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Document 52022DC0609

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Griechenlands 2022

COM/2022/609 final

Brüssel, den 23.5.2022

COM(2022) 609 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Griechenlands 2022

{SWD(2022) 609 final} - {SWD(2022) 640 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Griechenlands 2022

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 3 trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen — durch die Union finanzierten — fiskalischen Impuls gesorgt. Die Fazilität trägt zur wirtschaftlichen Erholung und zur Durchführung nachhaltiger und wachstumsfördernder Reformen und Investitionen bei, die insbesondere auf die Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels ausgerichtet sind und die Widerstandsfähigkeit und das Potenzialwachstum der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten stärken sollen. Sie wird außerdem mittel- und langfristig zur Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Der maximale finanzielle Beitrag, der jedem Mitgliedstaat im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gewährt werden kann, wurde gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 am [XX] Juni 2022 angepasst.

(2)Am 24. November 2021 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2022 eingeleitet wurde. Darin trug sie der im Mai 2021 auf dem Sozialgipfel von Porto bekräftigten gemeinsamen Verpflichtung Rechnung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 17. November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte weiter umzusetzen. Der Europäische Rat billigte die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2022 am 25. März 2022. Am 24. November 2021 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Griechenland als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung 4 durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 5. April 2022 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022, in dem die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte analysiert werden und der am 14. März 2022 vom Rat angenommen wurde.

(3)Russlands Invasion der Ukraine, die unmittelbar nach der weltweiten Pandemie erfolgte, hat den geopolitischen und wirtschaftlichen Kontext erheblich verändert. Sie hat auch die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen, beispielsweise die Energie- und Lebensmittelpreise steigen lassen und die Wachstumsaussichten verschlechtert. Die höheren Energiepreise belasten insbesondere die finanziell schwachen Haushalte, die von Energiearmut bedroht sind oder bereits darunter leiden. Des Weiteren erlebt die EU einen beispiellosen Zustrom von aus der Ukraine flüchtenden Menschen. In diesem Zusammenhang kam am 4. März 2022 erstmals die Richtlinie über vorübergehenden Schutz zur Anwendung 5 und wurde aus der Ukraine vertriebenen Menschen das Aufenthaltsrecht in der EU sowie das Recht auf Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung, zu Wohnungs- und Sozialleistungen gewährt.

(4)Angesichts der sich rasch wandelnden wirtschaftlichen und geopolitischen Lage wird im Rahmen des Europäischen Semesters im Jahr 2022 die umfassende Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik weitergeführt und gleichzeitig, wie im Jahreswachstumsbericht 2022 dargelegt, den Anforderungen an die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung getragen. Die Durchführung der angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne ist für die Verwirklichung der Ziele der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters von entscheidender Bedeutung, da von diesen Plänen alle oder wesentliche Teile der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen aus den Jahren 2019 und 2020 erfasst werden. Die länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2019 und 2020 bleiben auch für die Aufbau- und Resilienzpläne, die gemäß den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert werden, relevant; hinzu kommen gegebenenfalls weitere länderspezifische Empfehlungen, die bis zur Vorlage des geänderten Plans formuliert wurden.

(5)Die allgemeine Ausweichklausel ist seit März 2020 aktiviert. 6 In ihrer Mitteilung vom 3. März 2021 7 vertrat die Kommission zudem die Auffassung, dass der Beschluss über die Deaktivierung oder weitere Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel eine Gesamtbewertung der Wirtschaftslage darstellen sollte, wobei das Niveau der Wirtschaftstätigkeit in der Union oder im Euro-Währungsgebiet im Vergleich zum Vorkrisenniveau (Ende 2019) als zentrales quantitatives Kriterium zu betrachten sei. Die gestiegene Unsicherheit und starke Abwärtsrisiken bei den wirtschaftlichen Aussichten angesichts des Krieges in Europa, des beispiellosen Anstiegs der Energiepreise und der anhaltenden Lieferkettenprobleme rechtfertigen die Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis einschließlich 2023.

(6)Im Einklang mit dem Ansatz in der Stellungnahme des Rates vom 18. Juni 2021 zum Stabilitätsprogramm 2021 wird der finanzpolitische Kurs derzeit am besten als Veränderung der Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) ohne durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen und einschließlich der durch nicht rückzahlbaren Hilfen (Zuschüsse) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum gemessen. 8 Neben dem finanzpolitischen Gesamtkurs wird bei der Bewertung, ob die nationale Finanzpolitik vorsichtig ist und ihre Zusammensetzung eine nachhaltige Erholung begünstigt, die mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel im Einklang steht, auch der Entwicklung der national finanzierten 9 laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen) und Investitionen Aufmerksamkeit geschenkt.

(7)Am 2. März 2022 nahm die Kommission eine Mitteilung mit allgemeinen Leitlinien für die Haushaltspolitik im Jahr 2023 an, mit der die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und somit die politische Koordinierung gestärkt werden soll. 10 Ausgehend von den makroökonomischen Aussichten in der Winterprognose 2022 stellte die Kommission fest, dass es angemessen wäre, von einem insgesamt stützenden haushaltspolitischen Kurs in den Jahren 2020-2022 zu einem weitgehend neutralen haushaltspolitischen Kurs im Jahr 2023 überzugehen, gleichzeitig aber die Bereitschaft zu erhalten, auf die sich weiterentwickelnde Wirtschaftslage zu reagieren. Die Kommission hielt fest, dass bei den haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 weiterhin zwischen den Mitgliedstaaten differenziert und möglichen länderübergreifenden Spillover-Effekten Rechnung getragen werden sollte. Sie forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Leitlinien in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen. Die Kommission sicherte zu, die wirtschaftlichen Entwicklungen genau zu beobachten und ihre politischen Leitlinien bei Bedarf, spätestens jedoch im Rahmen des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters Ende Mai 2022, anzupassen.

(8)Was die haushaltspolitischen Leitlinien vom 2. März 2022 betrifft, so tragen die haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 den schlechteren Konjunkturaussichten, der größeren Unsicherheit und weiteren Abwärtsrisiken sowie der gegenüber der Winterprognose höheren Inflation Rechnung. Vor diesem Hintergrund sind im Rahmen der haushaltspolitischen Reaktion die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen und die Kaufkraft finanziell besonders schwacher Haushalte zu stützen, um durch gezielte und befristete Maßnahmen die Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise abzufedern und dazu beizutragen, den Inflationsdruck aus Zweitrundeneffekten zu begrenzen. Die Haushaltspolitik muss flexibel bleiben, damit sie sich an die sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen anpassen kann, und sie muss nach Ländern differenziert werden, wobei die jeweilige Haushalts- und Wirtschaftslage – auch im Hinblick auf die Anfälligkeit für die Krise und den Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine – zu berücksichtigen ist.

(9)Am 27. April 2021 legte Griechenland der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet. Am 6. Juli 2021 nahm der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands 11 an. Die Freigabe der Tranchen erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Griechenland in zufriedenstellender Weise die einschlägigen, im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erfüllung setzt immer voraus, dass von zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder abgewichen wurde.

(10)Am 30. April 2022 legte Griechenland im Einklang mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sein nationales Reformprogramm 2022 und am 29. April 2022 sein Stabilitätsprogramm 2022 vor. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Im Einklang mit Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 wird im nationalen Reformprogramm 2022 auch der halbjährlichen Berichterstattung von Griechenland über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans Rechnung getragen.

(11)Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht Griechenlands 2022 12 . Darin werden die Fortschritte Griechenlands bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Jahre 2019, 2020 und 2021 bewertet und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands anhand des Aufbau- und Resilienzscoreboards dargestellt. Basierend auf dieser Bewertung wird im Länderbericht Handlungsbedarf in Bezug auf Herausforderungen aufgezeigt, die im Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und es werden neu entstandene und sich derzeit abzeichnende Herausforderungen, die sich beispielsweise aus der Invasion der Ukraine ergeben, genannt. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Griechenlands bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikationen und Armutsbekämpfung sowie im Hinblick auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(12)Die Kommission nahm eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 für Griechenland vor, deren Ergebnisse am 23. Mai 2022 veröffentlicht wurden 13 . Die Kommission stellte in Griechenland makroökonomische Ungleichgewichte fest. Vor dem Hintergrund eines geringen Potenzialwachstums und einer hohen Arbeitslosigkeit betreffen die Schwachstellen den hohen gesamtstaatlichen Schuldenstand, den unvollständigen Abbau der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte und den hohen Bestand an notleidenden Krediten.

(13)Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV. In diesem Bericht wird die Haushaltslage Griechenlands erörtert, da sein gesamtstaatliches Defizit im Jahr 2021 den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP überstieg. Dem Bericht zufolge wurde das Defizitkriterium nicht erfüllt. Im Einklang mit der Mitteilung vom 2. März 2022 hat die Kommission nicht vorgeschlagen, im Frühjahr 2022 neue Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten. Sie wird im Herbst 2022 erneut prüfen, ob die Einleitung solcher Defizitverfahren geboten ist.

(14)Am 20. Juli 2020 empfahl der Rat Griechenland, im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel 2020 und 2021 alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern. Er empfahl Griechenland ferner, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen. Den von Eurostat validierten Daten zufolge ging das gesamtstaatliche Defizit Griechenlands 2021 von 10,2 % des BIP im Jahr 2020 auf 7,4 % im Jahr 2021 zurück. Die haushaltspolitische Reaktion Griechenlands unterstützte 2021 die wirtschaftliche Erholung, während die befristeten Soforthilfemaßnahmen von 7,6 % des BIP im Jahr 2020 auf 7,2 % im Jahr 2021 zurückgingen. Die von Griechenland 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang. Die von der Regierung in den Jahren 2020 und 2021 beschlossenen diskretionären haushaltspolitischen Maßnahmen waren befristet oder wurden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Nach den von Eurostat validierten Daten belief sich der gesamtstaatliche Schuldenstand 2021 auf 193,3 % des BIP.

(15)Das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms 2022 zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist 2022 realistisch und 2023 positiv. Nach dem Stabilitätsprogramm 2022 dürfte das reale BIP-Wachstum 2022 bei 3,1 % und 2023 bei 4,8 % liegen. Im Vergleich dazu geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 von einem höheren Wachstum des realen BIP von 3,5 % im Jahr 2022 und von einem niedrigeren Wachstum des realen BIP 3,1 % im Jahr 2023 aus. Der Unterschied zwischen den Prognosen ist hauptsächlich auf die unterschiedlichen Annahmen über das Tempo der Inanspruchnahme von EU-Mitteln sowie auf die Auswirkungen der militärischen Aggression, insbesondere auf den privaten Verbrauch, zurückzuführen. In ihrem Stabilitätsprogramm 2022 geht die Regierung davon aus, dass das öffentliche Gesamtdefizit 2022 auf 4,4 % des BIP und 2023 auf 1,4 % des BIP zurückgehen wird. Der Rückgang im Jahr 2022 ist in erster Linie auf die anhaltende Erholung der Wirtschaftstätigkeit und die Aufhebung der meisten Sofortmaßnahmen zurückzuführen. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote 2022 auf 180,2 % stark sinken und 2023 weiter auf 168,6 % des BIP zurückgehen. Auf der Grundlage der zum Stichtag der Prognose bekannten politischen Maßnahmen geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 für die Jahre 2022 und 2023 von einem öffentlichen Defizit von 4,3 % bzw. 1,0 % des BIP aus. Dies steht weitgehend im Einklang mit dem im Stabilitätsprogramm 2022 prognostizierten Defizit. Ungeachtet des unterschiedlichen Wachstums des realen BP geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 von einem dynamischeren Preis- und Lohnwachstum sowohl für 2022 als auch für 2023 aus, wodurch höhere Einnahmen aus privaten Einkommen prognostiziert werden. Die Frühjahrsprognose 2022 der Kommission geht von einer höheren gesamtstaatlichen Schuldenquote von 185,7 % im Jahr 2022 und von 180,4 % im Jahr 2023 aus. Die Differenz ist auf unterschiedliche Schätzungen der Differenzen zwischen Kassensaldo und Haushaltssaldo auf der Grundlage der periodengerechten Rechnungslegung sowie auf unterschiedliche Annahmen bezüglich der Nettovermögensbildung zurückzuführen.

Auf Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission liegt das geschätzte potenzielle Wirtschaftswachstum mittelfristig (im Zehn-Jahres-Durchschnitt) bei 0,3 %. Diese Schätzung lässt jedoch die Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum Griechenlands daher einen Schub verleihen könnten.

(16)2022 ließ die Regierung die meisten in Reaktion auf die COVID-19-Krise ergriffenen Maßnahmen auslaufen, sodass mit einem Rückgang der befristeten Soforthilfemaßnahmen von 7,2 % des BIP im Jahr 2021 auf 1,8 % 2022 gerechnet wird. Das öffentliche Defizit wird durch die Maßnahmen belastet, die zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise ergriffen wurden; sie werden in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission auf 1,1 % des BIP im Jahr 2022 geschätzt und sollen im Jahr 2023 keine Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt haben, weil sie dann auslaufen sollen. 14 Diese Auswirkungen auf das Defizit werden teilweise durch höhere Einnahmen aus den Emissionszertifikaten ausgeglichen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um Subventionen für Energieverbraucher, soziale Transferleistungen für ärmere Haushalte und Kürzungen bei indirekten Steuern auf Verkehrsleistungen. Sie sind laut ursprünglicher Ankündigung befristet. Nach der Vorlage des Stabilitätsprogramms Griechenlands und dem Stichtag der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission kündigte die Regierung ein neues Maßnahmenpaket für 2022 an, mit dem die Folgen der gestiegenen Energiepreise bewältigt werden sollen. Sollten die Energiepreise auch 2023 hoch bleiben, könnten einige dieser Maßnahmen fortgeführt werden. Auf das öffentliche Defizit wirken sich auch die Kosten für den vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine aus, die nach der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission im Jahr 2022 bei 0,1 % des BIP und 2023 bei 0,1 % des BIP liegen dürften. 15  

(17)Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat Griechenland 16 , im Jahr 2022 die Aufbau- und Resilienzfazilität zu nutzen, um zusätzliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung zu finanzieren, und gleichzeitig eine vorsichtige Haushaltspolitik zu verfolgen. Auch die national finanzierten Investitionen sollte Griechenland aufrechterhalten. Überdies empfahl er Griechenland, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und gleichzeitig zur Steigerung des Wachstumspotenzials die Investitionen zu erhöhen.

(18)Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Griechenlands 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit 3,3 % des BIP 17 stützend sein. Griechenland sieht weiterhin Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Erholung vor und beabsichtigt gemäß der Empfehlung des Rates, zusätzliche Investitionen mithilfe der Aufbau- und Resilienzfazilität zu finanzieren. Der positive Beitrag zur Wirtschaftstätigkeit der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben wird sich im Vergleich zu 2021 voraussichtlich um 0,2 BIP-Prozentpunkte erhöhen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,8 BIP-Prozentpunkt zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. 18 Daher plant Griechenland, gemäß der Empfehlung des Rates national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 2,2 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten wird. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Anstiegs der Energiepreise (0,6 % des BIP) sowie die Kosten für den vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP) ein, während die gestiegenen Aufwendungen für Renten und Sozialleistungen (0,6 % des BIP) ebenfalls zur Zunahme der laufenden Nettoausgaben beitragen dürften. Nach der Prognose der Kommission werden diese Maßnahmen nicht vollständig durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

(19)Für 2023 wird der finanzpolitische Kurs in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission unter der Annahme einer unveränderten Politik mit +1,5 % des BIP veranschlagt. 19 Es wird davon ausgegangen, dass Griechenland im Jahr 2023 weiterhin die Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung zu finanzieren. Der positive Beitrag der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit wird im Vergleich zu 2022 voraussichtlich um 0,3 BIP-Prozentpunkte zurückgehen, was die Anlaufphase des neuen Programmplanungszeitraums anderer EU-Fonds widerspiegelt. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2023 einen expansiven Beitrag von 0,6 BIP-Prozentpunkt zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. 20 Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2023 einen kontraktiven Beitrag von 1,7 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten wird. Dabei sind auch die Auswirkungen des Auslaufens der Maßnahmen zur Bewältigung der gestiegenen Energiepreise in Höhe von 1,1 % des BIP berücksichtigt.

(20)Dem Stabilitätsprogramm 2022 zufolge soll das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2024 schrittweise auf 0,4 % des BIP und bis 2025 auf 0,1 % des BIP zurückgehen. Daher soll das gesamtstaatliche Defizit während der Programmlaufzeit unter 3 % des BIP bleiben. Diese Projektionen gehen davon aus, dass sich die wirtschaftliche Erholung fortsetzen wird, und berücksichtigen die Verlängerung der wachstumsfreundlichen Senkung des Solidaritätszuschlags, der zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben wird, und der Sozialbeiträge. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote weiter sinken, und zwar auf 155,2 % im Jahr 2024 und auf 146,5 % im Jahr 2025. Nach Analyse der Kommission scheinen die Risiken für die Schuldentragfähigkeit mittelfristig hoch zu sein. 

(21)Aufbauend auf den im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans durchgeführten Reformen könnten Änderungen des griechischen Rahmens für die Steuerpolitik dazu beitragen, die Investitionslücke zu schließen. Insbesondere könnte die Einführung einer Regelung für Steuervorbescheide die Rechtssicherheit für Investoren erhöhen und die laufenden Bemühungen um eine Vereinfachung des Steuersystems verstärken. Darüber hinaus könnte, aufbauend auf bewährten Verfahren aus anderen Mitgliedstaaten, eine Überprüfung der bestehenden jährlichen Pauschalbesteuerungsregelung für Selbstständige (neben der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer) die Struktur der steuerlichen Belastung Selbstständiger verbessern, die freiwillige Einhaltung der Steuervorschriften fördern und Investitionen unterstützen. Griechenland unternimmt weiterhin Schritte zur Modernisierung seiner öffentlichen Verwaltung, aber deren Gesamtleistung ist nach wie vor gering, was zum Teil auf die Herausforderung zurückzuführen ist, hoch qualifiziertes Personal anzuziehen und aufrechtzuerhalten. Der Aufbau- und Resilienzplan enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungen mit besonderem Augenmerk auf einer Verbesserung der digitalen Dienste. Neben den Maßnahmen, die Teil des Plans sind, macht Griechenland Fortschritte bei der Einrichtung eines integrierten Personalverwaltungssystems mit digitalen Organisationsplänen für Einrichtungen des öffentlichen Sektors und Stellenbeschreibungen für alle derzeit vorhandenen Stellen. Dies dürfte die Zuweisung von Ressourcen entsprechend dem ermittelten und vorrangigen Bedarf erleichtern. Während die Zahl der Beamten auf Lebenszeit dank der nach wie vor geltenden Regel der einmaligen Einstellung weitgehend stabil geblieben ist, ist die Zahl der Bediensteten auf Zeit seit 2018 um fast 25 % gestiegen. Der Anstieg der Größe der öffentlichen Verwaltung könnte die Bemühungen um eine Annäherung der Lohnsumme Griechenlands (bezogen auf das BIP) an den EU-Durchschnitt umkehren. Über das fiskalische Risiko hinaus könnte dies angesichts der Tatsache, dass das Auswahlverfahren für Stellen auf Zeit nicht so gründlich ist wie bei Dauerplanstellen, die Integrität des neuen Auswahlverfahrens für Beamte auf Lebenszeit beeinträchtigen. Mit der Beibehaltung der Eins-zu-Eins-Regel bei der Neubesetzung von unbefristeten Stellen, die durch die Festlegung einer ab 2022 geltenden Obergrenze für Zeitbedienstete ergänzt wurde, wird ein Gesamtrahmen geschaffen, mit dem die zentrale Steuerung von Einstellungen gestärkt und die Personalstärke wieder dem Niveau vor der Pandemie angenähert werden kann. Ist der erwartete Personalabbau erreicht, so könnte dies für bestimmte Stellen und Einrichtungen, die als kritisch eingestuft werden und in denen die öffentliche Verwaltung Schwierigkeiten hat, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten, eine Anpassung der Dienstbezüge ermöglichen. Dies könnte bedeuten, dass die Stellenbeschreibung mit einer ergänzenden Vergütungstabelle verknüpft oder dass für bestimmte öffentliche Stellen (z. B. Marktregulierungsstellen) eine eigene Vergütungstabelle eingeführt wird, da solche systematischen Ansätze die einheitliche Vergütungstabelle nicht gefährden und mit einer umsichtigen Finanzpolitik vereinbar sind. Schließlich enthält der Aufbau- und Resilienzplan zwar Maßnahmen zur Stärkung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, doch besteht noch Spielraum für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen und Frauen zur Unterstützung eines integrativen Arbeitsmarkts, der auf mehr und besseren Arbeitsplätzen gründet.

(22)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 umfasst der Aufbau- und Resilienzplan eine Vielzahl sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 durchgeführt werden sollen. Diese tragen dazu bei, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen, die der Rat in den Jahren 2019 und 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters in seinen Empfehlungen an Griechenland sowie gegebenenfalls in weiteren bis zur Annahme des Plans abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen dargelegt hat. Diese Empfehlungen betreffen insbesondere die Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen; Zugänglichkeit und Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems; aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen; Maßnahmen zur Unterstützung öffentlicher Investitionen in Bildung, Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit; Forschung und Entwicklung; sichere(r), smarte(r), nachhaltige(r) und widerstandsfähige(r) Verkehr und Logistik; saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, einschließlich Projekten im Bereich erneuerbare Energie und Verbundprojekte; Umweltinfrastruktur; Stadtsanierung und den digitalen Wandel der öffentlichen Verwaltung und der Unternehmen. Der Plan umfasst auch eine große Anzahl von Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen in den Bereichen haushaltspolitische Struktur, Sozialfürsorge, Finanzstabilität, Arbeits- und Produktmärkte sowie Modernisierung der öffentlichen Verwaltung; all dies zur Nachverfolgung, Erweiterung und Ergänzung von für die Zeit nach dem Abschluss des Programms eingegangenen Verpflichtungen. Der Plan enthält auch Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung privater Investitionen durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Vereinfachung des rechtlichen Rahmens. Diese Reformen werden durch eine Darlehensfazilität ergänzt, die Anreize für private Investitionen in transformative Wirtschaftssektoren schaffen soll, einschließlich des ökologischen und des digitalen Wandels.

(23)Es ist zu erwarten, dass die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands den ökologischen und den digitalen Wandel fördern wird. Der Betrag, der Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele zugewiesen wird, entspricht 37,5 % der Gesamtmittelausstattung des Plans Griechenlands, während die Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele im Digitalbereich 23,3 % ausmachen. Die vollständige Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans gemäß den einschlägigen Etappenzielen und Zielwerten wird Griechenland dabei helfen, die Folgen der COVID-19-Krise rasch zu überwinden und gleichzeitig seine Resilienz zu stärken. Die systematische Einbeziehung der Sozialpartner und anderer einschlägiger Interessenträger ist für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, nicht im Plan enthaltener wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor wichtig, da nur so ein umfassendes Engagement für das politische Gesamtkonzept gewährleistet werden kann.

(24)Der griechische Aufbau- und Resilienzplan enthält einen umfassenden Managementrahmen für die Koordinierung, Durchführung und Überwachung der Investitions- und Reformmaßnahmen. Die tatsächliche Umsetzung des Plans hängt jedoch entscheidend von der Verwaltungs- und Durchführungskapazität der durchführenden Stellen ab und sollte aufmerksam verfolgt werden. Von den technischen Diensten der regionalen und lokalen Verwaltung, einschließlich kommunalen Unternehmen, wird erwartet, dass sie zur Umsetzung einer Reihe von Komponenten beitragen; ihre Verwaltungskapazitäten sind insbesondere in kleineren Gemeinden in der Regel eingeschränkt, und es wäre wichtig, dass bei Bedarf zusätzliche Unterstützung durch die zentrale Ebene bereitgestellt wird. Die Einhaltung strenger Zeitpläne, die rasche Reaktion auf Blockaden und die Suche nach Lösungen werden für die reibungslose Umsetzung des Plans von entscheidender Bedeutung sein. Eine hochrangige interministerielle Arbeitsgruppe zur Beseitigung von Engpässen könnte nützlich sein. Was schließlich die Gesamtkoordinierung betrifft, so wird der Agentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), die Teil des Finanzministeriums ist, eine Schlüsselrolle zukommen, und es wird erwartet, dass ihr ausreichende Ressourcen zugewiesen werden, während die enge Zusammenarbeit zwischen der Agentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Generalsekretariat für Koordination, das für die Koordinierung der Reformmaßnahmen zuständig ist, von wesentlicher Bedeutung ist.

(25)Die Kommission hat die Partnerschaftsvereinbarung 21 mit Griechenland am 29. Juli 2021 genehmigt. Im Oktober und November 2021 legte Griechenland der Europäischen Kommission seine 21 kohäsionspolitischen Programme vor. Entsprechend der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 hat Griechenland die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen bei der Programmplanung 2021–2027 der Kohäsionsfondsmittel berücksichtigt. Dies ist unabdingbar, um die Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung aus den Kohäsionsfonds zu verbessern, ihren Mehrwert zu maximieren und dabei gleichzeitig die Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz zwischen diesen Fonds und anderen Unionsinstrumenten und -mitteln zu fördern. Die erfolgreiche Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der kohäsionspolitischen Programme setzt zudem voraus, dass die Engpässe bei den Investitionen zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels und der ausgewogenen territorialen Entwicklung beseitigt werden.

(26)Seit dem erfolgreichen Abschluss des Finanzhilfeprogramms des Europäischen Stabilitätsmechanismus im Jahr 2018 unterliegt Griechenland gemäß der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 der verstärkten Überwachung. Die verstärkte Überwachung diente dazu, die Umsetzung der spezifischen Zusagen, die Griechenland der Euro-Gruppe am 22. Juni 2018 zur Vollendung wichtiger im Rahmen des Programms eingeleiteter Strukturreformen abgegeben hat, zu beobachten. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen innerhalb der vereinbarten Fristen bis Mitte 2022 bildeten die Grundlage für Entschuldungsmaßnahmen; Griechenland befindet sich nun im letzten Jahr dieses Verfahrens. Wie aus dem am 23. Mai 2022 veröffentlichten 14. Bericht über eine verstärkte Überwachung hervorgeht, hat Griechenland trotz der durch die Pandemie und jüngst der durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bedingten schwierigen Umstände den Großteil seiner politischen Verpflichtungen wirksam umgesetzt, wodurch die Widerstandsfähigkeit der griechischen Wirtschaft verbessert und ihre finanzielle Stabilität gestärkt wurde. Einige Elemente sind jedoch noch zu vervollständigen. Dies gilt insbesondere für die Fertigstellung des nationalen Katasters, das das Geschäftsklima in Griechenland weiter verbessern würde. In den letzten Jahren wurden erhebliche Fortschritte erzielt, und das vollständige Kataster soll bis Dezember 2022 fertiggestellt sein. Die Umsetzung des Katasters wurde durch die EU-Strukturfonds unterstützt. In jüngerer Zeit bietet die Aufbau- und Resilienzfazilität Unterstützung bei der Digitalisierung von Registrierungen und Urkunden über Eigentumsrechte. Im Rahmen des Katasterprojekts muss Griechenland auch die Katasterkartierung, die Inbetriebnahme der Katasteragentur und die Ratifizierung der Waldkarten für das gesamte Land abschließen.

(27)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan angegangen werden, sieht sich Griechenland mit einer Reihe zusätzlicher Herausforderungen konfrontiert, die die Gesundheitsversorgung betreffen. Zuzahlungen in Griechenland sind nach wie vor hoch und machen mehr als ein Drittel der gesamten Gesundheitsausgaben (35 %) aus. 22 Diese stehen weitgehend mit Zuzahlungen für Arzneimittel und Direktzahlungen für Dienstleistungen außerhalb des Leistungspakets in Verbindung. Dies wiederum steht mit den nach wie vor (im Vergleich zum EU-Durchschnitt) relativ hohen öffentlichen Ausgaben für Arzneimittel und den (im Vergleich zum EU-Durchschnitt) relativ niedrigen Ausgaben für die therapeutische Versorgung, insbesondere für ambulante Patienten, im Zusammenhang. Durch ein gut funktionierendes System der medizinischen Grundversorgung, das die gesamte Bevölkerung abdeckt und über eine wirksame hausarztzentrierte Versorgung verfügt, können Effizienz und Zugang zu Gesundheitsgütern und -dienstleistungen verbessert werden. In diesem Zusammenhang wird die vollständige Umsetzung der Änderungen des Systems der medizinischen Grundversorgung, die voraussichtlich im Rahmen der verstärkten Überwachung angenommen werden, für ein gut funktionierendes Gesundheitssystem von entscheidender Bedeutung sein. Die Reform knüpft an frühere Bemühungen um die Schaffung eines umfassenden Systems der medizinischen Grundversorgung an, die jedoch mit Schwierigkeiten bei der Umsetzung konfrontiert waren. Zu diesem Zweck wird es von entscheidender Bedeutung sein, die Zahl der verfügbaren Hausärzte zu erhöhen, um eine vollständige Abdeckung der Bevölkerung zu erreichen, und die Registrierung der Bevölkerung wird der Schlüssel zur Gewährleistung eines angemessenen und gleichberechtigten Zugangs der Bevölkerung zur Gesundheitsversorgung sein.

(28)Im Anschluss an den Auftrag, den die Staats- und Regierungschefs der EU in der Erklärung von Versailles formuliert haben, wurde der REPowerEU-Plan aufgestellt, um die Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Zu diesem Zweck werden im Dialog mit den Mitgliedstaaten optimal geeignete Projekte, Investitionen und Reformen auf nationaler, regionaler und Unionsebene ermittelt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern und fossile Brennstoffe zunehmend von anderen Exportländern als Russland zu beziehen.

(29)Gemäß den Daten für das Jahr 2020 machen Öl und Gas 50 % bzw. 24 % des griechischen Energiemixes aus. Die Abhängigkeit Griechenlands von Russland sowohl bei seinen Öl- 23 als auch bei seinen Erdgaseinfuhren liegt leicht unter dem EU-Durschnitt mit 18 % (verglichen mit dem EU-Durchschnitt von 26 %) bei Rohöl und 39 % (verglichen mit 44 %) bei Gas 24 . 87 % seiner Kohleimporte stammen aus Russland, aber eine große Menge Braunkohle stammt aus dem Inland. Um die Gasabhängigkeit von Russland zu verringern und den Energiemix weg von fossilen Brennstoffen zu diversifizieren, was auch die Erfüllung der Verpflichtung, die gesamte Stromerzeugung aus Braunkohle bis 2028 schrittweise einzustellen umfasst, könnte eine Reihe von Maßnahmen weiterverfolgt werden, die auf den Investitionen und Reformen, die Teil des griechischen Aufbau- und Resilienzplans sind, aufbauen und über diese hinausgehen. Erstens könnte Griechenland den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und die Einrichtung einer organisierten Marktplattform beschleunigen, die bilaterale Bezugsverträge für aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom ermöglicht. Die im griechischen Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen von Genehmigungsverfahren wird Hindernisse für Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien reduzieren. Griechenland kann insbesondere in griechischen Häfen mit dem Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur beginnen, mit der der Transport von Wasserstoff erleichtert wird. Die griechische Handelsflotte könnte den Transport dieser umweltfreundlichen Energieträger nach Griechenland und den Weitertransport in andere EU-Mitgliedstaaten erleichtern. Geplante Infrastrukturinvestitionen der Netzbetreiber könnten beschleunigt und ausgeweitet werden, insbesondere im Hinblick auf die Errichtung von Umspannwerken. Auch die durchschnittliche Zeit, die die Netzbetreiber benötigen, um die Bedingungen für den Anschluss neuer Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien zu verarbeiten und fertigzustellen, könnte verkürzt werden. Zusätzliche Stromverbindungsleitungen zu den Nachbarländern würden es ermöglichen, mehr Energie aus erneuerbaren Quellen in das Netz aufzunehmen. Griechenland muss die Diversifizierung seiner Gasrouten beschleunigen, indem es die in einer fortgeschrittenen Phase bestehenden Investitionen rasch zum Abschluss bringt. Es wird empfohlen, neue Gasinfrastruktur- und Netzinvestitionen nach Möglichkeit zukunftssicher zu gestalten, damit sie sich auch für nachhaltige Energieträger eignen und somit langfristig nachhaltig sind. Drittens könnte Griechenland den Umfang und die Ambitionen bestehender Energiesparmaßnahmen erweitern und die hohe Energiearmut (17,1 % im Jahr 2020) verringern, wozu gegebenenfalls auch Mittel aus den Fonds der Kohäsionspolitik eingesetzt werden können, z. B. zur Sanierung des Gebäudebestands. Bestehende Markthindernisse, die den Umfang von Renovierungen für bestimmte Segmente einschränken, könnten durch gezielte rechtliche und finanzielle Anreize abgebaut werden. Griechenlands Zielsetzungen im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie die Steigerung des Anteils der aus erneuerbaren Quellen gewonnenen Energie und der Energieeffizienz sind ambitionierter zu gestalten, damit sie den Zielen des Pakets „Fit für 55“ entsprechen. Darüber hinaus muss die Dekarbonisierung des nach wie vor stark vom Erdöl abhängigen Verkehrssektors beschleunigt werden, indem eine nachhaltige Mobilität, einschließlich öffentlicher Verkehrs- und Eisenbahnprojekte, gefördert wird.

(30)Der beschleunigte Übergang zur Klimaneutralität mit der Abkehr von fossilen Brennstoffen wird zwar in einigen Sektoren erhebliche Restrukturierungskosten verursachen, doch kann Griechenland im Rahmen der kohäsionspolitischen Programmplanung den Mechanismus für einen gerechten Übergang nutzen, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs in den am meisten betroffenen Regionen zu verringern. Darüber hinaus kann Griechenland den Europäischen Sozialfonds Plus nutzen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

(31)Vor dem Hintergrund der Bewertung der Kommission hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2022 geprüft; seine Stellungnahme 25 hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(32)Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und ihres kollektiven Beitrags zur Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungsunion empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets umzusetzen. Für Griechenland spiegelt sich dies insbesondere in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 wider.

(33)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung analysierte der Rat das nationale Reformprogramm 2022 und das Stabilitätsprogramm 2022. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1, 2 und 4 wider. Die Empfehlungen 1 und 2 tragen auch zur Umsetzung der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet, insbesondere der ersten, zweiten und vierten Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, bei. Die in den Empfehlungen 1 und 2 genannten haushaltspolitischen Maßnahmen tragen unter anderem dazu bei, Ungleichgewichte im Zusammenhang mit dem hohen gesamtstaatlichen Schuldenstand und dem unvollständigen Abbau außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte zu beseitigen, und erleichtern gleichzeitig Maßnahmen gegen die hohe Arbeitslosigkeit und das geringe Potenzialwachstum. Die in Empfehlung 4 genannten Maßnahmen tragen unter anderem dazu bei, die mit einer hohen Auslandsverschuldung verbundenen Schwachstellen längerfristig anzugehen —

EMPFIEHLT, dass Griechenland 2022 und 2023

1.für eine vorsichtige Haushaltspolitik im Jahr 2023 sorgt, insbesondere indem das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben unter dem mittelfristigen potenziellen Wirtschaftswachstum gehalten werden, unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen; in Bereitschaft bleibt, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen; die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit ausweitet, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität, von REPowerEU und anderen EU-Mitteln; für die Zeit nach 2023 eine Haushaltspolitik verfolgt, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und gleichzeitig durch eine schrittweise Konsolidierung, durch Investitionen und Reformen einen glaubwürdigen und schrittweisen Schuldenabbau und eine mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten; auf im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans durchgeführte Reformen aufbaut, die Investitionsfreundlichkeit des Steuersystems durch Einführung einer Regelung für Steuervorbescheide weiter verbessert und die Struktur der steuerlichen Belastung Selbstständiger überprüft; die Effizienz der öffentlichen Verwaltung wahrt, und dabei sicherstellt, dass Arbeitskräfte mit den richtigen Kompetenzen gewonnen werden und die Übereinstimmung mit der einheitlichen Vergütungstabelle wahrt;

2.seinen Aufbau- und Resilienzplan gemäß den im Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 festgelegten Etappenzielen und Zielwerten weiter durchführt; die Verhandlungen mit der Kommission über die Programmunterlagen der Kohäsionspolitik für 2021–2027 rasch abschließt, um mit deren Umsetzung beginnen zu können; die noch ausstehenden Reformen, die im Rahmen der verstärkten Überwachung vorangetrieben wurden, einschließlich der Katasterreform, abschließt;

3.zur Gewährleistung eines angemessenen und gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung die Umsetzung der Reform der medizinischen Grundversorgung im Einklang mit dem im Rahmen der verstärkten Überwachung geänderten Regelwerk abschließt, einschließlich der Ausstattung aller Einrichtungen der medizinischen Grundversorgung mit Personal, der Umsetzung der Registrierung der Bevölkerung und der Einführung einer wirksamen hausarztzentrierten Versorgung durch Allgemeinmediziner;

4.die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt verringert und die Einfuhren fossiler Brennstoffe diversifiziert, indem es den Einsatz erneuerbarer Energien und den Ausbau einer Infrastruktur, die erneuerbaren Wasserstoff ermöglicht, beschleunigt; darüber hinaus die Abhängigkeit angeht, indem es ausreichende Kapazitäten der Stromnetze und -verbünde sowie der Gasverbindungsleitungen sicherstellt und die Gasversorgungswege diversifiziert; den Rahmen für den Markt für Energiedienstleistungen verstärkt und die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz mithilfe von Reformen und Marktanreizen zur Förderung der Dekarbonisierung des Bausektors und des Verkehrssektors, insbesondere durch die Förderung einer nachhaltigen Mobilität, intensiviert.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(3)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).
(4)    Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).
(5)    Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes, ABl. L 71 vom 4.3.2022, S. 1.
(6)    Mitteilung der Kommission an den Rat über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts, Brüssel (COM(2020) 123 final vom 20.3.2020).
(7)    Mitteilung der Kommission an den Rat – Ein Jahr nach dem Ausbruch von COVID-19 – die fiskalpolitische Reaktion, Brüssel (COM(2021) 105 final vom 3.3.2021).
(8)    Bei den Schätzungen zum finanzpolitischen Kurs und seinen Komponenten in dieser Empfehlung handelt es sich um Schätzungen der Kommission, die auf den Annahmen beruhen, die der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission zugrunde liegen. Die von der Kommission vorgenommenen Schätzungen des mittelfristigen Potenzialwachstums lassen die positiven Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum einen Schub verleihen könnten.
(9)    Nicht durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität oder aus anderen EU-Fonds finanziert.
(10)    Mitteilung der Kommission an den Rat: Haushaltspolitische Leitlinien für 2023, Brüssel (COM(2022) 85 final vom 2.3.2022).
(11)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 6. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands (ST 10152/2021).
(12)    SWD(2022) 609 final.
(13)    SWD(2022) 630 final.
(14)    Die Zahlen geben die Höhe der jährlichen Haushaltskosten für die seit Herbst 2021 ergriffenen Maßnahmen wieder, einschließlich laufender Einnahmen und Ausgaben sowie gegebenenfalls Investitionsausgaben.
(15)    Die Gesamtzahl der Vertriebenen aus der Ukraine dürfte in der EU bis Ende 2022 allmählich die Marke von 6 Millionen erreichen. Ihre geografische Verteilung wird auf der Grundlage der Größe der bestehenden Diaspora, der relativen Bevölkerung des Aufnahmemitgliedstaats und der tatsächlichen Verteilung der Vertriebenen aus der Ukraine in der gesamten EU ab März 2022 geschätzt. Für die Haushaltskosten pro Person basieren die Schätzungen auf dem Euromod-Mikrosimulationsmodell der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission, wobei sowohl etwaige zustehende Geldleistungen als auch Sachleistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung berücksichtigt werden.
(16)    Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Griechenlands 2021 (ABl. C 304 vom 29.7.2021, S. 33).
(17)    Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators bedeutet, dass das Wachstum der Primärausgaben über (unter) dem mittelfristigen Wirtschaftswachstum liegt, was auf eine expansive (kontraktive) Haushaltspolitik hinweist.
(18)    Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird ein expansiver Beitrag von 0,1 BIP-Prozentpunkten erwartet.
(19)    Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators bedeutet, dass das Wachstum der Primärausgaben über (unter) dem mittelfristigen Wirtschaftswachstum liegt, was auf eine expansive (kontraktive) Haushaltspolitik hinweist.
(20)    Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird ein neutraler Beitrag von 0,0 BIP-Prozentpunkten erwartet.
(21)    Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik, (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159).
(22)    Zahlen aus dem Jahr 2019 und Teil des länderspezifischen Gesundheitsprofils der OECD („State of Health in the EU, Greece: Country Health Profile“, OECD, 2021, https://www.oecd.org/health/greece-country-health-profile-2021-4ab8ea73-en.htm).
(23)    Eurostat (2020), Anteil der Einfuhren aus Russland an den Gesamteinfuhren von Rohöl. Für den EU-27-Durchschnitt werden die Gesamteinfuhren der EU-27 aus Drittländern berücksichtigt. Für Griechenland umfassen die Gesamteinfuhren auch Einfuhren aus Mitgliedstaaten. Rohöl umfasst keine raffinierten Mineralölerzeugnisse. Ein bedeutender Teil der gesamten Öleinfuhren Griechenlands entfällt auf Raffinerieeinsatzmaterial. Für diese ist Griechenland in hohem Maße von russischen Einfuhren abhängig, da 86 % des gesamten Raffinerieeinsatzmaterials aus Russland stammt.
(24)    Eurostat (2020), Anteil der russischen Einfuhren an den Gesamteinfuhren von Erdgas und Steinkohle. Für den EU-27-Durchschnitt werden die Gesamteinfuhren der EU-27 aus Drittländern berücksichtigt. Für Griechenland umfassen die Gesamteinfuhren auch Einfuhren aus Mitgliedstaaten. Rohöl umfasst keine raffinierten Mineralölerzeugnisse.
(25)    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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