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Document 52022DC0391

Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zu Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen

COM/2022/391 final

Brüssel, den 9.8.2022

COM(2022) 391 final

2022/0233(NLE)

Vorschlag für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zu Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

Im Jahr 2008 gab die Kommission eine Empfehlung zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen heraus (K(2008) 1329). Die Landschaft der Forschung und Innovation (im Folgenden „FuI“) hat sich seit dem Jahr 2008 sowohl im Hinblick auf die Akteure und die Komplexität der FuI-Ökosysteme als auch auf die globalen Herausforderungen erheblich verändert. Auch die COVID-19-Pandemie hat verdeutlicht, dass es dringend geboten ist, das in der Europäischen Union generierte FuI-Wissen zu nutzen und zu valorisieren. Dies setzt voraus, dass die politischen Entscheidungsträger neue Ziele festlegen und aktualisierte Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen bereitstellen.

Die Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen werden die Empfehlung der Kommission von 2008 ersetzen und sich dabei auf die Maximierung des Werts der FuI-Investitionen über die Grenzen des traditionellen Wissenstransfers hinaus konzentrieren. Die Valorisierung von Wissen stützt sich auf verschiedene Kanäle 1 und bezieht alle Akteure des FuI-Ökosystems und ihre Wissensgüter mit ein. Die Leitprinzipien werden auch dazu beitragen, zwischen den Mitgliedstaaten bestehende Lücken in der Valorisierung von Wissen zu schließen und sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedstaaten stärker von FuI-Ergebnissen profitieren können.

Die Mitteilung der Kommission „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“ 2 aus dem Jahr 2020 bildet die Grundlage für die Entwicklung und Aktualisierung von Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen und einen Verhaltenskodex für die intelligente Nutzung von geistigem Eigentum bis Ende 2022. In der Empfehlung des Rates vom 26. November 2021 zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa 3 wird die Valorisierung von Wissen als einer der Prioritätsbereiche für gemeinsame Maßnahmen zur Förderung des Europäischen Forschungsraums (EFR) genannt.

In den am 26. November 2021 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zur künftigen Governance des Europäischen Forschungsraums 4 wurde die politische EFR-Agenda für den Zeitraum 20222024 gebilligt. In der politischen EFR-Agenda ist die „Aktualisierung der EU-Leitlinien für eine bessere Valorisierung von Wissen“ als EFR-Maßnahme 7 angeführt. Das erste Ergebnis dieser Maßnahme besteht in der „Entwicklung und Billigung von Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen“.

Die Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen werden zusätzlich durch zwei Verhaltenskodizes unterstützt, in denen detailliertere Leitlinien für die Umsetzung bestimmter Bereiche der Valorisierung von Wissen für Akteure im FuI-Ökosystem bereitgestellt werden. Die EFR-Maßnahme 7 sieht die Entwicklung eines Verhaltenskodex für die intelligente Nutzung von geistigem Eigentum sowie eines Verhaltenskodex für Forschende im Bereich Normung vor.

Die Leitprinzipien bauen auf der Mitgestaltung durch die Untergruppe des EFR-Forums zur Valorisierung von Wissen auf, die von der informellen Expertengruppe der Kommission für das EFR-Forum für den Übergang eingerichtet wurde.

Der vorliegende Vorschlag für eine Empfehlung des Rates wird es ermöglichen, eine gemeinsame Linie für politische Grundsätze und Maßnahmen zur Verbesserung der Valorisierung von Wissen in der EU festzulegen, ohne rechtsverbindliche Bestimmungen vorzuschreiben.

Durch die Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen werden die aktualisierte Industriestrategie für Europa 5  und der EU-Aktionsplan für geistiges Eigentum 6 unterstützt, indem die Forschungsgemeinschaft für die Bedeutung der Verwaltung des geistigen Eigentums sensibilisiert wird, die wirksame Nutzung und Verbreitung von geistigem Eigentum gefördert wird und ein leichterer Zugang zu durch Rechte des geistigen Eigentums geschützten Vermögenswerten und die gemeinsame Nutzung von diesen gewährleistet werden. Zudem werden durch diese Leitprinzipien die Initiativen des europäischen Grünen Deals unterstützt und die Verknüpfung von Forschung und Normung im Einklang mit der EU-Normungsstrategie 7 gestärkt. Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission „Eine neue europäische Innovationsagenda“ 8 werden die Leitprinzipien auch dazu beitragen, die vielfältigen Talente, geistigen Vermögenswerte und industriellen Fähigkeiten in Europa zu mobilisieren. Sie werden mithelfen, die Valorisierung von Wissen an Universitäten zu verbessern und den Schwerpunkt auf kreative und unternehmerische Fähigkeiten zu legen, indem sie die europäische Hochschulstrategie 9 , den europäischen Bildungsraum 10 und die Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz 11 unterstützen. Darüber hinaus stehen die Leitprinzipien im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Juni 2022 12 zur Forschungsbewertung und Umsetzung der offenen Wissenschaft, in denen vorgeschlagen wird, dass bei der Entwicklung der Systeme der Forschungsbewertung die Valorisierung von Wissen berücksichtigt werden sollte. Schließlich tragen die Leitprinzipien dazu bei, die Fähigkeit von FuI-Systemen zur Unterstützung einer faktengestützten Politikgestaltung 13 , die öffentlichen Verwaltungen und eine bessere Rechtsetzung 14 zu stärken.    

2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für diese Initiative bilden Artikel 182 Absatz 5 und Artikel 292 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Der Rat kann gemäß Artikel 292 AEUV Empfehlungen abgeben, und er beschließt auf Vorschlag der Kommission in allen Fällen, in denen er nach Maßgabe der Verträge Rechtsakte auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission erlassen muss.

Artikel 182 Absatz 5 eröffnet die Möglichkeit, die in dem mehrjährigen Rahmenprogramm vorgesehenen Aktionen zu ergänzen, indem dem Europäischen Parlament und dem Rat die Möglichkeit gegeben wird, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zu erlassen, die für die Verwirklichung des Europäischen Raums der Forschung notwendig sind.

Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)

Gemäß Artikel 179 AEUV hat die Union zum Ziel, ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird, in dem Freizügigkeit für Forschende herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden, die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschließlich der ihrer Industrie zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Kapitel der Verträge für erforderlich gehalten werden. Gemäß Artikel 180 AEUV muss die EU eine Reihe von Maßnahmen treffen, die die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen ergänzen. Dazu gehören die Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie die Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung der EU, technologischen Entwicklung und Demonstration.

Gemäß Artikel 181 AEUV müssen die EU und die Mitgliedstaaten ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und der technologischen Entwicklung koordinieren, um die Kohärenz der einzelstaatlichen Politiken und der Politik der EU sicherzustellen. Die Kommission kann in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten. Das Europäische Parlament muss in vollem Umfang unterrichtet werden.

Ziel der Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen ist es, eine gemeinsame Linie für politische Grundsätze und Maßnahmen für nationale, regionale und lokale politische Entscheidungsträger festzulegen, um die Valorisierung von Wissen zu verbessern. Durch die Umsetzung der Leitprinzipien wird sichergestellt, dass Daten, Forschungsergebnisse und Innovation effizient in nachhaltige Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und politische Maßnahmen umgewandelt werden, die von sozioökonomischem Wert und von Nutzen für die Gesellschaft sind. Die vorgeschlagene Initiative steht im Einklang mit den Artikeln 179 und 181 AEUV, indem sie der EU die allgemeine Zuständigkeit für die Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung überträgt. Durch den vorliegenden Vorschlag für eine Empfehlung des Rates, der die Schärfung des Bewusstseins, den Austausch bewährter Verfahren und das Peer-Learning im Hinblick auf die zentralen Aspekte der Valorisation von Wissen hervorhebt, wird die Wertschöpfung aus FuI-Ergebnissen in den Mitgliedstaaten verbessert werden, ohne rechtsverbindliche Bestimmungen vorzuschreiben.

Konsultationen der Mitgliedstaaten (im Rahmen des EFR-Forums für den Übergang, das als informelle Expertengruppe der Kommission eingerichtet wurde) und Interessengruppen haben ebenfalls gezeigt, dass die Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2008 zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten aktualisiert und ein kultureller Wandel weg vom traditionellen Konzept des Wissenstransfers hin zu einer Valorisierung der durch ein breites Spektrum von FuI-Tätigkeiten generierten geistigen Vermögenswerte herbeigeführt werden muss; dazu gehört auch eine stärkere gemeinsame Gestaltung durch verschiedene Arten von Akteuren in allen FuI-Ökosystemen.

Eine Empfehlung des Rates wird einen Mehrwert bei der Politikgestaltung bieten, indem sie die Leitprinzipien in den Mitgliedstaaten und gegenüber den Interessenträgern stärker ins Blickfeld rückt. Dies wird es der EU erleichtern, eine Haltung einzunehmen, dies es ermöglicht, aus Forschungsergebnissen und Innovation einen größeren sozioökonomischen Wert zu ziehen.

Verhältnismäßigkeit

Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen. Der Vorschlag unterstützt die Erreichung der Ziele des neuen EFR. Er ergänzt die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Valorisierung von Wissen. Der Vorschlag achtet die Verfahren in den Mitgliedstaaten und trägt dem Bedürfnis der Mitgliedstaaten nach einem nuancierteren Ansatz Rechnung, der den unterschiedlichen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Gegebenheiten sowie der Verschiedenartigkeit der Forschungssysteme und entsprechenden Institutionen und Organisationen gerecht wird. Es wird auch anerkannt, dass unterschiedliche nationale, regionale oder lokale Gegebenheiten zu Unterschieden bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Empfehlung führen können.

Gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union geht die vorgeschlagene Empfehlung des Rates weder inhaltlich noch formal über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus. Die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen sind nicht verbindlich, und jeder Mitgliedstaat kann selbst entscheiden, wie er vorgehen will.

Wahl des Instruments

Die Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2008 zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransferaktivitäten war für viele öffentlich finanzierte Produzenten von Wissen ein Wendepunkt. Aus einer 2013 veröffentlichten Studie 15 geht hervor, dass fast alle an der Studie beteiligten Länder (92 %) angaben, dass nationale und regionale Regierungen den Ausbau der Kapazität und Fähigkeiten im Bereich des Wissenstransfers in Universitäten und anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen unterstützten. Einige Mitgliedstaaten haben strategische Investitionen in die Infrastrukturen und Dienste im Bereich des Wissenstransfers getätigt, z. B. in Technologietransferbüros und andere Vermittler, und manche Mitgliedstaaten haben spezifische Strategien in Bezug auf das geistige Eigentum umgesetzt, beispielsweise das nationale Protokoll für das geistige Eigentum in Irland. Trotz dieser Erfolge liegt die EU noch immer hinter ihren internationalen Mitbewerbern zurück, wenn es darum geht, wissenschaftlich begründete Ideen in Innovationen umzusetzen 16 , und die Wissenszirkulation ist innerhalb der EU nach wie vor uneinheitlich 17 . Das Ökosystem, in dem FuI-Akteure tätig sind, wurde durch die Digitalisierung, offene Wissenschaft und offene Innovation grundlegend verändert, und die EU muss sich entsprechend anpassen.

In der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen aus dem Jahr 2020, die der Mitteilung der Kommission „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“ beigefügt ist, wurde die Verbesserung des Wissenstransfers und der Valorisierung von Wissen in der EU als eine zentrale Herausforderung genannt. 18 Es fehlt eine umfassende europäische Valorisierungsstrategie, die Leitlinien und Ziele sowie Orientierungshilfen für das Management der FuI-Beziehungen liefert, um die Zusammenarbeit bei der Valorisierung zu fördern, einschließlich Beratung in Fragen des Umgangs mit geistigem Eigentum und dessen Nutzung. Den komplexeren FuI-Ökosystemen muss Rechnung getragen werden und ein breiteres Spektrum von Interessenträgern und Akteuren muss einbezogen werden, um einen dynamischen Wissensfluss sicherzustellen.

Die vorherigen Leitprinzipien aus dem Jahr 2008 sind als Empfehlung der Kommission angenommen worden. Für die aktuellen Leitprinzipien wird aufgrund des politischen Kontextes als Instrument eine Empfehlung des Rates gewählt, insbesondere aufgrund der Notwendigkeit, die Wertschöpfung zu verbessern und die gesellschaftliche und wirtschaftliche Wirkung von FuI zu verstärken, wie dies in der Empfehlung des Rates zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa dargelegt ist. Dies wird die Mitgliedstaaten darin bestärken, sich den Prinzipien zu verschreiben, es wird deren Sichtbarkeit erhöhen und eine Haltung der EU fördern, dies es ermöglicht, aus Forschungsergebnissen und Innovation einen größeren sozioökonomischen Nutzen zu ziehen, ohne rechtsverbindliche Bestimmungen vorzuschreiben.

3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Konsultation der Interessenträger

Die Meinungen von Interessenträgern wurden bei mehreren Gelegenheiten eingeholt. Der vorliegende Vorschlag ist das Ergebnis eines gemeinsamen Gestaltungsprozesses mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des EFR-Forums für den Übergang (eingerichtet als informelle Expertengruppe der Kommission), insbesondere der Untergruppe des Forums zur Valorisierung von Wissen, die die konkrete Aufgabe hatte und über das erforderliche Fachwissen verfügte, um die Kommission bei der Ausarbeitung von Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen zu beraten. Im Zeitraum zwischen April und Mai 2021 wurde eine an die Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums gerichtete Umfrage zu den „Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen“ durchgeführt, um Rückmeldungen zum aktuellen Stand und zu den Auswirkungen der Empfehlung der Kommission von 2008 zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten einzuholen. Zwischen Juli und September 2021 wurde darüber hinaus eine öffentliche Konsultation zu den Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen durchgeführt, um ein breites Spektrum von Interessenträgern dazu zu befragen. 19  

Aus den Ergebnissen dieser Konsultationen geht eindeutig hervor, dass eine Aktualisierung der Leitprinzipien erforderlich ist, um einen kulturellen Wandel weg vom traditionellen Konzept des Wissenstransfers hin zur Valorisierung der geistigen Vermögenswerte zu fördern, die durch ein breites Spektrum von Forschungs- und Innovationstätigkeiten generiert werden, einhergehend mit einer stärkeren gemeinsamen Gestaltung durch verschiedene Arten von Akteuren in allen FuI-Ökosystemen. Im Vergleich zur Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2008 sollten die Leitlinien über Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen hinaus auf ein breiteres Spektrum von Akteuren ausgeweitet werden, unter anderem einzelne Forschende, Innovatoren und Unternehmen aller Größen, öffentliche Verwaltungen und die Zivilgesellschaft. Eine stärkere gemeinsame Gestaltung und ein verstärkter Austausch von Forschungsergebnissen erfordern eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Kontroll- und Eigentumsfrage für alle Arten von geistigen Vermögenswerten in allen Phasen des FuI-Prozesses.

Die einschlägigen Interessenträger und Dachorganisationen wurden eingeladen, auf der EFR-Tagung der Interessenträger am 16. März 2022 dazu Stellung zu nehmen. Dieser Vorschlag trägt diesen Stellungnahmen Rechnung.

Folgenabschätzung

Der vorliegende Vorschlag erfordert keine Folgenabschätzung und es wurde auch keine Folgenabschätzung durchgeführt. Als Maßnahme, die in der Mitteilung der Kommission „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“ festgelegt wurde, stützt sich dieser Vorschlag jedoch weitgehend auf die Arbeiten und Ergebnisse der Analysen zur Unterstützung des neuen Europäischen Forschungsraums (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen von 2020, die der Mitteilung der Kommission „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“ beigefügt ist). Darin wird festgestellt, dass auf EU-Ebene sowie auf nationaler und regionaler Ebene von privaten und öffentlichen Akteuren zahlreiche Strategien, Instrumente und Maßnahmen entwickelt wurden, um den Wissenstransfer und die Valorisierung von Wissen zu verbessern. Dennoch ist für eine wirksamere Politik der Valorisierung von Wissen der Übergang zu einem ganzheitlicheren Ansatz erforderlich, um einen Mehrwert aus Wissen zu schaffen und FuI-Ergebnisse in nachhaltige Lösungen umzuwandeln, die von wirtschaftlichem Wert und von Nutzen für die Gesellschaft sind.    

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Entfällt.

5.WEITERE ANGABEN

Der vorliegende Vorschlag wird als Teil des EFR-Aktionsplans dem darin vorgesehenen entsprechenden Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmechanismus unterliegen.

2022/0233 (NLE)

Vorschlag für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zu Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292 Sätze 1 und 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 10. April 2008 nahm die Kommission eine Empfehlung zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen 20 an. Der Rat begrüßte und unterstützte in seiner Entschließung vom 30. Mai 2008 die Empfehlung und den Praxiskodex. 21 Durch die Empfehlung und den Praxiskodex erhielten viele öffentlich finanzierte Produzenten von Wissen Auftrieb. Einige Mitgliedstaaten haben strategische Investitionen in die Infrastrukturen und Dienste im Bereich des Wissenstransfers getätigt, z. B. in Technologietransferbüros und andere Vermittler, und manche Mitgliedstaaten haben spezifische Strategien in Bezug auf das geistige Eigentum umgesetzt, beispielsweise das nationale Protokoll für das geistige Eigentum in Irland. Weitere Maßnahmen zur Förderung des Wissenstransfers auf EU-Ebene wurden im Rahmen der Innovationsunion (2010) 22 entwickelt.

(2)In den am 29. Mai 2018 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zur Beschleunigung des Wissensaustauschs in der EU 23 wird die Meinung vertreten, dass die EU das von ihr hervorgebrachte einschlägige wissenschaftliche und technologische Wissen in vollem Umfang nutzen und sicherstellen muss, dass die Übertragung der Ergebnisse von FuI-Projekten auf Gesellschaft und Wirtschaft wirksamer erfolgt, sodass die Wirkung von FuI-Investitionen maximiert wird. Ferner werden die Mitgliedstaaten ersucht, bewährte Verfahren im Hinblick auf den Wissenstransfer zu prüfen und auszutauschen, und die Kommission wird ersucht, eine Strategie für die Verbreitung und praktische Anwendung von Ergebnissen zu entwickeln und umzusetzen, um die Verfügbarkeit und Nutzung der Ergebnisse von FuI-Projekten weiter zu steigern und ihre etwaige Übernahme zu beschleunigen.

(3)Die Mitteilung der Kommission „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“, die am 30. September 2020 angenommen wurde, 24 sieht die Stärkung von Innovations-Ökosystemen zur Wissenszirkulation und -valorisierung als eines der Hauptziele des neuen EFR sowie eine Maßnahme der „Aktualisierung und Entwicklung von Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen und eines Verhaltenskodex für die intelligente Nutzung von geistigem Eigentum“ vor.

(4)In der neuen Industriestrategie für Europa 25 und ihrer Aktualisierung im Jahr 2021 wird die Bedeutung des Umgangs mit geistigem Eigentum hervorgehoben, indem insbesondere die Forschungsgemeinschaft für die Bedeutung der Verwaltung des geistigen Eigentums sensibilisiert wird und eine Normungsstrategie als Fundament für eine entschlossenere Haltung in Bezug auf die EU-Interessen angekündigt wird. Zu den wichtigsten Prioritäten des Aktionsplans im Bereich des geistigen Eigentums 26 gehören die Förderung einer wirksamen Nutzung und Verbreitung von Rechten des geistigen Eigentums sowie die Sicherstellung des leichteren Zugangs zu und der gemeinsamen Nutzung von durch Rechte des geistigen Eigentums geschützten Vermögenswerten.

(5)In der EU-Normungsstrategie 27 wird betont, wie wichtig es ist, Forschende für die strategische Bedeutung der Normung zu sensibilisieren und die Forschungs- und Innovationsgemeinschaft frühzeitig in die Entwicklung von Normen einzubeziehen, um so einschlägiges Fachwissen und einschlägige Kompetenzen im Normungsbereich aufzubauen. In der Strategie heißt es ferner, dass die Kommission bis Mitte 2022 einen europäischen Verhaltenskodex für Forschende im Bereich Normung ausarbeiten wird, um Normung und FuI stärker zu verknüpfen.

(6)In den am 1. Dezember 2020 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zum neuen Europäischen Forschungsraum (EFR) 28 begrüßte der Rat die Initiative der Kommission, ihre Empfehlung von 2008 zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex im Einklang mit der neuen Industriestrategie für Europa zu überarbeiten.

(7)In der Empfehlung des Rates vom 26. November 2021 29 zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa wird die Valorisierung von Wissen als einer der Prioritätsbereiche für gemeinsame Maßnahmen zur Förderung des Europäischen Forschungsraums genannt. In dem Pakt werden auch die Wertschöpfung sowie die gesellschaftliche und wirtschaftliche Wirkung als Teil der gemeinsamen Werte und Grundsätze im Bereich FuI in der Union anerkannt, die die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer FuI-Systeme berücksichtigen sollten.

(8)In der politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum für den Zeitraum 20222024, die den Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2021 zur künftigen Governance des Europäischen Forschungsraums (EFR) 30 beigefügt ist, ist eine Maßnahme zur „Aktualisierung der EU-Leitlinien für eine bessere Valorisierung von Wissen“ vorgesehen. Das erste Ergebnis dieser Maßnahme wird in der „Entwicklung und Billigung von Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen“ bestehen. Die Maßnahme umfasst auch die Entwicklung eines Verhaltenskodex für die intelligente Nutzung von geistigem Eigentum und eines Verhaltenskodex für Forschende im Bereich Normung, mit denen detailliertere Leitlinien für die Umsetzung bestimmter Aspekte der Valorisierung von Wissen bereitgestellt werden sollen.

(9)Offene Wissenschaft 31 ist eine Standardmethode für die Arbeit im Rahmen der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation und ein weiterer Schwerpunktbereich für gemeinsame Maßnahmen in der politischen EFR-Agenda für den Zeitraum 20222024. In der Empfehlung der Kommission über den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung 32 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Strategien für die Verbreitung und den freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie für die Verwaltung mit Forschungsdaten, insbesondere über die Europäische Cloud für offene Wissenschaft, festzulegen und umzusetzen. Im Abschlussbericht zur Plattform für eine Politik der offenen Wissenschaft 33 wird die Sensibilisierung für den Wert des geistigen Eigentums und den Umgang mit durch Rechte des geistigen Eigentums geschützten Vermögenswerten unter den Punkten aufgeführt, die ein gemeinsames Forschungssystem für Innovation umfassen muss. In den am 10. Juni 2022 verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates zur Forschungsbewertung und Umsetzung der offenen Wissenschaft 34 wird vorgeschlagen, dass bei der Entwicklung der Systeme der Forschungsbewertung die Valorisierung von Wissen berücksichtigt werden sollte.

(10)In der am 19. Februar 2020 angenommenen Mitteilung der Kommission „Eine europäische Datenstrategie“ 35 wird nachdrücklich gefordert, die aus den Daten erwachsende Chance für soziales und wirtschaftliches Wohlergehen wahrzunehmen und dieses Potenzial zu nutzen, um den Bedürfnissen des Einzelnen gerecht zu werden und somit eine Wertschöpfung für die Wirtschaft und Gesellschaft zu bewirken. Die datengetriebene Innovation wird den Bürgerinnen und Bürgern enorme Vorteile bringen, beispielsweise durch eine verbesserte personalisierte Medizin, durch eine neue Mobilität und durch ihren Beitrag zum europäischen Grünen Deal.

(11)In der am 29. April 2021 angenommenen Mitteilung der Kommission „Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften“ 36 wird hervorgehoben, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Eckpfeilern einer besseren Rechtsetzung zählen und für eine genaue Beschreibung des Problems, ein echtes Verständnis der Kausalität und damit der Interventionslogik sowie für die Bewertung der Auswirkungen unerlässlich sind. Hochwertige Forschung kann nicht über Nacht durchgeführt werden; um sicherzustellen, dass relevante Erkenntnisse zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden, muss der Bedarf an Erkenntnissen daher besser antizipiert und koordiniert werden. Hierzu gehört auch, die Wissenschaft besser zu mobilisieren und in den Regulierungsprozess einzubeziehen.

(12)Die Förderung von Querschnittskompetenzen wie Unternehmergeist, Kreativität, kritisches Denken und bürgerschaftliches Engagement gehört zu den Zielen der Mitteilungen der Kommission „über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 37 , „über eine europäische Hochschulstrategie“ 38 und über eine „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ 39 . Im strategischen Rahmen für den europäischen Bildungsraum werden die Zusammenarbeit und das Peer-Learning zwischen den Mitgliedstaaten und wichtigen Akteuren gefördert, beispielsweise in Form von Arbeitsgruppen.

(13)Das Forschungs- und Innovationsökosystem hat sich seit der Empfehlung der Kommission von 2008 zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten grundlegend verändert. Eine Aktualisierung ist erforderlich, um den Schwerpunkt auf die Valorisierung aller Wissensgüter zu legen, die von verschiedenen Arten von Akteuren in einem dynamischen Forschungs- und Innovationsökosystem generiert werden. Neue Herausforderungen müssen angegangen werden, zu denen die immer komplexeren Wissenswertschöpfungsketten, neue Marktchancen, die durch neue Technologien entstehen, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen und dem öffentlichen Sektor und Hochschulen, die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gegenseitigkeit bei der Verwaltung geistiger Vermögenswerte im Rahmen der internationalen FuI-Zusammenarbeit gehören.

(14)Die Vielfalt der Kanäle und Instrumente für die Valorisierung von Wissen 40 sollte berücksichtigt werden, um auf Nachhaltigkeit sowie soziale und politische Innovation einzugehen und eine multidisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern, die über Technologiebereiche hinaus auch Bereiche wie die Sozialwissenschaften, die Geisteswissenschaften und die Künste einbezieht, beispielsweise unter Betrachtung der Querverbindungen zwischen Sozial-, Umwelt-, Wirtschafts- und Umweltpolitik.

(15)Ziel der Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen ist es, eine gemeinsame Linie für Maßnahmen und politische Initiativen zur Verbesserung der Valorisierung von Wissen in der EU festzulegen —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:

Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen

Hintergrund und Gegenstandsbereich

Im Jahr 2008 gab die Europäische Kommission eine Empfehlung zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen heraus. Diese Empfehlung richtet sich hauptsächlich an öffentliche Forschungseinrichtungen 41 .

Die Valorisierung von Wissen ist der Prozess der Schaffung von sozialen und wirtschaftlichen Werten aus Wissen, indem verschiedene Bereiche und Sektoren miteinander verknüpft und Daten und Forschungsergebnisse in nachhaltige Produkte und Lösungen umgewandelt werden, die Nutzen für die Gesellschaft im Hinblick auf wirtschaftlichen Wohlstand, ökologische Vorteile, Fortschritt und eine bessere Politikgestaltung bringen. Die Konzentration auf die Valorisierung des Wissens macht es erforderlich, den Anwendungsbereich der Empfehlung von 2008 auf das gesamte FuI-Ökosystem und seine Akteure auszuweiten.

Die Valorisierung von Wissen ist ein Paradigmenwechsel im Hinblick darauf, dass neue Aspekte berücksichtigt werden, durch die Werte aus bestehenden und künftigen Forschungs-, Innovations- und Wissensgütern, einschließlich des impliziten Wissens 42 , geschaffen werden. Die Valorisierung von Wissen wird Vorteile für die Politikgestaltung mit sich bringen und neue Methoden zur Überwachung und Bewertung von Forschung und Innovation durch die Entwicklung von Indikatoren und Bewertungsinstrumenten ermöglichen. Sie wird sich auf die Finanzierung von Forschung und Innovation auswirken und einen Mehrwert für Wissenschaft und Forschung und deren Ergebnisse schaffen. Die Valorisierung von Wissen erfordert die Beteiligung der Akteure des FuI-Ökosystems sowie der Nutzer oder Begünstigten von Wissen und Innovation, wobei besonderes Augenmerk auf die Nutzung und Weiterverwendung von Wissen zum Nutzen der Gesellschaft gelegt wird. Daher stellt die Valorisierung von Wissen ein weiter gefasstes Konzept als die Verbreitung von Wissen dar und geht damit einher, dass Wissen und Ergebnisse bekannt und zugänglich gemacht werden.

Die Verwaltung geistiger Vermögenswerte ist von entscheidender Bedeutung für die effiziente Valorisierung von Wissen. Geistige Vermögenswerte umfassen alle Ergebnisse oder Produkte, die durch FuI-Tätigkeiten generiert werden (z. B. Patente, Urheberrechte, Marken, Veröffentlichungen, Daten, Know-how, Prototypen, Prozesse, Verfahrensweisen, Technologien, Erfindungen, Software usw.). 43 Die Chancen für die Wertschöpfung werden eingeschränkt, wenn der Schwerpunkt auf der Verwaltung und dem Schutz von Rechten des geistigen Eigentums liegt. Um den vollen Wert der durch FuI-Tätigkeiten generierten geistigen Vermögenswerte nutzen zu können, müssen Organisationen, die FuI-Tätigkeiten durchführen, geistige Vermögenswerte im weiteren Sinne verwalten, und zwar sowohl jene, die rechtlich geschützt werden können (Patente, Urheberrechte, Marken usw.), als auch andere geistige Vermögenswerte, die im Rahmen von Valorisierungsaktivitäten genutzt werden könnten. Dies erfordert die Entwicklung von Strategien für die Verwaltung dieser geistigen Vermögenswerte und die Förderung spezifischer und bereichsübergreifender Kompetenzen, um das volle Potenzial der generierten geistigen Vermögenswerte auszuschöpfen.

Der Grundsatz der Offenheit unterstützt die Wertschöpfung 44 , und der Einsatz von Instrumenten für die Verwaltung geistiger Vermögenswerte kann zu einer besseren Nutzung der Ergebnisse führen, einen positiven Beitrag zur Innovation leisten und den Mehrwert wissenschaftlicher Ergebnisse insgesamt steigern 45 . Da für wissenschaftliche Daten der Grundsatz „so offen wie möglich und so geschlossen wie nötig“ gilt, ist es wichtig anzuerkennen, dass sowohl die offene Wissenschaft als auch die offene Innovation 46 die Instrumente für die Verwaltung geistiger Vermögensgegenstände nutzen und auf sie zurückgreifen. Die sinnvolle Nutzung von Forschungsergebnissen zur Schaffung sozioökonomischer Vorteile wird auch den Gesamtnutzen und die Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung für die Gesellschaft erhöhen. 

Vorgehensweisen, Prozesse und Kompetenzen von Unternehmen sowie jene, die die Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern, der Zivilgesellschaft und den politischen Entscheidungsträgern erleichtern, sind notwendige Bestandteile erfolgreicher Initiativen zur Valorisierung von Wissen. Um aus Wissen einen neuen Wert zu schaffen, unabhängig davon, ob es sich dabei um inkrementelle oder disruptive Innovationen, faktenbasierte Politikgestaltung oder das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger handelt, sind eine proaktive, unternehmerisch orientierte Haltung sowie eine Kultur der gemeinsamen Gestaltung und des sektorübergreifenden Engagements erforderlich, zusammen mit unternehmerischen Anstrengungen in einigen oder allen Phasen des Valorisierungsprozesses. Auf diese Weise könnte der Valorisierungsprozess Anpassungen in den Bildungssystemen nach sich ziehen, um diese stärker auf die Förderung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen auszurichten, die zu mehr Kreativität und gesellschaftlicher Wertschöpfung führen würden. Die Entwicklung und Nutzung unternehmerischer und an Beteiligung/Kooperation orientierter Ansätze ist daher wichtig für eine wirksame Valorisierung.

Unternehmerische Prozesse und Methoden 47 sind experimentelle Entdeckungen und über Organisationsgrenzen hinweg gemeinsam geschaffene Maßnahmen, bei denen viele einander ergänzende Kompetenzen eine Rolle spielen. Solche Prozesse und Methoden erfordern die notwendigen sozialen und unternehmerischen Kompetenzen und Fähigkeiten, um soziale Wissensübertragungseffekte über die Kommerzialisierung hinaus zu erleichtern. Die Nutzung von auf der offenen Methode beruhenden Koordinierungsnetzen, Werkzeugen und Instrumenten des strategischen Rahmens für den europäischen Bildungsraum wird die Valorisierung von Wissen und die Entwicklung entsprechender Kompetenzen fördern.

Die Leitprinzipien sollten daher die Entwicklung, Nutzung und Verwaltung unternehmerischer Vorgehensweisen, Prozesse und Kompetenzen auf allen Ebenen der Gesellschaft im privaten und öffentlichen Sektor, die an der Valorisierung von Wissen beteiligt sind, abdecken. Dieser neue Anwendungsbereich erfordert, dass die politischen Entscheidungsträger ihre politischen Ziele entsprechend anpassen und neue Ansätze einführen, die für die Valorisierung von Wissen notwendig sind. Die vorliegenden Leitprinzipien sollen die politischen Entscheidungsträger in den Mitgliedstaaten dabei unterstützen.

Die Leitprinzipien dieser Empfehlung betreffen daher politische Initiativen, die sich an alle Kategorien von Akteuren des Ökosystems richten, die an FuI-Tätigkeiten beteiligt sind, unter anderem:

·Hochschulen, Universitäten, Forschungs- und Technologieorganisationen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen sowie Akademien und Wissenschaftsgesellschaften

·Organisationen der Zivilgesellschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Nichtregierungsorganisationen

·private Investoren, Finanzierungs- und Investitionseinrichtungen, einschließlich Stiftungen und Wohltätigkeitsorganisationen

·Einzelpersonen, z. B. Innovatoren, Forschende, Wissenschaftler und Studierende

·die Industrie einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Start-up-Unternehmen, Spin-off-Unternehmen, Scale-up-Unternehmen und Sozialunternehmen

·Vermittler (z. B. Fachleute für den Wissens- und Technologietransfer, Gründerzentren, Wissenschaftsparks, regionale, nationale und europäische Innovationszentren, Experten für geistiges Eigentum, Berater und Fachkräfte für Innovationsförderung, im Bereich wissenschaftliche Kommunikation und politisches Engagement tätige Teams, im Bereich des politischen Wissens/der Wissenschaft tätige Beratungsorganisationen, Fachleute für Bürgerbeteiligung usw.)

·nationale, regionale und lokale Behörden, politische Entscheidungsträger und öffentliche und private Dienstleister (z. B. Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsbetriebe und Energieversorger)

·private Forschungseinrichtungen

·Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen und hochmoderne Pilotanlagen

·Normungsgremien

Die nachstehenden Leitprinzipien sind so formuliert, dass sie für alle oder die meisten der oben genannten Kategorien anwendbar sind. Die Umsetzung der Prinzipien muss jedoch durch gemeinsam mit den Interessenträgern zu erstellende Verhaltenskodizes an die jeweiligen Zielakteure angepasst werden. Jeder Verhaltenskodex könnte jeweils thematisch ausgerichtet sein (d. h. auf geistige Vermögenswerte, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Industrie oder die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und dem öffentlichen Sektor) oder sich stärker auf einen oder mehrere der oben genannten Akteure (z. B. Fachleute für Wissenstransfer, Start-up-Unternehmen oder Unternehmen aller Größen) konzentrieren. Der Austausch mit der Gemeinschaft des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) wird den Verhaltenskodizes zugutekommen.

Leitprinzipien

Diese Leitprinzipien werden von nicht verbindlicher Art sein. Dies bedeutet, dass bei der Anwendung der Leitprinzipien die internationalen und nationalen Rechtsvorschriften sowie das EU-Recht (einschließlich der Vorschriften über staatliche Beihilfen) geachtet werden sollten und dass sie bei den Bemühungen, die Valorisierung von Wissen im EU-Rechtsrahmen zu unterstützen, berücksichtigt werden sollten. Alle Leitprinzipien müssen so angewandt werden, dass sie einen möglichst breiten gesellschaftlichen Nutzen 48 bringen, zu dem auch ihr Beitrag zu einer nachhaltigen Gesellschaft im Einklang mit den Leitlinien der EU zur Bekämpfung von ausländischer Einflussnahme auf FuI gehört 49 .

Die Valorisierung von Wissen ist ein komplexer Prozess, der erhebliche Ressourcen erfordert, um sicherzustellen, dass das erforderliche Spektrum an Kompetenzen und skalierbaren Kapazitäten in der EU entwickelt und aufrechterhalten wird. Es sollten kontinuierliche und verstärkte Investitionen in die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten und Förderern für den Wissenstransfer und die Wissensvermittlung fließen, die als Vermittler zwischen den betreffenden Forschungs- und Innovationsakteuren agieren. Insbesondere ist es wichtig, KMU durch starke universitäre regionale Innovationsökosysteme zu fördern, Start-up-Unternehmen, Scale-up-Unternehmen und Unternehmen aller Größen zu proaktivem Handeln zu ermutigen sowie Industriepartner davon zu überzeugen, dass es sich lohnt, Risiken einzugehen.

Die Mitgliedstaaten, die politischen Entscheidungsträger und andere einschlägige Akteure sollten in den folgenden Bereichen in folgender Weise tätig werden.

Valorisierung von Wissen in der Forschungs- und Innovationspolitik

·Sie sollten sicherstellen, dass nationale Unterstützungsstrukturen vorhanden sind, die Organisationen helfen, sich des Anwendungsbereichs dieser Empfehlung zur Valorisierung von Wissen bewusst zu werden, die Auswirkungen dieser Empfehlung auf sie zu bewerten, finanzielle und nichtfinanzielle Ressourcen für die Umsetzung dieser Empfehlung zu mobilisieren und die erforderlichen Strategien und Verfahren zu entwickeln, um sie umzusetzen und bekannt zu machen.

·Sie sollten sicherstellen, dass Strategien und Verfahren zur Wertschöpfung auf Organisationsebene festgelegt, umgesetzt und bekannt gemacht werden.

·Sie sollten sicherstellen, dass bei staatlich finanzierten Forschungs- und Innovationstätigkeiten – im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften – eine möglichst breite gesellschaftliche Nutzung und Valorisierung von geistigen Vermögenswerten, die durch FuI-Tätigkeiten generiert werden, berücksichtigt wird und alle Akteure des Ökosystems darin einbezogen werden.

·Sie sollten die Strukturen, Prozesse und Verfahren zur Nutzung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen für die Gestaltung und Umsetzung staatlicher Maßnahmen und die Entwicklung und Überarbeitung von Normen stärken.

·Sie sollten Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion bei Aktivitäten zur Valorisierung von Wissen, bei deren Zielen und den an den Aktivitäten beteiligten Personen fördern, beispielsweise durch Berücksichtigung von im Hinblick auf Vielfalt zusammengestellte Teams und FuI-Inhalte, die die Sichtweisen, Verhaltensweisen und Bedürfnisse vielfältiger Gruppen in der Gesellschaft widerspiegeln.

Fähigkeiten und Kompetenzen

·Sie sollten die Entwicklung der Fähigkeiten und Kompetenzen fördern und unterstützen, die benötigt werden, um Abläufe für die Valorisierung von Wissen zu entwickeln und zu praktizieren, wobei alle Interessenträger – von Studierenden, Forschenden und Erfindern bis hin zu professionellen Vermittlern, von Technologienutzern bis hin zu politischen Entscheidungsträgern – einbezogen werden sollten.

·Sie sollten sicherstellen, dass Mobilitätsprogramme zwischen Hochschulen, der Industrie und dem öffentlichen Sektor bestehen, um die Entwicklung von Kompetenzen und die gegenseitige Bereicherung durch Kompetenzen und Verfahren unter den bei der Valorisierung von Wissen tätigen Akteuren auf nationaler und EU-Ebene zu erleichtern.

·Sie sollten sicherstellen, dass das implizite Wissen derjenigen, die die zu valorisierenden geistigen Vermögenswerte generieren, ein wesentlicher Bestandteil des Valorisierungsprozesses ist. Dies bedeutet, dass partizipatorische Ansätze gefördert werden müssen, die es ermöglichen, Talente, Fähigkeiten und implizites Wissen in Innovation und Valorisierung einzubeziehen.

·Sie sollten eine multidisziplinäre Zusammenarbeit fördern und erleichtern, die über Technologiebereiche hinaus auch Bereiche wie die Sozialwissenschaften, die Geisteswissenschaften und die Künste einbezieht, ebenso wie Ansätze der gemeinsamen Gestaltung.

Anreizsystem

·Sie sollten ein relevantes und faires Anreizsystem entwickeln und sicherstellen, dass solche Anreize für alle Akteure des FuI-Ökosystems, insbesondere Forschende, Innovatoren, Studierende und das Personal von Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen bestehen, damit diese die Valorisierung von Wissen erlernen, anwenden und praktizieren, und ebenso, um Talente anziehen und halten zu können.

·Sie sollten Maßnahmen für KMU, die Zivilgesellschaft, Bürgerinnen und Bürger, Endnutzer und Behörden im Hinblick darauf bereitstellen, dass diese als aktive Partner bei der gemeinsamen Gestaltung von Mehrwert schaffenden Innovationen tätig werden, um so den Zugang zu und die Nutzung von Wissen sowie den Erwerb von Kompetenzen zu verbessern und das gemeinsame Experimentieren zu fördern.

Verwaltung geistiger Vermögenswerte

·Sie sollten sicherstellen, dass Strategien und Verfahren für die Verwaltung geistiger Vermögenswerte in allen an der Valorisierung von Wissen beteiligten Organisationen festgelegt, umgesetzt und bekannt gemacht werden.

·Sie sollten Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Behörden und Unternehmen für die Bedeutung der Verwaltung geistiger Vermögenswerte in einem internationalen Umfeld sensibilisieren.

·Sie sollten sicherstellen, dass geistige Vermögenswerte, die durch öffentlich finanzierte FuI-Tätigkeiten in der EU entwickelt werden, so verwaltet und kontrolliert werden, dass der sozioökonomische Nutzen, einschließlich des Beitrags zur Nachhaltigkeit für die EU insgesamt, berücksichtigt und maximiert wird. 

·Sie sollten den Bekanntheitsgrad und die Übernahme von Verfahren und Instrumenten zur Verwaltung geistiger Vermögenswerte im Bereich der offenen Wissenschaft steigern, um die Nutzung von Ergebnissen und Daten für Innovationen zu erleichtern.

·Sie sollten sicherstellen, dass geistige Vermögenswerte in offenen Innovationsprozessen effizient verwaltet werden, beispielsweise durch Unterstützung des aktiven Aufbaus von Portfolios und durch Unterstützung von Plattformen, die Angebot und Nachfrage nach geistigen Vermögenswerten miteinander verknüpfen, um die Wertschöpfung für alle Beteiligten zu maximieren.

Relevanz in öffentlichen Finanzierungsprogrammen

·Sie sollten sicherstellen, dass bei der staatlichen Finanzierung von FuI die Anwendung der Prinzipien der Valorisierung von Wissen in der zu finanzierenden Forschung berücksichtigt und gestärkt wird.

·Sie sollten spezifische Finanzierungsprogramme zur Ergänzung der Forschungsfinanzierung in Erwägung ziehen, um so sicherzustellen, dass Anreize für die Valorisierung frühzeitig in der Forschung mit einschlägigen Hinweisen auf ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten für die Valorisierung von Wissen geschaffen werden.

Peer-Learning

·Sie sollten nationale und transnationale Peer-Lernprozesse und -Lernverfahren fördern und unterstützen, mit denen bewährte Verfahren 50 , Fallstudien, Rollenmodelle, gewonnene Erkenntnisse und die Entwicklung gemeinsamer Spezifikationen für die Valorisierung von Wissen verbreitet und gefördert werden.

·Sie sollten ein Benchmarking erfolgreicher Organisationen, Ökosysteme und Initiativen zur Valorisierung von Wissen durchführen, um gemeinsame Konzepte, Modelle und Anreize zu entwickeln und zu fördern, die als Orientierungsrahmen für die Bewertung und Umsetzung der Verwaltung der Valorisierung von Wissen und den entsprechenden Prozessen dienen. Zudem sollten sie das Fachwissen, die Netzwerke und die Erfahrungen einschlägiger Organisationen wie des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum, des Europäischen Patentamts, des Enterprise Europe Network, des EIT und seinser Wissens- und Innovationsgemeinschaften sowie anderer internationaler, europäischer oder nationaler Organisationen nutzen.

·Sie sollten Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen ermutigen, ihre Ressourcen, ihr Fachwissen, ihre Daten und ihre Infrastruktur über Fachbereiche, Länder und Regionen hinweg zu bündeln, um mehr Peer-Lernverfahren zu fördern.

Leistungsparameter

·Sie sollten sicherstellen, dass die Inputs, das Verhalten und die Ergebnisse des Valorisierungsprozesses durch eine ausreichende Zahl von Indikatoren für die Valorisierung von Wissen widergespiegelt und abgebildet werden, die auch das gesamte Spektrum der Kanäle und Wege für die Valorisierung von Wissen umfassen. Sie sollten sicherstellen, dass zur Definition der Indikatoren relevante quantitative und qualitative Parameter verwendet werden.

·Sie sollten gemeinsame Anstrengungen zur Annahme gemeinschaftlich vereinbarter Definitionen, Parameter und Indikatoren fördern, um dazu beizutragen, die Leistung der EU bei der Valorisierung von Wissen zu verbessern, wobei den kontextbedingten Unterschieden zwischen Mitgliedstaaten und Akteuren der Valorisierung von Wissen sowie den Besonderheiten der verschiedenen Sektoren Rechnung zu tragen ist.

·Sie sollten Organisationen, die die Valorisierung von Wissen betreiben, ermutigen, unterstützen und Anreize für sie schaffen, Leistungsparameter zu erfassen, auszutauschen und zu nutzen, mit denen das Lernen und die Leistung der Akteure im Bereich der Valorisierung von Wissen in der EU verbessert werden.

Überwachung und Bewertung

·Sie sollten sicherstellen, dass die Verfahren, die zur Bewertung und Überwachung von Maßnahmen zur Valorisierung von Wissen angewandt werden, bereichsübergreifend sind, und dass dabei bestehende Rahmenstrukturen und alle möglichen Vorteile für die verschiedenen Interessenträger sowie eine ganze Bandbreite an Ergebnissen der Valorisierung von Wissen berücksichtigt werden, einschließlich des Beitrags zur Nachhaltigkeit.

·Sie sollten Überwachungs- und Bewertungsinstrumente für die Valorisierung von Wissen weiterentwickeln, um die Fortschritte und den Reifegrad der Vermögenswerte und der Innovationsanstrengungen während des Wissensvalorisierungsprozesses zu messen. Mit diesen Instrumenten sollten sowohl die Wertschöpfung als auch der Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft erfasst werden. Sie sollten im Anschluss an die Entwicklung dieses Modells dessen Nutzung fördern und Synergien mit anderen einschlägigen politischen Maßnahmen des EFR entwickeln.

Die Empfehlung der Kommission vom 10. April 2008 zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen wird aufgehoben.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident/Die Präsidentin

(1)     Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, Research & innovation valorisation channels and tools: Boosting the transformation of knowledge into new sustainable solutions, Amt für Veröffentlichungen, 2020.
(2)    COM(2020628 final.
(3)    Empfehlung (EU) 2021/2122 des Rates vom 26. November 2021 zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa (ABl. 431 vom 2.12.2021, S. 1).
(4)    Ratsdokument 14308/21.
(5)    COM(2020102 final und COM(2021350 final.
(6)    COM(2020760 final.
(7)    COM(202231 final.
(8)    COM(2022332 final.
(9)    COM(202216 final.
(10)    COM(2020625 final.
(11)    COM(2020274 final.
(12)    Ratsdokument 10126/22.
(13)    SWD(2021101 final.
(14)    COM(2021219 final.
(15)     Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, Barjak, F., Perrett, P., Es-Sadki, N., et al., Knowledge transfer study 2010-2012: final report, Amt für Veröffentlichungen, 2014 .  
(16)     Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, Science, research and innovation performance of the EU, 2020: 11 recommendations for a fair, green and digital Europe, Amt für Veröffentlichungen, 2021.  
(17)     Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, ERA progress report 2018: the European Research Area: advancing together the Europe of research and innovation, Amt für Veröffentlichungen, 2019 .  
(18)    SWD(2020214 final.
(19)     Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, Eerola I., Stakeholder consultation on the guiding principles for knowledge valorisation: report of the results, Amt für Veröffentlichungen, 2021 .  
(20)    K(20081329.
(21)    Entschließung des Rates zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen, 10323/08.
(22)    KOM(2010546 endg.
(23)    Ratsdokument 9507/18.
(24)    COM(2020628 final.
(25)    COM(2020102 final und COM(2021350 final.
(26)    COM(2020760 final.
(27)    COM(202231 final.
(28)    Ratsdokument 13567/20.
(29)    Empfehlung (EU) 2021/2122 des Rates vom 26. November 2021 zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa (ABl. L 431 vom 2.12.2021, S. 1).
(30)    Ratsdokument 14308/21.
(31)    „Offene Wissenschaft“ ist ein Ansatz für das wissenschaftliche Verfahren, der auf offener kooperativer Arbeit, Instrumenten und der Verbreitung von Wissen beruht, wie in der Verordnung (EU) 2021/695 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 15) festgelegt.
(32)    Empfehlung (EU) 2018/790 der Kommission (ABl. L 134 vom 31.5.2018, S. 12).
(33)     Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, Mendez E., Progress on open science: towards a shared research knowledge system: final report of the open science policy platform, Lawrence R. (Herausgeber), Amt für Veröffentlichungen, 2020 .
(34)    Ratsdokument 10126/22.
(35)    COM(202066 final.
(36)    COM(2021219 final.
(37)    COM(2020625 final.
(38)    COM(202216 final.
(39)    COM(2020274 final.
(40)     Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, Research & innovation valorisation channels and tools: Boosting the transformation of knowledge into new sustainable solutions, Amt für Veröffentlichungen, 2020.
(41)    Unter dem Begriff „öffentliche Forschungseinrichtung“ werden sowohl spezialisierte Technologieforschungseinrichtungen als auch Hochschuleinrichtungen verstanden, die Forschung und Entwicklung sowie Forschungsausbildung mit erheblicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen und halböffentlichen Quellen (z. B. wohltätigen und gemeinnützigen Organisationen) betreiben ( https://ec.europa.eu/invest-in-research/pdf/download_en/metcalfe_report5.pdf ).
(42)    Implizites Wissen ist Wissen, das nicht als Information in Form von Dokumentation, wissenschaftlichen Unterlagen, Vorträgen, Konferenzen oder über andere Kommunikationskanäle kodifiziert und weitergegeben werden kann. Implizites Wissen wird zwischen Personen in einem gemeinsamen sozialen Kontext und in räumlicher Nähe wirksamer weitergegeben, wie dies im OECD-Bericht Global Competition for Talent: Mobility of the Highly Skilled (Zusammenfassung, S. 9) dargelegt wird.
(43)    Auch die Ergebnisse und Produkte von Lehrtätigkeiten können gegebenenfalls zu den geistigen Vermögenswerten gehören.
(44)    OECD, Making Open Science a Reality, OECD Science, Technology and Industry Policy Papers, Nr. 25, OECD Publishing, Paris, 2015.
(45)     Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, Open science and intellectual property rights: How can they better interact? : state of the art and reflections: executive summary, 2022.
(46)    Die grundlegende Prämisse der offenen Innovation ist es, den Innovationsprozess für alle aktiven Akteure zu öffnen, sodass Wissen freier ausgetauscht und in Produkte und Dienstleistungen umgewandelt werden kann, mit denen neue Märkte geschaffen werden, wodurch eine stärkere Kultur der unternehmerischen Initiative gefördert wird ( Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, Open innovation, open science, open to the world: a vision for Europe, Amt für Veröffentlichungen, 2016, S. 13).
(47)    Hier wird der unternehmerische Entdeckungsprozess als eine an der Entdeckung orientierte Methode betrachtet, mit der markt- und gesellschaftsbezogene Herausforderungen und Chancen angegangen werden, indem geistige Vermögenswerte experimentell entwickelt und in neuartigen und nützlichen Werten (Innovationen) für eine gegebene Gruppe von Interessenträgern praktisch genutzt werden können.
(48)    Nach Möglichkeit und je nach Kontext sollten bei den Valorisierungsaktivitäten neben herkömmlichen Gewinntreibern auch die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Nutzen für die Gesellschaft berücksichtigt werden. Ein Beispiel dafür ist die sozialverträgliche Lizenzierung, bei der im Rahmen der Lizenzierung von geistigen Vermögenswerten sichergestellt werden muss, dass die Preisfestsetzung für die Endprodukte und -dienstleistungen nicht deren Erschwinglichkeit beeinträchtigt.
(49)     Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, Bekämpfung ausländischer Einflussnahme auf Forschung und Innovation, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, 2022.
(50)     Eine Sammlung von Beispielen für bewährte Verfahren steht auf der Plattform der Europäischen Kommission zur Valorisierung von Wissen zur Verfügung; dort können Beispiele für bewährte Verfahren durchgehend eingereicht werden.
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