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Document 52012DC0303
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on the Czech Republic’s 2012 national reform programme and delivering a Council opinion on the Czech Republic’s convergence programme for 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2012 und Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für die Jahre 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2012 und Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für die Jahre 2012-2015
/* COM/2012/0303 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2012 und Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0303 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der
Tschechischen Republik 2012
und Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik
für die Jahre 2012-2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission,[2] unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments,[3]
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 nahm
der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue
Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt
eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen
Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010
einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der
Mitgliedstaaten[4]
an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten
wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken
in Anlehnung an die integrierten Leitlinien auszugestalten. (3) Am 12. Juli 2011 nahm
der Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm der Tschechischen
Republik für 2011 an und nahm Stellung zum Konvergenzprogramm der Tschechischen
Republik für 2011-2014. (4) Am 23. November 2011
nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite
Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020
verankerte, integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am
14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[5]
an, in dem die Tschechische Republik nicht als einer der Mitgliedstaaten
genannt wurde, für die eine eingehende Prüfung angestellt werden sollte. (5) Am 2. März 2012 erklärte
der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die
Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten.
Er betonte, dass es notwendig sei, weiterhin eine differenzierte,
wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale
Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die
sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu
modernisieren. (6) Am 25. April 2012
übermittelte die Tschechische Republik ihr Konvergenzprogramm für den Zeitraum
2012-2015 und am 13. April 2012 ihr Nationales Reformprogramm 2012.
Um Überschneidungen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig
bewertet. (7) Auf der Grundlage der
Bewertung des Konvergenzprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass das als Grundlage
für die Haushaltsprognose dienende makroökonomische Szenario in diesem Programm
plausibel ist. Gemäß dem Konvergenzprogramm wird entgegen der Frühjahrsprognose 2012
der Kommission von 0 % im Jahr 2012 und 1,5 % im Jahr 2013
ein BIP-Wachstum von 0,2 % im Jahr 2012 und 1,3 % im
Jahr 2013 erwartet. Durch die in dem Programm dargelegte
Haushaltsstrategie soll bis zum Jahr 2016 ein ausgeglichener Haushalt
erzielt werden. Das für 2013 angestrebte gesamtstaatliche Defizit von
2,9 % des BIP steht im Einklang mit der in den Empfehlungen des Rates vom
2. Dezember 2009 festgelegten Frist für die Korrektur des übermäßigen
Defizits. Die durchschnittliche jährliche Haushaltsanstrengung von
0,9 % des BIP im Zeitraum 2010-2013, basierend auf dem (neu berechneten)
strukturellen Haushaltssaldo[6],
liegt etwas unter dem vom Rat empfohlenen Wert von 1 % des BIP. Das
Programm bestätigt das im Jahr 2015 zu erreichende vorangegangene mittelfristige
Haushaltsziel eines Defizits von 1 % des BIP, das den Anforderungen des
Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen entspricht. Die Fortschritte in
Richtung mittelfristiges Haushaltsziel liegen bei 0,8 % des BIP im
Jahr 2014 und bei 0,7 % im Jahr 2015, basierend auf dem (neu
berechneten) strukturellen Saldo; die Wachstumsrate der öffentlichen Ausgaben
steht mit dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Richtwert für die
Ausgaben im Einklang. Die Haushaltsprognosen des Programms unterliegen
verschiedenen Risiken. Das gegenwärtig im Parlament erörterte Gesetz über
finanzielle Kompensationen an Kirchen würde im Jahr seines Inkrafttretens zu
einer Erhöhung des gesamtstaatlichen Defizits um 1,5 % des BIP führen. Im
Allgemeinen würden die Art und der Umfang der geplanten
Konsolidierungsmaßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der
Ausgabenseite erhebliche Risiken für die Tragfähigkeit der Haushaltsanpassung
über den Programmzeitraum hinaus mit sich bringen. Die Haushaltsanpassung bestand
bislang zumeist aus Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip, die sich auch auf
wachstumsfördernde Ausgaben auswirken. Für den Zeitraum 2013-2015 sind
zusätzliche Einsparungen von fast 1 % des BIP bei den Ausgaben der
öffentlichen Verwaltung geplant; Einzelheiten werden im Programm jedoch nicht
ausreichend ausgeführt. Zudem sind die meisten Maßnahmen auf der Einnahmenseite
vorübergehender Art und sollten im Jahr 2015 auslaufen. Dem Programm
zufolge wird erwartet, dass die Schuldenquote im Jahr 2013 mit 45,1 %
des BIP ihren Höchststand erreicht und anschließend wieder abnimmt, was vor
allem auf die projizierte fortlaufende Verbesserung des Primärsaldos
zurückgeführt wird. (8) 2011 haben die tschechischen
Behörden einer Erhöhung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und der
Verbrauchsteuern auf Tabak zugestimmt; zudem stimmten sie einer umfassenden
Steuerreform zu, die sich insbesondere auf die Besteuerung des Faktors Arbeit
auswirkt und im Jahr 2014 in Kraft treten sollte. Weitere Änderungen am
Steuersystem wurden im April 2012 auf Regierungsebene beschlossen. Einige
Änderungen betreffen die Besteuerung in den Bereichen Umwelt und Immobilien,
die derzeit zu gering besteuert werden. Die vorgeschlagene vorübergehende Art
der Bestimmungen im Bereich der Besteuerung des Faktors Arbeit würde
zusätzliche Befolgungskosten verursachen und die Vorhersehbarkeit für die
Steuerpflichtigen verringern. Zudem würden die neuen Vorschläge das Problem der
geringen effektiven Besteuerung von Selbständigen im Vergleich zu Arbeitnehmern
wegen eines übermäßigen Einsatzes von Pauschalfinanzierungen und Steuerabzügen
nur teilweise beseitigen. Schließlich verabschiedete die Regierung Maßnahmen
zur Betrugsbekämpfung in den Bereichen Mehrwertsteuer und Kraftstoffsteuern und
unternahm erste Schritte zur Einrichtung einer einzigen Erhebungsstelle. Die
Einhaltung der Steuervorschriften stellt jedoch nach wie vor ein Problem dar
und das gegenwärtige System der Steuererhebung basiert nicht auf einer klar
strukturierten und umfassenden Strategie für die Einhaltung der
Steuervorschriften. (9) Die tschechische Regierung
hat eine Reform des Rentensystems angenommen und teilweise umgesetzt, die auf
die Wiederherstellung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
und die Erhöhung der Rentenrücklagen abzielt. Das projizierte Ungleichgewicht
der öffentlichen Finanzen im Rentensystem ist im Vergleich zum EU-Durchschnitt
jedoch nach wie vor hoch. Eine explizite Verknüpfung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters und der Lebenserwartung wurde bei der Reform nicht
vorgenommen. Das Potenzial dieser neu errichteten Säule, zukünftig zu höheren
Durchschnittsrenten beizutragen, hängt vom Anteil der Arbeitnehmer,
insbesondere der jüngeren Arbeitnehmer, ab, der sich daran beteiligt, sowie von
den langfristig erwarteten Erträgen. Jedoch wurden keine Maßnahmen angekündigt,
um die Beteiligung an dieser Säule zu fördern; zudem sollten potenziellen
Sparern mehr Orientierungshilfen geboten werden. Außerdem stellt die von der
Regierung vorgeschlagene neue Vorruhestandsregelung eine große Gefahr für die
Glaubwürdigkeit und die ehrgeizigen Ziele der Reformen dar, die sowohl auf eine
effektive Erhöhung des Renteneintrittsalters als auch auf angemessene Renten
abzielen. (10) Die Gesamtarbeitslosenquote
liegt unter dem EU-Durchschnitt, jedoch haben es Frauen mit Kindern und andere
besonders betroffene Gruppen schwer, sich auf dem Arbeitmarkt zu behaupten.
Eine frühere Rückkehr aus dem Elternurlaub, durch die ein Qualifikationsverlust
verhindert würde, hängt von der Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen
ab, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Diesbezüglich hat die Regierung
die technischen Anforderungen für die Schaffung betriebseigener Kindergärten
gelockert und beabsichtigt die Einführung von Steueranreizen für eine stärkere
Inanspruchnahme privater Kinderbetreuungseinrichtungen, wodurch die
Empfehlungen teilweise umgesetzt werden. Da lediglich 3 % der Kinder unter
drei Jahren offizielle Betreuungseinrichtungen besuchen (im Vergleich zu
24 % in der EU-27 im Jahr 2009), sind weitere Maßnahmen erforderlich,
um die Erwerbsbeteiligung von Eltern mit kleinen Kindern zu erhöhen. (11) Es wurden verschiedene
Maßnahmen angenommen, um die Arbeit der staatlichen Arbeitsverwaltung zu
verbessern. Im Rahmen einer umfassenden Reform des Sozialleistungssystems
wurden die regionalen Arbeitsämter der Verantwortung eines neuen zentralen
Arbeitsamts unterstellt; für Zahlungen von Sozialleistungen, die nicht aus der
Sozialversicherung bestritten werden, sind nun nicht mehr die Gemeinden sondern
die Arbeitsämter verantwortlich. Der sich daraus ergebende höhere
Arbeitsaufwand wird zu einer noch größeren Belastung der Angestellten der
staatlichen Arbeitsverwaltung führen, deren Zahl im Jahr 2011 um 12 %
zurückgegangen ist. Zur Verbesserung der Arbeitsvermittlungsdienste wurde ein
System eingeführt, bei dem die Arbeitsvermittlung auf private Agenturen
ausgelagert wird. Die Gebührenstruktur erscheint jedoch unangemessen. Weitere
Anstrengungen müssen unternommen werden, um die Qualität und Wirksamkeit von
Schulungsmaßnahmen sowie der Unterstützung bei der Arbeitssuche und der
individualisierten Dienstleistungen zu erhöhen. Dafür müssen die erforderlichen
Mittel und Anreize zur Verfügung gestellt werden. Eine Bewertung der
Wirksamkeit sollte eingeführt werden, um gezielter vorgehen zu können, wenn
Interventionen und Finanzierungen von Aktivierungsprogrammen von deren
Ergebnissen abhängig gemacht werden sollen. (12) Trotz der jüngsten
Verbesserungen in einigen Bereichen besteht noch viel Spielraum für
Verbesserungen bei der Effizienz der öffentlichen Verwaltung, wie beim Ausbau
elektronischer Behördendienste und der Verringerung des Verwaltungsaufwands für
Unternehmen. In Bezug auf die Strategie zur Bekämpfung der Korruption stellt
die Annahme des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, das seit
April 2012 in Kraft ist, das wichtigste Ergebnis dar. Allerdings wird die
ordnungsgemäße Durchführung und Umsetzung für die Glaubwürdigkeit und
Wirksamkeit des Gesetzes von entscheidender Bedeutung sein. Die Problematik
anonymer Beteiligungen wurde bislang noch nicht angegangen. Das Beamtengesetz
befindet sich noch immer in der Vorbereitung, muss jedoch unverzüglich
angenommen werden, damit die Verwaltung über die notwendige Stabilität verfügt.
Die wichtigsten Ursachen für Probleme beim Einsatz der EU-Fonds lagen in
Unregelmäßigkeiten bei Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen und einer
suboptimalen Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die
öffentliche Verwaltung. (13) Die tschechische Wirtschaft
muss Faktoren mobilisieren, die den Übergang zu einem auf Innovation, höherer
Wertschöpfung und Humankapital basierenden Wachstum erleichtern, da die
Möglichkeiten für eine weitere auf kapitalintensivem Wachstum basierende tatsächliche
Konvergenz eher begrenzt erscheinen. Eine Reform der Hochschulausbildung wird
gegenwärtig erörtert. Obwohl diese Reform eine Überarbeitung des gegenwärtigen
Zulassungsverfahrens vorsieht, ist sie hinsichtlich der zentralen Frage der
Qualitätsbewertungsstandards nicht hinreichend präzise und findet in
akademischen Kreisen kaum Unterstützung, da keine systematische Datenerhebung
und –analyse vorliegt. In Folge der zunehmend schlechteren Leistungen
tschechischer Schüler hat die Regierung Maßnahmen ergriffen, um
Mindestlernziele sicherzustellen, und eine Strategie für landesweite
computergestützte Tests in Angriff genommen. Diese Maßnahmen gehen jedoch nicht
weit genug, um die Qualität und die Gerechtigkeit der Pflichtschulausbildung zu
erhöhen. (14) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Tschechischen Republik
eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das Nationale
Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf
Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der
Tschechischen Republik, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften
und –Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte
Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische
Steuerung der Europäischen Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im
Rahmen des Europäischen Semesters sind in die Empfehlungen 1 bis 6
eingeflossen. (15) Hiervon ausgehend hat der Rat
das Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik geprüft; die
Empfehlung 1 spiegelt seine Stellungnahme[7]
hierzu wider — EMPFIEHLT, dass die Tschechische
Republik im Zeitraum 2012-2013 1. die geplanten Fortschritte in
Richtung einer fristgerechten Korrektur des übermäßigen Defizits gewährleistet;
zu diesem Zweck den Haushalt 2012 vollständig umsetzt und die für das
Jahr 2013 erforderlichen nachhaltigen Maßnahmen vorsieht, um die in der
Empfehlung des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
festgelegte jährliche durchschnittliche Anpassung zu erreichen; danach
angemessene Anstrengungen zur strukturellen Anpassung unternimmt, um
ausreichende Fortschritte im Hinblick auf das mittelfristige Ziel sowie auf den
Richtwert für die Ausgaben zu erreichen; in diesem Zusammenhang Kürzungen nach
dem Rasenmäherprinzip vermeidet, wachstumsfördernde Ausgaben sicherstellt und
ihre Anstrengungen zur Erhöhung der Effizienz öffentlicher Ausgaben
intensiviert; die vorhandenen Spielräume für Steuererhöhungen auslotet, die dem
Wachstum am wenigsten schaden; die hohe Steuerlast vom Faktor Arbeit auf die
Bereiche Immobilien und Umwelt verlagert; die Unterschiede bei der steuerlichen
Behandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen verringert; Maßnahmen zur
Verbesserung der Steuererhebung, zur Verringerung der Steuerumgehung und zur
Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften ergreift, einschließlich der
Einrichtung einer einzigen Erhebungsstelle für alle Steuern; 2. weitere Veränderungen an
ihrem staatlichen Rentensystem vornimmt, um seine langfristige Tragfähigkeit
sicherzustellen; ihre geplante Vorruhestandsregelung überdenkt; eine breite
Beteiligung junger Arbeitnehmer an dem geplanten kapitalgedeckten System
sicherstellen, um die Angemessenheit der Renten zu verbessern; 3. zusätzliche Maßnahmen
ergreift, um die Verfügbarkeit von erschwinglichen und qualitativ hochwertigen
Vorschuleinrichtungen wesentlich zu erhöhen; 4. die staatliche
Arbeitsverwaltung durch Erhöhung der Qualität und der Wirksamkeit von
Schulungsmaßnahmen, der Unterstützung bei der Arbeitssuche und der
individualisierten Dienstleistungen stärkt, einschließlich ausgelagerter
Dienste; 5. das Beamtengesetz
unverzüglich annimmt und umsetzt, um die Stabilität und Wirksamkeit der
öffentlichen Verwaltung zu fördern und Unregelmäßigkeiten zu vermeiden; die
angemessene Umsetzung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen
sicherstellt; die Problematik anonymer Beteiligungen angeht; den
ordnungsgemäßen Einsatz von Eu-Fonds sicherstellt und die Bekämpfung der
Korruption intensiviert; 6. die erforderlichen
Rechtsvorschriften erlässt, um ein transparentes und klar definiertes System
für die Qualitätsbewertung von Hochschul- und Forschungseinrichtungen
einzuführen; sicherstellt, dass die Finanzierung nachhaltig wirkt und an die Ergebnisse
der Qualitätsbewertung geknüpft ist; einen auf Verbesserung ausgerichteten
Bewertungsrahmen in der Pflichtschulausbildung einführt. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] COM(2012) 303 final. [3] P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047. [4] Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012. [5] COM(2012) 68 final. [6] Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige
befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand
der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.. [7] Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.