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Document 52020DC0503

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Tschechiens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Tschechiens 2020

COM/2020/503 final

Brüssel, den 20.5.2020

COM(2020) 503 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Tschechiens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Tschechiens 2020


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Tschechiens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Tschechiens 2020

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 17. Dezember 2019 nahm die Kommission die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum an, mit der das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2020 eingeleitet wurde. Dabei wurde der am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamierten Europäischen Säule sozialer Rechte gebührend Rechnung getragen. Am 17. Dezember 2019 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Tschechien nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei.

(2)Der Länderbericht Tschechien 2020 2 wurde am 26. Februar 2020 veröffentlicht. Darin werden die Fortschritte Tschechiens bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 9. Juli 2019 3 , bei der Umsetzung der Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet.

(3)Am 11. März 2020 wurde der COVID-19-Ausbruch von der Weltgesundheitsorganisation offiziell zur weltweiten Pandemie erklärt. Diese hat eine öffentliche Gesundheitskrise mit weitreichenden Folgen für Bürgerinnen und Bürger, Gesellschaften und Volkswirtschaften verursacht. Sie setzt die nationalen Gesundheitssysteme unter erheblichen Druck, unterbricht die globalen Lieferketten, verursacht Volatilität an den Finanzmärkten, führt zu Schocks bei der Verbrauchernachfrage und zieht eine Vielzahl von Branchen in Mitleidenschaft. Sie bedroht die Arbeitsplätze und Einkommen der Menschen und die Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Die Folgen des durch sie verursachten schweren wirtschaftlichen Schocks sind in der Europäischen Union bereits stark spürbar. Am 13. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung 4 angenommen, in der zu einer koordinierten wirtschaftlichen Reaktion unter Einbeziehung aller Akteure auf nationaler und auf Unionsebene aufgerufen wird.

(4)Mehrere Mitgliedstaaten haben den Notstand ausgerufen oder Notmaßnahmen eingeführt. Notmaßnahmen müssen unbedingt verhältnismäßig, notwendig und zeitlich begrenzt sein und europäischen wie internationalen Standards entsprechen. Sie sollten demokratischer Kontrolle und einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen.

(5)Am 20. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts 5 angenommen. Die in Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 Absatz 3, Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sowie in Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 enthaltene Klausel erleichtert die Koordinierung der Haushaltspolitik in Zeiten eines schweren Konjunkturabschwungs. In ihrer Mitteilung legte die Kommission dem Rat dar, dass die Bedingungen für die Aktivierung der Klausel angesichts des schweren Konjunkturabschwungs, der infolge des Ausbruchs von COVID-19 zu erwarten ist, ihrer Auffassung nach erfüllt seien. Am 23. März 2020 schlossen sich die Finanzminister der Mitgliedstaaten dieser Einschätzung der Kommission an. Die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel ermöglicht eine vorübergehende Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel unter der Voraussetzung, dass die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dadurch nicht gefährdet wird. Für Mitgliedstaaten, die der korrektiven Komponente unterliegen, kann der Rat auf Empfehlung der Kommission zudem einen überarbeiteten haushaltspolitischen Kurs festlegen. Die Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspakts werden durch die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel nicht ausgesetzt. Die Klausel gestattet es den Mitgliedstaaten, von den normalerweise geltenden Haushaltsvorgaben abzuweichen, ermöglicht der Kommission und dem Rat aber zugleich die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen des Pakts.

(6)Es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen und zu kontrollieren, die Resilienz der nationalen Gesundheitssysteme zu stärken, die sozioökonomischen Folgen durch Unterstützung von Unternehmen und Haushalten abzumildern und mit Blick auf die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit für angemessenen Gesundheitsschutz und angemessene Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Europäische Union sollte die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente in vollem Umfang nutzen, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen zu unterstützen. Parallel dazu sollten die Mitgliedstaaten und die Europäische Union gemeinsam die für eine Rückkehr zu normal funktionierenden Gesellschaften und Volkswirtschaften und nachhaltigem Wachstum nötigen Maßnahmen erarbeiten, wobei insbesondere auch dem ökologischen und dem digitalen Wandel Rechnung getragen und sämtliche Lehren aus der Krise gezogen werden sollten.

(7)Die COVID-19-Krise hat deutlich gemacht, wie flexibel der Binnenmarkt auf Ausnahmesituationen reagieren kann. Damit die wirtschaftliche Erholung rasch und reibungslos eingeleitet und der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wiederhergestellt werden können, müssen die außergewöhnlichen Maßnahmen, die das normale Funktionieren des Binnenmarkts verhindern, jedoch aufgehoben werden, sobald sie nicht mehr unerlässlich sind. Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass im Gesundheitssektor Krisenvorsorgepläne benötigt werden, die insbesondere auch bessere Beschaffungsstrategien, diversifiziertere Lieferketten und strategische Reserven an wesentlichen Güter beinhalten. Sie sind für die Ausarbeitung umfassenderer Krisenvorsorgepläne von zentraler Bedeutung.

(8)Die einschlägigen Rahmenvorschriften 6 wurden vom Unionsgesetzgeber bereits geändert, damit die Mitgliedstaaten alle nicht abgerufenen Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds dafür einsetzen können, die beispiellosen Folgen der COVID-19-Pandemie einzudämmen. Diese Änderungen werden größere Flexibilität sowie einfachere und straffere Verfahren ermöglichen. Um den Liquiditätsdruck zu verringern, können die Mitgliedstaaten im Rechnungsjahr 2020–2021 bei Mitteln aus dem Unionshaushalt außerdem einen Kofinanzierungssatz von 100 % in Anspruch nehmen. Tschechien wird ermutigt, diese Möglichkeiten auszuschöpfen, um die am stärksten betroffenen Personen und Wirtschaftszweige zu unterstützen.

(9)Die einzelnen Regionen dürften aufgrund unterschiedlicher Spezialisierungsmuster in ungleichem Maße von den sozioökonomischen Folgen der Pandemie betroffen sein. Daher birgt die derzeitige Situation die große Gefahr, dass sich die regionalen und territorialen Unterschiede in Tschechien vergrößern oder neue territoriale Ungleichheiten auf subregionaler Ebene entstehen, wodurch auch der bereits bestehende Trend des Auseinanderdriftens der Regionen Karlovarský und Ústecký einerseits und dem Rest des Landes andererseits verstärkt würde. Da gleichzeitig die Gefahr eines vorübergehenden wirtschaftlichen Auseinanderdriftens der Mitgliedstaaten besteht, sind in der derzeitigen Lage gezielte politische Maßnahmen erforderlich.

(10)Am 7. Mai 2020 übermittelte Tschechien sein nationales Reformprogramm 2020 und am 30. April 2020 sein Konvergenzprogramm 2020. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(11)Tschechien unterliegt derzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

(12)In ihrem Konvergenzprogramm 2020 geht die Regierung für 2020 von einer Verschlechterung des Gesamtsaldos, d. h. einem Defizit von 5,1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus, während 2019 noch ein Überschuss von 0,3 % des BIP verzeichnet worden war. Im Jahr 2021 wird mit einem Rückgang des Defizits auf 4,1 % des BIP gerechnet. Die gesamtstaatliche Schuldenquote, die 2019 auf 30,8 % des BIP zurückgegangen war, dürfte sich dem Konvergenzprogramm 2020 zufolge auf 37 % des BIP im Jahr 2020 erhöhen. Die Aussichten für die Gesamtwirtschaft und den Haushalt sind wegen der COVID-19-Pandemie mit großer Unsicherheit behaftet.

(13)In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat Tschechien im Rahmen eines koordinierten Ansatzes der Union haushaltspolitische Maßnahmen verabschiedet, um die Kapazität seines Gesundheitssystems zu erhöhen, die Pandemie einzudämmen und die besonders betroffenen Menschen und Wirtschaftszweige zu unterstützen. Laut Konvergenzprogramm 2020 belaufen sich diese haushaltspolitischen Maßnahmen auf 4 % des BIP. Zu diesen haushaltspolitischen Maßnahmen gehören Steuervergünstigungen und der Erlass von Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträgen für sechs Monate für Selbstständige (1 % des BIP), eine Kurzarbeitsregelung (1 % des BIP), der Erlass von im Juni 2020 fälligen Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer (0,8 % des BIP) und gesundheitsbezogene Maßnahmen (0,7 % des BIP). Zusätzlich dazu hat Tschechien Maßnahmen angekündigt, die sich zwar nicht sofort und unmittelbar auf den Haushalt auswirken, aber zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen beitragen werden. Hierbei handelt es sich vor allem um Garantieregelungen für die Gewährung von Darlehen an KMU und große Unternehmen. Allerdings werden die Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit diesen neuen Maßnahmen im Konvergenzprogramm nicht quantifiziert. Die meisten dem Programm zugrunde liegenden Maßnahmen waren auch Teil der Frühjahrsprognose 2020 der Kommission. Einige Maßnahmen, die nicht quantifiziert werden konnten oder nach dem Stichtag verlängert wurden, konnten nicht berücksichtigt werden. Insgesamt stehen die von Tschechien ergriffenen Maßnahmen mit den Leitlinien der Kommissionsmitteilung über eine koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie im Einklang. Werden diese vollständig umgesetzt und die Haushaltspolitik danach, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, erneut auf die mittelfristige Erreichung einer vorsichtigen Haushaltslage ausgerichtet, wird dies mittelfristig zur Erhaltung tragfähiger öffentlicher Finanzen beitragen.

(14)Gemäß der Frühjahrsprognose 2020 der Kommission dürfte sich der gesamtstaatliche Haushaltssaldo Tschechiens unter Annahme einer unveränderten Politik 2020 auf -6,7 % des BIP und 2021 auf -4,0 % des BIP belaufen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wird den Projektionen zufolge 2020 und 2021 weiter bei unter 60 % des BIP liegen.

(15)Angesichts der für 2020 geplanten Überschreitung der Defizitgrenze von 3 % des BIP durch Tschechien hat die Kommission am 20. Mai 2020 einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags veröffentlicht. Die darin enthaltene Analyse legt insgesamt nahe, dass das im Vertrag und in der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 festgelegte Defizitkriterium nicht erfüllt ist.

(16)Tschechien hat zwischen dem 12. März 2020 und dem 17. Mai 2020 den Notstand ausgerufen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie einzudämmen, indem Schulen geschlossen, Veranstaltungen und die Öffnung von Geschäften eingeschränkt und Menschenansammlungen erheblich beschränkt wurden. Zwischen dem 15. März 2020 und dem 17. Mai 2020 wurden auch die Landgrenzen teilweise geschlossen. Dadurch wurde die Freizügigkeit von im Ausland tätigen tschechischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und von aus dem Ausland nach Tschechien kommenden Arbeitskräften beschränkt, wodurch es vor allem im verarbeitenden Gewerbe und bei der Saisonarbeit mancherorts zu Arbeitsmarktengpässen kam. Zudem waren wichtige Lieferketten von diesen Maßnahmen betroffen. Um Privathaushalten und Unternehmen während der Krise zu helfen, hat die Regierung ein Konjunkturpaket angekündigt, das direkte Unterstützungsmaßnahmen und staatliche Garantien umfasst. Obwohl dies eine vorübergehende Entlastung bewirken kann, dürfte die Wirtschaft im Jahr 2020 dennoch schwer getroffen werden, da die Auslandsnachfrage zurückgeht und die Ausgangsbeschränkungen die Wirtschaftstätigkeit behindern. Das reale BIP dürfte sich 2021 allmählich erholen, es ist aber unwahrscheinlich, dass sich das Wachstum im Prognosezeitraum wieder auf die Werte von 2019 erholt. Der Einfluss auf Sektoren wie Verkehr, Gastgewerbe und Tourismus dürfte erheblich sein. Die Arbeitslosenquote wird ansteigen, was jedoch durch einen zuvor angespannten Arbeitsmarkt, das Konjunkturpaket und den geringen Anteil befristeter Arbeitsverträge abgefedert wird. Um die Deckung des Liquiditätsbedarfs zu gewährleisten, haben die Behörden eine Reihe von Regelungen mit staatliche Garantien für Unternehmen aller Größen eingeführt. Zudem werden Rückzahlungen von Verbraucherkrediten und Hypotheken für von der Krise betroffene Privathaushalte und Unternehmen für drei oder sechs Monate aufgeschoben. Bei der Konzipierung und Umsetzung dieser Maßnahmen muss die Resilienz des Bankensektors berücksichtigt werden. Auch die tschechische Nationalbank hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der Krise auf den Finanzsektor abzufedern.

(17)Rechtzeitige Gesundheitsmaßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 haben dazu beigetragen, die Ausbreitung des Virus in Tschechien zu verlangsamen. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Versorgung mit medizinischer Ausrüstung zu verbessern und die notwendige Infrastruktur zu gewährleisten, um so das Gesundheitssystem auf die gestiegene Nachfrage vorzubereiten. Der Gesundheitszustand der tschechischen Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert und nähert sich dem EU-Durchschnitt an. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede bei der Lebenserwartung, die teilweise durch sozioökonomische und verhaltensbezogene Faktoren bedingt sind. Zwar zählt der Umfang des nach eigenen Angaben nicht gedeckten Bedarfs an ärztlicher Versorgung zu den niedrigsten in der EU, doch hinsichtlich der Verteilung der Ressourcen und des Personals im Gesundheitswesen, das immer stärker unter Druck gerät, bestehen nach wie vor regionale Unterschiede. Ein erheblicher Teil der Beschäftigten im Gesundheitswesen wird voraussichtlich in den nächsten Jahren in den Ruhestand treten. Um die Auswirkungen von COVID-19 abzumildern, müssen für die Zukunft die Resilienz und Krisenvorsorge des Gesundheitssystems verbessert und der gleichberechtigte Zugang zu einer umfassenderen medizinischen Grundversorgung und integrierten Vorsorge gefördert werden, um die Zahl vermeidbarer Krankenhausaufenthalte zu verringern. Dadurch könnte auch die Prävention verbessert und könnten andere gesundheitliche Beschwerden gemindert werden. Trotz einer nationalen Strategie für elektronische Gesundheitsdienste 2016-2020 stehen elektronische Gesundheitsdienste nur begrenzt zur Verfügung.

(18)Während des gesamten Jahres 2019 und Anfang 2020 blieb der tschechische Arbeitsmarkt stabil und die meisten Indikatoren zeigten positive Ergebnisse. Die Beschäftigungsquote stieg weiter an und die Arbeitslosenquote erreichte ihren bisher niedrigsten Stand. Allerdings dürfte die Arbeitslosenquote der Prognose der Kommission zufolge im Jahr 2020 auf 5,0 % ansteigen und im Jahr 2021 leicht auf 4,2 % sinken. Die Regierung reagierte umgehend auf den COVID-19-Ausbruch und erließ zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Einkommen und Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf Unternehmen und Selbstständigen lag. Einige schutzbedürftige Gruppen auf dem Arbeitsmarkt (Arbeitnehmer mit Kurzzeitverträgen und Leiharbeitskräfte) sind jedoch nicht vollständig durch die vorgeschlagenen Mitigationsmaßnahmen geschützt. Von der Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen während der Ausgangsbeschränkungen sind vermutlich insbesondere Frauen mit umfangreichen Betreuungsaufgaben betroffen. Die Förderung von Investitionen in Kinderbetreuung und Langzeitpflege in Verbindung mit flexiblen Arbeitsregelungen wie Telearbeit dürfte die Überwindung der Krise erleichtern. Gezieltere Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und eine gezieltere Kompetenzvermittlung in Absprache mit den Sozialpartnern sind sowohl für die Bindung von Arbeitnehmern als auch für den Arbeitsplatzwechsel förderlich. Auch die gezielte Bereitstellung von Informationen und Beratungsleistungen durch öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen kann einen erfolgreichen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt insbesondere für schutzbedürftige Gruppen erleichtern. Ein einfacherer und schnellerer Zugang zum Sozialschutz würde dazu beitragen, dass mehr Menschen der Armutsfalle entkommen und Zwangsräumungen von Wohnraum vermieden werden. Der Bildungserfolg ist immer noch stark durch sozioökonomische Ungleichheiten und geringe Investitionen beeinflusst. Durch den gleichberechtigten Zugang zu inklusiver und hochwertiger Aus- und Weiterbildung, einschließlich über digitale Kanäle, kann das Qualifikationsniveau verbessert und digitales Lernen ausgeweitet werden. Die Förderung digitaler Kompetenzen, einschließlich durch Unterstützung und Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern, ist besonders wichtig. Die öffentlichen Ausgaben pro Lernerin bzw. Lerner auf allen Bildungsstufen sind nach wie vor vergleichsweise niedrig. Ein Mangel an qualifizierten Lehrkräften macht deutlich, dass die Attraktivität des Berufs gesteigert werden muss, um vor allem talentierte junge Menschen anzuziehen.

(19)Tschechien ist eines der Länder, die vom technologischen Wandel besonders betroffen sein könnten und erhebliche Investitionen in diesem Bereich tätigen müssen. Der digitale Wandel muss, etwa in der Industrie und in den Dienstleistungssektoren, durch gezielte Investitionen in intelligente Lösungen und Kompetenzen unterstützt werden. Das Ziel einer vollständigen Festnetz-Breitbandversorgung wurde erreicht, doch mobile Breitbanddienste sind nach wie vor relativ teuer. Verzögerungen beim Infrastrukturausbau können insbesondere schutzbedürftige Gruppen und strukturschwache Regionen betreffen, wo ein höheres Risiko besteht, isoliert zu werden. Dies kann auch negative Auswirkungen auf die Pandemieüberwachung und -bekämpfung haben. Um den Konnektivitätsbedarf zu decken, sind Investitionen in Festnetz- und Mobilfunknetze mit sehr hoher Kapazität und geeignete nachfrageseitige Maßnahmen erforderlich. Um dies zu erreichen, müssen 5G-Frequenzen unter vorhersehbaren und investitionsfreundlichen Bedingungen rasch zugewiesen werden. Die Nutzung ultraschneller Breitbanddienste ist aufgrund der geringen Nachfrage begrenzt, die durch zahlreiche Faktoren wie den Abonnementpreis sowie die Kaufkraft, das Alter und den Bildungsstand der Bevölkerung bedingt ist. Die Behörden setzen sich für die Entwicklung und Integration neuer digitaler Technologien ein, was jedoch durch ein anhaltend niedriges Kompetenzniveau behindert wird. Sie haben sich verpflichtet, auf künstlicher Intelligenz basierende Lösungen voranzutreiben, doch Tschechien liegt bei den Forschungs- und Patentaktivitäten in diesem Bereich nach wie vor hinter den führenden Mitgliedstaaten.

(20)Um die wirtschaftliche Erholung zu begünstigen, wird es wichtig sein, durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen, auch durch entsprechende Reformen, zu fördern. Aus dem nationalen Energie- und Klimaplan Tschechiens geht hervor, dass erhebliche Investitionen erforderlich sind, um die Klima- und Energiewende erfolgreich zu bewältigen und Klimaneutralität zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die Förderung erneuerbarer Energiequellen, Energieeffizienz, Infrastruktur und Teile des Übertragungsnetzes. Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits in Form von Dürren und Überschwemmungen sichtbar und verursachen erhebliche wirtschaftliche Verluste. Auch Luftverschmutzung ist ein anhaltendes Problem, wobei zugleich die Umweltabgaben sehr niedrig sind. Kohle dominiert weiterhin den Energiesektor und ist in drei tschechischen Regionen nach wie vor ein wichtiger Motor für die Wirtschaftstätigkeit. Die begrenzten Entwicklungskapazitäten der Projektträger und die eingeschränkte Beratung durch die Behörden erschweren nach wie vor die Entwicklung einer robusten Projektpipeline zur Umsetzung der Klimawende und des digitalen Wandels in diesen Regionen. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass der Kohleausstieg erhebliche sozioökonomische Auswirkungen haben dürfte, und die Bereitschaft zu Investitionen in Technologien mit Null- und Niedrigemissionen ist derzeit gering. Die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen liegt unter dem EU-Durchschnitt. Um die Entwicklung des Sektors voranzutreiben, mangelt es an finanziellen Anreizen und einem angemessenen rechtlichen und institutionellen Rahmen. Zudem scheint das Bewusstsein für die weiterreichenden Vorteile der Energieeffizienz wenig ausgeprägt. Die Umstellung auf Elektromobilität verlief bisher eher langsam, wobei der Straßenverkehr zu einem der größten Energieverbraucher wird. Die Verkehrssteuern sind niedrig und basieren nicht auf den CO2-Emissionen. Die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge befindet sich noch im Entwicklungsstadium. Angesichts ehrgeizigerer Ziele sind die Ergebnisse bei der Abfallbewirtschaftung nach wie vor moderat. Es gibt keine umfassende Strategie zur Entwicklung des Kreislaufpotenzials der Wirtschaft. Die Programmplanung des Fonds für einen gerechten Übergang für den Zeitraum 2021-2027 könnte Tschechien dabei helfen, insbesondere in den in Anhang D des Länderberichts 7 genannten Regionen einige der mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft verbundenen Herausforderungen anzugehen und so diesen Fonds optimal zu nutzen.

(21)Der Zugang zu konventionellen Finanzierungsformen liegt über dem EU-Durchschnitt, aber die Risikofinanzierung ist weniger entwickelt. Es gibt nach wie vor wenige Finanzierungsmöglichkeiten für risikoreiche einheimische Unternehmen, insbesondere in der Vorgründungs- und der Endphase. Zwar wurden einige erfolgreiche innovative Initiativen auf den Markt gebracht, doch Risiko- und Beteiligungskapitalfinanzierung ist nach wie vor sehr selten. Eine ausstehende Systemreform behindert die Entfaltung der tschechischen Forschungs- und Innovationslandschaft. Die stetige Zunahme privater Investitionen in Forschung und Entwicklung ist vor allem auf große, meist in ausländischem Besitz befindliche Unternehmen zurückzuführen, die deutlich mehr in immaterielle Vermögenswerte wie Forschung und Entwicklung investieren als kleine und mittlere einheimische Unternehmen. Die Mittel- und Hochtechnologieindustrie leidet unter einem Fachkräftemangel aufgrund der geringen Zahl von Absolventen von MINT-Fächern (Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaften und Technologie) und der unzureichenden Ausbildung der Absolventen. Zugleich wird Unternehmertum nach wie vor wenig gefördert und unterstützt, was das Produktivitätswachstum behindert. Die starke Fragmentierung im Forschungssektor führt dazu, dass die Finanzierung für Forschung und Entwicklung zu breit gestreut wird. Die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor wird durch die derzeitige Art der Laufbahnbewertung für Forscherinnen und Forscher behindert. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen, insbesondere durch aus Forschungsinstituten hervorgehende Unternehmen (sogenannte Spin-offs), könnte den Technologietransfer und die Verbreitung von Innovationen beschleunigen.

(22)Die Ausgangsbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie haben die Lieferketten unter Druck gesetzt, und viele Unternehmen konnten ihre Geschäftstätigkeit nicht aufrechterhalten und verfügten zudem nicht über ausreichende Liquiditätsreserven. Der Automobil- und der Dienstleistungssektor waren am stärksten betroffen. Die Marktüberwachungstätigkeiten sind auf zu viele Behörden verteilt, und die Zusammenarbeit und Koordinierung verlaufen nicht optimal. Bei den offiziellen Regelungen für staatliche Garantien für Unternehmen überstieg die Nachfrage schnell das Angebot. Die Koordinierung könnte verbessert und die Verfahren könnten weiter beschleunigt werden, um die Unterstützung an die Unternehmen weiterzuleiten. Einige Interessenträger halten die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Krise für bürokratisch und in der Realwirtschaft nur langsam umsetzbar. Die Analyse der Daten, die für rasche, fundierte und optimale Entscheidungen über gezielte Strategien und Maßnahmen zur Konjunkturbelebung erforderlich sind, könnte weiter verbessert werden. Insgesamt werden die sich rasch ändernden Rechtsvorschriften und komplizierte Verwaltungsverfahren von der Wirtschaft als Investitionshindernisse wahrgenommen. Der Verwaltungsaufwand im Hinblick auf Lizenzen und Genehmigungen ist insbesondere für Start-ups problematisch. Die langwierigen und umständlichen Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung stellen ein großes Hindernis dar. Die vorgeschlagenen neuen Bauvorschriften sind in die Kritik geraten. Im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten ist die Nutzung digitaler öffentlicher Dienste in Tschechien sehr wenig fortgeschritten. Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer elektronischer Behördendienste liegt nach wie vor weit unter dem EU-Durchschnitt. Das Land setzt seinen Plan für die Digitalisierung von Behördendiensten um. Ab 2020 verfügt Tschechien über eine neue „digitale Verfassung“, in der das Recht festgesetzt ist, spätestens ab 2025 fast alle öffentlichen Dienstleistungen elektronisch in Anspruch zu nehmen. Allerdings bieten nur etwa 10 % der Gemeinden Online-Lösungen an. Im Parlament wird derzeit eine Änderung der Abgabenordnung erörtert, mit der die Digitalisierung des Steuersystems vorangetrieben werden soll, da der Prozentsatz von elektronischen Antragseinreichungen für bestimmte Steuern nach wie vor relativ niedrig ist.

(23)Während die vorliegenden Empfehlungen in erster Linie auf die Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der Pandemie und die Förderung der wirtschaftlichen Erholung abzielen, ging es bei den vom Rat am 9. Juli 2019 angenommenen länderspezifischen Empfehlungen 2019 auch um Reformen, die für die Bewältigung mittel- bis langfristiger struktureller Herausforderungen von wesentlicher Bedeutung sind. Diese sind nach wie vor relevant, weswegen ihre Einhaltung im nächstjährigen Semesterzyklus weiter verfolgt werden wird. Dies gilt auch für Empfehlungen zu investitionsbezogenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Letztere sollten bei der strategischen Planung kohäsionspolitischer Mittel nach 2020 berücksichtigt werden, also auch bei Maßnahmen zur Abfederung der Krise und bei Exit-Strategien.

(24)Die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und die Wirksamkeit der Regierungsführung in Tschechien liegen unter dem EU-Durchschnitt. Internationalen Indikatoren zufolge steht das Land beim Zugang zu Informationen der Regierung bei der Politikgestaltung relativ gut dar. In den Bereichen Professionalität des öffentlichen Dienstes, Transparenz der Regierung und Korruptionsbekämpfung schneidet es weniger gut ab. Die Effizienz der öffentlichen Verwaltung könnte durch eine bessere strategische Planung und interministerielle Koordinierung sowie eine weniger fragmentierte lokale Verwaltung verbessert werden. Der Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge wurde verbessert, könnte aber noch weiter adjustiert werden. Obwohl in Sachen Korruption leichte Verbesserungen erzielt wurden, stellt diese für Unternehmen nach wie vor eine Sorge dar und kann die Wirtschaftstätigkeit zusätzlich beeinträchtigen. Die Verabschiedung mehrerer Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, wie des Gesetzes über Lobbyarbeit oder über den Schutz von Hinweisgebern, steht noch aus.

(25)Das Europäische Semester bildet den Rahmen für eine kontinuierliche wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung innerhalb der Union, die zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen kann. Die Mitgliedstaaten haben in ihren nationalen Reformprogrammen 2020 eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung gezogen. Indem Tschechien die nachstehenden Empfehlungen vollständig umsetzt, wird es Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erreichen und zu den gemeinsamen Anstrengungen im Hinblick auf die Sicherstellung wettbewerbsfähiger Nachhaltigkeit in der Europäischen Union beitragen.

(26)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2020 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Tschechiens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2020 veröffentlicht. Sie hat auch das Konvergenzprogramm 2020 und das nationale Reformprogramm 2020 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der in den Vorjahren an Tschechien gerichteten Empfehlungen bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Tschechien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -Leitlinien beurteilt.

(27)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm 2020 geprüft; seine Stellungnahme hierzu 8 spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Tschechien 2020 und 2021

1.im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und ihre anschließende Erholung zu fördern; sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, seine Haushaltspolitik darauf abstellt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen erhöht; die Resilienz des Gesundheitssystems sicherstellt, das Gesundheitspersonal und die medizinische Grundversorgung aufstockt, die integrierte Vorsorge fördert und elektronische Gesundheitsdienste einführt;

2.die Beschäftigung durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Vermittlung von Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen, und den Zugang zu digitalen Lernformen fördert; 

3.kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, indem die Finanzinstrumente zur Deckung des Liquiditätsbedarfs stärker eingesetzt, der Verwaltungsaufwand verringert und elektronische Behördendienste verbessert werden; durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzieht und private Investitionen fördert, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen; verstärkt in den ökologischen und digitalen Wandel investiert, insbesondere in leistungsstarke digitale Infrastruktur und Technologien, saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung sowie nachhaltige Verkehrsinfrastrukturen, einschließlich in den Bergbauregionen; den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen sicherstellt und die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor im Bereich Forschung und Entwicklung verbessert.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    SWD(2020) 502 final.
(3)    ABl. C 301 vom 5.9.2019, S. 117.
(4)    COM(2020) 112 final.
(5)    COM(2020) 123 final.
(6)

   Verordnung (EU) 2020/460 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf besondere Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise) (ABl. L 99 vom 31.3.2020, S. 5) und Verordnung (EU) 2020/558 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch (ABl. L 130 vom 24.4.2020, S. 1).

(7)    SWD(2020) 502 final.
(8)    Nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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