereinfachung des Steuersystems und zur Verbesserung der Steuerdisziplin die öffentlichen Einnahmen steigern und somit die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen fördern und die Fairness verbessern. Trotz einiger Verbesserungen blieb die Lücke bei der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften im Jahr 2019 hoch (16,1 % gegenüber 10,4 % in der EU). Weitere Verbesserungen in der Steuerverwaltung, einschließlich der elektronischen Rechnungsstellung, vorab ausgefüllter Steuererklärungen und weiterer Digitalisierung, könnten dazu beitragen, die Schlupflöcher im Steuersystem weiter zu verringern.

(21)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und Kriterium 2.2 des Anhangs V der Verordnung (EU) 2021/241 umfasst der Aufbau- und Resilienzplan eine Vielzahl sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 durchgeführt werden sollen. Diese tragen dazu bei, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen, die der Rat in den Jahren 2019 und 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters in seinen Empfehlungen an die Slowakei sowie gegebenenfalls in weiteren bis zur Annahme des Plans abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen dargelegt hat. Insbesondere der starke Schwerpunkt des Plans auf inklusiver Bildung, öffentlicher Governance und produktivitätssteigernden Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel sowie der geplante Beitrag zum Abbau regionaler Unterschiede können als umfassende und angemessene Antwort auf die Herausforderungen betrachtet werden, mit denen die Slowakei konfrontiert ist. Die Herausforderung, den ökologischen und digitalen Wandel zu beschleunigen, wird entschlossen und mit einem breiten Spektrum von Maßnahmen angegangen. Die seit Langem bestehenden Herausforderungen in den Bereichen Bildung, Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung sowie Forschung und Innovation (FuI) werden zur Beseitigung der schwerwiegendsten Mängel, wie etwa die geringe Qualität und Inklusivität der Bildung, die fragmentierte Koordinierung der FuI-Politik, die unzureichende öffentlich-private Zusammenarbeit und die schwache FuI-Leistung, mit umfassenden Maßnahmen angegangen. Mit dem im Plan vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Justizsystems, der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Bekämpfung der Geldwäsche können viele der zugrunde liegenden Herausforderungen bewältigt werden, sofern sie im Einklang mit den Anforderungen des EU-Rechts in Bezug auf angemessene Rechtsgarantien und die Unabhängigkeit der Justiz angenommen und umgesetzt werden und die Interessenträger angemessen einbezogen werden. Letztlich dürften einige Reformen dazu beitragen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern. Insgesamt sieht der Plan somit ehrgeizige Reformen und Investitionen, insbesondere im Gesundheitswesen, im Bereich des ökologischen und digitalen Wandels und in der öffentlichen Verwaltung vor, die darüber hinaus darauf ausgerichtet sind, die Konvergenz im Euro-Währungsgebiet weiter zu verbessern und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.

(22)Die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei dürfte zu weiteren Fortschritten beim ökologischen und digitalen Wandel beitragen. Der Betrag, der Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele zugewiesen wird, entspricht 45 % der Gesamtmittelausstattung des Plans der Slowakei, während die Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele im Digitalbereich 21 % ausmachen. Die vollständige Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans gemäß den einschlägigen Etappenzielen und Zielwerten wird der Slowakei dabei helfen, die Folgen der COVID-19-Krise rasch zu überwinden und gleichzeitig ihre Resilienz zu stärken. Die systematische Einbeziehung der Sozialpartner und anderer einschlägiger Interessenträger ist für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, nicht im Plan enthaltener wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor wichtig, da nur so ein umfassendes Engagement für das politische Gesamtkonzept gewährleistet werden kann.

(23)Die Slowakei hat die Partnerschaftsvereinbarung am 8. April 2022 übermittelt, jedoch noch keine anderen Programmunterlagen der Kohäsionspolitik 17 vorgelegt. Entsprechend der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 wird die Slowakei die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen bei der Programmplanung 2021–2027 der Kohäsionsfondsmittel berücksichtigen. Dies ist unabdingbar, um die Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung aus den Kohäsionsfonds zu verbessern, ihren Mehrwert zu maximieren und dabei gleichzeitig die Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz zwischen diesen Fonds und anderen Unionsinstrumenten und -mitteln zu fördern. Die erfolgreiche Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der kohäsionspolitischen Programme setzt zudem voraus, dass die Engpässe bei den Investitionen zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels und der ausgewogenen territorialen Entwicklung beseitigt werden. Regionale Unterschiede bei der Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Indikatoren sollten insbesondere durch eine Kombination der verschiedenen verfügbaren Mittel angegangen werden.

(24)Im Anschluss an den Auftrag, den die Staats- und Regierungschefs der EU in der Erklärung von Versailles formuliert haben, wurde der REPowerEU-Plan aufgestellt, um die Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Zu diesem Zweck werden im Dialog mit den Mitgliedstaaten optimal geeignete Projekte, Investitionen und Reformen auf nationaler, regionaler und Unionsebene ermittelt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern und fossile Brennstoffe zunehmend von anderen Exportländern als Russland zu beziehen.

(25)Seit 2015 sind die Fortschritte bei der Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen weitgehend ins Stocken geraten. Die slowakische Wirtschaft weist eine hohe Energieintensität auf, worauf zum Teil die starke Abhängigkeit des Industriesektors von fossilen Einfuhren zurückzuführen ist. Den für 2020 vorliegenden Daten zufolge ist die Slowakei bei Erdgas (85 % gegenüber dem EU-Durchschnitt von 44 %) und Rohöl (100 % gegenüber dem EU-Durchschnitt von 26 %) besonders von Russland abhängig. Die Abhängigkeit von russischen Steinkohleeinfuhren liegt jedoch unter dem EU-Durchschnitt (35 % gegenüber 54 %). 18 Der Anteil von Erdgas am Energiemix liegt leicht über dem EU-Durchschnitt (24,9 % gegenüber 24,4 % in der EU) wie auch der Anteil fester fossiler Brennstoffe (14 % gegenüber 10,8 % in der EU), während der Anteil von Erdöl (21,9 % gegenüber 32,7 % in der EU) geringer ist. Der Anteil der Kernenergie am Energiemix lag 2020 bei 24,6 % (gegenüber 13,1 % in der EU). Ein schnellerer Einsatz erneuerbarer Energien würde dazu beitragen, die Abhängigkeit der Slowakei von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland zu verringern und das Risiko der Energiearmut aufgrund steigender Energiepreise senken. Weitere Reformen im Bereich der Marktgestaltung und die Förderung erneuerbarer Energien sind im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans für 2022 geplant. Der Einsatz erneuerbarer Energien kann weiter beschleunigt werden, indem die Schwellenwerte für Ausnahmen bei Baugenehmigungen für kleine Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien angehoben, die Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren durch Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle gestrafft, die Netzanschlussgebühren gesenkt und der Zugang zu verfügbaren Netzkapazitäten verbessert werden. Die Slowakei hat das Moratorium für den Netzanschluss neuer erneuerbarer Energiequellen im April 2021 aufgehoben. Allerdings muss noch ein zukunftsorientierter Mechanismus eingeführt werden, der transparente und zuverlässige Informationen über die Kapazität für den Anschluss neuer intermittierender erneuerbarer Energiequellen an das Netz liefert. Um die zunehmende Menge an Strom aus erneuerbaren Quellen aufnehmen zu können, sollte die Slowakei die Übertragungs- und Verteilungsnetze modernisieren, neue Energiespeicheranlagen schaffen und den Rechtsrahmen für grünen Wasserstoff vervollständigen. Zusätzliche Investitionen in geothermische Energie, nachhaltige Biomethananlagen und wasserstoffbasierte Lösungen, die die einschlägigen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, würden dazu beitragen, den hohen Inlandsverbrauch von Erdgas zu verringern. Zudem besteht auch Spielraum für eine Steigerung der Energieeffizienz von Fernwärmesystemen und für den raschen Einsatz erneuerbarer Wärmequellen, die Erdgas ersetzen. Die Bemühungen zur Verringerung der CO2-Emissionen können auch auf regionaler Ebene durch die Einrichtung regionaler Zentren für nachhaltige Energie unterstützt werden.

(26)Im Bereich der Energieeffizienz werden weitere Anstrengungen erforderlich sein. Insbesondere muss der Schwerpunkt auf umfassende und umweltfreundliche Renovierungen gelegt, der Wärmeverbrauch verringert und die Investitionen in erneuerbare Wärmequellen, einschließlich Wärmepumpen, erhöht werden. Die Slowakei könnte die Renovierung von Gebäuden weiter beschleunigen, indem sie mehr private Investitionen (auch in öffentliche Gebäude) anzieht, technische Hilfe leistet, die Umsetzungskapazitäten verbessert, den Ansatz der zentralen Anlaufstelle verstärkt anwendet und in grüne Kompetenzen investiert. Darüber hinaus erfordert ein ausgeprägtes Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in der Wirtschaft eine Stärkung der Politik im Bereich der Erwachsenenbildung, auch im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel. Zusätzliche Anstrengungen sind erforderlich, um Energiearmut zu bekämpfen und die Investitionspolitik im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu reformieren. Darüber hinaus sollten mehrere Regulierungs- und Verwaltungsmaßnahmen ergriffen werden, um das Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen zu beschleunigen, die Durchführungsvorschriften zu vereinfachen, Renovierungskonzepte anzupassen und die Koordinierung zwischen den verschiedenen Behörden und Finanzierungsprogrammen zu verbessern. Mit zusätzlichen Maßnahmen und Anreizen könnte die hohe Energieintensität in der Industrie, auch in kleinen und mittleren Unternehmen, angegangen werden. Dazu gehören auch Investitionsprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz auf der Grundlage von Energieaudits. Förderregelungen sollten sich ergänzen (z. B. mit der Dekarbonisierungsregelung) und durch private Mittel und Finanzierungsinstrumente unterstützt werden. Damit die Slowakei mit den „Fit für 55“-Zielen im Einklang steht, müssen die Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz weiter erhöht werden.

(27)Da die Beschleunigung des Übergangs zur Klimaneutralität und die Abkehr von fossilen Brennstoffen erhebliche Umstrukturierungskosten in mehreren Sektoren verursachen werden, kann die Slowakei den Mechanismus für einen gerechten Übergang im Rahmen der Kohäsionspolitik nutzen, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs in den am stärksten betroffenen Regionen abzufedern. Darüber hinaus kann die Slowakei den Europäischen Sozialfonds Plus nutzen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

(28)Vor dem Hintergrund der Bewertung der Kommission hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2022 geprüft; seine Stellungnahme 19 hierzu spiegelt sich in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(29)Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und ihres kollektiven Beitrags zur Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungsunion empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets umzusetzen. Für die Slowakei spiegelt sich dies insbesondere in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 wider —

EMPFIEHLT, dass die Slowakei 2022 und 2023

1.im Jahr 2023 sicherstellt, dass das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben mit einem insgesamt neutralen politischen Kurs im Einklang steht, wobei die weitere befristete und gezielte Unterstützung für Haushalte und Unternehmen, die am stärksten von Energiepreiserhöhungen betroffen sind, sowie für Menschen, die aus der Ukraine fliehen, berücksichtigt wird; bereit ist, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen; ihre öffentlichen Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel und in die Energieversorgungssicherheit ausweitet, unter anderem durch Nutzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, von RePowerEU und anderer EU-Fonds; für die Zeit nach 2023 eine Haushaltspolitik verfolgt, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen; ihren Steuermix effizienter gestaltet und stärker auf die Unterstützung für ein inklusives und nachhaltiges Wachstum ausrichtet, unter anderem durch Nutzung des Potenzials der Umwelt- und Immobilienbesteuerung; weiterhin die Steuerdisziplin stärkt, unter anderem durch eine weitere Digitalisierung der Steuerverwaltung;

2.ihren Aufbau- und Resilienzplan gemäß den im Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 festgelegten Etappenzielen und Zielwerten weiter durchführt; die Programmunterlagen der Kohäsionspolitik für 2021–2027 übermittelt, um die Verhandlungen mit der Kommission abschließen und sodann mit ihrer Umsetzung beginnen zu können;

3.ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt verringert und die Einfuhren fossiler Brennstoffe diversifiziert; den Einsatz erneuerbarer Energien durch weitere Erleichterungen des Netzzugangs, durch die Einführung von Maßnahmen zur Straffung der Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren und durch die Modernisierung des Stromnetzes beschleunigt; ihre Abhängigkeit von Erdgas zur Wärmeerzeugung und in der Industrie verringert; ihre Renovierungsmaßnahmen anpasst, um umfassende Renovierungen von Gebäuden zu beschleunigen und Anreize dafür zu schaffen.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).
(3)    Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011).
(4)    Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (ABl. L 71 vom 4.3.2022, S. 1).
(5)    Mitteilung der Kommission an den Rat über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts (COM(2020) 123 final vom 20.3.2020).
(6)    Mitteilung der Kommission an den Rat – Ein Jahr nach dem Ausbruch von COVID-19 – die fiskalpolitische Reaktion (COM(2021) 105 final vom 3.3.2021).
(7)    Bei den Schätzungen zum finanzpolitischen Kurs und seinen Komponenten in dieser Empfehlung handelt es sich um Schätzungen der Kommission, die auf den Annahmen beruhen, die der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission zugrunde liegen. Die von der Kommission vorgenommenen Schätzungen des mittelfristigen Potenzialwachstums lassen die positiven Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum einen Schub verleihen könnten.
(8)    Nicht durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen EU-Fonds finanziert.
(9)    Mitteilung der Kommission an den Rat – Haushaltspolitische Leitlinien für 2023 (COM(2022) 85 final vom 2.3.2022).
(10)    SWD(2022) 627 final.
(11)    Es wird davon ausgegangen, dass die Gesamtzahl der aus der Ukraine Vertriebenen, die in der EU Zuflucht suchen, bis Ende 2022 schrittweise sechs Millionen erreichen wird; ihre geografische Verteilung wird auf der Grundlage der Größe der bestehenden Diaspora, der relativen Bevölkerungszahl des Aufnahmemitgliedstaats und der tatsächlichen Verteilung der Vertriebenen aus der Ukraine in der gesamten EU ab März 2022 geschätzt. Die Schätzungen der Haushaltskosten pro Person basieren auf dem Euromod-Mikrosimulationsmodell der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission, wobei sowohl Geldtransfers für anspruchsberechtigte Personen als auch Sachleistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung berücksichtigt werden können.
(12)    Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2021 (ABl. C 304 vom 29.7.2021, S. 121).
(13)    Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators bedeutet, dass das Wachstum (der Rückgang) der Primärausgaben das mittelfristige Wirtschaftswachstum übersteigt, was auf eine expansive (kontraktive) Haushaltspolitik hinweist.
(14)    Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird ein expansiver Beitrag von 0,2 BIP-Prozentpunkten erwartet.
(15)    Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators bedeutet, dass das Wachstum (der Rückgang) der Primärausgaben das mittelfristige Wirtschaftswachstum übersteigt, was auf eine expansive (kontraktive) Haushaltspolitik hinweist.
(16)    Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird ein kontraktiver Beitrag von 0,1 BIP-Prozentpunkten erwartet.
(17)    Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159).
(18)    Eurostat (2020), Anteil der russischen Einfuhren an den Gesamteinfuhren von Erdgas, Rohöl und Steinkohle. Für die Ermittlung des Durchschnitts der EU-27 basieren die Gesamteinfuhren auf den Einfuhren aus Drittländern in die EU-27. Für die Slowakei umfassen die Gesamteinfuhren den Handel zwischen den Mitgliedstaaten. Rohöl umfasst nicht raffinierte Ölerzeugnisse.
(19)    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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