EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52016DC0791

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Umverteilung und Neuansiedlung – Achter Fortschrittsbericht

COM/2016/0791 final

Brüssel, den 8.12.2016

COM(2016) 791 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung – Achter Fortschrittsbericht


1Einleitung

Der achte Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung erläutert den aktuellen Sachstand seit dem letzten Bericht vom 9. November 1 und bewertet die zwischen dem 8. November und dem 6. Dezember 2016 (Berichtszeitraum) von allen maßgeblichen Beteiligten ergriffenen Maßnahmen zur Durchführung der Verpflichtungen im Rahmen der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen.

Angesichts des anhaltenden dringenden Bedarfs an Unterstützung für Griechenland und Italien forderte der Europäische Rat auf seiner letzten Tagung am 20. und 21. Oktober 2016 2 erneut, die Anstrengungen zur beschleunigten Umsiedlung, insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen, und zur Durchführung der bestehenden Umsiedlungsprogramme weiter zu intensivieren.

Seit dem 6. November 2016 sind 1883 Personen in Griechenland angekommen. 3 Die Gesamtzahl der Migranten in Griechenland hat sich gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum erhöht und beläuft sich zum 6. Dezember auf rund 62 000, von denen rund 16 200 auf die Inseln und rund 45 800 auf das griechische Festland entfallen. 4 In Italien sind seit dem 6. November insgesamt 9395 Personen 5 angekommen, also mehr als 2015 (Anstieg von 18 % gegenüber 2015). Die Zahl der Neuankömmlinge aus Eritrea – dem Land, aus dem die meisten Staatsangehörigen stammen, die in Italien für eine Umsiedlung in Betracht kommen – blieb ebenfalls hoch (im Berichtszeitraum bildeten eritreische Staatsangehörige mit über 888 Personen bzw. 11,6 % aller Neuankömmlinge die zweitgrößte Gruppe an Neuankömmlingen in Italien).

Im Berichtszeitraum wurden weitere 1237 Personen umgesiedelt, womit die Gesamtzahl der bislang umgesiedelten Personen 8162 beträgt (davon 6212 aus Griechenland und 1950 aus Italien). Wie im siebten Bericht bereits angedeutet, stieg die Zahl der Überstellungen im November auf 1406 umgesiedelte Personen an und erreichte damit den bislang höchsten für einen Monat verzeichneten Wert. Die Zahl der Umsiedlungen aus Italien (401) war fast doppelt so hoch wie im Oktober und die bisher höchste für Italien überhaupt, während sich die Zahl der aus Griechenland umgesiedelten Personen derzeit offenbar auf etwa 1000 pro Monat eingependelt hat. Diese Zahlen repräsentieren eine kontinuierliche positive Tendenz. Jetzt, da die Hindernisse für die Umverteilung schrittweise beseitigt werden, kommt es darauf an, dass alle Mitgliedstaaten auf den bisher erzielten Fortschritten aufbauen und sich auch weiterhin intensiv um eine Erhöhung ihrer monatlichen Umverteilungszusagen und Überstellungen bemühen und dafür Sorge tragen, dass alle Personen, die in Italien und Griechenland für eine Umsiedlung in Betracht kommen, bis September 2017 überstellt werden. Dies würde beständigere Anstrengungen seitens aller Mitgliedstaaten in Form von mehr regelmäßigen Zusagen und Überstellungen pro Monat erfordern, damit ab Dezember 2016 monatlich mindestens 2000 Personen aus Griechenland und mindestens 1000 Personen aus Italien umgesiedelt werden können, sowie eine weitere progressive Erhöhung der monatlichen Zusagen und der Überstellungen zum Zweck der Umsiedlung.

Was die Neuansiedlung anbelangt, so wird die Umsetzung der Schlussfolgerungen vom Juli 2015 6 zur Neuansiedlung von 22 504 Personen konsequent fortgeführt; bisher wurden 13 887 Personen – d. h. mehr als die Hälfte der vereinbarten Personenzahl – neu angesiedelt. Seit dem letzten Bericht wurde mit 2035 neu angesiedelten Personen, die sich vor allem in der Türkei, in Jordanien und im Libanon aufgehalten hatten, ein monatlicher Rekord erreicht. Mit der Neuansiedlung im Rahmen dieses europäischen Programms wird unter anderem auch der in der Erklärung EU-Türkei vereinbarte 1:1Mechanismus umgesetzt. Im Rahmen des Mechanismus sind seit dessen Start am 4. April 7 2761 Personen aus der Türkei in der EU und Norwegen neu angesiedelt worden, darunter 544 seit dem letzten Bericht.

2Umverteilung

2.1Wichtigste Punkte aus dem Berichtszeitraum

Die Kommission setzte ihre sehr enge Zusammenarbeit mit den italienischen und griechischen Behörden sowie den Mitgliedstaaten, EU-Agenturen und sonstigen Partnern vor Ort fort, um gemeinsam nach Lösungen zur Überwindung von vornehmlich auf operationeller Ebene bestehenden Hindernissen zu suchen. Dies sollte zu mehr Regelmäßigkeit und einem höheren Umverteilungstempo beitragen, so dass monatliche Durchschnittswerte erreicht werden können, die es ermöglichen, dass alle Personen, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen, bis September 2017 überstellt werden können.

Die Kapazität des griechischen Asyldienstes zur Registrierung von Antragstellern, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung infrage kommen, beträgt derzeit 175 pro Tag oder 3500 pro Monat. Bis Ende Januar 2017 sollten 87 % der vorab registrierten Antragsteller, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung infrage kommen, vollständig registriert sein. Das Registrierungsverfahren ist bis Ende April 2017 abzuschließen. Danach wird die Zahl der Personen, für die die Umverteilungsregelung greift, wahrscheinlich sinken. Die Kommission vertritt ausgehend davon und auf der Grundlage der aktuellen Umverteilungsrate (die sich auf 1000 Überstellungen pro Monat eingepegelt hat) die Auffassung, dass das Umverteilungstempo erhöht werden muss, um eine reibungslose Umverteilung zu gewährleisten und einen unhaltbaren Rückstau von Fällen zu vermeiden. Ab Dezember 2016 sollten die Mitgliedstaaten monatlich mindestens 2000 Personen umsiedeln. Diese Zahl sollte dann bis April 2017 schrittweise auf mindestens 3000 Überstellungen zum Zweck der Umsiedlung erhöht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Mehrzahl der für eine Umsiedlung infrage kommenden Antragsteller registriert sein, so dass mit ihrer Umsiedlung begonnen werden kann; daher ist eine weitere Beschleunigung notwendig, um den Antragstellern lange Wartezeiten zu ersparen und eine mögliche Sekundärmigration zu vermeiden und um dazu beizutragen, dass die in den Ratsbeschlüssen gesetzten Fristen bestmöglich eingehalten werden.

Acht Mitgliedstaaten und zwei assoziierte Länder sagten im November ca. 1560 Plätze zu, und 13 Mitgliedstaaten und zwei assoziierte Länder führten über 1000 Überstellungen zum Zweck der Umsiedlung durch. Folglich ist es möglich, die Ziele zu erreichen, vorausgesetzt dass alle Mitgliedstaaten auf stabiler monatlicher Basis Zusagen geben und Überstellungen vornehmen (und damit dem Beispiel jener Mitgliedstaaten folgen, die dies bereits tun).

Italien verzeichnete im November die höchste Umverteilungsrate seit Beginn des Prozesses. Dies zeigt, dass die Bemühungen der Kommission, der italienischen Behörden, der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, der EU-Agenturen und sonstigen Partner vor Ort Früchte tragen. Für Dezember wird ein weiterer Anstieg der Zahl der Überstellungen zum Zweck der Umsiedlung erwartet (geplant sind über 600 Überstellungen). Diese Tendenz muss jedoch gestärkt werden. Die Zahl der für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragsteller nahm weiter zu, und Angaben des italienischen Innenministeriums zufolge kommen gegenwärtig zwischen 5300 und 5800 Eritreer in Italien als Antragsteller für eine mögliche Umsiedlung infrage. In Anbetracht der Zahl der registrierten Antragsteller, die auf ihre Umsiedlung warten (in manchen Fällen fast sechs Monate lang), der Entwicklung der Migrationsströme und des Anteils der Eritreer (etwa 12 % des Migrationsstroms und im Durchschnitt 1800 Personen pro Monat) ist die Kommission der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten ab Dezember 2016 monatlich mindestens 1000 Personen umsiedeln sollten, um ein nachhaltiges Umverteilungstempo zu sichern, wobei diese Zahl bis April 2017 schrittweise auf mindestens 1500 Überstellungen monatlich zum Zweck der Umsiedlung gesteigert werden sollte.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss Italien einerseits die Zahl der Bearbeiter von Anträgen in der Dublin-Einheit erhöhen, und andererseits sollten sich mehr Mitgliedstaaten an der Umsiedlung aus Italien beteiligen, wobei sie einen beständigeren Beitrag in Bezug auf monatliche Zusagen und Überstellungen leisten sollten, so dass alle Mitgliedstaaten regelmäßige monatliche Zusagen geben und Umsiedlungen durchführen (im November 2016 sagten zwei Mitgliedstaaten und zwei assoziierte Länder über 850 Plätze zu, und vier Mitgliedstaaten und ein assoziiertes Land siedelten etwa 400 Personen um). Die Regelungen mit Europol zur Erleichterung von in Ausnahmefällen durchzuführenden zusätzlichen Sicherheitsbefragungen wurden auf der Sitzung der Verbindungsbeamten, die am 25. November 2016 in Rom stattfand, erörtert und traten am 1. Dezember 2016 in Kraft. Dieses spezifische Verfahren wurde auch in das Umsiedlungsprotokoll für Italien eingebunden, das anschließend an die Mitgliedstaaten und assoziierten Länder weitergeleitet wird. Diese positive Entwicklung bei der Beseitigung der verbleibenden Engpässe in dem Verfahren sollte die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Mitgliedstaaten in Italien aktiv werden und die monatlichen Ziele erreicht werden können.

Die Zahl der in Italien ankommenden unbegleiteten Minderjährigen 8  nahm weiter zu (24 595 Neuankömmlinge seit Anfang Januar bis zum 2. Dezember 2016, darunter 3714 Eritreer, 200 Syrer, 384 Iraker und 13 Jemeniten) 9 , wobei die meisten der Minderjährigen allein reisen. In Griechenland hielten sich zum 17. November nach Angaben des Nationalen Zentrums für Soziale Solidarität schätzungsweise 2300 unbegleitete Minderjährige auf. Wie schon berichtet, wurden bei der groß angelegten Vorabregistrierung in Griechenland 1225 unbegleitete Minderjährige ermittelt, 10 von denen 48 % (ca. 588) aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung infrage kommen (36 % Syrer und 12 % Iraker). 11 Somit sind von 501 unbegleiteten Minderjährigen, die für eine Umsiedlung infrage kommen und in Griechenland vollständig registriert wurden, 377 von ihren Eltern getrennte Kinder und lediglich 124 sind Minderjährige, die sich völlig allein in Griechenland aufhalten und deren Umverteilung größere Probleme bereitet. Darüber hinaus sind 326 der 501 unbegleiteten Minderjährigen 16 oder 17 Jahre alt.

Insgesamt wurden in diesem Berichtszeitraum 24 Minderjährige umgesiedelt, so dass sich die Zahl der umgesiedelten unbegleiteten Minderjährigen auf insgesamt 172 beläuft (71 allein reisende Minderjährige und 101 von ihren Eltern getrennte Minderjährige). 12 Diese Zahl umfasst größtenteils Überstellungen zum Zweck der Umsiedlung aus Griechenland, da in Italien keine allein reisenden unbegleiteten Minderjährigen umgesiedelt wurden und im November 2016 lediglich ein von seinen Eltern getrenntes Kind in die Niederlande umgesiedelt wurde.

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) arbeitete im Berichtszeitraum ein neues Formular zur Gefährdungssituation aus, um die Kapazität der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Umsiedlung der verschiedenen Kategorien von unbegleiteten Minderjährigen besser erfassen zu können. Zudem ging es bei einer gesonderten Beratung im Rahmen der Sitzung der Verbindungsbeamten, die am 11. November 2016 in Griechenland stattfand, konkret darum, die Hindernisse bei der Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen aus Griechenland besser zu verstehen und nach Lösungen zu suchen. Diese Sitzung schloss sich den Diskussionen an, die während des Siebten Forums für Neuansiedlungs- und Umsiedlungsmaßnahmen im Oktober 2016 im Hinblick auf unbegleitete Minderjährige geführt worden waren. Die Sitzungsteilnehmer kamen zu dem Schluss, dass die Transparenz und Kommunikation zwischen Griechenland und den Aufnahmemitgliedstaaten hinsichtlich der Art der umzusiedelnden unbegleiteten Minderjährigen, des Ergebnisses der Bewertung des Kindeswohls und der in den Aufnahmemitgliedstaaten bezüglich der Aufnahme bestimmter Kategorien unbegleiteter Minderjähriger bestehenden gesetzlichen Beschränkungen verbessert werden müssen. Italien unternimmt ebenfalls zusätzliche Anstrengungen, um die Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger zu erleichtern; allerdings steht die Erarbeitung eines gesonderten Verfahrens, mit dem die Umsiedlung von allein reisenden unbegleiteten Minderjährigen ermöglicht werden soll, noch aus.

Die Kommission wird weiterhin eng mit dem griechischen Asyldienst, den italienischen Behörden, den Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), dem EASO und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zusammenarbeiten, um praktische Modalitäten auszuarbeiten, die die Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen erleichtern und beschleunigen.

2.2 Maßnahmen der Aufnahmemitgliedstaaten

Zwischen dem 8. November und dem 6. Dezember wurden weitere 1237 Personen umgesiedelt – 836 aus Griechenland 13 und 401 aus Italien 14 . Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Portugal und Finnland nehmen monatlich Umsiedlungen sowohl aus Italien als auch aus Griechenland vor. Offenbar planen auch die Schweiz und Norwegen monatliche Überstellungen aus beiden Ländern. Darüber hinaus setzten Estland, Irland, Lettland, Litauen und Rumänien die monatlichen Überstellungen aus Griechenland fort. Andere Mitgliedstaaten beteiligen sich weniger regelmäßig und nehmen lediglich alle zwei oder drei Monate Überstellungen vor. Im Berichtszeitraum fanden erstmals Umsiedlungen aus Griechenland nach Norwegen statt. Die Regelung, Europol als Vermittler für Sicherheitskontrollen in Italien einzubinden (zur Durchführung zusätzlicher Sicherheitskontrollen in Ausnahmefällen, die in begründeten Fällen auch Befragungen umfassen können), dürfte weitere Mitgliedstaaten dazu ermutigen, sich aktiv an der Umsiedlung aus Italien zu beteiligen. 15 Bis 20. Dezember sind mindestens weitere 827 Überstellungen zum Zwecke der Umsiedlung aus Griechenland 16 und 617 aus Italien 17 vorgesehen. Frankreich ist das Land, das bisher die meisten Antragsteller (2373) aufgenommen hat – gefolgt von den Niederlanden (1098) und Finnland (901). Mitgliedstaaten mit niedrigeren Zuweisungen (wie Estland, Lettland, Litauen, Malta oder Finnland) sind auf einem guten Weg, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. 18  

Maßnahmen zur Erhöhung der noch begrenzten Zahl an Zusagen: Im Berichtszeitraum haben lediglich acht Mitgliedstaaten (Deutschland, Estland, Frankreich, Irland, Lettland, die Niederlande, Portugal und die Slowakei) 19 sowie die Schweiz und Norwegen 20 2186 förmliche Zusagen übermittelt (885 förmliche Zusagen für Italien und 1301 für Griechenland). Die Gesamtzahl der förmlichen Zusagen der Aufnahmemitgliedstaaten beläuft sich auf 18 515 (5839 für Italien und 12 676 für Griechenland).

Es bedarf rascherer Fortschritte, größerer Beständigkeit und eines aktiveren Engagements aller Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten entsprechend den in Abschnitt 2.1 genannten Zielen und dem Beispiel der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder folgend, die dies bereits tun, monatliche Zusagen abgeben, Aufnahmeplätze in ausreichender Zahl sowohl für Italien als auch für Griechenland bereitzustellen. Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Norwegen und die Schweiz geben monatliche Zusagen sowohl für Italien als auch für Griechenland. Außerdem erteilen Estland und Lettland monatliche Zusagen für Griechenland, und Finnland, Litauen, Portugal, Rumänien und Slowenien sagen alle zwei Monate Plätze zu. Einige Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik und Luxemburg) haben jedoch seit mehr als drei Monaten keine Zusagen mehr gegeben.

Österreich 21 und Ungarn sind weiterhin die beiden einzigen Länder, die überhaupt noch keine Zusagen übermittelt und keine Antragsteller aufgenommen haben. Polen hat seit April nichts unternommen, um seine Zusagen zu erfüllen und bislang weder ausdrücklich zugesichert, Antragsteller aufzunehmen, noch de facto einen Antragsteller aufgenommen. 22 Ferner hat die Tschechische Republik seit August keinen Antragsteller aufgenommen.

Maßnahmen zur Beschleunigung der Reaktion auf Umsiedlungsersuchen: Im Berichtszeitraum führten die Mitgliedstaaten mehr zusätzliche Sicherheitsbefragungen durch, die Ausnahmefälle betrafen, und überschritten damit die in den Umsiedlungsprotokollen festgelegte Zielvorgabe von zehn Arbeitstagen. Wie bereits in vorangegangenen Berichten ausgeführt wurde, sollten Sicherheitsbefragen nur in hinreichend begründeten Fällen und innerhalb der vorgegebenen Frist von zehn Arbeitstagen durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Bearbeitungskapazitäten steigern, damit sie zügiger reagieren können.

Dabei ist festzustellen, dass die Zustimmungsquote für Umsiedlungsersuchen trotz der Zunahme der Sicherheitsbefragungen sehr hoch ist (etwa 93 %), obwohl es immer noch Fälle gibt, in denen die Zustimmungsquote erheblich gesteigert werden könnte. Für einige der Ablehnungen werden sogar noch immer Gründe angeführt, die in den Ratsbeschlüssen nicht vorgesehen sind, wie die Staatsangehörigkeit (selbst wenn die Person aus einem Staat stammt, dessen Staatsangehörige für eine Umsiedlung in Betracht kommen).

Ablehnungen müssen zudem stichhaltiger begründet werden, um die in den Ratsbeschlüssen festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Der Austausch von Informationen ist für die Sicherheit der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung. Daher sollten die Mitgliedstaaten bestimmte Anträge nicht ablehnen, indem sie lediglich allgemein auf Sicherheitsfragen verweisen. Es ist überaus wichtig, dass diese Problematik sowohl zwischen Italien/Griechenland und den Aufnahmemitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene umfassend thematisiert wird. Um den Bedenken mehrerer Mitgliedstaaten hinsichtlich des Austauschs von sicherheitsrelevanten Informationen Rechnung zu tragen, hat Europol angeboten, einen speziellen Kommunikationskanal für die Mitgliedstaaten einzurichten, über den die Gründe für die Ablehnung von Umsiedlungsersuchen sicher übermittelt werden können. Dieser Kanal ist seit dem 1. Dezember 2016 betriebsbereit. In Griechenland wurde von der griechischen Polizei ein Schriftverkehr für Belange, die die nationale Sicherheit betreffen, eingerichtet, über den die Ablehnungsgründe übermittelt werden können. Die Kommission verweist noch einmal auf die Möglichkeit, Fingerabdrücke über Kanäle der polizeilichen Zusammenarbeit auszutauschen, um eine Sicherheitsüberprüfung auf nationaler Ebene durchzuführen, insbesondere dann, wenn Antragsteller keinen Ausweis oder keine Reisedokumente haben.

Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger: Die Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen hat sich im Berichtszeitraum verlangsamt. Dies ist auf zusätzliche Garantien zurückzuführen, die für die Überstellung von unbegleiteten Minderjährigen erforderlich sind und Verfahren zur Folge haben, die zumeist die in den Ratsbeschlüssen vorgesehenen zwei Monate überschreiten. Bis zum 5. Dezember wurden 24 unbegleitete Minderjährige (16 allein reisende unbegleitete Minderjährige und acht von ihren Eltern getrennte Kinder) aus Griechenland umgesiedelt (nach Luxemburg, in die Niederlande, nach Norwegen und Finnland), so dass nun insgesamt 172 unbegleitete Minderjährige umgesiedelt wurden. Die meisten unbegleiteten Minderjährigen wurden aus Griechenland umgesiedelt, da lediglich ein von seinen Eltern getrenntes Kind aus Italien in die Niederlande umgesiedelt wurde, während keine allein reisenden unbegleiteten Minderjährigen aus Italien umgesiedelt wurden.

Maßnahmen, um die Überstellung von Antragstellern zu beschleunigen: Obwohl das Gesamtverhältnis zwischen Zustimmungen und Überstellungen sehr hoch ist (ca. 97 %) hat die Verzögerung zwischen der Zustimmung durch den Aufnahmemitgliedstaat und der eigentlichen Überstellung in den letzten Monaten zugenommen, da sich mehr Mitgliedstaaten aktiv an der Regelung beteiligen. Während diese Verzögerungen in einigen Fällen auf zusätzliche Kontrollen zurückzuführen sind, die von Mitgliedstaaten nach der Zustimmung durchgeführt wurden, haben andere Verzögerungen ihre Ursache in operationellen und logistischen Problemen. Länder mit höheren Zuweisungen wie Deutschland oder Frankreich ziehen es vor, Zustimmungen für große Gruppen von Antragstellern (400 oder 500 Personen) zu übermitteln und große Gesamtüberstellungen in Form von Charterflügen durchzuführen, während Mitgliedstaaten mit kleinen oder mittleren Zuweisungen Überstellungen kleineren Umfangs vorzugsweise über den gesamten Monat verteilen. Hinzu kommt, dass einige Mitgliedstaaten die Flüge an bestimmten Wochentagen und zu bestimmten Uhrzeiten durchführen wollen. Diese Unterschiede und Anforderungen machen sich vor allem in Griechenland bemerkbar, und zwar in den letzten Phasen des Umsiedlungsverfahrens von der Übermittlung des Bescheids durch die griechischen Behörden bis zur Organisation der Gesundheitskontrollen durch die IOM und kulturellen Orientierung vor der Abreise. Sie erschweren auch die Logistik bei der Organisation von Überstellungen. Wünschenswert wäre daher eine größere Flexibilität der Aufnahmemitgliedstaaten – von der Übermittlung von Zustimmungen für kleinere Gruppen bis zur Organisation der Flüge.

Überdies sah sich die IOM gezwungen, einige Überstellungen aufzuschieben, da offenbar einigen Mitgliedstaaten die Kapazitäten fehlten, um die für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragsteller, für die eine Zustimmung vorlag, zügig aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass sie über die für die Aufnahme umgesiedelter Antragsteller erforderlichen Kapazitäten verfügen.

Maßnahmen, um die Kapazitäten des EASO zur Unterstützung Italiens und Griechenlands zu vergrößern: Am 8. November änderte der EASO-Verwaltungsrat die Vorschriften für die Erstattung der Kosten für Experten und Dolmetscher/Übersetzer, die sich an operativen Unterstützungsmaßnahmen des EASO beteiligen (Beschluss 16 des EASO-Verwaltungsrats). Durch die Änderungen soll der Einsatz von Experten aus den Mitgliedstaaten weiter erleichtert werden. Für operative Unterstützungsmaßnahmen des EASO wurde ein effizienteres Pauschalsystem eingeführt, bei dem spezifische Kostengruppen zusammengefasst werden und das den Einsatz einzelner Experten ermöglicht, die nicht direkt von den nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten beschäftigt werden, aber über einschlägige Berufserfahrung verfügen.

In Bezug auf Griechenland leitete das EASO im Rahmen seines Hotspot-Einsatzplans für das Land am 11. November 2016 den achten Aufruf zur Abstellung von Experten ein. Nach wie vor werden 28 Experten zur Unterstützung der Umverteilungsregelung benötigt. Allerdings wurden breiter gefächerte Anforderungsprofile in den Aufruf aufgenommen, z. B. für im Bereich des Ausschlusses und des Dublin-Verfahrens versierte Experten und erfahrene Registrierungsbeamte/Sozialarbeiter, die als Escalation Desk im Rahmen des Registrierungsverfahrens fungieren, sowie Experten für die Erkennung gefälschter Dokumente. Die Kommission und das EASO begrüßen es sehr, dass sich einige Mitgliedstaaten spontan verpflichtet haben, bestimmte Stellen langfristig abzudecken und sich selbst um einen Ersatz zu kümmern, wenn der Einsatzzeitraum eines ihrer Experten endet. Insgesamt waren am 5. Dezember in Griechenland 23 Asylexperten und 26 Dolmetscher im Einsatz. Der aktuelle Plan weist für die am 19. Dezember beginnende Woche einen Mangel von zehn Experten aus, der sich in der am 26. Dezember beginnenden Woche auf 17 Experten erhöhen wird.

In Bezug auf Italien forderte das EASO zur Bereitstellung von insgesamt 74 Experten auf (von denen 26 Experten dringend benötigt werden, um den Zeitraum bis Ende 2016 abzudecken). Insgesamt waren am 5. Dezember 2016 in Italien 50 Asylexperten und 42 kulturelle Mediatoren im Einsatz. Trotz dieser jüngsten positiven Entwicklung reicht die Zahl der abgestellten Experten noch immer nicht aus, um in Italien den weiterhin hohen Zustrom von für eine Umsiedlung infrage kommenden Neuankömmlingen und die erhebliche Zahl der zu registrierenden Personen zu bewältigen. Die im Rahmen des Planungskontingents genannte Zahl der benötigten Experten wird damit nicht erreicht. Zum 5. Dezember waren beim EASO als Reaktion auf den Aufruf zur Abstellung von Experten vom 11. November 2016 15 neue Benennungen aus den Mitgliedstaaten eingegangen.

Wichtigste Empfehlungen an die Aufnahmemitgliedstaaten

Ab Dezember 2016 sollten alle Mitgliedstaaten:

oauf monatlicher Basis für Italien und Griechenland Zusagen übermitteln und Umsiedlungen vornehmen, wobei die Zahl der Überstellungen zum Zweck der Umsiedlung aus Griechenland monatlich mindestens 2000 und die der Überstellungen zum Zweck der Umsiedlung aus Italien monatlich mindestens 1000 erreichen sollte;

oerforderlichenfalls ihre Kapazität zur Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen erhöhen und deren Bearbeitung beschleunigen, um die in den Umsiedlungsprotokollen festgelegte Zielvorgabe von zehn Arbeitstagen einzuhalten, sowie ihre Kapazitäten – entsprechend den ihnen zugewiesenen Antragstellern – für die Aufnahme von für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragstellern, darunter unbegleiteten Minderjährigen, erhöhen;

oihre Zusagen auf Gruppen von maximal 50 Personen beschränken, bezüglich der Organisation von Flügen flexibel sein, Verzögerungen bei der Überstellung von für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragstellern, für die eine Zusage der Mitgliedstaaten vorliegt, vermeiden und Verbindungsbeamte stärker in Maßnahmen zur kulturellen Orientierung und Informationsmaßnahmen einbinden;

oAblehnungen ordnungsgemäß begründen und Informationen zu Ablehnungsgründen über den von Europol angebotenen sicheren Kanal und den von der griechischen Polizei für Belange der nationalen Sicherheit eingerichteten Schriftverkehr austauschen;

oExperten benennen, um den verschiedenen Aufrufen des EASO Folge zu leisten und dafür zu sorgen, dass erfahrenere und stärker spezialisierte Fachkräfte für längere Zeiträume entsandt werden.

Ab Februar 2017 sollten alle Mitgliedstaaten ihre monatlichen Umverteilungszusagen und Überstellungen zum Zweck der Umsiedlung für Italien und Griechenland entsprechend ihrer Zuweisung erhöhen, wobei bis April 2017 die Zahl der Überstellungen dieser Art aus Griechenland monatlich mindestens 3000 und die derartiger Überstellungen aus Italien monatlich mindestens 1500 erreichen sollte.

2.3Maßnahmen Griechenlands und Italiens einschließlich der in den Fahrplänen hervorgehobenen Punkte

Griechenland

Maßnahmen zur Beschleunigung der Registrierung und Erfassung von Migranten und die Registrierungskapazitäten des griechischen Asyldiensts: Nach der groß angelegten Vorabregistrierung, über die die Kommission bereits berichtete, hat der griechische Asyldienst die Termine für die vollständige Einreichung von Asylanträgen vergeben. Bis Ende Januar 2017 werden 87 % der vorab registrierten Antragsteller vollständig registriert sein; bis April 2017 werden alle Fälle registriert sein. Zum 5. Dezember waren 19 260 Personen vollständig registriert. Personen, die die Vorabregistrierung verpasst haben, können noch über Skype einen Termin vereinbaren, um Zugang zum Asylverfahren zu erhalten.

Die Kapazität des griechischen Asyldienstes zur Registrierung von Antragstellern, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung infrage kommen, beträgt 175 pro Tag. Insgesamt arbeiten in der Umsiedlungsstelle in Athen derzeit 75 Mitarbeiter, was dem Bedarf für den Umverteilungsprozess entspricht. Auch die Regionalbüros in Thessaloniki und Alexandroupoli bearbeiten Umsiedlungsfälle. Das EASO unterstützt die Registrierung sowohl durch Experten, die gemeinsam mit Mitarbeitern des griechischen Asyldienstes Antragsteller registrieren, als auch durch Experten, die als Escalation Desk fungieren. Die an der gemeinsamen Registrierung beteiligten Teams des EASO bestehen aus 8 Experten in Thessaloniki und 3 Experten in Alexandroupoli, und das als Escalation Desk fungierende EASO-Team setzt sich aus 4 Experten in Athen zusammen (Stand: 5. Dezember).

Die Differenz zwischen der Zahl der von Griechenland übermittelten Umsiedlungsersuchen und den Zusagen der Mitgliedstaaten ist im Berichtszeitraum leicht zurückgegangen (zwischen dem 4. November und dem 5. Dezember hat Griechenland etwa 1508 Ersuchen übermittelt, worauf 1296 Antworten eingegangen sind). Noch größer ist jedoch die Differenz zwischen der Zahl der vom griechischen Asyldienst vorgenommenen Registrierungen und der Gesamtzahl der Zusagen (im selben Zeitraum hat Griechenland 2815 Umsiedlungsersuchen registriert, allerdings wurden nur 1431 zusätzliche Zusagen übermittelt). Insgesamt hatte Griechenland zum 5. Dezember 19 260 Anträge registriert, während sich die Zahl der Zusagen auf insgesamt 12 676 belief. Um einen unhaltbaren Rückstau von Fällen zu vermeiden, wird der Sicherstellung von höheren und beständigeren Zusagen und der Beschleunigung der Umsiedlung (insbesondere der Beantwortung von Umsiedlungsersuchen) Priorität eingeräumt.

Maßnahmen zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten in Griechenland: Zum 5. Dezember beläuft sich in Griechenland die Aufnahmekapazität für irreguläre Migranten und Personen, die möglicherweise internationalen Schutz benötigen und einen Asylantrag eingereicht haben bzw. zu stellen beabsichtigen, insgesamt auf über 71 539 Plätze 23 , die in vorübergehenden Unterkünften und dauerhaften Aufnahmeeinrichtungen auf dem Festland bereitgestellt werden. Nach den Angaben der griechischen Behörden wird die geplante Gesamtkapazität der 40 Standorte für dauerhafte Einrichtungen auf dem Festland mit rund 33 186 Plätzen veranschlagt.

Das Ziel von 20 000 Plätzen, die zugunsten von für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragstellern im Rahmen des UNHCR-Mietprogramms 24 zugesagt worden waren, war am 5. Dezember erreicht und wurde mit 20 145 zur Verfügung stehenden Plätzen sogar übertroffen, darunter 6344 Plätze in Hotels/kompletten Gebäuden, 11 711 Plätze in Wohnungen, 484 Plätze in Gastfamilien und 646 Plätze in speziellen Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige. Die nächste Herausforderung für den UNHCR besteht darin, die Auslastung des Mietprogramms, die aktuell etwa 60 % bis 70 % beträgt, zu erhöhen. Der UNHCR prüft derzeit bereits entsprechende Möglichkeiten.

Außerdem war bis zum 5. Dezember lediglich eines der von den griechischen Behörden zugesagten drei Umsiedlungszentren (Lagadikia) eingerichtet worden, in dem 960 Plätze zur Verfügung stehen. Aufgrund der sich verschlechternden Witterungsbedingungen in Nordgriechenland und der Tatsache, dass der Standort noch nicht vollständig winterfest gemacht wurde, beträgt seine Auslastung derzeit weniger als 50 %. Es wird erwartet, dass dieser Standort bis Jahresende die offizielle Kapazitätsauslastung erreichen wird. Für die übrigen beiden Zentren wurden von den griechischen Behörden bislang noch keine geeigneten Standorte ausgewiesen. Gespräche zwischen dem UNHCR und den griechischen Behörden im Hinblick darauf, weitere Grundstücke für den Bau spezieller Umsiedlungszentren, insbesondere für ein Umsiedlungszentrum in der Region Attika mit einer Kapazität von 3000 Plätzen, zur Verfügung zu stellen, sind noch im Gange. Wie in früheren Berichten erwähnt, hat die Kommission Griechenland aufgefordert, diese Standorte so bald wie möglich auszuweisen, um Engpässen bei der Durchführung der letzten Phasen des Umverteilungsverfahrens nach Abschluss der groß angelegten Vorabregistrierung vorzubeugen und um einen kostengünstigen Umsiedlungsablauf zu ermöglichen.

Italien

Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Registrierungszentren (Hotspots) und zur Gewährleistung von deren voller Einsatzbereitschaft: Zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 24. November 2016 trafen in Italien mehr Personen ein als im Rekordjahr 2014 insgesamt (170 100 Migranten und damit mehr als je zuvor). Dies stellt eine dauerhafte Belastung für die vier einsatzbereiten Hotspots (Pozzallo, Lampedusa, Trapani und Taranto) dar, deren Kapazität von 1600 Plätzen nicht ausreicht. Zwei Drittel der Personen kommen in vollwertigen Hotspots und sechs weiteren Landehäfen an, in denen die Hotspot-Standardverfahren (Standard Operating Procedures – SOP) 25 angewendet werden. Italien sollte die Eröffnung der bereits angekündigten zusätzlichen Registrierungszentren und die Umrüstung anderer Landehäfen beschleunigen. Die sechs zusätzlichen Landehäfen, in denen Hotspot-SOP angewendet werden, könnten mit einigen Umbauarbeiten, insbesondere um für angemessene Aufnahmestrukturen zu sorgen, in vollwertige Hotspots umgewandelt werden. Darüber hinaus beabsichtigen die italienischen Behörden, die Hotspot-SOP in Kürze in den meisten süditalienischen Landehäfen anzuwenden. Zu diesem Zweck wurde ein Rundschreiben mit Anweisungen für alle örtlichen Präfekturen und Questure ausgearbeitet. Wie im letzten Bericht erwähnt, sollte es aufgrund der wachsenden Zahl an unbegleiteten Minderjährigen, die in Italien ankommen, in sämtlichen Hotspots spezielle Bereiche und eine spezielle Betreuung geben; die Überstellung in die Erst- oder Zweitaufnahmeeinrichtungen sollte so bald wie möglich abgeschlossen und die betreffenden Fälle sollten so rasch wie möglich und innerhalb von 72 Stunden bearbeitet werden.

Maßnahmen für eine bessere Koordinierung: Die letzte Sitzung der Gruppe, die die Umsetzung der SOP überwacht, fand am 14. November 2016 statt. Ein Beschluss zu einem möglichen SOP-Anhang über Minderjährige wurde vertagt, solange vom Innenministerium noch geklärt wird, ob die Rechtslage eine Überstellung (unbegleiteter) Minderjähriger in den Hotspots zulässt. In jedem Fall werden Änderungen zu den SOP erst dann beschlossen, wenn die Anwendbarkeit der aktuellen SOP auf sämtliche Landehäfen in Süditalien ausgeweitet wurde. Die Überwachungstätigkeit der Gruppe wird intensiviert, damit mögliche Schwächen und Stärken an den Hotspots und Anlandestellen besser festgestellt werden können. Dazu soll zunächst ein vom Team der Kommission in Italien vorgeschlagenes Formular verwendet werden, mit dem die IOM und der UNHCR im Rahmen ihrer Tätigkeit bereits Erfahrungen gesammelt haben. Zu weiteren SOP-bezogenen Schulungsmaßnahmen, einschließlich einer speziellen Schulung unter Einbeziehung der Agentur für Grundrechte, wurde keine Entscheidung getroffen. Bis zum Jahresende sind noch zwei Sitzungen der Gruppe geplant.

Im Bereich der Umverteilung wurde im Rahmen der Sitzung der lokalen Verbindungsbeamten, die am 25. November 2016 stattfand, der Prozess der regelmäßigen multilateralen Koordinierungssitzungen in Italien wieder aufgenommen, und es wurden die zwischen den italienischen Behörden und Europol vereinbarten Vorkehrungen zu den zusätzlichen Sicherheitskontrollen, die in Ausnahmefällen durchzuführen sind, erörtert. Sie sind auch im Umsiedlungsprotokoll für Italien enthalten, das den EU-Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern und anderen Partnern zugehen wird und mit dem der Prozess erläutert und gegenüber allen Beteiligten für Transparenz gesorgt werden soll.

Maßnahmen zur Erhöhung der Bearbeitungskapazitäten in Italien: Italien sollte seine Kapazitäten zur Bearbeitung von Asylanträgen allgemein erhöhen, indem Möglichkeiten für die zügigere Ermittlung gut begründeter Anträge und die Ablehnung schlecht begründeter Anträge geschaffen werden. Eine Beschleunigung der Gesamtreform des italienischen Asylrahmens würde zu einer allgemeinen Verbesserung der Bearbeitung von Asylanträgen in Italien beitragen.

Was die Umverteilung ganz konkret betrifft, bedarf es im Einklang mit den unlängst erhöhten Zusagen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder – wie in früheren Berichten angemerkt – einer Erhöhung der Kapazitäten der italienischen Behörden, einschließlich der Dublin-Einheit, für die Registrierung und Bearbeitung von Anträgen, um die Registrierung der Personen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung infrage kommen, zu beschleunigen und den neuen Zusagen nachzukommen. Eine schnellere Antragsbearbeitung dürfte auch dazu beitragen, das Risiko zu reduzieren, dass Personen untertauchen. Vor diesem Hintergrund müssen die für die Registrierung von Anträgen zuständigen Teams verstärkt werden, und die Präsenz des EASO in den neuen Registrierungsdrehkreuzen muss sichergestellt werden. Zu den Aufgaben des vielfältig eingesetzten Teams des EASO für die Registrierung gehört es, zu einer raschen Registrierung der Antragsteller beizutragen, die außerhalb der Registrierungsdrehkreuze untergebracht sind, damit die Zahl der für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragsteller steigt (bis 5. Dezember 2016 war das Team an 24 verschiedenen Orten in ganz Italien tätig geworden).

Maßnahmen zur Beschleunigung der Reaktion auf Umsiedlungsersuchen: Nach der Einigung über die in Ausnahmefällen durchzuführenden zusätzlichen Sicherheitskontrollen, die vom italienischen Innenministerium und Europol mit Unterstützung der Kommission formalisiert wurde, gelten die Vereinbarungen seit dem 1. Dezember 2016 für die Aufnahmemitgliedstaaten, die Europol um derartige Kontrollen ersuchen können, vorausgesetzt sie sind gerechtfertigt und stehen mit dem Mandat von Europol im Einklang.

Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger: Bisher wurden keine allein reisenden unbegleiteten Minderjährigen aus Italien umgesiedelt (lediglich ein von seinen Eltern getrenntes Kind wurde in die Niederlande umgesiedelt). Es muss unbedingt mit der Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen begonnen werden, da seit Anfang 2016 rund 4300 unbegleitete Minderjährige (zumeist aus Eritrea) in Italien ankamen, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen könnten. In Anbetracht dessen, dass einige Mitgliedstaaten über Kapazitäten für Anträge auf die Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger verfügen, bemüht sich die Kommission gemeinsam mit den italienischen Behörden um eine Klärung der Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die Rolle der Vormundschaft und der Justizbehörden in Italien, und um Lösungen, die die Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger ermöglichen. Um diese Verfahren zu beschleunigen und zu straffen, werden die italienischen Behörden zudem ein Drehkreuz speziell für unbegleitete Minderjährige einrichten. Die Kommission geht davon aus, dass die Umsiedlungen nach Klärung dieser Fragen rasch anlaufen werden.

 

Maßnahmen zur Eindämmung der Sekundärmigration: Im Rahmen der von den italienischen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Sekundärmigration überstellt die italienische Polizei regelmäßig Migranten, die irregulär vom Süden in den Norden des Landes gelangt sind, zurück in die Aufnahmeeinrichtungen in Süditalien. Wie vorstehend ausgeführt, hat das EASO (entsprechend dem von den italienischen Behörden angegebenen Bedarf) die Tätigkeit des vielfältig eingesetzten Teams intensiviert, welches in verschiedenen Gebieten, in denen für eine Umsiedlung in Betracht kommende Personen außerhalb der Registrierungsdrehkreuze untergebracht sind, Registrierungen im Hinblick auf Umsiedlungen durchführt. Die Anwesenheit irregulärer Migranten im italienischen Hoheitsgebiet und deren Bewegungen in diesem Gebiet sollten genau überwacht werden, und irreguläre Sekundärmigration sollte verhindert werden.

Wichtigste Empfehlungen an Italien und Griechenland

Bis Dezember 2016 sollte Italien die Verfahren für die Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger endgültig festlegen und die Kapazität der Hotspots weiter erhöhen;

Bis Januar 2017:

osollte Griechenland in der Region Attika einen angemessenen Standort für ein Umsiedlungszentrum mit einer Kapazität von 3000 Plätzen ausweisen;

osollte Italien das Personal der Dublin-Einheit so aufstocken, dass es 1000 Umsiedlungsanträge pro Monat registrieren kann, die erste Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger durchführen und ein Drehkreuz für die Weiterverteilung unbegleiteter Minderjähriger einrichten.

Bis April 2017 sollte Italien das Personal der Dublin-Einheit soweit aufstocken, dass monatlich 1500 Umsiedlungsanträge registriert werden können.

2.4Maßnahmen der Kommission und der EU-Agenturen

Europäische Kommission

Im Bericht werden die wichtigsten Aktivitäten der Kommission hervorgehoben, zu denen auch Nachfolgediskussionen im Rahmen der von der Kommission regelmäßig veranstalteten Sitzungen der Verbindungsbeamten in Griechenland und Italien zählen. Die Kommission leistet Italien und Griechenland weiterhin tagtäglich Unterstützung vor Ort. So hilft sie bei der Koordinierung zwischen verschiedenen Beteiligten und unterstützt die griechischen und italienischen Behörden bei der Ermittlung von Problemen, deren rascher Behebung in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren sowie bei der Entwicklung von speziellen Verfahren. Im Zuge dessen hat die Kommission die Vereinbarung von Regelungen zwischen Italien und Europol im Hinblick auf die vorgehend beschriebenen in Ausnahmefällen durchzuführenden zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterstützt, was derzeit eines der Hauptprobleme darstellt, die den Umverteilungsprozess in Italien verlangsamen. Darüber hinaus erfasst die Kommission derzeit bewährte Vorgehensweisen, um die Bereitstellung von Informationen während des Umsiedlungsverfahrens, einschließlich Informationen vor der Abreise und zur kulturellen Orientierung, zu verbessern, so dass sie Erwartungen besser steuern und damit die Sekundärmigration oder ein Abtauchen verhindern und gleichzeitig das Vertrauen der Antragsteller in die Umverteilungsregelung weiter stärken kann. Diese Problematik sollte bei gesonderten Beratungen im Rahmen der bevorstehenden Sitzungen der Verbindungsbeamten in Griechenland (Dezember 2016) und Italien (Januar 2017) weiter erörtert werden.

Im Zuge ihrer Überwachung der Durchführung der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates hat die Kommission die Mitgliedstaaten, die die Ratsbeschlüsse bisher nur unzureichend durchgeführt haben, ermahnt und wird dies weiterhin tun. Die Kommission hat den Mitgliedstaaten vor Kurzem Schreiben übermittelt, in denen sie diese daran erinnert, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates nachzukommen. Sollten in den kommenden Monaten keine spürbaren Fortschritte erzielt werden, so wird die Kommission nicht zögern, von den ihr nach den Verträgen zustehenden Befugnissen Gebrauch zu machen.

Die für Italien und Griechenland über ihre nationalen Programme im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für die Umverteilung bereitgestellten Mittel, insbesondere der für jede tatsächlich umgesiedelte Person vorgesehene Pauschalbetrag in Höhe von 500 EUR, können auch für Personen verwendet werden, die in assoziierte Länder umgesiedelt werden, sofern solche Umsiedlungen gemäß Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates oder gemäß Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vorgenommen werden.

Da die aktuelle Übertragungsvereinbarung am 31. Dezember 2016 ausläuft, hat die Kommission mit dem UNHCR Gespräche über eine Verlängerung des Mietprogramms für 2017 auf der Grundlage einer aktualisierten Bewertung des griechischen Aufnahmebedarfs aufgenommen.

Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen

Maßnahmen zur Beschleunigung des Umverteilungsprozesses und zur Erhöhung der Registrierungskapazitäten Griechenlands und Italiens: Experten werden für eine Reihe von Aufgaben eingesetzt.

In Griechenland unterstützen derzeit elf Experten den Registrierungsprozess in Thessaloniki und Alexandroupoli unmittelbar durch eine gemeinsame Bearbeitung. Des Weiteren hat das EASO drei Experten zur Bereitstellung von Informationen nach Athen und zwei nach Thessaloniki abgestellt. Ferner unterhält das EASO einen aus vier Experten bestehenden Escalation Desk zur Unterstützung des Registrierungsverfahrens in Athen und unterstützt mit weiteren zwei Experten die Dublin-Einheit. Wie vorstehend erläutert, hat das EASO nach der Vorabregistrierung seine Unterstützung in Bezug auf das Umverteilungsverfahren breiter gefächert und mehr Experten im Bereich Ausschlussindikatoren, Dublin-Verordnung, Einheit der Familie und Dokumentenbetrug sowie leitende Registrierungsbeamte herangezogen. Am 21. November 2016 führte das EASO in Athen mit dem griechischen Asyldienst und der griechischen Polizei eine Auftaktveranstaltung zur Einführung des Zuordnungs-Tools durch. Es wird erwartet, dass Anfang Februar 2017 ein erstes benutzbares Interface für das Zuordnungs-Tool zur Verfügung steht.

In Italien hat das EASO gegenwärtig 50 der 74 bei den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern angeforderten Experten eingesetzt: 13 Experten in den Hotspots, 10 Experten in zwei mobilen Teams (in Rom und Catania), 10 Experten in Registrierungsdrehkreuzen, 6 Experten im vielfältig eingesetzten Team für die Registrierung und 11 Experten in der Dublin-Einheit in Rom. Das EASO stellt zudem bis zu 48 kulturelle Mediatoren (für Arabisch, Tigrinya und Kurdisch) zur Verfügung, um den Umverteilungsprozess zu unterstützen (zum 5. Dezember sind 42 kulturelle Mediatoren vor Ort im Einsatz). Im Berichtszeitraum hat das EASO (entsprechend dem von den italienischen Behörden angegebenen Bedarf) die Tätigkeit des vielfältig eingesetzten Teams intensiviert, welches an verschiedenen Orten, an denen für eine Umsiedlung in Betracht kommende Personen außerhalb der Registrierungsdrehkreuze untergebracht sind, Registrierungen im Hinblick auf Umsiedlungen durchführt. 26 Dieses Team unterstützt ferner die örtlichen Questure, indem es Polizeibeamte darin schult, Registrierungen selbst durchzuführen.

Das EASO arbeitet auch daran, angemessene und effiziente Arbeitsbedingungen für seine Teams in den Hotspots sicherzustellen. An einigen Hotspots und Drehkreuzen wurden 5 mobile Büros (Container) eingerichtet (1 am Hotspot in Trapani, 2 an den Drehkreuzen in Villa Sikania bzw. in Bari) und ein weiteres wird im Hafen von Augusta eingerichtet, in dem viele Ausschiffungen stattfinden. Den italienischen Behörden wurde ferner technische Ausrüstung (Computer) zur Verfügung gestellt, um damit die Arbeit im Zusammenhang mit der Umsiedlung zu unterstützen (5 Arbeitsstationen wurden in jedem Registrierungsdrehkreuz und in der Questura in Rom zur Verfügung gestellt, weitere 20 werden in der Dublin-Einheit eingerichtet, sobald die interne Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen wurde, um sie an das bestehende System anzuschließen).

Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. Oktober 2016 hat das EASO einen Aktionsplan erarbeitet, um die volle Einsatzbereitschaft des Asyl-Einsatzpools sicherzustellen und um die Benennung von Experten durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern, indem es u. a. ein Pilotprogramm zur Schulung von Experten mit weniger Erfahrung, die in Griechenland eingesetzt werden sollen, anbietet und den Einsatz von Experten ermöglicht, die nicht zum ständigen Personal der Verwaltung der teilnehmenden Länder gehören.

Wichtigste Empfehlungen an EU-Agenturen und Durchführungspartner

Das EASO sollte weiter an der Einsatzbereitschaft des Asyl-Einsatzpools arbeiten und die enge Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Verbesserung der Bereitstellung von Informationen fortsetzen (einschließlich der Produktion spezieller Videos für bestimmte Mitgliedstaaten bis spätestens Januar 2017); das EASO sollte sicherstellen, dass bis Februar 2017 das erste benutzbare Interface für das Zuordnungs-Tool zur Verfügung steht.

Der UNHCR sollte sich weiter darum bemühen, bis Januar 2017 schrittweise eine Auslastungsquote von annähernd 100 % zu erzielen;

Die IOM sollte ihre Kapazitäten bis Februar so steigern, dass sie die Zielvorgabe der Umsiedlung von 1500 Personen pro Monat aus Italien und 3000 Personen pro Monat aus Griechenland erreichen kann.

3Neuansiedlung

Aus den von den teilnehmenden Ländern vorgelegten Informationen geht hervor, dass zur Halbzeit der Durchführung der Neuansiedlungsregelung über die Hälfte der 22 504 Neuansiedlungen, die im Rahmen der Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 vereinbart worden waren, abgeschlossen waren. In der Zeit bis zum 5. Dezember 2016 sind 13 887 Personen in 21 Staaten (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Königreich) neu angesiedelt worden. Schweden, das Vereinigte Königreich und Finnland sowie die assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein und Island sind ihren Zusagen bereits nachgekommen.

Die Mehrzahl der an der Regelung teilnehmenden Staaten gab an, in erster Linie – aber nicht ausschließlich – Syrer aufzunehmen, die sich in Jordanien, im Libanon und der Türkei aufhalten. Hierunter fallen auch die in der Türkei aufhältigen Syrer, die die Mitgliedstaaten gemäß der Erklärung EUTürkei vom 18. März neu ansiedeln wollen.

Die Zahl der Neuansiedlungen aus der Türkei nimmt in dem Maß weiter zu, in dem die Mitgliedstaaten die ihnen von der Türkei über den UNHCR zugestellten Unterlagen bewerten. Die Mitgliedstaaten bereiten weitere Neuansiedlungsmaßnahmen sowie Missionen in die Türkei vor, um Gespräche mit Neuansiedlungs-Kandidaten durchzuführen. Die türkischen Behörden arbeiten an den nächsten Kandidatenlisten, die 3000 Personen umfassen werden und im Dezember übermittelt werden sollen.

Seit dem 4. April 2016 wurden 2761 27  Syrer aus der Türkei im Rahmen der Neuansiedlungskomponente der in der Erklärung EU-Türkei vereinbarten 1:1-Regelung neu angesiedelt. Darüber hinaus erhielten 340 Personen eine Bewilligung und warten nun auf eine Neuansiedlung. Seit dem letzten Bericht wurden insgesamt 544 Personen im Rahmen dieses Mechanismus neu angesiedelt, was ungefähr der Zahl der Neuansiedlungen der vorangegangenen Monate entspricht (506 im Oktober, 431 im September und 418 im August), wobei die Zahl der verbleibenden Zusagen insgesamt 10 889 beträgt.

Im Rahmen der 1:1Regelung wurden bisher Neuansiedlungen in Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien und Schweden durchgeführt.

Wie bereits berichtet, wurde der Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates 28 zur Änderung des zweiten Umsiedlungsbeschlusses des Rates angenommen. Die Änderung ermöglicht den Mitgliedstaaten, ihre jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen der Zuweisung von 54 000 Personen durch die Umsiedlung oder die legale Aufnahme von in der Türkei aufhältigen syrischen Staatsbürgern zu erfüllen. Die Änderung erfordert eine Abänderung der nationalen AMIFProgramme. Als umgehende Reaktion auf die Annahme des Beschlusses (EU) 2016/1754 des Rates und im Rahmen der Änderung der nationalen AMIFProgramme hat die Kommission von den Mitgliedstaaten bereits erste Hinweise über die Zahl der in der Türkei aufhältigen Syrer erhalten, die die Mitgliedstaaten im Rahmen des Beschlusses legal in ihrem Hoheitsgebiet aufzunehmen gedenken. Ausgehend von diesen Hinweisen planen die Mitgliedstaaten, ca. 33 000 Syrer aus der Türkei legal aufzunehmen.

Der am 13. Juli 2016 angenommene Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union 29 wird derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen geprüft.

4Weiteres Vorgehen

Die Staats- und Regierungschefs haben in verschiedenen Foren wiederholt die Dringlichkeit der Lage festgestellt und weitere Maßnahmen gefordert, um die Umsetzung der Umverteilungsregelung als wichtigen Ausdruck der Solidarität zu beschleunigen. Der Europäische Rat hat die Mitgliedstaaten auf seiner Oktober-Tagung erneut aufgefordert, die Anstrengungen weiter zu verstärken, um die Umsiedlung zu beschleunigen.

Die Kommission arbeitet gemeinsam mit den griechischen und italienischen Behörden, den Mitgliedstaaten und dem EASO, Frontex und Europol sowie mit dem UNHCR und der IOM fortlaufend daran, das Umverteilungsverfahren vor Ort zu unterstützen und zu verbessern. Nun wurden Regelungen mit Europol getroffen. Das EASO, Frontex, Europol, der UNHCR und die IOM unterstützen Italien und Griechenland verstärkt dabei, das Umverteilungsverfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Italien und Griechenland haben ihre Kapazitäten weiter ausgebaut. Einige Mitgliedstaaten haben sich aufrichtig für die Umverteilung eingesetzt und entscheidend zu den positiven Entwicklungen hinsichtlich der Zusagen und den tatsächlich durchgeführten Umsiedlungen in den letzten Monaten beigetragen.

Diese gemeinsamen Anstrengungen haben erhebliche Fortschritte ermöglicht. Die Umsiedlungen aus Italien weisen (nach monatelanger Stagnation) eine positive Tendenz auf, und die Umsiedlungen aus Griechenland haben sich bei 1000 Überstellungen pro Monat eingependelt. Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen über die Zahl der in Italien und Griechenland für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Personen sollte es möglich sein, bis September 2017 alle in Betracht kommenden Antragsteller zu überstellen. Damit dieses Ziel erreicht und ein reibungsloser und tragfähiger Umsiedlungsablauf sichergestellt werden kann, ist es nach Ansicht der Kommission erforderlich, dass ab Dezember 2016 monatlich mindestens 2000 Personen aus Griechenland und mindestens 1000 Personen aus Italien zum Zweck der Umsiedlung überstellt werden und dass sich die Zahl der Überstellungen zum Zweck der Umsiedlung ab April 2017 im Falle Griechenlands auf mindestens 3000 Personen und im Falle Italiens auf mindestens 1500 Personen pro Monat belaufen sollte.

Diese Zielvorgaben können erreicht werden, wenn alle Mitgliedstaaten baldmöglichst im Einklang mit den vorstehenden Zielvorgaben monatliche Zusagen übermitteln und monatliche Umsiedlungen vornehmen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern geht mit gutem Beispiel voran. Ihnen sollten sich jetzt die anderen Mitgliedstaaten anschließen, denn nur mit geeinten Kräften wird es gelingen, Italien und Griechenland zu entlasten. Dazu wäre es auch erforderlich, dass die Mitgliedstaaten weiterhin regelmäßig Experten benennen, um den verschiedenen Aufrufen des EASO regelmäßig Folge zu leisten und dafür zu sorgen, dass erfahrenere und stärker spezialisierte Fachkräfte für längere Zeiträume entsandt werden.

Für die Erreichung dieser Ziele wäre es zudem notwendig, dass Italien schrittweise seine Kapazität für die Registrierung von für eine Umsiedlung infrage kommenden Antragstellern auf monatlich 1000 bis Januar 2017 und auf monatlich 1500 bis April 2017 erhöht. In Anbetracht der großen Zahl unbegleiteter Minderjähriger in Italien sollte das Land zudem ein Drehkreuz speziell für unbegleitete Minderjährige einrichten und bis Januar 2017 die erste Umsiedlung dieser Gruppe von schutzbedürftigen Antragstellern durchführen. Griechenland sollte bis Januar 2017 in der Region Attika den Standort für ein Umsiedlungszentrum mit einer Kapazität von 3000 Plätzen festlegen; dies wird eine weitere Beschleunigung der letzten Abschnitte des Umverteilungsverfahrens ermöglichen und die Erreichung der monatlichen Zielvorgaben für die Umverteilung erleichtern.

Den wiederholten Forderungen der Staats- und Regierungschefs müssen nun entschlossene Maßnahmen der zuständigen nationalen Stellen folgen. Die Aufnahmemitgliedstaaten sollten auf dem bisher Erreichten aufbauen, indem sie auf diese Aufforderungen umfassend reagieren, und sie sollten die Empfehlungen der Kommission beherzigen und so ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und den Grundsatz der Solidarität in die Praxis umsetzen.

Die Kommission wird die Lage genau beobachten und erforderlichenfalls diese Zielvorgaben anpassen. Die Kommission wird zudem weiterhin regelmäßig über die Durchführung der beiden Umsiedlungsbeschlüsse des Rates Bericht erstatten und im Februar 2017 ihren neunten Bericht vorlegen. Sie behält sich vor, Maßnahmen gegen jene Mitgliedstaaten einzuleiten, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten.

Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten auch weiterhin ihren Verpflichtungen zur Neuansiedlung nachkommen, und zwar auch im Rahmen der Umsetzung der Erklärung EUTürkei. 30  

(1)

     COM(2016) 720 final.

(2)

     Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Oktober 2016 http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/10/21-european-council-conclusions/

(3)

     Zahl der von Griechenland gemeldeten irregulären Grenzübertritte aus der Türkei über Land- und Seegrenzen zwischen dem 7. November und dem 4. Dezember laut Joint Operations Reporting Applications.

(4)

     Quelle: griechische Behörden.

(5)

     Quelle: Italienisches Innenministerium; Angaben für den Zeitraum vom 7. November bis zum 4. Dezember.

(6)

     Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Neuansiedlung von 20 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, durch multilaterale und nationale Regelungen (Dok. 11130/15).

(7)

     SN 38/16 vom 18.3.2016.

(8)

     In Artikel 2 Buchstabe l der Anerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2011/95/EU) wird der Begriff „unbegleiteter Minderjähriger“ als Minderjähriger (unter 18 Jahren) definiert, „der ohne Begleitung eines für ihn nach dem Gesetz oder der Praxis des betreffenden Mitgliedstaats verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einreist“ [Hervorhebung hinzugefügt]. Infolge der Unterschiede nach dem Gesetz oder der Praxis zwischen den Mitgliedstaaten ist die Definition des Begriffs unbegleiteter Minderjähriger von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, sodass von ihren Eltern getrennte Kinder – darunter auch mit Erwachsenen verheiratete Minderjährige – in einigen Mitgliedstaaten als unbegleitete Minderjährige gelten und in anderen wiederum nicht. Dies führt zudem zu Ungenauigkeiten bei der Berichterstattung der Gesamtzahl der umgesiedelten unbegleiteten Minderjährigen, da einige Mitgliedstaaten nur die unbegleiteten Minderjährigen erfassen und umgesiedelte von ihren Eltern getrennte Kinder bei der Berichterstattung nicht berücksichtigen.

(9)

     Es werden nur die für eine mögliche Umsiedlung infrage kommenden Staatsangehörigkeiten genannt.

(10)

      http://asylo.gov.gr/en/wp-content/uploads/2016/08/Preregistration-data_template_5_EN_EXTERNAL.pdf.  

(11)

     Die größte Gruppe unbegleiteter Minderjähriger in Griechenland sind Afghanen, die nicht für eine Umsiedlung infrage kommen. Die griechische Regierung steht mit mehreren Mitgliedstaaten in Kontakt, um eine mögliche freiwillige Überstellung dieser Minderjährigen mit einem anderen Status als den des Antragstellers auf internationalen Schutz zu verhandeln.

(12)

     Hier ist anzumerken, dass die griechischen Behörden und die IOM nicht dieselbe Definition für unbegleitete Minderjährige verwenden; folglich unterschieden sich die von den griechischen Behörden gemeldeten Zahlen von denen der IOM. Den Angaben der IOM zufolge beläuft sich die Gesamtzahl der im Berichtszeitraum umgesiedelten Minderjährigen auf 23. Die im vorliegenden Dokument verwendeten Angaben stammen von den griechischen Behörden.

(13)

     212 nach Deutschland, 167 nach Frankreich, 38 nach Litauen, 32 nach Luxemburg, 10 nach Malta, 138 in die Niederlande, 20 nach Norwegen, 14 nach Portugal, 156 nach Rumänien, 6 in die Slowakei, 41 nach Slowenien und 2 nach Finnland. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei zwei nach Rumänien umgesiedelten Personen, die gemeldet wurden, um Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung handelt.

(14)

     187 nach Deutschland, 51 nach Frankreich, 45 in die Niederlande, 60 nach Norwegen, 37 nach Finnland und 21 in die Schweiz.

(15)

     Die Tatsache, dass weniger Mitgliedstaaten in Italien aktiv sind, liegt u. a. darin begründet, dass Italien den Aufnahmemitgliedstaaten konsequent verbietet, Ausnahmefälle betreffende zusätzliche Sicherheitsbefragungen in Italien durchzuführen. So wurden von Estland und Irland einmal Zusagen gegeben, da sie aber keine Sicherheitsbefragungen durchführen durften, halten sie sich aktuell mit weiteren Zusagen zurück. Die Tschechische Republik übermittelte Italien zwei Zusagen. Da die Tschechische Republik die zehn von Italien übermittelten Anträge abgelehnt hatte, richtete Italien keine neuen Ersuchen an die Tschechische Republik, als diese erneut eine Zusage machte. Auch Litauen lehnte die ersten von Italien übermittelten Umsiedlungsersuchen ab; obwohl Litauen fast monatlich Zusagen macht, übermittelte Italien keine weiteren Umsiedlungsersuchen. Die neue Regelung mit Europol dürfte dazu beitragen, einige dieser Mängel zu beheben.

(16)

     236 nach Deutschland, 323 nach Frankreich, 131 nach Irland, 20 nach Lettland, 67 in die Niederlande, 31 nach Portugal und 19 nach Rumänien.

(17)

     251 nach Deutschland, 20 nach Luxemburg, 151 nach Norwegen und 195 in die Schweiz.

(18)

     Malta und Finnland sind auf einem guten Weg, ihre Verpflichtungen sowohl für Italien als auch für Griechenland zu erfüllen, während Estland, Litauen und Lettland ihre Verpflichtungen für Griechenland erfüllen dürften.

(19)

     Deutschland 500 für Italien und 500 für Griechenland, Estland 20 für Griechenland, Frankreich 400 für Griechenland, Irland 81 für Griechenland, Lettland 10 für Griechenland, die Niederlande 50 für Italien und 100 für Griechenland, Portugal 100 für Griechenland und die Slowakei 10 für Griechenland.

(20)

     Norwegen 135 für Italien und 80 für Griechenland und die Schweiz 200 für Italien (Norwegen hatte im vorangegangenen Berichtszeitraum 70 Plätze zugesagt, die nicht berücksichtigt worden waren).

(21)

     Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 wurde für Österreich die Umsiedlung von bis zu 30 % der Österreich gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates zugewiesenen Antragsteller vorübergehend ausgesetzt. Folglich wird die Umsiedlung von 1065 Antragstellern nach Österreich bis zum 11. März 2017 ausgesetzt. Österreich ist jedoch nach dem Beschluss (EU) 2015/1601 weiterhin verpflichtet, Personen im Rahmen der übrigen Zuweisung aufzunehmen; daher sind Zusagen seitens Österreichs und Überstellungen nach Österreich dennoch erforderlich.

(22)

     Anfang April setzte Polen die Bearbeitung von 73 Umsiedlungsersuchen aus, die der griechische Asyldienst an Polen gerichtet hatte, nachdem Polen am 16. Dezember 2015 eine Zusage dafür übermittelt hatte; damit setzte Polen de facto das Umverteilungsverfahren dreieinhalb Monate nach Übermittlung der Zusage aus. Das Gleiche gilt für Ersuchen aus Italien.

(23)

     Diese Zahl umfasst die im Rahmen des UNHCR-Mietprogramms vorgesehenen Plätze und die vom griechischen Asyldienst eingerichteten und auf dem griechischen Festland und in den Hotspots bereitgestellten Aufnahmeplätze. http://www.media.gov.gr/images/prosfygiko/REFUGEE_FLOWS-27-10-2016.pdf  

http://data.unhcr.org/mediterranean/documents.php?page=1&view=grid&Country[]=83

Diese vorübergehenden Notunterkünfte und dauerhaften Aufnahmeeinrichtungen wurden in den Hotspots auf den Ägäischen Inseln sowie auf dem Festland eingerichtet. Ausgehend von den der Kommission vorliegenden Informationen standen zum 17. November 2016 1191 Plätze in Unterkünften für unbegleitete Minderjährige zur Verfügung, wobei es keine Rolle spielte, ob es sich dabei um Asylsuchende handelt. Bis Ende 2016 sollen weitere 130 für unbegleitete Minderjährige geeignete Plätze eingerichtet werden.

(24)

     Die im Januar 2016 mit dem UNHCR geschlossene Übertragungsvereinbarung für das Mietprogramm im Umfang von 20 000 Plätzen kommt vor allem Asylsuchenden zugute, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen. Die Übertragungsvereinbarung wurde im Juli 2016 überarbeitet, um in ihrem Wortlaut klarer zum Ausdruck zu bringen, dass die Unterbringungsregelung auch vorsieht, dass in vom UNHCR verwalteten Umsiedlungszentren Plätze bereitgestellt werden können und dass nicht nur für eine Umsiedlung infrage kommende Personen, sondern auch andere Asylsuchende zur Zielgruppe der Unterbringungsregelung gehören. Der UNHCR hat zugesagt, 6000 Plätze aus dem Mietprogramm für Umsiedlungszentren zur Verfügung zu stellen, um sämtliche vollständig registrierten für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragsteller unterzubringen.

(25)

      http://www.libertaciviliimmigrazione.dlci.interno.gov.it/sites/default/files/allegati/hotspots_sops_-_english_version.pdf.

(26)

     Bislang war das Team an folgenden Orten tätig: Bologna, Cagliari, Chieti, Cosenza, Florenz, Foggia, Genua, Grosseto, Latina, Mailand, Modena, Neapel, Parma, Pisa, Potenza, Salerno, Teramo, Turin, Treviso, Venedig, Verona und Vicenza.

(27)

     Diese Zahl enthält die Neuansiedlungen, die im Rahmen des 1:1Mechanismus in der EU und in Norwegen durchgeführt wurden.

(28)

     ABl. L 268 vom 1.10.2009, S. 82-84.

(29)

     COM(2016) 468 final.

(30)

     Vierter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EUTürkei (COM(2016) 792 final).

Top

Brüssel, den 8.12.2016

COM(2016) 791 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Achter Fortschrittsbericht


Anhang 1: Umsiedlungen aus Griechenland, Stand 6. Dezember 2016

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umgesiedelt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

Österreich 2

1491

Belgien

400

177

2415

Bulgarien

260

29

831

Kroatien

10

10

594

Zypern

95

42

181

Tschechische Republik

30

12

1655

Estland

169

66

204

Finnland

740

542

1299

Frankreich

3370

2091

12 599

Deutschland

1740

408

17 209

Ungarn

988

Island

Irland

414

109

240

Lettland

259

140

295

Liechtenstein

10

Litauen

460

185

420

Luxemburg

160

136

309

Malta

52

34

78

Niederlande

950

767

3797

Norwegen

230

20

Polen

65

4321

Portugal

1230

459

1778

Rumänien

1022

499

2572

Slowakei

30

9

652

Slowenien

100

101

349

Spanien

750

348

6647

Schweden 3

2378

Schweiz

130

28

INSGESAMT

12 676

6212

63 302

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(3)

     Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.

Top

Brüssel, den 8.12.2016

COM(2016) 791 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Achter Fortschrittsbericht


Anhang 2: Umsiedlungen aus Italien, Stand 6. Dezember 2016

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umgesiedelt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

Österreich 2

462

Belgien

130

29

1397

Bulgarien

140

471

Kroatien

16

9

374

Zypern

45

10

139

Tschechische Republik

20

1036

Estland

8

125

Finnland

530

359

779

Frankreich

350

282

7115

Deutschland

1510

207

10 327

Ungarn

306

Island

Irland

20

360

Lettland

75

8

186

Liechtenstein

Litauen

60

251

Luxemburg

60

40

248

Malta

47

46

53

Niederlande

425

331

2150

Norwegen

440

80

Polen

35

1861

Portugal

388

261

1173

Rumänien

680

43

1608

Slowakei

250

Slowenien

30

23

218

Spanien

150

50

2676

Schweden 3

50

39

1388

Schweiz

630

133

INSGESAMT

5839

1950

34 953

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(3)

     Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.

Top

Brüssel, den 8.12.2016

COM(2016) 791 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Achter Fortschrittsbericht


Anhang 3: Neuansiedlung –
Stand zum 5. Dezember 2016 entsprechend den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015

und entsprechend dem „1:1-Mechanismus“ mit der Türkei (seit dem 4. April 2016 in Anwendung)

Mitgliedstaat /
Assoziierter Staat

Zusagen im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015

Insgesamt im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und des 1:1-Mechanismus mit der Türkei neu angesiedelte Personen

Drittland, aus dem die Neuansiedlung erfolgt ist

Österreich

1900

1501 1

Libanon: 881; Jordanien: 442; Türkei: 177; Irak: 1

Belgien

1100

569

Libanon: 415; Türkei: 102 (davon 98 im Rahmen des 1:1-Mechanismus); Jordanien: 28; Ägypten: 24

Bulgarien

50

0

Kroatien

150

0

Zypern

69

0

Tschechische Republik

400

52

Libanon: 32; Jordanien: 20

Dänemark

1000

481

Libanon, Uganda

Estland

20

11

Türkei: 11 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Finnland

293 2

293 3

Libanon: 245; Ägypten: 37; Jordanien: 4; Irak: 3; Jemen: 2; Israel 2; Türkei: 140 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015)

Frankreich

2375 4

1739

Türkei: 423 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (davon 249 innerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015 und 174 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015), die übrigen Personen aus Libanon und Jordanien

Deutschland

1600

1060

Türkei: 1060 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Griechenland

354

0

Ungarn

0

0

Island

50

50 5

Libanon

Irland

520

500

Libanon

Italien

1989

631

Libanon: 490; Türkei: 82 im Rahmen des 1:1-Mechanismus; Sudan: 48; Jordanien: 11

Lettland

50

6

Türkei: 6 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Liechtenstein

20

20

Türkei

Litauen

70

25

Türkei: 25 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Luxemburg

30

0 6

Türkei: 52 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015)

Malta

14

0

Niederlande

1000

803

Libanon: 339; Türkei: 374 (davon 367 im Rahmen des 1:1-Mechanismus); Kenia: 70; Äthiopien: 8; Jordanien: 7; Israel: 2; Marokko: 1; Ägypten 1; Saudi-Arabien 1

Norwegen

3500

2635

Libanon: 2446; Türkei: 172 (davon 150 im Rahmen des 1:1-Mechanismus); Jordanien: 17

Polen

900

0

Portugal

191

12 7

Türkei: 12 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Rumänien

80

0

Slowakei

100

0

Slowenien

20

0

Spanien

1449

289

Libanon: 232; Türkei: 57 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Schweden

491

491 8

Türkei: 278 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (davon 269 innerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015); Sudan: 124; Kenia: 80; Libanon: 8; Irak: 8; Ägypten: 1; Jordanien: 1 

Schweiz

519

519

Libanon: 431; Syrien: 88

Vereinigtes Königreich

2200

2200 9

Jordanien, Libanon, Türkei, Ägypten, Irak und andere Länder

INSGESAMT

22 504

13 887

 

Insgesamt wurden 2761 10 Personen aus der Türkei im Rahmen des 1:1-Mechanismus neu angesiedelt, davon 2386 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015

(1)

     Diese Zahl schließt Fälle im Rahmen des österreichischen Humanitären Aufnahmeprogramms mit ein.

(2)

  Diese Zahl ist Teil der finnischen nationalen Quote für 2016, die 750 neu anzusiedelnde Personen vorsieht.

(3)

     In dieser Zahl sind nicht die im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei neu angesiedelten 140 Syrer enthalten, die über das finnische nationale System aufgenommen wurden.

(4)

     Diese Zahl kommt zum nationalen Jahreskontingent und zu früheren Zusagen Frankreichs hinzu.

(5)

Island hat insgesamt 56 Personen neu angesiedelt.

(6)

Zwar fanden noch keine Neuansiedlungen im Rahmen der Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 statt, doch wurden 52 Syrer im Rahmen des nationalen Programms Luxemburgs neu angesiedelt.

(7)

     Portugal hat im Jahr 2015 im Rahmen des nationalen Programms 39 Flüchtlinge aus Ägypten neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015).

(8)

     Schweden hat im Jahr 2015 im Rahmen seines nationalen Programms 1900 Personen neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015).

(9)

Bis Juni 2016 wurden insgesamt 3439 Personen im Rahmen bestehender nationaler Neuansiedlungsregelungen des Vereinigten Königreichs im Vereinigten Königreich neu angesiedelt.

(10)

In dieser Zahl sind die im Rahmen des 1:1-Mechanismus in Norwegen neu angesiedelten 150 Syrer enthalten.

Top