EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52013PC0238
Proposal for a COUNCIL IMPLEMENTING REGULATION amending Regulation (EC) No 192/2007 imposing a definitive anti-dumping duty on imports of certain polyethylene terephthalate (PET) originating in India, Indonesia, Malaysia, the Republic of Korea, Thailand and Taiwan
Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalate mit Ursprung in Indien, Indonesien, Malaysia, der Republik Korea, Thailand und Taiwan
Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalate mit Ursprung in Indien, Indonesien, Malaysia, der Republik Korea, Thailand und Taiwan
/* COM/2013/0238 final - 2013/0126 (NLE) */
Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalate mit Ursprung in Indien, Indonesien, Malaysia, der Republik Korea, Thailand und Taiwan /* COM/2013/0238 final - 2013/0126 (NLE) */
BEGRÜNDUNG 1) HINTERGRUND DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS 110 || · Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung Dieser Vorschlag betrifft die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern[1] („Grundverordnung“) in dem Verfahren betreffend die Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Indien, Indonesien, Malaysia, der Republik Korea, Thailand und Taiwan. · Allgemeiner Kontext Dieser Vorschlag erfolgt im Rahmen der Anwendung der Grundverordnung und betrifft die Rücknahme von zwei Preisverpflichtungen, die von der Kommission im betreffenden Antidumpingverfahrens angenommen wurden (siehe Beschluss 2000/745/EG[2], geändert mit dem Beschluss 2002/232/EG[3]). 139 || · Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet Mit der Verordnung (EG) Nr. 192/2007[4] führte der Rat einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Indien, Indonesien, Malaysia, der Republik Korea, Thailand und Taiwan ein. Mit Beschluss 2000/745/EG[5], geändert mit dem Beschluss 2002/232/EG[6] hatte die Kommission fünf Preisverpflichtungen von Unternehmen aus Indonesien und Indien angenommen. 141 || · Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union Entfällt 2) Anhörung interessierter Parteien und Folgenabschätzung || · Anhörung interessierter Parteien 219 || Die von dem Verfahren betroffenen interessierten Parteien erhielten nach Artikel 8 Absatz 9 der Grundverordnungen bereits Gelegenheit zur Stellungnahme. || · Einholung und Nutzung von Expertenwissen 229 || Externes Expertenwissen war nicht erforderlich. 230 || · Folgenabschätzung Dieser Vorschlag resultiert aus der Anwendung der Grundverordnung. Die Grundverordnung sieht keine allgemeine Folgenabschätzung vor, enthält jedoch eine abschließende Liste der zu prüfenden Voraussetzungen. 3) Rechtliche Aspekte 305 || · Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme Die Kommission ist gerade dabei, zwei Preisverpflichtungen aufgrund wiederholter Verstöße dagegen zurückzunehmen. Daher sollte auch die zugrundeliegende Ratsverordnung zur Einführung des endgültigen Antidumpingzolls entsprechend geändert werden, das heißt, die beiden betroffenen Unternehmen sollten von der in Artikel 2 Absatz 3 aufgeführten Liste der Unternehmen gestrichen werden, die eine Preisverpflichtung eingegangen sind. Daher wird dem Rat vorgeschlagen, den beigefügten Vorschlag anzunehmen, damit die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden kann. 310 || · Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern 329 || · Subsidiaritätsprinzip Der Vorschlag fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Union. Daher findet das Subsidiaritätsprinzip keine Anwendung. || · Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Der Vorschlag entspricht aus folgenden Gründen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: 331 || Die Art der Maßnahme wird in der genannten Grundverordnung beschrieben und lässt keinen Raum für einzelstaatliche Entscheidungen. 332 || Es sind keine Angaben darüber erforderlich, wie dafür gesorgt wird, dass die finanzielle Belastung und der Verwaltungsaufwand für die Union, die Regierungen der Mitgliedstaaten, die regionalen und lokalen Behörden, die Wirtschaftsbeteiligten und die Bürger so gering wie möglich gehalten werden und wie dafür gesorgt wird, dass die Belastung in einem angemessenen Verhältnis zur Zielsetzung des Vorschlags steht. || · Wahl des Instruments 341 || Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung 342 || Andere Instrumente wären aus folgendem Grund nicht angemessen: Die genannte Grundverordnung sieht keine Alternative vor. 4) Auswirkungen auf den Haushalt 409 || Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Union. 2013/0126 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 192/2007 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf
Einfuhren bestimmter Polyethylenterephthalate mit Ursprung in Indien,
Indonesien, Malaysia, der Republik Korea, Thailand und Taiwan DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen
gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern[7] („Grundverordnung“), insbesondere auf die Artikel 8 und 9, auf Vorschlag der
Europäischen Kommission nach Anhörung des Beratenden Ausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: A. VORAUSGEGANGENES VERFAHREN (1) Nach Durchführung einer
Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens und einer teilweisen
Interimsüberprüfung führte der Rat mit der Verordnung (EG) Nr. 192/2007[8] einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmtem
Polyethylenterephthalat („PET“) mit Ursprung in Indien, Indonesien, Malaysia,
der Republik Korea, Thailand und Taiwan ein. Die Maßnahmen waren ursprünglich
im August 2000[9] eingeführt worden. Derzeit werden die Maßnahmen erneut einer
Auslaufüberprüfung[10] unterzogen. (2) Mit dem Beschluss 2000/747/EG[11] nahm die Kommission eine Preisverpflichtung unter anderem von dem
indonesischen Unternehmen P.T. Polypet Karyapersada („Polypet“) an. Im Anschluss
an die Feststellungen und Schlussfolgerungen einer „Neuausführer-Überprüfung“[12] nahm die Kommission mit dem Beschluss 2002/232/EG zur Änderung
des Beschlusses 2000/745/EG[13] eine
Preisverpflichtung des indischen Unternehmens Futura Polymers Limited („Futura“)
an. B. RÜCKNAHME
VON PREISVERPFLICHTUNGEN UND ÄNDERUNG DER VERORDNUNG (EG) NR. 192/2007 (3) Mit Beschluss XX[14] nahm die
Kommission die Annahme der Preisverpflichtungen der Unternehmen Polypet und
Futura zurück. Damit sollte auch Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung
(EG) Nr. 192/2007 entsprechend geändert werden – HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Tabelle in Artikel 2 Absatz 3
der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 erhält folgende Fassung: Land || Unternehmen || TARIC‑Zusatzcode Indien || Reliance Industries Limited || A181 Indien || Pearl Engineering Polymers Limited || A182 Indien || Dhunseri Petrochem & Tea Limited || A585 Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 343 vom 22.12.2009,
S. 51. [2] ABl. L 301 vom
30.11.2000, S. 88. [3] ABl. L 78 vom 21.3.2002,
S. 12; ABl. C 116 vom 15.5.2003, S. 2. [4] ABl. L 59 vom 27.2.2007,
S. 1. [5] ABl. L 301 vom
30.11.2000, S. 88. [6] ABl. L 78 vom 21.3.2002,
S. 12; ABl. C 116 vom 15.5.2003, S. 2. [7] ABl. L 343 vom 22.12.2009,
S. 51. [8] ABl. L 59 vom 27.2.2007,
S. 1. [9] ABl. L 199 vom 5.8.2000,
S. 48. [10] ABl. C 55 vom 24.2.2012,
S. 4. [11] ABl. L 301 vom
30.11.2000, S. 88. [12] ABl. L 78 vom 21.3.2002,
S. 4. [13] ABl. L 78 vom 21.3.2002,
S. 12; ABl. C 116 vom 16.5.2003, S. 2. [14] Vgl. Seite XX dieses Amtsblatts.