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Document 52014DC0903
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN CENTRAL BANK, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE, THE COMMITTEE OF THE REGIONS AND THE EUROPEAN INVESTMENT BANK An Investment Plan for Europe
MITTEILUNG DER KOMMISSION MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Eine Investitionsoffensive für Europa
MITTEILUNG DER KOMMISSION MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Eine Investitionsoffensive für Europa
/* COM/2014/0903 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Eine Investitionsoffensive für Europa /* COM/2014/0903 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION MITTEILUNG DER
KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK,
DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Eine Investitionsoffensive für Europa
„Meine erste Priorität als
Kommissionspräsident gilt der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der
Belebung der Investitionstätigkeit in Europa, um auf diese Weise neue
Arbeitsplätze zu schaffen.“ „Wir brauchen intelligentere Investitionen,
mehr Zielgerichtetheit, weniger Regulierung und mehr Flexibilität bei der
Nutzung der [auf Unionsebene verfügbaren] öffentlichen Mittel.“ „Auf diese Weise dürften wir in der Lage sein,
in den nächsten drei Jahren bis zu 300 Mrd. EUR an zusätzlichen öffentlichen
und privaten Investitionen für die Realwirtschaft zu mobilisieren.“ „Diese zusätzlichen Investitionen sollten
vorrangig in Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Breitband- und Energienetze
und Verkehrsinfrastruktur in Industriegebieten), in die Bildung, Forschung und
Innovation und in die Förderung der erneuerbaren Energien und der
Energieeffizienz fließen. Vor allem aber muss in großem Maßstab in Maßnahmen
investiert werden, die Arbeitsplätze für die junge Generation schaffen.“ (Politische Leitlinien von Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker, 15. Juli 2014, Rede vor dem Europäischen
Parlament) 1.
Eine Investitionsoffensive für Europa Die Zeit drängt:
Europa braucht unbedingt ein Investitionsprogramm. Infolge der Wirtschafts- und
Finanzkrise ist das Investitionsniveau in der EU seit seinem Höchststand von
2007 erheblich gesunken (um etwa 15 %[1])
und liegt damit weit unter seinem historischen Trend. Für die kommenden Jahre
wird lediglich eine teilweise Erholung prognostiziert. Dadurch werden die
Konjunkturbelebung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, das langfristige Wachstum
und die Wettbewerbsfähigkeit gedämpft. Es gibt weder eine
einfache Lösung noch ein Patentrezept. Die allgemeine Ungewissheit in Bezug auf
die Wirtschaftslage sowie die hohe öffentliche und private Verschuldung in
Teilen der EU-Wirtschaft und deren Auswirkungen auf das Kreditrisiko grenzen
unseren Handlungsspielraum ein. Gleichzeitig bestehen jedoch erhebliche
Sparguthaben und – im Gegensatz zur Situation vor einigen Jahren – eine hohe
finanzielle Liquidität, die mobilisiert werden könnten. Zudem gibt es in Europa
zurzeit einen hohen Investitionsbedarf und zahlreiche wirtschaftlich rentable
Projekte, für die Finanzierungsquellen gesucht werden. Die Herausforderung besteht
deshalb darin, die Ersparnisse und die finanzielle Liquidität produktiv zu
nutzen, um eine nachhaltige Beschäftigung und ein nachhaltiges Wachstum in
Europa zu fördern. Es gilt an
verschiedenen Fronten gleichzeitig zu handeln und dabei sowohl auf der
Angebots- als auch auf der Nachfrageseite der Wirtschaft tätig zu werden.[2] Wir brauchen Vertrauen
in die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, klare und vorhersagbare
politische Strategien und einen eben solchen rechtlichen Rahmen, eine effiziente
Verwendung knapper öffentlicher Mittel, Vertrauen in das wirtschaftliche
Potenzial von in der Entwicklung befindlichen Investitionsvorhaben und eine
Risikotragfähigkeit, die groß genug ist, um das Interesse von Projektträgern zu
wecken, mehr Investitionen zu mobilisieren und Anreize für private Investoren
zu schaffen. All diese Aufgaben müssen von den öffentlichen Stellen aller
Ebenen angepackt werden. Den Mitgliedstaaten
und den Regionalbehörden kommt eine wichtige Rolle bei der Durchführung der
notwendigen Strukturreformen, der Ausübung haushaltspolitischer Aufgaben, der
Schaffung von Rechtssicherheit und der Ankurbelung von Investitionen für mehr
Wachstum und Beschäftigung zu. Mitgliedstaaten mit haushaltspolitischem
Handlungsspielraum sollten mehr investieren. Mitgliedstaaten mit eher
begrenzten haushaltspolitischen Möglichkeiten sollten investitions- und
wachstumsbezogenen Ausgaben in ihrem Haushalt Vorrang geben, die EU-Mittel
besser nutzen und bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen schaffen.
Auf diese Weise lässt sich viel auf nationaler und auf regionaler Ebene
erreichen. Die Kommission wird die diesbezüglichen Fortschritte gemeinsam mit
den anderen EU-Organen und den Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen
Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik lenken und verfolgen. Das
Investitionsprogramm soll diese Anstrengungen ergänzen. Es gründet sich auf
drei Komponenten, die sich gegenseitig stärken: 1.) Mobilisierung von
zusätzlichen Investitionsmitteln in Höhe von mindestens 315 Mrd. EUR in den
nächsten drei Jahren, um die Wirkung der öffentlicher Mittel zu maximieren und
private Investitionen zu erschließen, 2.) gezielte Initiativen, durch die
sichergestellt wird, dass diese zusätzlichen Investitionen auf die Bedürfnisse
der Realwirtschaft abgestimmt sind, und 3.) Maßnahmen zur Verbesserung der
Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen und zum Abbau von
Investitionshemmnissen mit dem Ziel, Europa für Investitionen attraktiver zu
machen und so die Auswirkungen des Investitionsprogramms zu vervielfachen. Was die ersten
beiden Komponenten anbelangt, so wird das Investitionsprogramm für Europa
gemeinsam von der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) als
strategische Partner mit dem klaren Ziel auf den Weg gebracht, auf allen Ebenen
weitere Akteure in dieses Unterfangen einzubinden. Hinsichtlich der dritten
Komponente wird die Kommission sowohl in ihrem nächsten Arbeitsprogramm als
auch gemeinsam mit den anderen EU-Organen und den Mitgliedstaaten Maßnahmen im
Rahmen des Europäischen Semesters ergreifen. Abbildung 1:
Das Investitionsprogramm für Europa Je mehr Akteure
(Mitgliedstaaten, nationale Förderbanken, Regionalbehörden und private
Investoren) sich an dem Investitionsprogramm beteiligen, desto größer wird
seine Wirkung sein. Alle haben ihren Teil beizutragen. Die Kommission ist
besonders erfreut, dass diesbezüglich bereits eine gewisse Dynamik entstanden
ist, wie das positive Echo[3]
zeigt, das das Programm in den vergangenen Wochen auf europäischer und globaler
Ebene gefunden hat. Ziel ist es, bis
Ende 2017 mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen öffentlichen und privaten
Investitionen für die Realwirtschaft zu mobilisieren. Das Investitionsprogramm
ergänzt die bestehenden Maßnahmen und soll dafür sorgen, dass jeder Euro an
öffentlichen Mitteln, der über neue oder bestehende Instrumente mobilisiert
wird, optimal genutzt wird. Wenn wir in allen Bereichen des Programms rasch
handeln, können wir zusammen mehr erreichen als bei einem unkoordinierten
Vorgehen möglich wäre und sogar mehr Mittel als die genannten 315 Mio. EUR
beitragen. Das
Investitionsprogramm verfolgt drei miteinander verbundene politische Ziele: §
Umkehrung des Investitionsrückgangs sowie Förderung
der Arbeitsplatzbeschaffung und wirtschaftlichen Erholung ohne Belastung der
nationalen Haushalte und Neuverschuldung §
entscheidende Fortschritte bei der Erfüllung der
langfristigen Erfordernisse der Wirtschaft und Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit §
Stärkung der europäischen Dimension unseres
Humankapitals, Produktionspotenzials, und Wissens sowie unserer physischen
Infrastrukturen mit besonderem Schwerpunkt auf den für den Binnenmarkt
lebenswichtigen Verbundnetzen. Wir müssen rasch
handeln, um alsbald nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Das Europäische
Parlament wird eng in die Umsetzung des Investitionsprogramms eingebunden
werden, und der Europäische Rat wird ersucht, das Gesamtkonzept auf seiner
Tagung vom 18.-19. Dezember 2014 zu billigen. Die Kommission und
die EIB werden Anfang 2015 auf allen Ebenen die Arbeit mit den betreffenden
Akteuren aufnehmen. Durch ein enges Follow-up wird dafür gesorgt werden, dass
die öffentliche Risikotragfähigkeit gut eingesetzt und rationell verwaltet
wird, und dass durch gezielte Projekte für mehr Arbeitsplätze und
Wirtschaftswachstum gesorgt und die Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt wird. 2.
Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR
an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene Die erste
Komponente des Investitionsprogramms betrifft die Mobilisierung von mindestens
315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in den nächsten drei
Jahren. Das hier vorgeschlagene Vorgehen soll ausschließlich auf EU-Ebene
erfolgen: Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten und sonstige
Wirtschaftsbeteiligte auf, an dieser Initiative mitzuwirken und diese zu
ergänzen. Damit möglichst rasch Ergebnisse erzielt werden können, kann das
vorgeschlagene Vorgehen über den aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen für den
EU-Haushalt 2014-2020 finanziert werden. Dafür müssten Teile
des EU-Haushalts sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene anders
verwendet werden. Hauptgedanke ist, mit öffentlichen Mitteln für eine größere
Risikotragfähigkeit zu sorgen, um das Interesse von Projektträgern zu wecken
und Anreize für private Investitionen in rentable Projekte zu schaffen, die
sonst nicht in Angriff genommen werden würden. Auf diese Weise würden die
öffentlichen Mittel der EU optimal genutzt. Auf EU-Ebene wird
zu diesem Zweck eine neuer Fonds, der „Europäische Fonds für strategische
Investitionen“, aufgelegt, um mit Risiken behaftete langfristige Investitionen
zu fördern und dafür Sorge zu tragen, dass KMU und Mid-Cap-Unternehmen[4] einen besseren Zugang
zu Risikokapital erhalten. Auf nationaler Ebene kann eine stärker strategisch
ausgerichtete Verwendung von Mitteln aus den europäischen Struktur- und
Investitionsfonds einen entscheidenden Unterschied machen. Der
Europäische Rat wird ersucht, die Einrichtung des Europäischen Fonds für
strategische Investitionen zu billigen und sich insbesondere durch Verdoppelung
der Verwendung von Finanzinstrumenten für eine effizientere Nutzung der
europäischen Struktur- und Investitionsfonds einzusetzen. Der erforderliche
Legislativvorschlag zur Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische
Investitionen[5]
sollte vom Europäischen Parlament und Rat als EU-Gesetzgeber im beschleunigten
Verfahren behandelt werden, damit er spätestens im Juni 2015 in Kraft treten
kann. 2.1. Der neue
Europäische Fonds für strategische Investitionen Der neue Europäische
Fonds für strategische Investitionen (EFSI) wird in Zusammenarbeit mit der EIB
errichtet, um das fundierte Fachwissen und die nachgewiesene Leistungsfähigkeit
der EIB nutzen zu können (siehe Abbildung 2). Der Fonds wird innerhalb der
EIB-Gruppe aufgelegt.[6]
Er wird ein anderes Risikoprofil als die bestehenden Strukturen aufweisen,
zusätzliche Quellen der Risikotragfähigkeit bieten und Projekte fördern, die
einen größeren Mehrwert für die Wirtschaft und die Gesellschaft bewirken und so
die derzeit durch die EIB oder im Rahmen laufender EU-Programme finanzierten
Vorhaben sinnvoll ergänzen. Der Palette an möglichen „Produkten“ werden keine
Grenzen gesetzt sein, so dass eine Anpassung an die sich wandelnden
Markterfordernisse jederzeit möglich ist. Zur Einrichtung und
zur Unterstützung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen wird im
Rahmen des EU-Haushalts eine Garantie in Höhe von 16 Mrd. EUR geschaffen.
Die EIB steuert weitere 5 Mrd. EUR bei. Der Fonds wird somit mit erheblicher Finanzkraft
starten und seine Tätigkeiten im Laufe der Zeit ausweiten können. Die
Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, entweder direkt oder über ihre
nationalen Förderbanken oder ähnliche Strukturen in Form von Kapital zum Fonds
beizutragen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Kommission
bei der Bewertung der öffentlichen Finanzen im Rahmen des Stabilitäts- und
Wachstumspakts eine positive Haltung bezüglich derartiger Kapitalbeiträge zu
dem Fonds einnehmen wird. Private Investoren können ebenfalls zu dem Fonds
beitragen. Abbildung 2:
Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) – anfängliche
Struktur (nur EU-Beiträge) Die EU-Garantie
wird durch vorhandene EU-Mittel aus der Flexibilitätsmarge des EU-Haushalts, aus
der Fazilität „Connecting Europe“ und aus dem Programm „Horizont 2020“
aufgestockt. Verglichen mit dem, was diese vorhandenen EU-Mittel andernfalls
bewirken könnten, wird ihre Wirkung auf die Realwirtschaft durch ihre
Verknüpfung mit dem neuen Fonds um ein Vielfaches gesteigert. Sämtliche
Maßnahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen werden durch
bewährte Verfahren zur Genehmigung staatlicher Beihilfen abgedeckt sein[7].
Der Fonds soll für
eine größere Risikotragfähigkeit sorgen und zusätzliche Investitionen
(hauptsächlich aus privaten, aber auch aus öffentlichen Quellen) in
spezifischen Wirtschaftszweigen und Bereichen mobilisieren. Diese Bereiche
werden nachfolgend beschrieben. Der Fonds wird, was
die realen Investitionen in die Wirtschaft anbelangt, voraussichtlich einen
Gesamtmultiplikatoreffekt von etwa 1:15 bewirken, da er die Fähigkeit zur
Übernahme des Anfangsrisikos besitzen wird, wodurch zusätzliche Finanzmittel
zur Verfügung gestellt und mehr Investoren angezogen werden können (siehe
Abbildung 3). Anders ausgedrückt: Durch jeden aus dem Fonds fließenden
Euro zum Risikoschutz werden im Durchschnitt 15 Euro an realen
Investitionen in die Wirtschaft geschaffen, die ohne den Fonds nicht erfolgen
würden. Bei dem Multiplikatoreffekt von 1:15 handelt es sich um einen
vorsichtig geschätzten Mittelwert, der auf Erfahrungen im Rahmen von
EU-Programmen und der EIB basiert. Wie hoch der genaue Multiplikatoreffekt
letztendlich sein wird, hängt von der Zusammensetzung der Maßnahmen und den spezifischen
Merkmalen der einzelnen Projekte ab. Abbildung 3:
Der Multiplikatoreffekt des EFSI (auf Erfahrungen beruhende Mittelwerte) Zum Vergleich: Die
Kapitalerhöhung der EIB im Jahr 2012 hatte einen Multiplikatoreffekt von
schätzungsweise 1:18, der sich erwartungsgemäß entwickelt und niederschlägt.
Ebenso wird durch jede Milliarde Euro, die von der aktuellen
Kreditbürgschaftsfazilität im Rahmen des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit
von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) vergeben wird,
Kapital in Höhe von mindestens 20 Mrd. EUR für KMU generiert, was einem
Multiplikatoreffekt von 1:20 entspricht. Der Fonds wird über
eine eigene Führungsstruktur verfügen und in Übereinstimmung mit den
vereinbarten Investitionsleitlinien verwaltet werden. Sein Leitungsorganwird
dafür Sorge tragen, dass die Investitionsleitlinien befolgt werden und sich in
den Zielen und Tätigkeiten des Fonds widerspiegeln. Die konkreten Projekte
werden von einem unabhängigen Investitionsausschuss unter Prüfung ihrer
Tragfähigkeit validiert. Dabei wird sichergestellt, dass durch die öffentlichen
Mittel keine privaten Investitionen ausgeschlossen oder verdrängt werden. Alle
Projektträger und Investoren werden auf die professionelle Beratung, die
Erfahrung und die Unterstützung der EIB-Gruppe zurückgreifen können. Die
EIB-Gruppe wird zudem mit eigens dazu abgestelltem Personal Beiträge in
Bereichen wie Produktentwicklung, Pipeline-Aufbau und -Strukturierung,
technische Unterstützung, Finanzierungskapazität, Kassenverwaltung,
Aktiv-Passiv-Management, Garantien, Portfolioverwaltung sowie Buchführung und
Berichterstattung leisten. Im Falle einer
zügigen Einrichtung und eines anfänglichen EU-Beitrags von 21 Mrd. EUR besäße
der Fonds das Potenzial, binnen drei Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von
schätzungsweise 315 Mrd. EUR zu generieren. Je mehr Mitgliedstaaten und
nationale Förderbanken sich an dem Fonds beteiligen, desto größer wird dann
auch dessen Wirkung sein. 2.2. Aus dem
neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt Aus dem
Europäischen Fonds für strategische Investitionen werden strategische
Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Breitband- und
Energienetze und Verkehrsinfrastruktur vor allem in Industriegebieten), in
Bildung, Forschung und Innovation sowie in die Förderung der erneuerbaren
Energien und der Energieeffizienz unterstützt, die von europäischer Bedeutung
sind. Dabei soll es keine themenbezogenen oder geografischen Vorabzuweisungen
geben, damit sichergestellt ist, dass die Projekte nach Maßgabe ihrer Vorteile
ausgewählt werden und durch den Fonds ein möglichst großer Zusatznutzen bewirkt
wird. Der Fonds wird flexibel sein, da unterschiedliche Regionen
unterschiedliche Bedürfnisse im Hinblick auf die Ankurbelung von Investitionen
haben. Diese aus dem Fonds
geförderten Tätigkeiten sollen die Palette der eher herkömmlichen EIB-Maßnahmen
sowie die laufenden EU-Programme wie die (für Investitionen in Infrastruktur
konzipierte) Fazilität „Connecting Europe“ und das Programm „Horizont 2020“
(für Innovationen, Forschung und Entwicklung) ergänzen. So wird der Europäische
Fonds für strategische Investitionen eher die mit größeren Risiken behafteten
Teile der verschiedenen Projekte finanzieren und auf diese Weise private Investitionen
in weniger risikoreiche Projektteile beträchtlich erleichtern. In diesem
Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2015 gleichzeitig zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen umfangreiche,
in bereits angenommenen Arbeitsprogrammen vorgesehene Finanzmittel aus der
Fazilität „Connecting Europe“ und dem Programm „Horizont 2020“ für die
Förderung von Projekten zur Verfügung stehen werden. Außerdem wird die
EIB-Gruppe bereits Anfang 2015 mit eigenen Ressourcen Tätigkeiten aufnehmen und
dem Investitionsprogramm sozusagen einen fliegenden Start ermöglichen. In den für eine
Förderung in Frage kommenden Bereichen sollte es möglich sein, mit EFSI-Mitteln
sowohl Einzelprojekte als auch private, von privaten Investoren und/oder
nationalen Förderbanken eingerichtete Fondsstrukturen wie den Europäischen
Fonds für langfristige Investitionen (ELTIF)[8]
zu unterstützen. Dadurch würde ein zusätzlicher Multiplikatoreffekt entstehen
und die Wirkung vor Ort maximiert werden. Wie in Abbildung 2
veranschaulicht, wird in Erwägung gezogen, drei Viertel der Ressourcen des
Europäischen Fonds für strategische Investitionen für derartige Tätigkeiten zu
verwenden, (um auf diese Weise Investitionen in Höhe von schätzungsweise 240
Mrd. EUR in die Wege zu leiten). 2.3. Der neue
Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern Darüber hinaus wird der EFSI die Ausstattung von KMU und
Mid-Cap-Unternehmen in ganz Europa mit Risikokapital fördern und sich dabei für
die operative Umsetzung auf den Europäischen Investitionsfonds (EIF, Teil der
EIB‑Gruppe) stützen.[9]
Durch Bereitstellung höherer direkter Kapitalbeteiligungen und zusätzlicher
Garantien zur hochwertigen Verbriefung von KMU‑Darlehen soll den Unternehmen
geholfen werden, Eigenkapitaldefizite auszugleichen. Auf diese Weise bekommt
das Wachstum neuen Schwung und wird die Schaffung von Arbeitsplätzen, auch für
junge Menschen, stimuliert. Der EIF hat mit dieser Art von Fördermaßnahmen bereits umfassende
Erfahrungen gesammelt. Der Europäische Fonds für Strategische Investitionen
sollte demnach dazu dienen, die Tätigkeiten des EIF in einen größeren Maßstab
zu übertragen und auf diese Weise neue Wege für nationale Förderbanken zu
schaffen, um eigene Maßnahmen in diesem Bereich zu entwickeln. Dies wird die
bereits laufende KMU‑Förderung im Rahmen von Programmen wie COSME und
Horizont 2020, über die vor allem bereits 2015 Mittel in erheblichem
Umfang zur Verfügung stehen werden, ergänzen. Wie aus
Schaubild 2 ersichtlich, wird ein Viertel der Mittel aus dem Europäischen
Fonds für Strategische Investitionen für diese Art von Maßnahmen eingesetzt
werden (und somit zu Investitionen in Höhe von rund 75 Mrd. EUR
führen). 2.4.
Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen
mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen
Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden Von 2014 bis 2020
werden als Teil der europäischen Struktur- und Investitionsfonds
450 Mrd. EUR (bzw. bei Einberechnung nationaler Kofinanzierungsmittel
630 Mrd. EUR) für Investitionen verfügbar sein. Es wird entscheidend
darauf ankommen, dass die Mitgliedstaaten und regionalen Behörden die EU‑Mittel
so einsetzen, dass sie eine möglichst starke Wirkung entfalten können, und zwar
indem sie auf Schlüsselbereiche konzentriert werden und jeder investierte Euro
langfristig rentabel zugewiesen wird. Besonders wirksam
kann die über die Fonds angestrebte Wirkung durch vermehrten Einsatz von
Finanzinstrumenten wie Darlehen, Beteiligungskapital und Garantien anstelle
herkömmlicher Zuschüsse verstärkt werden. Diese Instrumente sind für viele
öffentliche Behörden relativ neu, haben jedoch ein großes Potenzial und
beweisen dort, wo sie eingesetzt werden, ihren Wert. Die Mitgliedstaaten
sollten im Rahmen dieses Programms verbindlich zusagen, in
innovationsträchtigen Schlüsselbereichen (z. B. KMU‑Förderung,
Energieeffizienz, Informations‑ und Kommunikationstechnologie und FuE‑Förderung)
sehr viel häufiger innovative Finanzinstrumente heranzuziehen. Auf
diese Weise würde der Einsatz von Finanzinstrumenten im Rahmen der
europäischen Struktur- und Investitionsfonds im Programmierungszeitraum
2014-2020 insgesamt mindestens verdoppelt.[10] Über diese
Instrumente verfügbar gemachte Mittel werden in Verbindung mit Ressourcen, die
bei anderen Investoren und Begünstigten mobilisiert werden können, über den
Multiplikatoreffekt zu zusätzlichen Investitionen in die Wirtschaft führen.
Welchen Umfang der Multiplikatoreffekt in der Wirtschaft schließlich haben
wird, hängt von den durchgeführten Investitionsvorhaben und eingesetzten
Instrumenten ab. Neben der vor kurzem eingeführten KMU‑Initiative[11] könnten mit Blick auf
eine einfachere Verwendung von Finanzinstrumenten durch die verwaltenden
Stellen zusätzliche Finanzierungsinstrumente auf EU‑Ebene sowie leicht
verfügbare Standard‑Instrumente („off-the-shelf instruments“) eingesetzt
werden. Die Kommission wird mit jedem Mitgliedstaat gesondert die zu
ergreifenden konkreten Maßnahmen erörtern und den Mitgliedstaaten beratend zur
Seite stehen. Die Ergebnisse sollen über ein entsprechendes Monitoring‑System
verfolgt werden. Im gesamten
Programmierungszeitraum 2014-2020 würde dieser neue Ansatz dazu führen, dass
knapp 30 Mrd. EUR für innovative Finanzinstrumente zugesagt würden.
Daraus ergibt sich eine unmittelbare Hebelwirkung in Form zusätzlich
mobilisierter Investitionen im Umfang von 40 bis 70 Mrd. EUR und ein
sogar noch höherer Multiplikatoreffekt in der Realwirtschaft. Konservativen
Schätzungen zufolge belaufen sich die zusätzlichen Investitionen, die im
Zeitraum 2015-2017 mobilisiert werden könnten, auf 20 Mrd. EUR. Darüber hinaus
können die Mitgliedstaaten und Regionen den Multiplikatoreffekt von EU‑Mitteln
auch durch Kofinanzierung aus nationalen Mitteln über das vorgeschriebene
Minimum hinaus verstärken. Da die öffentlichen Mittel in den meisten
Mitgliedstaaten begrenzt sind, könnte diese zusätzliche Kofinanzierung von
privaten Anlegern kommen, wie das in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall ist.[12] Ferner sind die
Mitgliedstaaten aufgefordert, die im Rahmen des Programmierungszeitraums
2007-2013 noch verfügbaren EU‑Mittel möglichst wirksam einzusetzen und zu
gewährleisten, dass sie in vollem Umfang im Sinne des vorliegenden
Investitionsprogramms verwendet werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten
dahingehend unterstützen und beraten. Parallel zur
Umsetzung dieses Investitionsprogramms wird die EIB ihre Darlehensvergabe
ausweiten, so dass die Mitgliedstaaten auch mit der EIB zusammenarbeiten
sollten, um eine Hebelwirkung für nationale Ressourcen zu erreichen. 3.
Lenkung der Finanzmittel in die
Realwirtschaft Die zweite
Komponente des Investitionsprogramms sieht gezielte Initiativen vor, mit denen
sichergestellt wird, dass die mobilisierten zusätzlichen Finanzmittel für
Investitionen den Bedürfnissen der Realwirtschaft entsprechen. Das bedeutet,
dass zusätzliche öffentliche und private Gelder in tragfähige Projekte mit
einem echten Mehrwert für die europäische soziale Marktwirtschaft fließen müssen.
Dies gilt für den neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen und
die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, stellt aber darüber hinaus
eine Herausforderung für Europa als Ganzes dar. Hauptzweck dieser
Programmkomponente ist es, einen grundlegend neuen Ansatz für die
Identifizierung und Vorbereitung großer Investitionsvorhaben in Europa
einzuführen, indem die Art und Weise verbessert wird, wie private Investoren
und öffentliche Stellen an Investitionsvorhaben herangehen und sich einschlägige
Informationen verschaffen. Dies geht Hand in Hand mit der Frage, wie Projekte
in einem Umfang von 300 Mrd. EUR ermittelt werden können, die
potenziell von der Erschließung zusätzlicher Investitionsmittel profitieren
könnten (erste Programmkomponente), geht jedoch deutlich darüber hinaus. Der
Europäische Rat wird ersucht, den Vorschlag zur Schaffung einer
Projekt-Pipeline auf EU-Ebene und zum Ausbau der technischen Unterstützung im
Rahmen einer „Plattform für Investitionsberatung“ zu billigen, damit diese bis
Juni 2015 eingerichtet werden kann. 3.1.
Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene Das Hauptproblem
einer Reihe von Akteuren ist nicht, dass es an Finanzmitteln fehlt, sondern
vielmehr, dass es vermeintlich an tragfähigen Projekten fehlt. Wie die ersten
(von EIB und Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten durchgeführten)
Arbeiten der Taskforce „Investitionen“ nahelegen, gibt es jedoch auf EU-Ebene
durchaus eine beträchtliche Anzahl potenziell tragfähiger, investitionsreifer
Projekte (der Bericht der Taskforce wird für Ende des Jahres erwartet). Private
Investoren sind sich offenbar häufig gar nicht des Potenzials dieser Projekte
bewusst und zögern, allein aufgrund der diesen Projekten innewohnenden
Komplexität und des Fehlens der für eine angemessene Risikobewertung benötigten
Informationen. Dies ist insbesondere bei großen, langfristigen
Investitionsvorhaben im Infrastrukturbereich der Fall. Damit Investitionen
getätigt werden, bedarf es dringend unabhängiger und transparenter Gutachten,
die die Bestätigung dafür liefern, dass ein Projekt wirtschaftlich tragfähig
ist und es insbesondere allen rechtlichen und administrativen Anforderungen
genügt. Mehr Transparenz und ein besseres Verständnis der Risiken werden dazu
beitragen, private Investitionen anzuziehen und zu mobilisieren. Gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten führt die Taskforce „Investitionen“ derzeit ein erstes
Screening potenziell tragfähiger Projekte von europäischer Bedeutung durch.
Nach Auffassung der Kommission sollten diese Arbeiten auf einer dauerhafteren
Grundlage auf EU-Ebene fortgesetzt werden, um eine Identifizierung und
Mobilisierung zentraler Investitionsvorhaben von europäischer Bedeutung zu
erleichtern und Investoren regelmäßig über den Entwicklungsstand der verschiedenen
Projekte zu informieren. Die nationalen Förderbanken könnten hier einen
nützlichen Beitrag leisten. Vor diesem
Hintergrund könnte eine Pipeline investitionswürdiger Projekte von europäischer
Bedeutung eingerichtet werden.[13]
Diese Projektliste wäre dynamisch und würde auf einer Reihe einfacher,
anerkannter wirtschaftlicher Kriterien beruhen. Dabei würden kontinuierlich
Projekte hinzugefügt oder gestrichen. Dies bedeutet nicht, dass jedes Projekt
in der europäischen Pipeline im Rahmen des Programms oder über den neuen Fonds
finanziert würde oder werden sollte. Vielmehr geht es darum, öffentlichen und
privaten Investoren Zugang zu relevanten, transparenten Informationen zu
verschaffen. Die Liste der bewerteten und nicht bewerteten Projekte sollte auf
einer Website öffentlich zugänglich gemacht werden, die wiederum mit ähnlichen
Listen auf nationaler und regionaler Ebene verlinkt werden könnte. Diese Arbeiten
könnten mit der Zeit zu einem europäischen Zertifizierungssystem für tragfähige
Investitionsvorhaben führen, die bestimmten Kriterien genügen. In der Folge
könnte eine solche Zertifizierung von der EIB und den nationalen Förderbanken
genutzt werden, um private Investoren zu gewinnen. Dies wäre insofern nützlich,
als damit ein aussagekräftiges „Glaubwürdigkeitslabel“ für europäische
Investitionsvorhaben geschaffen würde. Auch stünde dies im Einklang mit den auf
globaler Ebene im Rahmen der G20 unternommenen Anstrengungen, bewährte
Verfahren für Investitionsvorhaben auszutauschen. 3.2.
Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen
Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in
Form einer „Plattform für Investitionsberatung“ Viele Projekte und
Projektträger in Europa sind immer noch auf der Suche nach
Finanzierungsquellen, die auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Zudem besteht häufig auch Beratungsbedarf hinsichtlich der zu erfüllenden
rechtlichen Anforderungen. Ein Schwerpunkt des Investitionsprogramms wird darin
bestehen, das bereits in der Kommission, der EIB, den nationalen Förderbanken
und den für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds zuständigen
Verwaltungsbehörden vorhandene Wissen für eine stärkere EU-weite Unterstützung
von Projektentwicklungen zu nutzen. Dies schließt
insbesondere die technische Unterstützung bei der Strukturierung der Projekte,
den Einsatz innovativer Finanzinstrumente auf nationaler und europäischer Ebene
sowie Lösungen in Form öffentlich-privater Partnerschaften ein. Zu diesem Zweck
soll eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit einer
technischen Unterstützung geschaffen werden. Diese Stelle soll in Form einer
„Plattform für Investitionsberatung“ eingerichtet werden und sich an drei
Zielgruppen richten: Projektträger, Investoren und Verwaltungsbehörden. Die
Plattform wird Investoren dabei behilflich sein, das für sie jeweils am besten
geeignete Beratungsangebot – ob bei der EIB-Gruppe, bei nationalen Förderbanken
oder bei anderen internationalen Finanzinstitutionen – ausfindig zu machen. Die neue Plattform
wird sich auf bereits vorhandene, erfolgreiche Instrumente wie das Programm
JASPERS, das aufgewertet und ausgeweitet wird, sowie auf die neue
Beratungsplattform für innovative Finanzinstrumente (Fi-Compass) stützen. Die
Plattform für Investitionsberatung soll von der EIB-Gruppe in enger
Zusammenarbeit mit den nationalen Förderbanken und ähnlichen Strukturen in ganz
Europa entwickelt werden und es diesen ermöglichen, sich untereinander besser
zu vernetzen. 3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und
regionaler Ebene Mit Unterstützung
der nationalen und regionalen Behörden werden Kommission und EIB an Investoren,
Projektträger und institutionelle Akteure herantreten, um gemeinsam
Schlüsselinvestitionsprojekte auf den Weg zu bringen und sicherzustellen, dass
die richtigen Projekte Zugang zu geeigneten Finanzierungsquellen erhalten.
Darüber hinaus sind auf nationaler, transnationaler und regionaler Ebene
Workshops zum Thema „Investieren in Europa“ und andere
Sensibilisierungsmaßnahmen geplant, die auf spezifische Herausforderungen
eingehen werden. Der Schwerpunkt wird dabei auf der Ansprache privater und
öffentlicher Projektträger sowie privater Anleger, der Information über
Finanzierungsinstrumente der EU, der zusätzlichen Risikotragfähigkeit des
Europäischen Fonds für strategische Investitionen und der Maximierung von
Synergieeffekten zwischen Instrumenten auf nationaler und europäischer Ebene
liegen. 4.
Verbesserung des Investitionsumfelds Im Rahmen der dritten
Programmkomponente wird angestrebt, für eine bessere Berechenbarkeit der
Regulierung zu sorgen, europaweit Investitionshemmnisse abzubauen und den
Binnenmarkt durch Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für Investitionen in
Europa weiter zu stärken. Der Binnenmarkt ist Europas größte Errungenschaft im
Bereich der Strukturreformen. Vieles kann auf
nationaler Ebene getan werden. Die Kommission wird – gemeinsam mit den anderen
EU-Organen – im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik
die Fortschritte lenken und begleiten. Auf EU-Ebene wird die Kommission in
Kürze in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 die von ihr geplanten prioritären
Initiativen vorstellen; erste Maßnahmen sollen bereits in den kommenden Wochen
auf den Weg gebracht werden. Der
Europäische Rat wird ersucht, das Gesamtkonzept zu billigen. Das Europäische
Parlament und der Rat als EU-Gesetzgeber sollten eine zügige Verabschiedung der
anstehenden Legislativmaßnahmen gewährleisten, die zur Verbesserung des Regulierungsumfelds
für Investitionen erforderlich sind. 4.1. Eine
einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen Die Schaffung
optimaler Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt ist von zentraler
Bedeutung, wenn das volle Investitionspotenzial in Europa erschlossen werden
soll. Es bedarf eines klaren, berechenbaren und stabilen Regulierungsrahmens
auf nationaler wie auf europäischer Ebene, um Investitionen mit längerem
Zeithorizont anzustoßen. Trotz der erheblichen
Anstrengungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten werden Bürokratie und
Regulierungskomplexität in der EU zu langsam und uneinheitlich abgebaut. Dies ist vor allem für KMU ein Problem, also für diejenigen, die
Arbeitsplätze schaffen und das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden.
Verbesserte Wachstumsbedingungen sind deshalb eine Grundvoraussetzung dafür,
dass Investitionsprojekte realisiert und die Mittel, die im Rahmen dieses
Programms und darüber hinaus für strategische Investitionen aufgewandt werden,
effizient eingesetzt werden können. Eine bessere
Rechtsetzung liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten und der
europäischen Organe. Dabei wird keineswegs eine Deregulierung angestrebt,
sondern vielmehr eine intelligente Regulierung, die den Bürgerinnen und Bürgern
ebenso wie den Unternehmen zugutekommt. So gilt es, unnötige regulatorische
Auflagen abzubauen und bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere
für KMU, zu schaffen und zu gewährleisten, dass die unabdingbare Regulierung einfach,
klar und zweckdienlich ist. Ferner müssen die Wirksamkeit der nationalen
Ausgaben, die Effizienz der Steuersysteme und die Qualität der öffentlichen
Verwaltung verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sind zudem für die zeitnahe
und vollständige Anwendung des EU-Rechts verantwortlich. Sie müssen
sicherstellen, dass Umsetzungsmaßnahmen möglichst einfach, klar und unaufwendig
sind, so dass zusätzliche Belastungen und ein sogenanntes „Gold-Plating“ bei
der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht vermieden werden. Diese Kommission
hat die Verbesserung der Rechtsetzung zu einer der Hauptprioritäten dieser
Amtszeit gemacht. Seinen Niederschlag wird dies bereits im Arbeitsprogramm der
Kommission für 2015 finden. Die Kommission wird ihr Gesamtkonzept einer besseren
Rechtsetzung im Jahr 2015 weiterentwickeln und ihm neuen Schwung verleihen.
Durch Regulierung sollten Wachstumshindernisse beseitigt, neue Chancen
eröffnet, Kosten minimiert und soziale und ökologische Nachhaltigkeit
gewährleistet werden. Insbesondere wird die Kommission ihre im Rahmen des
Programms zur Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (Regulatory
Fitness and Performance Programme – REFIT) unternommenen Anstrengungen
verstärken und mit dem EU-Gesetzgeber zusammenarbeiten, um sicherzustellen,
dass vorgeschlagene Gesetzesvereinfachungen auch tatsächlich in der Praxis
greifen. 4.2. Neue
Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion Die jüngsten
Reformen des Finanzregulierungsrahmens der EU und die Vollendung der
Bankenunion werden zur Entwicklung eines transparenten, sicheren,
verantwortungsvollen und widerstandsfähigen Finanzsektors beitragen und
Stabilität und Vertrauen fördern. Investitionen sind jedoch nach wie vor stark
auf die Vermittlungstätigkeit der Banken angewiesen, und langfristige
Finanzierungen für Infrastrukturprojekte stehen weiterhin nur begrenzt zur
Verfügung. Immer noch können viele KMU nur eingeschränkt auf Finanzierungen
zugreifen, und bis zur Verwirklichung des freien Kapitalverkehrs innerhalb der
EU braucht es noch etwas Zeit. Im Zuge der
Schaffung einer Kapitalmarktunion wird sich die Fragmentierung der
EU-Finanzmärkte verringern. Indem Bankfinanzierungen durch tiefere, weiter
entwickelte Kapitalmärkte ergänzt werden, werden sich auch die
Finanzierungsangebote für KMU und langfristige Projekte diversifizieren. Ein
echter Binnenmarkt für Kapital wird zu einer Reduzierung der
Finanzierungskosten für den Rest der Wirtschaft beitragen. Die
Kapitalmarktunion ist somit ein wichtiges Instrument für die Langzeitkomponente
des Programms. Im Rahmen einer für
Anfang 2015 geplanten breit angelegten Konsultation soll genauer ermittelt
werden, in welchen vorrangigen Bereichen gezielte Maßnahmen erforderlich sind,
um die Bereitstellung von Finanzmitteln für Investitionen zu erleichtern und
Fortschritte in Richtung einer Kapitalmarktunion zu erzielen. Kurzfristig
vorgesehen ist Folgendes: §
Verabschiedung der vorgeschlagenen Verordnung
über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) vor Ende 2014. Ab
Mitte 2015 soll es möglich sein, auf diese für Anlagen in langfristige
Projekte nützlichen Fonds zurückzugreifen. Darüber hinaus könnten ELTIF eine
ergänzende Möglichkeit für öffentliche oder privat/öffentliche Investitionen in
die übrige Wirtschaft darstellen. §
Neubelebung der Verbriefungsmärkte mit
Schwerpunkt auf erstklassigen Verbriefungen[14] unter Vermeidung der
Fehler, die vor der Krise begangen wurden. Die Kommission wird darüber
nachdenken, wie die Kriterien für einfache, transparente und kohärente
Verbriefungen aussehen sollten, und dabei auf den jüngsten Maßnahmen im
Versicherungs- und Bankensektor sowie auf den internationalen Arbeiten in
diesem Bereich aufbauen. Eine Wiederbelebung dieser Anlagekategorie wird dazu
beitragen, einen tiefen und liquiden Sekundärmarkt zu schaffen, Verbriefungen
für ein breiteres Anlegerspektrum attraktiv zu machen und die Finanzmittel
dorthin zu lenken, wo sie am dringendsten gebraucht werden. §
Überlegungen zur Beseitigung des derzeitigen
Mangels an standardisierten Kreditauskünften über KMU ausgehend von den
in diesem Bereich bereits angelaufenen Arbeiten sowie Verbesserung der
Informationen über die Planung von Infrastrukturprojekten sowie über das
Rückzahlungsverhalten von KMU. §
Sondierung mit dem Privatsektor, wie sich der
Erfolg der an bestimmten europäischen Märkten praktizierten
Privatplatzierungen auf breiterer Front in der EU fortsetzen lässt. §
Überarbeitung bestehender Rechtsvorschriften wie
der Prospektrichtlinie mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für KMU zu mindern
und ihnen die Erfüllung der Auflagen für eine Börsennotierung zu erleichtern. 4.3. Gleiche
Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt Damit die
Möglichkeiten des Binnenmarkts optimal ausgeschöpft werden können und er für
Unternehmen zu einem echten Sprungbrett werden kann, sind entschlossene
Anstrengungen erforderlich. Auch wenn einige Maßnahmen langfristiger
ausgerichtet sind als andere, ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Beschäftigung, Wachstum und Investitionen das Hauptanliegen des Programms.
Kurz- und mittelfristig von Bedeutung sind insbesondere folgende Bereiche:
Der Energie- und der Verkehrssektor sind
wichtige Dimensionen des Binnenmarkts; deshalb muss die Durchführung der
jüngsten Reformen beschleunigt vorangetrieben werden. Die Europäische
Energieunion wird in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle
spielen. Hier muss für die vollständige Umsetzung des dritten
Energiepakets gesorgt werden. Die Vorschriften für den grenzübergreifenden
Energiehandel sind nach wie vor sehr uneinheitlich. So halten einige
Mitgliedstaaten an einer marktverzerrenden Endkundenpreisregulierung fest
– ein Problem, das in Angriff genommen werden muss. Darüber hinaus wird
die Kommission die notwendigen Folgemaßnahmen zu den jüngsten Beschlüssen
zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 gewährleisten.
Des
Weiteren bedarf es einer zügigen Umsetzung struktureller Reformen, mit
denen Hindernisse für Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen und ‑systeme,
insbesondere solche mit grenzüberschreitender Dimension, beseitigt werden.
Damit die Vorteile des Binnenmarkts voll ausgeschöpft werden können,
sollte für die Erreichung der Ziele des Europäischen Einheitlichen
Luftraums sowie für eine zügige Annahme und Umsetzung des vierten
Eisenbahnpakets gesorgt werden.
§
Europa muss einen wirklich vernetzten digitalen
Binnenmarkt schaffen und zu diesem Zweck u. a. zügig ehrgeizige
Legislativmaßnahmen in den Bereichen Datenschutz und Telekommunikation
einleiten und die urheber- und verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen für
Online- und Mobilkäufe modernisieren und vereinfachen. Im Zusammenhang mit dem
digitalen Binnenmarkt sollten Vertrauen und Sicherheit von
Online-Transaktionen, die Interoperabilität technischer Verfahren und der
Zugang zu digitalen Inhalten und Infrastrukturen (insbesondere Strategien für
die Vergabe von Funkfrequenzlizenzen) auf der Agenda stehen. Der Binnenmarkt
sollte offen für neue Geschäftsmodelle sein, gleichzeitig aber gewährleisten,
dass wesentliche Ziele des öffentlichen Interesses erreicht werden. Die
Verbraucher sollten europaweit ohne Ansehen ihrer Staatsangehörigkeit oder
ihres Wohnsitzes ungehindert auf Online-Inhalte und -Dienste zugreifen können. §
Dienstleistungs- und Produktmärkte sind in zunehmendem Maße miteinander verflochten. Um
unverhältnismäßigen Anforderungen an Rechtsform, Anteilsbesitz und Genehmigung
zu begegnen und die gegenseitige Anerkennung insbesondere bei Branchen und
Berufen mit großem Potenzial für den grenzübergreifenden Handel zu verbessern,
müssen die Reformbemühungen intensiviert werden. Eine wirkungsvolle Anwendung
der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen auf allen Ebenen sollte
ebenso gewährleistet werden wie die Förderung elektronischer Anwendungen für das
Auftragswesen. §
Mit Blick auf die Förderung von Forschung und
Innovation würden ein Abbau der Hindernisse für den Wissenstransfer, ein
freier Zugang zur wissenschaftlichen Forschung und eine größere Mobilität der
Forscher der Wettbewerbsfähigkeit der EU zugutekommen. §
Die Kontakte zu unseren internationalen Partnern
werden Investitionsströme fördern. Die Internationalisierung europäischer
Unternehmen stärkt deren Wettbewerbsfähigkeit. Investoren aus Ländern außerhalb
der EU können eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der europäischen
Wirtschaft spielen. 5.
Nächste Schritte Bei diesem
Investitionsprogramm handelt es sich nicht um eine punktuelle Maßnahme, sondern
um eine „Investitionsoffensive“, die ihr Potenzial in den kommenden drei Jahren
entfalten wird. Das Programm wird eine grundlegende Änderung der Politik und
der Finanzierungsinstrumente für Investitionen in Europa bewirken; auf dieses
Weise soll gewährleistet werden, dass mit jedem verausgabten Euro eine
größtmögliche Rendite für Wirtschaft und Gesellschaft erzielt wird. Mit dem heute
vorgestellten Investitionsprogramm wird eine neue Richtung eingeschlagen. Die
Kommission hofft, dass sich die Mitgliedstaaten dieser Initiative anschließen
und unter anderem weitere Finanzmittel für den Europäischen Fonds für
strategische Investitionen bereitstellen und damit für eine nachhaltigere
Wirkung des Programms auf die Realwirtschaft sorgen. Die Maßnahmen müssen auf
allen Ebenen zeitnah und wirksam umgesetzt werden, damit bereits 2015 greifbare
Ergebnisse erzielt werden. Die
Kommission ersucht den Europäischen Rat, das Programm auf seiner Tagung am
18. und 19. Dezember 2014 in allen Teilen zu billigen. Sie
fordert das Europäische Parlament und den Rat als EU-Gesetzgeber auf, die
erforderliche Legislativmaßnahme im beschleunigten Verfahren zu verabschieden,
um zu gewährleisten, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen
bis Juni 2015 einsatzbereit ist, und ein zeitnahes Follow-up der übrigen
Aspekte des Programms sicherzustellen. Durch regelmäßige
Bestandsaufnahmen im Europäischen Parlament, bei den Treffen der Staats- und
Regierungschefs, in den einschlägigen Ratsformationen sowie in Zusammenarbeit
mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der
Regionen wird die politische Verantwortung entstehen, die notwendig ist, damit
das Programm konkrete Ergebnisse hervorbringt. Kommission und EIB werden an die
zentralen Akteure auf nationaler und regionaler Ebene herantreten und sie
bitten, gezielte Follow-up-Aktivitäten zu organisieren, in deren Rahmen
spezifische Lösungen erörtert und entwickelt werden können. Das
Investitionsprogramm basiert auf der Annahme, dass keine Änderungen am
mehrjährigen Finanzrahmen oder bei der Kapitalausstattung der EIB vorgenommen
werden. Je nachdem, welche Fortschritte erzielt wurden, wird Mitte 2016 –
parallel zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens – geprüft, ob
zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. ANHANG 1 – WIE
WIRD SICH DAS INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN? ANHANG 2 – WIE
FUNKTIONIERT DER NEUE FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN? EIB = Europäische
Investitionsbank ANHANG 3 – WIE
FUNKTIONIERT DER NEUE FONDS IM FALLE EINER UNTERSTÜTZUNG VON KMU UND
MID-CAP-UNTERNEHMEN? EIF = Europäischer Investmentfonds ANHANG 4 –
ZEITPLAN UND ETAPPENZIELE [1] In
einigen Mitgliedstaaten ist der Rückgang des Investitionsniveaus besonders
groß, so in Italien (-25 %), Portugal (-36 %), Spanien (-38 %),
Irland (-39 %) und Griechenland (-64 %). [2]
Siehe die Rede von EZB-Präsident Mario Draghi anlässlich der jährlichen
Notenbankkonferenz in Jackson Hole am 22. August 2014 (http://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2014/html/sp140822.de.html). [3] So
heißt es in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Oktober
2014 (auf S. 8): „Der Europäische Rat unterstützt die Absicht der neuen
Kommission, eine Initiative auf den Weg zu bringen, um 300 Mrd. EUR an
zusätzlichen Investitionen aus öffentlichen und privaten Quellen für den
Zeitraum 2015 bis 2017 zu mobilisieren.“ In dem am
16. November 2014 veröffentlichten Aktionsplan der G20 von Brisbane
steht: „Außerdem hat die Europäische Union im Oktober eine umfassende
Initiative zur Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater
Investitionen im Zeitraum 2015-2017 angekündigt. Wir fordern eine rasche
Umsetzung dieser Maßnahmenpakete.“ Siehe zudem die in Fußnote 2 genannte
Rede von EZB-Präsident Mario Draghi anlässlich der jährlichen
Notenbankkonferenz in Jackson Hole am 22. August 2014. [4] Im
Rahmen des Investitionsprogramms werden unter diesem Begriff Unternehmen mit
250 bis 3000 Beschäftigten verstanden. [5]
Dabei wird es sich wahrscheinlich um eine Verordnung auf der Grundlage der
Artikel 172, 182, 175 Absatz 3 und möglicherweise Artikel 173 AEUV handeln. [6]
Die Kommission und die EZB teilen die Auffassung, dass der Fonds innerhalb der
EIB als Treuhandfonds eingerichtet werden sollte. Somit könnte die Einrichtung
rasch erfolgen, und der Fonds könnte auf die Mittel der EZB sowie auf das
Fachwissen, über das die bestehenden Strukturen der EIB in Bezug auf die
Kreditvergabe und das Risikomanagement besitzen, zurückgreifen. [7] Um
sicherzustellen, dass die im Rahmen dieser Initiative unterstützten
Investitionen in Infrastrukturen und Projekte im Einklang mit den Vorschriften
über staatliche Beihilfen stehen, sollten die betreffenden Projekte auf bisher
nicht angegangene Erfordernisse abstellen (d. h. keine bereits vorhandenen
Infrastrukturen duplizieren), möglichst viele private Mittel an Bord holen und
die Verdrängung von mit privaten Mitteln finanzierten Projekten vermeiden. Die
geförderten Projekte sollten generell allen Nutzern (einschließlich
konkurrierender Wirtschaftsbeteiligter) zu fairen, vernünftigen und
angemessenen Bedingungen offenstehen, so dass keine Eintrittsbarrieren
geschaffen werden. Um eine maximale Wirkung derartiger Investitionen zu
erreichen, wird die Kommission eine Reihe von Grundprinzipien für die
beihilferechtliche Prüfung festlegen, die ein Projekt erfüllen muss, um aus dem
Europäischen Fonds für strategische Investitionen gefördert werden zu können.
Wenn ein Projekt diese Kriterien erfüllt und Mittel aus dem Europäischen Fonds
für strukturelle Investitionen erhält, wird jede ergänzende nationale
Unterstützung einer vereinfachten und beschleunigten beihilferechtlichen
Prüfung unterzogen, bei der der einzige von der Kommission zusätzlich zu
prüfende Aspekt die Angemessenheit der öffentlichen Unterstützung sein wird (es
darf keine Überkompensierung vorliegen). [8]
COM(2013) 462 final (zurzeit in Trilog-Verhandlungen); die Verordnung wird
nach ihrem Inkrafttreten einen gemeinsamen EU-Rechtsrahmen bieten sowie Rechte
im Rahmen des Europäischen Passes für auf langfristige Investitionen
(beispielsweise in Infrastrukturprojekte oder KMU) spezialisierte Fonds
vorsehen, die insbesondere auf institutionelle Investoren mit einem
langfristigen Investitionshorizont abzielen. [9]
Diese Förderung muss mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen
zur Förderung von Risikofinanzierungen vereinbar sein oder gegen ein
marktübliches Entgelt gewährt werden. [10]
Um dies zu erreichen, wird den Mitgliedstaaten empfohlen, wie folgt über
innovative Finanzinstrumente einen bestimmten Prozentsatz der in ihrer
jeweiligen Partnerschaftsvereinbarung festgelegten Zuweisung für jeden
Schlüsselbereich bereitzustellen: 50 % im Bereich der Förderung von KMU,
20 % im Bereich der Verringerung des CO2-Ausstoßes, 10 %
im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, 10 % im
Bereich des nachhaltigen Verkehrs, 5 % im Bereich der Förderung von
Forschung, Entwicklung und Innovation und 5 % im Bereich der Umwelt- und
Ressourceneffizienz. Auch Mikrofinanzierungsinstrumente zur Gewährung von Darlehen
zu Sonderbedingungen könnten zur Förderung von selbständiger Erwerbstätigkeit,
von Unternehmertum und zur Entwicklung von Kleinstunternehmen beitragen. [11]
Die KMU‑Initiative ist ein Finanzierungsinstrument, das Ressourcen der
Struktur- und Investitionsfonds, des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), des Programms
Horizont 2020, des EIF und der EIB bündelt. Im Rahmen der Initiative sind
zwei Arten von Instrumenten zur Verbesserung der KMU‑Finanzierung vorgesehen:
unbegrenzte Garantien für Finanzmittler und die Verbriefung bestehender
Darlehensportfolios. [12]
Ohne die laufende Fonds-Programmierung zu stören, könnten Schätzungen zufolge
im Programmierungszeitraum 2014-2020 weitere Investitionsmittel in Höhe von
26 Mrd. EUR verfügbar werden. Dies gilt über den doppelt so häufigen
Einsatz von Finanzinstrumenten hinaus und wurde in Anhang 1 nicht
berücksichtigt. [13] Der Europäische Rat
begrüßte am 23./24. Oktober 2014 „die Einsetzung einer Task Force unter
Leitung der Kommission und der Europäischen Investitionsbank, die konkrete
Maßnahmen zur Investitionsförderung bestimmen soll, darunter eine Reihe
potenziell tragfähiger Projekte von europäischer Relevanz, die kurz- bis
mittelfristig durchzuführen sind.“ [14]
Verbriefungen sind eine von Banken häufig angewandte Finanzpraxis, die im
Poolen und Bündeln verschiedener Arten von Schuldtiteln wie beispielsweise
Hypothekendarlehen besteht. Verbriefungen können als Instrument zur
Finanzierung von Vermögenswerten oder zur Übertragung und Diversifizierung von
Risiken genutzt werden.