EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 25.5.2020
COM(2020) 206 final
2020/0086(COD)
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
BEGRÜNDUNG
1.KONTEXT DES VORSCHLAGS
•Gründe und Ziele des Vorschlags
Ziel des Vorschlags ist es, die gemäß Artikel 91 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 verfügbaren Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die gemäß Artikel 92 Absatz 5 der genannten Verordnung für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) verfügbaren Mittel und die jährliche Aufteilung der Mittel für Verpflichtungen aus Anhang VI der genannten Verordnung an die Aufstockung der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI anzupassen. Genauer gesagt sollten im Einklang mit dem für 2020 angenommenen Haushaltsplan die Mittel für Verpflichtungen für die besondere Mittelzuweisung für 2020 zugunsten der YEI um 28 333 334 EUR zu jeweiligen Preisen angehoben werden, sodass sie sich für das Jahr 2020 insgesamt auf 145 Mio. EUR belaufen.
Darüber hinaus stellt der Vorschlag klar, dass die einschlägigen Bestimmungen, die eingeführt wurden, um die Zuweisung zusätzlicher YEI-Mittel im Jahr 2019 zu erleichtern, auch für die zusätzlichen YEI-Mitteln im Jahr 2020 gelten.
•Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
Dieser Vorschlag ergibt sich aus dem Unionshaushaltsplan 2020.
•Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
Der Vorschlag steht im Einklang mit anderen Vorschlägen und Initiativen, die die Europäische Kommission angenommen hat.
2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
•Rechtsgrundlage
Die Überarbeitung trägt der Aufstockung von Mitteln für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Unionshaushalt 2020 Rechnung.
•Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)
Der Vorschlag steht mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang.
•Verhältnismäßigkeit
Der Vorschlag ist verhältnismäßig. Er beinhaltet die erforderlichen technischen Anpassungen nach der Feststellung des Haushaltsplans 2020 zur Aufstockung der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI.
•Wahl des Instruments
Vorgeschlagenes Instrument: Änderung der geltenden Verordnung.
Die Kommission hat den durch den Rechtsrahmen eingeräumten Handlungsspielraum ausgelotet und hält es für notwendig, Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vorzuschlagen.
3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG
•Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
In Anbetracht der besonderen Umstände dieses Vorschlags erfolgte/n keine Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften.
•Konsultation der Interessenträger
In Anbetracht der besonderen Umstände dieses Vorschlags erfolgte keine Konsultation externer Interessenträger.
•Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Die Nutzung externen Fachwissens war nicht erforderlich.
•Folgenabschätzung
•Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
Es handelt sich nicht um eine Initiative im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT).
•Grundrechte
Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Schutz der Grundrechte.
4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Die Mittel für Verpflichtungen für 2020 für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI sollten um 28 333 334 EUR auf 145 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen aufgestockt werden.
Die vorgeschlagene Änderung wird zu zusätzlichen Zahlungen von 3 Mio. EUR im Jahr 2020 führen.
5.WEITERE ANGABEN
•Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
•Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)
Entfällt.
•Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Ziel des Vorschlags ist es, die gemäß Artikel 91 Absatz 1 bzw. Artikel 92 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 verfügbaren Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt bzw. für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI und die jährliche Aufteilung der Mittel für Verpflichtungen aus Anhang VI der genannten Verordnung anzupassen, um zusätzliche Mittel für die besondere Mittelzuweisung für die YEI zu widerspiegeln. Im Einklang mit dem für 2020 festgestellten Haushaltsplan sollten daher die Mittel für Verpflichtungen für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI um 28 333 334 EUR zu jeweiligen Preisen aufgestockt werden, sodass sie sich für das Jahr 2020 insgesamt auf 145 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen belaufen.
2020/0086 (COD)
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 177,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die gemeinsamen und allgemeinen Vorschriften für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds festgelegt.
(2)Im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 wurde der Gesamtbetrag der Mittel zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) dahin gehend geändert, dass die Mittel für Verpflichtungen für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) im Jahr 2020 um einen Betrag von 28 333 334 EUR zu jeweiligen Preisen aufgestockt wurden, sodass sich der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen zugunsten der genannten Beschäftigungsinitiative für den gesamten Programmplanungszeitraum auf 4 556 215 406 EUR zu jeweiligen Preisen beläuft.
(3)2020 werden die zusätzlichen Mittel in Höhe von 23,7 Mio. EUR zu Preisen von 2011 aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen im Rahmen des Spielraums des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 finanziert.
(4)Da die Programme zur Unterstützung der YEI dringend geändert werden müssen, um die zusätzlichen Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI vor Ende 2020 aufzunehmen, sollte die vorliegende Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
(5)Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wird wie folgt geändert:
(1)Artikel 91 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„1. Die für Verpflichtungen zugewiesenen Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt belaufen sich – im Einklang mit der in Anhang VI aufgeführten jährlichen Aufteilung – für den Zeitraum 2014-2020 auf 330 105 627 309 EUR zu Preisen von 2011; 325 938 694 233 EUR davon sind die dem EFRE, dem ESF und dem Kohäsionsfonds zugewiesenen Gesamtmittel und 4 166 933 076 EUR stellen eine besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen dar. Im Hinblick auf die Programmplanung und die anschließende Einsetzung in den Haushaltsplan der Union wird der Betrag der Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit jährlich 2 % indexiert.“;
(2)Artikel 92 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
„5. Die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen belaufen sich auf 4 166 933 076 EUR; davon stellen 23,7 Mio. EUR die zusätzlichen Mittel für 2020 dar. Sie werden durch gezielte Investitionen aus dem ESF gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 ergänzt.
Mitgliedstaaten, die von den zusätzlichen Mitteln für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen profitieren, können die Übertragung von bis zu 50 % der zusätzlichen Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf den ESF beantragen, um die gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 erforderliche entsprechende gezielte ESF-Investition sicherzustellen. Eine solche Übertragung erfolgt auf die jeweiligen Regionenkategorien entsprechend der Kategorisierung der Regionen, die für eine Erhöhung der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Betracht kommen. Die Mitgliedstaaten beantragen die Übertragung in dem Antrag auf Programmänderung gemäß Artikel 30 Absatz 1 dieser Verordnung. Für vorangegangene Jahre zugewiesene Mittel können nicht übertragen werden.
Unterabsatz 2 gilt für alle zusätzlichen, in den Jahren 2019 und 2020 vorgesehenen Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.“.
(3)Anhang VI erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Europäischen Parlaments
Im Namen des Rates
Der Präsident
Der Präsident
FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN
1.RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
1.1.Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
1.2.Politikbereich(e) in der ABM-/ABB-Struktur
04 Beschäftigung, Soziales und Integration
04 02 64 – Beschäftigungsinitiative für Jugendliche
1.3.Art des Vorschlags/der Initiative
◻ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft eine neue Maßnahme
◻ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme
⌧ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme
◻ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme
1.4.Ziel(e)
1.4.1.Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission
1.4.2.Einzelziel(e) und ABM-/ABB-Tätigkeit(en)
Einzelziel Nr.
Entfällt.
ABM-/ABB-Tätigkeit(en):
Entfällt.
1.4.3.Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen
Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppen auswirken dürfte.
1.4.4.Leistungs- und Erfolgsindikatoren
Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt.
1.5.Begründung des Vorschlags/der Initiative
1.5.1.Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf
1.5.2.Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der EU
1.5.3.Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse
1.5.4.Vereinbarkeit mit anderen geeigneten Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte
1.6.Laufzeit der Maßnahme(n) und Dauer ihrer finanziellen Auswirkungen
◻ Vorschlag/Initiative mit befristeter Laufzeit
–⌧
Laufzeit: 01.01.2017 bis 31.12.2023
–⌧
Finanzielle Auswirkungen 2017 bis 2020
◻ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Laufzeit
–Anlaufphase von JJJJ bis JJJJ,
–anschließend reguläre Umsetzung.
1.7.Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung
◻ Direkte Verwaltung durch die Kommission
–◻ durch ihre Dienststellen, einschließlich ihres Personals in den Delegationen der Union
–◻
durch Exekutivagenturen
⌧ Geteilte Verwaltung mit Mitgliedstaaten
◻ Indirekte Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:
–◻ Drittländer oder die von ihnen benannten Einrichtungen
–◻ internationale Einrichtungen und deren Agenturen (bitte angeben)
–◻ die EIB und den Europäischen Investitionsfonds
–◻ Einrichtungen im Sinne der Artikel 208 und 209 der Haushaltsordnung
–◻ öffentlich-rechtliche Körperschaften
–◻ privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, sofern sie ausreichende finanzielle Garantien bieten
–◻ privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der Einrichtung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die ausreichende finanzielle Garantien bieten
–◻ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der GASP im Rahmen des Titels V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt benannt sind
–Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung angegeben werden, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.
Bemerkungen
2.VERWALTUNGSMASSNAHMEN
2.1.Überwachung und Berichterstattung
Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.
2.2.Verwaltungs- und Kontrollsystem
2.2.1.Ermittelte Risiken
2.2.2.Angaben zum Aufbau des Systems der internen Kontrolle
2.2.3.Abschätzung der Kosten und des Nutzens der Kontrollen sowie Bewertung des voraussichtlichen Fehlerrisikos
2.3.Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten
Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind.
3.GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
3.1.Betroffene Rubrik(en) des Mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) im Haushaltsplan
·Bestehende Haushaltslinien
In der Reihenfolge der Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.
Rubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens
|
Haushaltslinie
|
Art der
Ausgaben
|
Finanzierungsbeiträge
|
|
Nummer
[Rubrik…...…]
|
GM/NGM
|
von EFTA-Ländern
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von Kandidatenländern
|
von Drittländern
|
nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung
|
1 Intelligentes und integratives Wachstum
|
04 02 60 – Europäischer Sozialfonds – Weniger entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 61 – Europäischer Sozialfonds – Übergangsregionen – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 62 – Europäischer Sozialfonds – entwickelte Gebiete – Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
04 02 64 – Beschäftigungsinitiative für Jugendliche
|
GM/NGM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
·Neu zu schaffende Haushaltslinien
In der Reihenfolge der Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.
Rubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens
|
Haushaltslinie
|
Art der
Ausgaben
|
Finanzierungsbeiträge
|
|
Nummer
[Rubrik…...…]
|
GM/NGM
|
von EFTA-Ländern
|
von Kandidatenländern
|
von Drittländern
|
nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung
|
|
[XX.YY.YY.YY]
|
|
JA/NEIN
|
JA/NEIN
|
JA/NEIN
|
JA/NEIN
|
3.2.Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben
Die Mittel für Verpflichtungen für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für 2020 sollten um 28 333 334 EUR (zu jeweiligen Preisen) angehoben werden. Die vorgeschlagene Änderung wird zu zusätzlichen Zahlungen von 3 Mio. EUR im Jahr 2020 führen.
3.2.1.Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Ausgaben
in Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (3 Dezimalstellen)
Rubrik des mehrjährigen Finanz-
rahmens
|
Nummer
1b
|
Intelligentes und integratives Wachstum
|
GD: EMPL, REGIO
|
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2014
|
2015
|
2016
|
2017
|
2018
|
2019
|
2020
|
INSGESAMT
|
• Operative Mittel
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1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds
|
Verpflichtungen
04 02 64 – Beschäftigungsinitiative für Jugendliche
|
(1)
|
|
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|
28, 333
|
28, 333
|
|
Zahlungen
04 02 64 – Beschäftigungsinitiative für Jugendliche
|
(2)
|
|
|
|
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|
3, 000
|
3, 000
|
Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben
|
|
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|
|
|
|
|
|
Entfällt.
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|
(3)
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|
Mittel INSGESAMT
für GD EMPL, REGIO
|
Verpflichtungen
|
=1+1a+3
|
|
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|
|
|
|
28, 333
|
28, 333
|
|
Zahlungen
|
=2+2a
+3
|
|
|
|
|
|
|
3, 000
|
3, 000
|
•Operative Mittel INSGESAMT
|
Verpflichtungen
|
(4)
|
|
|
|
|
|
|
28, 333
|
28, 333
|
|
Zahlungen
|
(5)
|
|
|
|
|
|
|
3, 000
|
3, 000
|
•Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT
|
(6)
|
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|
0 000
|
0 000
|
Mittel INSGESAMT
unter RUBRIK 1b
des Mehrjährigen Finanzrahmens
|
Verpflichtungen
|
=4+ 6
|
|
|
|
|
|
|
28, 333
|
28, 333
|
|
Zahlungen
|
=5+ 6
|
|
|
|
|
|
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3, 000
|
3, 000
|
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|
Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft:
•Operative Mittel INSGESAMT
|
Verpflichtungen
|
(4)
|
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|
|
|
|
Zahlungen
|
(5)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
•Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT
|
(6)
|
|
|
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|
|
|
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|
Mittel INSGESAMT
unter den RUBRIKEN 1 bis 4
des Mehrjährigen Finanzrahmens
(Referenzbetrag)
|
Verpflichtungen
|
=4+ 6
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungen
|
=5+ 6
|
0
|
|
|
|
|
|
|
0
|
Rubrik des mehrjährigen Finanz-
rahmens
|
5
|
Verwaltungsausgaben
|
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
|
|
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
|
INSGESAMT
|
GD: <…….>
|
•Personal
|
|
|
|
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|
|
|
|
•Sonstige Verwaltungsausgaben
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GD <….> INSGESAMT
|
Mittel
|
|
|
|
|
|
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|
|
Mittel INSGESAMT
unter der RUBRIK 5
des Mehrjährigen Finanzrahmens
|
(Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
|
|
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
|
INSGESAMT
|
Mittel INSGESAMT
unter den RUBRIKEN 1 bis 5
des Mehrjährigen Finanzrahmens
|
Verpflichtungen
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungen
|
|
|
|
|
|
|
|
|
3.2.2.Geschätzte Auswirkungen auf operative Mittel
–◻
Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.
–⌧
Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:
Mittel für Verpflichtungen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
Ziele und Ergebnisse angeben
⇩
|
|
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
|
INSGESAMT
|
|
ERGEBNISSE
|
|
Art
|
Durchschnittskosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Gesamtzahl
|
Gesamtkosten
|
EINZELZIEL Nr. 1…
|
|
|
|
|
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|
- Ergebnis
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|
|
- Ergebnis
|
|
|
|
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|
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|
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|
|
- Ergebnis
|
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|
|
|
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|
|
|
Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1
|
|
|
|
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|
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|
|
|
|
EINZELZIEL Nr. 2 ...
|
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|
|
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|
|
- Ergebnis
|
|
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|
|
Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2
|
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|
|
GESAMTKOSTEN
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|
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|
|
3.2.3.Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel
3.2.3.1.Zusammenfassung
–⌧
Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.
–◻
Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
|
INSGESAMT
|
RUBRIK 5
des Mehrjährigen Finanzrahmens
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Personal
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sonstige Verwaltungsausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zwischensumme RUBRIK 5
des Mehrjährigen Finanzrahmens
|
|
|
|
|
|
|
|
|
außerhalb der RUBRIK 5
des Mehrjährigen Finanzrahmens
|
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|
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|
|
Personal
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sonstige
Verwaltungsausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zwischensumme
außerhalb der RUBRIK 5
des Mehrjährigen Finanzrahmens
|
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Der Mittelbedarf für Personal- und sonstige Verwaltungsausgaben wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnete Mittel der GD oder GD-interne Personalumschichtung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.
3.2.3.2.Geschätzter Personalbedarf
–⌧
Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.
–◻
Für den Vorschlag/die Initiative wird folgendes Personal benötigt:
Schätzung in Vollzeitäquivalenten
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr N+2
|
Jahr N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
|
• Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)
|
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XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission)
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XX 01 01 02 (in den Delegationen)
|
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XX 01 05 01 (indirekte Forschung)
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10 01 05 01 (direkte Forschung)
|
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• Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten – VZÄ)
|
XX 01 02 01 (VB, ANS und LAK der Globaldotation)
|
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|
|
|
|
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XX 01 02 02 (VB, ÖB, ANS, LAK und JSD in den Delegationen)
|
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|
|
|
|
|
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XX 01 04 jj
|
- am Sitz
|
|
|
|
|
|
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|
|
- in den Delegationen
|
|
|
|
|
|
|
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XX 01 05 02 (VB, ANS und LAK der indirekten Forschung)
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10 01 05 02 (VB, ANS und LAK der direkten Forschung)
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Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben)
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|
|
|
|
|
|
|
INSGESAMT
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|
|
|
|
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XX steht für den jeweiligen Politikbereich bzw. Haushaltstitel.
Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumschichtung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.
Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:
Beamte und Zeitbedienstete
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Externes Personal
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3.2.4.Vereinbarkeit mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen
–⌧
Der Vorschlag/Die Initiative ist mit dem mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar.
–◻
Der Vorschlag/Die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.
Bitte erläutern Sie die erforderliche Neuprogrammierung unter Angabe der betreffenden Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge.
–◻
Der Vorschlag/Die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.
Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der betreffenden Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.
3.2.5.Finanzierungsbeteiligung Dritter
–Der Vorschlag/Die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.
–Der Vorschlag/Die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:
Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
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Jahr
N
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Jahr
N+1
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Jahr
N+2
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Jahr
N+3
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Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
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Insgesamt
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Kofinanzierende Einrichtung
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Kofinanzierung INSGESAMT
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3.3.Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen
–⌧
Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.
–◻
Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar:
auf die Eigenmittel
auf die sonstigen Einnahmen
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
Einnahmenlinie:
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Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel
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Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative
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Jahr
N
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Jahr
N+1
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Jahr
N+2
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Jahr
N+3
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Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen.
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Artikel ….
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Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die betreffende(n) Ausgabenlinie(n) an.
Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.