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Document 52012DC0314
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Belgium’s 2012 national reform programme and delivering a Council opinion on Belgium’s stability programme for 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Belgiens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Belgiens für die Jahre 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Belgiens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Belgiens für die Jahre 2012-2015
/* COM/2012/0314 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Belgiens 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Belgiens für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0314 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Belgiens 2012
und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Belgiens für die Jahre 2012-2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter
Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[4], gestützt auf die Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 nahm
der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue
Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt
eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen
Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010
einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der
Mitgliedstaaten[5]
an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten
wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken
in Anlehnung an die integrierten Leitlinien auszugestalten. (3) Am 12. Juli 2011 gab der
Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm Belgiens für 2011 ab und nahm
Stellung zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2011-2014. (4) Am 23. November 2011
nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite
Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020
verankerte, integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am
14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[6]
an, in dem Belgien als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende
Prüfung angestellt werden sollte. (5) Am 2. März 2012 erklärte
der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die
Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten.
Er betonte, dass es notwendig sei, vorrangig eine differenzierte,
wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale
Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die
sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu
modernisieren. (6) Am 2. März 2012 ersuchte
der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten
außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen,
dass sie in ihren Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogrammen und
Nationalen Reformprogrammen Berücksichtigung finden können. (7) Am 30. April 2012 legte
Belgien sein aktualisiertes Stabilitätsprogramm 2012 für den Zeitraum von
2012 bis 2015 sowie sein nationales Reformprogramm 2012 vor. Um
Überschneidungen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig
bewertet. Die Kommission ging außerdem in einer eingehenden Prüfung gemäß
Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 der Frage nach, ob in
Belgien makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Dabei kam sie zu dem
Ergebnis[7],
dass in Belgien zwar ein externes Ungleichgewicht besteht, dies aber nicht
übermäßig ist. (8) Ausgehend von der Bewertung
des Stabilitätsprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97
ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms
zugrunde liegende makroökonomische Szenario für die Jahre 2012 und 2013
plausibel und für die Jahre 2014 und 2015 optimistisch ist, da es ein
BIP-Wachstum vorsieht, dass wesentlich über den jüngsten, im Rahmen der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommission angestellten Schätzungen des
potenziellen Wachstums liegt. Die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie
verfolgt das Ziel, das Defizit im Jahr 2012 unter 3 % des BIP zu
senken (auf 2,8 % des BIP, von 3,7 % des BIP im Jahr 2011) und bis
2015 auf Null zurückzuführen. Das Programm bestätigt das bisherige
mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Überschusses von 0,5 % des
BIP, was den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Das
für 2012 geplante nominale Defizit steht mit der vom Rat gesetzten Frist für
die Korrektur des übermäßigen Defizits in Einklang, und die geplante
haushaltspolitische Anstrengung genügt der im Rahmen des Verfahrens bei einem
übermäßigen Defizit abgegebenen Empfehlung einer durchschnittlichen jährlichen
strukturellen Anstrengung von mindestens ¾ % de BIP. Die geplante
Wachstumsrate der Staatsausgaben entspricht, unter Berücksichtigung
diskretionärer Maßnahmen auf der Einnahmenseite, in den Jahren 2013 bis 2015,
nicht jedoch 2012 dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts.
Auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos[8] wird im Programm von einer
Verbesserung des strukturellen Saldos um 1,1 Prozent des BIP im Jahr 2012 und
um durchschnittlich etwa 0,8 % de BIP im Zeitraum 2013-2015 ausgegangen.
Es bestehen jedoch Risiken, die sich daraus ergeben, dass die ab 2013 zu
ergreifenden Maßnahmen noch nicht festgelegt sind und das makroökonomische
Szenario ab 2014 zu optimistisch ist. Die Staatsverschuldung, die mit
98,0 % des BIP im Jahr 2011 weit über der Schwelle von 60 % liegt,
soll laut Programm stabilisiert und 2015 auf 92,3 % gesenkt werden, womit
ausreichende Fortschritte zur Erreichung des im Stabilitäts- und Wachstumspakts
vorgegebenen Richtwertes für die Schuldenverringerung gemacht wären. Außerdem
sind die impliziten Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Garantien für den
Finanzsektor besonders hoch. Der auf Regeln beruhende mehrjährige Rahmen für den
öffentlichen Haushalt würde insbesondere in Bezug auf die Ausgaben davon
profitieren, wenn die Regionen und Gemeinschaften sowie die Kommunen
Durchsetzungsmechanismen und/oder Verpflichtungen zur Erreichung der ihnen
zugewiesenen Defizitziele vorsehen. (9) Zur Verringerung der hohen
öffentlichen Verschuldung sollten die mit der Überalterung der Bevölkerung
einhergehenden Kosten thematisiert und das Defizit strukturell verringert
werden. Die neue Föderalregierung einigte sich im Dezember 2012 auf eine Reform
des belgischen Alterssicherungssystems. Im Hinblick auf die Anhebung des
effektiven Renteneintrittsalters ist nun eine wirksame Umsetzung und
Überwachung der eingeleiteten Gesetzesreformen notwendig. Es kommt darauf an,
die Reform der Alterssicherung mit Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns
und eines längeren Erwerbslebens zu unterstützen, während weitere Reformen, wie
die Koppelung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung,
zur Erreichung dieses Ziels ebenfalls beitragen würden. (10) Das belgische Finanzsystem
steht noch immer vor großen Herausforderungen. Die Umstrukturierung der
belgischen Banken ist noch nicht abgeschlossen und die 2008/2009 als Reaktion
auf die Finanzkrise gewährten staatlichen Beihilfen sind noch nicht vollständig
zurückgezahlt. Überdies hängen die Risiken des Bankensektors und des
öffentlichen Sektors durch den hohen Umfang der Garantien eng miteinander
zusammen. (11) Die Leistungsbilanz
verschlechtert sich allmählich. Die Verbesserung der Dienstleistungsbilanz
gleicht die Verschlechterung der Warenhandelsbilanz nicht aus. Im Bereich der
Warenausfuhren hat Belgien nicht nur in Bezug auf den expandierenden Welthandel
an Boden verloren, sondern auch im Vergleich zu anderen Ländern des
Euro-Währungsgebiets und dem Euro-Währungsgebietsdurchschnitt. Das deutet auf
eine im Vergleich zu Belgiens wichtigsten Handelspartnern und zum
Euro-Währungsbereich insgesamt ungünstige Entwicklung der inländischen
Lohnstückkosten hin. Aufgrund des bestehenden automatischen Lohnindexierungssystems
konnte die Regierung trotz ihrer Anstrengungen, die Erhöhung der Reallöhne im
Zeitraum 2011-2012 auf 0,3 % zu begrenzen, möglicherweise nicht
verhindern, dass die Nominallöhne stärker steigen als in den Nachbarländern.
Obwohl die Produktivität hoch ist, wächst sie nur langsam, und auch die
Vorleistungskosten, vor allem für Energie, sind hoch. Um die Inflation
einzudämmen, wurden die Einzelhandelspreise für Gas und Strom eingefroren, doch
es wurden keine konkreten Maßnahmen zur Umgestaltung des Tarifverhandlungs- und
Lohnindexierungssystems selbst ergriffen. Die FuE-Intensität der
Privatwirtschaft stagnierte in den letzten Jahren, und durch den
Fachkräftemangel, vor allem in Wissenschaft und Technik, könnte die weitere
Verbesserung der Innovationsleistung der belgischen Wirtschaft wesentlich
behindert werden. (12) Um die Beschäftigung jüngerer
und älterer Arbeitnehmer zu fördern und mehr Erwerbslose in die
Erwerbstätigkeit zu führen, wurden verschiedene Strukturmaßnahmen getroffen.
Belgien hat eine umfassende Reform seines Systems zur Arbeitslosenunterstützung
eingeleitet. Nach wie vor gibt es jedoch strukturelle Arbeitsmarktprobleme, für
deren Beseitigung mehr getan werden könnte. Um die Wirksamkeit aktiver
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, vor allem für ältere Arbeitnehmer und
benachteiligte Gruppen wie Menschen mit Migrationshintergrund, zu verbessern,
ist es von entscheidender Bedeutung, die Teilnahme am lebenslangen Lernen zu
erhöhen und die Reformen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung
fortzusetzen. Bei der Verringerung der steuerlichen Belastung der Arbeit wurden
keine nennenswerten Fortschritte erzielt. Zwar wurde im Juni 2011 eine
neue Steuergutschrift für die niedrigsten Löhne eingeführt, doch erwies sich
diese nicht als ausreichend, um die erheblichen Arbeitslosigkeitsfallen am
unteren Ende der Einkommensskala auszugleichen. Eine Verlagerung der Steuerlast
durch die Abkehr von der Besteuerung der Arbeit hin zu Steuern auf Verbrauch
und/oder Ökosteuern hat nicht stattgefunden. (13) Die Preise für viele Waren und
Dienstleistungen sind generell höher als in anderen Mitgliedstaaten, was durch
geringen Wettbewerbsdruck – insbesondere im Einzelhandel und in den
Netzindustrien – und einen schwachen Aufsichtsrahmen bedingt ist. Im
Einzelhandel bestehen weiterhin hohe Zutrittsschranken und
Betriebsbeschränkungen. So begrenzen insbesondere wettbewerbsbeschränkende
Vorschriften nach wie vor die Öffnungszeiten, schützen die etablierten Anbieter
vor neuer Konkurrenz und behindern die Ausbreitung neuer Geschäftsmodelle und
-technologien. Ein weit verbreitetes Wettbewerbsproblem der netzgebundenen
Wirtschaftszweige ist in Belgien die starke Position der etablierten Anbieter
und die im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hohen Zutrittsschranken, so
dass die früheren Monopolisten in diesen Branchen nach wie vor höhere Entgelte
verlangen können als auf einem wettbewerbsorientierten Markt. Die belgische
Wettbewerbsbehörde wird zurzeit reformiert, doch es ist noch nicht klar, ob die
neue Behörde unabhängig genug sein und über ausreichende Mittel verfügen wird. (14) Obwohl Belgien bei der
geplanten Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in der Wirtschaft gut
vorankommt, werden im Hinblick auf das angestrebte Ziel, die Emissionen von Treibhausgasen
in den nicht unter das Emissionshandelssystem[9]
fallenden Wirtschaftszweigen um 15 % zu verringern, voraussichtlich so gut
wie keine Fortschritte zu verzeichnen sein. Belgien hat 2011 nicht genügend
Maßnahmen bzw. politische Initiativen zur Verbesserung dieser Situation
verabschiedet. (15) Belgien ist im Rahmen des
Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. So hat sich das
Land 2011 zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Erhöhung der
Erwerbstätigenquote, zur Steigerung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
und zur Stärkung der Stabilität des Finanzsystems verpflichtet und vorgestellt,
wie diese Verpflichtungen umgesetzt werden sollen. Die Kommission hat bewertet,
inwiefern diese Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen auch umgesetzt wurden. Die
Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen. (16) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Belgiens eingehend
analysiert. Sie hat sowohl das Stabilitätsprogramm als auch das Nationale
Reformprogramm bewertet und eine eingehende Prüfung vorgelegt. Dabei hat sie
nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Belgien, sondern auch deren Übereinstimmung mit
EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene
entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die
wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt zu verstärken.
Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die
Empfehlungen 1 bis 7 eingeflossen. (17) Hiervon ausgehend hat der Rat
das Stabilitätsprogramm Belgiens für 2012 geprüft; die Empfehlung 1
spiegelt seine Stellungnahme[10]
hierzu wider. (18) Anhand der Ergebnisse der
eingehenden Prüfung durch die Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat
das Nationale Reformprogramm 2012 und das Stabilitätsprogramm Belgiens
geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den Empfehlungen 1, 4, 5 und 6 wider –– EMPFIEHLT, dass Belgien im Zeitraum
2012-2013 folgende Maßnahmen ergreift. Belgien sollte: 1. den Haushaltsplan für 2012
ausführen, um sicherstellen, dass das übermäßige Defizit bis Ende 2012
korrigiert wird; zusätzlich Maßnahmen zur Umsetzung der Haushaltsstrategie für
das Jahr 2013 und darüber hinaus festlegen und dabei sicherstellen, dass die
Korrektur des übermäßigen Defizits von Dauer ist und ausreichende Fortschritte
zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels gemacht, der Richtwert für
die Ausgaben eingehalten und Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des
Richtwerts für die Schuldenverringerung erzielt werden; den
haushaltspolitischen Rahmen anpassen, um zu gewährleisten, dass die
Haushaltsziele auf föderaler und subföderaler Ebene verbindlich sind, und die
Transparenz der Lastenverteilung und der Rechenschaftspflicht auf allen
Regierungsebenen erhöhen; 2. die langfristige
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch Eindämmung der alterungsbedingten
Ausgaben, einschließlich der Gesundheitsausgaben, weiter verbessern;
insbesondere die Reform der Vorruhestandsregelungen und des Rentensystems
umsetzen sowie Maßnahmen zur Koppelung des gesetzlichen Rentenalters an die
Lebenserwartung einführen; 3. das Kapital der schwächsten
Banken zur Stärkung des Bankensektors weiter erhöhen, damit dieser seiner
normalen Rolle als Geldgeber der Wirtschaft gerecht werden kann; 4. nach Anhörung der
Sozialpartner und im Einklang mit der nationalen Praxis Schritte zur
Umgestaltung des Tarifverhandlungs- und Lohnindexierungssystems einleiten, um
die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern; in
einem ersten Schritt dafür sorgen, dass der Lohnanstieg in stärkerem Maße der
Arbeitsproduktivität und der Wettbewerbsfähigkeit Rechnung trägt, indem i) die
in der „Lohnnorm“ vorgesehenen nachträglichen Berichtigungen vorgenommen werden
und ii) die Anwendung von Öffnungsklauseln bei Branchentarifverträgen
erleichtert wird, um Lohnanstieg und Arbeitsproduktivität auf lokaler Ebene
besser aufeinander abzustimmen; 5. die Steuerlast von der Arbeit
auf Bereiche verschieben, in denen Steuern weniger wachstumshemmend wirken, und
beispielsweise Umweltsteuern erheben; die eingeleitete Reform des Systems zur
Arbeitslosenunterstützung fortsetzen, um negative Arbeitsanreize zu verringern
und den Schwerpunkt auf Beschäftigungsförderung und Aktivierungsmaßnahmen für
benachteiligte Gruppen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, zu
legen; die geplante weitere Regionalisierung der Arbeitsmarktkompetenzen nutzen,
um die interregionale Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern und die Kohärenz
zwischen Bildung, lebenslangem Lernen, beruflicher Bildung und
beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu stärken; bestehende
Aktivierungsanstrengungen auf alle Altersgruppen ausdehnen; 6. den Wettbewerb im
Einzelhandel durch Senkung der Zutrittsschranken und Abbau von
Betriebsbeschränkungen weiter stärken; Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs
in den Netzindustrien (Strom und Gas, Telekommunikation, Postdienste und
Transport) einleiten, indem regulative Hindernisse überprüft und die
institutionellen Bestimmungen für eine wirksame Umsetzung des Beihilferechts
ausgebaut werden; 7. Maßnahmen
ergreifen, um die mangelnden Fortschritte im Hinblick auf die Ziele zur
Verringerung der Treibhausgasemissionen, die durch nicht unter das
Emissionshandelssystem fallende Tätigkeiten verursacht werden, auszugleichen,
insbesondere durch einen erheblichen Beitrag des Transportsektors. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2012) 314 final. [4] P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047. [5] Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012. [6] COM(2012) 68 final. [7] SWD(2012) 150 final. [8] Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige
befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand
der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik. [9] Nur 37,9 % der Emissionen in Belgien stammen aus
Branchen, die im EU-Emissionshandelssystem (EHS) erfasst sind. In den
bedeutenderen Nicht-EHS-Branchen verursachen der Straßentransport (21,5 %)
und der Energieverbrauch (38,9 %) die meisten Treibhausgasemissionen des
Landes. [10] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.