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Document 52013DC0366
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Luxembourg’s 2013 national reform programme and delivering a Council opinion on Luxembourg’s stability programme for 2012-2016
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012 bis 2016
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012 bis 2016
/* COM/2013/0366 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012 bis 2016 /* COM/2013/0366 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2013
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die
Jahre 2012 bis 2016
DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf
Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die
Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den
Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung
der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5
Absatz 2, auf Empfehlung
der Europäischen Kommission[2], unter
Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[3], unter
Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach
Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung
des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung
nachstehender Gründe: (1) Am
26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu,
eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue
Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu
bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen
notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2) Am
13. Juli 2010 nahm der Rat auf Grundlage der Vorschläge der Kommission
eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten
und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss
über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4], die zusammen die „integrierten
Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten
Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu
berücksichtigen. (3) Am
29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für
Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf
Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung
aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen
Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste
Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu
verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. (4) Am
6. Juli 2012 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm
Luxemburgs für 2012 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten
Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2011-2015 ab. (5) Am
28. November 2012 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[5] an, mit dem das Europäische Semester 2013
für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28. November
2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte den
Warnmechanismus-Bericht[6] an, worin Luxemburg nicht als einer der
Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung
durchgeführt werden sollte. (6) Am
14. März 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur
Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und
wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine
differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu
nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen,
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen
und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu
modernisieren. (7) Am
26. April 2013 übermittelte Luxemburg sein Stabilitätsprogramm 2013 für
den Zeitraum 2012 bis 2016 und sein nationales Reformprogramm 2013. Um
wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme
gleichzeitig bewertet. (8) Ausgehend
von der Bewertung des Stabilitätsprogramms 2013 gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass das den
Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario
für 2013 plausibel ist. Insbesondere das Programmszenario für 2013 deckt sich
weitgehend mit der Frühjahrsprognose 2013 der Kommission, für 2014 dagegen ist
es etwas optimistischer. Bei den mittelfristigen Defizitprojektionen wird von
einem leicht optimistischen Wachstumsszenario ausgegangen, das oberhalb des
potenziellen Wachstums ansetzt. Die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie
zielt darauf ab, das Defizit von 0,8 % des BIP im Jahr 2012 auf 0,6 %
des BIP im Jahr 2014 zu senken. Für die späteren Jahre des Programmzeitraums
wird allerdings mit einem Defizit von 1,3 % des BIP in den Jahren 2015 und
2016 gerechnet. Der Grund hierfür ist die Einführung der neuen MwSt-Regelungen
für elektronische Dienste, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten und eine
Anpassung Luxemburgs an die EU‑Bestimmungen gewährleisten. Entsprechend
diesen Regelungen werden MwSt‑Einnahmen aus dem elektronischen Handel von
dem Land, in dem der Dienstleister niedergelassen ist, in das Land, in dem der
Dienstleistungsempfänger seinen Wohnsitz hat, transferiert. Im Zuge der neuen
Regelungen werden die MwSt‑Einnahmen nach Schätzung der Behörden um 1,4 %
des BIP sinken. Die Regierung hat bereits angekündigt, dass der MwSt-Regelsatz
erhöht werden wird, um einen Teil des Einnahmeverlustes auszugleichen. Das
bisherige mittelfristige Haushaltsziel (Medium-Term Objective – MTO) eines
strukturellen Überschusses von 0,5 % des BIP wird im Stabilitätsprogramm 2013
bestätigt. Das MTO entspricht den Anforderungen des Stabilitäts- und
Wachstumspakts. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2013 der Kommission und dem
im Programm dargelegten (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo dürfte
Luxemburg im Jahr 2012 einen unter dem MTO liegenden strukturellen Überschuss
von 0,1 % des BIP verzeichnen und den Projektionen zufolge im Jahr 2013
sein MTO erfüllen. Allerdings wird sich Luxemburg den Projektionen zufolge ab 2014
wieder von seinem MTO entfernen, zunächst um 0,3 % des BIP und in den
Jahren 2015 und 2016 noch weiter. Die nationalen Behörden haben erneut
bestätigt, dass sie beabsichtigen, spätestens 2017 zum MTO zurückzufinden, um
so den Handlungsspielraum zu erweitern. Der öffentliche Bruttoschuldenstand
liegt mit 20,8 % des BIP im Jahr 2012 weit unter dem im Vertrag
vorgesehenen Referenzwert. (9) Luxemburg
ist es gelungen, die Defizitmarke von 3 % des BIP in den vergangenen
Jahren nicht zu überschreiten, und das Land hat so die Einleitung des
Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit vermieden. Zurückzuführen ist dies
eher auf sprudelnde Einnahmen als auf Zurückhaltung bei den Ausgaben. Es wird
davon ausgegangen, dass im Jahr 2012 die Wachstumsrate der öffentlichen
Ausgaben ohne Anrechnung diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen über dem
Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts gelegen hat. Die
Abweichung der Wachstumsrate der öffentlichen Ausgaben vom Ausgabenrichtwert
wird voraussichtlich 1,3 % des BIP erreichen und somit über dem in der
Verordnung (EG) Nr. 1466/97 festgelegten Schwellenwert von 0,5 % des
BIP liegen. Für eine Einordnung dieser Abweichung bedarf es allerdings einer
allgemeinen Bewertung, bei der weitere Faktoren zu berücksichtigen sind: (i) 2012
verschlechterte sich das Defizit in struktureller Hinsicht lediglich um 0,2 %
des BIP; (ii) die Wirtschaft Luxemburgs ist angesichts der geringen Größe des
Landes und ihres Offenheitsgrads sehr volatil; und (iii) gemäß der
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen dürfte Luxemburg sein MTO
bereits 2013 erreichen. Diese Elemente lassen insgesamt darauf schließen, dass
die Abweichung nichtstruktureller Art ist. Gleichwohl stellt die hohe
Volatilität der gesamtstaatlichen Einnahmen Luxemburgs, die bislang zu höheren
Einnahmen als erwartet geführt hat, ein Risiko hinsichtlich der Tragfähigkeit
der öffentlichen Finanzen dar. Um diesen Risiken besser zu begegnen, sollten
die Beschränkungen betreffend Verschuldung und Ausgaben gesetzlich festgelegt
werden. Des Weiteren sollte eine Überwachungsinstanz benannt werden, und es
sollten vorab Maßnahmen im Fall eines Verstoßes festgelegt werden. Das
Inkrafttreten des obengenannten MwSt-Pakets am 1. Januar 2015 und dessen
starke negative Auswirkungen auf die Steuererhebung verdeutlichen, wie wichtig
es für Luxemburg ist, einen mittelfristigen Haushaltsrahmen einzuführen.
Insofern wäre ein besonders vorsichtiger finanzpolitischer Kurs im Jahr 2014
erforderlich. (10) Derzeit
machen die Verbrauchssteuern weniger als ein Drittel der Steuereinnahmen aus;
bedingt ist dies zum Teil durch moderate Regel- und ermäßigte MwSt-Sätze.
Luxemburg nimmt die erste Stelle in der EU ein, was die Zahl der Kategorien von
Waren und Dienstleistungen betrifft, für die ermäßigte MwSt-Sätze gelten. Die
Präsenz eines großen von der MwSt befreiten Finanzsektors trägt ebenfalls zu
dem niedrigen Verhältnis MwSt/BIP bei. Insgesamt verfügt Luxemburg über Spielraum,
um die Einnahmen durch eine Ausweitung des MwSt-Regelsatzes zu erhöhen.
Außerdem ist das Körperschaftssteuersystem in Luxemburg durch eine deutliche
Begünstigung der Fremdfinanzierung gekennzeichnet, was dazu beiträgt, dass die
Verschuldung des Privatsektors im Verhältnis zum BIP hoch ist. (11) Die
im Dezember 2012 verabschiedete Renten- bzw. Pensionsreform Luxemburgs kann nur
als erster Schritt in die richtige Richtung angesehen werden. Zur Schließung
der Haushaltslücke müsste Luxemburg, selbst wenn den meisten Aspekten dieser
Reform Rechnung getragen wird, langfristig ausgerichtete Maßnahmen zur
Förderung der Tragfähigkeit umsetzen, die einer dauerhaften Verbesserung von 8,6 Prozentpunkten
des BIP im Primärsaldo entsprächen. Luxemburg muss daher bei seiner
Renten-/Pensionsreform weitere Maßnahmen ergreifen. Durch die Einführung einer
Deckelung der Renten-/Pensionsanpassungen auf der Grundlage der
Reallohnsteigerungen würden die Altersversorgungsrücklagen erhöht, und die
Verknüpfung des gesetzlichen Pensions- bzw. Rentenalters mit der
Lebenserwartung würde dazu beitragen, die langfristige Tragfähigkeit des
Altersversorgungssystems zu gewährleisten. Außerdem sollten die Möglichkeiten
für die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen eingeschränkt und Anreize
für ein längeres über das Mindestrentenalter hinausgehendes Verbleiben im
Berufsleben geschaffen werden. Des Weiteren werden den Projektionen zufolge die
Auswirkungen der Langzeitpflegeausgaben auf die langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen mit 2,1 Prozentpunkten bei der Tragfähigkeitslücke
Luxemburgs zu Buche schlagen. Im Vergleich zum EU-Durchschnitt ist der
erwartete Anstieg der Zahl älterer Personen und Pflegebedürftiger in Luxemburg
hoch. (12) Luxemburgs
Produktivität ist derzeit recht hoch. Gleichwohl wird der Spielraum für
Produktivitätszuwächse kleiner. Daher sollte der Anstieg der Lohnstückkosten
begrenzt werden, indem eine bessere Korrelation zwischen Löhnen/Gehältern und
Produktivität gewährleistet wird. Luxemburg hat Maßnahmen zur Abschwächung des
Lohnzuwachses ergriffen und das Indexierungssystem für den Zeitraum 2012-2014
moduliert. Allerdings ist diese Reform zeitlich befristet und garantiert nicht,
dass die Löhne und Gehälter im Laufe der Zeit die Entwicklung der Produktivität
nachvollziehen. Nicht in allen Wirtschaftszweigen ist dieselbe Produktivität zu
verzeichnen: im Finanzsektor ist sie nahezu doppelt so hoch wie in den anderen
Wirtschaftsbereichen. Die Wettbewerbsfähigkeit Luxemburgs ist ab 2015 ernsthaft
gefährdet, wenn das System der automatischen Indexierung wieder in
herkömmlicher Weise greift. Damit eine weitere Beeinträchtigung der
Wettbewerbsfähigkeit in Zukunft vermieden wird, sollten daher weitere Maßnahmen
für eine längerfristige Reform des Systems für die Lohn- und Gehaltsbildung
ergriffen werden. (13) Luxemburgs
Wirtschaft ist stark von seinem Finanzsektor abhängig, auf den etwa 30 %
der gesamten Wertschöpfung und 25 % der Steuereinnahmen entfallen. Zur
Wahrung der künftigen Wettbewerbsfähigkeit des Landes müssten alternative
„Kompetenznischen“ entwickelt werden. Das Forschungs- und Innovationssystem
Luxemburgs ist allerdings nach wie vor äußerst schwach und das Land wird mit
dem derzeitigen Kurs seine für 2020 festgelegte Zielvorgabe für die
FuE-Intensität nicht erreichen. Die Leistung Luxemburgs bei den Indikatoren für
die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Firmen
liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt, was die mangelnden Verbindungen
zwischen der FuE im Privatsektor und dem öffentlichen Forschungssystem
widerspiegelt. Luxemburg sollte dem rückläufigen Trend bei seiner
FuE-Intensität begegnen, insbesondere durch einen Beitrag zur Steigerung der
FuE-Intensität der Unternehmen. Die Entwicklung einer gezielteren Strategie der
intelligenten Spezialisierung könnte eine zentrale Rolle bei der Maximierung
der wirtschaftlichen Auswirkungen der öffentlichen Forschungsfinanzierung
spielen, vor allem durch Gewährleistung einer Hebelwirkung bei privaten
Investitionen. Ein solcher gezielter Ansatz sollte durch umfassende
bereichsübergreifende Maßnahmen ergänzt werden, die auf Entwicklung und
Wachstum innovativer Firmen abstellen. (14) Die
Jugendarbeitslosigkeit ist mit einer Quote von 18 % nach wie vor hoch und
hängt stark vom Bildungsstand ab. Junge Gebietsansässige stehen auf dem
Arbeitsmarkt in starkem Wettbewerb zu Nichtgebietsansässigen, die häufig besser
qualifiziert sind. Luxemburg hat gezeigt, dass es die Jugendarbeitslosigkeit
entschlossen bekämpft, jedoch bedarf es weiterer Anstrengungen. Im Sinne der
Optimierung sollten die ergriffenen Maßnahmen in eine umfassende
Reformstrategie eingebunden werden, die auch verstärkte Aktivierungsmaßnahmen
zur Verhinderung der Abhängigkeit von Sozialleistungen umfasst. Bei der Prüfung
der Grundkompetenzen junger Menschen im Rahmen von PISA verzeichnet Luxemburg
relativ schwache Leistungen. Weitere Maßnahmen sind erforderlich, um dem seit 2006
festzustellenden negativen Trend in den Fächern Lesen, Mathematik und
Naturwissenschaften entgegenzuwirken. Weitere Anstrengungen sollten unternommen
werden, um die Bildungsressourcen für Schulen mit benachteiligten Schülern zu
verbessern und gezielt einzusetzen und um die Ressourcen für die sprachliche
Unterstützung und für Förderklassen aufzustocken. Die besonderen Probleme, mit
denen Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert
sind, sollten näher untersucht und mit gezielten Maßnahmen, auch in Bezug auf
die Sprachkompetenz, angegangen werden. In diesem Zusammenhang sollte der
beruflichen Aus- und Weiterbildung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Weitere Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die frühkindliche Bildung zu
verbessern und die Schulabbrecherquote zu verringern, insbesondere bei der
zugewanderten Bevölkerung. Die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitskräfte
sollte u. a. durch Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenzen gesteigert
werden. (15) Luxemburg
hat sich verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen in den Wirtschaftszweigen,
die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, bis 2020 um 20 % (im
Vergleich zu 2005) zu verringern; es wird jedoch davon ausgegangen, dass das
Land seine Zielvorgabe um 27 Prozentpunkte verfehlt. Der Verkehrssektor
zeichnete im Jahr 2010 für 64 % der nicht unter das Emissionshandelssystem
fallenden Emissionen verantwortlich und stellt eine zentrale Herausforderung
für Luxemburg dar. Mit den derzeit bestehenden Maßnahmen könnte lediglich etwa
ein Drittel der Reduktion von Treibhausgasemissionen erreicht werden, die für
das Erreichen der Zielvorgabe erforderlich ist. Folglich müssen die Maßnahmen
erheblich verstärkt werden, vor allem indem die Kraftstoffbesteuerung erhöht
wird, damit die Steuersatzdifferenz zu den Nachbarländern geringer wird. Die
Reform der Kfz-Steuer sollte ebenfalls beschleunigt werden. Luxemburg sollte
die Durchführung von Projekten fortsetzen, die die Nutzung der öffentlichen
Verkehrsmittel fördern. Es sollte eine Straßennutzungsgebühr eingeführt werden,
um den Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu unterstützen. Gefördert
werden sollten bessere Verbindungen des öffentlichen Personenverkehrs mit den
benachbarten Regionen. (16) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die
Wirtschaftspolitik Luxemburgs umfassend analysiert. Sie hat das
Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie
nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Luxemburg berücksichtigt, sondern auch deren
Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und ‑Leitlinien, angesichts der
Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen
Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wider. (17) Vor
dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Luxemburgs
geprüft; seine Stellungnahme[7] hierzu spiegelt sich insbesondere in der
nachstehenden Empfehlung 1 wider. (18) Im
Kontext des Europäischen Semesters hat die Kommission auch eine Analyse der
Wirtschaftspolitik des gesamten Euro-Währungsgebiets durchgeführt. Auf dieser
Grundlage hat der Rat spezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten
gerichtet, deren Währung der Euro ist. Luxemburg sollte ebenfalls für eine
vollständige und fristgerechte Umsetzung dieser Empfehlungen sorgen — EMPFIEHLT,
dass Luxemburg im Zeitraum 2013 bis 2014 1. eine
solide Haushaltsposition hält und das mittelfristige Haushaltsziel
weiterverfolgt, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu
gewährleisten, insbesondere indem den implizit mit der Bevölkerungsalterung
verbundenen Verbindlichkeiten Rechnung getragen wird;
die Haushaltsführung stärkt, indem ein mittelfristiger Haushaltsrahmen
angenommen wird, der sich auf den Gesamtstaat erstreckt und mehrjährige
Ausgabenobergrenzen vorsieht, und indem eine unabhängige Überwachung der
Haushaltsregeln eingeführt wird; 2. Maßnahmen
ergreift, um der Tendenz zur Bevorzugung von Fremdfinanzierung in der
Unternehmensbesteuerung zu begegnen und die Anwendung des MwSt‑Regelsatzes
zu erweitern; 3. die
altersbezogenen Ausgaben senkt und die Langzeitpflege kostenwirksamer
gestaltet, insbesondere indem der Schwerpunkt stärker auf Prävention, Rehabilitation
und eigenständige Lebensführung gelegt wird, die vor kurzem angenommene Renten-
und Pensionsreform verstärkt wird, zusätzliche Maßnahmen zur Einschränkung des
vorzeitigen Ruhestands ergriffen werden und das effektive Renteneintrittsalter
erhöht wird, u. a. durch Verknüpfung des gesetzlichen Pensions- bzw.
Rentenalters mit der Lebenserwartung; 4. über
den derzeit geltenden Lohnstopp hinaus in Abstimmung mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der
nationalen Gepflogenheiten weitere strukturelle Maßnahmen ergreift, um die
Lohnfindung einschließlich der Lohnindexierung zu reformieren, die Anpassung an
die Produktivität, die Entwicklungen auf Branchenebene und die
Arbeitsmarktbedingungen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern; die Anstrengungen zur Diversifizierung der
Wirtschaftsstruktur verstärkt und private Forschungsinvestitionen fördert,
insbesondere durch Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher
Forschung und Unternehmen; 5. die Anstrengungen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit
verstärkt, indem die Ausgestaltung und die Überwachung aktiver
Arbeitsmarktmaßnahmen verbessert werden; die
allgemeine und berufliche Bildung vor allem von Menschen mit
Migrationshintergrund fördert, damit die Qualifikationen junger Menschen besser
auf die Arbeitsmarktbedürfnisse abgestimmt sind; entschlossen
handelt, um die Erwerbsquote älterer Arbeitskräfte zu erhöhen, u. a. durch
Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit durch lebenslanges Lernen; 6. stärkere Anstrengungen unternimmt, um die
Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen außerhalb des
Emissionshandelssystems zu erreichen, insbesondere durch eine höhere
Besteuerung von im Verkehrssektor genutzten Energieerzeugnissen. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] COM(2013) 366 final. [3] P7_TA(2013)0052 und P7_TA(2013)0053. [4] Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2013. [5] COM(2012) 750 final. [6] COM(2012) 751 final. [7] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung
(EG) Nr. 1466/97 des Rates.