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Document 52014DC0130
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Taking stock of the Europe 2020 strategy for smart, sustainable and inclusive growth
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
/* COM/2014/0130 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum /* COM/2014/0130 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020
für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum Einführung[1] Anfang 2010 schlug die Kommission die
EU-Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives
Wachstum[2]
vor. Ziel der Strategie war es, die Wettbewerbsfähigkeit der EU unter Wahrung
ihres Modells der sozialen Marktwirtschaft zu stärken und die
Ressourceneffizienz der EU-Wirtschaft deutlich zu verbessern. Die EU nahm mit
der Strategie „Europa 2020“ und der Förderung eines Wachstumsmodells, das sich
nicht auf eine Steigerung des BIP beschränkt, eine Vorreiterrolle ein. Heute
befürworten viele Einrichtungen ein intelligentes, nachhaltiges und
integratives Wachstum als entscheidenden Faktor der wirtschaftlichen
Entwicklung. Die Strategie „Europa 2020“ wurde zu einem
Zeitpunkt entwickelt, als Europa mit seinem Wachstum und seiner Produktivität
hinter anderen Industrieländern zurückblieb und das wirtschaftliche und soziale
Umfeld sich im Gefolge der schlimmsten globalen Finanzkrise in der Geschichte
der EU rasant verschlechterte. Sie baut auf den Lehren der bis 2010 laufenden
Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung auf, die 2000 in die Wege
geleitet und 2005 überarbeitet wurde. Im Grundlagendokument wurde deutlich
darauf hingewiesen, dass es „auf kurze Sicht ... die wichtigste Aufgabe [sei],
die Krise erfolgreich zu überwinden“, die EU jedoch ihre „strukturellen
Schwächen in den Griff bekommen [und] über die kurzfristigen Aufgaben
hinausdenken“ müsse. Weiter hieß es dort: „Wir brauchen eine Strategie, welche
es uns ermöglicht, gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen und die EU in eine
intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft zu verwandeln, die durch
ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen ausgeprägten
sozialen Zusammenhalt gekennzeichnet ist“.[3] Die Strategie war als Partnerschaft zwischen
der EU und ihren Mitgliedstaaten konzipiert und legte den Schwerpunkt auf ein
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum mit einem eigenen System
zur Umsetzung. Für die EU wurden fünf miteinander zusammenhängende Kernziele
formuliert, die bis 2020 erreicht werden sollten und auf die Bereiche
Beschäftigung, Forschung und Entwicklung (FuE), Klimawandel und Energie,
Bildung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerichtet
waren. Die Ziele wurden nicht als erschöpfend betrachtet, sondern sollten
Beispiele für die mit der Strategie verfolgten dynamischen Veränderungen
liefern. Um Fortschritte auf EU-Ebene zu beschleunigen,
hat die Kommission sieben Leitinitiativen[4]
entwickelt und diese an spezifische Arbeitsprogramme in Bereichen, die als
wichtige Wachstumshebel betrachtet wurden, gekoppelt. Die Strategie dient der
EU darüber hinaus als Handlungsrahmen in den Bereichen Binnenmarkt, EU-Haushalt
2014-2020 und externe EU-Politik. Bei der Überarbeitung der Strategie Europa 2020
können die Wirtschafts- und Finanzkrise der vergangenen Jahre und die
Maßnahmen, die die EU in Reaktion darauf ergriffen hat, nicht ignoriert werden
(siehe Kasten 1). Als die Finanzkrise sich stärker ausweitete und neue Formen
annahm, wurde es für die EU immer wichtiger, den Teufelskreis zwischen
steigender öffentlicher Verschuldung, sich verbreitender Instabilität auf den
Finanzmärkten und niedrigen oder sogar negativen Wachstumsraten zu
durchbrechen. Dies erforderte insbesondere im Euroraum sowohl kurzfristige als
auch systemische Maßnahmen wie die Schaffung einer Darlehenskapazität für
Länder in finanzieller Notlage und strengere Vorschriften für die
wirtschaftspolitische Steuerung und eine strengere Beaufsichtigung und
Regulierung des Finanzsektors. Kasten 1. EU-Maßnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008-2013 Im November 2008 ergriff die Kommission mit dem Europäischen Konjunkturprogramm eine Initiative, um Investitionen in Infrastruktur und andere zentrale Sektoren zu stimulieren, und schlug den Mitgliedstaaten eine Koordinierung der nationalen Konjunkturpakete vor. Das Gesamtpaket belief sich auf rund 200 Mrd. EUR bzw. 1,5 % des EU-BIP. Auch die Vorschriften für staatliche Beihilfen und für die Verwendung von EU-Mitteln wurden angepasst, um die Bereitstellung öffentlicher Mittel zu vereinfachen. Da die Erholung nur von kurzer Dauer war und die Risiken einer echten Staatsanleihen-, Finanz- und Wirtschaftskrise zunahmen, wurden mehrere Entscheidungen getroffen, darunter - die Einrichtung eines Krisenbewältigungsmechanismus zur Minderung der Ansteckungsrisiken und der Gefahr finanzieller Instabilität in den Mitgliedstaaten. Im Mai 2010 wurden mit dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zwei befristete Mechanismen der Krisenbewältigung geschaffen. Im Jahr 2012 beschlossen die Mitgliedstaaten des Euroraums, eine dauerhafte Lösung zu schaffen, und errichteten im Oktober 2013 mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) eine finanzielle „Brandmauer“ von 500 Mrd. EUR. Darlehen wurden Ländern in finanzieller Notlage gewährt; - eine ehrgeizige und umfassende Reform des Finanzsystems der EU. Die EU verschärfte die Aufsicht über die Finanzmärkte durch Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystem (ESFS), das sich aus drei sektorspezifischen Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) und dem für die Aufsicht auf der Makroebene zuständigen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) zusammensetzt. Wichtige Schritte wurden auch in Richtung einer „Bankenunion“ mit einem einheitlichen zentralisierten Mechanismus für die Bankenaufsicht getan, der im November 2014 im Kraft tritt. Auch in der Frage der Umstrukturierung und Abwicklung ausfallender Banken kam man sich deutlich näher; - die deutliche Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU durch vollständige Integration der wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik. Im Jahr 2011 wurde mit einem weiteren Gesetzespaket[5] ein neues Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht eingeführt, mit dem wirtschaftliche Ungleichgewichte vermieden und gegebenenfalls korrigiert werden sollten. Auch der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde gestärkt. Im Mai 2013 trat ein ergänzendes Paket von Verordnungen[6] in Kraft, das u. a. eine Prüfung der Haushaltsentwürfe der Mitgliedstaaten des Euroraums durch die Kommission vorsieht. Im Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) haben sich die unterzeichnenden Mitgliedstaaten des Euroraums (und einige Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums) dazu verpflichtet, die wichtigsten Grundsätze des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) in ihre nationale Rechtsordnung zu übernehmen. Im Dezember 2013 wurde ein neues Scoreboard mit Indikatoren zu Beschäftigung und sozialen Entwicklungen vom Rat genehmigt und in den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht integriert. Eine Krise in der
Größenordnung der letzten Jahre erforderte eine unmittelbare und starke
politische Reaktion, um die längerfristigen Ziele der Strategie Europa 2020 zu
ergänzen. Von den Jahreswachstumsberichten und den darin festgelegten
Prioritäten für das Folgejahr bis hin zur Vorlage gezielter legislativer Vorschläge
und der Abgabe länderspezifischer Vorgaben hat die Kommission einen Mix von
Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors entwickelt und diesen mit
Strategien zur Wiederbelebung der Konjunktur, mit Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung und mit Strukturreformen kombiniert, die genau auf die
Besonderheiten der einzelnen Länder abgestimmt sind und die Wechselbeziehungen
zwischen den Volkswirtschaften der EU widerspiegeln. Um die Umsetzung der Strategie Europa 2020 auf
nationaler Ebene zu überwachen und voranzubringen, wurden die Mitgliedstaaten
ersucht, eigene Ziele festzulegen und in den nationalen Reformprogrammen
detaillierte Einzelmaßnahmen zu beschreiben. Diese Programme werden im Rahmen
des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik
jährlich auf EU-Ebene geprüft. Konzipiert als Instrument zur Stärkung der
wirtschaftspolitischen Steuerung der EU lief das erste Europäische Semester
Anfang 2011 an und hat sich rasch als neuer jährlicher Planungszyklus der
wirtschaftlichen Steuerung und Überwachung auf EU-Ebene etabliert (siehe unten
und Anhang 1). Wie es dem partnerschaftlichen Ansatz entspricht, findet ein
regelmäßiger Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat in seinen
verschiedenen Zusammensetzungen statt. Nach vier Jahren soll mit dieser Mitteilung
nun Bilanz über die Strategie Europa 2020 gezogen werden.[7] Es wird erwartet, dass
der Europäische Rat auf seiner Tagung im März 2014 erste Gespräche führen wird.
Die Kommission wird im Anschluss daran eine öffentliche Anhörung einleiten, um
die Standpunkte aller Interessenträger einzuholen und in die Weiterentwicklung
der Strategie für den Zeitraum 2015-2020 fließen zu lassen. 1. Wo steht Europa vier Jahre
später? Im Jahr 2009 hat die europäische Wirtschaft
mit einer Schrumpfung des BIP um 4,5 % ihren bis dahin wohl stärksten
Rückschlag erlitten. Nach einer kurzlebigen Verlangsamung des wirtschaftlichen
Abschwungs im Jahr 2010 setzte sich die negative Entwicklung in den Jahren 2011
und 2012 fort. Seit 2013 ist eine allmähliche Erholung zu beobachten, die
vorerst anhalten dürfte, so dass in der EU wieder ein Wachstum des realen BIP
von 1,5 % im Jahr 2014 und 2,0 % im Jahr 2015 erwartet wird[8]. Dieser EU-Durchschnitt
drückt ein Gesamtergebnis aus, das sich aus abweichenden Wachstumsverläufen und
sehr unterschiedlichen Krisenerfahrungen in den Mitgliedstaaten zusammensetzt;
einige Länder wurden besonders hart getroffen, andere haben diese Zeit besser
überstanden. Als die Strategie Europa 2020 im Jahr 2010
anlief, waren Ausmaß und Dauer der Krise noch nicht abzusehen. Deshalb wurden
für das folgende Jahrzehnt verschiedene Szenarien betrachtet, angefangen von
der Rückkehr eines „starken“ Wachstums über die Annahme einer eher
„schleppenden“ Erholung oder der Gefahr eines „verlorenen Jahrzehnts“. Viel
hing von der Fähigkeit der EU ab, die Rezession des Jahres 2009 rasch und
entschieden hinter sich zu lassen.[9]
Abbildung 1. Reales BIP der EU und des Euroraums im Zeitraum 2000-2020
(Index 2010 = 100) Nach
vier Jahren zeigt sich, dass der wahrscheinliche Wachstumspfad der EU in den
Jahren 2010-2020 eher dem zweiten Szenario entsprechen wird (d. h. rund 1,3 %
pro Jahr). Wie Abbildung 1 zu entnehmen ist, wird davon ausgegangen, dass die
Wirtschaftsleistung in der EU im Jahr 2014 das gleiche Niveau erreicht wie im
Jahr 2008; die Verluste aus dem Abschwung werden nun durch die beginnende
wirtschaftliche Erholung ausgeglichen. Die Auswirkungen der Krise zeigen sich
jedoch nicht nur unmittelbar, sondern auch längerfristig: Europa hat bereits
einen Wohlstandsverlust erlitten, und es hat Potenzial für künftiges Wachstum
eingebüßt, da Stellen, Unternehmen und „Know-how“ für die Wirtschaft verloren
gegangen sind. Den aktuellen Prognosen[10] zufolge könnte das
jährliche BIP-Wachstum in der EU während des Zeitraums 2014-2020 in der
Größenordnung von 1,6 % liegen, verglichen mit 2,3 % im Zeitraum 2001-2007
(vor der Krise). Ausgedrückt als Pro-Kopf-BIP würde sich das durchschnittliche
jährliche Wachstum in der EU im Zeitraum 2014-2020 somit im Bereich von 0,9 %
bewegen, gegenüber 1,8 % im Zeitraum 2001-2007. Ein erster und entscheidender Schritt für eine
EU-Strategie zur Förderung des Wachstums nach der Krise besteht darin, ein
genaues Verständnis der Gesamteffekte der Krise zu erlangen und sich auf eine
gemeinsame Diagnose der aktuellen Situation Europas zu verständigen. Dabei ist
auch zu berücksichtigen, dass eine Rückkehr zum Wachstumsmodell des vergangenen
Jahrzehnts nicht nur illusorisch, sondern auch schädlich wäre:
Ungleichgewichte in den öffentlichen Finanzen, Immobilienblasen, zunehmende
soziale Ungleichheit, Mängel hinsichtlich Unternehmertum und Innovation,
dysfunktionale Finanzsysteme, wachsende Energieabhängigkeit, vielfältige
Ressourcen- und Umweltbelastungen, Schwächen in der allgemeinen und beruflichen
Bildung, leistungsschwache öffentliche Verwaltungen – all diese Probleme
konnten in der Vergangenheit beobachtet werden, wurden jedoch nicht behoben und
haben deshalb, als die volle Krise zuschlug, zum Zusammenbruch von Teilen
unserer Volkswirtschaften beigetragen. Über die BIP-Headline-Daten hinaus muss der
Blick aber auch auf die zugrunde liegenden Trends und strukturellen
Veränderungen gerichtet werden, die für die Wachstumsfähigkeit Europas eine
wichtige Rolle spielen und mitunter etwas aus dem Blick geraten sind. Daraus
ergibt sich auch die kritische Bedeutung des Verständnisses und der Förderung
von Faktoren, die Fortschritte zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020
bewirken können. 1.1. Die Auswirkungen der Krise Die Tragfähigkeit der öffentlichen und
privaten Finanzen ist gefährdet Die Staatsdefizite beliefen sich in der EU auf
durchschnittlich 6,5 % des BIP 2010, sollen bis 2015 jedoch auf 2,7 %
zurückgehen.[11]
Ermöglicht wird dies durch die massiven Anstrengungen mehrerer Mitgliedstaaten,
die diese insbesondere in den Jahren 2011 und 2012 unternommen haben, um ihre
öffentlichen Finanzen wieder tragfähig zu machen[12]. Aufgrund der
Kumulierung von Defiziten und des nachlassenden Wachstums hat die
Staatsverschuldung jedoch deutlich zugenommen. Diese ist vom Vorkrisenstand von
durchschnittlich 60 % auf 80 % im Jahr 2010 gestiegen und dürfte im
Jahr 2015 89,5 % erreichen.[13]
Da das Wachstum inzwischen wieder Fahrt aufnimmt und die Defizite zurückgehen,
dürfte auch die Bruttoverschuldung der öffentlichen Haushalte ab 2015 sinken.
Die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Ausgaben, ein stärkeres
Augenmerk auf der Effizienz der öffentlichen Verwaltungen und der Steuersysteme
- einschließlich einer weiteren Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit
hin zu einer Besteuerung von Verbrauch, Eigentum und Verschmutzung - werden
eine zunehmend wichtige Rolle für die Sicherung und weitere Gestaltung des
künftigen Wachstums- und Sozialmodells Europas spielen Auch die private Verschuldung (Haushalte und
Unternehmen) war in einigen Ländern bereits vor der Krise sehr hoch und ist in
der Folge noch weiter angestiegen. Viele private Akteure haben erkannt, dass
sie sich nun vorrangig um Entschuldung kümmern müssen, was jedoch die
unangenehme Nebenwirkung hat, dass sich das Wachstum – vor allem vor dem
Hintergrund der schwachen Konjunktur und der niedrigen Inflation – für einige
Zeit verlangsamen könnte. Trotz einer
gewissen Stabilisierung des Finanzsektors bleibt der Zugang zu Finanzierung in
einigen Teilen der EU problematisch. Die Lage auf den
Finanzmärkten hat sich in den letzten Monaten insgesamt gut entwickelt, was
sich aber noch nicht in der Realwirtschaft niedergeschlagen hat; zudem bestehen
weiterhin Schwachstellen im Finanzsektor. Nachdem die Kreditbedingungen seit 2008
in 24 aufeinanderfolgenden Quartalen immer restriktiver wurden, zeigen sich bei
der Vergabe von Bankdarlehen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ersten
Quartal 2014 nun einige erste Anzeichen einer Lockerung.[14] Der Zugang
zu einer Finanzierung bleibt jedoch in großen Teilen der EU problematisch und
schwankt von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, was auf eine problematische
Fragmentierung des Marktes hinweist. Anstieg der Arbeitslosigkeit und der
Armut Die Arbeitslosigkeit ist in Europa infolge der
Krise stark gestiegen und erreichte nach 7,1 % im Jahr 2008 einen
Höchstwert von 10,9 % im Jahr 2013. Da wirtschaftliche Erholung sich nicht
unmittelbar in einem Nettobeschäftigungswachstum niederschlägt, wird davon
ausgegangen, dass die Arbeitslosenquote in absehbarer Zukunft nur langsam
wieder sinkt (10,4 % im Jahr 2015[15]).
Leider hat sich die Situation im Laufe der
Zeit insgesamt verfestigt. Die Langzeitarbeitslosigkeit – d. h. die Anzahl
derer, die länger als ein Jahr ohne Beschäftigung sind, – stieg zwischen 2008
und 2012 um 2,1 Prozentpunkte von 2,6 % auf 4,7 %. Dies verdeutlicht
den Anstieg der strukturellen Arbeitslosigkeit und hat insbesondere im Hinblick
auf die zunehmende Armut und soziale Ausgrenzung (siehe unten) weitreichende
Folgen für das Reservoir an Arbeitskräften und das Wachstumspotenzial der
Wirtschaft, aber auch auf das politische und soziale Gefüge der EU. Zwischen den einzelnen Ländern und Regionen
bestehen diesbezüglich deutliche Unterschiede: im Jahr 2013 reichte die
Arbeitslosenquote von 5,0 % in Österreich bis zu 27,6 % in
Griechenland. Betroffen sind alle Altersgruppen, besonders schwierig ist die
Situation jedoch für Personen über 55 und für junge Menschen; die
Jugendarbeitslosigkeit – der prozentuale Anteil der Arbeitslosen in der
Altersgruppe von 15 bis 24 – lag in der EU im Jahr 2013 im Durchschnitt bei 23,3 %
und stieg in Griechenland sogar auf 59,2 % und in Spanien auf 55,7 %.
Der wachsende Anteil junger Schulabgänger ohne Arbeits- oder Lehrstelle - 13,2 %
im Jahr 2012 - ist ein weiterer Grund zur Besorgnis. Unterschiede in
der EU Signifikante Unterschiede gab es in der EU
bereits vor der Krise; diese hat aufgrund ihres Ausmaßes jedoch einige im Laufe
der Jahre akkumulierten Ungleichgewichte zu Tage gebracht und zu einer
wachsenden Kluft zwischen den Mitgliedstaaten und oft auch innerhalb ein und
desselben Lands geführt. Zwar ist es in Zeiten extrem widriger Umstände
besonders schwierig, zwischen konjunkturellen und strukturellen Trends zu
unterscheiden, aber mittlerweile wird doch die Gefahr deutlich, dass wir mit
einigen Auswirkungen der Krise auf längere Sicht zu tun haben werden. Dies gilt
beispielsweise für die stärkeren Unterschiede, die innerhalb der EU in Bezug
auf wirtschaftliche Lage und Leistungsfähigkeit bestehen. Diese zeigen sich
auch bei der Prüfung der Fortschritte in Richtung der Ziele von Europa 2020. 1.2. Langfristige Trends mit
Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum Hinter der Strategie
„Europa 2020“ stand der Wille, die langfristigen Herausforderungen der EU
anzugehen. Einige dieser Herausforderungen sind während der Krise besonders
deutlich geworden, andere dagegen wurden aufgrund der vielen anderen drängenden
Probleme auf der politischen Tagesordnung mitunter vernachlässigt. Die meisten
der im Jahr 2010 festgestellten Probleme stellen sich auch heute noch, einige
haben sich sogar verschlimmert. Gesellschaftliche
Veränderungen Die Europäische Gesellschaft durchläuft
aufgrund innerer und äußerer Einflüsse einen Wandel, den jeder spürt: neue
Formen des Lebens in der Stadt und auf dem Land, neue Konsum- und
Mobilitätsmuster, neue, weniger traditionelle Formen des Familienlebens,
wachsende Präsenz der Technik im täglichen Leben usw. Zwei Trends werden die
Strategie Europa 2020 in besonderem Maße prägen. Erstens die Alterung der europäischen
Bevölkerung: diese schafft einen neuen Kontext, der Herausforderungen birgt und
gleichzeitig Chancen bietet. Die Bevölkerungsalterung ist ein allmählicher,
aber deutlich wahrnehmbarer Prozess: Der Altersmedian – d. h. der
Mittelwert für die Altersverteilung – stieg in Europa von 35,7 Jahren im
Jahr 1992 auf 41,5 im Jahr 2012 und könnte bis zum Jahr 2050 bei 52,3 liegen.
Die Anzahl der Personen im Alter von 65 Jahren und darüber wird sich in der EU von
1990 bis 2050 voraussichtlich verdoppeln. Die Bevölkerungsalterung hat weitreichende
Auswirkungen auf die europäische Gesellschaft und Wirtschaft. Die demografische
Entwicklung verlangt jetzt und in Zukunft eine positive Nettomigration. Der
Wanderungssaldo liegt seit 1992 über dem natürlichen Bevölkerungswachstum
(Differenz zwischen Geburten und Todesfällen) und macht in Europa mittlerweile
zwei Drittel des Bevölkerungswachstums aus. Der demografische
Belastungsquotient (Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und nicht
Erwerbstätigen) wird von 1,32 % im Jahr 2010 voraussichtlich auf 1,47 %
im Jahr 2030 steigen; der Altenquotient stellt beispiellose Herausforderungen
an die Sozialsysteme, die sozial angemessen und finanziell nachhaltig sein
müssen. Der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sinkt, und die
Arbeitnehmer werden zunehmend älter. Dies wird sich auf das Wachstumspotenzial
Europas negativ auswirken, es sei denn, die EU kann dafür sorgen, dass mehr
Menschen arbeiten, dass sie produktiver und analog zum Anstieg der
Lebenserwartung und der Anzahl der bei guter Gesundheit verbrachten Lebensjahre
auch länger arbeiten. Zweitens hat die Krise
das schon seit langem bestehende Problem der Effizienz und Fairness des durch
Wachstum geschaffenen und verteilten Wohlstands in den Vordergrund gerückt.
Auch wenn BIP und Wohlstand insgesamt weiter wachsen, nehmen in Europa – wie in
anderen entwickelten Ländern – seit Mitte der 1980er Jahre die Ungleichheiten
zu. In der EU bestehen inzwischen große Ungleichheiten in der
Einkommensverteilung: Die oberen 20 Prozent erzielten im Jahr 2012 ein
Einkommen, das im Durchschnitt um den Faktor 5,1 über dem Einkommen der unteren
20 % lag. Dieser Faktor schwankte in der EU erheblich – von 3,5 in
Slowenien und der Tschechischen Republik bis zu mehr als 6,0 in Griechenland,
Rumänien, Lettland und Bulgarien und einem Höchstwert von 7,2 in Spanien.
Die Krise dürfte zu einer weiteren Vertiefung der Ungleichheiten geführt und
die Wirkung der Umverteilungssysteme weiter beschränkt haben. Die Frage der
Verteilungsgerechtigkeit macht es nicht einfacher, die Herausforderungen, denen
die europäischen Volkswirtschaften sich stellen müssen, zu meistern. Globalisierung
und Handel Die EU ist der weltweit größte Exporteur und
wichtigste Akteur des Warenhandels. Sie ist außerdem der weltweit größte
Handelspartner für Dienstleistungen und hat diesbezüglich immer noch großes
Wachstumspotenzial. Schätzungen zufolge werden in den nächsten 10 bis 15 Jahren
90 % des weltweiten Wachstums außerhalb der EU generiert. Deshalb liegt es
in ihrem ureigensten Interesse, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen ihre
starke Wettbewerbsfähigkeit erhalten, neue Märkte erschließen und aus diesen
Wachstumsquellen Nutzen ziehen können. Bei der Globalisierung geht es nicht nur um
die Erleichterung von Handel und Austausch, sondern um die Teilnahme an
globalen Wertschöpfungsketten und die Lieferung von Produkten, Dienstleistungen
und Technologien, die kein einzelnes Land allein produzieren könnte.
Gleichzeitig geht es darum, beginnend mit den EU-Nachbarstaaten geeignete
Voraussetzungen für eine länderübergreifende ausgewogene Partnerschaft und
Entwicklung zu schaffen. Die Fähigkeit, sich dem internationalen Wettbewerb zu stellen, muss
ihren Ursprung im eigenen Heimatmarkt nehmen. Die EU profitiert erheblich von
ihrer Integration in die Weltwirtschaft, wobei sie sich auf die solide
Grundlage ihres Binnenmarkts stützen kann: Zwei Drittel des EU-Warenhandels
erfolgen derzeit innerhalb der Grenzen der Europäischen Union. Der weltweite
Erfolg europäischer Unternehmen im internationalen Handel spiegelt somit nicht
nur nationale Stärken wider, sondern ist über die grenzüberschreitenden
Wertschöpfungsketten auch Resultat der Einbindung von Lieferanten aus anderen
EU-Ländern, die einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leisten.
Darüber hinaus gibt es Belege, dass international tätige KMU schneller wachsen
und innovativer sind als solche, die sich auf lokale Märkte beschränken. Die EU profitierte in der Krise auf direktem Wege
vom Wachstumsmotor Handel und konnte ihre starke Position auf den Weltmärkten
behaupten. 2015 dürfte die Wirtschaft der EU trotz der starken Abhängigkeit von
Energieeinfuhren einen (um den innergemeinschaftlichen Handel bereinigten)
Leistungsbilanzüberschuss von rund 1,5 % des BIP erzielen, während 2010
noch ein Defizit von 0,5 % des BIP verbucht wurde. Diese Entwicklung
spiegelt auch die Tatsache wider, dass heute viele Mitgliedstaaten wieder
wettbewerbsfähiger geworden sind und mehr exportieren. Produktivitätsentwicklung
und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) Europa hinkte wachstumsmäßig in den letzten
dreißig Jahren hinter anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften her, was
großenteils auf das schwache Produktivitätswachstum zurückzuführen war. 1980
lag die Wirtschaftsleistung des Euroraums bei 90 % des US-amerikanischen
Pro-Kopf-BIP, mittlerweile ist dieser Wert auf rund 70 %, in einigen
Volkswirtschaften des Euroraums sogar auf unter 60 % gesunken[16]. Es wird häufig angeführt, dass gut
kalibrierte und zeitlich auf den Bedarf der einzelnen Volkswirtschaften
abgestimmte Reformen auf den Produkt-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkten
erhebliche Produktivitätsgewinne bewirken könnten. Vorteile würden sich
aufgrund des höheren Reformbedarfs sowie positiver Spillover-Effekte aus dem
Kernbereich des Euroraums stärker in den Ländern der Peripherie einstellen.
Maßgeblich für eine Steigerung der Produktivität sind ferner eine Verbesserung
des Humankapitals, der Leistungsfähigkeit von Forschung und allgemeiner und
beruflicher Bildung und der Innovationsfähigkeit. Europas Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter wird immer älter und ihr Anteil schrumpft; umso
dringlicher sind Produktivitätsgewinne, um Wachstum zu generieren. Moderne elektronische Kommunikations- und
Online-Dienste wie elektronische Behördendienste (E-Government) sind bereits
für sich genommen bedeutende Wirtschaftszweige, darüber hinaus aber auch
wichtige Wachstums- und Produktivitätshebel für die gesamte Wirtschaft. Die niedrigen
Investitionen und der geringe Einsatz von IKT in Europa erklären zu einem
großen Teil die Produktivitätslücke zwischen der EU und den USA. Auch die
EU-Investitionen in moderne Kommunikationsinfrastruktur weisen im Vergleich zu
den wichtigsten Konkurrenten einen Rückstand insbesondere bei der Infrastruktur
für mobile Kommunikation auf. Die durchschnittliche Datengeschwindigkeit im
europäischen Mobilfunk ist lediglich halb so hoch wie in den USA[17] , und auf Europa entfallen nur 6 % der 4G-Mobilfunkteilnehmer
weltweit. In Korea verfügen 58 % der Haushalte über Glasfaseranschlüsse,
in Europa dagegen nur 5 %. 54 % der europäischen Haushalte haben
Zugang zu Netzen der nächsten Generation mit Kapazitäten von 30 Mbps. In
der neuen, datengestützten Wirtschaft sind europäische Unternehmen in der
Wertschöpfungskette so gut wie nicht vorhanden. Belastung der
Ressourcen und der Umwelt Der weltweite Verbrauch fossiler Brennstoffe
stieg im Verlauf des 20. Jahrhunderts um das Zwölffache, die Gewinnung
materieller Ressourcen sogar um den Faktor 34. In der EU verbraucht eine Person
derzeit 15 Tonnen an Werkstoffen pro Jahr; fünf Tonnen werden zu Abfällen, die
Hälfte davon landet auf einer Deponie. Unternehmen müssen steigende Kosten für
wichtige Roh- und Mineralstoffe und Energie aufbringen; deren Knappheit und die
Preisschwankungen haben schädliche Wirkung auf die Wirtschaft. Die Quellen für
Mineralien, Metalle und Energie, die Bestände an Fisch, Holz, Wasser,
fruchtbaren Böden, sauberer Luft, Biomasse und Biodiversität stehen ausnahmslos
unter Druck, selbst die Stabilität des Klimasystems ist bedroht. Während die
Nachfrage nach Lebensmitteln, Futtermitteln und Fasern bis 2050 um 70 %
ansteigen könnte, haben sich 60 % der weltweit wichtigsten Ökosysteme, die
zur Gewinnung dieser Ressourcen beitragen, qualitativ bereits verschlechtert
oder werden nicht nachhaltig genutzt.[18]
Wasserqualität und Luftverschmutzung verursachen in vielen Teilen Europas immer
noch Probleme. Durch die nicht nachhaltige Nutzung werden fruchtbare Böden verbraucht.
Die Bodenverarmung setzt sich fort, und grüne Infrastruktur wird nur suboptimal
genutzt. Gleichzeitig bedroht die nicht nachhaltige Nutzung der Meere das
zerbrechliche Gleichgewicht dieser Ökosysteme und beeinträchtigt damit
zusammenhängende Wirtschaftszweige wie Fischerei und Fremdenverkehr. Die Preise für
Ressourcen liegen in unserem Wirtschaftssystem mitunter unter den tatsächlichen
Kosten und bieten damit nach wie vor Anreize für eine ineffiziente
Ressourcennutzung. Der Weltwirtschaftsrat für Nachhaltige Entwicklung schätzt,
dass bis 2050 eine Steigerung der Ressourceneffizienz um das Vier- bis
Zehnfache erforderlich ist und bereits bis 2020 erhebliche Verbesserungen
benötigt werden. Die Förderung einer effizienteren Nutzung von Ressourcen ist
aus wirtschaftlicher Sicht äußerst sinnvoll und dürfte zu Verbesserungen von
Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität beitragen. Sie kann auch Beschäftigung
und Wirtschaftswachstum beleben: Während der Krise haben sich Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbau als besonders hilfreich
erwiesen, um die lokale Nachfrage nach lokale Arbeitsplätzen zu stimulieren und
im Laufe der Zeit finanzielle Einsparungen zu erzielen. 1.3. Fortschritte bei der
Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 Vor diesem Hintergrund zeigt sich bei der
Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 zwangsläufig ein gemischtes Bild
(siehe Anhang 2). Die Krise hat eindeutig Wirkung hinterlassen, was sich
insbesondere an der Arbeitslosenquote und am Ausmaß der Armut ablesen lässt.
Auch bei der Verwirklichung anderer Ziele ist die EU infolge der Krise langsamer
vorangekommen. Eine Ausnahme bildet die hierdurch bewirkte Verringerung der
Treibhausgas-Emissionen. Verschärft hat sich das zunehmende Gefälle zwischen
den Mitgliedstaaten in vielen Bereichen wie Beschäftigung oder Forschung und
Entwicklung. Auch das unterschiedliche Ausmaß, mit dem diese Strategie in der
EU in Politik umgesetzt wurde, hat sich auf die Fortschritte ausgewirkt. Positivere strukturelle Trends waren trotz der
Krise die Steigerung des Bildungsniveaus, die Entwicklung eines nachhaltigeren
Energiemixes und die Senkung der Kohlenstoffintensität der Wirtschaft. Die in
einigen Ländern relativ widerstandsfähige Beschäftigungsquote während der Krise
kann, wenn man die zuvor erzielten Fortschritte mitberücksichtigt, als Zeichen
für gegenüber früheren Zeiten leistungsfähigere Arbeitsmärkte gedeutet werden.
Im nachstehenden Abschnitt werden die
wichtigsten Entwicklungen in den fünf Zielbereichen zusammengefasst. Erhöhung der
Beschäftigungsquote der 20-64-jährigen auf mindestens 75 %, Die Beschäftigungsquote der EU lag 2012 bei 68,4 %.
2010 hatte sie bei 68,5 % gelegen. Ihren Spitzenwert hatte sie 2008 mit 70,3 %
erreicht. Nach den jüngsten Entwicklungen dürfte sie 2020 bei rund 72 %
liegen. Würden die nationalen Zielvorgaben erreicht, läge sie mit 74 %
knapp unter dem Ziel für 2020. Die Lage in den Mitgliedstaaten ergibt ein
sehr heterogenes Bild. Schweden und Deutschland weisen hohe
Beschäftigungsquoten auf und nähern sich ihren nationalen Zielvorgaben an. Am
weitesten entfernt von ihren Zielen sind Spanien, Griechenland, Bulgarien und
Ungarn. Mehrheitlich haben die in der Beschäftigungspolitik erfolgreichsten
Länder seit 2000 merkliche Fortschritte erzielt. Demgegenüber hatten die
meisten Mitgliedstaaten, die derzeit die niedrigsten Beschäftigungsquoten
aufweisen, zwischen 2000 und 2012 unter starken Beschäftigungsrückgängen zu
leiden. Bei der Beschäftigungslage sind auch regionale Unterschiede
festzustellen, woran deutlich wird, dass Angebot und Nachfrage nicht immer
übereinstimmen und die geografische Mobilität innerhalb der EU begrenzt ist.
Viele Mitgliedstaaten haben allerdings während der Krise mit
Arbeitsmarktreformen begonnen, die die Arbeitsmärkte für die Zukunft
widerstandsfähiger machen, auch wenn die Ergebnisse erst im Laufe der Zeit
sichtbar werden. Um das 75 %-Ziel zu erreichen, müssten 16
Millionen Frauen und Männer zusätzlich eine Stelle finden. Zwar wird dem
Arbeitsmarkt ein großer Anteil an jungen und gut ausgebildeten Menschen zur
Verfügung stehen, aber zur Erfüllung der Zielvorgabe müsste auch auf ein
Arbeitskräftepotenzial zurückgegriffen werden, das zum Großteil aus Frauen,
älteren Menschen und bislang inaktiven Erwachsenen, auch Migranten, besteht.
Die beiden letztgenannten Personengruppen sind in der Regel weniger gut
ausgebildet als der Durchschnitt der Erwerbsbevölkerung. Ihre Aktivierung
könnte sich als schwieriger erweisen, und sie würden wahrscheinlich den Anteil
der geringer Qualifizierten in der Erwerbsbevölkerung erhöhen, obwohl alle
Anzeichen dafür sprechen, dass sich die Nachfrage nach Arbeitskräften künftig
auf gut qualifizierte Arbeitskräfte konzentriert. Zur Verwirklichung der
Beschäftigungsziele ist daher eine aktive Arbeitsmarktpolitik, kombiniert mit
Strategien für lebenslanges Lernen und einer umfassenden Integrationspolitik,
weiterhin unverzichtbar. Anhebung der
öffentlichen und privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung auf 3 %
des BIP Angesichts des aktuellen Stands von 2,06 %
des BIP (2012) und der geringen Fortschritte dürfte das für 2020 gesetzte 3 %-Ziel
kaum erreicht werden. Den Prognosen zufolge dürften sich die FuE-Investitionen
bis 2020 auf 2,2 % erhöhen. Würden die nationalen Zielvorgaben erreicht,
könnte sich dieser Anteil auf 2,6 % belaufen. Seit 2000 sind in den meisten Mitgliedstaaten
die Forschungs- und Entwicklungsausgaben der öffentlichen Hand und der
Privatwirtschaft gestiegen (mit wenigen Ausnahmen wie Kroatien, Luxemburg, das
Vereinigte Königreich und Schweden). Estland verzeichnete zwischen 2000 und 2012
den raschesten Zuwachs; seine FuE-Aufwendungen liegen inzwischen über dem
EU-Durchschnitt. Verringerung der
Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % gegenüber 1990, Erhöhung des
Anteils erneuerbarer Energien am Energieendverbrauch auf 20 % sowie
Steigerung der Energieeffizienz um 20 %. Diese Ziele sind bis 2020 weitgehend
erreichbar. Fortschritte sind bereits spürbar: §
Die Treibhausgasemissionen konnten bereits bis 2012
um 18 % gesenkt werden. Die Klima- und die Energiepolitik verzeichnen
Fortschritte, wobei die nachlassende Wirtschaftstätigkeit signifikant zur
Senkung der Treibhausgasemissionen beigetragen hat. Trotz der augenblicklichen
Konjunkturerholung können dank struktureller Verbesserungen bis 2020 weitere
Fortschritte erwartet werden, die zu einem Emissionsrückgang um 24 %
gegenüber 1990 führen könnten. Damit würde die Zielvorgabe sogar übertroffen.[19] Den nationalen
Projektionen zufolge würden die nationalen Ziele in 13 Mitgliedstaaten mit der
derzeitigen Politik bis 2020 nicht erreicht. §
Der Anteil der erneuerbaren Energien, der 2000 noch
bei 7,5 % lag[20],
erreichte 2012 bereits 14,4 %[21].
Die Zielvorgabe für 2020 von 20 % ist in Reichweite und könnte sogar
übertroffen werden (rund 21 %). Damit wäre die EU weltweit Vorreiterin bei
Investitionen in erneuerbare Energien. Beispielsweise entfielen Ende 2012 44
% des weltweit produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft)
auf Kraftwerke in der EU. § Der
primäre Energieverbrauch fiel zwischen dem Höchststand von 2006 und 2012 um
rund 8 %. Eine weitere Senkung um 6,3 % wäre erforderlich, um das für
2020 gesetzte Ziel zu erreichen. Der Rückgang des Energieverbrauchs ist
größtenteils eine Konsequenz der verlangsamten Wirtschaftsentwicklung, so dass das
Wiederanziehen der Konjunktur Fortschritten in Richtung auf dieses Ziel Grenzen
setzen könnte. Allerdings gibt es auch einige strukturelle Veränderungen. Die
Energieintensität der EU-Wirtschaft hat sich von 1995 bis 2011 um 24 %
verringert, in der Industrie nahm sie um ca. 30 % ab. Insgesamt gesehen werden über die kurzfristigen Krisenfolgen
Wirtschaftswachstum und Treibhausgasemissionen in der EU stetig voneinander
abgekoppelt: das BIP der EU nahm zwischen 1990 und 2012 um 45 % zu, wohingegen
die Emissionen um 18 % zurückgingen. Reduzierung der Schulabbrecherquote auf weniger als 10 % und
Steigerung des Anteils der Bevölkerung im Alter zwischen 30 und 34 mit
abgeschlossenem Hochschulstudium auf mindestens 40 % Diese Zielvorgaben können bis 2020 weitgehend
erreicht werden: §
Der Anteil der frühen Schulabgänger ging von 15,7 %
(2005) auf 12,7 % (2012) zurück, wobei die Hälfte der Mitgliedstaaten ihr
einschlägiges Ziel bereits ganz oder nahezu erreicht hat. Zwar kann dieser
Rückgang teilweise auf ein schwierigeres Beschäftigungsumfeld zurückzuführen
sein, es gibt aber auch Anzeichen für strukturelle Verbesserungen, und diese
Entwicklung dürfte sich fortsetzen, wenn auch in einem langsameren Tempo. §
Der Anteil junger Menschen mit einem
Hochschulabschluss hat von 27,9 % (2005) auf 35,7 % (2012)
zugenommen. Trotz der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten ist diese
Entwicklung auch struktureller Art, und die Zielvorgabe für 2020 dürfte
erreicht werden. Verringerung der Anzahl der Menschen, die von Armut und sozialer
Ausgrenzung bedroht sind, um mindestens 20 Millionen Die Anzahl der Menschen, die in der EU von
Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind (Menschen, die von finanzieller Not
bedroht sind, unter materieller Armut leiden oder in Arbeitslosenhaushalten
leben), wuchs von 114 Millionen im Jahr 2009[22] auf 124 Millionen im
Jahr 2012. Die EU hat sich somit von ihrer Zielvorgabe
entfernt, nach der die Zahl 2020 bei 96,4 Millionen Menschen liegen
müsste, und nichts deutet auf eine rasche Änderung zum Besseren. Die Zahl der
von Armut Bedrohten könnte um 2020 immer noch bei 100 Millionen liegen. Die
Lage hat sich in bestimmten Mitgliedstaaten besonders verschlimmert, was vor
allem auf einen Anstieg der Anzahl der Menschen in besonders schwerer
materieller Armut und des Anteils der Arbeitslosenhaushalte zurückzuführen ist.
Die Krise hat die Notwendigkeit funktionierender sozialer Netze aufgezeigt. 2. Hat die Strategie
Europa 2020 funktioniert? Ob und inwieweit die
Strategie „Europa 2020“ bei den oben geschilderten Entwicklungen eine
Rolle gespielt hat, ist noch zu prüfen. Die im weiteren Jahresverlauf
vorgesehene öffentliche Konsultation wird entsprechende Fakten und Einsichten
zur Bestandsaufnahme beitragen. Allerdings können schon jetzt einige vorläufige
Lehren im Hinblick auf die wichtigsten Merkmale der Strategie gezogen werden. 2.1. Die Rolle von Zielvorgaben Die fünf Kernziele
von 2010 wurden als ehrgeizige, aber für die EU erreichbare politische Ziele vorgegeben.
Die einschlägigen Indikatoren dienen auch der Aufspürung von Trends über
Mitgliedstaaten hinweg. Über die quantifizierbaren Folgen hinaus tragen sie
aber auch zu einer Änderung von Qualität und Art des europäischen
Wachstumsmodells bei. Wie oben dargelegt, ergibt die Bestandsaufnahme ein
gemischtes Bild. Die Verwendung von Zielen und Indikatoren wird
auf der EU-Ebene regelmäßig diskutiert. Besonderes Augenmerk wurde diesem
Aspekt im Zusammenhang mit den Arbeiten an einer Stärkung der
wirtschaftspolitischen Steuerung durch die EU und einer Vertiefung der
Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zuteil. Die Kommission hat über die
Bandbreite der auf EU-Ebene verwendeten und verfügbaren Indikatoren berichtet. Die Kernziele der Strategie Europa 2020
weisen mehrere ihnen selbst innewohnende Beschränkungen auf:
Die Ziele sind nicht erschöpfend. Auf der
EU-Ebene sind viele quantifizierte Ziele und Indikatoren zur
Erfolgskontrolle über Zeiträume, Länder und Politikbereiche vorhanden. Zu
den besonders intensiv diskutierten Schlüsselindikatoren zählen
beispielsweise jene zur Bewertung der öffentlichen Haushalte gemäß dem
Stabilitäts- und Wachstumspakt. Zur Unterstützung der Vermeidung und
Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte wurden im Rahmen des
entsprechenden Verfahrens auch ein Indikatoren-Scoreboard und ein
Scoreboard mit wichtigen Indikatoren zu Beschäftigung und sozialen
Entwicklungen erstellt. Zielvorgaben, auf die sich die jeweiligen Fachräte
im Laufe der Jahre geeinigt haben, existieren auch in verschiedenen
Politikbereichen, beispielsweise zur Reichweite des Breitband-Internets im
Rahmen der Leitinitiative „Digitale Agenda für Europa“. Der Trend geht
somit in Richtung auf eine Erweiterung und Aktualisierung des
Indikatorenkatalogs. Allerdings liegt die Herausforderung – wie im Falle
der Lissabon-Strategie –darin, eine Verwässerung der Prioritäten zu
vermeiden und die Konzentration auf das Wesentliche beizubehalten.
Die Ziele sind politisch verbindlich. Anders
als im Stabilitäts- und Wachstumspakt oder auch im neuen Verfahren bei
einem makroökonomischen Ungleichgewicht, wo in den Rechtsgrundlagen
Referenz- oder Schwellenwerte und sogar Sanktionsfolgen festgelegt werden,
sind die Zielvorgaben der Strategie „Europa 2020“ im wesentlichen
politischer Natur. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: das Emissions-Ziel
und die Zielvorgabe zum Anteil erneuerbarer Energien. Beide Ziele werden
von rechtlich verbindlichen Rahmenvorschriften auf EU-Ebene unterlegt,
wozu auch die entsprechenden bis 2020 zu erreichenden nationalen
Zielvorgaben gehören. Der politische Charakter der Zielvorgaben trägt der
wesentlichen Rolle Rechnung, die den Mitgliedstaaten entsprechend dem
Grundsatz der Subsidiarität bei der Umsetzung der Strategie zukommt. So
war es beispielsweise schwierig, sich auf EU-Ebene auf Bildungsziele zu
einigen. Auch eine Einigung auf einen gemeinsamen Indikator zur
Zielvorgabe einer Verringerung der Anzahl der Menschen, die von Armut und
sozialer Ausgrenzung bedroht sind, erwies sich als unmöglich, so dass
gemeinhin ein Indikator mit drei Komponenten verwendet wird.
Nach wie vor ist eine qualitative Bewertung
notwendig. Jede Zielvorgabe hat Grenzen. Beim FuE-Ziel handelt es sich in
erster Linie um eine „Input“-Vorgabe, dem Anteil der öffentlichen und
privaten Forschungsaufwendungen am BIP. Deswegen hat der Europäische Rat
nach einem ergänzenden Indikator verlangt, mit dem auch die
Innovationsleistung gemessen wird. Daran arbeitet die Kommission gerade.[23] Die
Beschäftigungs- und Bildungsziele wiederum sagen nicht viel über die
Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze oder die Qualität und
Angemessenheit der tatsächlich erreichten Qualifikationen aus. Darüber
hinaus verbergen europäische und nationale Durchschnittswerte häufig ganz
erhebliche Unterschiede nach Alter, Geschlecht oder Region. Ergänzende
Indikatoren, detailliertere Analysen und qualitative Angaben sind daher
für die Interpretation der Ziele und der tatsächlichen Lage in den
Mitgliedstaaten wichtig. Es sollte auch nicht außer Acht gelassen werden,
dass einige Ziele – wie die Bildungsziele –eher direkt vom Staat
beeinflusst werden können, wohingegen andere – wie der Beschäftigungsstand
oder die FuE-Aufwendungen –allgemeinere wirtschaftliche Trends
widerspiegeln.
Die Kernziele weisen
jedoch mehrere klare Vorteile auf:
Sie versinnbildlichen den dynamischen
Wandel, den die Strategie „Europa 2020“ bewirken will. Der EU mangelt
es nicht an Indikatoren. Die gegenwärtigen Zielvorgaben haben allerdings
eine gewisse Konzentration auf die drei Dimensionen der auf ein
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ausgerichteten
Strategie ermöglicht. Die Ziele verweisen auf die längerfristige Richtung,
mit der Europas Zukunft gesichert werden soll, und dienen der Politik als
Orientierungshilfen. Außerdem sind sie eng miteinander verknüpft und
bedingen sich gegenseitig: Fortschritte in der einen Dimension tragen zu
Fortschritten in anderen Dimensionen bei.
Die Ziele dienen als Eckpfeiler der Politik.
Wie aus dem Anhang hervorgeht, haben die Mitgliedstaaten die EU-Ziele dazu
genutzt, auf nationaler Ebene eigene Zielvorgaben festzulegen. Diese
nationalen Ziele ermöglichen, auch wenn sie mit unterschiedlichem
Engagement verfolgt und publik gemacht wurden, transparente Quervergleiche
über Sachgebiete und Länder hinweg. So haben einige Mitgliedstaaten
(Belgien, Tschechische Republik, Deutschland, Spanien, Frankreich,
Litauen) beispielsweise in Ergänzung zum allgemeinen Beschäftigungsziel
nationale Ziele nach dem Geschlecht eingeführt und geben eine
Beschäftigungsquote für Frauen vor. Allerdings sind die nationalen Ziele
nicht ambitioniert genug, um kumulativ das jeweilige EU-Ziel zu erreichen.
Die nationalen Ziele erleichtern ferner die Bewertung und Erörterung der
Fortschritte auf EU-Ebene. So wurden sie beispielsweise in den Analysen
herangezogen, die zur Unterlegung der länderspezifischen Empfehlungen
dienen, und flossen in die Gespräche über die Programmprioritäten des
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020 ein (siehe
unten).
Die Ziele lassen sich leicht kontrollieren,
da die entsprechenden Fakten und Zahlen sowie die zahlreichen
einschlägigen Indikatoren über Eurostat, das statistische Amt der EU,
leicht zugänglich sind. Die Erfahrungen anderer internationaler
Organisationen wie der OECD mit ihren Arbeiten zur „Lebensqualität“ oder
den PISA-Studien zum Bildungsstand oder der Weltbank mit ihren
Untersuchungen zu unternehmerischen Rahmenbedingungen zeigen ebenfalls,
dass themenspezifische Analysen wirksame Kommunikationsinstrumente sind.
Die Ziele stellen
keinen Selbstzweck dar. Trotz aller Mängel tragen die Kernziele von
„Europa 2020“ dazu bei, die Umsetzung der Strategie mit ihren
unterschiedlichen Aspekten zu messen und zu lenken und so den politischen Fokus
auf nationaler wie auch auf EU-Ebene zu steuern. 2.2. Die Rolle der
Leitinitiativen und der einschlägigen Instrumente auf EU-Ebene Die 2010
vorgestellten Leitinitiativen fungierten als Mini-Arbeitsprogramme in den
Schlüsselbereichen der Strategie. Sie beinhalten spezifische Maßnahmen für die
europäische und die nationale Ebene nach thematischen Bereichen (siehe
Anhang 3). Die meisten anfangs in Betracht gezogenen Initiativen wurden
inzwischen von der Kommission vorgelegt und zu einem guten Teil angenommen.
Allerdings ist es zu früh für eine Bewertung ihrer Folgemaßnahmen und Wirkung. Die
Kommission hat wichtige politische und gesetzgeberische Initiativen in ihrem
jährlichen Arbeitsprogramm vorgelegt und mit den anderen Organen erörtert, so
dass naturgemäß bis zur Annahme und Durchführung einige Zeit verging. Ferner
wurden Soft-Law-Initiativen, gegebenenfalls flankiert von
Finanzierungsmaßnahmen der EU, oft in enger Zusammenarbeit mit Fachministerien
und Interessenträgern ausgearbeitet, die vor Ort unmittelbarere Wirkung
entfacht haben dürften. Während des Konsultationszeitraums wird die Kommission
bestrebt sein, aussagekräftige Fakten in Bezug auf ihre Wirkung zu sammeln. Neben ihrer
Katalysatorrolle auf EU-Ebene haben die Leitinitiativen weiteres bewirkt.
Sie haben zum Erfahrungsaustausch und zur
Bündelung des Fachwissens auf der EU-Ebene u.a. durch die Vernetzung
und die Datenerfassung beigetragen. So wurde beispielsweise ein eigenes
Verfahren entwickelt, um die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der
Verwirklichung des europäischen Forschungsraums zu messen. Die jährliche
„Digitale Versammlung“ aller Interessenträger, der jährliche Anzeiger zur
Digitalen Agenda und die verstärkte Konzentration auf die industrielle
Wettbewerbsfähigkeit als politische Querschnittsaufgabe sind weitere
Beispiele
Sie haben im Zeitraum 2007-2013 als
Richtschnur für die Verwendung von EU-Mitteln gedient und den Rahmen für
die Konzeption der EU-Fonds des Zeitraums 2014-2020 vorgegeben. Ein
Beispiel bilden die von der Kommission im Januar 2012 angeregten
Aktionsteams, mit denen von der zunehmenden Jugendarbeitslosigkeit
besonders betroffene Mitgliedstaaten bei der Umwidmung der erhaltenen
EU-Gelder unterstützt werden sollten. Zu erwähnen wären ferner der neue,
integrierte Ansatz des Erasmus+ -Programms und das neue Forschungs- und
Innovationsprogramm Horizont 2020, bei dem der Schwerpunkt auf
wissenschaftlicher Exzellenz, industrieller Führung und der Bewältigung
gesellschaftlicher Herausforderungen liegt, wodurch die in den
Leitinitiativen vorgesehenen Ziele der Innovationspartnerschaften ergänzt
werden. Zudem wurde im Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung eine
besondere Förderung von Investitionen in emissionsarme
Wirtschaftstätigkeiten eingeführt.
Viele dieser Partnerschaften haben
politische Aktionen auf regionaler und nationaler Ebene ausgelöst oder
inspiriert, mit denen EU-Initiativen, z.B. in Bereichen wie elektronische
Kommunikation oder Forschung und Innovation, ergänzt wurden. So tragen
beispielsweise die Strategien zur intelligenten Spezialisierung auf
nationaler und regionaler Ebene zum Wachstum vor Ort bei. Mehr als 20 Mitgliedstaaten
sowie zahlreiche Regionen haben Programme zur Digitalen Agenda ins Leben
gerufen.
Die Ziele und
Mittel der Strategie „Europa 2020“ wurden nicht nur über die
Leitinitiativen vorangebracht, sondern auch über drei Grundpfeiler der EU-Politik:
Der europäische Binnenmarkt mit seinen mehr
als 500 Millionen Verbrauchern bleibt der mächtigste Wachstumshebel
auf EU-Ebene. Zur besseren Ausschöpfung seines Potenzials wurden neue
Anläufe unternommen. In den Binnenmarktakten I und II wurden 24 Maßnahmen
in Bereichen wie digitaler Wirtschaft, Energie, Verkehr, öffentlichem
Auftragswesen und Verbraucherschutz angeregt, die inzwischen vom
Gesetzgeber verabschiedet wurden oder kurz vor ihrer Annahme stehen. Die
Fortschritte und etwaiger Handlungsbedarf werden mittels eines jährlichen Berichts
über den Stand der Binnenmarktintegration identifiziert. Auch die
Wettbewerbspolitik hat die Binnenmarktziele unterstützt. Strategische
Überlegungen und Konsultationsverfahren sind in Bereichen wie der
langfristigen Finanzierung der Wirtschaft im Gange.
Obwohl der EU-Haushalt nur rund 1 % des
EU-BIP ausmacht, kann er als wichtiger Wachstumsmotor fungieren. Der neue
Finanzrahmen für 2014-2020 ist eng an die Prioritäten der Strategie
„Europa 2020“ angelehnt, wie an der Umgestaltung der EU-Programme und
der Wahl der Prioritäten für EU-Investitionen in den Mitgliedstaaten sowie
auch an der Konditionalität der EU-Hilfen deutlich wird.
Die außenpolitische
Agenda der EU birgt erhebliches Wachstums- und Beschäftigungspotenzial,
auch wenn die innen- und die außenpolitische Agenda noch besser
miteinander verknüpft und das einheitliche Auftreten nach außen verstärkt
werden könnten. Der Handel ist dank der Außennachfrage und der
umfangreichen EU-Agenda zu einer wichtigen Triebfeder für Wachstum und
Beschäftigung geworden Die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten und
Japan dürften in weitreichende Abkommen münden und beträchtlichen
wirtschaftlichen Nutzen entfalten. Auf Gebieten wie Entwicklungspolitik,
weltweite Normen, Katastrophenvorbeugung oder Bekämpfung des Klimawandels
war und bleibt die EU ein aktiver Partner auf der Weltbühne, der für seine
Ziele, Werte und Interessen einsteht.
2.3. Die Rolle des Europäischen
Semesters Seit der Annahme
der Strategie Europa 2020 wurde die wirtschaftspolitische Steuerung der EU
erheblich gefestigt (siehe Kasten 1). Das Europäische Semester wurde zu
einem entscheidenden Faktor für das Zusammenwirken der EU und der
Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Reformen. Die mit ihm erfolgende
wirtschaftspolitische Koordinierung gewährleistet, dass die EU und ihre
Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik und ihre Maßnahmen zur Förderung von
Wachstum und Beschäftigung koordinieren. Die wichtigsten Schritte des Europäischen
Semesters werden in Anhang 1 beschrieben: der Zyklus beginnt jedes Jahr
mit dem Jahreswachstumsbericht der Kommission, in dem die Prioritäten für die
EU dargelegt werden. Diese fließen in die Gespräche der Mitgliedstaaten im
Vorfeld der Frühjahrstagung des Europäischen Rates und in die Ausarbeitung der
von ihnen im April vorzulegenden nationalen Reform- oder Stabilitäts- und
Konvergenzprogramme ein. Die Bewertung dieser Programme durch die Kommission
findet ihren Niederschlag in den länderspezifischen Empfehlungen, die anschließend
vom Rat und vom Europäischen Rat bekräftigt werden. Auch das Europäische
Parlament ist an diesem Prozess aktiv beteiligt, beispielsweise mit der Debatte
über die wirtschaftspolitischen Prioritäten in seiner „parlamentarischen Woche“
Anfang Januar und in den regelmäßigen wirtschaftspolitischen Dialogen mit
wichtigen Akteuren der EU- und der nationalen Ebene. Auch die Beteiligung der
Sozialpartner am Europäischen Semester wurde gestärkt.[24] Die Ziele der Strategie Europa 2020
werden im Rahmen des Europäischen Semesters erörtert und in seinen Fahrplan
eingebettet: sie fließen in die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts ein.
Sie prägen die Analyse, die den jährlichen länderspezifischen Empfehlungen
zugrunde liegt. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, bei der Vorlage ihrer
nationalen Programme über die Fortschritte bei der Verwirklichung ihrer Ziele
zu berichten. Einige erste Erfolge sind bereits erkennbar:
Das Europäische Semester bietet einen
glaubwürdigen Rahmen für die Durchführung der Politik. Wie aus dem
Jahreswachstumsbericht 2014 hervorgeht, zeitigen die jährlichen
länderspezifischen Empfehlungen im Hinblick auf politische Reformen
bereits erste Auswirkungen.[25]
Die Verknüpfung der EU-Prioritäten mit den länderspezifischen Empfehlungen
ist eine wesentliche Voraussetzung für die Berücksichtigung der
Besonderheiten eines jeden Mitgliedstaates. Gemeinsame Ziele geben zwar
die Richtung vor und erleichtern Fortschritte auf einem gemeinsamen
Reform- und Modernisierungskurs, die EU verfolgt aber keineswegs ein Einheitskonzept,
sondern möchte allen Mitgliedstaaten auch im Hinblick auf die zeitliche
Staffelung von Maßnahmen maßgeschneiderte Orientierungshilfen geben.
Das Europäische Semester gewährleistet eine
integrierte Kontrolle und trägt dazu bei, wirtschafts- und
haushaltspolitische Prioritäten miteinander in Einklang zu bringen. Es
unterstreicht die Bedeutung der Wiederherstellung und Bewahrung gesunder
Staatsfinanzen und der Freisetzung des wirtschaftlichen
Wachstumspotenzials und ermöglicht dabei die Berücksichtigung europäischer
und länderspezifischer Gesichtspunkte.
Das Semester hat zu einer Intensivierung der
Kontakte zwischen europäischer und nationaler Ebene, zu einem engeren
Zusammenwirken der Mitgliedstaaten und damit letztendlich zu einem
besseren Zusammenhalt der EU beigetragen. Zeitplan und Verfahren des
Europäischen Semesters wurden verfeinert und nehmen nunmehr feste Gestalt
an. Das Semester ermöglicht frühzeitige, faktengestützte Erörterungen auf
EU-Ebene (bevor auf nationaler Ebene Entscheidungen fallen) und eine
regelmäßige Fortschrittskontrolle (mit Orientierungshilfen möglichen
Sanktionen, falls Korrekturmaßnahmen erforderlich werden).
Die EU-Ebene hat ihre Analyse- und
Kontrollkapazitäten ausgebaut. Die neue EU-Ordnungspolitik stützt sich auf
eine solidere und besser integrierte Faktenbasis. Gemeinsame
Analyserahmen, Indikatoren und Politikevaluierungen werden besser genutzt.
Die Erfahrungen der Länder, die sich in einem makroökonomischen
Anpassungsprogramm und damit formal außerhalb der Verfahren des
Europäischen Semesters befinden, stellen ein extremes, jedoch überaus
aussagekräftiges Beispiel dar. Die Kommission und viele Mitgliedstaaten
mussten erhebliche Ressourcen auch vor Ort bereitstellen, um diese Mitgliedstaaten
unmittelbar und konkret mit Politikberatung und technischer Hilfe auf der
administrativen Ebene zu unterstützen. Daran wird deutlich, in welchem
Ausmaß gemeinsame Expertise innerhalb der EU mobilisiert werden kann.
Immer noch werden Vorschläge erörtert, wie
die Architektur der WWU vervollständigt werden könnte, beispielsweise ein
Mechanismus zur Erleichterung der Vorab-Koordinierung großer
wirtschaftspolitischer Reformvorhaben mit möglicherweise erheblichen
Rückwirkungen auf andere Mitgliedstaaten oder gemeinsam vereinbarte vertragliche
Regelungen mit zugehörigen Solidaritätsmechanismen (d.h. finanzielle
Anreize).
Dabei sollten auch anfängliche
Herausforderungen und Einschränkungen nicht übersehen werden.
Die Dringlichkeit einer Reaktion auf die
Krise machte es mitunter nicht leicht, kurzfristigen Handlungsbedarf mit
längerfristigen Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Es liegt in der Natur
der länderspezifischen Empfehlungen, dass sie sich auf ausgewählte
Themenfelder und konkrete Schritte, die innerhalb des Folgejahres unternommen
werden müssen, beschränken, wobei jedem bewusst ist, dass nicht alle Dinge
gleichzeitig erledigt werden können. Dennoch sollten diese Schritte auch
von einer klaren Vorstellung über die längerfristige Richtung flankiert
werden. In einer Reihe von Fällen wird in den länderspezifischen
Empfehlungen von 2013 die Notwendigkeit betont, bestimmte
wachstumsfördernde Ausgaben beizubehalten, ohne Abstriche an den
Haushaltszielen vorzunehmen. Angesichts der Erholung Europas von der Krise
sollte die Tagesordnung nicht länger von Dringlichkeitsmaßnahmen geprägt
werden.
Um zu funktionieren, bedarf das Semester -
beispielsweise bei der Umsetzung der Empfehlungen - nicht nur des
Engagements aller Mitgliedstaaten. Alle EU-Akteure müssen die Fähigkeit
mitbringen, diese Angelegenheiten als Sache von gemeinsamem Interesse zu
behandeln und eine nachdrückliche multilaterale Kontrolle zu
gewährleisten. In diesem Sinne sollte die Rolle der beteiligten Akteure
noch deutlicher herausgestellt werden. Beispielsweise hat der Rat in
seinen verschiedenen Zusammensetzungen den gegenseitigen
Erfahrungsaustausch und die multilaterale Kontrolle verbessert.
Eine wesentliche Voraussetzung für den
Erfolg der Strategie bleibt die aktive Einbeziehung aller Akteure –
Regierungen, Parlamente, Gebietskörperschaften, Sozialpartner und sonstige
Interessenträger – und ihre Einbindung in die Verantwortung. In vielen
Mitgliedstaaten kann die Einbindung der verschiedenen Akteure in die
Umsetzung der Strategie weiter verbessert werden. Hierzu sollte die Rolle
der nationalen Reformprogramme überprüft werden. Auf der europäischen
Ebene haben der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der
Ausschuss der Regionen die Umsetzung der Strategie „Europa 2020“
besonders aktiv begleitet und Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, auch auf
regionaler und lokaler Ebene, angestoßen. In ihrer Mitwirkung kommt die
Beteiligung der verschiedenen Staatsebenen an der EU-Politik gut zum
Vorschein. Zudem hat die Kommission ihre Vertretungen in den
Mitgliedstaaten verstärkt, um die Abstimmung mit den Behörden und
Interessenträgern zu intensivieren.
Die
Multiplikation von Verfahren, Dokumenten und rechtlichen Schritten auf
EU-Ebene kann zu einer Überfrachtung und Verwässerung des Verfahrens
führen. Auch eine Änderung des Zeitplans kann der Eigenverantwortung
bestimmter Akteure abträglich sein. In den kommenden Jahren wird es darauf
ankommen, den institutionellen und administrativen Unterbau des
Europäischen Semesters zu konsolidieren, gleichzeitig aber dafür zu
sorgen, dass es sich weiterhin um einen politischen und zielgerichteten
(und nicht um einen bürokratischen) Prozess handelt.
Daher ist zu
begrüßen, dass die Überprüfung des Europäischen Semesters und die Überprüfung
der Strategie „Europa 2020“ in diesem Jahr zeitlich zusammenfallen. Schlussfolgerung Die Gründe, die zur Annahme der Strategie
Europa 2020 geführt haben, sind auch 2014 unverändert gültig. Über viele Jahrzehnte war die EU
gleichbedeutend mit immer tieferer wirtschaftlicher Integration und einer
zunehmenden Verflechtung der Güter-, Dienstleistungs-, Arbeits- und
Finanzmärkte. Dies hat zu einer Annäherung der Einkommen und des
Lebensstandards über Ländergrenzen hinweg geführt, so dass die EU teilweise als
eine weltweit einzigartige „Konvergenzmaschine“[26] dargestellt
wurde. Dieser Konvergenzprozess hat sich verlangsamt und unter dem Druck der
Krise in Teilen Europas sogar ins Gegenteil verkehrt. Die EU ist im Begriff, die schwerste
Wirtschafts- und Finanzkrise seit einer Generation hinter sich zu lassen. Sie
muss ihre Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
festigen, um den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und
ihre Rolle in der Welt zu wahren. Die Zeit für eine Überprüfung der Strategie
ist günstig, um die politischen Prioritäten für das Nachkrisen-Europa in der
zweiten Hälfte des Jahrzehnts festzulegen. Die in dieser Mitteilung enthaltene Analyse
zeigt, dass die EU mit den Zielvorgaben und Leitinitiativen der Strategie
„Europa 2020“ gemischte Erfahrungen gesammelt hat. Die EU liegt auf Kurs,
ihre Bildungs-, Klima- und Energieziele nahezu oder zur Gänze zu erreichen,
jedoch nicht die Beschäftigungs-, Forschungs- und Entwicklungs- oder
Armutsziele. Dennoch haben die EU-Ziele durch ihre bloße Existenz zur
Konzentration auf längerfristige, grundlegende Faktoren beigetragen, die für
die Zukunft von Gesellschaft und Wirtschaft in der EU von zentraler Bedeutung
sind. Auch die Formulierung dieser Ziele auf nationaler Ebene hat dazu
beigetragen, einige ungünstige Entwicklungen hervorzuheben, wie den zunehmenden
Abstand zwischen den erfolgreichsten und den am wenigsten erfolgreichen
Mitgliedstaaten und das wachsende Gefälle zwischen einzelnen Regionen innerhalb
von Ländergrenzen und über sie hinweg. Die Krise hat auch die zunehmende
Ungleichheit der Wohlstands- und Einkommensverteilung deutlich gemacht. Die
Erfahrungen haben auch gezeigt, dass das aktive Engagement und Mitwirken von
Regionen und Städten – die für die Umsetzung eines Großteils der EU-Politik vor
Ort Verantwortung tragen – bei der Verwirklichung der Ziele von „Europa 2020“
von entscheidender Bedeutung sind. Diese Herausforderungen müssen in die
Überprüfung und Aktualisierung der Strategie einfließen. Die im jährlichen Rhythmus des Europäischen
Semesters stattfindende wirtschaftspolitische Steuerung der EU wurde in den
letzten Jahren beträchtlich intensiviert und ist zu einem potenziell wirksamen
Instrument zur Verfolgung der Nachkrisen-Prioritäten geworden, die zur
Erreichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ erforderlich sein werden.
Wichtige EU-Instrumente wie der Mehrjahres-Finanzrahmen 2014-2020 und
verschiedene Programme berücksichtigen bereits die Lehren aus dem Europäischen
Semester und sind auf die Ziele der Strategie zugeschnitten. Damit bieten sie
eine Grundlage, auf der die europäische wie die nationale Politik künftig
aufbauen kann. In dieser Mitteilung hat die Kommission
dargelegt, wie sie das im Zuge der Strategie „Europa 2020“ bisher
Erreichte bewertet. In vielerlei Hinsicht hat sie den bisherigen Zeitraum
genutzt, um die Grundlagen für Erfolge zu legen, die in den kommenden Jahren
sichtbar werden dürften. Sie hat auch versucht darzulegen, inwieweit die
anvisierten Ergebnisse durch die Krise beeinflusst wurden. Allerdings möchte sie zum jetzigen Zeitpunkt
keine politischen Schlussfolgerungen ziehen und auch keine politischen
Empfehlungen abgeben. Angesichts des Ausmaßes der Veränderungen, die die EU,
die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im
Zuge der Krise durchlebt haben, hält die Kommission eine EU-weite Konsultation
sämtlicher Interessenträger für erforderlich, um herauszuarbeiten, welche
Lehren aus diesen Erfahrungen gezogen werden sollen und welche Faktoren die
nächsten Etappen die Wachstumsstrategie der EU in der Nachkrisenzeit prägen
sollten. Die Kommission wird auf der Grundlage der in dieser Mitteilung
vorgenommenen Analyse eine öffentliche Konsultation durchführen und sämtliche
Interessenten zur Stellungnahme auffordern. Anschließend wird sie Anfang 2015
Vorschläge unterbreiten, wie die Strategie künftig ausgestaltet werden sollte. [1] Soweit nichts anderes angegeben ist, stammen die in
dieser Mitteilung angegebenen Zahlen von Eurostat, dem statistischen Amt der
EU, und EU-Durchschnittswerte verweisen auf die EU28. [2] Kommissionsmitteilung KOM(2010)2020 vom 3. März 2010.
Die Gesamtstrategie und ihre Ziele wurden vom Europäischen Parlament erörtert
und auf den Tagungen des Europäischen Rates im März und Juni 2010 gebilligt.
Näheres unter: http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm
[3] KOM(2010)2020 vom 3. März 2010. [4] „Digitale Agenda für Europa“, „Innovationsunion“,
„Jugend in Bewegung“, „Ressourcenschonendes Europa“, „Eine Industriepolitik für
das Zeitalter der Globalisierung“, „Agenda für neue Kompetenzen und neue
Beschäftigungsmöglichkeiten“, „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut“. [5] ABl. L 306 vom 23. November 2011. [6] ABl. L 140 vom 27. Mai 2013. [7] Weitere
Informationen zu den Zielen und Leitinitiativen von Europa 2020 finden sich im
Anhang. [8] Zu aktuellen, detaillierten Daten, siehe Winterprognosen
der Kommission 2014 European Economy 2/2014. [9] Siehe
Präsentation von J. M. Barroso auf dem informellen Europäischen Rat vom 11. Februar
2010, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/europe2020/documents/documents-and-reports/subject/europe-2020-presentations/index_de.htm
[10] Zu aktuellen, detaillierten Daten, siehe Winterprognosen
der Kommission 2014 European Economy 2/2014. [11] Zu aktuellen, detaillierten Daten, siehe Winterprognosen
der Kommission 2014 European Economy 2/2014. [12] COM(2013) 800. [13] Zu aktuellen, detaillierten Daten, siehe Winterprognosen
der Kommission 2014 European Economy 2/2014. [14] Europäische Zentralbank, Bank Lending Survey, Januar 2014. [15] Zu aktuellen, detaillierten Daten, siehe Winterprognosen
der Kommission 2014 European Economy 2/2014. [16] IWF, „Jobs and Growth: supporting European Recovery“ (2014). [17] „The state of the Internet“, Akamai (Q4 2012), Cisco
VNI Mobile forecast (2013). [18] COM(2011) 571. [19] Im Januar 2014 hat die Kommission einen energie- und
klimapolitischen Rahmen bis 2030 angenommen. Zu den wichtigsten Zielen im neuen
energie- und klimapolitischen Rahmen (COM(2014) 15) zählen eine Verringerung
der Treibhausgasemissionen um 40 % unter den Stand von 1990, ein
verbindliches EU-weites Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien von
mindestens 27 % und die Wiederaufnahme einer ambitionierten
Energieeffizienz-Politik. [20] Von der europäischen Kommission in Auftrag gegebene
Studie. [21] EurObserv'ER. [22] Daten für die EU-27. [23] COM(2013) 624. [24] COM (2013) 690, Stärkung der sozialen Dimension der
Wirtschafts- und Währungsunion, 2.10.2013. [25] COM(2013) 800. [26] Weltbank, „Golden growth – restoring the lustre of the
European economic model“, 2012. Anhang I: Wesentliche Schritte im Rahmen des
Europäischen Semesters Anhang II: Überblick über die Fortschritte
bei der Verwirklichung der
Europa-2020-Ziele
Hintergrund:
Für jedes Europa-2020-Ziel wird in diesem Anhang Folgendes geprüft: §
Die bisherigen
Fortschritte auf EU-Ebene und mögliche Szenarien bis 2020 §
Die neuesten
verfügbare Daten zu den Leistungen auf nationaler Ebene und den nationalen
Zielen für 2020 §
Die Entwicklung
der Leistungen der einzelnen Länder, nach Möglichkeit unter Bezugnahme auf
verschiedene internationale Vergleichsdaten. Die
Grafiken basieren auf den neuesten verfügbaren Daten (Februar 2014).
Sofern nicht anders angegeben, entspricht der EU-Durchschnitt dem Durchschnitt
der EU-28.
Die detaillierten Daten mit weiteren Variablen werden regelmäßig aktualisiert
und sind auf der Website von Eurostat abrufbar: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/europe_2020_indicators/headline_indicators Zusätzliche
Informationen und Einzelheiten zu den Zielen sind verfügbar unter: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/europe_2020_indicators/headline_indicators/targets Ein
vollständiger Bericht in englischer Sprache mit weiteren Erläuterungen der
Methodik und Statistik wurde im Herbst 2013 erstellt und ist abrufbar unter: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-02-13-238/EN/KS-02-13-238-EN.PDF EUROPA-2020-ZIEL FÜR BESCHÄFTIGUNG
Erhöhung der Erwerbsquote der Bevölkerung
im Alter von 20 bis 64 Jahren
auf mindestens 75 % 1. Aktueller Stand auf
EU-Ebene In
den letzten Jahren stagnierte die Erwerbsquote in der EU und hinkt somit weiter
hinter dem Europa-2020-Ziel her, die Erwerbsquote der Bevölkerung im Alter von 20
bis 64 Jahren bis zum Jahr 2020 auf 75 % zu erhöhen. Nach
einer stetigen Aufwärtsentwicklung im Zeitraum von 2000 bis 2008, in dem die
Erwerbsquote von 66,6 %[1]
auf 70,3 % anstieg, fiel die Quote in der EU 2009 infolge der
wirtschaftlichen Talfahrt auf 68,9 %. 2010 sank die Erwerbsquote weiter
auf 68,5 %, konnte sich allerdings seitdem weitgehend auf diesem Niveau
stabilisieren. Mit 68,4 % im Jahr 2012 liegt die Erwerbsquote in der EU
derzeit 6,6 Prozentpunkte unter den angestrebten 75 %. Diese
Entwicklung ist auf die negativen Auswirkungen der Krise, auf den notwendigen
zeitlichen Vorlauf, bis Verbesserungen auf den Arbeitsmärkten wirksam werden und
auf die träge Umsetzung der Arbeitsmarktreformen in einigen Mitgliedstaaten
zurückzuführen. Um
die angestrebte Erwerbsquote bis zum Jahr 2020 zu erreichen, sind signifikante
Fortschritte vonnöten, insbesondere bei den Maßnahmen, die eine Rückkehr zu
mehr Wachstum und Beschäftigung bewirken sollen. Angesichts des
derzeitigen Stands und des für die kommenden Jahre erwarteten geringfügigen
Zuwachses der Erwerbsquote lässt sich das Europa-2020-Ziel wohl nicht
verwirklichen. 2020 dürfte die Erwerbsquote bei 71,8 % liegen. Die EU
müsste rund 16 Millionen Menschen zusätzlich in Arbeit bringen, um ihr
Ziel bis 2020 zu erreichen. Erwerbsquote
in der EU in den Jahren 2000*, 2012 und 2020
(Anteil
der Erwerbstätigen, Altersgruppe 20-64) Quelle:
Europäische Kommission. Fazit:
Ausgehend von den aktuellen Zusagen könnte die Erwerbsquote in der EU bis 2020
bei 71,8 % liegen. *
2000 und 2001: Daten für die EU-27. ** Schätzungen auf der Grundlage der
Herbstprognose der Kommission 2013 für 2014-2015 unter Annahme eines
Beschäftigungswachstums wie im Zeitraum 2014-2015 und unter Berücksichtigung
einer Verringerung der Zahl der Erwerbstätigen innerhalb von zehn Jahren um 1,0 %. *** Das VK hat kein Ziel festgelegt; die
Projektion für die EU basiert auf einer Quote von 75 % für das VK im Jahr 2020. 2. Aktueller Stand und
Fortschritte in den Mitgliedstaaten Die
meisten Mitgliedstaaten sind weit von ihrem Europa-2020-Ziel entfernt. Die von
den Mitgliedstaaten festgelegten beschäftigungspolitischen Zielvorgaben für 2020
reichen von 59 % bzw. 62,9 % für Kroatien und Malta (wobei Malta sein
Ziel bereits erreicht hat) bis 80 % für Dänemark, die Niederlande und
Schweden. In Schweden und Deutschland lag die Erwerbsquote 2012 bei 79,4 %
bzw. 76,7 %, so dass diese Länder auf gutem Wege sind, ihre Ziele von
80 % bzw. 77 % umzusetzen. Am größten fällt die Differenz zwischen
den tatsächlichen Zahlen und dem nationalen Europa-2020-Ziel in Spanien,
Griechenland, Bulgarien und Ungarn aus, wo die Lücke über 10 Prozentpunkte
ausmacht. Dies lässt Zweifel aufkommen, ob die Länder ihre Ziele bis 2020
verwirklichen können. Was die erzielten Fortschritte anbelangt, so haben Deutschland
und Österreich mit ihren hohen Erwerbsquoten und einem relativ starken Wachstum
seit 2000 am besten abgeschnitten. Am anderen Ende der Skala stehen
Griechenland, Spanien, Kroatien, Rumänien und Irland, die drastische Einbrüche
der Beschäftigtenzahlen verzeichnen mussten und deren Erwerbsquote im Vergleich
zu den anderen Mitgliedstaaten nach wie vor gering ist. Erwerbsquoten
in den EU-Mitgliedstaaten (Anteil der
Erwerbstätigen, Altersgruppe 20-64) Quelle: Europäische Kommission. Fazit: 2012 lag die Erwerbsquote in der EU bei 68,4 %
(Europa-2020-Ziel: 75 %). *
Das VK hat kein Ziel festgelegt. SE: Ziel deutlich über 80 %. IE: 69-71 %
(Annahme: 70 %); IT: 67-69 % (Annahme: 68 %); CY: 75-77 %
(Annahme: 76 %); AT: 77-78 % (Annahme: 77,5 %). Situation
im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2000 je Land Fortschritte von 2000
bis 2012 (Änderung in Prozentpunkten)* Fortschritte
von 2000 bis 2012 (Änderung in Prozentpunkten)* Quelle: Europäische Kommission. Fazit: Im Zeitraum von 2000 bis 2012 stieg die
Erwerbsquote in der EU insgesamt um 1,8 Prozentpunkte an (x-Achse) und lag
im Jahr 2012 bei 68,4 % (y-Achse). *
2000: Daten für die EU-27; HR: 2002-2012. Das
Leistungsgefälle zwischen den Mitgliedstaaten wächst und in den südeuropäischen
Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor regionale Diskrepanzen. Im Jahr 2012
reichten die Erwerbsquoten von 55,3 % in Griechenland bis 79,4 % in
Schweden, so dass die Differenz zwischen dem Höchst- und dem Tiefstwert 24,1 Prozentpunkte
betrug. Dies ist mit der Situation im Jahr 2000 vergleichbar, als zwischen der
besten Leistung (78 %, Dänemark) und der schwächsten Leistung (55,3 %,
Bulgarien) 22,7 Prozentpunkte lagen. Im Allgemeinen weisen die nord- und
mitteleuropäischen Länder höhere Erwerbsquoten als die süd- und osteuropäischen
Mitgliedstaaten auf. Darüber hinaus bestehen in den süd- und osteuropäischen
Ländern bei den Erwerbsquoten deutliche Diskrepanzen auf regionaler Ebene. In
den nord- und mitteleuropäischen Ländern sind keine größeren regionalen Unterschiede
festzustellen und es werden durchweg hohe Erwerbsquoten erreicht. EUROPA-2020-ZIEL FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Investition von 3 % des BIP in Forschung und
Entwicklung 1. Aktueller Stand auf
EU-Ebene Die
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) sind in der EU in jüngster
Zeit leicht angestiegen, bleiben aber weiterhin unter dem angestrebten Europa-2020-Ziel
von 3 %.
Das auf EU-Ebene festgelegte FuE-Ziel wird anhand der FuE-Intensität,
d. h. der Bruttoinlandsausgaben des öffentlichen und des privaten Sektors
für FuE in Prozent des BIP bzw. des in FuE investierten Anteils des BIP,
gemessen. Öffentliche Mittel für FuE sind ein direktes Maß für die
Anstrengungen von staatlicher Seite, FuE-Aktivitäten zu unterstützen. Die
Beobachtung der FuE-Finanzierung durch private Mittel ermöglicht, die
Wirksamkeit von Strategien zu bewerten, mit denen private FuE-Investitionen
eingeworben und gefördert werden sollen und die Entwicklung und das Wachstum
wissensintensiver Unternehmen einzuschätzen. Nachdem von 2000 bis 2007 keine
Veränderung zu verzeichnen war und die Bruttoinlandsausgaben für FuE in der EU
bei rund 1,85 % verharrten, stiegen die Aufwendungen 2009 auf 2,01 %
des BIP an und sind seitdem lediglich moderat weitergewachsen. Mit einem BIP-Anteil
von 2,06 % im Jahr 2012 liegen die Bruttoinlandsausgaben für FuE in der EU
fast 1 Prozentpunkt unter dem 3 %-Ziel und außerdem merklich unter
dem in den Vereinigten Staaten in FuE investierten BIP-Anteil. Die
jüngsten Fortschritte auf dem Weg zum 3 %-Ziel sind in erster Linie den
Strategien auf EU- und auf nationaler Ebene zuzurechnen. Sie
zielen darauf ab, private Investitionen in FuE zu fördern (insbesondere durch
eine größere Hebelwirkung durch öffentliche Mittel, verbesserte
Rahmenbedingungen und fiskalische Anreize) und sollen vor dem Hintergrund der
Krise im Einklang mit dem Grundsatz der wachstumsfreundlichen
Haushaltskonsolidierung die öffentlichen Investitionen in FuE schützen und
steigern. Im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern ist Europas
FuE-Investitionslücke in erster Linie den niedrigen privaten Investitionen
zuzuschreiben. Unter
den derzeitigen Bedingungen wird das Europa-2020-Ziel für FuE wahrscheinlich
nicht bis 2020 verwirklicht. Nach den aktuellen Projektionen und unter
der Annahme, dass die laufenden Reformen und finanziellen Anstrengungen
fortgesetzt werden, dürften die Bruttoinlandsausgaben für FuE, ausgedrückt in
Prozent des BIP, bis 2020 unter der 3 %-Schwelle bleiben. Um das 3 %-Ziel
zu erreichen, müsste sich die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der
FuE-Ausgaben in der EU im Vergleich zum Zeitraum von 2007 bis 2012 verdoppeln.
Für eine schnellere Annäherung an das 3 %-Ziel sind raschere strukturelle
Anpassungen in Richtung stärker wissensorientierter Wirtschaftsaktivitäten
erforderlich. Bruttoinlandsausgaben
für FuE in der EU in den Jahren 2000, 2012 und 2020, ausgedrückt in % des BIP Quelle: Europäische Kommission. Fazit: Ausgehend von den aktuellen Zusagen könnten die
FuE-Investitionen in der EU bis 2020 bei 2,2 % liegen. * Szenario auf der Grundlage einer Fortsetzung
der laufenden Reformen und finanziellen Anstrengungen. **CZ und VK haben keine Ziele festgelegt: Die
Zahlen für 2020 beruhen auf Schätzungen der Kommissionsdienststellen. ***Das EU-Ziel umfasst FuE-Aufwendungen
zwischenstaatlicher Forschungsinfrastrukturen, die nicht in den
FuE-Aufwendungen der Mitgliedstaaten enthalten sind. 2. Aktueller Stand und
Fortschritte in den Mitgliedstaaten Die
Ambitionen und Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der
Europa-2020-Ziele fallen heterogen aus. Die nationalen
FuE-Zielvorgaben veranschaulichen, dass die Mitgliedstaaten unterschiedlich
anspruchsvolle Ziele verfolgen: Finnland und Schweden, die bereits die höchste
FuE-Intensität in der EU aufweisen, haben mit Investitionen in Höhe von 4 %
des BIP bis 2020 die ehrgeizigsten Zielmarken festgelegt. Zypern und
Griechenland haben sich mit 0,50 % bzw. 0,67 % die niedrigsten
Ziele gesteckt. Andere Länder haben erreichbare, aber nicht besonders ambitionierte
Ziele definiert, etwa Italien, das einen BIP-Anteil von 1,53 % anstrebt.
Griechenland hat sein Ziel, 0,67 % seines BIP für FuE aufzuwenden, bereits
2012 erreicht. Deutschland, Dänemark und Zypern sind auf gutem Wege, ihre Ziele
zu erreichen. Rumänien, Portugal, Malta und Litauen sind mit einem Rückstand
von mindestens 1 Prozentpunkt nach wie vor weit von ihren Zielen entfernt.
Die seit 2000 erzielten Fortschritte fallen je nach Land unterschiedlich aus:
Estland weist für 2012 den gemessen am BIP-Anteil höchsten Anstieg von
FuE-Investitionen und damit über dem EU-Durchschnitt liegende Leistungen auf,
während Kroatien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich eine unter dem
EU-Durchschnitt liegende FuE-Intensität und Negativwachstum in diesem Bereich
verzeichnen. FuE-Investitionen in den
EU-Mitgliedstaaten, in % des BIP Quelle: Europäische
Kommission. Fazit:
2012 belief sich die FuE-Intensität in der EU auf 2,06 % des BIP (Europa-2020-Ziel:
3 %). * LU: 2010. **Das VK hat kein Ziel festgelegt; CZ hat lediglich ein
Ziel für den öffentlichen Sektor festgelegt. IE strebt einen BNP-Anteil von 2,5 %
an, was schätzungsweise 2 % des BIP entspricht. LU strebt einen BIP-Anteil
zwischen 2,30 % und 2,60 % an (Annahme: 2,45 %). PT strebt einen
BIP-Anteil zwischen 2,70 % und 3,30 % an (Annahme: 3 %). Situation im Jahr 2012 und
Fortschritte seit 2000 je Land* Durchschnittliches
jährliches Wachstum der FuE-Investitionen, 2000-2012 (in %) Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
Die FuE-Investitionen in der EU sind im Zeitraum von 2000 bis 2012 jährlich um 0,9 %
gewachsen (x-Achse) und lagen 2012 bei 2,06 % (y-Achse). *Leistung: EL, SI: 2007; LU, NL, RO: 2010; US, JP, CN: 2011. Fortschritt:
SI: 2000-2007; LU, NL, RO: 2000-2010; CN: 2000-2011; EL: 2001-2007; HR: 2002-2012;
HU, MT: 2004-2012; SE: 2005-2012; US: 2006-2011; DK: 2007-2012; JP: 2008-2011;
PT: 2008-2012; FR: 2010-2012. Bei
den FuE-Investitionen lässt sich ein Nord-Süd-Gefälle feststellen. Die
zwischen den Ländern bestehenden Leistungsunterschiede hinsichtlich der
FuE-Intensität haben sich in den letzten zehn Jahren weiter vergrößert: Auf der
Grundlage der verfügbaren Daten lag der BIP-Anteil der Bruttoinlandsausgaben
für FuE im Jahr 2000 auf einer Skala von 0,37 % (Rumänien) bis 3,35 %
(Finnland), woraus sich eine Lücke von 2,98 Prozentpunkten ergab. Diese Lücke
wuchs im Jahr 2012, in dem Rumänien einen BIP-Anteil von 0,42 % und
Finnland einen BIP-Anteil von 3,55 % in FuE investierte, auf 3,13 Prozentpunkte
an. Generell ist die FuE-Intensität in den nordeuropäischen Ländern am
höchsten, während die ost- und südeuropäischen Länder bei diesem Indikator
hinterher hinken. Auf regionaler Ebene sind keine großen Unterschiede zu
erkennen – in den Ländern, in denen der in FuE investierte BIP-Anteil am
geringsten ausfällt, verteilt sich auch die FuE-Intensität eher einheitlich auf
die verschiedenen Regionen mit niedrigen FuE-Investitionen. In den Ländern mit
der höchsten FuE-Intensität bleiben hingegen einige Regionen hinter dem
ehrgeizigen nationalen Ziel zurück. EUROPA-2020-ZIEL FÜR KLIMA UND ENERGIE (1) Reduzierung der Treibhausgasemissionen
um mindestens 20 %
im Vergleich zu 1990 1. Aktueller Stand auf
EU-Ebene Nach
einer beträchtlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen steht die EU kurz
davor, ihr Europa-2020-Ziel zu erreichen, die Emissionen um 20 % im
Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Zeitraum von 1990 bis 2012
sanken die Treibhausgasemissionen auf EU-Ebene um 18 %. Durch die
derzeitige Klima- und Energiepolitik wurden Fortschritte erzielt und auch die
Verlangsamung des Wirtschaftswachstums begünstigte die Reduzierung der
Treibhausgasemissionen wesentlich. Im Jahr 2010 war während der zwischenzeitlichen
Konjunkturerholung ein leichter Anstieg der Treibhausgasemissionen zu beobachten.
Die erreichte Senkung ist umso signifikanter, da die europäische Wirtschaft
seit 1990 real um rund 45 % gewachsen ist und somit deutlich wird, dass
Wirtschaftswachstum und Treibhausgasemissionen nicht mehr eng aneinander
gekoppelt sind. Im Jahr 2012 arbeitete die europäische Wirtschaft knapp 50 %
weniger kohlenstoffintensiv als 1990 (Kohlenstoffintensität:
Kohlendioxid-Emissionen pro BIP-Einheit). Auf
der Grundlage der jüngsten Entwicklungen scheint das Europa-2020-Ziel für die
Treibhausgasemissionen erreichbar zu sein. Im Einklang mit
den ermutigenden Entwicklungen der letzten Jahre könnte eine über das Ziel
hinausgehende Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 in Höhe von 24 %
erreicht werden. Treibhausgasemissionen
in den Jahren 2000, 2012 und 2020 Index (1990 = 100) Quelle: Europäische Kommission.
Fazit: Wird das Klima- und
Energiepaket für 2020 vollständig umgesetzt, so könnte die EU ihre
Treibhausgasemissionen bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 24 % senken. 2. Aktueller Stand und
Fortschritte in den Mitgliedstaaten Rund
die Hälfte der Mitgliedstaaten hat bereits ihre im Rahmen von Europa 2020
festgelegten Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in nicht unter
das Emissionshandelssystem (EHS)[2] fallenden
Sektoren erreicht. Die nationalen Ziele in diesem Bereich gelten für
Treibhausgasemissionen in Sektoren, die nicht unter das EU-EHS fallen. Als
Vergleichswerte werden die Zahlen des Jahres 2005 herangezogen. Das Spektrum
der Ziele reicht von einer Reduzierung der Emissionen um 20 % bis zur
Begrenzung des Anstiegs der Emissionen um 20 %. Den Daten für 2012 zufolge
konnten 15 Mitgliedstaaten (Zypern, Ungarn, Italien, Griechenland, Spanien,
Portugal, die Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Litauen, Slowenien,
Malta, Lettland, Bulgarien und Polen) ihre Treibhausgasemissionen deutlich
stärker senken, als im Rahmen ihrer Ziele festgelegt worden war. Auch die
meisten anderen Mitgliedstaaten haben ihre Emissionen gesenkt und dadurch
einige Fortschritte erzielt, ihre Ziele jedoch bislang noch nicht erreicht.
Luxemburg, Dänemark, Deutschland, Belgien, Finnland und die Niederlande sind am
weitesten davon entfernt, ihre Ziele umzusetzen. Nach den neuesten verfügbaren
nationalen Prognosen ist davon auszugehen, dass die bestehenden Strategien in 13
Mitgliedstaaten (Deutschland, die Niederlande, Lettland, Bulgarien, Italien,
Finnland, Österreich, Spanien, Litauen, Belgien, Irland, Slowenien und
Luxemburg) nicht ausreichen, um die nationalen Ziele bis 2020 zu erreichen. Veränderung
der Treibhausgasemissionen in nicht unter das EHS fallenden Sektoren in den
EU-Mitgliedstaaten Quelle: Europäische Umweltagentur. Fazit:
2012 lagen die Treibhausgasemissionen in nicht unter das EHS fallenden Sektoren
10 % unter den Werten in der EU für 2005. *Nicht unter das EHS fallende Sektoren, im
Vergleich zu 2005, auf der Grundlage von geschätzten Werten. Im
Zeitraum von 2000 bis 2011 entwickelte sich die Kohlenstoffintensität in allen
Mitgliedstaaten rückläufig, wobei die Fortschritte sehr unterschiedlich ausfielen. Die
Länder mit hoher Kohlenstoffintensität konnten in der Regel eine wesentliche
Reduzierung erzielen, während die Fortschritte in den Ländern mit geringer
Kohlenstoffintensität eher begrenzt waren. Situation
im Jahr 2011 und Fortschritte hinsichtlich der Kohlenstoffintensität seit 2000
je Land Reduzierung der
Kohlenstoffintensität im Zeitraum von 2000 bis 2011 (in %) Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
Im Jahr 2011 entsprachen die Kohlenstoffintensität und die Fortschritte in
diesem Bereich in den meisten Mitgliedstaaten ungefähr dem EU-Durchschnitt. EUROPA-2020-ZIEL FÜR KLIMA UND ENERGIE (2) Erhöhung des Anteils erneuerbarer
Energien
am Endenergieverbrauch um 20% 1. Aktueller Stand auf
EU-Ebene Seit
2000 ist auf EU-Ebene ein stetiger Zuwachs bei der Nutzung erneuerbarer
Energien zu beobachten. Setzt sich diese Entwicklung fort, so ist die EU auf
gutem Wege, ihr Europa-2020-Ziel für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer
Energien am Endenergieverbrauch auf 20 % zu erreichen. Dank der
Einführung von Unterstützungsmaßnahmen und Anreizen zur Förderung der Nutzung
erneuerbarer Energien ist der Anteil erneuerbarer Energien am
Bruttoendenergieverbrauch von 7,5 % im Jahr 2000[3] auf 8,5 % im Jahr 2005
bzw. 14,4 % im Jahr 2012[4]
angestiegen und liegt somit noch 5,6 Prozentpunkte unter dem Europa-2020-Ziel.
Die EU ist nun führend auf dem Gebiet der Investitionen in erneuerbare
Energien, insbesondere beim raschen Ausbau von Wind- und Solarenergie. Auf
der Grundlage der jüngsten Entwicklungen scheint das Europa-2020-Ziel für die
erneuerbaren Energien erreichbar zu sein. Im Einklang mit
den ermutigenden Entwicklungen der letzten Jahre könnte der Anteil erneuerbarer
Energien am Bruttoendenergieverbrauch 2020 gar bei 21 % liegen, falls die
Anstrengungen der letzten Jahre aufrechterhalten werden. Anteil
der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch in der EU, 2000-2020 Quellen: Europäische Kommission, von der
Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie. Fazit:
Ausgehend von den jüngsten Entwicklungen und Strategien könnte der Anteil
erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in der EU im Jahr 2020 bei 20,9 %
liegen. 2. Aktueller Stand und
Fortschritte in den Mitgliedstaaten Insgesamt
gab es Fortschritte, doch in den meisten Mitgliedstaaten sind weitere
Anstrengungen erforderlich. Die nationalen Ziele reichen von 10 %
(Malta) bis 49 % (Schweden). Insgesamt haben alle Mitgliedstaaten die
Nutzung erneuerbarer Energie seit 2005 gesteigert, doch nur drei Länder –
Schweden, Estland und Bulgarien – konnten bislang ihre nationalen Zielmarken
erreichen. Finnland, Österreich und die Tschechische Republik stehen kurz
davor, ihre Ziele zu verwirklichen. Frankreich und das Vereinigte Königreich
sind rund 10 Prozentpunkte von ihren Zielvorgaben entfernt. Langfristig
betrachtet
haben Schweden, Österreich und Estland am besten abgeschnitten, da sie seit 2005
die größten Fortschritte und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien erreicht
haben. Malta, Luxemburg, Belgien, das Vereinigte Königreich, die Niederlande
und Frankreich weisen schwache Leistungen auf und konnten seit 2005 nur mäßige
Fortschritte für sich verbuchen. Was die Unterschiede innerhalb der EU
anbelangt, so hat sich die zwischen den Ländern bestehende Lücke von 40,4 Prozentpunkten
im Jahr 2005 auf 52,1 Prozentpunkte im Jahr 2012 vergrößert. Die
einschlägigen Werte umfassen ein Spektrum von 0,3 % (Malta) bis 52,4 %
(Schweden). Anteil
erneuerbarer Energien in den EU-Mitgliedstaaten (in
% des Bruttoendenergieverbrauchs) Quellen: Europäische Kommission, EurObserv'ER. Fazit:
2012 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in der EU bei 14,4 %
(Europa-2020-Ziel: 20 %). Situation
im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2005 je Land Fortschritte von 2005
bis 2012 (Änderung in Prozentpunkten) Quellen: Europäische Kommission, EurObserv'ER. Fazit:
Der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in der EU ist im Zeitraum
von 2005 bis 2012 um 5,9 Prozentpunkte gestiegen (x-Achse) und liegt für 2012
bei 14,4 % (y-Achse). EUROPA-2020-ZIEL FÜR KLIMA UND ENERGIE (3) Steigerung der Energieeffizienz um 20 %
1. Aktueller Stand auf EU-Ebene In
jüngster Zeit wurden einige Fortschritte im Bereich der Energieeffizienz
erzielt, die allerdings in den nächsten Jahren konsolidiert werden müssen,
damit das Europa-2020-Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 % erreicht
wird. (entspricht einem Primärenergieverbrauch von 1 483 Mio. t
RÖE (Rohöleinheit[5]). Im
Zeitraum von 2000 bis 2006 ist der Primärenergieverbrauch ausgehend von 1 617,8 Mio.
t RÖE im Jahr 2000 stetig angestiegen und kletterte 2006 auf einen Höchstwert
von 1 711,6 Mio. t RÖE. Ab 2007 sorgte die Krise für eine nahezu
unaufhaltsame Talfahrt des Primärenergieverbrauchs, der 2012 bei 1 583,5 Mio.
t RÖE lag. Wie bei den Treibhausgasemissionen war 2010 infolge der zeitweisen
Konjunkturerholung ein leichter Anstieg des Primärenergieverbrauchs zu
beobachten. Der Rückgang des Primärenergieverbrauchs ist zwar in erster Linie
auf die infolge der Krise stark nachlassende Wirtschaftstätigkeit
zurückzuführen, es gab jedoch auch gewisse strukturelle Veränderungen. Wenn das
2020-Ziel erreicht werden soll, müsste der Primärenergieverbrauch um weitere 6,3 %
gesenkt werden. In
Anbetracht der jüngsten Entwicklungen sind weitere Anstrengungen erforderlich,
um das Energieeffizienzziel zu erreichen. Die jüngst
rückläufige Entwicklung des Primärenergieverbrauchs muss durch langfristige
Änderungen der Energieverbrauchmuster gestützt und weiter vorangebracht werden.
Da die Veränderung des Primärenergieverbrauchs in erster Linie der Krise
zuzuschreiben ist, stellt sich die Frage, ob die ermutigenden aktuellen
Entwicklungen und der jeweilige Einfluss der zyklischen und strukturellen
Faktoren dauerhaft sind. In allen Sektoren besteht Spielraum für weitere
Maßnahmen, insbesondere im Verkehrssektor, in dem bisher kaum Fortschritte festgestellt
worden sind. Primärenergieverbrauch
in der EU, 2005-2020 Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
Der Primärenergieverbrauch in der EU könnte 2020 bei 1 542 Mio. t RÖE
liegen. *
Die Projektionen für 2013 (Business-as-usual-Szenario) basieren auf den
derzeitigen Strategien. 2. Aktueller Stand und
Fortschritte in den Mitgliedstaaten Im
Bereich der Energieeffizienz fallen die Ergebnisse gemischt aus. Die
Energieeffizienz-Richtlinie[6]
definiert das Energieeffizienzziel auf europäischer Ebene und fordert von den
Mitgliedstaaten, ein indikatives nationales Ziel für das Jahr 2020 festzulegen.
Der Vergleichbarkeit halber müssen diese Ziele in Bezug auf den Primär- und
Endenergieverbrauch angesetzt werden. Insgesamt lag der Primärenergieverbrauch
in Zypern, Estland, Griechenland, Finnland, Kroatien, Ungarn, Irland, Litauen,
Lettland, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Luxemburg, Polen, Spanien, Italien
und Slowenien 2012 unter dem jeweiligen indikativen nationalen Ziel.
Primärenergieverbrauch
in den EU-Mitgliedstaaten Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
2012 haben 17 Mitgliedstaaten ihre indikativen nationalen Energieeffizienzziele
erreicht. Die
Energieintensität[7],
d. h. der Primärenergieverbrauch pro BIP-Einheit, hat sich in allen
Mitgliedstaaten im Zeitraum von
2005
bis 2011 verbessert. Insgesamt haben die Länder mit der höchsten
Energieintensität die größten Einsparungen erzielt. In den weniger energieintensiven
Mitgliedstaaten fällt der Rückgang moderater aus. Situation
im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2005 je Land Reduzierung der
Energieintensität im Zeitraum von 2005 bis 2012 (in %) Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
Im Jahr 2012 entsprachen die Energieintensität und die Fortschritte in diesem
Bereich in den meisten Mitgliedstaaten ungefähr dem EU-Durchschnitt. EUROPA-2020-ZIEL FÜR BILDUNG (1) Senkung des Anteils der frühzeitigen Schul- und
Ausbildungsabgänger auf unter 10 % 1. Aktueller Stand auf
EU-Ebene Zur
Senkung des Anteils der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger wurden begrüßenswerte
Schritte unternommen. Der Anteil ist seit 2000 stetig gesunken, liegt aber
bislang nach wie vor über den im Rahmen von Europa 2020 angestrebten 10 %. Die EU
will den Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger zwischen 18 und
24 Jahren, die höchstens über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und
sich nicht in einem allgemeinen oder beruflichen Bildungsgang befinden, bis 2020
auf unter 10 % reduzieren. Der Anteil entwickelte sich seit 2000 stetig
rückläufig und ist in der EU von 17 % im Jahr 2000[8] auf 15,7 % 2005 und 12,7 %
im Jahr 2012 gesunken. Dennoch hinkt der Wert damit 2,7 Prozentpunkte
hinter dem Europa-2020-Ziel her. Die positive Entwicklung ist teilweise den
Auswirkungen der Krise geschuldet, da die sich verschlechternden
Beschäftigungsbedingungen und -aussichten insbesondere junge Menschen dazu
angehalten haben, länger im Bildungs- und Weiterbildungssystem zu verbleiben. Das
Europa-2020-Ziel zur Senkung des Anteils der frühzeitigen Schul- und
Ausbildungsabgänger kann bis 2020 erreicht werden. Es erscheint
möglich, jedoch nicht selbstverständlich, dass das Europa-2020-Ziel zur Senkung
des Anteils der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger verwirklicht wird.
Die jüngsten, vor dem Hintergrund der Krise erreichten Fortschritte bei der
Senkung des Anteils der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger und die Prognosen
der demografischen Entwicklung lassen daran zweifeln, dass der Anteil in der EU
bis 2020 auf unter 10 % verringert werden kann. Um das Ziel zu
verwirklichen, werden nachhaltige, wenn nicht sogar verstärkte Anstrengungen
der EU und der Mitgliedstaaten vonnöten sein. Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger
in der EU in den Jahren 2000*, 2012 und 2020 (Schul- und
Ausbildungsabgänger zwischen 18 und 24 Jahren, die höchstens über einen
Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und sich nicht in einem allgemeinen oder
beruflichen Bildungsgang befinden) Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
Ausgehend von den aktuellen Zusagen könnte der Anteil der frühzeitigen Schul-
und Ausbildungsabgänger bis 2020 bei 10,1 % liegen. *
2000 und 2001: Daten für die EU-27. **
Das Business-as-usual-Szenario entspricht einer Extrapolierung der
Entwicklungen im Zeitraum von 2000 bis 2012. 2.
Aktueller Stand und Fortschritte in den Mitgliedstaaten Die Senkung des
Anteils der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger wird in den
Mitgliedstaaten unterschiedlich ehrgeizig verfolgt. Die nationalen
Ziele reichen von 4 % (Kroatien) bis 16 % (Italien), was zeigt, dass
die Mitgliedstaaten verschiedenartig ambitionierte Zielvorgaben festgelegt
haben, die sich folglich auch mehr oder weniger schwierig umsetzen lassen. 2012
haben neun Mitgliedstaaten – Dänemark, Slowenien, die Tschechische Republik,
Schweden, Luxemburg, Österreich, Lettland, Litauen und die Slowakei – ihre
Zielvorgaben bereits erreicht, wobei einige dieser Länder sich weniger
ehrgeizige Ziele als andere Mitgliedstaaten gesteckt hatten. Auch Kroatien,
Deutschland, die Niederlande und Finnland nähern sich ihren Zielen an, während
Spanien, Portugal, Malta und Rumänien weit hinter ihren Zielen zurückbleiben.
Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass diese Länder recht ehrgeizige
Ziele angesetzt hatten. Langfristig
betrachtet lassen sich die Mitgliedstaaten in vier Hauptgruppen aufteilen: Einige
Mitgliedstaaten, etwa Spanien, Rumänien und Italien, weisen einen hohen Anteil
frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger und relativ langsame Fortschritte
auf. In Portugal und Malta ist der Anteil frühzeitiger Schul- und
Ausbildungsabgänger dagegen zwar auch hoch, doch wurden seit 2000 wesentliche
Fortschritte erzielt. Am anderen Ende des Spektrums stehen Länder, die seit 2000
gute Leistungen, aber lediglich kleine Fortschritte verzeichnen konnten – so
ist der Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger z. B. in
Luxemburg und Kroatien im Zeitraum von 2000 bis 2012 sogar gestiegen. Am besten
schnitten Dänemark und Litauen ab, die einen niedrigen Anteil frühzeitiger
Schul- und Ausbildungsabgänger aufweisen und seit 2000 bemerkenswerte
Fortschritte erzielt haben. Mit Ausnahme Spaniens, Portugals und Rumäniens
dürften nach den neuesten Prognosen die meisten Mitgliedstaaten bis 2020 ihr
Ziel erreichen. Frühzeitige Schul- und
Ausbildungsabgänger in den EU-Mitgliedstaaten (Schul-
und Ausbildungsabgänger zwischen 18 und 24 Jahren, die höchstens über einen
Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und sich nicht in einem allgemeinen oder
beruflichen Bildungsgang befinden) Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
Der durchschnittliche Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger in der
EU lag 2012 bei 12,7 % (Europa-2020-Ziel: unter 10 %). *
EU-28, DK, DE, LU und SE: <10 %; LT: <9 %; SK: <6 %.
Das VK hat kein Ziel festgelegt. Situation
im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2000* je Land Jährliche Änderung
des Anteils frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger in Prozentpunkten (2000-2012) Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
Der Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger in der EU wurde im
Zeitraum von 2002 bis 2012 jährlich um rund 0,4 Prozentpunkte gesenkt
(x-Achse) und liegt 2012 bei 12,7 % (y-Achse). *
EU: 2002-2012.
Die
innerhalb der EU bestehenden Unterschiede hinsichtlich des Anteils frühzeitiger
Schul- und Ausbildungsabgänger gehen schrittweise zurück. Die Lücke
zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Anteil frühzeitiger Schul- und
Ausbildungsabgänger ist im Zeitraum von 2000 bis 2012 um mehr als die Hälfte geschrumpft.
In Schweden fiel der Anteil im Jahr 2000 mit 7,3 % am niedrigsten und in
Malta mit 54,2 % am höchsten aus, was einem Abstand von 46,9 Prozentpunkten
zwischen diesen beiden Werten entspricht. Im Jahr 2012 verzeichnete Kroatien
den niedrigsten Anteil (4,2 %) und Spanien den höchsten Anteil (24,9 %),
damit hat sich der Abstand auf 20,7 Prozentpunkte verkürzt. Insgesamt
betrachtet weisen die südeuropäischen Länder tendenziell einen höheren Anteil
frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger auf, während die nord- und
osteuropäischen Länder mehrheitlich einen niedrigen Anteil frühzeitiger Schul-
und Ausbildungsabgänger für sich verbuchen können. EUROPA-2020-ZIEL FÜR BILDUNG (2) Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit
einem
tertiären Bildungsabschluss auf
mindestens 40 % 1. Aktueller Stand auf
EU-Ebene Beim
Europa-2020-Ziel, den Anteil der 30- bis 34-Jährigen, die ein Hochschulstudium
abgeschlossen haben oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen, auf
mindestens 40 % zu erhöhen, wurden gute Fortschritte erreicht, die weiter
vorangetrieben werden müssen. Anhand des zweiten bildungspolitischen
Indikators wird gemessen, inwieweit das Ziel erreicht wurde, den Anteil der 30-
bis 34-Jährigen, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben oder über einen
gleichwertigen Abschluss verfügen, auf 40 % zu erhöhen. Der Anteil belief
sich im Jahr 2000[9]
auf 22,4 %, 2005 auf 27,9 % und 2012 auf 35,7 %, was einem
Anstieg um 13,3 Prozentpunkte innerhalb von zwölf Jahren entspricht. Damit
hat die EU bei der Verwirklichung dieses Ziels wesentliche Fortschritte
erzielt, und die Anzahl der Menschen mit Hochschulabschluss ist rasch
gestiegen. Nur noch 4,3 Prozentpunkte trennen das in der EU erreichte
Resultat vom Europa-2020-Ziel von 40 %. Das
Europa-2020-Ziel für die Quote der tertiären Bildungsabschlüsse kann bis 2020
erreicht werden. Auf der Grundlage der neuesten Entwicklungen,
denen zufolge bereits wesentliche Fortschritte erreicht wurden, und unter der
Annahme, dass dieser Trend sich fortsetzt, bestehen gute Chancen, dass die
angestrebte Quote der tertiären (oder gleichwertigen) Bildungsabschlüsse
erreicht wird. Quote der
tertiären Bildungsabschlüsse in der EU, 2000-2020* (Altersgruppe 30-34
mit tertiärem Bildungsabschluss, ISCED-Level 5 oder 6, in %) Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
Ausgehend von den aktuellen Zusagen könnte die Quote der tertiären
Bildungsabschlüsse bis 2020 bei 45,1 % liegen. *
2000-2001: Daten für die EU-27. **
Das Business-as-usual-Szenario entspricht einer Extrapoliereung der
Entwicklungen im Zeitraum von 2000 bis 2012. 2. Aktueller Stand und
Fortschritte in den Mitgliedstaaten Bei
der Erhöhung der Quote der tertiären Bildungsabschlüsse wurden gute
Fortschritte erzielt, auch wenn manche Mitgliedstaaten ambitioniertere Ziele
als andere angesetzt haben. Die nationalen Zielvorgaben reichen von 26-27 %
(Italien) bis 60 % (Irland) und spiegeln wider, wie ehrgeizig die
Mitgliedstaaten ihr Ziel verfolgen. Im Jahr 2012 hatten neun Mitgliedstaaten –
Lettland, die Niederlande, Dänemark, Finnland, Schweden, Litauen, Zypern,
Deutschland und Österreich[10]
– bereits ihre Ziele erreicht. Ungarn, Slowenien und Estland folgen dichtauf
und sind kurz davor, ihre Ziele umzusetzen. Malta, die Slowakei, Luxemburg,
Portugal und Kroatien sind am weitesten von ihren Zielen entfernt, und auch
Irland liegt 9 Prozentpunkte hinter seinem Ziel. Einige dieser Länder,
etwa die Slowakei, Portugal, Irland und Luxemburg, haben mit 40 %, 60 %
bzw. 66 % ambitionierte Ziele formuliert, wohingegen etwa Italiens
Zielmarke von 26 % weniger ehrgeizig ausfällt. Was die in den letzten zehn
Jahren erreichten Fortschritte angeht, lassen sich vier Ländergruppen bilden:
Einige Mitgliedstaaten, insbesondere Bulgarien, Griechenland, Kroatien,
Österreich, Italien, die Tschechische Republik und Rumänien, zeichnen sich
durch eine niedrige Quote der tertiären Bildungsabschlüsse und geringe
Fortschritte seit 2000 aus. Andere Länder wiederum haben trotz ihrer geringen
Quote wesentliche Fortschritte seit 2000 erzielt. Dies ist insbesondere für
Portugal und Ungarn der Fall. Zu den Ländern, die bei der Erhöhung der Quote
der tertiären Bildungsabschlüsse besser abgeschnitten haben, aber nur langsam
Fortschritte erzielen, zählen Finnland, Belgien und Spanien, während Luxemburg,
Litauen, Irland und Schweden große Fortschritte für sich verbuchen konnten. Aus
den Projektionen für 2020 geht hervor, dass die meisten Mitgliedstaaten,
ausgenommen Malta, Portugal und die Slowakei, ihr Ziel erreichen dürften. Quote der
tertiären Bildungsabschlüsse in den EU-Mitgliedstaaten (Altersgruppe 30-34
mit tertiärem Bildungsabschluss, ISCED-Level 5 oder 6) Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
2012 lag die Quote der tertiären Bildungsabschlüsse in der EU bei 35,7 %
(Europa-2020-Ziel: 40 %). *
EU-28, DK: mindestens 40 %; DE: 42 %, einschließlich ISCED 4; IT: 26-27 %
(Annahme: 26,5 %); LV: 34-36 % (Annahme: 35 %); NL: über 40 %;
AT: 38 %, einschließlich ISCED 4/4a; SE: 40-45 % (Annahme: 42,5 %);
das VK hat kein Ziel festgelegt; FI: 42 % (engere Definition); FR:
Bevölkerung zwischen 17 und 33 Jahren. Situation
im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2000 je Land* Jährliche Änderung
der Quote der tertiären Bildungsabschlüsse in Prozentpunkten (2000-2012) Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
Seit 2000 ist die Quote der tertiären Bildungsabschlüsse in der EU jährlich um
mehr als 1 Prozentpunkt angestiegen (x-Achse) und lag im Jahr 2012 bei 35,7 %
(y-Achse). *
2000: Daten für die EU-27. Betrachtet
man die Leistungen der Länder, so ergibt sich ein kontrastreiches Bild
innerhalb der EU. Insgesamt fällt die Quote der tertiären
Bildungsabschlüsse in Nordeuropa am höchsten aus, was sich auch in den
Leistungen der verschiedenen Länder auf regionaler Ebene widerspiegelt. Die im
Jahr 2000 bestehende deutliche Lücke zwischen der schwächsten Leistung (Malta)
und den besten Resultaten (Litauen) in Höhe von 35,2 Prozentpunkten hat
sich im Laufe der Jahre verkleinert und ist im Jahr 2012 auf 29,4 Prozentpunkte
geschrumpft. Italien weist nun mit 21,7 % die niedrigste Quote der
tertiären Bildungsabschlüsse auf, während Irland mit 51,1 % am besten
abschneidet. Innerhalb einiger Länder bestehen in diesem Bereich gewisse
regionale Unterschiede, insbesondere in Spanien und Deutschland. Darüber hinaus
spiegeln sich die unterschiedlichen Ambitionen der Mitgliedstaaten auch in den
Leistungen auf regionaler Ebene wider, da einige Länder, in denen eine hohe
Anzahl von Regionen gute Ergebnisse erzielt hat, dennoch hinter dem nationalen
Ziel zurückbleiben. EUROPA-2020-ZIEL DER BEKÄMPFUNG VON ARMUT UND SOZIALER AUSGRENZUNG Senkung der Zahl der von Armut oder sozialer
Ausgrenzung gefährdeten Personen
um mindestens 20 Millionen 1. Aktueller Stand auf
EU-Ebene Die
schwerwiegenden sozialen Auswirkungen der Krise und die dadurch gestiegene
Anzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen haben die
Fortschritte bei der Erreichung des Europa-2020-Ziels, die Anzahl der von Armut
oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen um 20 Millionen zu senken,
zunichte gemacht. Das von der EU festgelegte Ziel entspricht einer
Senkung der Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Menschen
bis 2020 auf 96,4 Millionen.[11]
Der Indikator berücksichtigt bei der Anzahl der von Armut oder sozialer
Ausgrenzung gefährdeten Personen die Anzahl der Menschen, die unter mindestens
einer von drei Arten von Armut leiden, d. h. Menschen, die
Einkommensarmut (armutsgefährdete Personen nach Sozialtransfers[12]) oder materielle Armut
(materiell stark deprivierte Menschen[13])
erfahren oder in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität leben[14]. Von
Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdete Menschen in der EU, 2012
Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
Ausgehend von drei verschiedenen Messgrößen für Armut waren in der EU im Jahr 2012
insgesamt 124,2 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung
gefährdet (davon 9,3 Millionen von allen drei Arten der Armut). Aufgrund
der schwerwiegenden Folgen der Krise scheint das Europa-2020-Ziel außer
Reichweite gerückt zu sein. Die Jahre bis 2009 zeichneten sich durch
einen stetigen Rückgang der Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung
gefährdeten Personen aus. Mit 114 Millionen von Armut oder sozialer Ausgrenzung
gefährdeten Personen[15]
lagen die Zahlen 2009 auf ihrem niedrigsten Stand, wohingegen 2005 noch mehr
als 124 Millionen gefährdet waren[16].
Die Krise machte jedoch diese positiven Entwicklungen zunichte und bewirkte
einen Anstieg der aggregierten Zahlen für die EU-28: 2010 waren über 118 Millionen
Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, 2011 mehr als 121 Millionen
und 2012 über 124 Millionen. Der größte Anteil der von Armut oder sozialer
Ausgrenzung gefährdeten Personen lebt in Einkommensarmut, und die Zahl der unter
starker materieller Deprivation leidenden Menschen ist am schnellsten gestiegen
(seit 2010 um 7,1 Mio. Menschen). Ausgehend von den jüngsten Entwicklungen und
nach den neuesten Projektionen dürfte das EU-Ziel, die Anzahl der von Armut
oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen bis 2020 auf 96,4 Millionen
zu senken, nicht zu erreichen sein. Voraussichtlich wird die Zahl bei rund 100
Millionen bleiben. Von Armut
oder sozialer Ausgrenzung gefährdete Personen und Subindikatoren, 2005-2020* Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
2012 waren in der EU 124 Millionen Menschen von Armut oder sozialer
Ausgrenzung gefährdet, d. h. 28 Millionen mehr als im Rahmen des
Europa-2020-Ziels angestrebt. *2005-2009:
EU-27, 2010-2012: Daten für die EU-28. Das Europa-2020-Ziel von 96,4 Mio.
Menschen entspricht der Anzahl der betroffenen Menschen in der EU-27 im Jahr 2008
(116,4 Mio.) unter Berücksichtigung der von der EU angestrebten Senkung der
Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen um 20 Mio. HR
wurde bei der Berechnung des Ziels nicht berücksichtigt. 2. Aktueller Stand und Fortschritte in den Mitgliedstaaten Infolge
der Krise konnten bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung nur
sehr begrenzte Fortschritte erreicht werden. Gegenüber dem
europäischen Ziel, die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung
gefährdeten Personen um 20 Millionen zu senken, fallen die nationalen Ziele
weniger ehrgeizig aus und entsprechen einer Senkung der Anzahl der von Armut
oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen um rund 12 Millionen.
Aufgrund der Krise ist in den meisten Mitgliedstaaten das Risiko für Armut und
soziale Ausgrenzung gestiegen. Aus diesem Grund haben 2012 lediglich zwei
Länder – Deutschland und Litauen – ihre Ziele erreicht.[17] Polen steht kurz davor,
sein Ziel zu verwirklichen, und Bulgarien, Litauen, die Tschechische Republik
und Finnland sind auf einem guten Weg. Italien, Ungarn, Griechenland und
Spanien bleiben am weitesten hinter ihren Zielen zurück. Das
Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten nimmt zu. Die Krise hat
nicht alle Mitgliedstaaten in gleichem Ausmaß und in gleicher Intensität
getroffen, und das Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten hat sich dadurch weiter
verstärkt. 2008 machte die Lücke zwischen den Niederlanden mit dem niedrigsten
Anteil von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeter Personen (14,9 %)
und Bulgarien mit dem höchsten Anteil (44,8 %) knapp 30 Prozentpunkte
aus. Diese Lücke wuchs im Jahr 2012, in dem die Niederlande einen Anteil von 15 %
und Bulgarien einen Anteil von 49,3 % aufwies, auf 34,3 Prozentpunkte
an. Von Armut oder sozialer Ausgrenzung
gefährdete Menschen in den EU-Mitgliedstaaten* (in
% der Bevölkerung) Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
2012 waren in der EU 24,8 % der Bevölkerung von Armut oder sozialer
Ausgrenzung gefährdet, d. h. 5 % mehr als im Rahmen des Europa-2020-Ziels
angestrebt. *Das Ziel für 2020
bezieht sich auf den Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten
Personen, falls das Ziel 2020 erreicht wird. Das VK und SE werden aufgrund
ihrer speziellen nationalen Ziele nicht berücksichtigt; IE: 2011. Situation
im Jahr 2012 und Fortschritte seit 2008 je Land Veränderung in
Prozentpunkten (2008-2012) Quelle: Europäische Kommission. Fazit:
Der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Bevölkerung ist
im Zeitraum von 2008 bis 2012 um mehr als einen Prozentpunkt gestiegen
(x-Achse) und liegt 2012 bei 24,8 % (y-Achse). 2008:
Daten für die EU-27. Anhang III: Stand der Leitinitiativen LEITINITIATIVE „AGENDA FÜR NEUE KOMPETENZEN UND
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN“ 1. Ziel der Leitinitiative Die
Leitinitiative „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ ist eine
übergreifende Initiative für Beschäftigung, die die Aspekte Flexicurity, Kompetenzen,
Arbeitsbedingungen und Schaffung von Arbeitsplätzen umfasst. Sie soll
die Erwerbsquote durch mehr und bessere Arbeitsplätze anheben, Menschen dabei
helfen, sich rechtzeitig auf künftige Veränderungen einzustellen und diese
erfolgreich zu bewältigen, indem ihnen die richtigen Kompetenzen und
Qualifikationen vermittelt werden, den Arbeitsmarkt und die sozialen
Sicherungssysteme modernisieren und dafür sorgen, dass die Vorteile des
Wachstums überall in der EU spürbar werden. Die Leitinitiative umfasst vier
vorrangige Bereiche: i) Anpassung von Flexicurity-Strategien an die Situation
nach der Krise, damit die europäischen Arbeitsmärkte besser funktionieren, ii)
Vermittlung von Kompetenzen, die den Arbeitsmarkterfordernissen gerecht werden,
iii) Verbesserung der Arbeitsqualität und -bedingungen und iv) Förderung der
Schaffung von Arbeitsplätzen und der Arbeitskräftenachfrage. Die Agenda ist das
Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen der Kommission, der europäischen Organe, der
Mitgliedstaaten, der Sozialpartner sowie der Bildungs- und
Ausbildungseinrichtungen. Im Rahmen der Agenda sollen 13 Schlüsselmaßnahmen,
die von weiteren unterstützenden Maßnahmen flankiert werden, umgesetzt werden. 2. Stand 2014 2.1 Durchführung und Auswirkungen Die
Fortschritte bei der Durchführung der Initiative sind durchwachsen.
Sämtliche Maßnahmen in den Bereichen Flexicurity und Kompetenzen konnten –
angepasst an die neue wirtschaftliche Lage – abgeschlossen werden. Im Bereich
Arbeitsqualität und -bedingungen ergibt sich hingegen ein uneinheitlicheres
Bild. Bei den Themen Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit wurden kaum
Fortschritte erzielt. Im Zusammenhang mit dem Vorschlag zu Leitprinzipien
hinsichtlich der Förderung günstiger Bedingungen für die Schaffung von
Arbeitsplätzen wurden keine Fortschritte verzeichnet, obwohl diese wichtige
Maßnahme auch in gewissem Umfang im Kontext des Europäischen Semesters
aufgegriffen wird. 2.2 Bisherige Erfahrungen Die
Leitinitiative hatte auf makroökonomischer Ebene begrenzte Auswirkungen.
Die Einzelinitiativen, die auf den Weg gebracht wurden, werden dazu beitragen,
dass der Arbeitsmarkt im Laufe der Zeit besser funktioniert, und dafür sorgen,
dass die größten Engpässe beseitigt werden, insbesondere in den Bereichen
Kompetenzen und Mobilität. Vor dem Hintergrund der Krise waren die
makroökonomischen Auswirkungen der Leitinitiative insgesamt jedoch begrenzt. Verschiedene
Faktoren standen einer Sensibilisierung für die Leitinitiative im Wege.
2012 musste die Leitinitiative angesichts der sich zuspitzenden Krise um eine
umfassende Agenda für einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung ergänzt werden.
Durch die Annahme des Beschäftigungspakets[18]
im April 2012 und des Pakets zur Jugendbeschäftigung[19] im Dezember 2012 ist die
Leitinitiative aus dem politischen Fokus gerückt und hat weniger kommunikative
Unterstützung erfahren. Im Rahmen der Leitinitiative konnten weder ein
kohärenter Rahmen für die Beschäftigungspolitik geschaffen noch die zwischen
den verschiedenen Maßnahmen bestehenden Synergien erfolgreich genutzt werden.
Es gab kaum Anknüpfungspunkte zum Europäischen Semester, insbesondere nicht
zwischen den EU-Initiativen, die im Kontext der Leitinitiative angenommen
worden waren, und den länderspezifischen Analysen und Empfehlungen des
Europäischen Semesters.
LEITINITIATIVE „JUGEND IN BEWEGUNG“
1. Ziel der Leitinitiative Die
Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ deckt die Themen Bildung und Beschäftigung
ab und soll die Leistungen im Bildungsbereich verbessern, Herausforderungen
angehen, mit denen sich junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt auseinandersetzen
müssen, und den Übergang von der Schule zur Arbeitswelt leichter gestalten.
„Jugend in Bewegung“ umfasst vier vorrangige Bereiche, die sich auf die
folgenden Aspekte konzentrieren: i) Unterstützung der Erlangung von Kompetenzen
durch (formales, nicht formales und informales) Lernen, ii) Erhöhung des
Anteils junger Hochschulabsolventen, iii) Förderung von Weiterbildung und
beruflicher Mobilität und iv) Unterstützung der Beschäftigung junger Menschen.
Im Rahmen der Initiative sollen EU-Mittel als Antriebskräfte verwendet werden,
um die Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Beschäftigungsfähigkeit
und die Beschäftigung junger Menschen zu verbessern. 2. Stand 2014 2.1 Durchführung und Auswirkungen Bei
„Jugend in Bewegung“ wurde ein umfassender und integrierter Ansatz gewählt.
Mit der Initiative wird ein übergreifendes Konzept verfolgt, das die Themen
Bildung und Beschäftigung zusammenbringt und darauf abstellt, Brücken zwischen
den beiden Bereichen zu bauen. Dadurch konnten verschiedene, für junge Menschen
relevante EU-Maßnahmen kombiniert und Jugendfragen ganz oben auf die
europäische und die nationalen Agenden gesetzt werden. „Jugend
in Bewegung“ wurde sorgfältig umgesetzt. Alle
Folgemaßnahmen der Leitinitiative wurden durchgeführt, mit Ausnahme des
speziellen Jugendausweises im Rahmen von „Jugend in Bewegung“, der durch andere
Instrumente ersetzt wurde. In allen vier vorrangigen Themenbereichen der
Leitinitiative wurden Maßnahmen eingeleitet: i) zur Senkung der
Schulabbrecherquote wurde 2011 eine Empfehlung des Rates[20] formuliert, die den
Anstoß für Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Senkung der Schulabbrecherquote
gab, ferner wurde die Kooperation auf europäischer Ebene im Bereich der
beruflichen Aus- und Weiterbildung gestärkt, ii) die Modernisierung der
Hochschulbildung stand im Mittelpunkt einer Mitteilung der Kommission, iii) die
Mobilität wurde durch verschiedene Instrumente vorangebracht, insbesondere
durch den neuen integrierten Ansatz und das Programm Erasmus+, den Europäischen
Qualifikationspass und das Projekt „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“, das jungen
Menschen in den 28 Mitgliedstaaten Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt eröffnen
soll, iv) zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit
wurde eine Empfehlung des Rates[21]
zur Einführung von Jugendgarantien[22]
angenommen; die Jugendgarantien wurden bereitgestellt, können durch die
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und die Beschäftigungsinitiative
für Jugendliche unterstützt werden und sollen insbesondere Mitgliedstaaten, in
denen es Regionen mit einer über 25 % liegenden Jugendarbeitslosigkeit
gibt, zugutekommen. 2.2 Bisherige
Erfahrungen Die
Art und Weise, wie die Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ kommuniziert wurde, weist
mehrere Schwachstellen auf. Die Konzipierung
als Rahmenplan und die langfristige Ausrichtung der in der Leitinitiative
enthaltenen Maßnahmen standen im Gegensatz zu den Erwartungen einiger
Interessenträger an ein operationelles Ausgabenprogramm. Infolge von
Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Programmen und Initiativen in
den Bereichen Bildung und Jugendbeschäftigung kam es dazu, dass diese mit der
Leitinitiative selbst verwechselt wurden.
LEITINITIATIVE „INNOVATIONSUNION“
1. Ziel der Leitinitiative Die
Leitinitiative „Innovationsunion“ ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, das
darauf abzielt, ein innovationsfreundliches Umfeld in der EU zu schaffen.
Mit der „Innovationsunion“ sollen Forschung und Innovation in der EU durch
verschiedene Maßnahmen zugunsten von Behörden, Unternehmern, Forschern,
Ingenieuren und Bürgern gefördert werden. Priorität wird Herausforderungen von
allgemeinem Interesse eingeräumt, um die Rahmenbedingungen und den Zugang zu
Finanzmitteln für Forschungs- und Innovationsaktivitäten zu verbessern und
außerdem den Weg für einen Binnenmarkt für Innovation zu ebnen. Die
„Innovationsunion“ gründet sich auf 34 Zusagen und Mittel aus dem Programm
„Horizont 2020“ sowie auf andere Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen.
2. Stand 2014 2.1 Durchführung und Auswirkungen Die
Umsetzung der Initiative ist auf einem guten Weg. Alle im
Rahmen der „Innovationsunion“ eingeleiteten Maßnahmen kommen gut voran, weisen
allerdings unterschiedliche Umsetzungsgrade auf. Insbesondere wurden fünf
Europäische Innovationspartnerschaften gegründet, um die Zusammenarbeit von
Interessenträgern auf EU-, auf nationaler und auf subnationaler Ebene zu
fördern. Die Innovationspartnerschaften betreffen die folgenden Bereiche: i)
aktives und gesundes Altern, ii) Produktivität und Nachhaltigkeit in der
Landwirtschaft, iii) intelligente Städte und Gemeinden, iv) Wasser und v)
Rohstoffe. Maßnahmen zur verstärkten Nutzung öffentlicher Aufträge für
Innovationen, die Einführung eines Passes für grenzüberschreitende
Wagniskapitalinvestitionen oder die Schaffung eines einheitlichen
Patentschutzes sollen die Innovationsfreundlichkeit des Unternehmensumfelds
verbessern. 2014 wurden außerdem Schritte zur Verwirklichung des Europäischen
Forschungsraums unternommen, der die Effizienz und Wirksamkeit öffentlicher
Forschungssysteme steigern soll, damit die Produktivität, die
Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum in der EU angekurbelt werden können. Es
wurden Instrumente zur Beobachtung eingerichtet. So dient
nun etwa ein umfassender Innovationsanzeiger der Bewertung der
Innovationsleistung der EU-Mitgliedstaaten und der jeweiligen Stärken und
Schwächen ihrer Forschungs- und Innovationssysteme. Darüber hinaus wurde ein
neuer Indikator für Innovationsleistungen entwickelt, um die
Innovationsleistungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Vergleich zu den
wichtigsten Handelspartnern zu beobachten. Die Arbeiten dauern jedoch an, da
noch einige Schwachstellen des Indikators zu beheben sind. Anhand des
Indikators werden vier Hauptfaktoren bewertet, nämlich die technologische
Innovation, die Beschäftigung in wissensintensiven Bereichen, die
Wettbewerbsfähigkeit der wissensintensiven Güter und Dienstleistungen und die
Beschäftigung in wachstumsstarken Unternehmen innovativer Sektoren. 2.2 Bisherige Erfahrungen Eine
vollständige Umsetzung der Maßnahmen ist unerlässlich. Die im
Rahmen der „Innovationsunion“ festgelegten Maßnahmen gehen in die richtige
Richtung, doch ob die damit verbundenen Vorteile tatsächlich zum Tragen kommen,
hängt stark von der ordnungsgemäßen Umsetzung ab. Die
„Innovationsunion“ konnte nicht verhindern, dass das Risiko einer
Innovationslücke in der EU angestiegen ist. Seit 2008
konnte die EU ihren Rückstand bei der Innovationsleistung gegenüber den
Vereinigten Staaten und Japan um 50 % verringern. Innerhalb der EU ist die
Konvergenzdynamik bei der Innovationsleistung der Mitgliedstaaten jedoch zum
Stillstand gekommen und die Unterschiede zwischen den Ländern wachsen.
LEITINITIATIVE „DIGITALE AGENDA FÜR EUROPA“
1. Ziel der Leitinitiative Die
Leitinitiative „Digitale Agenda für Europa“ wurde entwickelt, damit die EU und
ihre Mitgliedstaaten die Vorteile eines wettbewerbsfähigen digitalen
Binnenmarkts nutzen können. Die EU ist mit
einer Fragmentierung der europäischen Märkte konfrontiert, die verhindert, dass
die Vorteile der digitalen Wirtschaft in Form von erhöhter Produktivität, mehr
Beschäftigung und Wachstum genutzt werden. Die „Digitale Agenda für Europa“
soll das digitale Potenzial freisetzen und die digitale Kultur in der gesamten
EU fördern. Ursprünglich waren 101 Maßnahmen in sieben Kernbereichen zur
Erreichung dieses Ziels ermittelt worden. Nach einer Überprüfung der Initiative
im Dezember 2012 wurden sieben neue Schlüsselmaßnahmen identifiziert. Mit
diesen Maßnahmen wird in erster Linie hervorgehoben, wie wichtig es ist, die
digitale Infrastruktur zu stärken, das Regelungsumfeld zu verbessern, digitale
Kompetenzen und Arbeitsplätze zu fördern und zielgerichtete Strategien in den
Bereichen Computer- und Netzsicherheit, Cloud Computing und Mikroelektronik
umzusetzen. 2. Stand 2014 2.1 Durchführung und Auswirkungen Dank
der Leitinitiative hat die digitale Wirtschaft die notwendige politische
Aufmerksamkeit erhalten. Die
Hauptstärke der Leitinitiative liegt darin, einen kohärenten und
zukunftsorientierten Rahmen für Maßnahmen zu schaffen. Die jährliche
Veröffentlichung des Anzeigers zur Digitalen Agenda und die jährliche Digitale
Versammlung der Interessenträger haben dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit in
Politik und Medien zu erhöhen. Darüber hinaus gab die „Digitale Agenda für
Europa“ den Anstoß dafür, Maßnahmen auf die nationale Ebene zu übertragen, und
in 20 Mitgliedstaaten und verschiedenen Regionen wurden eigene digitale Agenden
eingeführt. Bei
der Durchführung der geplanten Maßnahmen wurden Fortschritte erzielt.
Im Januar 2014 waren über 90 % der in der Leitinitiative vorgesehenen
Maßnahmen abgeschlossen oder lagen im Zeitplan. Die Internetnutzung ist in der
EU nun weitverbreitet, der elektronische Geschäftsverkehr verzeichnet Zuwächse
– wenn bislang auch nur in geringem Maße auf grenzüberschreitender Ebene –, die
elektronischen Behördendienste wurden ausgebaut und die
Breitbandgrundversorgung in der EU erreicht alle Bürger. 2.2 Bisherige Erfahrungen Der
digitale Binnenmarkt ist noch nicht verwirklicht und es sind weitere
Investitionen in die Hochgeschwindigkeitsinfrastruktur erforderlich.
Es bestehen weiterhin Hindernisse, darunter die Fragmentierung der europäischen
Märkte, die Infrastrukturlücken und das mangelnde Verbrauchervertrauen, die der
Vollendung des digitalen Binnenmarkts zuwiderlaufen. Der Mangel an
Hochgeschwindigkeits-Breitbandinfrastrukturen ist ein ernstzunehmendes Problem,
da dadurch eine neue digitale Kluft entstehen und die soziale Ausgrenzung in
bestimmten Gebieten, insbesondere im ländlichen Raum, verstärkt werden könnte. Aufgrund
einiger Schwächen konnte die „Digitale Agenda für Europa“ nicht ihre volle
Effizienz entfalten. Die Sichtbarkeit der
Leitinitiative wurde durch die mangelnde Zielgerichtetheit, die auf die hohe
Anzahl spezifischer Maßnahmen zurückzuführen war, in Mitleidenschaft gezogen.
Es war auch nicht möglich, mit Hilfe der Leitinitiative Themen aus dem Bereich
der Informations- und Kommunikationstechnologie oben auf den Strukturreformagenden
zu platzieren.
LEITINITIATIVE „INDUSTRIEPOLITIK IM ZEITALTER DER
GLOBALISIERUNG“
1. Ziel der Leitinitiative Die
Leitinitiative „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“ stellt darauf
ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durch einen
koordinierten Ansatz zu verbessern. Mit dieser
Initiative wird betont, dass Innovation, Diversifizierung und Nachhaltigkeit
miteinander kombiniert und die Gründung und Entwicklung von KMU gefördert
werden müssen. Aufbauend auf 70 Maßnahmen zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zielt die Initiative darauf ab,
ein unternehmensfreundlicheres Umfeld zu schaffen und die Industrie dabei zu
begleiten und zu unterstützen, mit den neuen globalen Herausforderungen umzugehen.
2. Stand 2014 2.1 Durchführung und Auswirkungen Bei
der Umsetzung der Initiative wurden nennenswerte Fortschritte erreicht.
90 % der ursprünglich im Rahmen der Initiative ermittelten 70
Schlüsselmaßnahmen wurden abgeschlossen oder kommen gut voran. Die in den
Jahren 2010, 2012 und 2014 veröffentlichten Mitteilungen zur Industriepolitik
haben dazu beigetragen, die Ziele der Leitinitiative umzusetzen. Viele
Maßnahmen der Initiative zielen auf die Unterstützung von KMU ab – so wurde der
„Small Business Act“ für Europa überprüft, und 2011 wurden ein Aktionsplan zur
Förderung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln sowie eine Strategie zur
Förderung der Internationalisierung von KMU angenommen; 2012 wurde ein
Normungspaket vorgelegt, das die Normensetzung effizienter machen soll; im Jahr
2013 wurde das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für
kleine und mittlere Unternehmen (COSME) angenommen, um die Wettbewerbsfähigkeit
zu stärken, und mit den weltraumpolitischen Initiativen Copernicus und Galileo
wird eine neue Dimension für Dienstleistungsbranchen geschaffen. Im Jahr 2012
wurde außerdem eine Mitteilung zur Förderung des Unternehmertums vorgelegt.
Weitere Maßnahmen sollen das Regulierungsumfeld für Unternehmen verbessern,
insbesondere durch die Straffung von Rechtsvorschriften durch regelmäßige
„Eignungsprüfungen“, die Verringerung des Zeit- und Kostenaufwandes für
Unternehmensgründungen, eine Stärkung und Vertiefung des Binnenmarkts nach der
Annahme der Binnenmarktakte I und II in den Jahren 2011 und 2012 sowie die
Förderung von Innovationen und die Modernisierung der Industrie. Darüber hinaus
wurden einige sektorspezifische Initiativen auf den Weg gebracht. 2.2 Bisherige Erfahrungen Bei
der Leitinitiative „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“ wurde ein
mittel- bis langfristiger Ansatz verfolgt. In einigen Maßnahmenbereichen wird
es gewisse Zeit dauern, bis mit Ergebnissen gerechnet werden kann.
Die
Investitionen der öffentlichen Haushalte in die notwendigen Infrastrukturnetze
sind gesunken, der Binnenmarkt ist noch immer nicht ausreichend verwirklicht,
die Bedingungen für den Zugang zu Finanzmitteln für KMU haben sich infolge der
Krise verschlechtert und die Fortschritte bei der Gewährleistung, dass für
Industriearbeitsplätze angemessen qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind,
blieben begrenzt. Die meisten der Maßnahmen im Rahmen der Leitinitiative haben
einen Zeithorizont von drei bis zehn Jahren. Nur eine Minderheit ist
kurzfristig und operationell ausgerichtet. Vor dem Hintergrund der
Wirtschaftskrise, die sich auf verschiedene Sektoren der Industrietätigkeit in
der EU sehr negativ ausgewirkt hat, mussten die Maßnahmen im Rahmen der
Leitinitiative durch Maßnahmen in vorrangigen Bereichen mit kurz- oder
mittelfristiger Wirkung ergänzt werden.
LEITINITIATIVE „RESSOURCENSCHONENDES EUROPA“
1. Ziel der Leitinitiative Die
Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ unterstützt den Übergang zu einer
ressourcenschonenden und CO2-armen Wirtschaft.
„Ressourcenschonendes Europa“ soll Wachstum und Ressourcennutzung voneinander
entkoppeln und einen langfristigen Rahmen bieten, damit bei der Erarbeitung von
Strategien das Schlüsselprinzip der Ressourceneffizienz berücksichtigt wird,
insbesondere in den Bereichen Klimawandel, Energie, Verkehr, Industrie, Abfall-
und Rohstoffe, Landwirtschaft, Fischerei, Biodiversität und regionale
Entwicklung. Angesichts der zunehmenden Belastung der natürlichen Ressourcen
und der internationalen Dimension des Themas stellt „Ressourcenschonendes Europa“
darauf ab, eine intelligentere Ressourcennutzung bis 2020 zu fördern und zu
verankern, um auf diese Weise bis 2050 weitere Ergebnisse zu erzielen. Zu
diesem Zweck umfasst „Ressourcenschonendes Europa“ mehrere Initiativen, die
seit 2011 eingeleitet worden sind. 2. Stand 2014 2.1 Durchführung und Auswirkungen Auf
EU-Ebene wurden bereits verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Leitinitiative
„Ressourcenschonendes Europa“ auf den Weg gebracht. Die
Kommission hat bereits alle wichtigen Maßnahmen der Initiative vorgelegt,
insbesondere stellte sie 2011 einen langfristigen politischen Rahmen bis 2050
vor. Der Rahmen besteht aus vier Fahrplänen: dem „Fahrplan für den Übergang zu
einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“[23], dem Weißbuch „Fahrplan
zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem
wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“[24], dem „Energiefahrplan 2050“[25] und dem „Fahrplan für ein
ressourcenschonendes Europa“[26].
Dieser Strategierahmen wurde durch verschiedene mittelfristige Initiativen
ergänzt, darunter die neue Biodiversitätsstrategie „Lebensversicherung und
Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020“[27], „Ein Blueprint für den
Schutz der europäischen Wasserressourcen“[28]
und das neue Programm „Saubere Luft für Europa“[29]. Auch die Reform der
Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik (Einführung einer Ökologisierungskomponente)
und der Gemeinsamen Fischereipolitik gehen auf diese Initiative zurück. Die
Kommission wird weiter an den Folgemaßnahmen arbeiten, die in den Fahr- oder
Aktionsplänen im Rahmen dieser Initiative angekündigt worden sind. Darüber
hinaus hat die Kommission in ihrer Mitteilung „Ein Rahmen für die Klima- und
Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030“[30]
vom 22. Januar 2014 die Fahrpläne für 2050 für die Bereiche Energie
und Klima weiter spezifiziert. 2.2 Bisherige Erfahrungen Zur Messung der
Ressourceneffizienz bedarf es eines umfassenderen Ansatzes. Das Thema
Ressourceneffizienz umfasst viele verschiedene Strategien und betrifft
zahlreiche Ressourcen. Ein einheitlicher oder begrenzter Satz von Indikatoren
wäre hilfreich, um den Fortschritt bei der Nutzung von Ressourcen wie Energie,
Rohstoffe, Boden und Wasser auf operative Weise zu beobachten und die
Entwicklung politischer Strategien voranzubringen. Es gestaltet sich jedoch
schwierig, Veränderungen bei der Nutzung von Ressourcen auf einfache Art und
Weise zu analysieren und ausreichend präzise Indikatoren zu entwickeln. In
diesem Bereich sind weitere Arbeiten erforderlich. Der von Eurostat
veröffentlichte Anzeiger der Ressourceneffizienz, dessen Hauptindikator die
Ressourcenproduktivität ist, stellt einen wichtigen Schritt in diese Richtung
dar. Eine systematische Beobachtung mit Hilfe von Schlüsselindikatoren ist
außerdem erforderlich, um – wie im klima- und energiepolitischen Rahmen bis 2030
hervorgehoben – den Fortschritt auf dem Weg zu einer wettbewerbsfähigen,
sicheren und nachhaltigen Energienutzung zu bewerten.
LEITINITIATIVE
„EUROPÄISCHE PLATTFORM ZUR BEKÄMPFUNG VON ARMUT UND SOZIALER AUSGRENZUNG“
1. Ziel der Leitinitiative Die
Leitinitiative „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen
Ausgrenzung“ soll den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt
gewährleisten. Aufbauend auf dem Europäischen Jahr
zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 sollen die
Sensibilisierung in diesem Bereich gefördert und die Grundrechte von in Armut
und sozialer Ausgrenzung lebenden Menschen anerkannt werden, damit diese in
Würde leben und an der Gesellschaft teilhaben können. Ziel der Leitinitiative ist
ein integriertes Konzept zur Bekämpfung der Armut, das verschiedene Strategien
aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Gesellschaft oder Binnenmarkt
miteinander kombiniert. Die Leitinitiative stützt sich außerdem auf einen
partnerschaftlichen Ansatz unter Beteiligung von Zivilgesellschaft,
Sozialpartnern und Mitgliedstaaten. Im Rahmen der Initiative wurde in fünf
Bereichen Handlungsbedarf für die Kommission ermittelt: i) Maßnahmen in allen
Politikbereichen, ii) stärkerer und wirksamerer Einsatz der EU-Mittel zur
Unterstützung der sozialen Eingliederung, iii) Förderung evidenzbasierter
sozialer Innovation, iv) partnerschaftliches Arbeiten und Bündelung des
Potenzials der Sozialwirtschaft, v) Förderung einer verbesserten politischen
Koordinierung unter den Mitgliedstaaten. Insbesondere wurden im Rahmen der
„Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung“ 64
Maßnahmen identifiziert, die von der Kommission durchgeführt werden sollen. 2. Stand 2014 2.1 Durchführung und Auswirkungen Die Umsetzung der Initiative geht rasch
voran.
Die Kommission hat rund zwei Drittel der 64 Maßnahmen durchgeführt. Zur
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der einschlägigen
Herausforderungen durch Strukturreformen hat die Kommission vor dem Hintergrund
der anhaltenden Krise mit dem Paket zu sozialen Investitionen[31] und der
Empfehlung „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung
durchbrechen“[32], dem
„EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“[33] sowie dem Weißbuch „Eine
Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“[34] politische Leitlinien
vorgegeben. Darüber hinaus hat die Kommission einen Vorschlag für eine
Richtlinie über Zahlungskonten vorgelegt. Um die Sozialwirtschaft und
Sozialunternehmer zu unterstützen, wurden die Initiative für soziales
Unternehmertum veröffentlicht und ein EU-Fonds für soziales Unternehmertum
eingerichtet. Die Kommission hat außerdem Leitlinien für aktives Altern und
Solidarität zwischen den Generationen vorgelegt und einen Index für aktives
Altern vorgestellt. Eine weitere wesentliche Initiative vor dem Hintergrund der
„Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung“
ist der Jahreskongress gegen Armut. 2.2 Bisherige Erfahrungen Verschiedene
Faktoren haben verhindert, dass die Leitinitiative ihre volle Effizienz
entfalten konnte. Durch die Annahme
des Pakets zu sozialen Investitionen haben sich der strategische Schwerpunkt
und die Kommunikationsanstrengungen deutlich weg von der Leitinitiative
verlagert. Darüber hinaus konnten im Rahmen der Leitinitiative weder ein
kohärenter und integrierter Rahmen für die Sozialpolitik geschaffen noch die
zwischen den verschiedenen Maßnahmen bestehenden Synergien erfolgreich genutzt
werden. Die Leitinitiative umfasst vielmehr eine Ansammlung von
Einzelinitiativen, und ihr Mehrwert ist nicht klar ersichtlich. [1] Daten für die EU-27. [2] Das EU-EHS deckelt die Gesamtemissionen der Industriesektoren mit hohem
CO2-Ausstoß. Im Rahmen der Obergrenzen können Unternehmen
Emissionszertifikate verkaufen oder kaufen. [3] Von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie. [4] EurObserv'ER. [5] Im Gegensatz zum Endenergieverbrauch umfasst der Primärenergieverbrauch
Energie, die keinem Umwandlungsprozess unterzogen wurde. [6] ABl. L 315 vom 14.11.2012. [7] Der Indikator der Energieintensität ist abhängig von der
Industriestruktur der Volkswirtschaft und somit kein exakter Ersatzindikator
für die Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten. [8] Daten für die EU-27. [9] Daten für die EU-27. [10] Es sei darauf hingewiesen, dass die Ziele Deutschlands und Österreichs
sich von denen anderer Mitgliedstaaten insofern unterscheiden, als sie auch
postsekundäre Abschlüsse berücksichtigen. [11] Das Basisjahr ist 2008. [12] „Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unterhalb der
Armutsgefährdungsschwelle, die bei 60 % des nationalen verfügbaren
Medianäquivalenzeinkommens (nach Sozialtransfers) liegt.“ Quelle: Europäische
Kommission. [13] „Die Lebensbedingungen von stark materiell deprivierten Personen sind
durch einen Mangel an Ressourcen stark eingeschränkt; sie sind mit mindestens
vier der folgenden neun Probleme konfrontiert: Sie können es sich nicht
leisten, i) die Miete oder die Wasser- und Energierechnungen zu zahlen, ii) die
Wohnung angemessen zu beheizen, iii) unvorhergesehene Ausgaben zu finanzieren,
iv) jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder ein Proteinäquivalent zu essen, v)
eine Woche Urlaub außerhalb der eigenen Wohnung zu machen, vi) ein Auto zu
unterhalten, vii) eine Waschmaschine zu haben, viii) einen Farbfernseher
und/oder ix) ein Telefon zu haben.“ Quelle: Europäische Kommission. [14] „Als in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität lebend gelten
Personen zwischen 0-59 (ausgenommen Studierende), die in Haushalten leben, in
denen die Erwachsenen im abgelaufenen Jahr insgesamt weniger als 20 % ihres
Arbeitspotenzials beschäftigt waren.“ Quelle: Europäische Kommission. [15] Daten für die EU-27. [16] Daten für die EU-27. [17] Diese Länder haben nationale Ziele erreicht, die nicht
anhand der Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen
gemessen werden. [18] COM(2012) 173. [19] COM(2012) 727. [20] 2011/C191/01. [21] 2013/C120/01. [22] Die Jugendgarantien stellen sicher, dass allen jungen Menschen unter 25
Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos
werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder
weiterführende Ausbildung oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder
Praktikumsplatz angeboten werden sollte. [23] KOM(2011) 112. [24] KOM(2011) 144. [25] KOM(2011) 885. [26] KOM(2011) 571. [27] KOM(2011) 244. [28] COM(2012) 673. [29] COM(2013) 918. [30] COM(2014) 15. [31] COM(2013) 83. [32] 2013/112/EU. [33] KOM(2011) 173. [34] COM(2012) 55.