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Document 52012DC0303

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2012 und Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für die Jahre 2012-2015

/* COM/2012/0303 final */

52012DC0303

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2012 und Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0303 final */


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum Nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2012 und Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für die Jahre 2012-2015

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,[2]

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,[3]

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll.

(2)       Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4] an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken in Anlehnung an die integrierten Leitlinien auszugestalten.

(3)       Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik für 2011 an und nahm Stellung zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2011-2014.

(4)       Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020 verankerte, integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[5] an, in dem die Tschechische Republik nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Prüfung angestellt werden sollte.

(5)       Am 2. März 2012 erklärte der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten. Er betonte, dass es notwendig sei, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(6)       Am 25. April 2012 übermittelte die Tschechische Republik ihr Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012-2015 und am 13. April 2012 ihr Nationales Reformprogramm 2012. Um Überschneidungen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(7)       Auf der Grundlage der Bewertung des Konvergenzprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass das als Grundlage für die Haushaltsprognose dienende makroökonomische Szenario in diesem Programm plausibel ist. Gemäß dem Konvergenzprogramm wird entgegen der Frühjahrsprognose 2012 der Kommission von 0 % im Jahr 2012 und 1,5 % im Jahr 2013 ein BIP-Wachstum von 0,2 % im Jahr 2012 und 1,3 % im Jahr 2013 erwartet. Durch die in dem Programm dargelegte Haushaltsstrategie soll bis zum Jahr 2016 ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden. Das für 2013 angestrebte gesamtstaatliche Defizit von 2,9 % des BIP steht im Einklang mit der in den Empfehlungen des Rates vom 2. Dezember 2009 festgelegten Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits.           Die durchschnittliche jährliche Haushaltsanstrengung von 0,9 % des BIP im Zeitraum 2010-2013, basierend auf dem (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo[6], liegt etwas unter dem vom Rat empfohlenen Wert von 1 % des BIP. Das Programm bestätigt das im Jahr 2015 zu erreichende vorangegangene mittelfristige Haushaltsziel eines Defizits von 1 % des BIP, das den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen entspricht. Die Fortschritte in Richtung mittelfristiges Haushaltsziel liegen bei 0,8 % des BIP im Jahr 2014 und bei 0,7 % im Jahr 2015, basierend auf dem (neu berechneten) strukturellen Saldo; die Wachstumsrate der öffentlichen Ausgaben steht mit dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Richtwert für die Ausgaben im Einklang. Die Haushaltsprognosen des Programms unterliegen verschiedenen Risiken. Das gegenwärtig im Parlament erörterte Gesetz über finanzielle Kompensationen an Kirchen würde im Jahr seines Inkrafttretens zu einer Erhöhung des gesamtstaatlichen Defizits um 1,5 % des BIP führen. Im Allgemeinen würden die Art und der Umfang der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite erhebliche Risiken für die Tragfähigkeit der Haushaltsanpassung über den Programmzeitraum hinaus mit sich bringen. Die Haushaltsanpassung bestand bislang zumeist aus Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip, die sich auch auf wachstumsfördernde Ausgaben auswirken. Für den Zeitraum 2013-2015 sind zusätzliche Einsparungen von fast 1 % des BIP bei den Ausgaben der öffentlichen Verwaltung geplant; Einzelheiten werden im Programm jedoch nicht ausreichend ausgeführt. Zudem sind die meisten Maßnahmen auf der Einnahmenseite vorübergehender Art und sollten im Jahr 2015 auslaufen. Dem Programm zufolge wird erwartet, dass die Schuldenquote im Jahr 2013 mit 45,1 % des BIP ihren Höchststand erreicht und anschließend wieder abnimmt, was vor allem auf die projizierte fortlaufende Verbesserung des Primärsaldos zurückgeführt wird.

(8)       2011 haben die tschechischen Behörden einer Erhöhung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und der Verbrauchsteuern auf Tabak zugestimmt; zudem stimmten sie einer umfassenden Steuerreform zu, die sich insbesondere auf die Besteuerung des Faktors Arbeit auswirkt und im Jahr 2014 in Kraft treten sollte. Weitere Änderungen am Steuersystem wurden im April 2012 auf Regierungsebene beschlossen. Einige Änderungen betreffen die Besteuerung in den Bereichen Umwelt und Immobilien, die derzeit zu gering besteuert werden. Die vorgeschlagene vorübergehende Art der Bestimmungen im Bereich der Besteuerung des Faktors Arbeit würde zusätzliche Befolgungskosten verursachen und die Vorhersehbarkeit für die Steuerpflichtigen verringern. Zudem würden die neuen Vorschläge das Problem der geringen effektiven Besteuerung von Selbständigen im Vergleich zu Arbeitnehmern wegen eines übermäßigen Einsatzes von Pauschalfinanzierungen und Steuerabzügen nur teilweise beseitigen. Schließlich verabschiedete die Regierung Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung in den Bereichen Mehrwertsteuer und Kraftstoffsteuern und unternahm erste Schritte zur Einrichtung einer einzigen Erhebungsstelle. Die Einhaltung der Steuervorschriften stellt jedoch nach wie vor ein Problem dar und das gegenwärtige System der Steuererhebung basiert nicht auf einer klar strukturierten und umfassenden Strategie für die Einhaltung der Steuervorschriften.

(9)       Die tschechische Regierung hat eine Reform des Rentensystems angenommen und teilweise umgesetzt, die auf die Wiederherstellung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Erhöhung der Rentenrücklagen abzielt. Das projizierte Ungleichgewicht der öffentlichen Finanzen im Rentensystem ist im Vergleich zum EU-Durchschnitt jedoch nach wie vor hoch. Eine explizite Verknüpfung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und der Lebenserwartung wurde bei der Reform nicht vorgenommen. Das Potenzial dieser neu errichteten Säule, zukünftig zu höheren Durchschnittsrenten beizutragen, hängt vom Anteil der Arbeitnehmer, insbesondere der jüngeren Arbeitnehmer, ab, der sich daran beteiligt, sowie von den langfristig erwarteten Erträgen. Jedoch wurden keine Maßnahmen angekündigt, um die Beteiligung an dieser Säule zu fördern; zudem sollten potenziellen Sparern mehr Orientierungshilfen geboten werden. Außerdem stellt die von der Regierung vorgeschlagene neue Vorruhestandsregelung eine große Gefahr für die Glaubwürdigkeit und die ehrgeizigen Ziele der Reformen dar, die sowohl auf eine effektive Erhöhung des Renteneintrittsalters als auch auf angemessene Renten abzielen.

(10)     Die Gesamtarbeitslosenquote liegt unter dem EU-Durchschnitt, jedoch haben es Frauen mit Kindern und andere besonders betroffene Gruppen schwer, sich auf dem Arbeitmarkt zu behaupten. Eine frühere Rückkehr aus dem Elternurlaub, durch die ein Qualifikationsverlust verhindert würde, hängt von der Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen ab, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Diesbezüglich hat die Regierung die technischen Anforderungen für die Schaffung betriebseigener Kindergärten gelockert und beabsichtigt die Einführung von Steueranreizen für eine stärkere Inanspruchnahme privater Kinderbetreuungseinrichtungen, wodurch die Empfehlungen teilweise umgesetzt werden. Da lediglich 3 % der Kinder unter drei Jahren offizielle Betreuungseinrichtungen besuchen (im Vergleich zu 24 % in der EU-27 im Jahr 2009), sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Erwerbsbeteiligung von Eltern mit kleinen Kindern zu erhöhen.

(11)     Es wurden verschiedene Maßnahmen angenommen, um die Arbeit der staatlichen Arbeitsverwaltung zu verbessern. Im Rahmen einer umfassenden Reform des Sozialleistungssystems wurden die regionalen Arbeitsämter der Verantwortung eines neuen zentralen Arbeitsamts unterstellt; für Zahlungen von Sozialleistungen, die nicht aus der Sozialversicherung bestritten werden, sind nun nicht mehr die Gemeinden sondern die Arbeitsämter verantwortlich. Der sich daraus ergebende höhere Arbeitsaufwand wird zu einer noch größeren Belastung der Angestellten der staatlichen Arbeitsverwaltung führen, deren Zahl im Jahr 2011 um 12 % zurückgegangen ist. Zur Verbesserung der Arbeitsvermittlungsdienste wurde ein System eingeführt, bei dem die Arbeitsvermittlung auf private Agenturen ausgelagert wird. Die Gebührenstruktur erscheint jedoch unangemessen. Weitere Anstrengungen müssen unternommen werden, um die Qualität und Wirksamkeit von Schulungsmaßnahmen sowie der Unterstützung bei der Arbeitssuche und der individualisierten Dienstleistungen zu erhöhen. Dafür müssen die erforderlichen Mittel und Anreize zur Verfügung gestellt werden. Eine Bewertung der Wirksamkeit sollte eingeführt werden, um gezielter vorgehen zu können, wenn Interventionen und Finanzierungen von Aktivierungsprogrammen von deren Ergebnissen abhängig gemacht werden sollen.

(12)     Trotz der jüngsten Verbesserungen in einigen Bereichen besteht noch viel Spielraum für Verbesserungen bei der Effizienz der öffentlichen Verwaltung, wie beim Ausbau elektronischer Behördendienste und der Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen. In Bezug auf die Strategie zur Bekämpfung der Korruption stellt die Annahme des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, das seit April 2012 in Kraft ist, das wichtigste Ergebnis dar. Allerdings wird die ordnungsgemäße Durchführung und Umsetzung für die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des Gesetzes von entscheidender Bedeutung sein. Die Problematik anonymer Beteiligungen wurde bislang noch nicht angegangen. Das Beamtengesetz befindet sich noch immer in der Vorbereitung, muss jedoch unverzüglich angenommen werden, damit die Verwaltung über die notwendige Stabilität verfügt. Die wichtigsten Ursachen für Probleme beim Einsatz der EU-Fonds lagen in Unregelmäßigkeiten bei Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen und einer suboptimalen Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die öffentliche Verwaltung.

(13)     Die tschechische Wirtschaft muss Faktoren mobilisieren, die den Übergang zu einem auf Innovation, höherer Wertschöpfung und Humankapital basierenden Wachstum erleichtern, da die Möglichkeiten für eine weitere auf kapitalintensivem Wachstum basierende tatsächliche Konvergenz eher begrenzt erscheinen. Eine Reform der Hochschulausbildung wird gegenwärtig erörtert. Obwohl diese Reform eine Überarbeitung des gegenwärtigen Zulassungsverfahrens vorsieht, ist sie hinsichtlich der zentralen Frage der Qualitätsbewertungsstandards nicht hinreichend präzise und findet in akademischen Kreisen kaum Unterstützung, da keine systematische Datenerhebung und –analyse vorliegt. In Folge der zunehmend schlechteren Leistungen tschechischer Schüler hat die Regierung Maßnahmen ergriffen, um Mindestlernziele sicherzustellen, und eine Strategie für landesweite computergestützte Tests in Angriff genommen. Diese Maßnahmen gehen jedoch nicht weit genug, um die Qualität und die Gerechtigkeit der Pflichtschulausbildung zu erhöhen.

(14)     Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Tschechischen Republik eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das Nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Tschechischen Republik, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und –Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die Empfehlungen 1 bis 6 eingeflossen.

(15)     Hiervon ausgehend hat der Rat das Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik geprüft; die Empfehlung 1 spiegelt seine Stellungnahme[7] hierzu wider —

EMPFIEHLT, dass die Tschechische Republik im Zeitraum 2012-2013

1.           die geplanten Fortschritte in Richtung einer fristgerechten Korrektur des übermäßigen Defizits gewährleistet; zu diesem Zweck den Haushalt 2012 vollständig umsetzt und die für das Jahr 2013 erforderlichen nachhaltigen Maßnahmen vorsieht, um die in der Empfehlung des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit festgelegte jährliche durchschnittliche Anpassung zu erreichen; danach angemessene Anstrengungen zur strukturellen Anpassung unternimmt, um ausreichende Fortschritte im Hinblick auf das mittelfristige Ziel sowie auf den Richtwert für die Ausgaben zu erreichen; in diesem Zusammenhang Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip vermeidet, wachstumsfördernde Ausgaben sicherstellt und ihre Anstrengungen zur Erhöhung der Effizienz öffentlicher Ausgaben intensiviert; die vorhandenen Spielräume für Steuererhöhungen auslotet, die dem Wachstum am wenigsten schaden; die hohe Steuerlast vom Faktor Arbeit auf die Bereiche Immobilien und Umwelt verlagert; die Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen verringert; Maßnahmen zur Verbesserung der Steuererhebung, zur Verringerung der Steuerumgehung und zur Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften ergreift, einschließlich der Einrichtung einer einzigen Erhebungsstelle für alle Steuern;

2.           weitere Veränderungen an ihrem staatlichen Rentensystem vornimmt, um seine langfristige Tragfähigkeit sicherzustellen; ihre geplante Vorruhestandsregelung überdenkt; eine breite Beteiligung junger Arbeitnehmer an dem geplanten kapitalgedeckten System sicherstellen, um die Angemessenheit der Renten zu verbessern;

3.           zusätzliche Maßnahmen ergreift, um die Verfügbarkeit von erschwinglichen und qualitativ hochwertigen Vorschuleinrichtungen wesentlich zu erhöhen;

4.           die staatliche Arbeitsverwaltung durch Erhöhung der Qualität und der Wirksamkeit von Schulungsmaßnahmen, der Unterstützung bei der Arbeitssuche und der individualisierten Dienstleistungen stärkt, einschließlich ausgelagerter Dienste;

5.           das Beamtengesetz unverzüglich annimmt und umsetzt, um die Stabilität und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung zu fördern und Unregelmäßigkeiten zu vermeiden; die angemessene Umsetzung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen sicherstellt; die Problematik anonymer Beteiligungen angeht; den ordnungsgemäßen Einsatz von Eu-Fonds sicherstellt und die Bekämpfung der Korruption intensiviert;

6.           die erforderlichen Rechtsvorschriften erlässt, um ein transparentes und klar definiertes System für die Qualitätsbewertung von Hochschul- und Forschungseinrichtungen einzuführen; sicherstellt, dass die Finanzierung nachhaltig wirkt und an die Ergebnisse der Qualitätsbewertung geknüpft ist; einen auf Verbesserung ausgerichteten Bewertungsrahmen in der Pflichtschulausbildung einführt.

Geschehen zu Brüssel am

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident/Die Präsidentin

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               COM(2012) 303 final.

[3]               P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047.

[4]               Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012.

[5]               COM(2012) 68 final.

[6]               Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik..

[7]               Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.

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