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Document 52012DC0314

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Belgiens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Belgiens für die Jahre 2012-2015

/* COM/2012/0314 final */

52012DC0314

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Belgiens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Belgiens für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0314 final */


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum Nationalen Reformprogramm Belgiens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Belgiens für die Jahre 2012-2015

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[2], insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3],

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[4],

gestützt auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll.

(2)       Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[5] an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken in Anlehnung an die integrierten Leitlinien auszugestalten.

(3)       Am 12. Juli 2011 gab der Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm Belgiens für 2011 ab und nahm Stellung zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2011-2014.

(4)       Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020 verankerte, integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[6] an, in dem Belgien als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Prüfung angestellt werden sollte.

(5)       Am 2. März 2012 erklärte der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten. Er betonte, dass es notwendig sei, vorrangig eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(6)       Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen, dass sie in ihren Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogrammen und Nationalen Reformprogrammen Berücksichtigung finden können.

(7)       Am 30. April 2012 legte Belgien sein aktualisiertes Stabilitätsprogramm 2012 für den Zeitraum von 2012 bis 2015 sowie sein nationales Reformprogramm 2012 vor. Um Überschneidungen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission ging außerdem in einer eingehenden Prüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 der Frage nach, ob in Belgien makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Dabei kam sie zu dem Ergebnis[7], dass in Belgien zwar ein externes Ungleichgewicht besteht, dies aber nicht übermäßig ist.

(8)       Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für die Jahre 2012 und 2013 plausibel und für die Jahre 2014 und 2015 optimistisch ist, da es ein BIP-Wachstum vorsieht, dass wesentlich über den jüngsten, im Rahmen der Frühjahrsprognose 2012 der Kommission angestellten Schätzungen des potenziellen Wachstums liegt. Die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie verfolgt das Ziel, das Defizit im Jahr 2012 unter 3 % des BIP zu senken (auf 2,8 % des BIP, von 3,7 % des BIP im Jahr 2011) und bis 2015 auf Null zurückzuführen. Das Programm bestätigt das bisherige mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Überschusses von 0,5 % des BIP, was den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Das für 2012 geplante nominale Defizit steht mit der vom Rat gesetzten Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits in Einklang, und die geplante haushaltspolitische Anstrengung genügt der im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit abgegebenen Empfehlung einer durchschnittlichen jährlichen strukturellen Anstrengung von mindestens ¾ % de BIP. Die geplante Wachstumsrate der Staatsausgaben entspricht, unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite, in den Jahren 2013 bis 2015, nicht jedoch 2012 dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos[8] wird im Programm von einer Verbesserung des strukturellen Saldos um 1,1 Prozent des BIP im Jahr 2012 und um durchschnittlich etwa 0,8 % de BIP im Zeitraum 2013-2015 ausgegangen. Es bestehen jedoch Risiken, die sich daraus ergeben, dass die ab 2013 zu ergreifenden Maßnahmen noch nicht festgelegt sind und das makroökonomische Szenario ab 2014 zu optimistisch ist. Die Staatsverschuldung, die mit 98,0 % des BIP im Jahr 2011 weit über der Schwelle von 60 % liegt, soll laut Programm stabilisiert und 2015 auf 92,3 % gesenkt werden, womit ausreichende Fortschritte zur Erreichung des im Stabilitäts- und Wachstumspakts vorgegebenen Richtwertes für die Schuldenverringerung gemacht wären. Außerdem sind die impliziten Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Garantien für den Finanzsektor besonders hoch. Der auf Regeln beruhende mehrjährige Rahmen für den öffentlichen Haushalt würde insbesondere in Bezug auf die Ausgaben davon profitieren, wenn die Regionen und Gemeinschaften sowie die Kommunen Durchsetzungsmechanismen und/oder Verpflichtungen zur Erreichung der ihnen zugewiesenen Defizitziele vorsehen.

(9)       Zur Verringerung der hohen öffentlichen Verschuldung sollten die mit der Überalterung der Bevölkerung einhergehenden Kosten thematisiert und das Defizit strukturell verringert werden. Die neue Föderalregierung einigte sich im Dezember 2012 auf eine Reform des belgischen Alterssicherungssystems. Im Hinblick auf die Anhebung des effektiven Renteneintrittsalters ist nun eine wirksame Umsetzung und Überwachung der eingeleiteten Gesetzesreformen notwendig. Es kommt darauf an, die Reform der Alterssicherung mit Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns und eines längeren Erwerbslebens zu unterstützen, während weitere Reformen, wie die Koppelung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, zur Erreichung dieses Ziels ebenfalls beitragen würden.

(10)     Das belgische Finanzsystem steht noch immer vor großen Herausforderungen. Die Umstrukturierung der belgischen Banken ist noch nicht abgeschlossen und die 2008/2009 als Reaktion auf die Finanzkrise gewährten staatlichen Beihilfen sind noch nicht vollständig zurückgezahlt. Überdies hängen die Risiken des Bankensektors und des öffentlichen Sektors durch den hohen Umfang der Garantien eng miteinander zusammen.

(11)     Die Leistungsbilanz verschlechtert sich allmählich. Die Verbesserung der Dienstleistungsbilanz gleicht die Verschlechterung der Warenhandelsbilanz nicht aus. Im Bereich der Warenausfuhren hat Belgien nicht nur in Bezug auf den expandierenden Welthandel an Boden verloren, sondern auch im Vergleich zu anderen Ländern des Euro-Währungsgebiets und dem Euro-Währungsgebietsdurchschnitt. Das deutet auf eine im Vergleich zu Belgiens wichtigsten Handelspartnern und zum Euro-Währungsbereich insgesamt ungünstige Entwicklung der inländischen Lohnstückkosten hin. Aufgrund des bestehenden automatischen Lohnindexierungssystems konnte die Regierung trotz ihrer Anstrengungen, die Erhöhung der Reallöhne im Zeitraum 2011-2012 auf 0,3 % zu begrenzen, möglicherweise nicht verhindern, dass die Nominallöhne stärker steigen als in den Nachbarländern. Obwohl die Produktivität hoch ist, wächst sie nur langsam, und auch die Vorleistungskosten, vor allem für Energie, sind hoch. Um die Inflation einzudämmen, wurden die Einzelhandelspreise für Gas und Strom eingefroren, doch es wurden keine konkreten Maßnahmen zur Umgestaltung des Tarifverhandlungs- und Lohnindexierungssystems selbst ergriffen. Die FuE-Intensität der Privatwirtschaft stagnierte in den letzten Jahren, und durch den Fachkräftemangel, vor allem in Wissenschaft und Technik, könnte die weitere Verbesserung der Innovationsleistung der belgischen Wirtschaft wesentlich behindert werden.

(12)     Um die Beschäftigung jüngerer und älterer Arbeitnehmer zu fördern und mehr Erwerbslose in die Erwerbstätigkeit zu führen, wurden verschiedene Strukturmaßnahmen getroffen. Belgien hat eine umfassende Reform seines Systems zur Arbeitslosenunterstützung eingeleitet. Nach wie vor gibt es jedoch strukturelle Arbeitsmarktprobleme, für deren Beseitigung mehr getan werden könnte. Um die Wirksamkeit aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, vor allem für ältere Arbeitnehmer und benachteiligte Gruppen wie Menschen mit Migrationshintergrund, zu verbessern, ist es von entscheidender Bedeutung, die Teilnahme am lebenslangen Lernen zu erhöhen und die Reformen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung fortzusetzen. Bei der Verringerung der steuerlichen Belastung der Arbeit wurden keine nennenswerten Fortschritte erzielt. Zwar wurde im Juni 2011 eine neue Steuergutschrift für die niedrigsten Löhne eingeführt, doch erwies sich diese nicht als ausreichend, um die erheblichen Arbeitslosigkeitsfallen am unteren Ende der Einkommensskala auszugleichen. Eine Verlagerung der Steuerlast durch die Abkehr von der Besteuerung der Arbeit hin zu Steuern auf Verbrauch und/oder Ökosteuern hat nicht stattgefunden.

(13)     Die Preise für viele Waren und Dienstleistungen sind generell höher als in anderen Mitgliedstaaten, was durch geringen Wettbewerbsdruck ­­– insbesondere im Einzelhandel und in den Netzindustrien – und einen schwachen Aufsichtsrahmen bedingt ist. Im Einzelhandel bestehen weiterhin hohe Zutrittsschranken und Betriebsbeschränkungen. So begrenzen insbesondere wettbewerbsbeschränkende Vorschriften nach wie vor die Öffnungszeiten, schützen die etablierten Anbieter vor neuer Konkurrenz und behindern die Ausbreitung neuer Geschäftsmodelle und -technologien. Ein weit verbreitetes Wettbewerbsproblem der netzgebundenen Wirtschaftszweige ist in Belgien die starke Position der etablierten Anbieter und die im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hohen Zutrittsschranken, so dass die früheren Monopolisten in diesen Branchen nach wie vor höhere Entgelte verlangen können als auf einem wettbewerbsorientierten Markt. Die belgische Wettbewerbsbehörde wird zurzeit reformiert, doch es ist noch nicht klar, ob die neue Behörde unabhängig genug sein und über ausreichende Mittel verfügen wird.

(14)     Obwohl Belgien bei der geplanten Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in der Wirtschaft gut vorankommt, werden im Hinblick auf das angestrebte Ziel, die Emissionen von Treibhausgasen in den nicht unter das Emissionshandelssystem[9] fallenden Wirtschaftszweigen um 15 % zu verringern, voraussichtlich so gut wie keine Fortschritte zu verzeichnen sein. Belgien hat 2011 nicht genügend Maßnahmen bzw. politische Initiativen zur Verbesserung dieser Situation verabschiedet.

(15)     Belgien ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. So hat sich das Land 2011 zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote, zur Steigerung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und zur Stärkung der Stabilität des Finanzsystems verpflichtet und vorgestellt, wie diese Verpflichtungen umgesetzt werden sollen. Die Kommission hat bewertet, inwiefern diese Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen auch umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen.

(16)     Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Belgiens eingehend analysiert. Sie hat sowohl das Stabilitätsprogramm als auch das Nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Prüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Belgien, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die Empfehlungen 1 bis 7 eingeflossen.

(17)     Hiervon ausgehend hat der Rat das Stabilitätsprogramm Belgiens für 2012 geprüft; die Empfehlung 1 spiegelt seine Stellungnahme[10] hierzu wider.

(18)     Anhand der Ergebnisse der eingehenden Prüfung durch die Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat das Nationale Reformprogramm 2012 und das Stabilitätsprogramm Belgiens geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den Empfehlungen 1, 4, 5 und 6 wider ––

EMPFIEHLT, dass Belgien im Zeitraum 2012-2013 folgende Maßnahmen ergreift. Belgien sollte:

1.           den Haushaltsplan für 2012 ausführen, um sicherstellen, dass das übermäßige Defizit bis Ende 2012 korrigiert wird; zusätzlich Maßnahmen zur Umsetzung der Haushaltsstrategie für das Jahr 2013 und darüber hinaus festlegen und dabei sicherstellen, dass die Korrektur des übermäßigen Defizits von Dauer ist und ausreichende Fortschritte zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels gemacht, der Richtwert für die Ausgaben eingehalten und Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für die Schuldenverringerung erzielt werden; den haushaltspolitischen Rahmen anpassen, um zu gewährleisten, dass die Haushaltsziele auf föderaler und subföderaler Ebene verbindlich sind, und die Transparenz der Lastenverteilung und der Rechenschaftspflicht auf allen Regierungsebenen erhöhen;

2.           die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch Eindämmung der alterungsbedingten Ausgaben, einschließlich der Gesundheitsausgaben, weiter verbessern; insbesondere die Reform der Vorruhestandsregelungen und des Rentensystems umsetzen sowie Maßnahmen zur Koppelung des gesetzlichen Rentenalters an die Lebenserwartung einführen;

3.           das Kapital der schwächsten Banken zur Stärkung des Bankensektors weiter erhöhen, damit dieser seiner normalen Rolle als Geldgeber der Wirtschaft gerecht werden kann;

4.           nach Anhörung der Sozialpartner und im Einklang mit der nationalen Praxis Schritte zur Umgestaltung des Tarifverhandlungs- und Lohnindexierungssystems einleiten, um die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern; in einem ersten Schritt dafür sorgen, dass der Lohnanstieg in stärkerem Maße der Arbeitsproduktivität und der Wettbewerbsfähigkeit Rechnung trägt, indem i) die in der „Lohnnorm“ vorgesehenen nachträglichen Berichtigungen vorgenommen werden und ii) die Anwendung von Öffnungsklauseln bei Branchentarifverträgen erleichtert wird, um Lohnanstieg und Arbeitsproduktivität auf lokaler Ebene besser aufeinander abzustimmen;

5.           die Steuerlast von der Arbeit auf Bereiche verschieben, in denen Steuern weniger wachstumshemmend wirken, und beispielsweise Umweltsteuern erheben; die eingeleitete Reform des Systems zur Arbeitslosenunterstützung fortsetzen, um negative Arbeitsanreize zu verringern und den Schwerpunkt auf Beschäftigungsförderung und Aktivierungsmaßnahmen für benachteiligte Gruppen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, zu legen; die geplante weitere Regionalisierung der Arbeitsmarktkompetenzen nutzen, um die interregionale Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern und die Kohärenz zwischen Bildung, lebenslangem Lernen, beruflicher Bildung und beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu stärken; bestehende Aktivierungsanstrengungen auf alle Altersgruppen ausdehnen;

6.           den Wettbewerb im Einzelhandel durch Senkung der Zutrittsschranken und Abbau von Betriebsbeschränkungen weiter stärken; Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs in den Netzindustrien (Strom und Gas, Telekommunikation, Postdienste und Transport) einleiten, indem regulative Hindernisse überprüft und die institutionellen Bestimmungen für eine wirksame Umsetzung des Beihilferechts ausgebaut werden;

7.           Maßnahmen ergreifen, um die mangelnden Fortschritte im Hinblick auf die Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, die durch nicht unter das Emissionshandelssystem fallende Tätigkeiten verursacht werden, auszugleichen, insbesondere durch einen erheblichen Beitrag des Transportsektors.

Geschehen zu Brüssel am

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident/Die Präsidentin

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

[3]               COM(2012) 314 final.

[4]               P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047.

[5]               Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012.

[6]               COM(2012) 68 final.

[7]               SWD(2012) 150 final.

[8]               Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

[9]               Nur 37,9 % der Emissionen in Belgien stammen aus Branchen, die im EU-Emissionshandelssystem (EHS) erfasst sind. In den bedeutenderen Nicht-EHS-Branchen verursachen der Straßentransport (21,5 %) und der Energieverbrauch (38,9 %) die meisten Treibhausgasemissionen des Landes.

[10]             Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.

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