EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 13.12.2021
COM(2021) 789 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 betreffend die Übermittlung von statistischen Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten
1Hintergrund
Die Kommission (Eurostat) erfasst statistische Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen nach der Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 (im Folgenden „Verordnung“). Nach Artikel 2 der Verordnung gelten Fischereierzeugnisse als im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten angelandet, wenn sie von Fischereifahrzeugen der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angelandet oder von Fischereifahrzeugen der EU im Hoheitsgebiet von Drittstaaten angelandet und anschließend in die EU eingeführt werden. Gemäß Artikel 10 der Verordnung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht vor, in dem insbesondere die Qualität und Relevanz der erfassten statistischen Daten bewertet werden. Der Bericht muss auch eine Kosten-Nutzen-Analyse des Systems, das zur Erhebung und Verarbeitung der statistischen Daten über Anlandungen eingeführt wurde, sowie Vorschläge für bewährte Verfahren zur Verringerung der Arbeitsbelastung auf nationaler Ebene und zur Steigerung von Nutzen und Qualität der statistischen Daten enthalten.
Die Verordnung gilt für die Mitgliedstaaten der EU, Norwegen und Island. Da sie sich jedoch auf die Anlandungen von Fischereierzeugnissen bezieht, bei denen es sich um Fänge aus Meeresfischerei handelt, sind Binnenländer (nämlich die fünf Mitgliedstaaten Tschechien, Luxemburg, Ungarn, Österreich und Slowakei) von der Berichtspflicht befreit.
Der vorliegende Bericht stützt sich i) auf die Qualitätsberichte über die Anlandungen, die von den Mitgliedstaaten im Berichtsjahr 2019 an Eurostat übermittelt wurden, ii) auf die Analyse der Einhaltung der Verordnung und iii) auf die von Eurostat erfassten Daten über die Kosten.
Bisher wurden von der Kommission Bewertungsberichte über Anlandungsstatistiken, die nach dieser Verordnung übermittelt wurden, im November 2010, im April 2014, im Mai 2016 und im Februar 2019 angenommen.
Die europäischen Fischereistatistiken umfassen neben den Daten über die Anlandungen auch detaillierte Angaben über Fänge, Fischereiflotte und Aquakultur. Andere Dienststellen der Kommission, vor allem die Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (GD MARE), erheben ebenfalls großen Mengen an Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und der Verordnung (EU) 2017/1004 zur Steuerung der Gemeinsamen Fischereipolitik. Zwischen den von Eurostat erfassten statistischen Daten und den von der GD MARE erfassten Daten bestehen zum Teil Überschneidungen. Dieser Bericht bezieht sich nur auf die von Eurostat erfassten statistischen Daten zu den Gesamtmengen und den Erlöspreisen der 2019 im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten angelandeten Fischereierzeugnisse.
Im Jahr 2018 brachte Eurostat das Projekt „Rationalisierung und Vereinfachung der europäischen Fischereistatistik“ auf den Weg. Es umfasst eine Bewertung der aktuellen Aquakultur-, Fang- und Anlandungsstatistiken sowie eine Folgenabschätzung künftiger politischer Optionen und etwaiger künftiger Rechtsvorschriften. Die Bewertung, die sich auch auf die Durchführung der Verordnung erstreckte, wurde 2019 abgeschlossen. Die Arbeiten an der Folgenabschätzung wurden 2020 begonnen und standen zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts kurz vor dem Abschluss.
2
Wichtigste Feststellungen
2.1
Pünktlichkeit und Vollständigkeit
2.1.1
Pünktlichkeit
Was die Pünktlichkeit der Datenübermittlungen betrifft, so hat sich diese in den vergangenen Jahren verbessert; die meisten Meldeländer übermitteln die Daten fristgerecht. Bei den für das Berichtsjahr 2019 übermittelten Daten waren bei einem Drittel der Meldeländer gewisse Korrekturen notwendig. Die Korrekturen wurden in den meisten Fällen innerhalb eines annehmbaren Zeitraums übermittelt.
Die Kommission (Eurostat) veröffentlicht die Daten unmittelbar nach deren Validierung. Falls dies erforderlich ist, können die Daten jederzeit überarbeitet werden.
2.1.2
Vollständigkeit
Die Vollständigkeit der Daten wurde durch die Maßnahmen verbessert, mit denen die Mitgliedstaaten den Erfassungsbereich ihrer Erhebung von Schiffstypen, ausländischen Fischereifahrzeugen und Fischarten deutlich erweiterten.
2.2
Kohärenz
2.2.1
Qualität und Genauigkeit
Bei Eurostat gehen alle drei Jahre Qualitätsberichte zu den Anlandungsstatistiken ein. Darin werden auf der Grundlage der von den Ländern vorgenommenen Selbstbewertungen die Methoden und Qualitätsaspekte der Datenerhebung beschrieben. Eurostat erstellt anhand der nationalen Qualitätsberichte einen Qualitätsbericht auf EU-Ebene
.
Die Qualität der Daten war insgesamt gut, und von den meisten Mitgliedstaaten wurde sowohl die Antwortausfallquote als auch die Untererfassung als sehr gering eingeschätzt. Einige wenige Mitgliedstaaten meldeten Mess- oder Stichprobenfehler; und es wurde davon ausgegangen, dass etwaige fehlerhafte Einreihungen keine Auswirkungen auf die Datenqualität haben. Nach Angaben von 35 % der Länder hat sich die Qualität der Anlandungsstatistiken seit dem letzten, vor drei Jahren vorgelegten Qualitätsbericht insgesamt verbessert.
Mehr als die Hälfte der Länder verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem. Die meisten Verbesserungen wurden in Bezug auf Aktualität, Genauigkeit und Zuverlässigkeit erzielt.
2.2.2
Vergleichbarkeit
Eurostat veröffentlichte im Oktober 2019 ein Handbuch für Fang- und Anlandungsstatistiken
, mit dem die Homogenität und damit die Vergleichbarkeit der statistischen Daten zwischen den Ländern weiter verbessert wurden. Die Länge der Zeitreihen – und damit die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf – variiert von Land zu Land. Was den durch diesen Bewertungsbericht abgedeckten Zeitraum betrifft, sind die Daten jedoch im Zeitverlauf vergleichbar.
2.3
Relevanz
Die nach der Verordnung erhobenen statistischen Daten tragen entscheidend dazu bei, dass in diesem Politikbereich fundierte und faktengestützte Maßnahmen auf nationaler wie auf EU‑Ebene ergriffen werden. Die Daten zu den Produktionsniveaus und -trends sind für die Analyse der Entwicklung des Fischereisektors im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik von Bedeutung und stellen für die Entscheidungsträger und die Industrie ein solides Fundament für die Gestaltung der Zukunft des Sektors dar.
Anlandungsstatistiken werden von verschiedenen Datennutzern in großem Maßstab genutzt. Die statistischen Daten sind eine wichtige Quelle, die andere Organisationen für ihre Veröffentlichungen und Dienste nutzen. Die Europäische Marktbeobachtungsstelle für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse zieht die europäischen Anlandungsstatistiken für die Erstellung der strukturellen Analyse der europäischen Fischereiindustrie heran. Die Anlandungsstatistiken bilden die Grundlage für andere Datenerhebungen.
Die Statistiken über Fangmengen und Preise der im Hoheitsgebiet der EU angelandeten Fischereierzeugnisse tragen dazu bei, dass die Kommission ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Marktinformationen nachkommen kann. Die Daten sind für die Beobachtung und Analyse der EU-Märkte für Fischereierzeugnisse entlang der Lieferkette von zentraler Bedeutung.
Diese statistischen Daten könnten auch für die Pflicht zur Anlandung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 relevant sein, wonach alle Bestände, für die Fangbeschränkungen gelten, angelandet und auf die betreffende Quote angerechnet werden müssen.
Nach Angaben der Mitgliedstaaten wird der Bedarf der Nutzer auf nationaler Ebene vollständig abgedeckt.
2.4. Verfügbarkeit
2.4.1 Online-Datenbank
Statistische Daten über Anlandungen von Fischereierzeugnissen sind in der öffentlichen Datenbank von Eurostat in detaillierten Ländertabellen sowie in einer Übersichtstabelle verfügbar, in der die Daten für die EU und die einzelnen Länder auf einer stärker aggregierten Ebene abrufbar sind.
Die Hälfte der Meldeländer veröffentlicht die Daten auch auf nationaler Ebene in Online-Datenbanken, die für Nutzer zugänglich sind.
2.4.2
Veröffentlichungen und Datentabellen
Eurostat veröffentlicht in der Online-Reihe „Statistics Explained“ Daten und Artikel zu statistischen Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen sowie Publikationen in Buchform. Die Hälfte der Meldeländer erstellte elektronische Veröffentlichungen.
2.4.3
Metadaten
Bei der Kommission gehen alle drei Jahre nationale Qualitätsberichte ein, die als Grundlage für diesen Bericht dienen (siehe Fußnote 8). Die nationalen Berichte enthalten ausführliche Angaben zur Datenqualität und zu den Erhebungsmethoden. Die nationalen Qualitätsberichte werden nach den Leitlinien des Europäischen Statistischen Systems (ESS) erstellt und im „ESS Metadata Handler“ gesammelt.
2.5
Vertraulichkeit der Daten
Bei den an die Kommission übermittelten statistischen Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen gibt es nur sehr wenige vertrauliche Variablen. Im Jahr 2019 sahen sich drei Mitgliedstaaten mit Vertraulichkeitsproblemen konfrontiert, die entweder die Menge oder den Preis der angelandeten Erzeugnisse betrafen. Daher handelt es sich bei der Gesamtmenge und dem Gesamtwert der Anlandungen für die EU insgesamt weiterhin um vertrauliche Werte.
Eurostat und die Mitgliedstaaten haben Zeit und Mühe aufgewendet, um Datennutzern so viele Angaben wie möglich zugänglich zu machen, dabei die statistische Geheimhaltung zu wahren und das Verfahren möglichst effizient zu gestalten.
3
Aufwand und Kosten-Nutzen-Verhältnis
Das ESS führte eine Analyse der mit dem Verfahren zur Erstellung von Anlandungsstatistiken verbundenen Kosten durch. Von 23 Ländern (alle betroffenen Länder außer Island) wurden Schätzungen der Kosten übermittelt, die durch den finanziellen und (in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgedrückten) personellen Aufwand angefallen sind. Ein Land konnte nur je einen Gesamtwert für die Statistiken über die Fänge bzw. über die Anlandungen übermitteln; die Kosten der Anlandungsstatistiken machten geschätzt in etwa die Hälfte der Gesamtkosten aus.
Die direkten und indirekten Kosten beliefen sich für alle Länder, die Zahlen bereitstellten, auf insgesamt 2,9 Mio. EUR jährlich. Die durchschnittlichen Kosten pro Land betrugen 16 400 EUR. In mehr als der Hälfte der Länder waren die Kosten zwar sehr niedrig, aber es gibt einige wenige Länder, die kostenintensivere Stichprobenerhebungen durchführen. Insgesamt arbeiteten 70 Personen (in VZÄ umgerechnet) an der Erstellung von Anlandungsstatistiken. Im Schnitt waren pro Land 0,5 VZÄ damit befasst. Die Hälfte der Meldeländer gab an, dass sie seit dem letzten Bericht Effizienzsteigerungen erzielen konnten. Ein Drittel von ihnen erklärte, dass es ihnen gelungen war, durch benutzerfreundlichere Fragebogen und einfachere Datenübermittlungsverfahren den Aufwand für die Auskunftgebenden zu verringern.
4
Schlussfolgerungen
Die Anlandungsstatistiken sind im Hinblick auf Pünktlichkeit, Vollständigkeit und Konsistenz solide. Die Länder übermitteln zuverlässige Angaben über Menge und Wert der in der EU angelandeten Fischereierzeugnisse und sehr nützliche nach Arten untergliederte Daten, die für die Analyse des EU-Fischmarkts herangezogen werden können.
Durch die von Eurostat bereitgestellten Leitlinien und Handbücher für die Berichterstattung wurden die Anlandestatistiken kohärenter. Parallel dazu konnte mit den von den nationalen Datenlieferanten ergriffenen Maßnahmen die Pünktlichkeit und die Vollständigkeit der Statistiken verbessert werden.
Die direkten und indirekten Kosten beliefen sich für alle Länder, die Zahlen bereitstellten, auf insgesamt 2,9 Mio. EUR. Die durchschnittlichen Kosten pro Land betrugen 16 400 EUR. In mehr als der Hälfte der Länder waren die Kosten zwar sehr niedrig, aber es gibt einige wenige Länder, die kostenintensivere Stichprobenerhebungen durchführen.
5
Empfehlungen
Eurostat ist bestrebt, die Qualität und die Verfügbarkeit europäischer Statistiken kontinuierlich zu verbessern. Außerdem setzt sich Eurostat dafür ein, den Aufwand für die Mitgliedstaaten und die Auskunftspflichtigen zu verringern. Dafür wird im Rahmen des Projekts „Rationalisierung und Vereinfachung der europäischen Fischereistatistik“ die gegenwärtige Datenerhebung untersucht und eine Strategie ausgearbeitet, mit der die statistischen Daten über Anlandungen von Fischereierzeugnissen zweckdienlicher gestaltet werden können. Das erste Zwischenziel des Projekts – der Abschluss der Bewertung der europäischen Fischereistatistik – wurde Ende 2019 mit der Erstellung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Bewertung
erreicht.
Als wichtigstes Ergebnis der Bewertung lässt sich festhalten, dass Anlandungsstatistiken zwar einen äußerst bedeutsamen und umfassend genutzten Teil der Fischereistatistik darstellen, ihr Erfassungsbereich allerdings dem Bedarf der Nutzer nicht gerecht wird. Wie die Bewertung der Fischereistatistik ergab, entstand bei den Nutzern in erheblichem Ausmaß ein neuer Bedarf an Anlandestatistiken, durch die die Gesamtanlandungen aller Fischereifahrzeuge eines Landes, die Anlandungen von EU-/EFTA-Fischereifahrzeugen außerhalb des EU-/EFTA-Hoheitsgebiets und die Anlandungen von Nicht-EU-/EFTA-Fischereifahrzeugen im EU-/EFTA-Hoheitsgebiet erfasst werden sollen.
Die beste Lösung zur Optimierung des Dienstes für die Datennutzer würde darin bestehen, die geltenden Rechtsvorschriften zu ändern oder durch neue Rechtsvorschriften, mit denen der Erfassungsbereich erweitert wird, zu ersetzen. Die Kommission schließt derzeit eine Folgenabschätzung ab, bei der die infrage kommenden Optionen zur Verbesserung aller Bereiche der Fischereistatistik – Fänge, Anlandungen, Fischereiflotte und Aquakultur – untersucht werden. Eine neue Rechtsvorschrift könnte Effizienzgewinne bringen, insbesondere durch eine Vereinfachung der Datenströme und die Anpassung von Fristen an den Bedarf anderer internationaler Organisationen.
Auf nationaler Ebene sollte die Verwendung elektronischer Fragebogen weiter gefördert werden, da dadurch die Datenerhebung effizienter wird. Weitere Beispiele bewährter Verfahren sind nationale Leitlinien für die Datenerhebung und Helpdesks, die den Auskunftspflichtigen eine auf ihren Bedarf zugeschnittene Unterstützung bieten.