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Document 52013DC0912
REPORT FROM THE COMMISSION Finland Report prepared in accordance with Article 126(3) of the Treaty
BERICHT DER KOMMISSION Finnland Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags
BERICHT DER KOMMISSION Finnland Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags
/* COM/2013/0912 final */
BERICHT DER KOMMISSION Finnland Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags /* COM/2013/0912 final */
BERICHT DER KOMMISSION Finnland
Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags 1. RECHTLICHER
HINTERGRUND In Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) ist ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
(„Defizitverfahren“) vorgesehen. Dessen Einzelheiten regelt die zum
Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörende Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des
Rates „über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen
Defizit“[1].
Besondere Vorschriften für die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden
Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, sind in der
Verordnung (EU) Nr. 473/2013 festgelegt[2]. Nach Artikel 126 Absatz 2 AEUV prüft die
Kommission die Einhaltung der Haushaltsdisziplin anhand von zwei Kriterien,
nämlich daran, a) ob das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen
öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) den Referenzwert von
3 % überschreitet (es sei denn, dass entweder das Verhältnis erheblich und
laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts
erreicht hat oder der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend
überschritten wird und das Verhältnis in der Nähe des Referenzwerts bleibt),
und b) ob das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum BIP den Referenzwert
von 60 % überschreitet (es sei denn, das Verhältnis ist hinreichend
rückläufig und nähert sich rasch genug dem Referenzwert). Laut Artikel 126 Absatz 3 AEUV erstellt die
Kommission einen Bericht, falls ein Mitgliedstaat keines oder nur eines dieser
Kriterien erfüllt. Die Kommission kann ferner einen Bericht erstellen, wenn sie
ungeachtet der Erfüllung der Kriterien der Auffassung ist, es besteht die
Gefahr eines übermäßigen Defizits im Sinne des Artikels 126 Absatz 2
AEUV. In diesem Bericht wird auch „berücksichtigt, ob das öffentliche Defizit
die öffentlichen Ausgaben für Investitionen übertrifft; berücksichtigt werden
ferner alle sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der
mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats“. In diesem Bericht, der die erste Stufe des
Defizitverfahrens darstellt, wird analysiert, ob Finnland das im AEUV
vorgesehene Schuldenstandskriterium erfüllt, wobei den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen und allen sonstigen einschlägigen Faktoren gebührend Rechnung
getragen wird. Im Zuge der im Jahr 2011 am Stabilitäts- und
Wachstumspakt vorgenommenen Änderungen wurden die Anforderungen in Bezug auf
den Schuldenstand den Anforderungen in Bezug auf das Defizit gleichgestellt,
damit gewährleistet ist, dass die Schuldenquote in Ländern, in denen sie den
Referenzwert von 60 % überschreitet, unter diesen Wert zurückgeführt wird
(oder hinreichend rückläufig ist und sich diesem Wert nähert). In der Übersicht über die Haushaltsplanung, die der
Kommission am 15. Oktober 2013 vorgelegt wurde, wird das gesamtstaatliche
Defizit für das Jahr 2014 auf 1,9 % des BIP veranschlagt, während
sich die Bruttoschuldenquote Ende 2014 auf 60,7 % belaufen und damit
über dem Referenzwert von 60 % des BIP liegen soll. Der Herbstprognose 2013
der Kommissionsdienststellen zufolge wird die Schuldenquote 61,0 % des BIP
erreichen. Sowohl der nach der Prognose der Kommissionsdienststellen
als auch der nach der Übersicht über die Haushaltsplanung für das
Jahr 2014 erwartete Wert belegt, dass in Finnland allem Anschein nach die
Gefahr eines übermäßigen Defizits auf der Grundlage des
Schuldenstandskriteriums im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts besteht.
Daher hat die Kommission den folgenden Bericht erstellt, um in umfassender Weise
zu beurteilen, ob der Referenzwert überschritten wurde, und um festzustellen,
ob der Verstoß gegen das Schuldenstandskriterium die Einleitung eines
Defizitverfahrens erforderlich macht. In Abschnitt 2 werden das
Schuldenstandskriterium und die einschlägigen Faktoren, die die Entwicklung des
Schuldenstands beeinflussen, untersucht. In dem Bericht wird auch die am
5. November 2013 veröffentlichte Herbstprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen berücksichtigt. 2. Schuldenstandskriterium Die gesamtstaatliche Bruttoschuldenquote hat in den letzten
Jahren rasch zugenommen, und zwar von 48,7 % des BIP im Jahr 2010 auf
geschätzte 58,3 % im Jahr 2013. Nach der Herbstprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen dürfte die Schuldenquote im Jahr 2014 61,0 %
des BIP erreichen. In Finnlands Übersicht über die Haushaltsplanung wird für
das Jahr 2014 von einer Zunahme auf 60,7 % ausgegangen. Die Differenz
ist darauf zurückzuführen, dass die Kommission für das Jahr 2014 von einem
niedrigeren Primärsaldo und einer geringeren positiven Wirkung des
BIP-Wachstums ausgeht. Den Prognosen zufolge wird die Schuldenquote auch im
Jahr 2015 ansteigen, und zwar auf 62,5 % nach der Kommissionsprognose
bzw. auf 62,0 % gemäß der nationalen Prognose. Tabelle 1: Schuldendynamik 3. Einschlägige Faktoren Nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV wird im Bericht
der Kommission bei der Feststellung, ob der Verstoß gegen das Kriterium die
Einleitung eines Defizitverfahrens in Bezug auf den jeweiligen Mitgliedstaat
erforderlich macht, „berücksichtigt, ob das öffentliche Defizit die
öffentlichen Ausgaben für Investitionen übertrifft; berücksichtigt werden
ferner alle sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der
mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats“. Diese
Faktoren werden in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1467/97 des Rates weiter erläutert, dem zufolge „allen sonstigen
Faktoren [gebührende Aufmerksamkeit] geschenkt werden [sollte], die aus Sicht
des betreffenden Mitgliedstaats von Bedeutung sind, um die Überschreitung des
Referenzwerts qualitativ in umfassender Weise zu beurteilen,“ und die der
Mitgliedstaat der Kommission und dem Rat vorgelegt hat.
Daher werden in den folgenden Abschnitten 1) die
mittelfristige Wirtschaftsentwicklung, 2) die mittelfristige Haushaltsentwicklung
(einschließlich öffentlicher Investitionen), 3) die mittelfristige
Entwicklung der Schuldenstandsquote, ihre Dynamik und Tragfähigkeit;
4) sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind,
und 5) sonstige Faktoren, die aus Sicht der Kommission von Bedeutung sind,
bewertet. 3.1. Mittelfristige
Wirtschaftsentwicklung Konjunkturlage und Potenzialwachstum. Nachdem das finnische BIP im Jahr 2009 um 8,5 %
zurückgegangen war, erholte sich das Land in den Jahren 2010 und 2011 wieder in
zufriedenstellendem Tempo, geriet in den Jahren 2012 und 2013 aber wieder
in die Rezession. Die Krise hat das Potenzialwachstum Finnlands beeinträchtigt.
Im Jahr 2007, vor der Krise, wurde das Potenzialwachstum auf 2,3 %
geschätzt; im Jahr 2012 betrug dieser Wert nur noch 0,4 %. Die
Kapitalbildung ist das einzige Element, das weiterhin einen positiven Beitrag
zum Potenzialwachstum leistet. Den Prognosen zufolge wird sich das
Potenzialwachstum nur geringfügig verbessern, und zwar auf 0,6 % im Jahr
2015. Das reale BIP ist im Jahr 2012
zurückgegangen und wird Prognosen zufolge auch im Jahr 2013 rückläufig sein,
was eine große Produktionslücke zur Folge haben wird. Das Wachstum dürfte
Prognosen zufolge 2014-2015 über dem Potenzialwachstum liegen. Dies wird nicht
ausreichen, um die Produktionslücke zu schließen, aber sie dürfte sich von
-2,7 % des BIP-Potenzials im Jahr 2013 auf -1,6 % im
Jahr 2015 verringern. Tabelle
2: Makroökonomische und budgetäre Entwicklungen a Nach Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung
(EG) Nr. 1467/97 des Rates sollte bei der Anforderung des
Schuldenstandskriteriums auch der Einfluss der Konjunktur auf das Tempo des
Schuldenabbaus berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang scheinen die negativen
konjunkturellen Entwicklungen der letzten Jahre erhebliche Auswirkungen auf die
Schuldenquote gezeigt zu haben. Bei einer Konjunkturbereinigung für die letzten
drei Jahre würde die Schuldenquote im Jahr 2014 in der Tat unterhalb des
im AEUV festgesetzten Referenzwerts bleiben. Tabelle 3. Defizit und
Schuldenstand des Gesamtstaats (in % des BIP)[3] Jüngste Strukturreformen. Die Reformmaßnahmen, die Finnland im Zuge der Empfehlungen
durchgeführt hat, welche der Rat im Juli 2012 im Rahmen des Europäischen
Semesters abgegeben hatte, wurden als insgesamt positiv bewertet. Der Bewertung
zufolge hat Finnland die geplanten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
durchgeführt. So wurden umfassende Reformen der kommunalen Strukturen sowie der
Gesundheits- und Sozialdienstleistungen erarbeitet, die Jugendgarantie wurde
erweitert, die Vorruhestandsregelungen wurden eingeschränkt, die nationale
Wettbewerbsbehörde wurde reformiert und vorübergehend wurden steuerliche
Anreize geschaffen, um FuE und Investitionen zu begünstigen. Finnland arbeitet an einer Reform des
Körperschaftsteuersystems, in deren Rahmen ab 2014 eine Verringerung der
Körperschaftssteuer und eine Erhöhung der Besteuerung von Dividenden vorgesehen
sind. Ziel ist eine wachstumsfreundlichere Gestaltung des Steuersystems. Seit der Rat im Juli 2013 neue
Empfehlungen an Finnland gerichtet hatte, hat die Regierung ein umfassendes
Strukturreformprogramm erlassen, um die Wachstumsbedingungen zu verbessern und
die Tragfähigkeitslücke zu verringern. Die Regierung plant Maßnahmen, mit denen
Folgendes erreicht werden soll: Erzielung eines ausgeglichen Haushalts auf
kommunaler Ebene, Steigerung der Effizienz des öffentlichen Sektors,
Verlängerung des Erwerbslebens um zwei Jahre und Verbesserung von Wettbewerb
und Wettbewerbsfähigkeit. In Abhängigkeit von den noch zu beschließenden
Umsetzungsdetails könnten sich diese Maßnahmen mittels einer Steigerung des
Wachstums und einer Rückführung der Ausgaben mittelfristig deutlich positiv auf
die öffentlichen Finanzen auswirken. 3.2. Mittelfristige Entwicklung
der öffentlichen Haushalte Strukturelles Defizit und
Haushaltskonsolidierung. Im Zuge der Erholung von
2009-2010 verbesserte sich der strukturelle Haushaltssaldo Finnlands deutlich
und erreichte Ende 2011 einen Wert von -0,3 % des BIP. Mit dem
Konjunktureinbruch im Zeitraum 2012-2013 begann sich auch der strukturelle
Haushaltssaldo zu verschlechtern und sank auf -0,7 % im Jahr 2012.
Finnlands Gesamtdefizit lag in allen Jahren unter 3 % des BIP; dies dürfte
im Prognosezeitraum so bleiben. Finnland hatte ein mittelfristiges Ziel von
+ 0,5 % bis zum Jahr 2013, als eine Anpassung auf -0,5 %
vorgenommen wurde. Somit hat Finnland das mittelfristige Haushaltsziel im
Jahr 2012 nicht erreicht, rechnet aber nach der Übersicht über die
Haushaltsplanung damit, es im Jahr 2013 zu erreichen. Da für 2014 wieder mit Wachstum gerechnet
wird, geht Finnland in seiner Übersicht über die Haushaltsplanung davon aus,
den strukturellen Haushaltssaldo geringfügig verbessern zu können. Der
Herbstprognose 2013 der Kommissionsdienststellen zufolge wird sich der
strukturelle Haushaltssaldo weiter verschlechtern, wobei die Gefahr einer
erheblichen Abweichung vom mittelfristigen Ziel besteht. Nach Artikel 2 Absatz 1a der
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 gilt die Anforderung des Schuldenstandskriteriums
auch dann als erfüllt, wenn die Haushaltsvorausschätzungen der Kommission
darauf hindeuten, dass die geforderte Verringerung des Abstands zum
Referenzwert im Zeitraum von drei Jahren einschließlich der zwei Jahre
eintritt, die auf das letzte Jahr, für das die Daten verfügbar sind, folgen. Den Prognosen der Kommission sowie den Plänen
und Vorausschätzungen der Behörden zufolge zeigt der Schuldenstand einen
Aufwärtstrend, der im Prognosezeitraum anhalten dürfte. In der Annahme einer
unveränderten Politik zeigt der zukunftsorientierte Richtwert für den
Schuldenstand auf der Grundlage der aktuellen Prognosen sowohl der Kommission
als auch der Behörden, dass die Schuldenquote nicht hinreichend rückläufig sein
wird. 3.3. Mittelfristige Entwicklung
der Schuldenstandsquote Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen. Finnland dürfte kurzfristig nicht unter
finanziellen Druck geraten; mittelfristig besteht jedoch ein mittleres
Tragfähigkeitsrisiko, während langfristig aufgrund der Auswirkungen der Kosten
der Alterung der Bevölkerung auf den Haushalt ein hohes einschlägiges Risiko
besteht. Der Schwerpunkt sollte daher auf der weiteren Eindämmung der Zunahme
der alterungsbedingten Ausgaben liegen, so dass ein Beitrag zur mittel- und
langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen erreicht wird. Nach dem Referenzszenario aus dem Bericht 2012
über die Bevölkerungsalterung werden Finnlands Ausgaben für das öffentliche
Gesundheitswesen erheblich steigen, und zwar von 6,0 % des BIP auf
7,0 % des BIP im Jahr 2060. Zu den
zahlreichen vorgeschlagenen Maßnahmen zählt die Konsolidierung der bereits
begonnenen Reformanstrengungen, zum Beispiel durch Steigerung der Effizienz der
Krankenhäuser, durch Steigerung des Angebots von Betreuungsmaßnahmen für pflegebedürftige
Patienten im Anschluss an die Entlassung, um die unnötige Nutzung von
Akutversorgungseinrichtungen seitens dieser Patienten zu verringern, durch
Verbesserung der Organisation und Verwaltung der Gesundheitsversorgung oder
durch systematische Einführung bewährter medizinischer Verfahren. Bestandsanpassungen. Die
Bestandsanpassungen haben großen Einfluss auf die Entwicklung der
Schuldenentwicklung des finnischen Gesamtstaats. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass das im gesamtstaatlichen Sektor enthaltene
einkommensbezogene Rentensystem kapitalgedeckt ist und Überschüsse aufweist.
Der Überschuss lag im Jahr 2012 bei 2,5 % des BIP und wird von den
finnischen Behörden für die Jahre 2013 und 2014 auf 2,1 % geschätzt. Diese
Überschüsse verbessern zwar den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo, aber sie
bewirken keine Verringerung des gesamtstaatlichen Schuldenstands. In den
Bestandsanpassungen werden diese Mittel als Nettovermögensbildung ausgewiesen.
Daher wird für Finnland im Jahr 2014 ein gesamtstaatliches Nettovermögen
von 47,1 % des BIP prognostiziert[4].
Unter den OECD-Ländern zählt Finnland zu den Ländern mit dem höchsten
Nettovermögen. Gesamtbestand der staatlich garantierten Schulden. Die Garantien des finnischen Zentralstaats beliefen sich im
Jahr 2012 auf 17,1 % des BIP. Bei nur 0,5 % dieser Garantien
bestand eine Verbindung zum Finanzsektor. Daher sind die Risiken im
Zusammenhang mit Eventualverbindlichkeiten, Garantien, finanziellen
Rettungsmaßnahmen und Schuldenübernahmen begrenzt. 3.4. Sonstige Faktoren, die aus
Sicht des betreffenden Mitgliedstaats von Bedeutung sind Mit dem am 8. November 2013 eingegangenen
Schreiben Nr. VM/2494/04.00.05.01/2013 machte Finnland die folgenden zu
berücksichtigenden Faktoren geltend: die Rolle von Solidaritätsmaßnahmen bei
der Verschuldung, Abweichungen zwischen der Wachstumsprognose Finnlands und der
der Kommission und das im August 2013 vereinbarte strukturpolitische
Programm der Regierung. Die Auswirkungen der Solidaritätsmaßnahmen
werden in Unterabschnitt 3.5 behandelt. Gegenstand von
Unterabschnitt 3.1 sind die jüngsten Strukturreformen einschließlich des
strukturpolitischen Programms, während in Abschnitt 2 die Unterschiede
zwischen den Wachstumsprognosen erörtert werden. Auch bei der nationalen Prognose
für das Jahr 2014 liegt die Schuldenquote trotz positiverer
Wachstumsbedingungen über dem Referenzwert. Somit beruht die Feststellung der
geplanten Verletzung nicht ausschließlich auf der negativeren Wachstumsprognose
der Kommission. 3.5. Sonstige Faktoren, die aus
Sicht der Kommission von Bedeutung sind Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen. Unter den sonstigen Faktoren, die aus Sicht der Kommission von
Bedeutung sind, kommt den folgenden besondere Bedeutung zu: den finanziellen
Beiträgen zur Förderung der internationalen Solidarität und zur Verwirklichung
der politischen Ziele der Union, den Schulden infolge der bilateralen und
multilateralen Unterstützung zwischen Mitgliedstaaten im Rahmen der Wahrung der
Finanzstabilität und den Schulden im Zusammenhang mit Maßnahmen zur
Stabilisierung der Finanzen bei größeren finanziellen Störungen (Verordnung
(EG) Nr. 1467/97, Artikel 2 Absatz 3). Bei der Beurteilung der Einhaltung des
Schuldenstandskriteriums wurde dem finanziellen Beistand für Mitgliedstaaten
des Euro-Währungsgebiets, der eine Erhöhung des Schuldenstands bewirkt,
Rechnung getragen. Für Finnland belaufen sich die kumulierten Auswirkungen der
Beteiligung an den Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen im Zeitraum
2010-2012 auf 2,9 % des BIP (zum Ende des Jahres 2012). Der
Herbstprognose 2013 der Kommission zufolge wird der gesamtstaatliche
Bruttoschuldenstand im Jahr 2014 bei 58,1 % des BIP liegen, wenn die
Schulden im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen unberücksichtigt
bleiben). 4. Schlussfolgerungen Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand wird im
Jahr 2014 voraussichtlich 60,7 % des BIP erreichen und damit über dem
Referenzwert von 60 % des BIP liegen. Das Risiko eines Überschreitens des
Referenzwerts wird in der Herbstprognose 2013 der Kommission, in der von
einem Bruttoschuldenstand von 61,0 % des BIP ausgegangen wird, bestätigt.
Die Anwendung des Richtwerts für den Schuldenabbau zeigt, dass die
Schuldenquote bei der gegenwärtigen Politik nicht hinreichend rückläufig sein wird.
Die derzeitige Schuldenquote wurde jedoch durch die negative zyklische Position
in den letzten Jahren erheblich beeinflusst, und nach der Bereinigung der
Verbindlichkeiten um die konjunkturellen Faktoren bleibt die Schuldenquote
unter dem Referenzwert des AEUV. Zudem wurde der Schuldenstand durch die
bestimmten Mitgliedstaaten gewährte finanzielle Unterstützung zur Wahrung der
Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet und durch den Erwerb umfangreicher
finanzieller Vermögenswerte durch die Sozialversicherungen erhöht. Insgesamt führt die im Bericht enthaltene Analyse zu dem
Schluss, dass das Schuldenstandskriterium des AEUV erfüllt ist. [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Im Bericht wird
auch den „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts“
sowie den „Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und
Konvergenzprogramme“ Rechnung getragen, die am 3. September 2012 vom
Rat „Wirtschaft und Finanzen“ gebilligt wurden und unter folgender Webadresse
einzusehen sind:
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/legal_texts/index_en.htm. [2] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11:
Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten
über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger
Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet. [3] Der konjunkturbereinigte Schuldenstand berechnet sich
wie folgt:
Dabei steht Bt für den Schuldenstand, Yt für das BIP in jeweiligen Preisen,
ypot für das Potenzialwachstum, pt für den BIP-Preisdeflator, Ct für den
zyklischen Teil des Haushaltssaldos. Die zyklischen Komponenten und das
Potenzialwachstum werden auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Methoden
berechnet. [4] OECD-Wirtschaftsausblick Nr. 93 (Anhang,
Tabelle 33).