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Document 52013PC0911
Proposal for a COUNCIL OPINION on the Economic Partnership Programme of SLOVENIA
Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm von SLOWENIEN
Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm von SLOWENIEN
/* COM/2013/0911 final - 2013/0396 (NLE) */
Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm von SLOWENIEN /* COM/2013/0911 final - 2013/0396 (NLE) */
2013/0396 (NLE) Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm von
SLOWENIEN
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag
über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die
Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
21. Mai 2013[1] über
gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über
die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger
Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, insbesondere auf
Artikel 9 Absatz 4, auf Vorschlag der
Europäischen Kommission, in Erwägung
nachstehender Gründe: (1) Der
Stabilitäts- und Wachstumspakt ist auf die Gewährleistung von
Haushaltsdisziplin in der gesamten Union ausgerichtet und bildet den Rahmen für
die Vermeidung und Korrektur übermäßiger öffentlicher Defizite. Er beruht auf
dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der
Voraussetzungen für Preisstabilität und ein solides, nachhaltiges Wachstum, das
auf einem stabilen Finanzsystem fußt, was zur Verwirklichung der Ziele der
Union für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung beiträgt. (2) Die
Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und
Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung
der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet
enthält Bestimmungen, mit denen die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten im
Euro-Währungsgebiet verstärkt überwacht und sichergestellt werden soll, dass
die nationalen Haushaltspläne mit den wirtschaftspolitischen Leitlinien
vereinbar sind, die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des
Europäischen Semesters veröffentlicht wurden. Da rein haushaltspolitische
Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um eine dauerhafte Korrektur des
übermäßigen Defizits sicherzustellen, können zusätzliche politische Maßnahmen
und strukturelle Reformen erforderlich sein. (3) Die
Modalitäten für Wirtschaftspartnerschaftsprogramme, die von Mitgliedstaaten im
Euro-Währungsgebiet, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, vorgelegt
werden müssen, sind in Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013
festgelegt. Das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm, das einen Katalog von
Maßnahmen enthalten soll, die zu einer effektiven und dauerhaften Korrektur des
übermäßigen Defizits beitragen, sollte vor allem die wichtigsten
haushaltspolitischen Strukturreformen – insbesondere solche mit Bezug auf die
Steuern, die Renten- und Gesundheitssysteme sowie den haushaltspolitischen
Rahmen – aufführen, die für eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits
maßgeblich sind. (4) Am 2. Dezember
2009 erließ der Rat einen Beschluss nach Artikel 126 Absatz 6 des
Vertrags, wonach Slowenien Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen
Defizit wurde. Am 21. Juni 2013 verabschiedete der Rat eine überarbeitete
Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags im Rahmen eines
Defizitverfahrens, das vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 473/2013
eröffnet wurde. In diesem Zusammenhang wurde Slowenien ersucht, bis zum 1. Oktober
2013 ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorzulegen, in dem
haushaltspolitische Strukturreformen enthalten sind, die eine effektive und
dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits gewährleisten sollen. (5) Das
von Slowenien am 1. Oktober vorgelegte Wirtschaftspartnerschaftsprogramm
enthält Maßnahmen zur Verstärkung der Haushaltsstrategie für eine dauerhafte
Korrektur des übermäßigen Defizits (länderspezifische Empfehlung des Rates
Nr. 1), zur Unterstützung der langfristigen Tragfähigkeit des
Rentensystems und zur Eindämmung der alterungsbedingten Kosten
(länderspezifische Empfehlung 2), zur Reform des Arbeitsmarkts
(länderspezifische Empfehlung 3), zur systemweiten Überprüfung der
Qualität der Aktiva der Banken (länderspezifische Empfehlung 4), zur
Verbesserung des für Banken geltenden Rechtsrahmens und der
Aufsichtskapazitäten (länderspezifische Empfehlung 5), zur Reform
regulierter Berufe (länderspezifische Empfehlung 6), zur Verkürzung der
Dauer der Gerichtsverfahren (länderspezifische Empfehlung 7), zur Stärkung
der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen und zur Privatisierung
(länderspezifische Empfehlung 8) sowie zur Restrukturierung von
Unternehmen und zur Verbesserung des Geschäftsumfelds (länderspezifische
Empfehlung 9). (6) Die
von Slowenien geplanten haushaltspolitischen Strukturreformen betreffen
folgende Aspekte: (i) das Steuersystem und die Einhaltung von
Steuervorschriften, (ii) den haushaltspolitischen Rahmen, (iii) das
Rentensystem und (iv) die Langzeitpflege. Die aufgeführten Maßnahmen sind
teilweise adäquat und dürften zur effektiven und dauerhaften Korrektur des
übermäßigen Defizits beitragen. Gleichwohl sind auf einigen Gebieten weitere
Anstrengungen und eine beschleunigte Durchführung erforderlich. (7) Die
jüngsten strukturell einnahmenerhöhenden Maßnahmen, insbesondere höhere
Mehrwertsteuersätze und eine neue Steuer auf Immobilien, sollen erheblich (mit
rund 1,3 % des BIP) zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen
beitragen. Diese Maßnahmen werden nicht durch strukturelle Maßnahmen auf der
Ausgabenseite ergänzt, die ebenfalls wesentlich für die Erreichung eines
ausgeglichenen Haushalts bzw. eines Haushaltsüberschusses sind. Nach dem
derzeitigen Informationsstand ist es verfrüht, verschiedene
Verwaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Steuermoral zu bewerten; sollten sie
sich jedoch als wirksam erweisen, würden sie die Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen weiter stärken. (8) Die
Behörden bereiten eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften vor, mit der der
haushaltspolitische Rahmen im Sinne des Vertrags über Stabilität, Koordinierung
und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag) und der
rechtlichen Anforderungen der EU untermauert werden soll. Die beschlossene und
in die Verfassung aufgenommene Regel für einen ausgeglichenen/überschüssigen
Haushalt und die zur deren Umsetzung geplanten Rechtsakte, insbesondere das neue
Gesetz über die Haushaltsregeln und das geänderte Gesetz über die öffentlichen
Finanzen, sollten zur Verankerung der Haushaltsdisziplin in der nationalen
Gesetzgebung beitragen. (9) Die
monatlichen Daten über neu hinzugekommene Altersrentner deuten darauf hin, dass
infolge der Umsetzung der Rentenreform vom Dezember 2012 die Zahl dieser
neuen Rentenempfänger langsamer steigt. Gleichwohl wäre eine Beurteilung der
Umsetzung der zweiten länderspezifischen Empfehlung des Rates über die Stärkung
der langfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems verfrüht. Eine Arbeitsgruppe
mit Vertretern aus Wissenschaft und Verwaltung bewertet derzeit die
Auswirkungen der Reform. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe
will die Regierung Vorschläge für weitere Anpassungen des Rentensystems
vorlegen, damit dessen Tragfähigkeit über 2020 hinaus gewährleistet ist. (10) Um die
Steigerung der alterungsbedingten Kosten weiter zu bekämpfen, stimmte die
Regierung dem Entwurf eines Gesetzes über Langzeitpflege und persönliche
Betreuung zu, das ein neues versicherungsbasiertes System einführt. Die Annahme
des neuen Gesetzes ist für das erste Halbjahr 2014 vorgesehen. Die
Finanzierung des auf einer Pflichtversicherung fußenden Systems muss geklärt
werden; voraussichtlich wird es auf Pflichtbeiträgen der aktiven und
nichtaktiven Erwerbsbevölkerung basieren, und es sollte den Beitragssatz zur
Sozialversicherung insgesamt nicht erhöhen. (11) Im
Laufe der vergangenen Monate hat Slowenien die für die makroökonomische
Anpassung wesentlichen Strukturreformen außerhalb der Haushaltspolitik
beschleunigt. Entscheidende Fortschritte werden derzeit im Bankensektor
erzielt. Dennoch befinden sich die Schlüsselreformen zur Förderung der
Anpassung und des Wirtschaftswachstums noch in Vorbereitung und verzögern sich
erheblich; dies gilt vor allem für die außergerichtliche Restrukturierung von
Unternehmen und die Verabschiedung der Einstufung staatseigener Vermögenswerte. (12) Die
Umsetzung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors läuft weiter;
insbesondere werden eine umfassende Prüfung der Qualität von Vermögenswerten
und nahezu 70 % der Branche erfassende Stresstests durchgeführt, die vor
Ende 2013 abgeschlossen sein sollen. Auf diese Bewertung dürfte eine
umfassende Strategie zur Restrukturierung, Konsolidierung und Rekapitalisierung
des Bankensektors folgen, die auch Pläne zur Auflösung direkter und indirekter
Beteiligungen des öffentlichen Sektors an inländischen Banken einschließen
dürfte. Letzteres würde die Gefahr eines erneuten Auftretens von
Eventualverbindlichkeiten in den kommenden Jahren erheblich verringern. (13) Die
derzeit erörterte Reform des Gesetzes über die Slovenia Sovereign Holding
könnte – sofern sie gut konzipiert und umfassend durchgeführt wird,
einschließlich rascher Fortschritte bei der Privatisierung bestimmter
staatseigener Unternehmen – einerseits Einnahmen generieren und
Eventualverbindlichkeiten des Sektors Staat verringern und andererseits zu
einer besseren und effizienteren strategischen Verwaltung staatseigener
Vermögenswerte beitragen, insbesondere was die Attraktivität für ausländische
Anleger betrifft — NIMMT WIE FOLGT STELLUNG: Das der Kommission und
dem Rat am 1. Oktober 2013 vorgelegte Wirtschaftspartnerschaftsprogramm
Sloweniens enthält eine Reihe haushaltspolitischer Strukturreformen, die
teilweise geeignet sind, eine effektive und dauerhafte Korrektur des
übermäßigen Defizits zu unterstützen; es muss ordnungsgemäß und umfassend
durchgeführt werden, damit die erwarteten Ergebnisse erzielt werden.
Insbesondere deutet das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm auf gewisse
Fortschritte bei der Einhaltung der Verpflichtungen hin, die Slowenien mit
seinem Stabilitätsprogramm und seinem nationalen Reformprogramm hinsichtlich
der Steuerreform, der Stärkung der Einhaltung der Steuervorschriften und des
finanzpolitischen Steuerungsrahmens sowie der Sanierung des Bankensektors
eingegangen ist. Die Restrukturierung des Banken- und Unternehmenssektors und
die Konsolidierungsstrategie im Gefolge der Veröffentlichung der Prüfung der
Qualität von Vermögenswerten und der Stresstests für die Banken bilden
entscheidende Faktoren für den Vertrauensaufbau und das Interesse ausländischer
Anleger an slowenischen Vermögenswerten einschließlich Staatsanleihen. Die
Arbeiten an möglichen weiteren Anpassungen des Rentensystems haben erst vor
kurzem begonnen, und Informationen über konkret geplante Maßnahmen sowie den in
diesem Bereich vorgesehenen Zeitrahmen stehen nicht zur Verfügung. Generell
befinden sich fast sämtliche Reformen noch in Arbeit, weshalb ihre rasche
Verabschiedung und vollständige Umsetzung von höchster Bedeutung sind.
Slowenien wird daher ersucht, weitere und detailliertere Informationen über die
ins Auge gefassten Reformen im kommenden nationalen Reformprogramm und im neuen
Stabilitätsprogramm darzulegen, die die Kommission und der Rat im Zusammenhang
mit dem Europäischen Semester umfassend bewerten werden. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.