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Document 52013DC0353
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on the Czech Republic’s 2013 national reform programme and delivering a Council opinion on the Czech Republic’s convergence programme for 2012-2016
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik für 2013 und Stellungnahme zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2012-2016
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik für 2013 und Stellungnahme zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2012-2016
/* COM/2013/0353 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik für 2013 und Stellungnahme zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2012-2016 /* COM/2013/0353 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der
Tschechischen Republik für 2013
und Stellungnahme zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2012‑2016 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[3], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 nahm
der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue
Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren
Schwerpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen
ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags eine Empfehlung zu den
Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis
2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische
Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4],
die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden
aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3) Am 29. Juni 2012 haben die
Staats- und Regierungschefs einen Pakt für Wachstum und Beschäftigung
beschlossen, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der
Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller
verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie haben Maßnahmen
beschlossen, die auf Ebene der Mitgliedstaaten zu unternehmen sind und
insbesondere die volle Entschlossenheit zur Verwirklichung der Ziele der
Europa-2020-Strategie und zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zum
Ausdruck bringen. (4) Am 6. Juli 2012 nahm der Rat
eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik für
2012 an und nahm Stellung zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der
Tschechischen Republik für 2011-2015. (5) Am 28. November 2012 nahm die
Kommission den Jahreswachstumsbericht[5]
an, mit dem das Europäische Semester 2013 der wirtschaftspolitischen
Koordinierung eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28. November 2012 nahm die
Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den
Warnmechanismus-Bericht[6]
an, worin die Tschechische Republik nicht als einer der Mitgliedstaaten
aufgeführt ist, für die eine eingehende Prüfung angestellt werden sollte. (6) Am 14. März 2013 erklärte der
Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die Haushaltskonsolidierung
und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten. Er verwies auf die
Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die
Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie
die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (7) Am 26. April 2013
übermittelte die Tschechische Republik ihr Konvergenzprogramm 2013 für den
Zeitraum 2013-2016 und am 17. April 2013 ihr nationales Reformprogramm 2013. Um
Überschneidungen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig
bewertet. (8) Ausgehend von der Bewertung
des Konvergenzprogramms 2013 gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der
Auffassung, dass die Tschechische Republik aufgrund beträchtlicher
Konsolidierungsanstrengungen das Gesamtdefizit zwischen 2009 und 2012 um 1,4 %
des BIP gesenkt hat und den derzeitigen Erwartungen zufolge auf dem richtigen
Weg ist, das übermäßige Defizit zu korrigieren. Das den Haushaltsprojektionen
des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist plausibel. Nach
dem Konvergenzprogramm wird das reale BIP-Wachstum im Jahr 2013 0 % und im Jahr
2014 1,2 % erreichen – der Frühjahrsprognose 2013 der Kommission zufolge
werden diese Werte 2013 bei -0,4 % und 2014 bei 1,6 % liegen. Die im
Programm dargelegte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das gesamtstaatliche
Defizit unter dem Referenzwert von 3 % des BIP zu halten. Das
gesamtstaatliche Defizitziel von 2,9 % für 2013 steht im Einklang mit der
im Dezember 2009 in der Empfehlung des Rates festgelegten Frist zur
Korrektur des übermäßigen Defizits. Der Frühjahrsprognose der Kommission
zufolge wird das Defizit im Jahr 2013 bei 2,9 % und 2014 bei 3% des BIP
liegen. Es besteht die Gefahr, dass das Haushaltsergebnis 2013 aufgrund
zusätzlicher Korrekturen bei den Rückzahlungen von EU-Mitteln schlechter als
erwartet ausfällt. Andererseits könnten einmalige Einnahmen im Zusammenhang mit
der geplanten Versteigerung neuer Telekommunikationsfrequenzbänder zu einem
Haushaltsergebnis 2013 führen, das besser ist als erwartet. In dem
Konvergenzprogramm wird das vorherige mittelfristige Ziel eines Defizits in
Höhe von 1 % des BIP beibehalten, das die Anforderungen des Stabilitäts- und
Wachstumspakts widerspiegelt. Das (neu berechnete) strukturelle
Haushaltsdefizit dürfte 2014 um 0,3 %, 2015 um 0,2 % und 2016 um 0,5 %
des BIP steigen. Daher sieht das Programm keine Anpassung zur Annäherung an das
mittelfristige Haushaltsziels vor, was mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt
nicht in Einklang steht. Die Wachstumsrate der öffentlichen Ausgaben entspricht
2014 dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts, weicht 2015
jedoch um 0,3 % und 2016 um 0,5 % des BIP ab. Dem Konvergenzprogramm
zufolge wird die Schuldenquote im Programmzeitraum voraussichtlich weiter
ansteigen, wenn auch langsamer, und 2016 51,9 % des BIP erreichen. (9) Eine rasche und dauerhafte
Erholung wird in der Tschechischen Republik durch wiederholte Einschnitte bei
öffentlichen Investitionsausgaben behindert. Die Beibehaltung
wachstumsfördernder Ausgaben mit starkem Multiplikatoreffekt, einschließlich
für aus EU-Mitteln kofinanzierte Projekte, würde nicht nur die Erholung
fördern, sondern auch zur Bewältigung der langfristigen Herausforderungen
beitragen. Wesentliche Wachstumseffekte könnten durch Ausrichtung der Ausgaben
auf Maßnahmen zur Steigerung von Beschäftigung, Forschung und Innovation,
Bildung, Kinderbetreuungseinrichtungen und Infrastrukturprojekten entstehen.
Gleichzeitig ist es von entscheidender Bedeutung, die Rechtmäßigkeit,
Ordnungsmäßigkeit und Effizienz dieser Ausgaben sicherzustellen. (10) Bei der Steuerreform wurden
2012 begrenzte Fortschritte gemacht. Während die Grunderwerbsteuer erhöht
wurde, wurden keine Schritte unternommen, die sehr niedrigen periodischen
Vermögensabgaben anzuheben. Pläne zur Einführung einer CO2-Steuer und zur
Abschaffung von Ausnahmen für Verbrauchssteuern auf Erdgas zum Heizen wurden
fallengelassen. Die implizite Steuerbelastung für Energie liegt unter dem
EU-Durchschnitt und die Kraftfahrzeugsteuern sind weiterhin sehr niedrig. Strukturelle
Herausforderungen bestehen auch weiterhin bei der Besteuerung von Arbeit,
insbesondere in Bezug auf Geringverdiener und Teilzeitarbeitnehmer. Es wurden
nur geringfügige Schritte unternommen, die Unterschiede bei der steuerlichen
Behandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen abzubauen. Weitere
Verbesserungen in der Tschechischen Republik sind bei der Effizienz der
Steuerverwaltung möglich. In Bezug auf Einkommensteuer und Körperschaftssteuer
plant die Regierung, 2015 eine einheitliche Anlaufstelle einzurichten, die die
Steuerverwaltung wirksam vereinfachen und die Komplexität des aktuellen Systems
verringern könnte. Ein Nachteil der Reform ist, dass die Bemessungsgrundlagen
für die Einkommenssteuer sowie für Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge
nicht harmonisiert werden und damit ein großer Teil der potenziellen Vorteile
der Reform unausgeschöpft bleibt. (11) Die Tschechische Republik hat
eine Tragfähigkeitslücke von 5,0 % des BIP, die über dem EU-Durchschnitt
liegt. Diese Lücke spiegelt größtenteils die projizierten langfristigen alterungsbedingten
Kosten wider, die auf dem erwarteten Anstieg der Rentenausgaben und der
Ausgaben für Gesundheitswesen und Langzeitpflege basieren. Eine bedeutende
Ursache für den untragbaren Anstieg der Rentenausgaben ist die langsame
Anhebung des Renteneintrittsalters, insbesondere für Männer. Würde das
Renteneintrittsalter im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage schneller
angehoben und für eine Verknüpfung mit der Lebenserwartung gesorgt, würde die
Tragfähigkeit des Systems erheblich gestärkt. Darüber hinaus würde eine auf
Preisen beruhende und langfristig durchgeführte Indexierungsformel, zu
beträchtlichen Einsparungen führen und gleichzeitig die Kaufkraft von Rentnern
erhalten. (12) Entgegen der
länderspezifischen Empfehlung von 2012 führte die Regierung 2013 eine
Vorruhestandsregelung ein, nach der es möglich ist, bis zu fünf Jahre vor
Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters vorzeitig in Rente zu gehen.
Die Vorruhestandsrenten werden aus der (dritten) Rentensäule gezahlt. Diese
Säule wird jedoch zu wesentlichen Teilen durch direkte Zuzahlungen und die
steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge staatlich gestützt. Ungeachtet dessen,
ob die Förderkriterien für einen Zugang zu dem System nur von einer begrenzten
Personenzahl tatsächlich erfüllt werden – wie es die Regierung erwartet –
ermöglicht es die Maßnahme Begünstigten, den vorher erhaltenen öffentlichen
Zuschuss für einen Zweck zu nutzen, der im Widerspruch zur Politik zur
Förderung eines längeren Erwerbslebens steht. (13) Der erwartete Anstieg der
Ausgaben im Gesundheitswesen und der Pflegeversicherung stellt ebenfalls einen
wesentlichen Beitrag zu den alterungsbedingten Kosten und der großen
Tragfähigkeitslücke dar. Ziel der Reformen war ein effizienteres
Gesundheitswesen durch Kosteneindämmung, und in den letzten Jahren wurden in
der Tschechischen Republik marktorientiertere Lösungen umgesetzt. Probleme gibt
es jedoch weiterhin. Im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten ist das
tschechische Gesundheitswesen tendenziell zu stark auf stationäre Behandlungen
ausgerichtet, wodurch Ineffizienzen entstehen. Es gibt Verbesserungsspielraum
bei der Erbringung von klinisch angemessenen und kostenwirksamen
Pflegeleistungen, z. B. durch Krankenhauseinweisung am Tag der Operation
und Verkürzung übermäßig langer Krankenhausaufenthalte bei Akutbehandlungen. (14) Jüngste OECD-Prognosen zeigen,
dass eine vollständige Konvergenz der Beschäftigungsraten von Frauen und
Männern den projizierten Rückgang der erwerbstätigen Bevölkerung aufhalten und
das Pro-Kopf-BIP bis 2030 um bis zu 16,5 % erhöhen würde. Die Regierung
hat am 22. Mai 2013 einen Gesetzesentwurf zur Einführung von privaten
„Kindergruppen“ unter der Leitung ausgebildeter Kinderbetreuerinnen sowie
Steuersubventionen für Erbringer von Betreuungsdiensten und teilnehmende
Familien vorgeschlagen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch nur
eine teilweise Lösung des Problems. Trotz eines andauernden Mangels an
Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, gibt
es keine Pläne, die Haushaltsstützung für öffentliche
Kinderbetreuungseinrichtungen für Vorschulkinder zu erhöhen. Auch die
Beschäftigungsfähigkeit und Erwerbsbeteiligung benachteiligter Menschen stellt
weiterhin ein Problem dar: Die Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen
Arbeitsverwaltungen könnte verbessert werden. (15) In den länderspezifischen
Empfehlungen von 2012 zur öffentlichen Verwaltung wird speziell die
Notwendigkeit genannt, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und
die Korruptionsbekämpfung zu verstärken. Allerdings wurden nur begrenzte
Fortschritte gemacht, die vorrangigen Rechtsakte im Rahmen der tschechischen
Antikorruptionsstrategie für 2011-2012 anzunehmen. Im Anschluss an eine
neue von der Regierung im Januar 2013 verabschiedete Antikorruptionsstrategie
für 2013-2014 müssen ausstehende vorrangige Rechtsakte wie das Beamtengesetz
dringend angenommen werden. Die neuen Rechtsvorschriften müssen
politische Beamte von nichtpolitischen Mitarbeitern in angemessener Weise
trennen, Unabhängigkeit und Stabilität von Beamten gewährleisten und ein
funktionierendes Karrieresystem schaffen, um die hohe Personalfluktuation zu
verringern. Ein Gesetz zur Regulierung anonymer Aktien wird derzeit im
Parlament diskutiert. Die Tschechische Republik hat beträchtliche
Fortschritte bei der Umsetzung des im April 2012 in Kraft getretenen Gesetzes
über das öffentliche Beschaffungswesen gemacht. Allerdings haben lokale
Behörden von Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes berichtet. Was die
Nutzung von EU-Mitteln angeht, wurden die meisten im Aktionsplan enthaltenen
Maßnahmen zur Stärkung des Verwaltungs- und Kontrollsystems bis Ende 2012
durchgeführt. Allerdings müssen die tschechischen Behörden eine
kontinuierliche Überwachung des Aktionsplans sicherstellen. (16) Im Bereich der Pflichtschule
erzielen tschechische Schüler in internationalen Vergleichen weitestgehend
durchschnittliche Ergebnisse. In Mathematik und Naturwissenschaften hat sich
das Bildungsniveau im Laufe der Zeit rasch verschlechtert. Die tschechischen
Behörden haben mit einer Reihe von Maßnahmen reagiert, die zur Entwicklung von
landesweit einzusetzenden Mindestbildungsstandards für Prüfungen an Schulen
führen. Allerdings sollte ein stärker integriertes System entwickelt werden, um
sicherzustellen, dass systematische Unterstützung von in den Prüfungen
unterdurchschnittlich abschneidenden Schülern, Lehrern und Schulen
bereitgestellt wird, was die Reform noch ehrgeiziger machen würde. Die größte
Herausforderung des tschechischen Hochschulsystems ist es sicherzustellen, dass
die zunehmende Zahl der Studierenden mit den Qualifikationen ausgestattet wird,
die für eine erfolgreiche Teilnahme am Arbeitsmarkt notwendig sind. Eine Reform
des Hochschulgesetzes wird derzeit diskutiert, um differenzierte
Finanzierungsvereinbarungen einzuführen und die Akkreditierung zu verstärken.
Es handelt sich um relevante und ehrgeizige Vorschläge, auch wenn ihre
tatsächliche Wirkung von der endgültigen Ausgestaltung der Reform abhängen
wird. Die Behörden planen auch, überarbeitete Bewertungsstandards für die
Finanzierung von Forschungseinrichtungen anzunehmen. Eine Erhöhung des Anteils
von Qualitätsindikatoren, einschließlich der verstärkten Zusammenarbeit mit der
Privatwirtschaft, würde zu einem höheren Exzellenzniveau des tschechischen
Forschungs- und Innovationsstrukturen beitragen. (17) Die Tschechische Republik
gehört zu den EU-Mitgliedstaaten mit der höchsten Anzahl der reglementierten
Berufe. Im Jahr 2012 wurde eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung des Rechtsrahmens
für Berufe durchgeführt und 2013 sollen die Ergebnisse vorgestellt werden. Es
ist ein wichtiger Schritt, um die Zugangsschranken für Berufe abzubauen oder
abzuschaffen, deren Regulierung nicht nachweislich erforderlich ist oder
unverhältnismäßig erscheint (einschließlich der Länge von Pflichtpraktika) und
bei denen ein einfacherer Zugang zu mehr Beschäftigung und Wachstum führen
könnte. Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren hat die Tschechische
Republik im EU-Vergleich immer noch mit die höchste Energieintensität,
insbesondere im Gebäude- und Energiesektor. (18) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Tschechischen Republik
eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm
bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige
Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Tschechischen Republik
berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und ‑Leitlinien,
angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der
Europäischen Union insgesamt durch auf EU‑Ebene entwickelte Vorgaben für
künftige nationale Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen
des Europäischen Semesters sind in die Empfehlungen 1 bis 7 eingeflossen. (19) Vor dem Hintergrund dieser
Bewertung hat der Rat das tschechische Konvergenzprogramm geprüft und seine
Stellungnahme[7]
hierzu spiegelt sich insbesondere in Empfehlung 1 wider ‑ EMPFIEHLT, dass die Tschechische
Republik im Zeitraum von 2013 bis 2014: 1. den Haushalt 2013 wie geplant
umsetzt, um ihr übermäßiges Defizit 2013 nachhaltig zu korrigieren, und
Anstrengungen zur strukturellen Anpassung gemäß den Empfehlungen des Rates im
Rahmen des Defizitverfahrens unternimmt; die Haushaltsstrategie für das Jahr
2014 und darüber hinaus verstärkt und strikt umsetzt, und zur Flankierung
hinreichend detaillierte Maßnahmen ergreift, um angemessene
Konsolidierungsanstrengungen für ausreichende Fortschritte in Richtung des
mittelfristigen Ziels sicherzustellen; wachstumsfördernden Ausgaben Vorrang
einräumt, einschließlich für noch laufende aus EU-Mitteln finanzierte Projekte
im derzeitigen Finanzrahmen; 2. die hohe Besteuerung des
Faktors Arbeit senkt, indem die Steuerlast in Bereiche verlagert wird, die
weniger wachstumsschädlich sind, wie periodische immobilienbezogene Steuern und
Kraftfahrzeugsteuern; Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von
Arbeitnehmern und Selbständigen weiter abbaut; die Einhaltung von
Steuervorschriften verbessert und die Befolgungskosten senkt, indem eine
einheitliche Anlaufstelle eingerichtet und die Steuerbemessungsgrundlage für
Einkommensteuer sowie Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge harmonisiert
wird; 3. die Erhöhung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters im Vergleich zu den aktuellen Rechtsvorschriften
beschleunigt, eine klare Verbindung zwischen Renteneintrittsalter und
Lebenserwartung herstellt und den Indexierungsmechanismus überprüft; den
Anstieg des Renteneintrittsalters mit Maßnahmen zur Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer flankiert und
Vorruhestandsregelungen einschränkt; insbesondere die öffentliche Bezuschussung
der Vorruhestandsregelung abschafft; Maßnahmen zur deutlichen Verbesserung der
Kostenwirksamkeit der Ausgaben des Gesundheitssystems, insbesondere für
stationäre Behandlungen, ergreift; 4. Maßnahmen zur Verbesserung
der Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Arbeitsverwaltung ergreift; das
Angebot an integrativen Kinderbetreuungseinrichtungen in erster Linie für
Kinder bis zu drei Jahren sowie die Teilnahme von Roma-Kindern wesentlich
erhöht, vor allem indem das Gesetz über private Kinderbetreuungseinrichtungen
verabschiedet und umgesetzt und die Kapazitäten von öffentlichen
Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebaut werden; 5. die Umsetzung der
Antikorruptionsstrategie für 2013-2014 sicherstellt; ein Beamtengesetz annimmt,
das einen stabilen, effizienten und professionellen staatlichen
Verwaltungsdienst gewährleistet; die Verwaltung der EU-Mittel in Hinblick auf
den Programmplanungszeitraum 2014-2020 verbessert; die Kapazitäten zur
Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen auf lokaler und regionaler Ebene
ausbaut; 6. einen umfassenden
Bewertungsrahmen für die Pflichtschule schafft und gezielte Maßnahmen zur
Unterstützung von Schulen mit niedrigen Bildungsergebnissen ergreift; Maßnahmen
zur verstärkten Akkreditierung und Finanzierung der Hochschulbildung ergreift; Den
Anteil von leistungsbasierte Finanzierung für Forschungseinrichtungen erhöht; 7. gestützt auf die laufende
Überprüfung die Reform der reglementierten Berufe fortsetzt, indem Schranken
für den Berufszugang und Tätigkeitsvorbehalte, soweit sie ungerechtfertigt
sind, abgebaut oder abgeschafft werden; weitere Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz im Gebäudesektor und der Industrie unternimmt. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] COM(2013) 353 final. [3] P7_TA(2013)0052 und P7_TA(2013)0053. [4] Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2013. [5] COM(2012) 750 final. [6] COM(2012) 751 final. [7] Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung
(EG) Nr. 1466/97 des Rates.