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Document 52012PC0146

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2016 in Spanien und Polen

/* COM/2012/0146 final */

52012PC0146

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2016 in Spanien und Polen /* COM/2012/0146 final */


BEGRÜNDUNG

Im Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[1] ist das Verfahren für die Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas festgelegt. Gemäß Artikel 2 des Beschlusses werden ab 2009 – in der im Anhang des Beschlusses festgelegten zeitlichen Abfolge – jährlich zwei Städte aus zwei Mitgliedstaaten zu Kulturhauptstädten Europas ernannt. Als Gastgeber für die Veranstaltung sind im Jahr 2016 Spanien und Polen vorgesehen.

Die Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas unterliegt ab dem Jahr 2016 folgendem Verfahren:

Jeder der beiden nominierungsberechtigten Mitgliedstaaten veröffentlicht spätestens sechs Jahre vor der Veranstaltung eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen. Spätestens fünf Jahre vor der Veranstaltung wird eine Auswahljury aus 13 unabhängigen Experten aus dem Kulturbereich zu einer Vorauswahlsitzung einberufen. Sie bewertet die eingegangenen Bewerbungen anhand der Kriterien in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG und einigt sich auf eine Auswahlliste der Bewerberstädte, die in die engere Wahl kommen und deren Bewerbung vervollständigt werden soll.

Für die Endauswahl beruft jeder der beiden nominierungsberechtigten Mitgliedstaaten neun Monate nach der Vorauswahlsitzung die jeweilige Auswahljury ein. Nach einer eingehenden Bewertung der vorausgewählten Städte anhand der für die Aktion festgelegten Kriterien empfiehlt die Jury in jedem der betroffenen Mitgliedstaaten eine Stadt für den Titel.

Auf der Grundlage dieser Empfehlungen nominiert jeder der beiden Mitgliedstaaten eine Stadt als Kulturhauptstadt Europas und teilt dies dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen spätestens vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung mit.

Das Europäische Parlament kann der Kommission spätestens drei Monate nach Eingang der Nominierungen eine Stellungnahme übermitteln.

Auf Empfehlung der Kommission ernennt der Rat die betreffenden Städte offiziell für das Jahr, für das sie nominiert wurden.

Nach Abschluss der beiden oben beschriebenen Auswahlrunden empfahl die Jury in ihren Berichten vom Juni 2011, die Städte Donostia-San Sebastián (Spanien) und Breslau (Wrocław, Polen) mit der Ausrichtung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas 2016“ zu betrauen. Die beiden Mitgliedstaaten teilten diese Nominierungen bis Herbst 2011 dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen mit.

Das Europäische Parlament übermittelte der Kommission Ende Dezember 2011 seine befürwortende Stellungnahme.

Somit unterbreitet die Kommission dem Rat gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG die beigefügte Empfehlung zur offiziellen Ernennung von Donostia-San Sebastián und Breslau (Wrocław) zu Kulturhauptstädten Europas 2016.

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2016 in Spanien und Polen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[2], insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

gestützt auf die Empfehlung der Kommission vom ----------------- 2012,

gestützt auf die Berichte der Auswahljury vom Juni 2011 hinsichtlich des Auswahlverfahrens für die Kulturhauptstadt Europas in Spanien bzw. Polen,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Donostia-San Sebastián und Breslau (Wrocław) werden zur „Kulturhauptstadt Europas 2016“ in Spanien bzw. Polen ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.

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