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Document 52022DC0594

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 7-10/2022

COM/2022/594 final

Brüssel, den 8.11.2022

COM(2022) 594 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL







Frühwarnsystem Nr. 7-10/2022


Inhaltsverzeichnis

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2022

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

3.Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2022

3.1.    Marktmaßnahmen    

3.2.    Direktzahlungen    

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

5.Schlussfolgerungen

Anhang:

Vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln – Stand 31.8.2022

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2022

Am 24. November 2021 hat das Europäische Parlament den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2022 angenommen. Der Haushalt für das Kapitel 08 02 – Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) beläuft sich auf 40 365 Mio. EUR für Mittel für Verpflichtungen bzw. 40 389 Mio. EUR für Mittel für Zahlungen. Der Grund für die unterschiedlichen Beträge für beide Arten von Mitteln ist die Verwendung getrennter Mittel für bestimmte Maßnahmen, die direkt von der Kommission durchgeführt werden. Dies gilt in erster Linie für Maßnahmen zur Absatzförderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie für Maßnahmen zur allgemeinen operativen Unterstützung, Koordinierung und Prüfung.

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Nach Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 stellen die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungs- und Konformitätsabschlussbeschlüssen sowie Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten zweckgebundene Einnahmen dar, die zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet werden.

Gemäß dieser Bestimmung können zweckgebundene Einnahmen den Finanzierungsbedarf für EGFL-Ausgaben jeglicher Art decken. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht genutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen. 1

Der EGFL-Haushalt 2022 umfasst:

·die neuesten Schätzungen der Kommission zum Finanzierungsbedarf für Marktmaßnahmen und Direktzahlungen

·und die Schätzungen zu den im Laufe des Haushaltsjahres einzunehmenden zweckgebundenen Einnahmen.

In ihrem Vorschlag für die EGFL-Mittel für den Haushalt 2022 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen. Für den Haushaltsplan 2022 beantragte die Kommission Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde hat den Haushaltsplan des EGFL für 2022 unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2022 hatte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen mit 551 Mio. EUR veranschlagt. Es wurde keine Übertragung von 2021 auf 2022 erwartet und es wurde geschätzt, dass der gesamte Betrag im Laufe des Haushaltsjahres eingezogen würde. Die Kommission hat diese geschätzten Einnahmen bei der Beantragung der Mittel für die Basisprämienregelung berücksichtigt (Posten 08 02 05 04). Die Summe der bewilligten Mittel und der zweckgebundenen Einnahmen für diese Regelung entspricht 14 811 Mio. EUR.

Im Anhang dieses Berichts werden die vorläufige Ausführung des Haushalts für 2022 und der Vergleich mit dem erwarteten Ausgabenprofil dargestellt.

3.Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2022

Im Anhang dieses Berichts wird die vorläufige Ausführung des Haushalts im Zeitraum 16. Oktober 2021 bis 31. August 2022 dargestellt.

Der Stand der Ausführung wird mit dem Ausgabenprofil des gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 eingerichteten Frühwarnsystems verglichen.

3.1.Marktmaßnahmen

Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den Agrarmärkten liegt etwas über dem Ausgabenprofil (74,2 Mio. EUR). Dies ist vor allem auf die Ausführung der außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen (08 02 03 11) zurückzuführen, für die keine Mittel vorgesehen waren, und die Übertragung aus der Krisenreserve wird im Frühwarnsystem nicht berücksichtigt.

Die Durchführung der Maßnahmen für die Absatzförderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (08 02 03 02) liegt 38,0 Prozentpunkte (-33,8 Mio. EUR) unter dem Ausgabenprofil, während die Ausführung der Absatzförderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen – Mehrländerprogramme (08 02 03 03) 90,1 Prozentpunkte (87,3 Mio. EUR) über dem Ausgabenprofil liegt. Für den letztgenannten Posten, bei dem es sich um einen Haushaltsposten für direkte Ausgaben handelt, war der Großteil der Mittel in dem Profil vorgesehen, das im September gebunden werden sollte.

Für Schulprogramme (08 02 03 04) lag die Ausführung Ende August 2022 rund 7,1 Mio. EUR (-3,8 Prozentpunkte) unterhalb des Ausgabenprofils.

Die Ausgaben für Olivenöl (08 02 03 05) liegen um 6,5 Prozentpunkte (2,8 Mio. EUR) über dem Ausgabenprofil.

Die bisher gemeldeten Ausgaben für Obst und Gemüse (08 02 03 06) liegen um 88,4 Mio. EUR (-9,5 Prozentpunkte) niedriger als für Ende August laut Ausgabenprofil erwartet.

Für die Stützungsprogramme für den Weinsektor (08 02 03 07) liegen die bisher gemeldeten Ausgaben um 53,1 Mio. EUR (5,2 Prozentpunkte) über dem Ausgabenprofil.

Für Maßnahmen der öffentlichen und privaten Lagerhaltung (08 02 03 10) und für außergewöhnliche Maßnahmen (08 02 03 11) waren ursprünglich keine Mittel vorgesehen. Angesichts verschiedener Krisen, die zu Marktstörungen führten, wurden die Delegierte Verordnung (EU) 2022/467 der Kommission und die Durchführungsverordnung (EU) 2022/470 der Kommission verabschiedet.

Die Mitgliedstaaten meldeten 17 Mio. EUR für Maßnahmen der Lagerhaltung für den Schweinemarkt unter dem Haushaltsposten 08 02 03 10. Sie schätzten, dass die Ausgaben bis Ende des Jahres weitere 8,4 Mio. EUR betragen würden.

Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/467 der Kommission wurden dem Haushaltsposten für außergewöhnliche Maßnahmen Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR zugewiesen, einschließlich 350 Mio. EUR, die aus der Krisenreserve übertragen wurden. Es ist das erste Mal, dass die Krisenreserve in Anspruch genommen wird. Ende August beliefen sich die Ausgaben für diese Haushaltslinie auf 59,4 Mio. EUR. Insgesamt rechneten die Mitgliedstaaten damit 485,2 Mio. EUR auszuführen, sodass die Mittel vor dem Endtermin für die Förderfähigkeit am 30. September 2022 fast vollständig ausgeschöpft sein dürften.

Derzeit wird die Abweichung für die genannten Arten von Maßnahmen als vorübergehend betrachtet, da die meisten der veranschlagten Mittel voraussichtlich gegen Ende des Jahres ausgeführt sein werden.

3.2.Direktzahlungen 

Der Mittelverbrauch bei den Direktzahlungen entspricht weitgehend dem Ausgabenprofil.

Die Ausgaben für POSEI (08 02 05 01), die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung (08 02 05 02), die Umverteilungsprämie (08 02 05 03), die Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (08 02 05 05) und die Regelung der fakultativen gekoppelten Stützung (08 02 05 09) entsprechen dem Ausgabenprofil.

Für die Basisprämienregelung (08 02 05 04) wird das Profil unter Berücksichtigung der zweckgebundenen Einnahmen berechnet. Auf dieser Grundlage liegen die Ausgaben für diese Regelung lediglich 69,5 Mio. EUR (-0,5 Prozentpunkte) unter dem Profil – siehe Kasten „Nur zur Information“ im Anhang.

Für die Zahlungen an Betriebsinhaber in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen (08 02 05 06) wurden Zahlungen ausgeführt, die 3,8 Prozentpunkte (0,2 Mio. EUR) unter dem Ausgabenprofil liegen.

Die gemeldeten Ausgaben für die Regelung für Junglandwirte (08 02 05 07) lagen um 66,9 Mio. EUR (-12,6 Prozentpunkte) unter dem Profil und die Zahlungen für die Kleinerzeugerregelung (08 02 05 10) lagen um 34,1 Mio. EUR (-5,0 Prozentpunkte) unter dem Profil. Der veranschlagte Betrag für diese beiden Haushaltsposten wird voraussichtlich bis Ende des Jahres nicht vollständig ausgeführt.

Die für kulturspezifische Zahlungen für Baumwolle (08 02 05 08) gemeldeten Ausgaben liegen 6,9 Mio. EUR (-2,8 Prozentpunkte) unter dem Profil.

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass bis Ende August 2022 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 486,0 Mio. EUR zu verzeichnen waren. Diese umfassen:

·Einnahmen in Höhe von 483,9 Mio. EUR unter Haushaltsposten 62 00. Dies betrifft hauptsächlich die Einnahmen aus Berichtigungen im Rahmen von Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüssen, aber auch Einnahmen aus von den Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten. Im Laufe des Haushaltsjahres dürften noch weitere Beträge hinzukommen.

·Während bei der Annahme des Haushalts 2022 davon ausgegangen wurde, dass keine Beträge übertragen würden, beliefen sich die vom Haushaltsjahr 2021 auf das Haushaltsjahr 2022 übertragenen Einnahmen schließlich auf 2,1 Mio. EUR.

5.Schlussfolgerungen

Die vorläufige Ausführung des EGFL-Haushalts 2022 bis zum 31. August 2022 entspricht, relativ gesehen, dem berechneten Ausgabenprofil.

Es ist das erste Mal, dass die Krisenreserve in Anspruch genommen wurde und es wird geschätzt, dass der für die außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen bereitgestellte Betrag bis Ende des Jahres fast vollständig ausgeschöpft sein wird.

Ein Betrag von 486,0 Mio. EUR an zweckgebundenen Einnahmen steht bereits zur Verfügung, und im Laufe des Haushaltsjahres dürften weitere Beträge hinzukommen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass die bewilligten Mittel und die bis zum Ende des Haushaltsjahres zur Verfügung stehenden zweckgebundenen Einnahmen ausreichen werden, um alle Ausgaben zu decken.

(1)

   Nach Artikel 12 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union werden internen zweckgebundenen Einnahmen entsprechende Mittel nur auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung werden diese zweckgebundenen Einnahmen daher in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels verwendet.

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