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Document 52014DC0431
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION Assessment of action taken by POLAND in response to the Council Recommendation of 10 December 2013 and by CROATIA in response to the Council Recommendation of 28 January 2014 with a view to bringing an end to the situation of excessive government deficit
MITTEILUNG DER KOMMISSION Bewertung der Maßnahmen POLENS aufgrund der Empfehlung des Rates vom 10. Dezember 2013 und KROATIENS aufgrund der Empfehlung des Rates vom 28. Januar 2014 zur Beendigung des übermäßigen öffentlichen Defizits
MITTEILUNG DER KOMMISSION Bewertung der Maßnahmen POLENS aufgrund der Empfehlung des Rates vom 10. Dezember 2013 und KROATIENS aufgrund der Empfehlung des Rates vom 28. Januar 2014 zur Beendigung des übermäßigen öffentlichen Defizits
/* COM/2014/0431 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION Bewertung der Maßnahmen POLENS aufgrund der Empfehlung des Rates vom 10. Dezember 2013 und KROATIENS aufgrund der Empfehlung des Rates vom 28. Januar 2014 zur Beendigung des übermäßigen öffentlichen Defizits /* COM/2014/0431 final */
1.
Einleitung
Am 10. Dezember
2013 und am 28. Januar 2014 nahm der Rat an Polen bzw. Kroatien gerichtete
Empfehlungen zur Beendigung des übermäßigen öffentlichen Defizits an. Der Rat
setzte eine Frist bis zum 15. bzw. 30. April 2014, innerhalb der die genannten
Länder die erforderlichen Schritte zur Ergreifung wirksamer Maßnahmen zur
Umsetzung der Empfehlungen eingeleitet haben und ausführlich über ihre
geplanten Konsolidierungsstrategien zur Erreichung der Ziele Bericht erstattet
haben mussten. In Bezug auf
Polen stellte der Rat am 10. Dezember 2013 gemäß Artikel 126
Absatz 8 des Vertrags fest, dass das Land keine wirksamen Maßnahmen in
Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 zur Korrektur
seines übermäßigen Defizits bis 2014 ergriffen hatte, und empfahl Polen nach
Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags, das bestehende übermäßige Defizit
bis 2015 zu beenden. Polen erstattete gemäß Artikel 5 Absatz 1a der
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates Bericht über die ergriffenen
Maßnahmen, und zwar sowohl im Rahmen seines am 15. April 2014 vorgelegten
Konvergenzprogramms als auch in einem am selben Tag vorgelegten eigenen
Bericht. In Bezug auf
Kroatien gelangte die Kommission am 10. Dezember 2013 unter
Berücksichtigung ihres Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 des
Vertrags und nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses nach
Artikel 126 Absatz 4 des Vertrags zu der Auffassung, dass in Kroatien
ein übermäßiges Defizit bestand. Daher richtete die Kommission eine diesbezügliche
Stellungnahme an Kroatien und unterrichtete den Rat entsprechend. Am 28. Januar
2014 befand der Rat unter Berücksichtigung dessen, dass das Defizit gemäß den
nationalen Plänen und den Kommissionsprognosen im Zeitraum 2013-2015 weiterhin
deutlich über dem im Vertrag verankerten Referenzwert von 3 % des BIP
liegen würde und dass sich die Schuldenquote 2014 auf über 60 % des BIP
erhöhen und im Prognosezeitraum bis 2015 noch weiter ansteigen dürfte, dass in
Kroatien ein übermäßiges Defizit nach Artikel 126 Absatz 6 des
Vertrags bestand; sie richtete eine Empfehlung nach Artikel 126
Absatz 7 des Vertrags im Hinblick auf die Beendigung des übermäßigen
Defizits bis zum Jahr 2016 an das Land. Kroatien berichtete gemäß Artikel 3
Absatz 4a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates über die
ergriffenen Maßnahmen im Rahmen seines am 30. April 2014 vorgelegten
Konvergenzprogramms. Nach Vorlage der
Berichte durch die Mitgliedstaaten hat die Kommission sie darauf hin bewertet,
ob der betreffende Mitgliedstaat der an ihn gerichteten Empfehlung gemäß
Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags nachgekommen ist.
2.
Bewertung der Massnahmen
Gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 und dem Verhaltenskodex[1] wird
davon ausgegangen, dass ein Mitgliedstaat wirksame Maßnahmen getroffen hat,
wenn er in Einklang mit der Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 des
Vertrags gehandelt hat. In dem Verhaltenskodex wird bestimmt, dass bei der
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen insbesondere berücksichtigt werden
sollte, ob der betreffende Mitgliedstaat die vom Rat empfohlenen jährlichen
Haushaltsziele und die zugrunde liegende Verbesserung des konjunkturbereinigten
Haushaltssaldos ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen
erreicht hat. Gemäß der
Methode zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen muss die Kommission
zunächst prüfen, ob der Mitgliedstaat im Einklang mit der Empfehlung im Rahmen
des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) das nominale Ziel und die
zugrunde liegende Verbesserung des strukturellen Saldos erreicht hat. Ist dies
der Fall, so ruht das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit. Verfehlt der
Mitgliedstaat das Ziel für das Gesamtdefizit oder die erforderliche
Verbesserung des strukturellen Saldos, so werden die Gründe hierfür sorgfältig
untersucht, um bewerten zu können, ob der Mitgliedstaat gemäß der Empfehlung
(bzw. der Inverzugsetzung) gehandelt hat. Die sorgfältige Untersuchung stützt
sich auf zwei sich ergänzende Messungen von Konsolidierungsanstrengungen: i) den
Top-down-Ansatz, d. h. die Berechnung der Änderung des strukturellen
Saldos, bereinigt um Änderungen infolge einer Korrektur beim Potenzialwachstum,
bei Einnahmenausfällen/Mindereinnahmen und unvorhersehbaren Ereignissen; und ii)
den Bottom-up-Ansatz, d. h. die Schätzung der budgetären Auswirkungen der
einzelnen von der Regierung umgesetzten haushaltspolitischen Maßnahmen. Ergänzend
zur sorgfältigen Untersuchung müssen weitere einschlägige qualitative Aspekte
erwogen werden, anhand deren die Kommission fundiert beurteilen kann, ob die
Mitgliedstaaten hinreichende politische Maßnahmen ergriffen haben, um der
VÜD-Empfehlung (bzw. der Inverzugsetzung) nachzukommen. Ergibt die sorgfältige
Untersuchung, dass der Mitgliedstaat seinen politischen Verpflichtungen
nachgekommen ist, so wird in der Bewertung die Wirksamkeit der ergriffenen
Maßnahmen festgestellt, woraufhin der Rat die Frist verlängern kann, auch wenn
die Zielsetzung für das Gesamtdefizit nicht erreicht wurde. Ergibt die
sorgfältige Untersuchung, dass die politischen Verpflichtungen nicht erfüllt
wurden und die Zielsetzung für das Gesamtdefizit nicht erreicht wurde, wird in
der Bewertung festgestellt, dass keine wirksamen Maßnahmen getroffen worden
sind und dass das Verfahren beschleunigt werden sollte (mit der Möglichkeit,
eine neue Frist für die Korrekturmaßnahmen zu setzen).
2.1.
Bewertung der von Polen ergriffenen Maßnahmen
Nach der neuen
Empfehlung des Rates vom 10. Dezember 2013 sollte Polen beim Gesamtdefizit
2013 einen Wert von 4,8 % des BIP, 2014 von 3,9 % des BIP und 2015
von 2,8 % des BIP erreichen (ohne die Auswirkungen der Übertragung von
Vermögenswerten aus der zweiten Rentensystemsäule). Gemäß der makroökonomischen
Prognose, auf die sich die Empfehlung des Rates stützt, entspricht dies einer
Verbesserung des strukturellen Saldos um 1 % des BIP im Jahr 2014 und um 1,2 %
des BIP im Jahr 2015. Polen wurde ferner empfohlen, die bereits angekündigten
und angenommenen Maßnahmen konsequent umzusetzen und sie durch zusätzliche
Maßnahmen zu flankieren, um das übermäßige Defizit bis 2015 nachhaltig
korrigieren zu können. Polen wurde eine Frist bis zum 15. April 2014
gesetzt, um wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung zu ergreifen und
ausführlich über die zur Erreichung der Ziele geplante Konsolidierungsstrategie
Bericht zu erstatten. Zum festgesetzten Termin legten die polnischen Behörden
der Kommission einen Bericht vor, in dem sie die aufgrund der Empfehlung des
Rates ergriffenen Maßnahmen erläuterten und die Konsolidierungsstrategie zur
Beendigung des übermäßigen öffentlichen Defizits darlegten. Das Gesamtdefizit
lag 2013 mit 4,3 % des BIP unter dem empfohlenen Wert von 4,8 % des
BIP. Nach der Frühjahrsprognose 2014 der Kommission wird der gesamtstaatliche Saldo
2014 voraussichtlich einen Überschuss von 5,7 % des BIP aufweisen.
Bereinigt man diese Projektion (entsprechend den ab September 2014 geltenden
statistischen Regeln) um die Übertragung von Vermögenswerten der Rentenfonds,
so beläuft sich der gesamtstaatliche Saldo 2014 auf -3,6 % des BIP und
liegt damit unter dem in der Empfehlung festgesetzten Ziel für den Gesamtsaldo.
Bei unveränderten politischen Rahmenbedingungen wird das Defizit den
Projektionen zufolge 2015 bei 3,1 % des BIP (ohne die Auswirkungen der
Übertragung von Vermögenswerten) und damit über dem empfohlenen Zielwert von 2,8 %
des BIP liegen. Der
Frühjahrsprognose der Kommission zufolge dürfte die Änderung des strukturellen
Saldos 2014 genau der Zielempfehlung von 1 % entsprechen, und 2015 dürfte
sie mit 0,4 % des BIP unter dem Zielwert liegen. Tabelle 1. Polen
– Vergleich der Haushaltsprojektionen In den
Projektionen der Kommission sind die hinreichend detaillierten Maßnahmen
berücksichtigt, die Polen in seinem Bericht über wirksame Maßnahmen und in
seinem Konvergenzprogramm angekündigt hat. Die meisten dieser Maßnahmen waren
bereits vor Annahme der neuen VÜD-Empfehlung durch den Rat am 10. Dezember
2013 getroffen worden und schon in die Herbstprognose 2013 der Kommission eingeflossen.
Der Bewertung der Kommission zufolge dürften die seit Erlass der VÜD-Empfehlung
getroffenen zusätzlichen Maßnahmen 2014 geringfügige Auswirkungen zeigen und 2015
eine Senkung des Defizits um 0,1 % des BIP bewirken. Bei Bereinigung
um die Abwärtskorrektur des Potenzialwachstums sowie um Einkommensentwicklungen
seit der Empfehlung der Kommission wird die strukturelle Verbesserung für das
Jahr 2014 mit 0,6 % des BIP angesetzt, womit sie unter dem vom Rat
geforderten Wert liegt. Diese Lücke wird durch eine Bottom-up-Bewertung
bestätigt, mit der der Umfang der zusätzlichen Konsolidierungsanstrengungen im
Jahr 2014 geschätzt wird auf der Grundlage der diskretionären einnahmenseitigen
Maßnahmen und der Ausgabenentwicklungen zwischen dem der Empfehlung des Rates
zugrunde liegenden Basisszenario und der Frühjahrsprognose 2014 der Kommission.
Demnach entsprechen die Konsolidierungsanstrengungen einem Wert von -0,1 %
des BIP gegenüber dem geforderten Wert von 0,4 % des BIP. Für 2015 wird
die bereinigte Änderung des strukturellen Saldos unter der Standardannahme
unveränderter politischer Rahmenbedingungen voraussichtlich 0,1 % des BIP betragen,
d. h. weit unter dem in der überarbeiteten VÜD-Empfehlung geforderten Wert
von 1,2 % des BIP liegen. Diese Lücke wird durch eine Bottom-up-Bewertung
bestätigt, die für 2015 einen Projektionswert von -0,8 % des BIP anzeigt,
der deutlich unter dem zum Zeitpunkt der Empfehlung als erforderlich erachteten
Wert liegt. Tabelle 2. Polen
– Vergleich der bereinigten Änderung des strukturellen Saldos mit den
Konsolidierungsanstrengungen gemessen an der Frühjahrsprognose 2014 der
Kommission Da Polen 2014
sowohl den empfohlenen Gesamtsaldo als auch die empfohlene Änderung des
strukturellen Saldos erreicht hat, sollte das Verfahren nach Dafürhalten der
Kommission ruhen. Es bestehen jedoch Risiken im Hinblick auf eine nachhaltige
Korrektur des übermäßigen Defizits innerhalb der festgelegten Frist, da die
Konsolidierungsanstrengungen sowohl gemessen an der korrigierten Änderung des
strukturellen Saldos als auch durch die Bottom-up-Bewertung deutlich hinter dem
empfohlenen Wert zurückbleiben. Die Kommissionsdienststellen rechnen
insbesondere im Jahr 2015 und bis zur Vorlage des Haushaltsplans 2015 mit einem
Rückgang des Gesamtdefizits auf 3,1 % des BIP (ohne Übertragung von
Renten-Vermögenswerten) und einer strukturellen Verbesserung von 0,4 % des
BIP, womit die Werte unter den vom Rat empfohlenen Zielen lägen. Daher müssen
im Haushaltsplan 2015 strukturelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen werden, damit
die Empfehlung des Rates eingehalten werden kann.
2.2.
Bewertung der von Kroatien ergriffenen Maßnahmen
Am 28. Januar 2014
leitete der Rat das Defizitverfahren gegen Kroatien ein und empfahl, das
übermäßige Defizit bis 2016 zu korrigieren. Gemäß der VÜD-Empfehlung soll Kroatien
beim Gesamtdefizit im Jahr 2014 einen Zielwert von 4,6 % des BIP, 2015 von
3,5 % des BIP und 2016 von 2,7 % des BIP erreichen.[2] Dem
entsprechen eine Verbesserung des strukturellen Saldos um 0,5 % des BIP im
Jahr 2014, um 0,9 % des BIP im Jahr 2015 und um 0,7 % des BIP im Jahr
2016 sowie Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 2,3 % des BIP im Jahr 2014
und von 1,0 % des BIP in den Jahren 2015 und 2016 zur Erreichung der erforderlichen
Anpassung des strukturellen Saldos. Kroatien wurde eine Frist bis zum 30. April
2014 gesetzt, um wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung zu ergreifen
und ausführlich über die zur Erreichung der Ziele geplante
Konsolidierungsstrategie Bericht zu erstatten. Kroatien erstattete im Rahmen
seines Konvergenzprogramms über die getroffenen Maßnahmen Bericht. Tabelle 3.
Kroatien – Vergleich der Haushaltsprojektionen Bei
Zugrundelegung der aktuellen Informationen und der Frühjahrsprognose 2014 der
Kommission dürfte das gesamtstaatliche Defizit 2014 einen Wert von 3,8 %
und 2015 von 3,1 % des BIP erreichen. Bereinigt man diese Projektionen
(entsprechend den ab September 2014 geltenden statistischen Regeln) um die
Übertragung von Vermögenswerten der Rentenfonds, so erhält man für 2014 einen
Wert von 4,6 % des BIP und für 2015 von 3,8 % des BIP. Im
Basisszenario der Kommissionsdienststellen wird jedoch nicht das komplette
Maßnahmenbündel aus dem Konsolidierungspaket berücksichtigt, weil einige der
Maßnahmen nicht hinreichend spezifiziert sind (wie Einsparungen bei
Subventionen oder Sozialleistungen) und bei einigen Maßnahmen Unsicherheit
bezüglich der buchtechnischen Behandlung bestehen (z. B. bei
Gewinnabschöpfungen bei Staatsunternehmen). Dennoch wird davon ausgegangen,
dass das nominale Ziel im Rahmen des VÜD mit der geplanten Anpassung 2014
erreicht wird; im Jahr 2015 dürfte das nominale Ziel dagegen um ¼ % des
BIP verfehlt werden. Im Jahr 2014 erhöht sich der strukturelle Saldo um 0,4 %
des BIP und im Jahr 2015 um 0,8 % des BIP; damit liegt die Zunahme in
beiden Jahren knapp unter den in der VÜD-Empfehlung geforderten Werten von 0,5 %
bzw. 0,9 % des BIP. Tabelle 4.
Kroatien – Vergleich der bereinigten Änderung des strukturellen Saldos mit den
Konsolidierungsanstrengungen gemessen an der Frühjahrsprognose 2014 der
Kommission Bei Durchführung
der vorgeschriebenen sorgfältigen Untersuchung zur Bewertung der Wirksamkeit
der getroffenen Maßnahmen auf der Grundlage der bereinigten Änderung des
strukturellen Saldos und des Bottom-up-Ansatzes dürfte sich für Erstere 2014 eine
Verbesserung um 0,2 % des BIP, und für 2015 um 0,8 % des BIP ergeben.
Damit würden die Werte in beiden Jahren unter dem geforderten Wert zurück
bleiben, im Jahr 2015 aber nur geringfügig. Laut der Bottom-up-Bewertung sollen
die Konsolidierungsanstrengungen sowohl 2014 als auch 2015 erreicht werden, und
zwar 2014 mit einem Wert von 2,3 % des BIP, der der Zielvorgabe entspricht,
und 2015 mit einem Wert von 1,1 % des BIP, der knapp über dem empfohlenen
Wert von 1 % des BIP liegt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die gemäß
dem Programm geplante Haushaltsanpassung durch zahlreiche Maßnahmen gestützt
wird, darunter eine Anhebung der Beiträge für das System der sozialen
Sicherheit und der Rentenbeiträge sowie Einsparungen bei Subventionen,
Vorleistungen und Sozialleistungen. Bei der sorgfältigen Untersuchung sollte
berücksichtigt werden, dass all diese Maßnahmen nach dem Beschluss des Rates
vom Januar 2014 über die Feststellung eines übermäßigen Defizits und als
Reaktion darauf ergriffen wurden. Die große Entschlossenheit der Behörden, der
Empfehlung des Rates nachzukommen, kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie
weitere Maßnahmen in Höhe von 0,4 % des BIP ergriffen haben, als deutlich
wurde, dass die Überarbeitung des Haushaltsplans 2014 im März 2014 nicht
ausreichte, um den VÜD-Empfehlungen zu genügen. Da das nominale
Ziel 2014 erreicht werden dürfte und Kroatien laut der Bottom-up-Bewertung im
geforderten Umfang Maßnahmen zur Erreichung der in der VÜD-Empfehlung
festgelegten strukturellen Ziele ergriffen hat, sollte unter Berücksichtigung
der sorgfältigen Untersuchung und anderer vorgenannter qualitativer Faktoren
das Verfahren gegen Kroatien nach Dafürhalten der Kommission ruhen. Da die
Kommissionsdienststellen jedoch für das Jahr 2015 und bis zur Vorlage des
Haushaltsplans 2015 damit rechnen, dass der Gesamtsaldo und die strukturelle
Verbesserung hinter den vom Rat empfohlenen Zielwerten zurückbleiben werden,
müssen im Haushaltsplan 2015 strukturelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen
werden, damit die Empfehlung des Rates eingehalten werden kann.
3.
Schlussfolgerungen
Nach Dafürhalten
der Kommission haben Polen und Kroatien wirksame Maßnahmen getroffen, und es
sind derzeit keine weiteren Schritte im Rahmen des Verfahrens bei einem
übermäßigen Defizit erforderlich. Die Kommission wird die Haushaltsentwicklung
gemäß dem Vertrag und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt weiterhin eingehend
überwachen. Anhang.
Tabellen zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit Tabelle A1. Bereinigung der sichtbaren strukturellen
Anstrengungen um die Korrektur beim Potenzialwachstum – Einzelheiten Tabelle A2. Bereinigung der sichtbaren strukturellen
Anstrengungen um die Korrektur bei Einnahmenausfällen/Minderausfällen – Einzelheiten [1]„Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts
sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“,
abrufbar unter
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/index_en.htm [2] Die Ziele sind nicht um die Auswirkungen der Übertragung von
Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Rentenreform korrigiert. Mit der
Einführung des ESVG2010 im Herbst 2014 werden die Zahlen, die ab diesem
Zeitpunkt die Grundlage für die Bewertung im Rahmen des Stabilitäts- und
Wachstumspakt bilden werden, dann jedoch um diese Auswirkungen bereinigt.