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Document 52014DC0425
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Slovenia’s 2014 national reform programme and delivering a Council opinion on Slovenia’s 2014 stability programme
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Sloweniens 2014_x000b_
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Sloweniens 2014_x000b_
/* COM/2014/0425 final */
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Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2014
mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Sloweniens 2014
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat
dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung
(„Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den
Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas
Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der
Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der
Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am
21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die
integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3)
Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und
Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen
kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des
Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und
Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten,
wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie
Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen
umzusetzen. (4)
Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung
zum nationalen Reformprogramm Sloweniens für 2013 an und gab eine Stellungnahme
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Sloweniens für die Jahre 2012 bis 2016
ab. Am 15. November 2013 legte die Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013[5]
ihre Stellungnahme zur Haushaltsplanung Sloweniens für
2014[6] vor. (5)
Am 13. November 2013 nahm die Kommission den
Jahreswachstumsbericht[7]
an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung
2014 eingeleitet wurde. Am selben Tage nahm die Kommission auf der Grundlage
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[8] an, worin Slowenien als
einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung
durchgeführt werden sollte. (6)
Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische
Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität,
Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die
Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu
bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7)
Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission
die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Slowenien[9] gemäß Artikel 5
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Analyse führt die Kommission zu dem
Schluss, dass in Slowenien weiterhin übermäßige makroökonomische
Ungleichgewichte bestehen, die ein Monitoring und weitere durchgreifende
politische Maßnahmen erfordern. Zwar haben sich die Ungleichgewichte im Jahr 2013
dank einer makroökonomischen Anpassung und politischer Maßnahmen Sloweniens
abgeschwächt, angesichts der Größenordnung der erforderlichen Korrekturen
bestehen jedoch nach wie vor hohe Risiken. Insbesondere die Risiken, die aus
einer Wirtschaftsstruktur mit schwacher Corporate Governance, einer starken
Präsenz des Staates in der Wirtschaft, Einbußen an preislicher
Wettbewerbsfähigkeit, einem Schuldenüberhang der Unternehmen und steigender
Staatsverschuldung erwachsen, erfordern sehr große Aufmerksamkeit. Bei der
Bereinigung der Bankbilanzen wurden zwar erhebliche Fortschritte erzielt, doch
bedarf es nach wie vor entschlossener Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung
einer umfassenden Strategie für den Bankensektor, die auch die Aspekte
Umstrukturierung, Privatisierung und verstärkte Aufsicht beinhaltet. (8)
Am 15. April 2014 übermittelte Slowenien sein
nationales Reformprogramm 2014 und am 24. April 2014 sein
Stabilitätsprogramm 2014. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen,
wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (9)
Das Ziel der im
Stabilitätsprogramm 2014 skizzierten Haushaltsstrategie besteht darin, das
übermäßige Defizit bis 2015 zu korrigieren und das mittelfristige Ziel bis 2017
zu erreichen. Das Programm bestätigt das bisherige mittelfristige Ziel eines
ausgeglichenen Haushalts, das den Anforderungen des Stabilitäts- und
Wachstumspakts entspricht. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der
(neuberechnete) strukturelle Saldo bis 2017 das mittelfristige Ziel erreichen
wird. Laut Programm soll das Defizit im Jahr 2015 unter 3 % des BIP
gesenkt werden; dies entspricht dem in der Empfehlung für das Verfahren bei
einem übermäßigen Defizit festgelegten Ziel. Für die Jahre nach 2015 ist im
Programm eine stetige Abnahme des Defizits vorgesehen, bis hin zu einem
Überschuss von 0,3 % des BIP im Jahr 2018. Dem Programm zufolge soll
die Staatsverschuldung mit 81,1 % des BIP im Jahr 2015 ihren
Höhepunkt erreichen und im Jahr 2016 auf 76 % zurückgehen. Insgesamt
entspricht die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie den Anforderungen des
Stabilitäts- und Wachstumspakts. Das den Haushaltsprojektionen des Programms
zugrunde liegende makroökonomische Szenario, das von einer unabhängigen Stelle
(dem Institut für makroökonomische Analyse und Entwicklung) erstellt wurde, ist
vorsichtig. Am 5. März 2014 wurde eine autonome Empfehlung der Kommission
an Slowenien gerichtet. Im Stabilitätsprogramm sind einige zusätzliche
Maßnahmen aufgeführt, die dazu beitragen, den Abstand zu den noch
erforderlichen Haushaltsanstrengungen zu verringern. Daher wird die Auffassung
vertreten, dass mit dem Stabilitätsprogramm der autonomen Empfehlung der
Kommission teilweise entsprochen wurde. Dennoch bestehen nach wie vor
Abwärtsrisiken, da die dem Programm zugrunde liegenden Maßnahmen nicht
detailliert genug dargestellt sind und zu einem Großteil noch angenommen werden
müssen. Jeder potenzielle zusätzliche Bedarf für die Rekapitalisierung von
Banken, der sich aus der Überprüfung der Aktiva-Qualität und den Stresstests
des Jahres 2013 in Slowenien ergibt, würde zu einer Erhöhung des Defizits
und der Schuldenquoten führen, während Erträge aus der erfolgreichen
Privatisierung staatseigener Einrichtungen oder Banken, die nicht in die
Programmprojektionen aufgenommen wurden, die Schuldenlast verringern würden.
Gemäß der Prognose der Kommission ergibt sich bezüglich der
Haushaltsanstrengungen im Zeitraum 2013-2014 bei der (korrigierten) Veränderung
des strukturellen Haushaltssaldos ein Fehlbetrag von 1,4 % des BIP und bei
den Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Empfehlung für das Verfahren bei einem
übermäßigen Defizit für erforderlich erachtet wurden, ein Fehlbetrag von
0,5 % des BIP. Für das Jahr 2015 wird im Programm ein Defizit
projiziert, das der Empfehlung für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
entspricht, in der Frühjahrsprognose 2014 der Kommission wird das Defizit
jedoch auf 3,1 % des BIP geschätzt. Darüber hinaus werden die
Haushaltsanstrengungen – die sowohl anhand der (korrigierten) Veränderung des
strukturellen Haushaltssaldos als auch anhand des Betrags, der den
umzusetzenden diskretionären Maßnahmen zugrunde liegt, bemessen werden – laut
der Prognose etwas unter dem Wert liegen, den der Rat für das Jahr 2015
empfohlen hat. Ausgehend von der Bewertung des Programms und der Prognose der
Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vertritt der
Rat die Auffassung, dass im Jahr 2014 und in den Folgejahren zusätzliche
Bemühungen erforderlich sind, um eine uneingeschränkte Umsetzung der Empfehlung
für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit zu gewährleisten; dies umfasst
auch die notwendigen strukturellen Anstrengungen. (10)
In Bezug auf die Haushaltsregeln hat das Parlament
im Jahr 2013 eine Verfassungsgrundlage für die Einführung einer Regel für
einen strukturell ausgeglichenen/überschüssigen gesamtstaatlichen Haushalt
beschlossen. Allerdings wurde die notwendige Durchführungsvorschrift, das
Gesetz über die Haushaltsregeln, die im November 2013 in Kraft treten
sollte, noch nicht verabschiedet. Insbesondere muss die erforderliche
Rechtsgrundlage geschaffen werden, um die Aufgabe, den Auftrag und die
Unabhängigkeit eines funktionierenden Haushaltsrats festzulegen. Der zeitnahe Abschluss einer umfassenden Ausgabenprüfung bei allen
Nutzern von Haushaltsmitteln, die in den wichtigen Ausgabenbereich der
Gesundheit fallen, könnte Aufschluss über Maßnahmen zur Untermauerung der
Haushaltskonsolidierung und Optionen im Hinblick auf eine bessere Effizienz und
Kostenwirksamkeit liefern. (11)
Im Jahr 2013 wurde Slowenien empfohlen, die
langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu stärken und für mehr Effizienz,
Kostenwirksamkeit und Qualität in der Langzeitpflege zu sorgen. Slowenien hat
bezüglich der Maßnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlung begrenzte Fortschritte
erzielt. Im April 2014 wurde eine
Bewertung der Rentenreform 2012 durchgeführt, und die ersten
Feststellungen sind positiv. Während gewisse Einsparungen im Haushalt erzielt
wurden, blieben die Renten auf gleicher Höhe. Die Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen ist in Slowenien auf mittlere und lange Sicht hohen
Risiken ausgesetzt; dies ist vorrangig auf den
Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben infolge der demografischen Entwicklung
in Slowenien zurückzuführen. Daher wird es erforderlich sein, die
Systeme für Renten und Langzeitpflege mittelfristig zu reformieren, möchte man
die Gesamtausgaben mittel- und langfristig stabilisieren und gleichzeitig die
Angemessenheit der Renten und den Zugang zu Leistungen der Langzeitpflege
gewährleisten. Die Behörden beabsichtigen, ein Weißbuch
über eine umfassende Rentenreform auszuarbeiten. Ende 2013 wurde ein
Konzept für eine Reform der Langzeitpflege angenommen, und die entsprechende
Rechtsvorschrift wird bis Ende 2014 erwartet. Es besteht jedoch das
Risiko, dass die Reform durch den Rückstand bei der laufenden Umstrukturierung
der Krankenversicherung verzögert wird. (12)
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich
verschlechtert. Im Jahr 2013 erreichte die Arbeitslosigkeit 10,3 %
und die Jugendarbeitslosigkeit stieg auf 21,6 %, während sich der Anteil
der jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder
berufliche Ausbildung absolvieren, zwischen 2011 und 2013 um
2,1 Prozentpunkte erhöhte. Die Bewertung der im Jahr 2013
verabschiedeten Arbeitsmarktreform deutet auf eine verringerte Segmentierung
zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen hin, wobei allerdings
die Nutzung anderer nicht dauerhafter Vertragsformen zugenommen hat und die
Auswirkungen der Anreize für die Beschäftigung älterer und jüngerer Menschen
noch unklar sind. Die Segmentierung des Arbeitsmarkts wird auch durch eine
bessere Regulierung der Erwerbstätigkeit von Studierenden angegangen. Die
Verabschiedung eines neuen Rechtsakts steht noch aus, es gibt jedoch weiterhin
Bedenken, ob dieser die Schwachstellen vorheriger Vorschriften angemessen
ausgleichen wird. Die Regierung hat bei der Umsetzung der Empfehlung des
letzten Jahres in Bezug auf den Mindestlohn begrenzte Fortschritte erzielt. Der
Mindestlohn ist nach wie vor inflationsindexiert, obwohl das Gesetz über den
Mindestlohn die Indexierung anhand anderer wirtschaftlicher Bedingungen
erlaubt. Begrenzte Fortschritte wurden erzielt, was die Entwicklung wirksamer
maßgeschneiderter Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und die Ausrichtung
der Qualifikationen am Bedarf anbelangt. (13)
Die Regierung hat bei der Umsetzung der
Empfehlungen in Bezug auf die Stabilität des Bankensektors erhebliche
Fortschritte erzielt, indem sie eine glaubwürdige Überprüfung der
Aktiva-Qualität und Stresstests durchführte, zügige Rekapitalisierungen vornahm
und notleidende Kredite auf die Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft (Bank
Asset Management Company) übertrug. Die Arbeit ist jedoch bei weitem noch nicht
abgeschlossen, und es bedarf entschlossener Maßnahmen, um – wie im Dezember 2013
angekündigt – eine umfassende Strategie für den Bankensektor fertigzustellen
und umzusetzen, die auch die Aspekte Umstrukturierung, Privatisierung und
verstärkte Aufsicht beinhaltet. Der Anteil notleidender
Kredite im Bankensystem ist nach wie vor hoch. Daher ist
es wichtig, dass die Banken interne Kapazitäten für die Sanierung notleidender
Kredite aufbauen – auch durch die Stärkung der internen Vermögensverwaltung und
die Neuorganisation von Abteilungen –, um die Abwicklung notleidender Kredite
zu beschleunigen und gleichzeitig maximale Veräußerungswerte zu erzielen und
tragfähige Geschäfte fortzuführen. Jede weitere Übertragung notleidender Kredite auf die
Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft muss sorgfältig geplant sein, um eine
zügige und effiziente Umstrukturierung von Unternehmenskrediten, insbesondere
bei komplexen, miteinander verbundenen Gruppendarlehen, zu erleichtern. Eine umfassende Managementstrategie und ein
vollständiger Geschäftsplan zur Untermauerung der Rückzahlungsziele für die
Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft werden erwartet. Aufbauend auf den
Erkenntnissen aus der Überprüfung der Aktiva-Qualität und den Stresstests sind
für alle Banken und insbesondere diejenigen, die weiterhin in Staatseigentum
bleiben, weitere entschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Governance und der
Aufsicht erforderlich; dies betrifft die Stärkung des Risikomanagements,
bessere Kreditgenehmigungsverfahren sowie bessere Qualität und Verfügbarkeit
von Daten, mit dem Ziel, den Anteil notleidender Kredite zu reduzieren und
künftige Risiken gering zu halten. (14)
Die Regierung hat bei der Umsetzung der
Empfehlungen in Bezug auf die Unternehmensführung (Corporate Governance)
staatseigener Unternehmen – auf die ein Sechstel der gesamten Wertschöpfung
entfällt und die ein komplexes Geflecht aus inländischen Banken,
Versicherungsgruppen und Nicht-Finanzunternehmen, mit erheblichen
Überkreuzbeteiligungen, bilden – nur begrenzte Fortschritte erzielt. Der starke Einfluss des Staates ist aufgrund der Verpflichtungen aus
Garantien sowohl direkt als auch indirekt mit hohen Risiken für die
öffentlichen Finanzen verbunden. Eine kohärente Strategie
für die Verwaltung staatseigener Unternehmen in Verbindung mit einer besseren
Corporate Governance würde ein günstigeres Umfeld schaffen, um ausländische
Direktinvestitionen anzuziehen. Zwar wurden im
Mai 2013 mit der Aufstellung einer vorläufigen Liste für beschleunigte
Privatisierungen – in der 15 Unternehmen aufgeführt sind – erste Maßnahmen
ergriffen, die Fortschritte waren bislang jedoch durchwachsen, und es besteht
ein erhebliches Risiko der Nichteinhaltung von Fristen. Mit Verspätung wurden
im April 2014 die neuen Rechtsvorschriften zur Einrichtung der Slovenia
Sovereign Holding – eines Instruments zur Konsolidierung der Verwaltung von
Staatsbeteiligungen – eingeführt. Eine umfassende
Strategie sowie eine präzise Einstufung von Kernaktiva und Nichtkernaktiva,
einschließlich der für die Privatisierung vorgesehenen Aktiva, werden erwartet. Es müssen geeignete Maßnahmen ermittelt und
umsetzt werden, um den Umstrukturierungsprozess und das Erreichen der
diesbezüglichen Ziele abzusichern, darunter auch das Erzielen maximaler
Veräußerungswerte für Gläubiger und das Erstellen einer Liste der dringendsten
Umstrukturierungsfälle für eine rasche Sanierung. (15)
Der Insolvenzrahmen wurde 2013 geändert, um die
zügige Auflösung notleidender Kredite zu erleichtern; der neue Rahmen ist
jedoch weitgehend unerprobt. Ein hohes
Maß an Verschuldung und finanziellen Notlagen haben den Unternehmenssektor in
seiner Fähigkeit beschnitten, in künftige Projekte zu investieren. Die dringend
benötigte finanzielle und operative Umstrukturierung des Unternehmenssektors
muss in großem Maßstab erst noch eingeleitet werden. Eine
konsolidierte Übersicht über die Kreditrisikopositionen im Bankensystem ist
erforderlich, um die Sanierung notleidender Kredite zu beschleunigen und die
Umstrukturierungsverhandlungen, insbesondere bei komplexen, miteinander
verbundenen Gruppendarlehen, zu erleichtern. Eine zentral
organisierte Task Force mit erfahrenen Vertretern aller Interessenträger könnte
die treibende Kraft für die Unterstützung und Beschleunigung dieses Prozesses
sein. Bis dahin ist der zügige und effiziente Abschluss
einiger laufender dringender Fälle unter der Führung der
Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft von erheblicher Bedeutung. (16)
Trotz seines Potenzials
verbucht Slowenien eine der niedrigsten Quoten an ausländischen
Direktinvestitionen in der EU (34,1 % des BIP gegenüber dem
EU-Durchschnitt von 47,1 % des BIP im Jahr 2012). Privatisierungen
und Unternehmensumstrukturierungen bieten privaten Investoren zahlreiche neue
Möglichkeiten, es gibt jedoch Hinweise darauf, dass Slowenien diese aufgrund
der unzureichenden Entwicklung des Unternehmensumfelds und der Unternehmenskultur
nicht voll ausschöpfen kann. Im Jahr 2012 wurde
ein Prozess der Deregulierung reglementierter Berufe eingeleitet und die Zahl
reglementierter Berufe von 323 auf derzeit 262 gesenkt. Eine weitere
Deregulierung reglementierter Berufe würde dazu beitragen, die Anzahl
inländischer und ausländischer Dienstleistungsanbieter zu erhöhen, und somit
die Wettbewerbsfähigkeit fördern. Es
besteht Potenzial, die Kohärenz der Maßnahmen zur Verbesserung des
Unternehmensumfelds und der unternehmerischen Aktivitäten zu steigern. Vor
diesem Hintergrund wird die künftige Strategie für eine intelligente
Spezialisierung im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für
den Zeitraum 2014‑2020 Gelegenheit bieten, den Schwerpunkt auf
Schlüsselbereiche, wie die Schaffung handelbarer, innovativer Produkte, zu
legen. (17)
Slowenien befindet sich im Anfangsstadium der
Ausarbeitung umfassender Vorschläge für eine Reform des öffentlichen Sektors
(Annahme bis Januar 2015). In diesem Zusammenhang muss Slowenien die Qualität
und Glaubwürdigkeit der öffentlichen Verwaltung wiederherstellen. Slowenien hat
einige Fortschritte bei der qualitativen Verbesserung des
Rechtssystems erzielt und die Zahl der schwebenden Verfahren reduziert. Durch
eine Reform der Fallverwaltung in der Zivil- und Handelsjustiz wurde die
Funktionsweise des Gerichtssystems verbessert. Jüngste positive Entwicklungen
bei Zivil- und Handelssachen wurden aufrechterhalten. (18)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission die Wirtschaftspolitik Sloweniens eingehend analysiert. Sie hat das
Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie
nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Slowenien berücksichtigt, sondern angesichts der
Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften
und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des
Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 8
wider. (19)
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat
das Konvergenzprogramm Sloweniens geprüft; seine Stellungnahme[10] hierzu spiegelt sich
insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (20)
Angesichts der eingehenden Überprüfung durch die
Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und
das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der
Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden
Empfehlungen 1 bis 8 wider. (21)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission auch die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets als Ganzes
analysiert. Auf der Grundlage dieser Analyse hat der Rat länderspezifische
Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.
Slowenien sollte auch die vollständige und rechtzeitige Umsetzung dieser
Empfehlungen sicherstellen — EMPFIEHLT, dass Slowenien im Zeitraum
von 2014 bis 2015 1. im
Jahr 2014 und in den Folgejahren die Haushaltsstrategie durch hinreichend
spezifizierte strukturelle Maßnahmen stärkt, um die nachhaltige Korrektur des
übermäßigen Defizits bis 2015 mittels Erreichen der in der Ratsempfehlung im
Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit aufgeführten strukturellen
Anpassungen sicherzustellen. Eine dauerhafte Korrektur der
Haushaltsungleichgewichte erfordert die glaubwürdige Umsetzung ehrgeiziger
Strukturreformen, die die Anpassungskapazitäten optimieren und Wachstum und
Beschäftigung steigern; nach Korrektur des übermäßigen Defizits eine
strukturelle Anpassung von mindestens jährlich 0,5 % des BIP – und mehr
bei besseren wirtschaftlichen Bedingungen – anstrebt oder die Einhaltung der
Schuldenregel gewährleistet, um die hohe gesamtstaatliche Schuldenquote auf
einen dauerhaften Abwärtstrend zu bringen; die Glaubwürdigkeit der
Haushaltspolitik verbessert, die Einführung einer Regel für einen strukturell
ausgeglichenen/überschüssigen gesamtstaatlichen Haushalt zum Abschluss bringt,
den mittelfristigen Haushaltsrahmen verbindlich, umfassend und transparent
gestaltet und die erforderliche Rechtsgrundlage für einen funktionierenden
Haushaltsrat schafft, um den Auftrag dieses Rates im Rahmen des
Haushaltsverfahrens festzulegen und so bald wie möglich eindeutige
Verfahrensmodalitäten für die Überwachung der Haushaltsergebnisse einzuführen;
bis Ende 2014 eine umfassende Ausgabenprüfung einleitet, die staatliche
und lokale Regierungsebenen, direkte und indirekte Nutzer von Haushaltsmitteln
sowie gemeindeeigene Anbieter von Leistungen und Diensten im Bereich der
Gesundheitsversorgung abdeckt, mit dem Ziel, im Jahr 2015 und in den
Folgejahren Haushaltseinsparungen zu erreichen; 2. auf der Grundlage der
öffentlichen Konsultation Maßnahmen vereinbart, um die Tragfähigkeit des
Rentensystems über das Jahr 2020 hinaus sicherzustellen; dazu zählen
Anpassungen von Schlüsselparametern, wie die Anpassung des gesetzlichen
Rentenalters an die steigende Lebenserwartung und Anreize für private Beiträge
zur zweiten Säule der Altersversorgung; alterungsbedingte Ausgaben für
Langzeitpflege eindämmt, durch eine zielgenauere Ausrichtung der Leistungen auf
die Bedürftigsten und die Verlagerung des Schwerpunkts von der institutionellen
auf die häusliche Pflege; 3. nach Absprache mit den
Sozialpartnern und gemäß nationaler Praxis bis Ende 2014 ein umfassendes
Abkommen über die Sozialpolitik ausarbeitet, mit dem sichergestellt wird, dass
die Entwicklung der Löhne und Gehälter – auch des Mindestlohns –
Wettbewerbsfähigkeit, Inlandsnachfrage und Arbeitsplatzschaffung unterstützt;
die Zusammensetzung des Mindestlohns neu festlegt und das Indexierungssystem
prüft; Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Segmentierung ergreift,
insbesondere im Hinblick auf effizientere Anreize für die Beschäftigung älterer
und jüngerer Menschen und die Verwendung zivilrechtlicher Verträge; das Gesetz
über die Erwerbstätigkeit von Studierenden verabschiedet; einen Schwerpunkt
darauf legt, junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische
oder berufliche Ausbildung absolvieren, zu erreichen, indem die angemessene
Leistungsfähigkeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen gewährleistet wird; die
Beschäftigung älterer Arbeitskräfte und Geringqualifizierter erhöht, das
Arbeitsumfeld an die Verlängerung des Erwerbslebens anpasst und die Ressourcen
auf gezielte Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei gleichzeitiger
Verbesserung ihrer Wirksamkeit konzentriert; die Qualifikationen durch Erhöhung
der Attraktivität der berufsbildenden Aus- und Weiterbildung sowie durch den
Ausbau der Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren bei der Bewertung des
Arbeitsmarktbedarfs stärker an der Nachfrage ausrichtet; 4. die Privatisierung von NKBM
im Jahr 2014 wie geplant abschließt, Abanka für die Privatisierung im
Jahr 2015 vorbereitet und die zügige Umsetzung der Umstrukturierungspläne
für Banken, die staatliche Beihilfen erhalten, sowie die erforderliche
Konsolidierung des Bankensektors weiterführt; aufbauend auf den Erkenntnissen
aus der Überprüfung der Aktiva-Qualität und den Stresstests den umfassenden
Aktionsplan für Banken im August 2014 fertigstellt, einschließlich
spezifischer Maßnahmen zur Verbesserung der Governance, der Aufsicht, des
Risikomanagements, der Kreditgenehmigungsverfahren sowie der Qualität und
Verfügbarkeit von Daten; die Kapazitäten der Banken für die Sanierung
notleidender Kredite ausbaut, durch Stärkung der internen Vermögensverwaltung
und Neuorganisation von Abteilungen; das Mandat der Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft
durch Veröffentlichung einer umfassenden Managementstrategie und eines
vollständigen Geschäftsplans bis September 2014 klarstellt – mit einer
Beschreibung der Aufgabe der Gesellschaft bei der Umstrukturierung ihrer
Vermögenswerte, Rückzahlungszielen, Mittelaufstellungen,
Vermögensverwaltungsplänen und den zu erwartenden Renditen – und gleichzeitig
die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen gewährleistet; 5. die Umsetzung der im
Jahr 2013 angekündigten Privatisierungen innerhalb des festgelegten
zeitlichen Rahmens fortführt; eine Strategie für die Slovenian Sovereign
Holding annimmt, mit einer eindeutigen Einstufung der Aktiva gemäß dem Zeitplan
und den Definitionen, die im Gesetz über die Slovenian Sovereign Holding aus
dem Jahr 2014 festgelegt sind; sich bis November 2014 für eine Reihe
gezielter Aktiva zu einem kurzfristigen Veräußerungsplan (Ein- bis
Zweijahreshorizont) mit einem klaren zeitlichen Rahmen verpflichtet; innerhalb
des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmens für die vollständige
Funktionsfähigkeit der Slovenian Sovereign Holding als ein Instrument für die
Verwaltung der im Staatsbesitz verbleibenden Aktiva und die Veräußerung der
gemäß den Verwaltungsvorschriften vorgemerkten Aktiva sorgt; bis
September 2014 einen Corporate-Governance-Kodex für staatseigene
Unternehmen annimmt und umsetzt, um eine professionelle, transparente und
unabhängige Verwaltung zu gewährleisten; 6. bis Ende 2014 einen
Masterplan für die Unternehmensumstrukturierung fertigstellt, mit eindeutigen
Prioritäten und einem wirksamen Umsetzungsprozess; eine zentrale Task Force für
die Umstrukturierung einrichtet, die den gesamten Prozess begleitet und
koordiniert, die erforderliche Expertise, Anleitung und Beratung zur Verfügung
stellt und das Verhandlungsverfahren zwischen allen beteiligten Akteuren
erleichtert; eine Liste der dringendsten Umstrukturierungsfälle für eine rasche
Sanierung erstellt und gleichzeitig maximale Veräußerungswerte für Gläubiger
erzielt; alle am Umstrukturierungsprozess beteiligten Akteure zur Anwendung der
verfügbaren rechtlichen Mechanismen und internationalen bewährten Verfahren
ermutigt; jüngste Änderungen des Insolvenzrechts bis September 2014
bewertet, so dass gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Maßnahmen eingeführt
werden können; die Dauer der erstinstanzlichen Gerichtsverfahren in Zivil- und
Handelssachen, einschließlich Fälle unter dem Insolvenzrecht, weiter verkürzt
und die Zahl der schwebenden Verfahren, insbesondere in Vollstreckungs- und
Insolvenzfällen, reduziert; 7. Hemmnisse für eine
Geschäftstätigkeit in Slowenien in Schlüsselbereichen für die wirtschaftliche
Entwicklung reduziert und so das Land attraktiver für ausländische
Direktinvestitionen macht, insbesondere durch eine beschleunigte
Liberalisierung regulierter Berufe und die Verringerung des
Verwaltungsaufwands, einschließlich schlankerer Genehmigungsregelungen; eine
ausreichende Haushaltsautonomie der
Agentur für Wettbewerbsschutz sowie deren institutionelle Unabhängigkeit
gewährleistet; die Schwerpunkte der Strategie für Forschung und Innovation des
Jahres 2011 und der Strategie für Industriepolitik des Jahres 2013
strafft und die Kohärenz mit den künftigen Strategien für intelligente
Spezialisierung und Verkehr sicherstellt; die zügige Umsetzung dieser
Strategien und die Bewertung ihrer Wirksamkeit gewährleistet; 8. wirksame Maßnahmen ergreift,
um die Korruption zu bekämpfen, Transparenz und Verantwortlichkeit zu stärken
und Verfahren für die externe Leistungsbewertung und Qualitätskontrolle einzuführen. Geschehen zu Brüssel am […] Für
den Rat Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2014) 425 final. [4] P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129. [5] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11. [6] C(2013) 8010 final. [7] COM(2013) 800 final. [8] COM(2013) 790 final. [9] SWD(2014) 88 final. [10] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.