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Document 52014PC0145
Proposal for a COUNCIL DECISION repealing Decision 2010/371/EU of 7 June 2010 concerning the conclusion of consultations with the Republic of Madagascar under Article 96 of the ACP-EU Partnership Agreement
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/371/EU vom 7. Juni 2010 über die Einstellung des Konsultationsverfahrens mit der Republik Madagaskar nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/371/EU vom 7. Juni 2010 über die Einstellung des Konsultationsverfahrens mit der Republik Madagaskar nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
/* COM/2014/0145 final - 2014/0082 (NLE) */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/371/EU vom 7. Juni 2010 über die Einstellung des Konsultationsverfahrens mit der Republik Madagaskar nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens /* COM/2014/0145 final - 2014/0082 (NLE) */
BEGRÜNDUNG Am 7. Juni 2010
beschloss der Rat der Europäischen Union, die Konsultationen gemäß Artikel 96
des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in
Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der
Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet
in Cotonou am 23. Juni 2000[1]
und geändert durch das in Ouagadougou, Burkina Faso, am 22. Juni 2010[2] unterzeichnete
Abkommen, im Folgenden „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“, einzustellen und
geeignete Maßnahmen gegen Madagaskar zu treffen (Beschluss 2010/371/EU)[3]. Nach diesem Beschluss, der durch die
Beschlüsse 2011/324/EU[4]
und 2011/808/EU[5]
sowie zuletzt durch den Beschluss 2012/749/EU[6]
verlängert bzw. geändert wurde, bleiben die geeigneten Maßnahmen in Kraft, bis
der Rat festgestellt hat, dass „glaubwürdige Wahlen stattgefunden haben und
die verfassungsmäßige Ordnung in Madagaskar wiederhergestellt ist (...)“. Der Vorschlag zur Aufhebung des Beschlusses
des Rates gründet gemäß Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens[7] auf der Tatsache, dass
die Gründe für die Aufrechterhaltung der geeigneten Maßnahmen (von der
Übergangsbehörde nach der verfassungswidrigen Machtübernahme von 2009 ausgeübte
Befugnis) nicht mehr bestehen. Tatsächlich markieren die Abhaltung
glaubhafter Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 25. Oktober bzw.
20. Dezember 2013, die Verkündung der offiziellen Ergebnisse am
17. Januar bzw. 6. Februar 2014 und die Einsetzung der neu gewählten
Institutionen die Rückkehr Madagaskars zur verfassungsmäßigen Ordnung. Darüber
hinaus begrüßte die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton den
positiven Verlauf der Wahlen[8].
Somit sind alle
Voraussetzungen dafür erfüllt, dass die Verpflichtungen der EU gegenüber Madagaskar,
wie sie im Anhang des Beschlusses 2011/808/EU des Rates dargelegt sind,
eingehalten werden und der Rat den geltenden Beschluss aufheben kann. Mit
der Aufhebung der vorübergehenden Maßnahmen setzt die EU ein klares und starkes
politisches Zeichen gegenüber Madagaskar und allen internationalen Partnern,
insbesondere in Afrika, dass sie ihre Unterstützung in dieser neuen Phase, die
sich nach der Krise eröffnet und in der die Chance für eine Normalisierung der
Zusammenarbeit zwischen der EU und Madagaskar besteht, aufrechterhalten will. 2014/0082 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/371/EU vom
7. Juni 2010
über die Einstellung des Konsultationsverfahrens
mit der Republik Madagaskar
nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf das Partnerschaftsabkommen
zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum
und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000[9] und geändert durch das
am 22. Juni 2010[10]
in Ouagadougou, Burkina Faso, unterzeichnete Abkommen, im Folgenden
„AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“, insbesondere auf Artikel 96, gestützt auf das interne Abkommen zwischen den
im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur
Durchführung des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens[11] zu treffenden Maßnahmen
und die dabei anzuwendenden Verfahren, insbesondere auf Artikel 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, im Einvernehmen mit der Hohen Vertreterin der
Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Beschluss 2010/371/EU[12] vom 7. Juni 2010
über die Einstellung des Konsultationsverfahrens mit der Republik Madagaskar
nach Artikel 96 des AKP‑EU-Partnerschaftsabkommens wurde angenommen,
um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, nachdem die in Artikel 9 des AKP‑EU-Partnerschaftsabkommens
genannten wesentlichen Elemente verletzt worden waren. (2) Diese Maßnahmen wurden durch
den Beschluss 2011/324/EU[13]
vom 30. Mai 2011 bis zum 6. Dezember 2011 verlängert, durch den
Beschluss 2011/808/EU[14]
vom 5. Dezember 2011 geändert und bis zum 5. Dezember 2012 verlängert
und zuletzt durch den Beschluss 2012/749/EU[15]
vom 3. Dezember 2012 auf unbestimmte Zeit verlängert, „bis der Rat auf
der Grundlage eines Vorschlags der Kommission festgestellt hat, dass in
Madagaskar glaubwürdige Wahlen stattgefunden haben und die verfassungsmäßige
Ordnung dort wiederhergestellt ist (...)“. (3) Die Abhaltung der
Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 25. Oktober bzw.
20. Dezember 2013, die Verkündung der offiziellen Ergebnisse am
17. Januar bzw. 6. Februar 2014 und die Einsetzung der neu gewählten
Institutionen markieren die Rückkehr Madagaskars zur verfassungsmäßigen
Ordnung. Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton begrüßte am
7. Februar 2014 den positiven Verlauf der Wahlen[16]. (4) Da mit der Rückkehr zur
verfassungsmäßigen Ordnung durch die Abhaltung glaubhafter Präsidentschafts-
und Parlamentswahlen, die Verkündung der offiziellen Ergebnisse und die
Einsetzung der neu gewählten Institutionen die Voraussetzungen dafür erfüllt sind,
dass die im Anhang des Beschlusses 2011/808/EU genannten Verpflichtungen der EU
gegenüber Madagaskar eingehalten werden können (Aufhebung des Beschlusses nach
Artikel 96), sollte der derzeit geltende Beschluss aufgehoben werden – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss 2010/371/EU des Rates vom
7. Juni 2010 über die Einstellung des Konsultationsverfahrens mit der
Republik Madagaskar nach Artikel 96 des AKP‑EU-Partnerschaftsabkommens
wird aufgehoben. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme
in Kraft. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. [2] ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3. [3] ABl. L 169 vom 3.7.2010, S. 13. [4] ABl. L 146 vom 1.6.2011, S. 2. [5] ABl. L 324 vom 7.12.2011, S. 1. [6] ABl. L 333 vom 5.12.2012, S. 46. [7] Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe a Unterabsatz 4 des
Abkommens von Cotonou sieht vor, dass diese Maßnahmen aufgehoben werden,
„sobald die Gründe für ihr Ergreifen nicht mehr bestehen“. [8] Siehe Erklärung des Sprechers von Catherine Ashton vom
7. Februar 2014. [9] ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. [10] ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3. [11] ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 376. [12] ABl. L 169 vom 3.7.2010, S. 13. [13] ABl. L 146 vom 1.6.2011, S. 2. [14] ABl. L 324 vom 7.12.2011, S. 1. [15] ABl. L 333 vom 5.12.2012, S. 46. [16] Siehe Erklärung des Sprechers von Catherine Ashton vom
7. Februar 2014.