EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52022DC0351

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 5 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2022 Zusätzliche Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Kriegs Russlands gegen die Ukraine Aufstockung des Katastrophenschutzverfahrens der Union Kürzung der Mittel für Zahlungen und Aktualisierung der Einnahmen Sonstige Anpassungen und technische Aktualisierungen

COM/2022/351 final

Brüssel, den 5.10.2022

COM(2022) 351 final

2022/0318(BUD)

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 5
ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2022

Zusätzliche Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Kriegs Russlands gegen die Ukraine



Aufstockung des Katastrophenschutzverfahrens der Union






Kürzung der Mittel für Zahlungen und Aktualisierung der Einnahmen






Sonstige Anpassungen und technische Aktualisierungen


Gestützt auf

den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union 1 , der am 1. Juni 2021 in Kraft getreten ist,

die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (...) 2 , insbesondere auf Artikel 44,

den am 24. November 2021 erlassenen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 3 ,

den am 5. April 2022 erlassenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2022 4 ,

den am 23. Juni 2022 erlassenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2022 5 ,

den am 14. September 2022 erlassenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2022 6 ,

den am 1. Juli 2022 erlassenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2022 7

legt die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Haushaltsplan 2022 vor.

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen am allgemeinen Einnahmenplan und am Einzelplan III sind über den EUR-Lex-Server abrufbar ( https://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm ).

BEGRÜNDUNG

1.Einleitung

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 5 für das Haushaltsjahr 2022 dient der Aktualisierung der Ausgabenseite und der Einnahmenseite des Haushaltsplans für folgende Zwecke:

Berücksichtigung der Finanzierung des neuen Instruments zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie durch Gemeinsame Beschaffung (EDIRPA), das dazu dienen soll, die dringendsten und kritischsten Verteidigungslücken zu schließen, indem die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der gemeinsamen Beschaffung gefördert wird; dafür wird ein Betrag von 83 Mio. EUR aus dem Spielraum in Rubrik 5 vorgesehen.

Aufstockung der Sofortmaßnahmen im Rahmen des Aktionsbereichs „Lebensmittelkette“ des Binnenmarktprogramms um 73,8 Mio. EUR, damit den Mitgliedstaaten nach einer Reihe von Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza und der Afrikanischen Schweinepest Beträge erstattet werden können.

Vorgezogene Bereitstellung von Mitteln und Aufstockung des Katastrophenschutzverfahrens der Union (UCPM), um die Bereitstellung von Sachhilfe für die Ukraine fortzusetzen. Darüber hinaus sollen durch Leasing von Hubschraubern und anderem leichten Fluggerät die Reaktionsbereitschaft der Union bei der Brandbekämpfung aus der Luft im Jahr 2023 verbessert und die Beschaffung ständiger Kapazitäten zur Brandbekämpfung aus der Luft beschleunigt werden. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission vor, den gesamten verbleibenden Spielraum in der Teilrubrik 2b (130,8 Mio. EUR) sowie einige nicht in Anspruch genommene Mittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (insgesamt 7,8 Mio. EUR) zu nutzen.

Erhöhung des EU-Beitrags zur Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) um 0,7 Mio. EUR aus dem Spielraum in Rubrik 5, um operative Schwierigkeiten zu vermeiden.

Aufstockung der Verwaltungsausgaben und Versorgungsbezüge in Rubrik 7 um 163 Mio. EUR infolge der hohen Inflation und der rasch steigenden Energiepreise.

Kürzung der Mittel für Zahlungen für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und EU4Health um 775 Mio. EUR bzw. 129,2 Mio. EUR. Diese Beträge konnten nicht in die Umschichtungen einbezogen werden, die in der dem Parlament und dem Rat am 5. Oktober vorgelegten „Globalen Mittelübertragung“ (DEC 16/2022) vorgeschlagen wurden.

Rückgabe des Betrags für das neue „ReFuelEU Aviation“-Mandat für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) aus der Reserve auf die Haushaltslinie der Fazilität „Connecting Europe“ – Verkehr, mit der er verrechnet wurde, da es Verzögerungen bei der Genehmigung des Mandats gibt.

Aktualisierung der Schätzungen für die traditionellen Eigenmittel (TEM) sowie Berücksichtigung der Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen.

Insgesamt entsprechen die Nettoauswirkungen dieses EBH auf die Ausgaben einem Anstieg der Mittel für Verpflichtungen um 447,5 Mio. EUR und einer Kürzung der Mittel für Zahlungen um 741,1 Mio. EUR.

Die Gesamtauswirkungen auf der Einnahmenseite bedeuten einen Nettorückgang der BNE-Beiträge um 3779 Mio. EUR.

2.    Instrument zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie durch Gemeinsame Beschaffung (EDIRPA)

Durch den militärischen Angriff Russlands der Ukraine ist auf dramatische Weise deutlich geworden, dass die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) an den Strukturwandel angepasst und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Beschaffung von Verteidigungsgütern intensiviert werden muss. Mit der Absicht, die dringendsten und kritischsten Lücken bei Verteidigungsgütern zu schließen, hat die Kommission vorgeschlagen, ein spezielles kurzfristiges Instrument – das Instrument zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie durch Gemeinsame Beschaffung – einzurichten und mit Gesamtmitteln in Höhe von 500 Mio. EUR für den Zeitraum 2022 bis 2024 auszustatten. 8 Die über das neue Instrument bereitzustellende finanzielle Unterstützung der EU soll eine kooperative Beschaffung im Verteidigungsbereich unter Beteiligung mehrerer Mitgliedstaaten fördern und der EDTIB zugutekommen, wobei sichergestellt werden soll, dass die Streitkräfte der Mitgliedstaaten dank Versorgungssicherheit und größerer Interoperabilität handlungsfähig sind.

Im Einklang mit dem Finanzbogen zum Vorschlag der Kommission wird in diesem EBH vorgeschlagen, eine eigene Haushaltslinie für operative Ausgaben zu schaffen und einen Betrag von 83 Mio. EUR aus dem verbleibenden Spielraum an nicht zugewiesenen Mitteln für Verpflichtungen innerhalb der Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 (Sicherheit und Verteidigung) für das Jahr 2022 in die Reserve einzustellen. Gegenüber dem Finanzbogen zum Vorschlag der Kommission wird zusätzlich vorgeschlagen, 2023 einen Betrag von etwa 0,7 Mio. EUR einzustellen, um Raum für eine notwendige Aufstockung der EMCDDA im Jahr 2022 aus dem unter Rubrik 5 verfügbaren Spielraum zu lassen. Unter Berücksichtigung der Anlaufzeit für diese Maßnahmen, wird in den Jahren ab 2023 Zahlungsbedarf für das kurzfristige Verteidigungsinstrument entstehen. Die diesbezüglichen Änderungen der Erläuterungen des Haushaltsplans sind im haushaltstechnischen Anhang aufgeführt.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Kommission

13 06 01

Kurzfristiges Instrument für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern

p. m.

p. m.

30 02 02

Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 13 06 01)

82 972 301

p. m.

Summe    

82 972 301

p. m.

3.    Lebens- und Futtermittel

Aus dem Aktionsbereich „Lebensmittelkette“ des Binnenmarktprogramms werden strukturelle Tilgungsmaßnahmen sowie Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und des Ausbruchs von Tierseuchen finanziert, wobei die förderfähigen Kosten der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen kofinanziert werden. Nach einer Reihe schwerer Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza und der Afrikanischen Schweinepest in den Mitgliedstaaten muss die Kommission den Mitgliedstaaten Ausgaben erstatten, die sie bereits in den Jahren 2019 und 2020 getätigt haben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf fast 190 Mio. EUR, wovon etwa die Hälfte bereits als Vorfinanzierung gezahlt wurde. Angesichts dieses großen Bedarfs, auch für die jüngsten Ausbrüche, ist die Mittelausstattung des Jahres 2022 für Sofortmaßnahmen in Höhe von 19 Mio. EUR bei Weitem unzureichend.

Vor diesem Hintergrund und um den rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedstaaten nachzukommen, die sich aus bereits unterzeichneten Finanzhilfebeschlüssen ergeben, wird vorgeschlagen, die im Haushaltsplan 2022 für Sofortmaßnahmen verfügbaren Mittel um 73,8 Mio. EUR aufzustocken. In Rubrik 1 (Binnenmarkt, Innovation und Digitales) wurden zwei Umschichtungsquellen für einen Gesamtbetrag von 3,8 Mio. EUR ermittelt, die sich aus höheren Gebühreneinnahmen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als erwartet und Einsparungen bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ergeben. Die Kommission schlägt daher vor, 70 Mio. EUR aus dem verbleibenden Spielraum bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 1 zu finanzieren. Die im Haushaltsplan 2022 bereits verfügbaren Mittel für Zahlungen werden als angemessen eingeschätzt.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Kommission

03 02 06

Beitrag zu hohen Standards in den Bereichen Gesundheit und Wohlergehen der Menschen, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutz

73 797 689

0

03 10 01 01

Europäische Chemikalienagentur — Chemikalienrecht

-2 500 000

0

03 10 01 02

Europäische Chemikalienagentur — Tätigkeiten im Bereich der Biozid-Gesetzgebung

-1 000 000

0

03 10 04

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

-297 689

0

Summe    

70 000 000

0

 

4.    Stärkung der Reaktionsfähigkeit zur Bekämpfung von Waldbränden im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union

Mit dem Katastrophenschutzverfahren der Union werden wichtige Katastrophenschutzmaßnahmen wie die Bekämpfung von Waldbränden finanziert. Im Sommer 2022 begannen die Waldbrände früher als in den Vorjahren und wiesen eine höhere Intensität auf. Auch Gebiete, die zuvor noch nicht betroffen waren, zählten nun zu den Risikogebieten von Waldbränden, was zu Opfern unter Feuerwehrleuten sowie zu erheblichen Zerstörungen von Immobilien und zum massiven Verlust von Naturschutzgebieten führte. Je nach den natürlichen Gegebenheiten hatten die Waldbrände verschiedene Merkmale und Ausmaße; damit Brandbekämpfungskapazitäten unter unterschiedlichen Umständen effektiv sein können, werden neben großen Flugzeugen flexible Ausrüstungen wie leichtes Fluggerät, Hubschrauber und Bodeneinsatzmittel benötigt. Die begrenzte Verfügbarkeit dieser spezialisierten Kapazitäten stellt nach wie vor eine große Schwachstelle der Krisenreaktion der EU dar.

In der diesjährigen Rede zur Lage der Europäischen Union kündigte Präsidentin von der Leyen die Absicht an, die Kapazitäten der EU zur Brandbekämpfung aus der Luft mit weiteren zehn leichten Löschflugzeugen und drei zusätzlichen Hubschraubern zu verdoppeln. Die Luftflotte wird zunächst durch vorübergehendes Leasing aufgestockt, um die Verfügbarkeit dieser zusätzlichen Kapazitäten für die Sommer 2023 und 2024 zu gewährleisten. Gleichzeitig wird die bereits angelaufene Beschaffung der ständigen Luftflotte zur Brandbekämpfung beschleunigt, damit die EU besser auf künftige Waldbrände vorbereitet ist. Diese ständige Flotte wird zwischen 2024 und 2030 schrittweise verfügbar werden.

Parallel dazu muss für die letzten Monate dieses Jahres im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union weiterhin Unterstützung für Flüchtlinge aus der Ukraine sichergestellt werden. Angesichts des Ausmaßes und der Dauer des Bedarfs sind die in diesem Jahr bereitgestellten zusätzlichen Mittel unzureichend.

Die Kommission schlägt daher vor, den Mittelbedarf für diese Maßnahmen durch die Aufstockung und vorzeitige Bereitstellung von Mitteln im Rahmen des vorliegenden EBH Nr. 5/2022 (138,6 Mio. EUR) und des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2023 zum Entwurf des Haushaltsplans 2023 (41,4 Mio. EUR), die dem Parlament und dem Rat am 5. Oktober 2022 vorgelegt wurden, zu finanzieren. Der Gesamtbetrag von 180 Mio. EUR für den Zeitraum 2022-2023 setzt sich zusammen aus 10 Mio. EUR für Tätigkeiten und Knotenpunkte des Katastrophenschutzverfahrens der Union (in Bezug auf die Unterstützung für die Ukraine), 55 Mio. EUR für die Vorbereitung auf die Waldbrandsaisons 2023 und 2024, insbesondere das Leasing von Hubschraubern und Leichtflugzeugen, 90 Mio. EUR für den Erwerb von Hubschraubern und 25 Mio. EUR für den Erwerb schwerer Luftfahrzeuge. Der Erwerb von Hubschraubern und Luftfahrzeugen war bereits in der ursprünglichen Programmplanung vorgesehen, es wird jedoch vorgeschlagen, den Aufbau der ständigen rescEU-Flotte zu beschleunigen; der dafür benötigte Betrag von 115 Mio. EUR wird durch eine entsprechende Kürzung in den Jahren 2026 und 2027 ausgeglichen.

Die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen im Jahr 2022 deckt die folgenden Teilbereiche ab:

·10 Mio. EUR für die Bereitstellung von Sachhilfe der Mitgliedstaaten für die Ukraine sowie für medizinische Evakuierungen;

·28 Mio. EUR zur Stärkung der Reaktionsbereitschaft der EU für die Waldbrandsaison 2023, insbesondere durch den Start des Leasings von leichten Fluggeräten und Hubschraubern. Dies dient auch der Überbrückung bis die ständige rescEU-Luftflotte betriebsbereit ist (siehe nächster Punkt);

·100,6 Mio. EUR zur Beschleunigung des Aufbaus einer ständigen rescEU-Flotte mittels Beschaffung schwerer Luftfahrzeuge und Hubschrauber durch die Mitgliedstaaten für das Katastrophenschutzverfahren der Union. Nach derzeitiger Planung wird diese ständige Flotte zwischen 2026 und 2030 schrittweise verfügbar werden. Eine vorzeitige Bereitstellung dieses Betrags würde dazu beitragen, die Beschaffung zu beschleunigen, sodass die ersten Hubschrauber bereits 2024/2025 zur Verfügung stehen und die schweren Flugzeuge schneller bestellt und geliefert werden können. Der Betrag von 100,6 Mio. EUR wird durch eine entsprechende Kürzung in den Jahren 2026 und 2027 ausgeglichen.

Im Haushaltsplan 2022 wurden zwei Quellen für die Umschichtung von Mitteln für Verpflichtungen in Teilrubrik 2b ermittelt, von denen 6,2 Mio. EUR von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) stammen. Dies ist auf weniger Anträge für Arzneimittel für seltene Leiden, höhere Gebühreneinnahmen im Zusammenhang mit anderen Anträgen und eine leicht aufgeschobene Umsetzung des erweiterten Mandats zurückzuführen. Weitere 1,5 Mio. EUR stammen aus dem Budget der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und ergeben sich aus niedrigeren Übersetzungskosten im Zusammenhang mit dem Stadium der Fallakten sowie geringeren Ermittlungskosten. Für den verbleibenden Betrag von 130,8 Mio. EUR schlägt die Kommission vor, den vollen verbleibenden Spielraum bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2b (Resilienz und Werte) zu nutzen. Für das Katastrophenschutzverfahren der Union werden für 2022 keine zusätzlichen Mittel für Zahlungen beantragt, die Mittel für Zahlungen im Zusammenhang mit der EMA und der EUStA sind hingegen in der „Globalen Mittelübertragung“ (DEC 16/2022) enthalten.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Kommission

06 05 01

Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)

138 569 459

0

06 10 03 01

Beitrag der Union zur Europäischen Arzneimittel-Agentur

-4 754 000

0

06 10 03 02

Spezieller Beitrag für Arzneimittel für seltene Leiden („orphan drugs“)

-1 476 000

0

07 10 08

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

-1 525 000

0

Summe    

130 814 459

0

5.     Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

Die Kommission schlägt vor, den EU-Beitrag zur EMCDDA um 0,7 Mio. EUR aus dem verbleibenden Spielraum an nicht zugewiesenen Mitteln bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 (Sicherheit und Verteidigung) aufzustocken. Diese Aufstockung ist notwendig, um angesichts der gestiegenen Lohnkosten weitere Einschränkungen bei den wichtigsten Tätigkeiten zu vermeiden. Mit den beantragten zusätzlichen Mitteln wird die Agentur ferner wichtige IKT-Investitionen in die Cybersicherheit tätigen können.

Die Kommission hat in der „Globalen Mittelübertragung“ (DEC 16/2022) eine entsprechende Aufstockung der Mittel für Zahlungen vorgeschlagen.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Kommission

12 10 03

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

700 000

0

Summe    

700 000

0

6.    Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

Der Vorschlag „ReFuelEU Aviation“ 9 zielt darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr zu gewährleisten, was zusätzliche Aufgaben für die EASA mit sich bringt, insbesondere, um den zuständigen nationalen Behörden Daten über die Vertankung von Flugkraftstoff an Flughäfen der Union zur Verfügung zu stellen. Bis zur Annahme des Legislativvorschlags ist im Haushaltsplan 2022 für diesen Zweck ein spezifischer Betrag in Höhe von 1,8 Mio. EUR in der Reservelinie vorgesehen. Angesichts der festgestellten Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren wird vorgeschlagen, den entsprechenden Betrag an den Haushaltsartikel 02 03 01 der Fazilität „Connecting Europe“ – Verkehr zurückzugeben, mit dem er ursprünglich verrechnet worden war.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

02 03 01

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr

1 800 000

1 800 000

30 02 02

Getrennte Mittel (Reserve für Haushaltsartikel 02 10 01)

-1 800 000

-1 800 000

Summe    

0

0

7.    Europäische öffentliche Verwaltung

Die hohe Inflation und die rasch steigenden Energiepreise haben erhebliche Auswirkungen auf die Verwaltungsausgaben der Organe sowie auf die Versorgungsbezüge und die Europäischen Schulen. Die Kommission hat versucht, ihre Verwaltungsausgaben einzudämmen, indem sie eine immer schwieriger aufrechtzuerhaltende stabile Personalpolitik verfolgt und die nicht mit den Dienstbezügen zusammenhängenden Ausgaben, z. B. für Sitzungen und Dienstreisen, so weit wie möglich reduziert hat.

Ebenso haben die anderen Organe alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, um den zusätzlichen Bedarf durch die Umschichtung vorhandener Mittel und den Aufschub nicht verpflichtender Investitionen zu decken. Dennoch müssen die Verwaltungsausgaben der Organe, mit Ausnahme des Rates, des Europäischen Rechnungshofs und des Europäischen Bürgerbeauftragten, für die keine zusätzlichen Mittel erforderlich sind, aufgestockt werden.

Diese Aufstockung ist insbesondere erforderlich, um die für 2022 erwartete Aktualisierung der Dienstbezüge zu berücksichtigen. Gemäß den Artikeln 64 und 65 des Beamtenstatuts erfolgt eine jährliche Aktualisierung der Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union anhand eines Berichts der Kommission, dem von Eurostat im Einvernehmen mit den statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten aufgestellte Statistiken zugrunde liegen, die die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten am 1. Juli wiedergeben. Die Berechnungen für die Aktualisierung stützen sich auf den Grundsatz des Parallelismus zwischen der Entwicklung der (inflationsbereinigten) Dienstbezüge von EU-Beamten und von nationalen Beamten der Mitgliedstaaten. Dieser spiegelt die kombinierte Wirkung zweier Hauptvariablen wider:

¾Die jährliche Entwicklung der realen Bezüge von Beamten in den Zentralverwaltungen in einer Stichprobe von zehn Mitgliedstaaten, auf die mehr als 75 % des BIP der Union entfallen.

¾Die jährliche Inflation in Brüssel und Luxemburg, berechnet durch Gewichtung der nationalen Verbraucherpreisinflation, die entsprechend der Verteilung von EU-Bediensteten, die in diesen Mitgliedstaaten tätig sind, am harmonisierten Verbraucherpreisindex Belgiens und am Verbraucherpreisindex Luxemburgs gemessen wird.

Die prognostizierte Aktualisierung der Dienstbezüge rückwirkend ab dem 1. Juli 2022 lag im Haushaltsplan 2022 bei 2,5 % (mit Auswirkungen auf 6 Monate). Diesen Prozentsatz hatten die Kommissionsdienststellen im November 2021 auf der Grundlage der geschätzten Entwicklung der Kaufkraft und der Lebenshaltungskosten für den Bezugszeitraum (1. Juli 2021-30. Juni 2022) nach der im Statut vorgeschriebenen Methode berechnet.

Entsprechend den Bestimmungen des Anhangs XI des Beamtenstatuts wird der Eurostat-Bericht für den laufenden Anpassungszeitraum am 31. Oktober veröffentlicht. Darin wird die Aktualisierung der nominalen Nettodienstbezüge für EU-Beamte in Brüssel und Luxemburg mit Wirkung ab Juli 2022 dargelegt, damit die Kaufkraftentwicklung weiterhin parallel zu der der Beamten in den Mitgliedstaaten gehalten wird. Auch wenn der Bericht der Kommission 10 an den Rat und das Europäische Parlament erst im November angenommen werden soll, ist es angemessen, die Situation bereits jetzt zu überprüfen ohne diesem endgültigen Bericht vorzugreifen, denn die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass sich aus ihm eine Aktualisierung der Dienstbezüge ergibt, die über derjenigen liegt, die zur Erstellung des Haushaltsplans 2022 herangezogen wurde. Insbesondere der für die Inflation in Belgien und Luxemburg im relevanten Zeitraum veröffentlichte Messwert fällt deutlich höher aus als die ursprüngliche Prognose (8,6 %). Gleichzeitig wird sich die Kaufkraft in den zehn Mitgliedstaaten der Stichprobe Schätzungen zufolge um -3,9 % verringern. Darüber hinaus wird geschätzt, dass das BIP der EU 2022 das im Jahr 2019 verzeichnete „Vorkrisenniveau“ erreicht und somit gemäß Artikel 11 des Anhangs XI des Statuts die Aufhebung der 2020 „ausgesetzten“ Aktualisierung der Kaufkraft in Höhe von 2,5 % auslöst. Ferner führte die zwischenzeitliche Aktualisierung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Höhe von 2,4 % zu zusätzlichen Ausgaben für die ersten sechs Monate des Jahres 2022, die im Haushaltsplan 2022 nicht berücksichtigt worden waren.

Die Auswirkungen der überarbeiteten Annahmen auf das Haushaltsjahr 2023 werden im Berichtigungsschreiben Nr. 1/2023 zum Entwurf des Haushaltsplans für 2023 berücksichtigt.

Da der Zeitpunkt für die Vorlage des Berichts in Anhang XI des Beamtenstatuts eindeutig auf Ende Oktober festgelegt ist, wäre es nach abschließender Bekanntgabe des Anpassungssatzes zu spät, formell einen Entwurf für einen Berichtigungshaushaltsplan vorzuschlagen. Im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der korrekten Haushaltsplanung ist jedoch ein Vorschlag zur Aufstockung der Haushaltsmittel für Dienst- und Versorgungsbezüge gerechtfertigt.

Darüber hinaus führt der drastische Anstieg bei den Energiepreisen bis Ende 2022 zu unerwarteten zusätzlichen Ausgaben, was für die meisten Organe eine Aufstockung der Haushaltsmittel erfordert, damit allen damit verbundenen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen werden kann. Insbesondere für den EAD stellen die Wechselkursschwankungen, denen er in erheblichem Maße ausgesetzt ist, eine zusätzliche Belastung dar. Daher wird der Haushaltsvollzug des EAD in hohem Maße durch den sinkenden Euro-Wert beeinträchtigt, wodurch ein zusätzlicher unvorhergesehener Bedarf entsteht.

Insgesamt wird vorgeschlagen, die nichtgetrennten Ausgaben der Rubrik 7 (Europäische öffentliche Verwaltung) für 2022 um 163 Mio. EUR zu erhöhen, davon 11,7 Mio. EUR für die Kommission, 78,2 Mio. EUR für die Versorgungsbezüge des Personals und der Mitglieder aller Organe, 8,9 Mio. EUR für die Europäischen Schulen und 64,3 Mio. EUR für alle anderen teilnehmenden Organe.

Die Gesamtauswirkungen auf die Ausgaben stellen sich wie folgt dar:

Beträge in EUR

 

Haushaltsplan 2022 (einschl. BH Nr. 1-3/2022 sowie EBH Nr. 4/2022)

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2022

Haushaltsplan 2022 (einschl. BH Nr. 1-3/2022 sowie EBH Nr. 4-5/2022)

Versorgungsbezüge und Europäische Schulen

2 332 178 613

87 067 538

2 419 246 151

Versorgungsbezüge

2 124 614 000

78 214 000

2 202 828 000

Europäische Schulen

207 564 613

8 853 538

216 418 151

Verwaltungsausgaben der Organe

8 287 945 712

75 971 088

8 363 916 800

Kommission

3 868 129 450

11 700 000

3 879 829 450

Übrige Organe

4 419 816 262

64 271 088

4 484 087 350

Europäisches Parlament

2 112 164 198

48 747 088

2 160 911 286

Europäischer Rat und Rat

611 473 556

0

611 473 556

Gerichtshof der Europäischen Union

464 774 000

3 080 000

467 854 000

Rechnungshof

162 141 175

0

162 141 175

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

150 871 643

1 580 000

152 451 643

Ausschuss der Regionen

108 376 858

1 600 000

109 976 858

Europäischer Bürgerbeauftragter

12 097 411

0

12 097 411

Europäischer Datenschutzbeauftragter

20 202 000

64 000

20 266 000

Europäischer Auswärtiger Dienst

777 715 420

9 200 000

786 915 420

Summe

10 620 124 325

163 038 626

10 783 162 951

Die einzelnen Auswirkungen nach Einzelplänen stellen sich wie folgt dar:

Einzelplan I – Europäisches Parlament

Beträge in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

1 0 2

Übergangsgelder

28 464

28 464

1 0 0 0

Entschädigungen

1 907 856

1 907 856

1 0 3 1

Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit (KVR)

4 560

4 560

1 0 3 2

Hinterbliebenenversorgung (KVR)

46 656

46 656

1 2 0 0

Dienstbezüge und Vergütungen

17 015 352

17 015 352

1 2 0 2

Vergütete Überstunden

2 400

2 400

1 2 2 0

Vergütungen bei Stellenenthebung und Urlaub im dienstlichen Interesse

65 280

65 280

1 4 0 0

Sonstige Bedienstete – Generalsekretariat und Fraktionen

1 639 056

1 639 056

1 4 0 1

Sonstige Bedienstete – Sicherheit

959 832

959 832

1 4 0 2

Sonstige Bedienstete – Fahrer im Generalsekretariat

182 400

182 400

1 4 0 4

Praktika, abgeordnete nationale Sachverständige, Austausch von Beamten und Studienaufenthalte

240 288

240 288

1 4 0 5

Ausgaben für Dolmetschleistungen: externe Dolmetschleistungen

1 153 080

1 153 080

2 0 2 4

Energieverbrauch

20 320 000

20 320 000

4 2 2

Ausgaben für parlamentarische Assistenz

5 181 864

5 181 864

Summe    

48 747 088

48 747 088

Einzelplan III – Europäische Kommission

Beträge in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

20 01 02 01

Bezüge und Vergütungen — Hauptsitz und Vertretungen

11 700 000

11 700 000

21 01 01

Versorgungsbezüge und Vergütungen

76 700 000

76 700 000

21 01 02 01

Versorgungsbezüge der ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments

1 000 000

1 000 000

21 01 02 04

Versorgungsbezüge der ehemaligen Mitglieder des Gerichtshofs der Europäischen Union

514 000

514 000

21 02 01 01

Büro des Generalsekretärs der Europäischen Schulen (Brüssel)

362 059

362 059

21 02 01 02

Brüssel I

1 249 985

1 249 985

21 02 01 03

Brüssel II

2 024 297

2 024 297

21 02 01 04

Brüssel III

1 029 839

1 029 839

21 02 01 05

Brüssel IV

1 216 555

1 216 555

21 02 01 06

Luxemburg I

882 627

882 627

21 02 01 07

Luxemburg II

707 389

707 389

21 02 01 08

Mol

259 313

259 313

21 02 01 09

Frankfurt

329 414

329 414

21 02 01 10

Karlsruhe

97 376

97 376

21 02 01 11

München

4 759

4 759

21 02 01 12

Alicante

47 647

47 647

21 02 01 13

Varese

550 897

550 897

21 02 01 14

Bergen

91 381

91 381

Summe    

98 767 538

98 767 538

Einzelplan IV – Europäischer Gerichtshof

Beträge in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

1 2 0 0

Dienstbezüge und Zulagen

1 300 000

1 300 000

1 4 0 0

Sonstige Bedienstete

250 000

250 000

1 4 0 6

Externe Leistungen im Sprachbereich (Konferenzdolmetscher)

280 000

280 000

2 0 2 4

Energieverbrauch

1 250 000

1 250 000

Summe    

3 080 000

3 080 000

Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Beträge in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

1 2 0 0

Bezüge und Vergütungen

1 080 000

1 080 000

2 0 2 4

Energieverbrauch

500 000

500 000

Summe    

1 580 000

1 580 000

Einzelplan VII – Europäischer Ausschuss der Regionen

Beträge in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

1 2 0 0

Bezüge und Vergütungen

1 200 000

1 200 000

2 0 2 4

Energieverbrauch

400 000

400 000

Summe    

1 600 000

1 600 000

Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

Beträge in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

1 0 0 0

Bezüge und Vergütungen

9 000

9 000

1 1 1 0

Vertragsbedienstete

51 000

51 000

1 1 1 1

Kosten für Praktika und für den Austausch von Personal

4 000

4 000

Summe    

64 000

64 000

Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

Beträge in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

3 0 0 0

Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals

6 300 000

6 300 000

3 0 0 3

Gebäude und Nebenkosten

2 900 000

2 900 000

Summe    

9 200 000

9 200 000

8.    Geringerer Bedarf an Mitteln für Zahlungen

Bei der „Globalen Mittelübertragung“ handelt es sich um einen jährlichen kommissionsinternen Vorgang, bei der alle Generaldirektionen und Dienststellen aufgefordert werden, bis Anfang September ihre jeweilige Zahlungsausführung des laufenden Haushaltsplans bis zum Ende des betreffenden Haushaltsjahres zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass zum Jahresende ein möglichst großer Teil der Mittel für Zahlungen ausgeführt wird, indem zusätzlicher Bedarf auf der einen Seite durch nicht vollständig ausgeführte Mittel auf der anderen Seite gedeckt wird. Im Ergebnis wird dem Parlament und dem Rat jährlich Anfang Oktober ein Ad-hoc-Antrag auf Übertragung von Mitteln (gemäß Artikel 31 der Haushaltsordnung 11 ) vorgelegt.

Die „Globale Mittelübertragung“ ergab, dass bei einigen Programmen Mittel in Höhe von fast 2,9 Mrd. EUR nicht ausgeführt werden; dem stehen beantragte Aufstockungen in Höhe von rund 2 Mrd. EUR gegenüber. Der verbleibende Saldo von 0,9 Mrd. EUR kann 2022 nicht absorbiert werden und muss verringert werden, um einen Ausgabenüberschuss zum Jahresende zu vermeiden. Daher schlägt die Kommission vor, die Mittel für Zahlungen für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und EU4Health um 775 Mio. EUR bzw. 129,2 Mio. EUR zu kürzen. 

In Bezug auf den ELER hat die Kommission die bisher eingegangenen Ausgabenerklärungen und die jüngsten Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten, die bis Ende August 2022 vorgelegt wurden, analysiert. Die erwartete geringere Mittelausschöpfung ist auf zwei Faktoren zurückzuführen. Erstens haben einige Begünstigte ihre Projekte aufgrund der inflationsbedingt deutlich höheren Kosten aufgeschoben oder sogar aufgegeben. Zweitens zeigen die verfügbaren Daten, dass sich die Umsetzung von NextGenerationEU-Projekten in einigen Mitgliedstaaten beschleunigt hat, während sich die Durchführung der aus dem ELER geförderten Projekte verlangsamt hat.

In Bezug auf EU4Health ist die Nichtausschöpfung auf das Projekt EU FAB zurückzuführen, bei dem es sich um ein aus dem Programm EU4Health finanziertes Netz von stets verfügbaren Kapazitäten für die Herstellung von Impfstoffen und Therapeutika mit einem Budget von 160 Mio. EUR handelt. Damit soll sichergestellt werden, dass zwischen Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausreichende und flexible Produktionskapazitäten aufrechterhalten werden, damit in der Anfangsphase einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausreichende Produktionskapazitäten zur Verfügung stehen, bevor die Industrie ihre Produktion erhöht hat. Aufgrund des großen Umfangs und der Komplexität des Projekts dauerte das Ausschreibungsverfahren jedoch länger als ursprünglich erwartet, sodass der Vertrag erst gegen Ende 2022 unterzeichnet werden dürfte. Daher sind in den Folgejahren entsprechende Zahlungen fällig. Der Antrag auf Mittel für Zahlungen im Entwurf des Haushaltsplans 2023 enthält bereits die erforderliche Anpassung.

Die in diesem EBH beantragte Kürzung der Mittel für Zahlungen ist nachstehend aufgeführt.

(in EUR)

Haushaltslinie

Bezeichnung

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einzelplan III – Kommission

06 06 01

Programm „EU4Health“

0

-129 184 830

08 03 01 02

Kategorien von Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums — Programme 2014-2022

0

-775 000 000

Summe    

0

-904 184 830

9.    Aktualisierung der Einnahmen

Im vorliegenden EBH Nr. 5/2022 wird vorgeschlagen, im Haushaltsplan 2022 eine Aktualisierung der Schätzungen für die traditionellen Eigenmittel (TEM) vorzunehmen sowie die Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen zu berücksichtigen. Insgesamt wird der Einnahmenüberschuss auf 3,0 Mrd. EUR geschätzt, wodurch sich die BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend verringern werden. Die nachstehende Tabelle enthält eine Aufschlüsselung der aktualisierten Einnahmenschätzungen für 2022, Erläuterungen dazu sind den beiden darauf folgenden Abschnitten zu entnehmen.

(in EUR)

Einnahmenlinie

Bezeichnung

Haushaltsplan 2022 (einschl. EBH Nr. 4/2022)

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2022

Neuer Betrag

1 2 0

Zölle und andere Abgaben

20 479 800 000

3 285 000 000

23 764 800 000

2 4 0

Anpassung für Wechselkursdifferenzen für Eigenmittel

p. m.

-247 000 000

-247 000 000

Summe

20 479 800 000

3 038 000 000

23 517 800 000

9.1    Traditionelle Eigenmittel

Der EBH Nr. 4/2022 enthält die überarbeiteten Vorausschätzungen für 2022 für die Einnahmenseite des Haushaltsplans, entsprechend der Vereinbarung auf der 185. BAEM-Sitzung vom 23. Mai 2022. Da jedoch im Zeitraum Januar-August mehr Zölle auf Einfuhren erhoben wurden als erwartet sowie Beträge eingezogen wurden, insbesondere im Zusammenhang mit Fällen der Angabe eines zu niedrigen Zollwerts (einschließlich der entsprechenden Zahlung des Vereinigten Königreichs im Juni 2022), ist es angezeigt, die Schätzungen für die traditionellen Eigenmittel (TEM) um insgesamt 3285 Mio. EUR zu aktualisieren.

9.2    Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen auf die Eigenmittel

Der Haushalt wird in Euro aufgestellt, während die Beiträge der Mitgliedstaaten in der Landeswährung bestimmt werden. Die jährlichen Beiträge der Mitgliedstaaten werden in 12 monatlichen Raten („Zwölfteln“) gezahlt. Jede in einer anderen Währung als dem Euro geleistete Ratenzahlung wird zu den monatlichen Wechselkursen des Monats verbucht, in dem die Zahlung erfolgt.

Der Haushalt wird anhand des Wechselkurses des letzten Börsentages des dem Haushaltsjahr vorausgehenden Kalenderjahres in die Landeswährung der Mitgliedstaaten umgerechnet, die nicht dem Euro-Währungsraum angehören. 12 So wird etwa für das Haushaltsjahr 2022 der Wechselkurs vom 31. Dezember 2021 verwendet, um den Haushalt von Euro in andere Währungen als den Euro umzurechnen. Daher führen Unterschiede zwischen den für die Berechnung des monatlichen „Zwölftels“ in Landeswährung verwendeten Wechselkursen und den im Monat der Zahlung des „Zwölftels“ geltenden Wechselkursen unweigerlich zu Abweichungen zwischen den im Haushaltsplan veranschlagten Eigenmittelbeträgen in Euro und dem tatsächlich eingezogenen Betrag.

Normalerweise gleichen sich monatliche Wechselkursschwankungen während eines Haushaltsjahres aus. Im Jahr 2022 ist die Wechselkursentwicklung jedoch bislang insgesamt negativ. Die Wechselkursdifferenzen führten zwischen Januar und September zu einem Fehlbetrag von minus 150 Mio. EUR bei den Eigenmitteln. Für den Rest des Jahres wird von einem zusätzlichen Fehlbetrag von minus 97 Mio. EUR ausgegangen. Um das Risiko eines Haushaltsdefizits zum Jahresende 2022 zu verringern, wird daher vorgeschlagen, einen Betrag von minus 247 Mio. EUR in den Haushaltsplan einzustellen, um Wechselkursdifferenzen bis Ende des Jahres auszugleichen.

10.    Finanzierung

Insgesamt werden für den Haushaltsplan 2022 zusätzliche Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 447,5 Mio. EUR und eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 741,1 Mio. EUR beantragt.

Aus der Kürzung der Mittel für Zahlungen sowie der Erhöhung der traditionellen Eigenmittel ergibt sich eine Minderung der BNE-Beiträge um 3779,1 Mio. EUR.

11.    Übersicht nach Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)

 

Haushaltsplan 2022 (einschl. BH Nr. 1-3/2022 sowie EBH Nr. 4/2022)

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2022

Haushaltsplan 2022 (einschl. BH Nr. 1-3/2022 sowie EBH Nr. 4-5/2022)

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

1.

Binnenmarkt, Innovation und Digitales

21 775 079 340

21 473 535 651

70 000 000

 

21 845 079 340

21 473 535 651

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

21 878 000 000

 

 

 

21 878 000 000

 

 

Spielraum

102 920 660

 

-70 000 000

 

32 920 660

 

2.

Zusammenhalt, Resilienz und Werte

67 644 377 865

62 052 771 658

130 814 459

-129 184 830

67 775 192 324

61 923 586 828

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

67 806 000 000

 

 

 

67 806 000 000

 

 

Spielraum

161 622 135

 

-130 814 459

 

30 807 676

 

2a.

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

61 314 192 324

56 350 922 710

 

 

61 314 192 324

56 350 922 710

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

61 345 000 000

 

 

 

61 345 000 000

 

 

Spielraum

30 807 676

 

 

 

30 807 676

 

2b.

Resilienz und Werte

6 330 185 541

5 701 848 948

130 814 459

-129 184 830

6 461 000 000

5 572 664 118

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

6 461 000 000

 

 

 

6 461 000 000

 

 

Spielraum

130 814 459

 

-130 814 459

 

0

 

3.

Natürliche Ressourcen und Umwelt

56 681 112 059

56 601 766 838

 

-775 000 000

56 681 112 059

55 826 766 838

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

56 965 000 000

 

 

 

56 965 000 000

 

 

Spielraum

283 887 941

 

 

 

283 887 941

 

 

Davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

40 368 859 305

40 393 039 132

 

 

40 368 859 305

40 393 039 132

 

EGFL-Teilobergrenze

41 257 000 000

 

 

 

41 257 000 000

 

 

Bei der Berechnung des Teilspielraums nicht berücksichtigte Rundungsdifferenz

800 000

 

 

 

800 000

 

 

Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto)

-618 000 000

 

 

 

-618 000 000

 

 

Für EGFL-Ausgaben verfügbare Nettobeträge (durch Übertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER korrigierte Teilobergrenze)

40 639 000 000

 

 

 

40 639 000 000

 

 

EGFL-Teilspielraum

270 140 695

 

 

 

270 140 695

 

4.

Migration und Grenzmanagement

3 360 000 000

3 254 270 962

 

 

3 360 000 000

3 254 270 962

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

3 360 000 000

 

 

 

3 360 000 000

 

 

Spielraum

0

 

 

 

0

 

5.

Sicherheit und Verteidigung

1 812 327 699

1 237 861 185

83 672 301

 

1 896 000 000

1 237 861 185

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

1 896 000 000

 

 

 

1 896 000 000

 

 

Spielraum

83 672 301

 

-83 672 301

 

0

 

6.

Nachbarschaft und die Welt

17 170 442 918

12 916 051 937

 

 

17 170 442 918

12 916 051 937

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

368 442 918

 

 

 

368 442 918

 

 

Obergrenze

16 802 000 000

 

 

 

16 802 000 000

 

 

Spielraum

0

 

 

 

0

 

7.

Europäische öffentliche Verwaltung

10 620 124 324

10 620 224 324

163 038 626

163 038 626

10 783 162 950

10 783 262 950

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

 

 

 

 

 

 

 

Obergrenze

11 058 000 000

 

 

 

11 058 000 000

 

 

Spielraum

437 875 676

 

-163 038 626

 

274 837 050

 

 

Davon: Verwaltungsausgaben der Organe

8 287 945 711

8 288 045 711

75 971 088

75 971 088

8 363 916 799

8 364 016 799

 

Teilobergrenze

8 528 000 000

 

 

 

8 528 000 000

 

 

Teilspielraum

240 054 289

 

-75 971 088

 

164 083 201

 

Mittel für Rubriken

179 063 464 205

168 156 482 555

447 525 386

-741 146 204

179 510 989 591

167 415 336 351

 

Obergrenze

179 765 000 000

170 558 000 000

 

 

179 765 000 000

170 558 000 000

 

Davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments

368 442 918

467 248 692

 

 

368 442 918

467 248 692

 

Spielraum

1 069 978 713

2 868 766 137

-447 525 386

741 146 204

622 453 327

3 609 912 341

 

Thematische besondere Instrumente

2 799 170 382

2 622 838 000

 

 

2 799 170 382

2 622 838 000

Mittel insgesamt

181 862 634 587

170 779 320 555

447 525 386

-741 146 204

182 310 159 973

170 038 174 351

(1)      Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020).
(2)      Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018).
(3)      ABl. L 45 vom 24.2.2022.
(4)      ABl. L 142 vom 20.5.2022.
(5)      ABl. L 230 vom 5.9.2022.
(6)      ABl. L xx vom xx.x.2022.
(7)      COM(2022) 350 vom 1.7.2022.
(8)      COM(2022) 349 vom 19.7.2022.
(9)      COM(2021) 561 vom 14.7.2021.
(10)      Gemäß Artikel 65 Absatz 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union (im Folgenden „Statut“) ist die Kommission verpflichtet, Daten über die Auswirkungen der Dienstbezüge und der Ruhegehälter der Beamten der Union auf den Haushalt infolge der Aktualisierung der Dienstbezüge und Ruhegehälter der Beamten und sonstigen Bediensteten der EU für das Jahr 2022 sowie zu den Berichtigungskoeffizienten, die darauf anwendbar sind, vorzulegen.
(11)      ABl. L 193 vom 30.7.2018.
(12)      Artikel 10a Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (Neufassung).
Top