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Document 52014DC0903

    MITTEILUNG DER KOMMISSION MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Eine Investitionsoffensive für Europa

    /* COM/2014/0903 final */

    52014DC0903

    MITTEILUNG DER KOMMISSION MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Eine Investitionsoffensive für Europa /* COM/2014/0903 final */


    MITTEILUNG DER KOMMISSION MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK

    Eine Investitionsoffensive für Europa

    „Meine erste Priorität als Kommissionspräsident gilt der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Belebung der Investitionstätigkeit in Europa, um auf diese Weise neue Arbeitsplätze zu schaffen.“

    „Wir brauchen intelligentere Investitionen, mehr Zielgerichtetheit, weniger Regulierung und mehr Flexibilität bei der Nutzung der [auf Unionsebene verfügbaren] öffentlichen Mittel.“

    „Auf diese Weise dürften wir in der Lage sein, in den nächsten drei Jahren bis zu 300 Mrd. EUR an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen für die Realwirtschaft zu mobilisieren.“

    „Diese zusätzlichen Investitionen sollten vorrangig in Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Breitband- und Energienetze und Verkehrsinfrastruktur in Industriegebieten), in die Bildung, Forschung und Innovation und in die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz fließen. Vor allem aber muss in großem Maßstab in Maßnahmen investiert werden, die Arbeitsplätze für die junge Generation schaffen.“

    (Politische Leitlinien von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, 15. Juli 2014, Rede vor dem Europäischen Parlament)

    1. Eine Investitionsoffensive für Europa

    Die Zeit drängt: Europa braucht unbedingt ein Investitionsprogramm. Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise ist das Investitionsniveau in der EU seit seinem Höchststand von 2007 erheblich gesunken (um etwa 15 %[1]) und liegt damit weit unter seinem historischen Trend. Für die kommenden Jahre wird lediglich eine teilweise Erholung prognostiziert. Dadurch werden die Konjunkturbelebung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, das langfristige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit gedämpft.

    Es gibt weder eine einfache Lösung noch ein Patentrezept. Die allgemeine Ungewissheit in Bezug auf die Wirtschaftslage sowie die hohe öffentliche und private Verschuldung in Teilen der EU-Wirtschaft und deren Auswirkungen auf das Kreditrisiko grenzen unseren Handlungsspielraum ein. Gleichzeitig bestehen jedoch erhebliche Sparguthaben und – im Gegensatz zur Situation vor einigen Jahren – eine hohe finanzielle Liquidität, die mobilisiert werden könnten. Zudem gibt es in Europa zurzeit einen hohen Investitionsbedarf und zahlreiche wirtschaftlich rentable Projekte, für die Finanzierungsquellen gesucht werden. Die Herausforderung besteht deshalb darin, die Ersparnisse und die finanzielle Liquidität produktiv zu nutzen, um eine nachhaltige Beschäftigung und ein nachhaltiges Wachstum in Europa zu fördern.

    Es gilt an verschiedenen Fronten gleichzeitig zu handeln und dabei sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite der Wirtschaft tätig zu werden.[2] Wir brauchen Vertrauen in die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, klare und vorhersagbare politische Strategien und einen eben solchen rechtlichen Rahmen, eine effiziente Verwendung knapper öffentlicher Mittel, Vertrauen in das wirtschaftliche Potenzial von in der Entwicklung befindlichen Investitionsvorhaben und eine Risikotragfähigkeit, die groß genug ist, um das Interesse von Projektträgern zu wecken, mehr Investitionen zu mobilisieren und Anreize für private Investoren zu schaffen. All diese Aufgaben müssen von den öffentlichen Stellen aller Ebenen angepackt werden.

    Den Mitgliedstaaten und den Regionalbehörden kommt eine wichtige Rolle bei der Durchführung der notwendigen Strukturreformen, der Ausübung haushaltspolitischer Aufgaben, der Schaffung von Rechtssicherheit und der Ankurbelung von Investitionen für mehr Wachstum und Beschäftigung zu. Mitgliedstaaten mit haushaltspolitischem Handlungsspielraum sollten mehr investieren. Mitgliedstaaten mit eher begrenzten haushaltspolitischen Möglichkeiten sollten investitions- und wachstumsbezogenen Ausgaben in ihrem Haushalt Vorrang geben, die EU-Mittel besser nutzen und bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen schaffen. Auf diese Weise lässt sich viel auf nationaler und auf regionaler Ebene erreichen. Die Kommission wird die diesbezüglichen Fortschritte gemeinsam mit den anderen EU-Organen und den Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik lenken und verfolgen.

    Das Investitionsprogramm soll diese Anstrengungen ergänzen. Es gründet sich auf drei Komponenten, die sich gegenseitig stärken: 1.) Mobilisierung von zusätzlichen Investitionsmitteln in Höhe von mindestens 315 Mrd. EUR in den nächsten drei Jahren, um die Wirkung der öffentlicher Mittel zu maximieren und private Investitionen zu erschließen, 2.) gezielte Initiativen, durch die sichergestellt wird, dass diese zusätzlichen Investitionen auf die Bedürfnisse der Realwirtschaft abgestimmt sind, und 3.) Maßnahmen zur Verbesserung der Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen und zum Abbau von Investitionshemmnissen mit dem Ziel, Europa für Investitionen attraktiver zu machen und so die Auswirkungen des Investitionsprogramms zu vervielfachen.

    Was die ersten beiden Komponenten anbelangt, so wird das Investitionsprogramm für Europa gemeinsam von der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) als strategische Partner mit dem klaren Ziel auf den Weg gebracht, auf allen Ebenen weitere Akteure in dieses Unterfangen einzubinden. Hinsichtlich der dritten Komponente wird die Kommission sowohl in ihrem nächsten Arbeitsprogramm als auch gemeinsam mit den anderen EU-Organen und den Mitgliedstaaten Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters ergreifen.

    Abbildung 1: Das Investitionsprogramm für Europa

    Je mehr Akteure (Mitgliedstaaten, nationale Förderbanken, Regionalbehörden und private Investoren) sich an dem Investitionsprogramm beteiligen, desto größer wird seine Wirkung sein. Alle haben ihren Teil beizutragen. Die Kommission ist besonders erfreut, dass diesbezüglich bereits eine gewisse Dynamik entstanden ist, wie das positive Echo[3] zeigt, das das Programm in den vergangenen Wochen auf europäischer und globaler Ebene gefunden hat.

    Ziel ist es, bis Ende 2017 mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen für die Realwirtschaft zu mobilisieren. Das Investitionsprogramm ergänzt die bestehenden Maßnahmen und soll dafür sorgen, dass jeder Euro an öffentlichen Mitteln, der über neue oder bestehende Instrumente mobilisiert wird, optimal genutzt wird. Wenn wir in allen Bereichen des Programms rasch handeln, können wir zusammen mehr erreichen als bei einem unkoordinierten Vorgehen möglich wäre und sogar mehr Mittel als die genannten 315 Mio. EUR beitragen.

    Das Investitionsprogramm verfolgt drei miteinander verbundene politische Ziele:

    § Umkehrung des Investitionsrückgangs sowie Förderung der Arbeitsplatzbeschaffung und wirtschaftlichen Erholung ohne Belastung der nationalen Haushalte und Neuverschuldung

    § entscheidende Fortschritte bei der Erfüllung der langfristigen Erfordernisse der Wirtschaft und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

    § Stärkung der europäischen Dimension unseres Humankapitals, Produktionspotenzials, und Wissens sowie unserer physischen Infrastrukturen mit besonderem Schwerpunkt auf den für den Binnenmarkt lebenswichtigen Verbundnetzen.

    Wir müssen rasch handeln, um alsbald nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Das Europäische Parlament wird eng in die Umsetzung des Investitionsprogramms eingebunden werden, und der Europäische Rat wird ersucht, das Gesamtkonzept auf seiner Tagung vom 18.-19. Dezember 2014 zu billigen.

    Die Kommission und die EIB werden Anfang 2015 auf allen Ebenen die Arbeit mit den betreffenden Akteuren aufnehmen. Durch ein enges Follow-up wird dafür gesorgt werden, dass die öffentliche Risikotragfähigkeit gut eingesetzt und rationell verwaltet wird, und dass durch gezielte Projekte für mehr Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum gesorgt und die Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt wird.

    2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene

    Die erste Komponente des Investitionsprogramms betrifft die Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in den nächsten drei Jahren. Das hier vorgeschlagene Vorgehen soll ausschließlich auf EU-Ebene erfolgen: Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten und sonstige Wirtschaftsbeteiligte auf, an dieser Initiative mitzuwirken und diese zu ergänzen. Damit möglichst rasch Ergebnisse erzielt werden können, kann das vorgeschlagene Vorgehen über den aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen für den EU-Haushalt 2014-2020 finanziert werden.

    Dafür müssten Teile des EU-Haushalts sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene anders verwendet werden. Hauptgedanke ist, mit öffentlichen Mitteln für eine größere Risikotragfähigkeit zu sorgen, um das Interesse von Projektträgern zu wecken und Anreize für private Investitionen in rentable Projekte zu schaffen, die sonst nicht in Angriff genommen werden würden. Auf diese Weise würden die öffentlichen Mittel der EU optimal genutzt.

    Auf EU-Ebene wird zu diesem Zweck eine neuer Fonds, der „Europäische Fonds für strategische Investitionen“, aufgelegt, um mit Risiken behaftete langfristige Investitionen zu fördern und dafür Sorge zu tragen, dass KMU und Mid-Cap-Unternehmen[4] einen besseren Zugang zu Risikokapital erhalten. Auf nationaler Ebene kann eine stärker strategisch ausgerichtete Verwendung von Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds einen entscheidenden Unterschied machen.

    Der Europäische Rat wird ersucht, die Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen zu billigen und sich insbesondere durch Verdoppelung der Verwendung von Finanzinstrumenten für eine effizientere Nutzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds einzusetzen. Der erforderliche Legislativvorschlag zur Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen[5] sollte vom Europäischen Parlament und Rat als EU-Gesetzgeber im beschleunigten Verfahren behandelt werden, damit er spätestens im Juni 2015 in Kraft treten kann.

    2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen

    Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) wird in Zusammenarbeit mit der EIB errichtet, um das fundierte Fachwissen und die nachgewiesene Leistungsfähigkeit der EIB nutzen zu können (siehe Abbildung 2). Der Fonds wird innerhalb der EIB-Gruppe aufgelegt.[6] Er wird ein anderes Risikoprofil als die bestehenden Strukturen aufweisen, zusätzliche Quellen der Risikotragfähigkeit bieten und Projekte fördern, die einen größeren Mehrwert für die Wirtschaft und die Gesellschaft bewirken und so die derzeit durch die EIB oder im Rahmen laufender EU-Programme finanzierten Vorhaben sinnvoll ergänzen. Der Palette an möglichen „Produkten“ werden keine Grenzen gesetzt sein, so dass eine Anpassung an die sich wandelnden Markterfordernisse jederzeit möglich ist.

    Zur Einrichtung und zur Unterstützung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen wird im Rahmen des EU-Haushalts eine Garantie in Höhe von 16 Mrd. EUR geschaffen. Die EIB steuert weitere 5 Mrd. EUR bei. Der Fonds wird somit mit erheblicher Finanzkraft starten und seine Tätigkeiten im Laufe der Zeit ausweiten können. Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, entweder direkt oder über ihre nationalen Förderbanken oder ähnliche Strukturen in Form von Kapital zum Fonds beizutragen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Kommission bei der Bewertung der öffentlichen Finanzen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine positive Haltung bezüglich derartiger Kapitalbeiträge zu dem Fonds einnehmen wird. Private Investoren können ebenfalls zu dem Fonds beitragen.

    Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) – anfängliche Struktur (nur EU-Beiträge)

    Die EU-Garantie wird durch vorhandene EU-Mittel aus der Flexibilitätsmarge des EU-Haushalts, aus der Fazilität „Connecting Europe“ und aus dem Programm „Horizont 2020“ aufgestockt. Verglichen mit dem, was diese vorhandenen EU-Mittel andernfalls bewirken könnten, wird ihre Wirkung auf die Realwirtschaft durch ihre Verknüpfung mit dem neuen Fonds um ein Vielfaches gesteigert. Sämtliche Maßnahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen werden durch bewährte Verfahren zur Genehmigung staatlicher Beihilfen abgedeckt sein[7].

    Der Fonds soll für eine größere Risikotragfähigkeit sorgen und zusätzliche Investitionen (hauptsächlich aus privaten, aber auch aus öffentlichen Quellen) in spezifischen Wirtschaftszweigen und Bereichen mobilisieren. Diese Bereiche werden nachfolgend beschrieben.

    Der Fonds wird, was die realen Investitionen in die Wirtschaft anbelangt, voraussichtlich einen Gesamtmultiplikatoreffekt von etwa 1:15 bewirken, da er die Fähigkeit zur Übernahme des Anfangsrisikos besitzen wird, wodurch zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt und mehr Investoren angezogen werden können (siehe Abbildung 3). Anders ausgedrückt: Durch jeden aus dem Fonds fließenden Euro zum Risikoschutz werden im Durchschnitt 15 Euro an realen Investitionen in die Wirtschaft geschaffen, die ohne den Fonds nicht erfolgen würden. Bei dem Multiplikatoreffekt von 1:15 handelt es sich um einen vorsichtig geschätzten Mittelwert, der auf Erfahrungen im Rahmen von EU-Programmen und der EIB basiert. Wie hoch der genaue Multiplikatoreffekt letztendlich sein wird, hängt von der Zusammensetzung der Maßnahmen und den spezifischen Merkmalen der einzelnen Projekte ab.

    Abbildung 3: Der Multiplikatoreffekt des EFSI (auf Erfahrungen beruhende Mittelwerte)

    Zum Vergleich: Die Kapitalerhöhung der EIB im Jahr 2012 hatte einen Multiplikatoreffekt von schätzungsweise 1:18, der sich erwartungsgemäß entwickelt und niederschlägt. Ebenso wird durch jede Milliarde Euro, die von der aktuellen Kreditbürgschaftsfazilität im Rahmen des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) vergeben wird, Kapital in Höhe von mindestens 20 Mrd. EUR für KMU generiert, was einem Multiplikatoreffekt von 1:20 entspricht.

    Der Fonds wird über eine eigene Führungsstruktur verfügen und in Übereinstimmung mit den vereinbarten Investitionsleitlinien verwaltet werden. Sein Leitungsorganwird dafür Sorge tragen, dass die Investitionsleitlinien befolgt werden und sich in den Zielen und Tätigkeiten des Fonds widerspiegeln. Die konkreten Projekte werden von einem unabhängigen Investitionsausschuss unter Prüfung ihrer Tragfähigkeit validiert. Dabei wird sichergestellt, dass durch die öffentlichen Mittel keine privaten Investitionen ausgeschlossen oder verdrängt werden. Alle Projektträger und Investoren werden auf die professionelle Beratung, die Erfahrung und die Unterstützung der EIB-Gruppe zurückgreifen können. Die EIB-Gruppe wird zudem mit eigens dazu abgestelltem Personal Beiträge in Bereichen wie Produktentwicklung, Pipeline-Aufbau und -Strukturierung, technische Unterstützung, Finanzierungskapazität, Kassenverwaltung, Aktiv-Passiv-Management, Garantien, Portfolioverwaltung sowie Buchführung und Berichterstattung leisten.

    Im Falle einer zügigen Einrichtung und eines anfänglichen EU-Beitrags von 21 Mrd. EUR besäße der Fonds das Potenzial, binnen drei Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von schätzungsweise 315 Mrd. EUR zu generieren. Je mehr Mitgliedstaaten und nationale Förderbanken sich an dem Fonds beteiligen, desto größer wird dann auch dessen Wirkung sein.

    2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt

    Aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen werden strategische Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Breitband- und Energienetze und Verkehrsinfrastruktur vor allem in Industriegebieten), in Bildung, Forschung und Innovation sowie in die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz unterstützt, die von europäischer Bedeutung sind. Dabei soll es keine themenbezogenen oder geografischen Vorabzuweisungen geben, damit sichergestellt ist, dass die Projekte nach Maßgabe ihrer Vorteile ausgewählt werden und durch den Fonds ein möglichst großer Zusatznutzen bewirkt wird. Der Fonds wird flexibel sein, da unterschiedliche Regionen unterschiedliche Bedürfnisse im Hinblick auf die Ankurbelung von Investitionen haben.

    Diese aus dem Fonds geförderten Tätigkeiten sollen die Palette der eher herkömmlichen EIB-Maßnahmen sowie die laufenden EU-Programme wie die (für Investitionen in Infrastruktur konzipierte) Fazilität „Connecting Europe“ und das Programm „Horizont 2020“ (für Innovationen, Forschung und Entwicklung) ergänzen. So wird der Europäische Fonds für strategische Investitionen eher die mit größeren Risiken behafteten Teile der verschiedenen Projekte finanzieren und auf diese Weise private Investitionen in weniger risikoreiche Projektteile beträchtlich erleichtern. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2015 gleichzeitig zur Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen umfangreiche, in bereits angenommenen Arbeitsprogrammen vorgesehene Finanzmittel aus der Fazilität „Connecting Europe“ und dem Programm „Horizont 2020“ für die Förderung von Projekten zur Verfügung stehen werden.

    Außerdem wird die EIB-Gruppe bereits Anfang 2015 mit eigenen Ressourcen Tätigkeiten aufnehmen und dem Investitionsprogramm sozusagen einen fliegenden Start ermöglichen.

    In den für eine Förderung in Frage kommenden Bereichen sollte es möglich sein, mit EFSI-Mitteln sowohl Einzelprojekte als auch private, von privaten Investoren und/oder nationalen Förderbanken eingerichtete Fondsstrukturen wie den Europäischen Fonds für langfristige Investitionen (ELTIF)[8] zu unterstützen. Dadurch würde ein zusätzlicher Multiplikatoreffekt entstehen und die Wirkung vor Ort maximiert werden.

    Wie in Abbildung 2 veranschaulicht, wird in Erwägung gezogen, drei Viertel der Ressourcen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen für derartige Tätigkeiten zu verwenden, (um auf diese Weise Investitionen in Höhe von schätzungsweise 240 Mrd. EUR in die Wege zu leiten).

    2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern

    Darüber hinaus wird der EFSI die Ausstattung von KMU und Mid-Cap-Unternehmen in ganz Europa mit Risikokapital fördern und sich dabei für die operative Umsetzung auf den Europäischen Investitionsfonds (EIF, Teil der EIB‑Gruppe) stützen.[9] Durch Bereitstellung höherer direkter Kapitalbeteiligungen und zusätzlicher Garantien zur hochwertigen Verbriefung von KMU‑Darlehen soll den Unternehmen geholfen werden, Eigenkapitaldefizite auszugleichen. Auf diese Weise bekommt das Wachstum neuen Schwung und wird die Schaffung von Arbeitsplätzen, auch für junge Menschen, stimuliert.

    Der EIF hat mit dieser Art von Fördermaßnahmen bereits umfassende Erfahrungen gesammelt. Der Europäische Fonds für Strategische Investitionen sollte demnach dazu dienen, die Tätigkeiten des EIF in einen größeren Maßstab zu übertragen und auf diese Weise neue Wege für nationale Förderbanken zu schaffen, um eigene Maßnahmen in diesem Bereich zu entwickeln. Dies wird die bereits laufende KMU‑Förderung im Rahmen von Programmen wie COSME und Horizont 2020, über die vor allem bereits 2015 Mittel in erheblichem Umfang zur Verfügung stehen werden, ergänzen.

    Wie aus Schaubild 2 ersichtlich, wird ein Viertel der Mittel aus dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen für diese Art von Maßnahmen eingesetzt werden (und somit zu Investitionen in Höhe von rund 75 Mrd. EUR führen).

    2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden

    Von 2014 bis 2020 werden als Teil der europäischen Struktur- und Investitionsfonds 450 Mrd. EUR (bzw. bei Einberechnung nationaler Kofinanzierungsmittel 630 Mrd. EUR) für Investitionen verfügbar sein. Es wird entscheidend darauf ankommen, dass die Mitgliedstaaten und regionalen Behörden die EU‑Mittel so einsetzen, dass sie eine möglichst starke Wirkung entfalten können, und zwar indem sie auf Schlüsselbereiche konzentriert werden und jeder investierte Euro langfristig rentabel zugewiesen wird.

    Besonders wirksam kann die über die Fonds angestrebte Wirkung durch vermehrten Einsatz von Finanzinstrumenten wie Darlehen, Beteiligungskapital und Garantien anstelle herkömmlicher Zuschüsse verstärkt werden. Diese Instrumente sind für viele öffentliche Behörden relativ neu, haben jedoch ein großes Potenzial und beweisen dort, wo sie eingesetzt werden, ihren Wert. Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen dieses Programms verbindlich zusagen, in innovationsträchtigen Schlüsselbereichen (z. B. KMU‑Förderung, Energieeffizienz, Informations‑ und Kommunikationstechnologie und FuE‑Förderung) sehr viel häufiger innovative Finanzinstrumente heranzuziehen. Auf diese Weise würde der Einsatz von Finanzinstrumenten im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds im Programmierungszeitraum 2014-2020 insgesamt mindestens verdoppelt.[10]

    Über diese Instrumente verfügbar gemachte Mittel werden in Verbindung mit Ressourcen, die bei anderen Investoren und Begünstigten mobilisiert werden können, über den Multiplikatoreffekt zu zusätzlichen Investitionen in die Wirtschaft führen. Welchen Umfang der Multiplikatoreffekt in der Wirtschaft schließlich haben wird, hängt von den durchgeführten Investitionsvorhaben und eingesetzten Instrumenten ab. Neben der vor kurzem eingeführten KMU‑Initiative[11] könnten mit Blick auf eine einfachere Verwendung von Finanzinstrumenten durch die verwaltenden Stellen zusätzliche Finanzierungsinstrumente auf EU‑Ebene sowie leicht verfügbare Standard‑Instrumente („off-the-shelf instruments“) eingesetzt werden. Die Kommission wird mit jedem Mitgliedstaat gesondert die zu ergreifenden konkreten Maßnahmen erörtern und den Mitgliedstaaten beratend zur Seite stehen. Die Ergebnisse sollen über ein entsprechendes Monitoring‑System verfolgt werden.

    Im gesamten Programmierungszeitraum 2014-2020 würde dieser neue Ansatz dazu führen, dass knapp 30 Mrd. EUR für innovative Finanzinstrumente zugesagt würden. Daraus ergibt sich eine unmittelbare Hebelwirkung in Form zusätzlich mobilisierter Investitionen im Umfang von 40 bis 70 Mrd. EUR und ein sogar noch höherer Multiplikatoreffekt in der Realwirtschaft. Konservativen Schätzungen zufolge belaufen sich die zusätzlichen Investitionen, die im Zeitraum 2015-2017 mobilisiert werden könnten, auf 20 Mrd. EUR.

    Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten und Regionen den Multiplikatoreffekt von EU‑Mitteln auch durch Kofinanzierung aus nationalen Mitteln über das vorgeschriebene Minimum hinaus verstärken. Da die öffentlichen Mittel in den meisten Mitgliedstaaten begrenzt sind, könnte diese zusätzliche Kofinanzierung von privaten Anlegern kommen, wie das in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall ist.[12]

    Ferner sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die im Rahmen des Programmierungszeitraums 2007-2013 noch verfügbaren EU‑Mittel möglichst wirksam einzusetzen und zu gewährleisten, dass sie in vollem Umfang im Sinne des vorliegenden Investitionsprogramms verwendet werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten dahingehend unterstützen und beraten.

    Parallel zur Umsetzung dieses Investitionsprogramms wird die EIB ihre Darlehensvergabe ausweiten, so dass die Mitgliedstaaten auch mit der EIB zusammenarbeiten sollten, um eine Hebelwirkung für nationale Ressourcen zu erreichen.

    3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

    Die zweite Komponente des Investitionsprogramms sieht gezielte Initiativen vor, mit denen sichergestellt wird, dass die mobilisierten zusätzlichen Finanzmittel für Investitionen den Bedürfnissen der Realwirtschaft entsprechen. Das bedeutet, dass zusätzliche öffentliche und private Gelder in tragfähige Projekte mit einem echten Mehrwert für die europäische soziale Marktwirtschaft fließen müssen. Dies gilt für den neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, stellt aber darüber hinaus eine Herausforderung für Europa als Ganzes dar.

    Hauptzweck dieser Programmkomponente ist es, einen grundlegend neuen Ansatz für die Identifizierung und Vorbereitung großer Investitionsvorhaben in Europa einzuführen, indem die Art und Weise verbessert wird, wie private Investoren und öffentliche Stellen an Investitionsvorhaben herangehen und sich einschlägige Informationen verschaffen. Dies geht Hand in Hand mit der Frage, wie Projekte in einem Umfang von 300 Mrd. EUR ermittelt werden können, die potenziell von der Erschließung zusätzlicher Investitionsmittel profitieren könnten (erste Programmkomponente), geht jedoch deutlich darüber hinaus.

    Der Europäische Rat wird ersucht, den Vorschlag zur Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene und zum Ausbau der technischen Unterstützung im Rahmen einer „Plattform für Investitionsberatung“ zu billigen, damit diese bis Juni 2015 eingerichtet werden kann.

    3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene

    Das Hauptproblem einer Reihe von Akteuren ist nicht, dass es an Finanzmitteln fehlt, sondern vielmehr, dass es vermeintlich an tragfähigen Projekten fehlt. Wie die ersten (von EIB und Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten durchgeführten) Arbeiten der Taskforce „Investitionen“ nahelegen, gibt es jedoch auf EU-Ebene durchaus eine beträchtliche Anzahl potenziell tragfähiger, investitionsreifer Projekte (der Bericht der Taskforce wird für Ende des Jahres erwartet). Private Investoren sind sich offenbar häufig gar nicht des Potenzials dieser Projekte bewusst und zögern, allein aufgrund der diesen Projekten innewohnenden Komplexität und des Fehlens der für eine angemessene Risikobewertung benötigten Informationen. Dies ist insbesondere bei großen, langfristigen Investitionsvorhaben im Infrastrukturbereich der Fall.

    Damit Investitionen getätigt werden, bedarf es dringend unabhängiger und transparenter Gutachten, die die Bestätigung dafür liefern, dass ein Projekt wirtschaftlich tragfähig ist und es insbesondere allen rechtlichen und administrativen Anforderungen genügt. Mehr Transparenz und ein besseres Verständnis der Risiken werden dazu beitragen, private Investitionen anzuziehen und zu mobilisieren.

    Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten führt die Taskforce „Investitionen“ derzeit ein erstes Screening potenziell tragfähiger Projekte von europäischer Bedeutung durch. Nach Auffassung der Kommission sollten diese Arbeiten auf einer dauerhafteren Grundlage auf EU-Ebene fortgesetzt werden, um eine Identifizierung und Mobilisierung zentraler Investitionsvorhaben von europäischer Bedeutung zu erleichtern und Investoren regelmäßig über den Entwicklungsstand der verschiedenen Projekte zu informieren. Die nationalen Förderbanken könnten hier einen nützlichen Beitrag leisten.

    Vor diesem Hintergrund könnte eine Pipeline investitionswürdiger Projekte von europäischer Bedeutung eingerichtet werden.[13] Diese Projektliste wäre dynamisch und würde auf einer Reihe einfacher, anerkannter wirtschaftlicher Kriterien beruhen. Dabei würden kontinuierlich Projekte hinzugefügt oder gestrichen. Dies bedeutet nicht, dass jedes Projekt in der europäischen Pipeline im Rahmen des Programms oder über den neuen Fonds finanziert würde oder werden sollte. Vielmehr geht es darum, öffentlichen und privaten Investoren Zugang zu relevanten, transparenten Informationen zu verschaffen. Die Liste der bewerteten und nicht bewerteten Projekte sollte auf einer Website öffentlich zugänglich gemacht werden, die wiederum mit ähnlichen Listen auf nationaler und regionaler Ebene verlinkt werden könnte.

    Diese Arbeiten könnten mit der Zeit zu einem europäischen Zertifizierungssystem für tragfähige Investitionsvorhaben führen, die bestimmten Kriterien genügen. In der Folge könnte eine solche Zertifizierung von der EIB und den nationalen Förderbanken genutzt werden, um private Investoren zu gewinnen. Dies wäre insofern nützlich, als damit ein aussagekräftiges „Glaubwürdigkeitslabel“ für europäische Investitionsvorhaben geschaffen würde. Auch stünde dies im Einklang mit den auf globaler Ebene im Rahmen der G20 unternommenen Anstrengungen, bewährte Verfahren für Investitionsvorhaben auszutauschen.

    3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer „Plattform für Investitionsberatung“

    Viele Projekte und Projektträger in Europa sind immer noch auf der Suche nach Finanzierungsquellen, die auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Zudem besteht häufig auch Beratungsbedarf hinsichtlich der zu erfüllenden rechtlichen Anforderungen. Ein Schwerpunkt des Investitionsprogramms wird darin bestehen, das bereits in der Kommission, der EIB, den nationalen Förderbanken und den für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds zuständigen Verwaltungsbehörden vorhandene Wissen für eine stärkere EU-weite Unterstützung von Projektentwicklungen zu nutzen.

    Dies schließt insbesondere die technische Unterstützung bei der Strukturierung der Projekte, den Einsatz innovativer Finanzinstrumente auf nationaler und europäischer Ebene sowie Lösungen in Form öffentlich-privater Partnerschaften ein. Zu diesem Zweck soll eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit einer technischen Unterstützung geschaffen werden. Diese Stelle soll in Form einer „Plattform für Investitionsberatung“ eingerichtet werden und sich an drei Zielgruppen richten: Projektträger, Investoren und Verwaltungsbehörden. Die Plattform wird Investoren dabei behilflich sein, das für sie jeweils am besten geeignete Beratungsangebot – ob bei der EIB-Gruppe, bei nationalen Förderbanken oder bei anderen internationalen Finanzinstitutionen – ausfindig zu machen.

    Die neue Plattform wird sich auf bereits vorhandene, erfolgreiche Instrumente wie das Programm JASPERS, das aufgewertet und ausgeweitet wird, sowie auf die neue Beratungsplattform für innovative Finanzinstrumente (Fi-Compass) stützen. Die Plattform für Investitionsberatung soll von der EIB-Gruppe in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Förderbanken und ähnlichen Strukturen in ganz Europa entwickelt werden und es diesen ermöglichen, sich untereinander besser zu vernetzen.

    3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene

    Mit Unterstützung der nationalen und regionalen Behörden werden Kommission und EIB an Investoren, Projektträger und institutionelle Akteure herantreten, um gemeinsam Schlüsselinvestitionsprojekte auf den Weg zu bringen und sicherzustellen, dass die richtigen Projekte Zugang zu geeigneten Finanzierungsquellen erhalten. Darüber hinaus sind auf nationaler, transnationaler und regionaler Ebene Workshops zum Thema „Investieren in Europa“ und andere Sensibilisierungsmaßnahmen geplant, die auf spezifische Herausforderungen eingehen werden. Der Schwerpunkt wird dabei auf der Ansprache privater und öffentlicher Projektträger sowie privater Anleger, der Information über Finanzierungsinstrumente der EU, der zusätzlichen Risikotragfähigkeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und der Maximierung von Synergieeffekten zwischen Instrumenten auf nationaler und europäischer Ebene liegen.

    4. Verbesserung des Investitionsumfelds

    Im Rahmen der dritten Programmkomponente wird angestrebt, für eine bessere Berechenbarkeit der Regulierung zu sorgen, europaweit Investitionshemmnisse abzubauen und den Binnenmarkt durch Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für Investitionen in Europa weiter zu stärken. Der Binnenmarkt ist Europas größte Errungenschaft im Bereich der Strukturreformen.

    Vieles kann auf nationaler Ebene getan werden. Die Kommission wird – gemeinsam mit den anderen EU-Organen – im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik die Fortschritte lenken und begleiten. Auf EU-Ebene wird die Kommission in Kürze in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 die von ihr geplanten prioritären Initiativen vorstellen; erste Maßnahmen sollen bereits in den kommenden Wochen auf den Weg gebracht werden.

    Der Europäische Rat wird ersucht, das Gesamtkonzept zu billigen. Das Europäische Parlament und der Rat als EU-Gesetzgeber sollten eine zügige Verabschiedung der anstehenden Legislativmaßnahmen gewährleisten, die zur Verbesserung des Regulierungsumfelds für Investitionen erforderlich sind.

    4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen

    Die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt ist von zentraler Bedeutung, wenn das volle Investitionspotenzial in Europa erschlossen werden soll. Es bedarf eines klaren, berechenbaren und stabilen Regulierungsrahmens auf nationaler wie auf europäischer Ebene, um Investitionen mit längerem Zeithorizont anzustoßen. Trotz der erheblichen Anstrengungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten werden Bürokratie und Regulierungskomplexität in der EU zu langsam und uneinheitlich abgebaut. Dies ist vor allem für KMU ein Problem, also für diejenigen, die Arbeitsplätze schaffen und das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden. Verbesserte Wachstumsbedingungen sind deshalb eine Grundvoraussetzung dafür, dass Investitionsprojekte realisiert und die Mittel, die im Rahmen dieses Programms und darüber hinaus für strategische Investitionen aufgewandt werden, effizient eingesetzt werden können.

    Eine bessere Rechtsetzung liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten und der europäischen Organe. Dabei wird keineswegs eine Deregulierung angestrebt, sondern vielmehr eine intelligente Regulierung, die den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie den Unternehmen zugutekommt. So gilt es, unnötige regulatorische Auflagen abzubauen und bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für KMU, zu schaffen und zu gewährleisten, dass die unabdingbare Regulierung einfach, klar und zweckdienlich ist. Ferner müssen die Wirksamkeit der nationalen Ausgaben, die Effizienz der Steuersysteme und die Qualität der öffentlichen Verwaltung verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sind zudem für die zeitnahe und vollständige Anwendung des EU-Rechts verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass Umsetzungsmaßnahmen möglichst einfach, klar und unaufwendig sind, so dass zusätzliche Belastungen und ein sogenanntes „Gold-Plating“ bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht vermieden werden.

    Diese Kommission hat die Verbesserung der Rechtsetzung zu einer der Hauptprioritäten dieser Amtszeit gemacht. Seinen Niederschlag wird dies bereits im Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 finden. Die Kommission wird ihr Gesamtkonzept einer besseren Rechtsetzung im Jahr 2015 weiterentwickeln und ihm neuen Schwung verleihen. Durch Regulierung sollten Wachstumshindernisse beseitigt, neue Chancen eröffnet, Kosten minimiert und soziale und ökologische Nachhaltigkeit gewährleistet werden. Insbesondere wird die Kommission ihre im Rahmen des Programms zur Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (Regulatory Fitness and Performance Programme – REFIT) unternommenen Anstrengungen verstärken und mit dem EU-Gesetzgeber zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass vorgeschlagene Gesetzesvereinfachungen auch tatsächlich in der Praxis greifen.

    4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion

    Die jüngsten Reformen des Finanzregulierungsrahmens der EU und die Vollendung der Bankenunion werden zur Entwicklung eines transparenten, sicheren, verantwortungsvollen und widerstandsfähigen Finanzsektors beitragen und Stabilität und Vertrauen fördern. Investitionen sind jedoch nach wie vor stark auf die Vermittlungstätigkeit der Banken angewiesen, und langfristige Finanzierungen für Infrastrukturprojekte stehen weiterhin nur begrenzt zur Verfügung. Immer noch können viele KMU nur eingeschränkt auf Finanzierungen zugreifen, und bis zur Verwirklichung des freien Kapitalverkehrs innerhalb der EU braucht es noch etwas Zeit.

    Im Zuge der Schaffung einer Kapitalmarktunion wird sich die Fragmentierung der EU-Finanzmärkte verringern. Indem Bankfinanzierungen durch tiefere, weiter entwickelte Kapitalmärkte ergänzt werden, werden sich auch die Finanzierungsangebote für KMU und langfristige Projekte diversifizieren. Ein echter Binnenmarkt für Kapital wird zu einer Reduzierung der Finanzierungskosten für den Rest der Wirtschaft beitragen. Die Kapitalmarktunion ist somit ein wichtiges Instrument für die Langzeitkomponente des Programms.

    Im Rahmen einer für Anfang 2015 geplanten breit angelegten Konsultation soll genauer ermittelt werden, in welchen vorrangigen Bereichen gezielte Maßnahmen erforderlich sind, um die Bereitstellung von Finanzmitteln für Investitionen zu erleichtern und Fortschritte in Richtung einer Kapitalmarktunion zu erzielen.

    Kurzfristig vorgesehen ist Folgendes:

    § Verabschiedung der vorgeschlagenen Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) vor Ende 2014. Ab Mitte 2015 soll es möglich sein, auf diese für Anlagen in langfristige Projekte nützlichen Fonds zurückzugreifen. Darüber hinaus könnten ELTIF eine ergänzende Möglichkeit für öffentliche oder privat/öffentliche Investitionen in die übrige Wirtschaft darstellen.

    § Neubelebung der Verbriefungsmärkte mit Schwerpunkt auf erstklassigen Verbriefungen[14] unter Vermeidung der Fehler, die vor der Krise begangen wurden. Die Kommission wird darüber nachdenken, wie die Kriterien für einfache, transparente und kohärente Verbriefungen aussehen sollten, und dabei auf den jüngsten Maßnahmen im Versicherungs- und Bankensektor sowie auf den internationalen Arbeiten in diesem Bereich aufbauen. Eine Wiederbelebung dieser Anlagekategorie wird dazu beitragen, einen tiefen und liquiden Sekundärmarkt zu schaffen, Verbriefungen für ein breiteres Anlegerspektrum attraktiv zu machen und die Finanzmittel dorthin zu lenken, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

    § Überlegungen zur Beseitigung des derzeitigen Mangels an standardisierten Kreditauskünften über KMU ausgehend von den in diesem Bereich bereits angelaufenen Arbeiten sowie Verbesserung der Informationen über die Planung von Infrastrukturprojekten sowie über das Rückzahlungsverhalten von KMU.

    § Sondierung mit dem Privatsektor, wie sich der Erfolg der an bestimmten europäischen Märkten praktizierten Privatplatzierungen auf breiterer Front in der EU fortsetzen lässt.

    § Überarbeitung bestehender Rechtsvorschriften wie der Prospektrichtlinie mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für KMU zu mindern und ihnen die Erfüllung der Auflagen für eine Börsennotierung zu erleichtern.

    4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt

    Damit die Möglichkeiten des Binnenmarkts optimal ausgeschöpft werden können und er für Unternehmen zu einem echten Sprungbrett werden kann, sind entschlossene Anstrengungen erforderlich. Auch wenn einige Maßnahmen langfristiger ausgerichtet sind als andere, ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Beschäftigung, Wachstum und Investitionen das Hauptanliegen des Programms. Kurz- und mittelfristig von Bedeutung sind insbesondere folgende Bereiche:

    Der Energie- und der Verkehrssektor sind wichtige Dimensionen des Binnenmarkts; deshalb muss die Durchführung der jüngsten Reformen beschleunigt vorangetrieben werden. Die Europäische Energieunion wird in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle spielen. Hier muss für die vollständige Umsetzung des dritten Energiepakets gesorgt werden. Die Vorschriften für den grenzübergreifenden Energiehandel sind nach wie vor sehr uneinheitlich. So halten einige Mitgliedstaaten an einer marktverzerrenden Endkundenpreisregulierung fest – ein Problem, das in Angriff genommen werden muss. Darüber hinaus wird die Kommission die notwendigen Folgemaßnahmen zu den jüngsten Beschlüssen zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 gewährleisten. Des Weiteren bedarf es einer zügigen Umsetzung struktureller Reformen, mit denen Hindernisse für Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen und ‑systeme, insbesondere solche mit grenzüberschreitender Dimension, beseitigt werden. Damit die Vorteile des Binnenmarkts voll ausgeschöpft werden können, sollte für die Erreichung der Ziele des Europäischen Einheitlichen Luftraums sowie für eine zügige Annahme und Umsetzung des vierten Eisenbahnpakets gesorgt werden.

    § Europa muss einen wirklich vernetzten digitalen Binnenmarkt schaffen und zu diesem Zweck u. a. zügig ehrgeizige Legislativmaßnahmen in den Bereichen Datenschutz und Telekommunikation einleiten und die urheber- und verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen für Online- und Mobilkäufe modernisieren und vereinfachen. Im Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt sollten Vertrauen und Sicherheit von Online-Transaktionen, die Interoperabilität technischer Verfahren und der Zugang zu digitalen Inhalten und Infrastrukturen (insbesondere Strategien für die Vergabe von Funkfrequenzlizenzen) auf der Agenda stehen. Der Binnenmarkt sollte offen für neue Geschäftsmodelle sein, gleichzeitig aber gewährleisten, dass wesentliche Ziele des öffentlichen Interesses erreicht werden. Die Verbraucher sollten europaweit ohne Ansehen ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ungehindert auf Online-Inhalte und -Dienste zugreifen können.

    § Dienstleistungs- und Produktmärkte sind in zunehmendem Maße miteinander verflochten. Um unverhältnismäßigen Anforderungen an Rechtsform, Anteilsbesitz und Genehmigung zu begegnen und die gegenseitige Anerkennung insbesondere bei Branchen und Berufen mit großem Potenzial für den grenzübergreifenden Handel zu verbessern, müssen die Reformbemühungen intensiviert werden. Eine wirkungsvolle Anwendung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen auf allen Ebenen sollte ebenso gewährleistet werden wie die Förderung elektronischer Anwendungen für das Auftragswesen.

    § Mit Blick auf die Förderung von Forschung und Innovation würden ein Abbau der Hindernisse für den Wissenstransfer, ein freier Zugang zur wissenschaftlichen Forschung und eine größere Mobilität der Forscher der Wettbewerbsfähigkeit der EU zugutekommen.

    § Die Kontakte zu unseren internationalen Partnern werden Investitionsströme fördern. Die Internationalisierung europäischer Unternehmen stärkt deren Wettbewerbsfähigkeit. Investoren aus Ländern außerhalb der EU können eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der europäischen Wirtschaft spielen.

    5. Nächste Schritte

    Bei diesem Investitionsprogramm handelt es sich nicht um eine punktuelle Maßnahme, sondern um eine „Investitionsoffensive“, die ihr Potenzial in den kommenden drei Jahren entfalten wird. Das Programm wird eine grundlegende Änderung der Politik und der Finanzierungsinstrumente für Investitionen in Europa bewirken; auf dieses Weise soll gewährleistet werden, dass mit jedem verausgabten Euro eine größtmögliche Rendite für Wirtschaft und Gesellschaft erzielt wird.

    Mit dem heute vorgestellten Investitionsprogramm wird eine neue Richtung eingeschlagen. Die Kommission hofft, dass sich die Mitgliedstaaten dieser Initiative anschließen und unter anderem weitere Finanzmittel für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen bereitstellen und damit für eine nachhaltigere Wirkung des Programms auf die Realwirtschaft sorgen. Die Maßnahmen müssen auf allen Ebenen zeitnah und wirksam umgesetzt werden, damit bereits 2015 greifbare Ergebnisse erzielt werden.

    Die Kommission ersucht den Europäischen Rat, das Programm auf seiner Tagung am 18. und 19. Dezember 2014 in allen Teilen zu billigen. Sie fordert das Europäische Parlament und den Rat als EU-Gesetzgeber auf, die erforderliche Legislativmaßnahme im beschleunigten Verfahren zu verabschieden, um zu gewährleisten, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen bis Juni 2015 einsatzbereit ist, und ein zeitnahes Follow-up der übrigen Aspekte des Programms sicherzustellen.

    Durch regelmäßige Bestandsaufnahmen im Europäischen Parlament, bei den Treffen der Staats- und Regierungschefs, in den einschlägigen Ratsformationen sowie in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen wird die politische Verantwortung entstehen, die notwendig ist, damit das Programm konkrete Ergebnisse hervorbringt. Kommission und EIB werden an die zentralen Akteure auf nationaler und regionaler Ebene herantreten und sie bitten, gezielte Follow-up-Aktivitäten zu organisieren, in deren Rahmen spezifische Lösungen erörtert und entwickelt werden können.

    Das Investitionsprogramm basiert auf der Annahme, dass keine Änderungen am mehrjährigen Finanzrahmen oder bei der Kapitalausstattung der EIB vorgenommen werden. Je nachdem, welche Fortschritte erzielt wurden, wird Mitte 2016 – parallel zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens – geprüft, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

    ANHANG 1 – WIE WIRD SICH DAS INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?

    ANHANG 2 – WIE FUNKTIONIERT DER NEUE FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?

    EIB = Europäische Investitionsbank

    ANHANG 3 – WIE FUNKTIONIERT DER NEUE FONDS IM FALLE EINER UNTERSTÜTZUNG VON KMU UND MID-CAP-UNTERNEHMEN?

    EIF = Europäischer Investmentfonds

    ANHANG 4 – ZEITPLAN UND ETAPPENZIELE

    [1] In einigen Mitgliedstaaten ist der Rückgang des Investitionsniveaus besonders groß, so in Italien (-25 %), Portugal (-36 %), Spanien (-38 %), Irland (-39 %) und Griechenland (-64 %).

    [2] Siehe die Rede von EZB-Präsident Mario Draghi anlässlich der jährlichen Notenbankkonferenz in Jackson Hole am 22. August 2014 (http://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2014/html/sp140822.de.html).

    [3] So heißt es in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Oktober 2014 (auf S. 8): „Der Europäische Rat unterstützt die Absicht der neuen Kommission, eine Initiative auf den Weg zu bringen, um 300 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen aus öffentlichen und privaten Quellen für den Zeitraum 2015 bis 2017 zu mobilisieren.“ In dem am 16. November 2014 veröffentlichten Aktionsplan der G20 von Brisbane steht: „Außerdem hat die Europäische Union im Oktober eine umfassende Initiative zur Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Investitionen im Zeitraum 2015-2017 angekündigt. Wir fordern eine rasche Umsetzung dieser Maßnahmenpakete.“ Siehe zudem die in Fußnote 2 genannte Rede von EZB-Präsident Mario Draghi anlässlich der jährlichen Notenbankkonferenz in Jackson Hole am 22. August 2014.

    [4] Im Rahmen des Investitionsprogramms werden unter diesem Begriff Unternehmen mit 250 bis 3000 Beschäftigten verstanden.

    [5] Dabei wird es sich wahrscheinlich um eine Verordnung auf der Grundlage der Artikel 172, 182, 175 Absatz 3 und möglicherweise Artikel 173 AEUV handeln.

    [6] Die Kommission und die EZB teilen die Auffassung, dass der Fonds innerhalb der EIB als Treuhandfonds eingerichtet werden sollte. Somit könnte die Einrichtung rasch erfolgen, und der Fonds könnte auf die Mittel der EZB sowie auf das Fachwissen, über das die bestehenden Strukturen der EIB in Bezug auf die Kreditvergabe und das Risikomanagement besitzen, zurückgreifen.

    [7] Um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieser Initiative unterstützten Investitionen in Infrastrukturen und Projekte im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen stehen, sollten die betreffenden Projekte auf bisher nicht angegangene Erfordernisse abstellen (d. h. keine bereits vorhandenen Infrastrukturen duplizieren), möglichst viele private Mittel an Bord holen und die Verdrängung von mit privaten Mitteln finanzierten Projekten vermeiden. Die geförderten Projekte sollten generell allen Nutzern (einschließlich konkurrierender Wirtschaftsbeteiligter) zu fairen, vernünftigen und angemessenen Bedingungen offenstehen, so dass keine Eintrittsbarrieren geschaffen werden. Um eine maximale Wirkung derartiger Investitionen zu erreichen, wird die Kommission eine Reihe von Grundprinzipien für die beihilferechtliche Prüfung festlegen, die ein Projekt erfüllen muss, um aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen gefördert werden zu können. Wenn ein Projekt diese Kriterien erfüllt und Mittel aus dem Europäischen Fonds für strukturelle Investitionen erhält, wird jede ergänzende nationale Unterstützung einer vereinfachten und beschleunigten beihilferechtlichen Prüfung unterzogen, bei der der einzige von der Kommission zusätzlich zu prüfende Aspekt die Angemessenheit der öffentlichen Unterstützung sein wird (es darf keine Überkompensierung vorliegen).

    [8] COM(2013) 462 final (zurzeit in Trilog-Verhandlungen); die Verordnung wird nach ihrem Inkrafttreten einen gemeinsamen EU-Rechtsrahmen bieten sowie Rechte im Rahmen des Europäischen Passes für auf langfristige Investitionen (beispielsweise in Infrastrukturprojekte oder KMU) spezialisierte Fonds vorsehen, die insbesondere auf institutionelle Investoren mit einem langfristigen Investitionshorizont abzielen.

    [9] Diese Förderung muss mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen vereinbar sein oder gegen ein marktübliches Entgelt gewährt werden.

    [10] Um dies zu erreichen, wird den Mitgliedstaaten empfohlen, wie folgt über innovative Finanzinstrumente einen bestimmten Prozentsatz der in ihrer jeweiligen Partnerschaftsvereinbarung festgelegten Zuweisung für jeden Schlüsselbereich bereitzustellen: 50 % im Bereich der Förderung von KMU, 20 % im Bereich der Verringerung des CO2-Ausstoßes, 10 % im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, 10 % im Bereich des nachhaltigen Verkehrs, 5 % im Bereich der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation und 5 % im Bereich der Umwelt- und Ressourceneffizienz. Auch Mikrofinanzierungsinstrumente zur Gewährung von Darlehen zu Sonderbedingungen könnten zur Förderung von selbständiger Erwerbstätigkeit, von Unternehmertum und zur Entwicklung von Kleinstunternehmen beitragen.

    [11] Die KMU‑Initiative ist ein Finanzierungsinstrument, das Ressourcen der Struktur- und Investitionsfonds, des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), des Programms Horizont 2020, des EIF und der EIB bündelt. Im Rahmen der Initiative sind zwei Arten von Instrumenten zur Verbesserung der KMU‑Finanzierung vorgesehen: unbegrenzte Garantien für Finanzmittler und die Verbriefung bestehender Darlehensportfolios.

    [12] Ohne die laufende Fonds-Programmierung zu stören, könnten Schätzungen zufolge im Programmierungszeitraum 2014-2020 weitere Investitionsmittel in Höhe von 26 Mrd. EUR verfügbar werden. Dies gilt über den doppelt so häufigen Einsatz von Finanzinstrumenten hinaus und wurde in Anhang 1 nicht berücksichtigt.

    [13] Der Europäische Rat begrüßte am 23./24. Oktober 2014 „die Einsetzung einer Task Force unter Leitung der Kommission und der Europäischen Investitionsbank, die konkrete Maßnahmen zur Investitionsförderung bestimmen soll, darunter eine Reihe potenziell tragfähiger Projekte von europäischer Relevanz, die kurz- bis mittelfristig durchzuführen sind.“

    [14] Verbriefungen sind eine von Banken häufig angewandte Finanzpraxis, die im Poolen und Bündeln verschiedener Arten von Schuldtiteln wie beispielsweise Hypothekendarlehen besteht. Verbriefungen können als Instrument zur Finanzierung von Vermögenswerten oder zur Übertragung und Diversifizierung von Risiken genutzt werden.

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