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Document 52013PC0052
Proposal for a COUNCIL DIRECTIVE adapting certain directives in the field of public procurement, by reason of the accession of Croatia
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Anpassung einiger Richtlinien im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge aufgrund des Beitritts Kroatiens
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Anpassung einiger Richtlinien im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge aufgrund des Beitritts Kroatiens
/* COM/2013/052 final - 2013/0031 (NLE) */
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Anpassung einiger Richtlinien im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge aufgrund des Beitritts Kroatiens /* COM/2013/052 final - 2013/0031 (NLE) */
BEGRÜNDUNG 1. HINTERGRUND DES VORGESCHLAGENEN
RECHTSAKTS Dieser Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Anpassung einiger Richtlinien im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge wird
aufgrund des bevorstehenden Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen
Union unterbreitet. Der Vertrag über den Beitritt der Republik
Kroatien zur Europäischen Union[1]
wurde von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik
Kroatien am 9. Dezember 2011 in Brüssel unterzeichnet. Nach Artikel 3 Absatz 3 des Beitrittsvertrags
tritt er am 1. Juli 2013 in Kraft, sofern alle Ratifikationsurkunden vor
diesem Tag hinterlegt worden sind. Nach Artikel 3 Absatz 4 des Beitrittsvertrags
können die Organe der Union vor dem Beitritt Maßnahmen erlassen, die unter anderem
in Artikel 50 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien[2] vorgesehen sind. Diese
Maßnahmen treten nur vorbehaltlich des Inkrafttretens des Beitrittsvertrags am
Tag seines Inkrafttretens in Kraft. Für den Fall, dass vor dem Beitritt erlassene
Rechtsakte der Organe aufgrund des Beitritts eine Anpassung erfordern und die
erforderlichen Anpassungen in der Beitrittsakte oder ihren Anhängen nicht
vorgesehen sind, sieht Artikel 50 der Beitrittsakte vor, dass der Rat oder
die Kommission (sofern sie die ursprünglichen Rechtsakte erlassen hat) die
erforderlichen Rechtsakte erlässt. Unter Nummer 2 der Schlussakte[3] wird auf die politische
Einigung über einige Anpassungen der Rechtsakte der Organe Bezug genommen, die
zwischen den Mitgliedstaaten und Kroatien in Zusammenhang mit der Genehmigung
des Beitrittsvertrags erzielt worden ist; die Hohen Vertragsparteien des
Vertrags über den Beitritt haben den Rat und die Kommission ersucht, diese
Anpassungen vor dem Beitritt gemäß Artikel 50 der Beitrittsakte anzunehmen,
wobei erforderlichenfalls eine Ergänzung und Aktualisierung erfolgt, um der
Weiterentwicklung des Unionsrechts Rechnung zu tragen. Dieser Vorschlag für eine Richtlinie des Rates
deckt alle Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates auf dem Gebiet
der Vergabe öffentlicher Aufträge (Verhandlungskapitel 5) ab, bei denen
aufgrund des Beitritts von Kroatien technische Anpassungen erforderlich sind. Dieser Vorschlag ist Teil einer Reihe von
Vorschlägen der Kommission an den Rat für verschiedene Richtlinien des Rates,
in denen die technischen Anpassungen der vom Rat sowie der vom Europäischen
Parlament und vom Rat gemeinsam erlassenen Richtlinien nach
Verhandlungskapiteln getrennt zusammengefasst sind. Diese Struktur soll den Mitgliedstaaten
die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht erleichtern. Das dem Rat von
der Kommission übermittelte Paket von Vorschlägen für Rechtsakte umfasst diese
Reihe von Vorschlägen für Richtlinien des Rates sowie einen Vorschlag für eine
einzige Verordnung des Rates, die die relevanten Verordnungen, Beschlüsse und
Entscheidungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die
Verordnungen, Beschlüsse und Entscheidungen des Rates abdeckt. Dies entspricht
dem Ansatz, der auch beim Beitritt von Bulgarien und Rumänien zugrunde gelegt
wurde[4].
Alle in diesem Paket enthaltenen Rechtsakte sollen
am selben Tag im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Dieser Vorschlag und die anderen Vorschläge, die
Bestandteil dieses Pakets sind, betreffen technische Anpassungen des
Besitzstands, der bis zum 1. September 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht wurde. Dadurch soll genügend Zeit für die entsprechenden
Gesetzgebungsverfahren und für die anschließende Umsetzung der Richtlinien und
die Umsetzungsnotifizierung durch die Mitgliedstaaten eingeräumt werden.
Anpassungen des nach dem 1. September 2012 im Amtsblatt veröffentlichten
Besitzstands werden hingegen entweder in den entsprechenden Rechtsakten selbst
berücksichtigt oder zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des jeweiligen
Verfahrens vorgenommen. Darüber hinaus wird die Kommission den Mitgliedstaaten
Anfang Juli 2013 eine inoffizielle Liste dieser Rechtsakte vorlegen. 2. ERGEBNISSE VON KONSULTATIONEN MIT
INTERESSIERTEN PARTEIEN UND FOLGENABSCHÄTZUNGEN Da dieser Vorschlag rein technischer Art und nicht
mit politischen Entscheidungen verknüpft ist, waren Konsultationen
interessierter Parteien oder Folgenabschätzungen nicht angebracht. 3. RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS Rechtsgrundlage dieses Vorschlags ist Artikel 50
der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien. Die Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit werden vollständig eingehalten. Das Subsidiaritätsprinzip
(Artikel 5 Absatz 3 EUV) verlangt ein Tätigwerden der Union, da technische
Anpassungen von Rechtsakten erforderlich sind, die von der Union angenommen
wurden. Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(Artikel 5 Absatz 4 EUV) und geht nicht über das zur Erreichung der
angestrebten Ziele erforderliche Maß hinaus. 4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den
Haushalt der Union. 2013/0031 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Anpassung einiger Richtlinien im Bereich
der Vergabe öffentlicher Aufträge aufgrund des Beitritts Kroatiens DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf den Vertrag über den Beitritt der
Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4, gestützt auf die Akte über den Beitritt der
Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 50, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Erfordern vor dem Beitritt
erlassene Rechtsakte der Organe aufgrund des Beitritts eine Anpassung und sind
die erforderlichen Anpassungen in der Beitrittsakte oder ihren Anhängen nicht
vorgesehen, so erlässt nach Artikel 50 der Beitrittsakte der Rat mit
qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission die erforderlichen
Rechtsakte, sofern nicht die Kommission den ursprünglichen Rechtsakt erlassen
hat. (2) In der Schlussakte der
Konferenz, auf der der Beitrittsvertrag abgefasst wurde, wird festgehalten,
dass die Hohen Vertragsparteien eine politische Einigung über einige Anpassungen
der Rechtsakte der Organe erzielt haben, die aufgrund des Beitritts
erforderlich geworden sind, und den Rat und die Kommission ersuchen, diese
Anpassungen vor dem Beitritt anzunehmen, wobei erforderlichenfalls eine
Ergänzung und Aktualisierung erfolgt, um der Weiterentwicklung des Unionsrechts
Rechnung zu tragen. (3) Die Richtlinien 2004/17/EG[5], 2004/18/EG[6] und 2009/81/EG[7] sollten daher entsprechend
geändert werden – HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: Artikel 1 Die Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG
und 2009/81/EG werden gemäß dem Anhang geändert. Artikel 2 1. Die Mitgliedstaaten erlassen
und veröffentlichen bis zum Tag des Beitritts der Republik Kroatien zur
Europäischen Union die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich
sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich
den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit. Sie wenden diese Vorschriften ab dem Tag des
Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union an. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die
Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der
amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten
regeln die Einzelheiten der Bezugnahme. 2. Die Mitgliedstaaten teilen
der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften
mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen. Artikel 3 Diese Richtlinie tritt vorbehaltlich des
Inkrafttretens des Vertrages über den Beitritt der Republik Kroatien am Tag
seines Inkrafttretens in Kraft. Artikel 4 Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten
gerichtet. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident ANHANG VERGABE ÖFFENTLICHER
AUFTRÄGE 1. 32004 L 0017: Richtlinie
2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur
Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-,
Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 134 vom
30.4.2004, S. 1): (a)
In Anhang I „Auftraggeber in den Sektoren Fortleitung
oder Abgabe von Gas oder Wärme“ wird nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes
eingefügt: „Kroatien Auftraggeber im Sinne des Artikels 6 des
Zakon o javnoj nabavi (Narodne novine broj 90/11) (Gesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen, Amtsblatt Nr. 90/11), die gemäß Sondervorschriften
Tätigkeiten der Bereitstellung oder des Betriebs fester Netze zur Versorgung
der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Förderung/Erzeugung, Fortleitung und
Abgabe von Gas und Wärme und Tätigkeiten der Belieferung dieser Netze mit Gas
oder Wärme ausüben, wie die Auftraggeber, die diese Tätigkeiten auf der
Grundlage der Lizenz zur Ausübung energiewirtschaftlicher Tätigkeiten im
Einklang mit dem Energiegesetz (Amtsblatt Nr. 120/12) ausüben.“ (b)
In Anhang II „Auftraggeber in den Sektoren
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Elektrizität“ wird nach dem Eintrag für
Frankreich Folgendes eingefügt: „Kroatien Auftraggeber im Sinne des Artikels 6 des
Zakon o javnoj nabavi (Narodne novine broj 90/11) (Gesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen, Amtsblatt Nr. 90/11), die gemäß Sondervorschriften
Tätigkeiten der Bereitstellung oder des Betriebs fester Netze zur Versorgung
der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
Elektrizität und Tätigkeiten der Belieferung dieser Netze mit Elektrizität
ausüben, wie die Auftraggeber, die diese Tätigkeiten auf der Grundlage der
Lizenz zur Ausübung energiewirtschaftlicher Tätigkeiten im Einklang mit dem
Energiegesetz (Amtsblatt Nr. 120/12) ausüben.“ (c)
In Anhang III „Auftraggeber in den Sektoren
Gewinnung, Fortleitung oder Abgabe von Trinkwasser“ wird nach dem Eintrag für
Frankreich Folgendes eingefügt: „Kroatien Auftraggeber im Sinne des Artikels 6 des
Zakon o javnoj nabavi (Narodne novine broj 90/11) (Gesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen, Amtsblatt Nr. 90/11), die gemäß Sondervorschriften
Tätigkeiten der Bereitstellung oder des Betriebs fester Netze zur Versorgung
der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, Fortleitung und Abgabe von
Trinkwasser und Tätigkeiten der Belieferung dieser Netze mit Trinkwasser
ausüben, wie die Auftraggeber, die im Einklang mit dem Wassergesetz (Amtsblatt
Nr. 153/130 und Nr. 130/11) von lokalen Gebietskörperschaften als öffentliche
Anbieter von Dienstleistungen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
eingerichtet wurden.“ (d)
In Anhang IV „Auftraggeber im Bereich der
Eisenbahndienste“ wird nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt: „Kroatien Auftraggeber im Sinne des Artikels 6 des Zakon o
javnoj nabavi (Narodne novine broj 90/11) (Gesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen, Amtsblatt Nr. 90/11), die gemäß Sondervorschriften
Tätigkeiten der Bereitstellung oder des Betriebs von Netzen zur Versorgung der
Allgemeinheit mit Verkehrsleistungen per Schiene ausüben.“ (e)
In Anhang V „Auftraggeber im Bereich der
städtischen Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste“ wird
nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt: „Kroatien Auftraggeber im Sinne des Artikels 6 des Zakon o
javnoj nabavi (Narodne novine broj 90/11) (Gesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen, Amtsblatt Nr. 90/11), die gemäß Sondervorschriften
Tätigkeiten der Bereitstellung oder des Betriebs von Netzen für öffentliche
Verkehrsdienste durch Stadtbahnen, automatisierte Systeme, Straßenbahnen,
Busse, Oberleitungsbusse und Seilbahnen ausüben, wie die Auftraggeber, die
diese Tätigkeiten als öffentlicher Dienstleister im Sinne des Gesetzes über
Versorgungsunternehmen (Amtsblatt Nr. 36/95, 70/97, 128/99, 57/00, 129/00,
59/01, 26/03, 82/04, 110/04, 178/04, 38/09, 79/09, 153/09, 49/11, 84/11, 90/11)
ausüben.“ (f)
In Anhang VI „Auftraggeber im Sektor der
Postdienste“ wird nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt: „Kroatien Auftraggeber im Sinne des Artikels 6 des Zakon o
javnoj nabavi (Narodne novine broj 90/11) (Gesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen, Amtsblatt Nr. 90/11), die gemäß Sondervorschriften
Tätigkeiten der Erbringung von Postdiensten und anderen Diensten, ausgenommen
Postdienste nach Artikel 112 Absatz 4 des Gesetzes, ausüben.“ (g)
In Anhang VII „Auftraggeber in den Sektoren
Aufsuchung und Gewinnung von Öl oder Gas“ wird nach dem Eintrag für Frankreich
Folgendes eingefügt: „Kroatien Auftraggeber im Sinne des Artikels 6 des Zakon o
javnoj nabavi (Narodne novine broj 90/11(Gesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen, Amtsblatt Nr. 90/11), die gemäß Sondervorschriften
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung eines geografisch abgegrenzten
Gebiets zum Zwecke der Suche nach oder der Förderung von Erdöl oder Gas
ausüben, wie die Auftraggeber, die diese Tätigkeiten im Sinne des
Bergbaugesetzes (Amtsblatt Nr. 75/09 und Nr. 49/11) ausüben.“ (h)
In Anhang VIII „Auftraggeber in den Sektoren
Aufsuchung und Gewinnung von Kohle und anderen festen Brennstoffen“ wird nach
dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt: „Kroatien Auftraggeber im Sinne des Artikels 6 des Zakon o
javnoj nabavi (Narodne novine broj 90/11(Gesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen, Amtsblatt Nr. 90/11), die gemäß Sondervorschriften
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung eines geografisch abgegrenzten
Gebiets zum Zwecke der Suche nach oder der Förderung von Kohle und anderen
festen Brennstoffen ausüben, wie die Auftraggeber, die diese Tätigkeiten im
Sinne des Bergbaugesetzes (Amtsblatt Nr. 75/09 und Nr. 49/11) ausüben.“ (i)
In Anhang IX „Auftraggeber im Bereich der Seehafen-
oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen“ wird nach dem Eintrag
für Frankreich Folgendes eingefügt: „Kroatien Auftraggeber im Sinne des Artikels 6 des Zakon o
javnoj nabavi (Narodne novine broj 90/11(Gesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen, Amtsblatt Nr. 90/11), die gemäß Sondervorschriften
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung eines geografisch abgegrenzten
Gebiets zum Zwecke der Bereitstellung von Seehafen- oder Binnenhafen- oder
sonstigen Terminaleinrichtungen für See- oder Binnenschiffsverkehrsunternehmen
ausüben, wie die Auftraggeber, die diese Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes über
den Seebereich und Seehäfen (Amtsblatt Nr. 158/03, Nr. 100/04, Nr. 141/06
und 38/09) ausüben.“ (j)
In Anhang X „Auftraggeber im Bereich der
Flughafenanlagen“ wird nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt: „Kroatien Auftraggeber im Sinne des Artikels 6 des Zakon o
javnoj nabavi (Narodne novine broj 90/11(Gesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen, Amtsblatt Nr. 90/11), die gemäß Sondervorschriften
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung eines geografisch abgegrenzten
Gebiets zum Zwecke der Bereitstellung von Flughafenanlagen für
Luftverkehrsunternehmen ausüben, wie die Auftraggeber, die diese Tätigkeiten im
Einklang mit dem Flughafengesetz (Amtsblatt Nr. 19/98 und Nr. 14/11) ausüben.“ 2. 32004
L 0018: Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe
öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L
134 vom 30.4.2004, S. 114): (a)
In Anhang III „Verzeichnis der Einrichtungen
des öffentlichen Rechts und der Kategorien von Einrichtungen des öffentlichen
Rechts nach Artikel 1 Absatz 9 Unterabsatz 2“ wird nach dem Eintrag für
Frankreich Folgendes eingefügt: „XI - KROATIEN Öffentliche Auftraggeber im Sinne des
Artikels 5 Absatz 1 Nummer 3 des Zakon o javnoj nabavi (Narodne
novine broj 90/11) (Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, Amtsblatt
Nr. 90/11), d. h. juristische Personen, die zu dem besonderen Zweck
gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher
Art zu erfüllen, und die eine der folgenden Bedingungen erfüllen: –
sie werden zu mehr als 50 % aus dem
Staatshaushalt oder aus Mitteln selbstverwalteter regionaler oder lokaler
Gebietskörperschaften oder vergleichbarer juristischer Personen finanziert oder –
sie unterliegen hinsichtlich ihrer Leitung der
Aufsicht durch staatliche Stellen, selbstverwalteter regionaler oder lokaler
Gebietskörperschaften oder vergleichbarer juristischer Personen oder –
ihr Versammlungs-, Aufsichts- oder Leitungsorgan
besteht mehrheitlich aus Mitgliedern, die von den staatlichen Stellen, von
selbstverwalteten regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von
vergleichbaren juristischen Personen ernannt wurden. Zum Beispiel: – Agentur Alan d.o.o.; – APIS IT d.o.o (Agentur zur Unterstützung von
Informationssystemen und Informationstechnologien); – nationales kroatisches Volkstanzensemble „Lado“; – Autocesta Rijeka – Zagreb d.d. (Autobahn
Rijeka-Zagreb); – CARnet (kroatisches Netzwerk für akademische
Forschung); – Hilfs- und Pflegezentren; – Sozialfürsorgezentren; – Sozialfürsorgeheime; – Gesundheitszentren; – Staatsarchiv; – staatliches Naturschutzinstitut; – Fonds zur Finanzierung der Stilllegung des
Kernkraftwerks Krško und der Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter
Kernbrennstoffe der NEK; – Fonds für Entschädigungen bei Enteignung; – Fonds für den Wiederaufbau und die Entwicklung
der Stadt Vukovar; – Fonds für berufliche Umschulung und
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen; – Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz; – kroatische Akademie der Wissenschaften und
Künste; – Kroatische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung; – Hrvatska kontrola zračne plovidbe
d.o.o. (kroatischer Flugsicherungsdienst); – Hrvatska lutrija d.o.o. (kroatische
Lotteriegesellschaft); – kroatische
Kulturerbestiftung; – kroatische Landwirtschaftskammer; – kroatischer Rundfunk; – kroatischer Verband für Technikkultur; – Hrvatske autoceste d.o.o. (kroatischer
Autobahnbetrieb); – Hrvatske ceste d.o.o. (kroatischer
Straßenbetrieb); – Hrvatske šume d.o.o. (kroatische Wälder); – Hrvatske vode (kroatische
Wasserbewirtschaftungsgesellschaft); – kroatisches audiovisuelles Zentrum; – kroatisches Zentrum für Pferdezucht – staatliche
Gestüte Đakovo und Lipik; – kroatisches Zentrum für Landwirtschaft,
Lebensmittel und ländliche Angelegenheiten; – kroatisches Zentrum für Minenräumung; – Gedenkstätte und Dokumentationszentrum Kroatiens
für den Unabhängigkeitskrieg; – kroatisches olympisches Komitee; – kroatischer Energiemarktbetreiber; – kroatisches paraolympisches Komitee; – kroatisches Schiffsregister; – kroatisches Restaurierungsinstitut; – kroatischer Gehörlosensportverband; – kroatisches Institut für Notfallmedizin; – kroatisches staatliches Institut für öffentliche
Gesundheit; – kroatisches Institut für psychische Gesundheit; – kroatische Rentenversicherungseinrichtung; – kroatisches Normeninstitut; – kroatisches Institut für Telemedizin; – kroatisches Institut für Toxikologie und
Anti-Doping; – kroatisches Institut für Transfusionsmedizin; – kroatisches Amt für Arbeit; – kroatisches Institut für Gesundheitsschutz
und Sicherheit am Arbeitsplatz; – kroatische Krankenversicherungseinrichtung; – kroatische Krankenversicherungseinrichtung für
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; – Jadrolinija (Linienschifffahrtsgesellschaft); – kroatisches Olympiazentrum (öffentliche
Einrichtung); – öffentliche Universitäten und Hochschulen; – Nationalparks (öffentliche Einrichtungen); – Naturparks (öffentliche Einrichtungen); – öffentliche wissenschaftliche Institute; – Theater, Museen, Galerien, Bibliotheken und
andere Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, deren Träger die Republik
Kroatien oder selbstverwaltete regionale oder lokale Gebietskörperschaften
sind; – Strafvollzugsanstalten; – Krankenhäuser (klinisch); – Krankenhauszentren (klinisch); – Kliniken; – lexikografisches Institut „Miroslav Krleža“; – Hafenbehörden; – Sanatorien; – Apotheken in der Trägerschaft
selbstverwalteter regionaler Gebietskörperschaften; – Matica hrvatska (Matrix Croatica); – Internationales Zentrum für
Unterwasserarchäologie; – National- und Universitätsbibliothek; – nationale Stiftung zur Unterstützung des
Lebensstandards von Schülern und Studenten; – nationale Stiftung für die Entwicklung der
Zivilgesellschaft; – nationale Stiftung der Republik Kroatien
für Wissenschaft, Hochschulbildung und technologische Entwicklung; – nationales Zentrum für die externe Evaluierung
des Bildungswesens; – nationaler Hochschulbildungsrat; – nationaler Wissenschaftsrat; – Amtsblatt (Narodne novine d.d.); – Erziehungs-/sozialtherapeutische Anstalten; – Bildungseinrichtungen, die von der Republik
Kroatien oder von selbstverwalteten regionalen oder lokalen
Gebietskörperschaften gegründet wurden); – Krankenhäuser – allgemein; – Plovput d.o.o. (staatliches Unternehmen,
zuständig für die Sicherheit in der Schifffahrt) – Polykliniken; – spezialisierte Krankenhäuser; – Versichertenzentralregister; – Hochschulrechenzentrum; – Sportvereine; – Sportverbände; – Einrichtungen für medizinische
Notfallbehandlung; – Einrichtungen für Palliativmedizin; – Einrichtungen für Gesundheitsfürsorge; – Stiftung Polizeisolidarität; – Gefängnisse; – Institut für die Restaurierung Dubrovniks; – Institut für Saat- und Pflanzgut; – Einrichtungen für öffentliche Gesundheit; – Zrakoplovno – tehnički centar d.d. (Zentrum
für Luftfahrttechnik); – Landstraßenverwaltungen. (b)
In Anhang IV „Zentrale Regierungsbehörden“ wird
nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt: „KROATIEN 1. Staatliche Stellen der Republik Kroatien: – kroatisches Parlament; – Präsident der Republik Kroatien; – Amt des Präsidenten der Republik Kroatien; – Amt des Präsidenten der Republik Kroatien nach
dem Ende der Amtszeit; – Regierung der Republik Kroatien; – Ämter der Regierung der Republik Kroatien; – Ministerien; – zentralstaatliche Behörden; – staatliche Verwaltungseinrichtungen; – staatliche Verwaltungsbehörden in Kreisen; – Verfassungsgericht der Republik Kroatien; – Oberster Gerichtshof der Republik Kroatien; – Gerichte; – staatlicher Justizrat; – Staatsanwaltschaften; – Staatsanwaltschaftsrat; – Amt des Bürgerbeauftragten; – Staatliche Kommission für die Überwachung der
Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge; – kroatische Nationalbank; – staatlicher Rechnungshof. 2. Staatliche Agenturen und Ämter: – kroatische Agentur für Zivilluftfahrt; – Agentur für elektronische Medien; – Agentur für die Untersuchung von Flugunfällen
und Störungen; – Agentur für öffentlich-private Partnerschaften; – Agentur für Qualität und
Zulassung im Gesundheitswesen; – Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte; – Agentur für Mobilität und EU-Programme; – Agentur für
Küstenschifffahrt und Seeverkehr; – Agentur für den Wiederaufbau von Fort Tvrđa
in Osijek; – Agentur für Bildung und Lehrerausbildung; – Agentur für Druckgeräte; – Agentur für
die Absicherung von Arbeitnehmeransprüchen im Falle des Konkurses des
Arbeitgebers; – Zahlstelle
für Landwirtschaft, Fischerei und Entwicklung des ländlichen Raums; – Agentur für landwirtschaftliche Flächen; – Agentur für Transaktionen und Schlichtungsverfahren im Bereich des unbeweglichen
Vermögens; – Agentur für explosionsfähige Atmosphären und
explosionsgefährdete Bereiche; – Agentur für Regionalentwicklung in der Republik
Kroatien; – kroatische Regulierungsstelle für den
Schienenverkehrsmarkt; – Agentur zur Überprüfung des Systems zur
Durchführung der Programme der Europäischen Union; – Agentur für die Sicherheit im Schienenverkehr; – Agentur für berufliche Bildung und
Erwachsenenbildung; – Agentur für die Verwaltung des
Staatsbesitzes; – Agentur für Binnenwasserstraßen; – kroatische Umweltagentur; – Datenschutzagentur; – kroatische Wettbewerbsagentur; – Agentur für Wissenschaft und Hochschulbildung; – staatliche Agentur für Einlagensicherung und
Bankensanierung; – Finanzagentur; – kroatische Lebensmittelagentur; – kroatische Agentur für Kleinunternehmen; – kroatische Aufsichtsagentur für
Finanzdienstleistungen; – kroatische Agentur für obligatorische
Erdölvorräte; – kroatische Agentur für Post und elektronische
Kommunikation; – kroatische Akkreditierungsagentur; – kroatische Regulierungsstelle für den
Energiesektor; – kroatische Nachrichtenagentur; – kroatische Landwirtschaftsagentur; – Zentrale Finanzierungs- und
Auftragsvergabestelle. (c)
In Anhang IX Teil A „ÖFFENTLICHE BAUAUFTRÄGE“ wird
nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt: „– für Kroatien das „Sudski
registar trgovačkih društava u Republici Hrvatskoj or Obrtni registar
Republike Hrvatske“;“ (d)
In Anhang IX Teil B „ÖFFENTLICHE LIEFERAUFTRÄGE“
wird nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt: „– für Kroatien das „Sudski
registar trgovačkih društava u Republici Hrvatskoj or Obrtni registar
Republike Hrvatske“;“ (e)
In Anhang IX Teil C „ÖFFENTLICHE
DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE“ wird nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes
eingefügt: „– für Kroatien das „Sudski
registar trgovačkih društava u Republici Hrvatskoj or Obrtni registar
Republike Hrvatske“;“ 3. 32009
L 0081: Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe
bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung
und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG
(ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76): (f)
In Anhang VII Teil A „Bauaufträge“ wird nach dem
Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt: „– für Kroatien das „Sudski
registar trgovačkih društava u Republici Hrvatskoj or Obrtni registar
Republike Hrvatske“;“ (g)
In Anhang VII Teil B „Lieferaufträge“ wird nach dem
Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt: „– für Kroatien das „Sudski
registar trgovačkih društava u Republici Hrvatskoj or Obrtni registar
Republike Hrvatske“;“ (h)
In Anhang VII Teil C „Dienstleistungsaufträge“ wird
nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt: „– für Kroatien das „Sudski
registar trgovačkih društava u Republici Hrvatskoj or Obrtni registar
Republike Hrvatske“;“. [1] ABl. L 112 vom 24.4.2012, S. 10. [2] ABl. L 112 vom 24.4.2012, S. 21. [3] ABl. L 112 vom 24.4.2012, S. 95. [4] ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1. [5] ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1. [6] ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114. [7] ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76.