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Document 52014DC0153
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN COUNCIL Trade and Investment Barriers Report 2014
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2014
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2014
/* COM/2014/0153 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2014 /* COM/2014/0153 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT Bericht
über Handels- und Investitionshindernisse 2014 1.
Einleitung Der Bericht über
Handels- und Investitionshindernisse (Trade and Investment Barriers Report –
TIBR) 2014 geht, wie seine drei Vorgängerausgaben, auf einige der wichtigsten
Hemmnisse ein, denen Unternehmen aus der Europäischen Union (EU) auf den
Märkten der strategischen Partner der EU, d. h. China, Indien, Japan,
Mercosur[1],
Russland und USA, gegenüberstehen. Mit dem Bericht soll das Bewusstsein für die
wichtigsten handelsbeschränkenden Maßnahmen geschärft und erneut die
Notwendigkeit unterstrichen werden, zielgerichtet und konzertiert gegen solche
Hemmnisse vorzugehen. Die vorliegende vierte
Ausgabe des TIBR gibt einen Überblick über die Fortschritte, die in Bezug auf
die in den vorigen Ausgaben des Berichts ermittelten Hemmnisse erzielt wurden, und
analysiert eine Reihe neuer Maßnahmen, die Anlass zu ernster Besorgnis geben.
Obwohl bei zahlreichen handelsbeschränkenden Maßnahmen beträchtliche Erfolge
erzielt wurden, bestehen noch immer etliche Hemmnisse fort, und gegen diese
muss die EU gemeinsam mit ihren strategischen Partnern weiterhin entschlossen
vorgehen. Eine beträchtliche Zahl von Hemmnissen betrifft Auflagen bezüglich
des heimischen Fertigungsanteils, die sehr häufig von Schwellenländern
(insbesondere China, Indien und Brasilien) festgelegt werden. Die
Durchsetzungsmaßnahmen der EU, zu denen auch der TIBR gehört, ergänzen ein
ehrgeiziges Verhandlungsprogramm, mit dem sichergestellt werden soll, dass durch
die Einbindung der EU-Industrie in die globalen Lieferketten die allgemeine
Wachstums- und Beschäftigungsstrategie der EU unterstützt wird. Während sich
Europa allmählich von der Rezession erholt, ist es von größter Wichtigkeit,
dafür zu sorgen, dass die Marktbedingungen auf den Ausfuhr- und
Investitionsmärkten unserer strategischen Partner offen und fair sind. Im
Rahmen der Marktzugangsstrategie der EU steht die Kommission in einem aktiven
Dialog mit einer noch viel größeren Gruppe von Handelspartnern, um die
Marktzugangsbedingungen für EU-Unternehmen auch auf diesen Märkten zu
verbessern. Zu einer Verbesserung
der Handelsbedingungen sollte auch das im Rahmen der 9. Ministerkonferenz
der WTO im Dezember 2013 verabschiedete „Bali-Paket“ führen, das neue
multilaterale Regeln zur Handelserleichterung festlegt.[2] Auf plurilateraler
Ebene werden die Verhandlungen über ein Übereinkommen über den Handel mit
Dienstleistungen (Trade in Services Agreement – TISA) weitergeführt, während
die ebenfalls fortdauernden Verhandlungen zur Ausweitung des Anwendungsbereichs
des Übereinkommens über den Handel mit Waren der Informationstechnologie
(Information Technology Agreement – ITA) im November 2013 ausgesetzt wurden. Am
Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos im Januar 2014 kamen die EU und 13
weitere WTO-Mitglieder überein, plurilaterale Verhandlungen über die
Liberalisierung des Handels mit umweltfreundlichen („grünen“) Produkten
einzuleiten. Parallel zu diesen
multilateralen und plurilateralen Verhandlungen verfolgt die EU eine
umfangreiche und ehrgeizige bilaterale Agenda zur Erschließung neuer
Absatzmärkte in Drittländern. Von größter Bedeutung sind hier vor allem die
Verhandlungen mit den USA über eine Transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership –
TTIP). Ein weitreichendes und ehrgeiziges TTIP-Abkommen, das strenge Regeln für
die Zusammenarbeit im Regulierungsbereich und die regulatorische Kohärenz
umfasst, könnte dazu beitragen, nichttarifäre Hemmnisse (Non-Tariff Barriers –
NTB) zu verringern, denen EU-Unternehmen in den USA noch immer ausgesetzt sind.
Damit könnten auch in vielen Bereichen globale Normen festgelegt und eine Reihe
von Drittländern ermutigt werden, diesem Beispiel zu folgen, was der
EU-Exportindustrie zugute käme. Die bilateralen
Verhandlungen mit Japan befinden sich ebenfalls auf einem guten Weg. In der
vierten Gesprächsrunde im Januar 2014 in Brüssel diskutierten beide Seiten
bereits über die Vorschläge der jeweils anderen Seite für den Wortlaut des
künftigen Freihandelsabkommens. Die EU misst dabei nach wie vor den
nichttarifären Hemmnissen große Bedeutung bei, die in Japan weiterhin in vielen
Bereichen den Marktzugang für EU-Unternehmen erheblich behindern. Die Verhandlungen mit
Kanada über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (Comprehensive
Economic and Trade Agreement – CETA) wurden am 18. Oktober 2013 auf
politischer Ebene zum Abschluss gebracht. Das Handelsabkommen mit Peru und
Kolumbien wird in Peru seit dem 1. März 2013 und in Kolumbien seit dem 1. August
2013 vorläufig angewandt. Die Handelssäule des Assoziierungsabkommens zwischen
der EU und Zentralamerika wird seit 2013 vorläufig angewandt. Am 29. November
2013 paraphierten Georgien und die Republik Moldau Assoziierungsabkommen
einschließlich vertiefter und umfassender Freihandelsabkommen mit der EU,
während die Ukraine und Armenien beschlossen, die Assoziierungsabkommen zum
jetzigen Zeitpunkt nicht zu paraphieren. Die EU steht außerdem
mit einer Reihe weiterer Drittländer und Regionen in Verhandlungen über
Freihandelsabkommen, nämlich mit dem Mercosur, Indien, Malaysia, Vietnam,
Thailand und Marokko. Am 20. September 2013 paraphierten die EU und
Singapur ein Freihandelsabkommen. Was die Verhandlungen mit Indonesien und den
Philippinen über künftige Freihandelsabkommen betrifft, so befindet sich die EU
noch in einem frühen Stadium der Vorarbeiten zur Sondierung des Umfangs und der
Zielsetzung der Verhandlungen. Mit Mexiko werden derzeit Sondierungsgespräche
im Hinblick auf eine mögliche Modernisierung des bestehenden
Freihandelsabkommens geführt. Daneben setzt die EU
ihre Bemühungen um eine vollständige und reibungslose Umsetzung des am 1. Juli
2011 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens zwischen der EU und Südkorea
fort.[3] Angesichts des
umfangreichen Verhandlungsprogramms der EU muss besonderer Wert darauf gelegt
werden, sicherzustellen, dass die durch diese Verhandlungen geschaffenen
Handelschancen auch tatsächlich zu realen Handelsströmen führen. Vor diesem
Hintergrund weist der TIBR 2014 auf die wichtigsten von unseren strategischen
Partnern errichteten Marktzugangshindernisse hin. Im Rahmen der
Marktzugangsstrategie der EU werden diese Maßnahmen einem weiteren kontinuierlichen
Prozess der Auswahl und Priorisierung der wichtigsten Hemmnisse unterworfen, der
zur Ermittlung von 220 Hemmnissen auf den Märkten von 32 Drittländern geführt
hat. Vor kurzem hat die Kommission damit begonnen, den Erfolg der EU bei der
Beseitigung der wichtigsten Hemmnisse quantitativ zu erfassen. Nach dieser
Analyse waren für 70 der insgesamt 220 wichtigsten Hemmnisse positive
Ergebnisse zu verzeichnen (Stand: Oktober 2012), was der EU einen jährlichen
Nutzen von insgesamt rund 2 Mrd. EUR erbracht hat. Schließlich
veröffentlicht die Kommission regelmäßig einen „Bericht über potenziell
handelsbeschränkende Maßnahmen“.[4]
Der zehnte Bericht, der auf die Entwicklungen im Zeitraum von Mai 2012 bis Mai 2013
eingeht, stellte fest, dass Mitglieder der G20 insgesamt 154 neue
Maßnahmen eingeführt, aber nur 18 Maßnahmen aufgehoben haben. Die
Gesamtzahl potenziell handelsbeschränkender Maßnahmen ist Schätzungen zufolge
auf 688 angewachsen. Im Bereich der
Investitionen lassen die jüngsten Entwicklungen in Drittländern
besorgniserregende Trends für europäische Investoren in einer zunehmenden Zahl
von Ländern erkennen. Sehr oft handelt es sich bei solchen Fällen um Verstöße
gegen bestehende bilaterale Abkommen mit verschiedenen EU-Mitgliedstaaten über
die Förderung und den Schutz von Investitionen; dies betrifft insbesondere
Akte, die einer Enteignung des Investors gleichkommen, aber auch De-facto- und
sogar De-jure-Widerverstaatlichungen von Unternehmen, die erfolgreich von einem
ausländischen Investor geführt werden. Mehrere Ansprüche wurden der
internationalen Gerichtsbarkeit unterworfen, etwa im Falle Argentiniens oder
Russlands, und einige davon haben zu positiven Ergebnissen geführt (siehe
Argentinien/Repsol in Abschnitt 2.1). Darüber hinaus wirkt sich die Beendigung,
oder geplante Beendigung, von bilateralen Investitionsschutzabkommen negativ
auf das Investitionsklima in bestimmten Ländern und ihre Attraktivität als
Investitionsstandort für EU-Unternehmen aus. Besonderen Anlass zu Besorgnis
gibt die Entscheidung Südafrikas, seine bilateralen Investitionsschutzabkommen
mit Mitgliedstaaten der EU zu beenden, da mit dem derzeit als Ersatz
vorgesehenen Gesetzesentwurf den Investoren ein ähnliches Maß an
Rechtssicherheit und Berechenbarkeit wie bisher nicht garantiert werden könnte.
2.
Ergebnisse der von der EU im Jahr 2013
ergriffenen Maßnahmen zum Abbau von Marktzugangs- und Investitionshindernissen Die zahlreichen im TIBR
2013 ermittelten Hindernisse auf den Märkten der strategischen Partner stellten
aufgrund ihrer großen Bedeutung für die EU-Wirtschaft und ihrer oftmals
systemischen Auswirkungen ein vorrangiges Anliegen im Rahmen unserer
bilateralen Beziehungen dar. Sie wurden daher von der Kommission und den
Mitgliedstaaten bei allen bilateralen Treffen, gegebenenfalls auch auf höchster
politischer Ebene, systematisch angesprochen. Bei einer stattlichen
Anzahl der im TIBR 2013 aufgeführten Hemmnisse wurden bedeutende oder partielle
Fortschritte erzielt. In all diesen Fällen haben die im Rahmen der
Marktzugangsstrategie ergriffenen Maßnahmen der EU eine wichtige Rolle gespielt.
In anderen Fällen konnten trotz größter Bemühungen keine Fortschritte erreicht
werden. Insbesondere in Russland besteht trotz des russischen Beitritts zur WTO
im August 2012 eine erhebliche Zahl von Marktzugangsproblemen fort. Wie in den
Vorjahren weist der vorliegende aktuelle Bericht auch auf eine Reihe wichtiger
neuer Hindernisse hin. 2.1 Erfolgreiche EU-Maßnahmen 2013 Ein beträchtlicher Teil der in den vorherigen drei Ausgaben des TIBR
beschriebenen Marktzugangshindernisse wurde 2013 vollständig oder teilweise
beseitigt. China China hat wichtige
Schritte unternommen, um seine Investitionspolitik unternehmensfreundlicher zu
gestalten. Am 27. September 2013 wurde vom Staatsrat die Bekanntmachung
(Guo Fa) Nr. 38/2013 über die Errichtung der Freihandelszone China
(Shanghai) herausgegeben. Obwohl es sich dabei um ein begrenztes und auf
einzelne Schwerpunkte ausgerichtetes Experiment im Rahmen des Öffnungs- und
Reformprozesses handelt, stellt es doch möglicherweise einen ersten Schritt auf
dem Weg zu einer Verringerung der Investitionsbeschränkungen dar. In der
Vergangenheit haben sich begrenzte Experimente dieser Art als Nährboden für
umfassendere Reformen erwiesen. Auf dem 16. EU-China-Gipfeltreffen
am 21. November 2013 leiteten beide Seiten förmliche Verhandlungen über
ein umfassendes bilaterales Investitionsabkommen ein, das sowohl den
Investitionsschutz als auch den Marktzugang abdecken soll. Das vorgeschlagene
EU-China-Investitionsabkommen wird die erste Gelegenheit für die EU sein, ein
reines Investitionsabkommen auf der Grundlage der durch den Vertrag von
Lissabon eingeräumten neuen Befugnisse auszuhandeln. China hat bestätigt, dass
es in seinen Verhandlungen über ein Investitionsabkommen mit der EU den Ansatz
der „Negativliste“ verwenden wird. China hat die im
Bericht des WTO-Berufungsgremiums am 31. Januar 2012 veröffentlichte
positive Entscheidung über die Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe umgesetzt.
Was das zweite WTO-Verfahren anbelangt, das am 13. März 2012 eingeleitet
wurde und bei dem es um Chinas Exportbeschränkungen für seltene Erden, Wolfram
und Molybdän geht, so ist dieses noch nicht abgeschlossen. Der Abschlussbericht
des WTO-Panels wird für Anfang 2014 erwartet. Bezüglich der
Mehrwertsteuerbefreiung für im Inland produzierte Regionalflugzeuge teilte das
chinesische Finanzministerium der EU am 9. September 2013 mit, dass es den
Runderlass Nr. 51 aus dem Jahr 2000 und den Runderlass Nr. 97 aus dem
Jahr 2002, die für Verkäufe von bestimmten im Inland produzierten Typen von
Regionalflugzeugen in China eine Mehrwertsteuerbefreiung gewährten, aufgehoben
habe. Sollte sich dies bestätigen, wird diese positive Entwicklung eine seit
langem bestehende Diskriminierung der Einfuhren von Regionalflugzeugen
beseitigen. Die EU hat China aufgefordert, die angekündigten Maßnahmen durch
Dokumente zu belegen, damit für die Wirtschaftsteilnehmer aus der EU
Rechtssicherheit gewährleistet ist. Die Internationale
Arbeitsgruppe zu Ausfuhrkrediten (International Working Group on Export Credits
– IWG) hielt im Jahr 2013 drei Sitzungen ab, wobei das Treffen im September von
der EU ausgerichtet wurde. Die Arbeitsgruppe erörtert
Ausfuhrfinanzierungsbedingungen und Ausfuhrsubventionen, ein Thema, das in den
Beziehungen zwischen der EU und China von besonderer Bedeutung ist. Die
Arbeitsgruppe hat Verhandlungen über Leitlinien für Kredite im Schiffssektor
und im Sektor für medizinische Ausrüstung eingeleitet, mit dem Ziel,
internationale Leitlinien für Ausfuhrfinanzierungen festzulegen, die mit internationalen
bewährten Verfahren kohärent sind. Am 24. Mai 2013
führte China mit einem neuen Runderlass des Finanzministeriums (Ministry of
Finance – MoF) und der staatlichen Steuerverwaltung (State Administration of
Taxation – SAT) zur Mehrwertsteuer für die Verkehrsbranche diskriminierende
Zoll- und Steuermaßnahmen ein, die sich negativ auf den Logistik- und
Schifffahrtssektor auswirkten. Durch den Runderlass wurde das laufende B2V-Pilotprogramm,
mit dem die Gewerbesteuer durch die Mehrwertsteuer ersetzt werden soll, auf das
ganze Land ausgedehnt. Der Runderlass Nr. 37 trat am 1. August 2013
in Kraft. Spediteure dürfen danach bestimmte Kostenelemente, z. B. den
internationalen Güterverkehr, nicht mehr von ihrer Steuerbemessungsgrundlage
abziehen und mussten einen Mehrwertsteuersatz von 6 % und einen
zusätzlichen Ortszuschlag von 0,8 % auf die aus dem Kundengeschäft
erzielten Bruttoerträge (einschließlich Frachtgebühren) anwenden. Vertreter
ausländischer Unternehmen schätzten die potenziellen Kosten dieser Maßnahme zu
Lasten ihrer Geschäftsinteressen in der Frachtbranche auf mehr als 2 Mio. EUR
pro Woche. Gemeinsam mit lokalen
Partnern bemühte sich die EU in einem konstruktiven Dialog mit den chinesischen
Behörden um eine Lösung dieses gravierenden Problems. Am 12. Dezember 2013
gaben das Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung einen
gemeinsamen Runderlass heraus, der die diskriminierenden Auswirkungen des
Runderlasses Nr. 37 korrigiert und die Logistikbranche wieder von der
Mehrwertsteuer und dem Zuschlag befreit. Indien In Indien wurde die
Umsetzung der im Jahr 2012 aus Sicherheitserwägungen beschlossenen Regelungen
zur Bevorzugung einheimischer Produkte bei der öffentlichen Beschaffung von
Elektronik- und Telekommunikationsprodukten von der Regierung ausgesetzt. Mit
geplanten und bereits erlassenen Vorschriften wurde öffentlichen und vor allem
auch privaten Beschaffungsstellen (z. B. die Anbieter von
Telekommunikationsdienstleistungen) vorgeschrieben, bei der Beschaffung von
sicherheitsrelevanten Elektronik- und Telekommunikationsprodukten einheimische
Produkte zu bevorzugen. Dies hätte für die Unternehmen eine erhebliche
Belastung dargestellt. Während diese Regelungen für die öffentliche Beschaffung
nicht aufgehoben sind, sondern überprüft werden, nimmt die im Juli 2013
veröffentlichte Bekanntmachung den Privatsektor und den Bereich der
sicherheitsrelevanten Beschaffungen explizit von den Auflagen bezüglich des
heimischen Fertigungsanteils (auf prozentualer oder sonstiger Basis) aus. Am 23. Dezember
2013 hat Indien eine neue Präferenzregelung für Elektronikgeräte angenommen,
bei der die Sicherheitsgründe tatsächlich fallen gelassen werden und nur für die
öffentliche Beschaffung gelten. Die EU wird sich weiterhin dafür einsetzen,
dass Maßnahmen mit ungerechtfertigten Auflagen bezüglich eines heimischen
Fertigungsanteils zurückgenommen werden. Indien hat außerdem die
für Elemente von Telekommunikationsnetzen aus Sicherheitsgründen verbindlich
vorgeschriebene Überprüfung und Zertifizierung zweimal verschoben, zuletzt bis
zum 1. Juli 2014. Dennoch wird die EU weiterhin darauf bestehen, dass
Indien bei seinen Anforderungen die einschlägigen internationalen
Sicherheitsnormen für Telekommunikationsgeräte berücksichtigt und Testberichte
und Bescheinigungen, die von qualifizierten ausländischen Laboratorien
ausgestellt wurden, anerkennt. Was die vorgeschriebene
Konformität von Stahlerzeugnissen mit neuen nationalen Normen und die
Zertifizierung durch die indische Normungsbehörde (Bureau of Indian Standards –
BIS) betrifft, so wurde das Inkrafttreten der verbindlichen
Zertifizierungsanforderungen für bestimmte Stahlerzeugnisse auf April 2014
verschoben. Im August 2013 wurden darüber hinaus einige Erzeugnisse, die unter
bestimmten Bedingungen direkt für größere Vorhaben geliefert werden (z. B.
in den Bereichen Infrastruktur, Erdöl, auf Spitzentechnologien beruhende
Industrieprodukte, Kernreaktoren, Verteidigung, chemische und petrochemische
Erzeugnisse und Düngemittel), von der Zertifizierungsregelung ausgenommen.
Einige Probleme im Zusammenhang mit dem Registrierungsprozess bestehen jedoch
weiterhin. Indien hat außerdem die
Frist für die obligatorische Registrierung von 15 Kategorien von IT- und
Unterhaltungselektronikgütern förmlich bis zum 3. Januar 2014 verlängert
(ursprüngliche Frist war der 3. April 2013). In einer Mitteilung vom Mai 2013
wurde die Möglichkeit eingeräumt, Prüfungen ausländischer
Zertifizierungsstellen, die entweder Mitglieder des IECEE CB-Systems[5] oder im Rahmen der gegenseitigen
Anerkennungsvereinbarung (MRA) der ILAC[6]
akkreditierte Laboratorien sind, „bis auf weiteres“ anzuerkennen. Es wird
wichtig sein, dafür zu sorgen, dass in der Praxis keine weiteren
obligatorischen Prüfungen durch indische Laboratorien vorgeschrieben werden.
Diese könnten nicht nur einen erheblichen Rückstau bei der Genehmigung des
Inverkehrbringens einer großen Menge von nach Indien ausgeführten
Elektronikgeräten verursachen, sondern würden ausländischen Unternehmen auch
erhebliche zusätzliche Kosten aufbürden und sie unter erheblichen Zeitdruck bei
der Vermarktung setzen. Die Festlegung einer (kurzen) Geltungsdauer der
ausgestellten Prüfberichte würde das Problem ebenfalls noch verschärfen.
Angesichts des mit den betreffenden Produkten verbundenen geringen Sicherheitsrisikos
erscheint die Regelung trotz der Anerkennung ausländischer Prüfergebnisse als
zu belastend. Schließlich nahm Indien
einige Änderungen bei den Investitionsvorschriften vor und schuf die
Möglichkeit, dass Unternehmen im Telekommunikationssektor zu 100 % in
ausländischem Besitz sein dürfen. Positive Entwicklungen waren auch bei den
Investitionen im Einzelmarkenhandel zu verzeichnen. Nach der Öffnung des
Sektors haben bereits einige europäische Unternehmen Lizenzen beantragt und
erhalten. Ein europäisches Unternehmen beantragte auch eine Lizenz für den
Multimarkenhandel, die erste für ein ausländisches Unternehmen in Indien. Brasilien/Argentinien In Brasilien sind in
Bezug auf die Liste der 100 vorübergehenden Ausnahmen vom Gemeinsamen
Außenzolltarif (Common External Tariff – CET) Fortschritte zu verzeichnen. Die
Anwendung der Liste, die im September 2012 begonnen wurde, wurde Ende Oktober 2013
beendet. Noch bedeutsamer ist, dass eine Anfang 2013 vorgesehene neue Liste von
100 Ausnahmen vom Gemeinsamen Außenzolltarif letztlich nicht durchgesetzt
wurde. Was die
diskriminierenden Steuervorteile betrifft, die Brasilien insbesondere
einheimischen Automobil- und Elektronikherstellern gewährt, die bestimmte
Auflagen bezüglich des heimischen Fertigungsanteils erfüllen, so hat die EU am 19. Dezember
2013 ein WTO-Streitbeilegungsverfahren beantragt.[7] In Argentinien wurden
die nichtautomatischen Lizenzen (außer für Fahrräder) im Januar 2013
aufgehoben; andere den Handel und Einfuhren beschränkende Maßnahmen bestehen
jedoch weiterhin, insbesondere die Auflage, für alle Einfuhren eine
„eidesstattliche Voraberklärung (DJAI)“ abzugeben. Auf Antrag der EU, der USA
und Japans wurde im Mai 2013 ein WTO-Streitbeilegungspanel eingerichtet, das
den Streit über eidesstattliche Voraberklärungen und weitere inoffizielle
einfuhrbeschränkende Maßnahmen, z. B. Einfuhrbilanzvorschriften für
Importeure, prüfen soll.[8]
Argentinien erhält außerdem Beschränkungen beim Transfer von Devisen,
Dividenden und Lizenzgebühren aufrecht, die sich zu einem wichtigen Bestandteil
seiner Wirtschaftspolitik entwickelt haben und beispielsweise zur Steuerung des
Wechselkurses verwendet werden. Auch in der Branche der
Rückversicherungsleistungen werden von Argentinien Beschränkungen angewendet. Im April 2012
enteignete die argentinische Regierung 51 % der Ölgesellschaft YPF, der
argentinischen Unternehmensgruppe des spanischen Ölkonzerns Repsol, ohne eine
angemessene und rasche Entschädigung zu zahlen. Nach der Enteignung verlangte
Repsol eine Entschädigung für den Verlust eines Großteils seiner
Ölproduktionskapazitäten und Rücklagen. Ende November 2013 wurde zwischen
Argentinien und Repsol eine Grundsatzvereinbarung über eine Entschädigung
erzielt, die eine Aussetzung gerichtlicher Schritte und ein Verfahren zur
Festsetzung einer Entschädigungssumme vorsieht. Die Verhandlungen über die
Einzelheiten einer abschließenden Vereinbarung haben begonnen. Vereinigte
Staaten Die Vereinigten Staaten
haben die Liste der EU-Mitgliedstaaten, die als frei von klassischer
Schweinepest (KSP), Aviärer Influenza, Newcastle-Krankheit, und, zum Teil,
vesikulärer Schweinekrankheit (VSK) betrachtet werden, erweitert. Eine
endgültige Regelung zur bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) wurde Ende 2013
nach mehreren Jahren der Diskussion veröffentlicht. Die EU geht davon aus, dass
die Ausfuhren von Rindfleisch in die USA nun in Kürze wieder aufgenommen
werden. Für einige EU-Mitgliedstaaten, die nach den harmonisierten
EU-Vorschriften denselben Tierseuchenstatus haben, stehen die entsprechenden
Beurteilungen jedoch noch aus. Anstatt die Mitgliedstaaten separat zu
behandeln, sollten die US-Einfuhrbedingungen den tatsächlichen Gegebenheiten der
EU als eine Einheit und des EU-Binnenmarkts sowie den von der EU zur
Gewährleistung der Tiergesundheit rechtzeitig getroffenen Entscheidungen und
den bestehenden Bestimmungen internationaler Normungsgremien (z. B. Office
International des Epizooties) Rechnung tragen. Bei EU-Anträgen für die
Ausfuhren von Waren tierischen Ursprungs kommt es zu langen Verzögerungen,
beispielsweise bei Molkereierzeugnissen („Grade A“), lebenden Muscheln und
Erzeugnissen kleiner Wiederkäuer. Die EU ist auch nach wie vor besorgt über die
extrem langen Verzögerungen bei der Bearbeitung anderer von der EU eingereichter
gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher (SPS) Ausfuhranträge,
beispielsweise in Bezug auf Äpfel, Birnen, Steinobst und Paprika. Die laufenden
Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über eine Transatlantische Handels-
und Investitionspartnerschaft (TTIP) bieten Gelegenheit,
gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Themen in einem neuen
Rahmen zu erörtern. Japan Seit dem Beginn der
Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Japan im April 2013
fanden vier Gesprächsrunden statt. Dabei wurden zwar bereits einige
Fortschritte erzielt, doch weitere Anstrengungen sind nötig. Die im Rahmen des
Freihandelsabkommens geführten Diskussionen in Bezug auf nichttarifäre
Hemmnisse werden fortgesetzt. Hinsichtlich einiger dieser Hemmnisse (die
u. a. ökologisch erzeugte Lebensmittel und die Großhandelslizenzierung für
alkoholische Getränke betreffen) hat Japan bereits die Verpflichtungen erfüllt,
die es in der Vorbereitungsphase für die Aufnahme von Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen (der „Vorstudie“) eingegangen ist; in Bezug auf einige
andere Hemmnisse wurden im Rahmen der Vorstudie und der Diskussionen über das
Freihandelsabkommen Teilfortschritte erzielt (z. B. im Hinblick auf
Arzneimittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Rindfleisch, Zertifizierung von Funk-
und Telekommunikationseinrichtungen, Zulassungsverfahren für Medizinprodukte).
Was zum Beispiel die Lebensmittelzusatzstoffe anbelangt, so wurden 38 der von
der EU beantragten 46 Substanzen bereits zugelassen, zwei weitere werden
voraussichtlich im Juni 2014 zugelassen und die verbleibenden sechs werden
derzeit einer Risikobewertung unterzogen. Fortschritte wurden auch in Bezug auf
den Marktzugang für Rindfleisch aus der EU erzielt; Japan erteilte drei
Mitgliedstaaten die Genehmigung, Fleisch von Tieren einzuführen, die im Alter
von höchstens 30 Monaten geschlachtet wurden; die Anträge mehrerer anderer
Mitgliedstaaten durchlaufen gerade das Zulassungsverfahren. 2.2 Fortbestehende Marktzugangshindernisse, die weitere Maßnahmen der EU
erfordern Mehrere der in den vorherigen drei Ausgaben des TIBR aufgeführten
Hemmnisse bestehen leider immer noch fort, was den Marktzugang von
Wirtschaftsteilnehmern aus der EU weiterhin erheblich beeinträchtigt.[9] Im Rahmen der
Marktzugangsstrategie wird die EU weitere Anstrengungen unternehmen, um
sicherzustellen, dass Fortschritte bezüglich dieser Themen erzielt werden. Dies
gilt insbesondere für die folgenden handelsbeschränkenden Maßnahmen: China Ø
Förderpolitik für „einheimische Innovation“ Ø
Auflagen bezüglich des heimischen Fertigungsanteils Ø
Hemmnisse im Bereich der Informationssicherheit,
einschließlich Überarbeitung der Regelungen zur kommerziell genutzten
Verschlüsselung Ø
Regelungen im Bereich Kosmetik Indien Ø
Zertifzierungsregelung der indischen
Normungsbehörde (BIS) für Reifen Ø
Gesundheitspolizeiliche und
pflanzenschutzrechtliche Fragen (z. B. Schweinefleisch, Erbgut von
Rindern, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse) Brasilien/Argentinien Ø
Argentinien: Auflagen bezüglich des heimischen
Fertigungsanteils Ø
Brasilien und Argentinien: Maßnahmen, die die
Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen zwischen Mercosur-Ländern behindern 2.3 Im Blickpunkt – Russland, ein Jahr nach seinem Beitritt zur WTO Obwohl Russland der WTO
im August 2012 beigetreten ist, kommt es seinen WTO-Verpflichtungen noch immer
nicht in vollem Umfang nach. Die EU ist weiterhin besorgt über eine Vielzahl
von Hemmnissen, die Wirtschaftsteilnehmern aus der EU nach wie vor den Zugang
zum russischen Markt erschweren. Bezüglich einer Liste
von mehr als 150 Erzeugnissen, darunter Fleisch, Kleidung, Kühlschränke,
Gebrauchtfahrzeuge, Karosserien, Papiererzeugnisse und Erzeugnisse, die unter
das Informationstechnologieabkommen (ITA) fallen, wendet Russland seine
gebundenen WTO-Zollsätze nicht korrekt an. Mehrere Positionen wurden zwar am 1. September
2013 korrigiert, doch bestehen noch immer etliche Probleme bei Erzeugnissen wie
Papier, Karosserien und Agrarerzeugnissen. Am 9. Juli 2013
strengte die EU ihr erstes WTO-Streitbeilegungsverfahren gegen Russland an, um
das Problem der für eingeführte Fahrzeuge geltenden Recyclingabgabe auf
Kraftfahrzeuge zu lösen. Am 15. Oktober 2013 verabschiedete die Duma eine
Gesetzesänderung, die inländische Fahrzeughersteller verpflichtet, dieselbe
Recyclingabgabe zu zahlen wie ausländische Hersteller. Dadurch wurden die in
der ursprünglichen Gesetzesvorlage enthaltenen diskriminierenden Elemente
beseitigt. Allerdings müssen die Umsetzung dieser Gesetzesvorlage und mögliche
Ausgleichsmaßnahmen für inländische Fahrzeughersteller in den nächsten Monaten
sehr sorgfältig überwacht werden. Hinsichtlich der
Zollkontingente für Holzausfuhren gemäß dem bilateralen Holzabkommen zwischen
der EU und Russland, das im Rahmen von Russlands WTO-Beitritt geschlossen
wurde, hat die Abschaffung der von Russland geführten diskriminierenden „Liste
von Exporteuren“ am 4. November 2013 gewisse Fortschritte bewirkt. Diese
Liste hatte die Zulassung von Unternehmen für die Ausfuhr von Holz im Rahmen
der Zollkontingente stark beschränkt. Im Bereich der
gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen führen
intransparente, diskrimierende und unverhältnismäßige Kontroll- und
Zulassungsverfahren, übermäßig strenge Auflagen in Bezug auf
Antibiotikarückstände, mikrobiologische Kriterien und Pestizidrückstände sowie
eine unzureichende Angleichung an das WTO-Übereinkommen über die Anwendung
gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen und andere
internationale Normen und Verfahren zu zahlreichen Schwierigkeiten. Die Ergebnisse
von Inspektionen oder Grenzkontrollen bei Agrarerzeugnissen und Pflanzen
stellen weiterhin ein tägliches Hindernis für den Handel dar. Mehrere
Mitgliedstaaten werden von Russland besonderen Maßnahmen unterworfen
(z. B. bei gekühltem Fleisch oder in Bezug auf die Aussetzung der
Ausfuhren bestimmter Gruppen von Erzeugern); andererseits werden bei
festgestellten Verstößen in einzelnen Mitgliedstaaten bestimmte Verbote EU-weit
verhängt. Diese Einfuhrbeschränkungen wirken sich negativ auch auf Groß- und
Einzelhandelsgeschäfte aus und behindern ein effizientes
Lieferkettenmanagement. Seit März 2012 bestehen Beschränkungen für die Einfuhr
von Rindern und anderen Wiederkäuern (aufgrund des Schmallenberg-Virus) sowie
auch für die Einfuhr von Schlachtschweinen. Im Rahmen der Zollunion
hat Russland Regelungsverfahren zur Angleichung seiner technischen Vorschriften
für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen an die
internationalen Normen und Praktiken angenommen. Die EU übermittelte den Partnern
der Zollunion eine Liste mit Harmonisierungswünschen. Bislang gibt es jedoch,
außer im Bereich der Pestizide, noch keine Hinweise darauf, dass die Umsetzung
erfolgt ist. Im Bereich der
technischen Handelshemmnisse (Technical Barriers to Trade – TBT) sind die
Wirtschaftsteilnehmer aus der EU weiterhin mit zahlreichen
branchenübergreifenden und branchenspezifischen Hemmnissen für den Handel in
Russland konfrontiert. Diese sind auf aufwändige technische Vorschriften,
intransparente Anwendung der Vorschriften und das Nebeneinanderbestehen
mehrerer sich teilweise überlappender und unverhältnismäßiger Verfahren für die
Zertifizierung, die Konformitätsbewertung und die Zulassung zurückzuführen,
Verfahren, die überdies noch immer weitgehend unvereinbar mit modernen
internationalen Vorschriften und Normen sind. Auf der Ebene der
Eurasischen Zollunion (Russland, Belarus, Kasachstan) werden derzeit technische
Vorschriften festgelegt. Diese technischen Vorschriften beruhen oftmals nicht
auf internationalen Normen und sehen übermäßig aufwändige Anforderungen an die
Zertifizierung, Notifizierung und Kennzeichnung vor. Neuere Beispiele sind die
technischen Vorschriften der Zollunion zur Sicherheit von Gebrauchsgütern und
von Gütern, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind (relevant unter anderem
für Textilwaren, Kleidung und Schuhe) sowie der Entwurf technischer
Vorschriften der Zollunion zur Sicherheit alkoholischer Erzeugnisse. Außerdem
hat die Russische Föderation seit dem Nachweis der Afrikanischen Schweinepest
(ASP) am 24. Januar 2014 bei Wildschweinen in der Nähe der belarussischen
Grenze die Ausfuhren von lebenden Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen aus
der gesamten EU de facto verboten. Diese Maßnahme erscheint unangemessen und
unbegründet. 3. Wichtige neue
Hindernisse, die 2013 aufgetreten sind Für EU-Ausfuhren von
Spirituosen und Wein entstand ein neues Marktzugangshindernis, als die
chinesischen Behörden im Februar 2013 beschlossen, solche Erzeugnisse auf ihren
Phthalatgehalt zu prüfen bzw. die Ergebnisse entsprechender Prüfungen zu
verlangen. Dabei geht es in erster Linie darum, sicherzustellen, dass diese
ausgeführten Erzeugnisse den EU-Vorschriften entsprechen und dass die
Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher in Europa wirksam geschützt werden.
Inzwischen haben die chinesischen Behörden die Anforderungen an die Prüfung der
einzelnen Sendungen verringert. Allerdings hat China seine Risikobewertung zur
Festlegung eines gesetzlichen Grenzwerts für den Phthalatgehalt in
Lebensmitteln noch nicht abgeschlossen. Im Juni 2013 leitete
China außerdem eine Antidumping- und eine Antisubventionsuntersuchung in Bezug
auf Weineinfuhren aus der EU ein. Die Kommission wird die laufende Untersuchung
genau verfolgen und alle Anstrengungen unternehmen, um die Einführung
ungerechtfertigter Antidumpingmaßnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen gegenüber
Weinen aus der EU zu verhindern. In Indien wurde der
Einfuhrzoll auf neue Kraftwagen der oberen Preisklasse von 75 % auf 100 %
und der auf neue Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 800 ccm von 60 %
auf 75 % angehoben. Zusammen mit der Anhebung der Einfuhrzölle auf weitere
Erzeugnisse scheinen diese Maßnahmen Ausdruck einer allgemeineren politischen
Strategie zu sein, die mit Indiens im Rahmen der G20 eingegangenen politischen
Verpflichtung, keine protektionistischen Maßnahmen einzuführen, nur schwer zu
in Einklang zu bringen ist. Indiens neue Auslegung
und Umsetzung der Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung führt außerdem
dazu, dass einer großen Zahl von Sendungen eingeführter Lebensmittel der
Marktzutritt verwehrt wird. Das angekündigte neue Verfahren bedeutet, dass die
Elemente der Kennzeichnung nicht mehr auf einem Aufkleber bereitgestellt werden
dürfen, sondern im Ursprungsland auf die Originalverpackung gedruckt werden
müssen; nur Indien-spezifische Angaben dürfen auf einem Etikett bereitgestellt
werden, das in Zolllagern auf die Verpackung aufgeklebt wird. Am 1. April 2013
führte die japanische Forstbehörde das so genannte Punkteprogramm für die
Holznutzung („Wood Use Points Program“ – „WUPP“) ein, das zu einer
Diskriminierung von eingeführtem Holz gegenüber heimischen Holzarten führt. Im
Rahmen dieser Initiative können die teilnehmenden Verbraucher, die ein neues
Haus erwerben, das einen Mindestanteil von 50,1 % an heimischen
Holzprodukten aufweist, bis zu 300 000 Holznutzungspunkte erhalten
(entsprechend einem Wert in Yen, der ungefähr EUR 2250 entspricht); diese
können beim Kauf besonderer lokaler Forst-, Agrar- oder Fischereierzeugnisse
eingelöst werden. Bislang wurden nur
japanische Holzarten für das Programm zugelassen, während alle für ausländische
Arten eingereichten Anträge, darunter von Schweden, Österreich und Rumänien,
abgelehnt wurden. Am 17. Oktober 2013 nahm die Forstbehörde neue
Leitlinien an, in denen die Zulassungskriterien für das Programm erläutert
werden. 4.
Schlussfolgerungen Der Bericht macht
erneut deutlich, dass auf den Märkten der strategischen Partner der EU nach wie
vor Zugangshindernisse unterschiedlicher Art bestehen. Mehrere positive
Entwicklungen der jüngeren Zeit deuten jedoch darauf hin, dass zunehmend
Fortschritte erzielt werden und dass die Marktzugangsstrategie der EU auf
zahlreichen Gebieten Erfolge zeitigt. Trotzdem entstehen fortlaufend neue
Hemmnisse. Die EU wird diese Märkte daher weiterhin genau beobachten, damit sie
mit einer erfolgreichen und zielgerichteten Strategie gegen solche Hemmnisse
vorgehen kann. Zusammen mit dem
ehrgeizigen bilateralen Verhandlungsprogramm der EU, in das alle strategischen
Partner der EU eingebunden sind, bleibt die Marktzugangsstrategie das
entscheidende Instrument, um sicherzustellen, dass vereinbarte bilaterale
Abkommen auch tatsächlich zu realen Handelsströmen führen. Die enge
Zusammenarbeit zwischen Kommission, EU-Delegationen, Mitgliedstaaten und
Unternehmen, in Brüssel wie auch in Drittländern, hat sich erneut als wirksam
erwiesen. Die partnerschaftliche Komponente der Marktzugangsstrategie sollte
weiter gestärkt werden. Um die
Anstrengungen zur Beseitigung von Handelshemmnissen in Drittländern zu
intensivieren, wird die Kommission auch weiterhin nicht zögern, alle
verfügbaren Instrumente im Rahmen der Marktzugangsstrategie zu nutzen; dazu
gehören die Handelsdiplomatie, bilaterale Treffen auf hochrangiger Ebene, die
Anrufung der Ausschüsse der WTO sowie gezielte Streitbeilegungsverfahren zur
Durchsetzung der Verpflichtungen Dritter. [1]
Brasilien/Argentinien. [2]
Siehe dazu: http://www.wto.org/english/news_e/news13_e/mc9_06dec13_e.htm
[3] http://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/countries/south-korea/
[4] http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/september/tradoc_151703.pdf
[5]
Worldwide System for Conformity Testing and Certification of Electrotechnical
Equipment and Components (IECEE) Certification Body (CB): [Zertifizierungsstellen
(CB) des weltweiten Systems für die Konformitätsprüfung elektrischer
Betriebsmittel nach Sicherheitsnormen (IECEE)]: http://www.iecee.org/ [6] International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) Mutual Recognition
Agreement (MRA) [Gegenseitige Anerkennungsvereinbarung (MRA) der
Internationalen Vereinigung von Akkreditierungsstellen für Laboratorien und
Inspektionsstellen (ILAC)]: https://www.ilac.org/ [7] http://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/cases_e/ds472_e.htm
[8] http://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/cases_e/ds445_e.htm
[9] Eine Erläuterung dieser Hemmnisse findet sich im TIBR 2013, siehe http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0103:FIN:DE:HTML