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Document 52011DC0391

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT FORTSCHRITTSBERICHT ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEMS DER ZWEITEN GENERATION (SIS II)Juli 2010 - Dezember 2010

/* KOM/2011/0391 endgültig */

52011DC0391

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT FORTSCHRITTSBERICHT ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEMS DER ZWEITEN GENERATION (SIS II)Juli 2010 - Dezember 2010 /* KOM/2011/0391 endgültig */


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 2

2. Stand des Projekts 2

2.1. Überblick über die Fortschritte im Berichtszeitraum 2

2.2. Vertraglicher Rahmen für den Abschluss des Projekts 3

2.3. Vorbereitung einer alternativen technischen Lösung 5

2.4. Vorbereitung der Migration 6

2.5. SIS-II-Netz 6

2.6. Betriebsmanagement 7

2.7. Sicherheit 7

3. Management 8

3.1. Finanzielle Auswirkungen 8

3.2. Projektmanagement 9

3.2.1. Global Programme Management Board (GPMB) 9

3.2.2. SIS/VIS-Ausschuss (SIS II) 9

3.2.3. Planung und Koordinierung auf Ebene der Mitgliedstaaten 10

3.2.4. Rat 10

3.2.5. Europäisches Parlament 10

4. Prioritäten für den kommenden Berichtszeitraum 11

5. Schlussfolgerungen 12

1. EINLEITUNG

Dieser Fortschrittsbericht beschreibt die Tätigkeiten der Kommission im zweiten Halbjahr 2010 im Zusammenhang mit der Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) und der Vorbereitung der Migration von SIS 1+ zu SIS II. Er wird gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1104/2008 des Rates und des Beschlusses 2008/839/JI des Rates über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.

2. STAND DES PROJEKTS

2.1. Überblick über die Fortschritte im Berichtszeitraum

Auf seiner Tagung vom 3.-4. Juni 2010 hat der Rat (Justiz und Inneres) die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das SIS-II-Projekt im zweiten Halbjahr 2010 erhebliche Fortschritte verzeichnen konnte. In diesem Zeitraum arbeiteten die Sachverständigen der Kommission und der Mitgliedstaaten intensiv an der Fertigstellung der verbesserten Systemanforderungen und am Entwurf für einen realistischen Zeitplan. In intensiven Workshops und Sitzungen, an denen die Sachverständigen aller Beteiligten teilnahmen, wurden die Bereiche aufgezeigt, die für den Ausbau der Anforderungen an das SIS II entsprechend den Erfordernissen der Endnutzer bei gleichzeitiger Sicherung der Investitionen in das System auf nationaler Ebene von Relevanz sind. Zu den Kernelementen des Ausbaus gehört unter anderem das Erfordernis, das System auf etwa das Fünffache der ursprünglich anvisierten Kapazität zu erweitern (von 15-22 Mio. Ausschreibungen im ursprünglichen Vertrag auf die jetzt erforderlichen 70-100 Mio. Ausschreibungen) und gleichzeitig die betriebsbezogene Leistungsfähigkeit sicherzustellen.

Nach gründlicher Bewertung durch die Sachverständigen aller Beteiligten wurde allgemeines Einvernehmen zu den überarbeiteten Systemanforderungen und den zukünftigen Tests sowie zu dem Entwurf für den allgemeinen Zeitplan erzielt. Auf dieser Grundlage ist die Inbetriebnahme des SIS II für das erste Quartal 2013 vorgesehen.

Nach Festlegung der Systemanforderungen nahm die Kommission mit dem Hauptauftragnehmer für die Entwicklung Verhandlungen zur vertraglichen Regelung auf, um die Lücke zwischen den ursprünglich vertraglich vereinbarten Projektleistungen einerseits und den durch die Rechtsakte zur Migration aus dem Jahr 2008[1] und den sich weiterentwickelnden Bedürfnissen der Endnutzer andererseits zu schließen. Von August bis Mitte September fanden komplexe Verhandlungen zur präzisen Klärung des Inhalts der zu erbringenden Leistungen statt, die ein finanziell solides Angebot des Auftragnehmers zum Ziel hatten und schließlich erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Das entsprechende Budget für den Abschluss der Projekts wird durch die im Finanzrahmen 2007-2013 für das SIS II vorgesehene Mittelausstattung vollständig abgedeckt.

Zwar wurden die endgültigen Systemspezifikationen gemeinsam festgelegt und mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten in einer Weise abgestimmt, die die Sicherung der bereits getätigten Investitionen ermöglicht, doch müssen auch die nationalen Systeme zum Teil nachgerüstet werden, vor allem im Hinblick auf die erhebliche Kapazitätserweiterung des Systems. In ihrem Bemühen, einen Rahmen für die möglichen finanziellen Auswirkungen des erweiterten SIS II für die Mitgliedstaaten zu schaffen, bemühte sich die Kommission um größtmögliche Flexibilität bei der Anpassung der nationalen Jahresprogramme des Europäischen Außengrenzenfonds. Das SIS II gehört für den Außengrenzenfonds zu den strategischen Prioritäten, so dass den Mitgliedstaaten eine Kofinanzierung von bis zu 75 % gewährt werden kann.

In diesem Zusammenhang hat der Rat (Justiz und Inneres) auf seiner Tagung vom 7.-8. Oktober 2010 bekräftigt, dass die Inbetriebnahme des SIS II nach wie vor absolute Priorität genießt und gemeinsame Anstrengungen sowie eine enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der Kommission erfordert. Darüber hinaus nahm der Rat Kenntnis von dem allgemeinen Zeitplan und dem Haushalt für die Inbetriebnahme des SIS II, wie von der Kommission in ihrem Bericht[2] bestätigt, und forderte alle Beteiligten auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die vollständige Umsetzung des Projekts unter Einhaltung des Zeitplans und der Finanzplanung zu gewährleisten. Darüber hinaus begrüßte der Rat die von der Kommission eröffnete Möglichkeit, den Mitgliedstaaten Mittel aus dem Europäischen Außengrenzenfonds zur Verfügung zu stellen, um die Fertigstellung der nationalen Systementwicklungen zu unterstützen, und wies erneut darauf hin, dass der auf der Weiterentwicklung des C.SIS 1+ beruhende Notfallplan so lange beibehalten werden muss, bis die Tests gemäß dem zweiten Meilenstein erfolgreich abgeschlossen sind.

Nach einem fast zweijährigen Zeitraum mit technischen Problemen liegt mit den Schlussfolgerungen des Rates (Justiz und Inneres) vom 7.-8. Oktober 2010 nunmehr ein klarer, realistischer und mit breiter Zustimmung verabschiedeter Fahrplan für den Abschluss des SIS-II-Projekts vor. Die Kommission wies darauf hin, dass den Sachverständigen jetzt die erforderliche Ruhe zuzugestehen sei, um sich auf die technischen Zielsetzungen zu konzentrieren und das Projekt zum Abschluss zu bringen.

2.2. Vertraglicher Rahmen für den Abschluss des Projekts

Am 15. September 2010 einigten sich die Kommission und der Hauptauftragnehmer für die Entwicklung auf einen vertraglichen Rahmen für den Abschluss des Projekts. Die wichtigsten Punkte dieser Veinbarung sind:

- Technische Anforderungen

Die Kommission und der Auftragnehmer legten, in voller Übereinstimmung mit dem von den Sachverständigen der Mitgliedstaaten erzielten Konsens, alle endgültigen technischen Anforderungen für die Inbetriebnahme des SIS-II-Systems fest. Zu den wichtigsten aktualisierten Systemfunktionen gehört die gegenüber den anfänglich vereinbarten Spezifikationen etwa um das Fünffache erhöhte Kapazität (von 15-22 Mio. Ausschreibungen gemäß dem ursprünglichen Vertrag auf nunmehr 70-100 Mio. Ausschreibungen). Die hohen Leistungsanforderungen an das System wurden beibehalten, um allen operativen Erfordernissen der zukünftigen Endnutzer zu genügen.

Es ist zu unterstreichen, dass die Kernverpflichtungen gemäß den SIS-II-Rechtsakten durch die überarbeiteten Systemanforderungen nicht berührt werden.

- Zeitplan

Der auf der Ratstagung im Juni 2010 angekündigte allgemeine Zeitplan wurde bestätigt und als integraler Bestandteil in den Vertrag aufgenommen. Für die weiteren Entwicklungsarbeiten und umfassenden SIS-II-Tests ist ein Zeitraum von 30 Monaten vorgesehen. Die Inbetriebnahme des Systems wird daher im Laufe des ersten Quartals 2013 erfolgen können. In nächster Zukunft, d.h. bis zum zweiten Halbjahr 2011, ist die Anpassung des zentralen Systems und der nationalen Systeme an die aktualisierten Anforderungen vorgesehen. Zu diesem Zweck wurde im Oktober eine neue Fassung des Schnittstellenkontrolldokuments (grundlegendes technisches Referenzdokument zur Entwicklung der zentralen und der nationalen Komponenten des SIS II) erstellt, und Ende 2010 wurde die Hardware des zentralen Systems und des Back-up-Systems aufgerüstet. In der anschließenden Phase werden Tests durchgeführt, um das ordnungsgemäße Funktionieren des SIS-II-Systems als Ganzes sicherzustellen. Diese Phase wird voraussichtlich ein Jahr in Anspruch nehmen und im Jahr 2012 mit dem zweiten Meilenstein-Test abgeschlossen werden. Die letzte Projektphase beinhaltet die „umfassende Prüfung“ gemäß den SIS-II-Rechtsakten und die eigentliche Migration der Daten. Die Inbetriebnahme des Systems ist für das erste Quartal 2013 geplant.

- Finanzplan

Das Budget für das vereinbarte Verfahren zum Abschluss der Entwicklungs- und Testaktivitäten für das SIS-II-System wurde auf 34,95 Mio. EUR festgesetzt.

Von dieser Gesamtsumme wurden 22,02 Mio. EUR für die Entwicklung (einschließlich Test und Datenmigration) bereitgestellt und 12,93 Mio EUR für Hardware-Upgrades (begründet durch die erweiterte Systemkapazität und die erforderlich gewordenen zusätzlichen Testumgebungen, die die gleichzeitige Durchführung von Entwicklungarbeiten und Tests ermöglichen).

Die Kosten für die Entwicklung bleiben im Rahmen der Finanzplanung, die die Kommission in ihrem Bericht vom Juni 2009 vorgelegt hatte (21,74 Mio. EUR, ohne Hardware-Upgrades).

Die Gesamtkosten bleiben innerhalb des für das SIS II bis 2013 vereinbarten Finanzrahmens.

- Vertragliche Bedingungen und Sicherheiten

Bei den Verhandlungen sorgte die Kommission dafür, dass keine der ursprünglich vereinbarten vertraglichen Bedingungen und Sicherheiten gelockert wurde, insbesondere nicht die Bestimmungen über Sanktionen.

Darüber hinaus sorgte die Kommission gemäß den Schlussfolgerungen der Ratstagung vom Juni 2009 für die Aufnahme einer „Auflösungsklausel“ in den Vertrag. Diese Bestimmung ähnelt der Klausel für den Fall der Nichteinhaltung der Vorgaben für den ersten Meilenstein-Test, bezieht sich nun jedoch auf die Leistungen des zweiten Meilenstein-Tests. Danach kann die Kommission den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der zweite Meilenstein-Test als gescheitert bewertet wird.

Zudem sorgte die Kommission für die Aufnahme einer „Meistbegünstigungsklausel“ für den Erwerb von Hardware.

2.3. Vorbereitung einer alternativen technischen Lösung

Auf seiner Tagung vom 7.-8. Oktober 2010 wies der Rat (Justiz und Inneres) darauf hin, dass der auf der Weiterentwicklung des C.SIS 1+ beruhende Notfallplan so lange beibehalten werden muss, bis die Tests gemäß dem zweiten Meilenstein erfolgreich abgeschlossen wurden. Daher ersuchte der Rat die Kommission, in Zusammenarbeit mit Frankreich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein solcher Notfallplan zur Verfügung steht.

Um die Umstellung auf eine alternative technische Lösung zur Umsetzung der SIS-II-Funktionen für den Fall zu ermöglichen, dass ein Meilenstein nicht erreicht wird, führt die Kommission seit 2009 bilaterale Verhandlungen mit den französischen Behörden über die Möglichkeit einer Vereinbarung über die Befugnisübertragung im Rahmen der Umsetzung eines alternativen Szenarios für die Entwicklung des SIS II auf der Grundlage einer technischen Lösung in Form eines erweiterten SIS 1+ (SIS 1+RE).

Eine solche Vereinbarung würde der Kommission den Haushaltsvollzug durch Delegation der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung des SIS II an Frankreich ermöglichen. Der Entwurf für diese Vereinbarung zur Befugnisübertragung wurde bereits fertiggestellt und ließe sich für jede tragfähige technische Alternative verwenden, die Frankreich gegebenenfalls vorlegt.

Im Hinblick auf die Rechtsbeziehungen zwischen den französischen Behörden und dem Auftragnehmer für das SIS 1+RE setzte Frankreich die Kommission davon in Kenntnis, dass nach französischem Vergaberecht die vertragliche Grundlage für das SIS 1+RE im September 2010 entfalle, wenn keine Inanspruchnahme erfolge. Dieser Fall trat dann auch ein. Angesichts der Verpflichtung Frankreichs, bis zum Abschluss des zweiten Meilensteins (entsprechend der Beschreibung in den Schlussfolgerungen des Rates zum SIS II vom 23. April 2010) eine technische Notfall-Lösung bereitzuhalten, wird die Kommission ihre enge Zusammenarbeit mit den französischen Behörden fortsetzen, um die Umsetzung dieser Lösung zu ermöglichen; dies kann gegebenenfalls auch im Wege einer erneuten Ausschreibung durch die französischen Behörden erfolgen.

Was legislative Maßnahmen angeht, so wurden bereits alle erforderlichen Schritte unternommen, um gegebenenfalls die Umsetzung eines alternativen technischen Szenarios zu gewährleisten. Auf den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Rechtsakte für die SIS-II-Migration hin hat der Rat im Juni 2010 eine Bestimmung erlassen, der zufolge zur Entwicklung des SIS II „ ein alternatives technisches Szenario umgesetzt werden [kann] , das durch eigene technische Spezifikationen gekennzeichnet ist ”.[3]

2.4. Vorbereitung der Migration

Zur erfolgreichen Migration von SIS 1+ zu SIS II wird eine Übergangsarchitektur installiert. Dazu gehört auch ein Konverter, der Daten in beide Richtungen zwischen dem aktuellen C.SIS und dem zentralen SIS II konvertiert und beide Systeme synchronisiert, bis der Übergang von einem System zum anderen in den Mitgliedstaaten abgeschlossen ist.

Die Arbeiten in dieser Phase umfassen als Kernelemente:

- den vom Auftragnehmer zu entwickelnden Konverter selbst,

- die zugehörige Dokumentation, z. B. die technischen Spezifikationen des Konverters,

- die Konverter-Test-Dokumentation,

- die Datenbereinigung auf der Ebene der Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass die vorhandenen Ausschreibungen im SIS 1+, die ins SIS II zu transferieren sind, die Datenanforderungen an das SIS II weitestmöglich erfüllen.

Aufgrund der technischen und politischen Diskussionen über das SIS-II-Projekt im Zeitraum von den fehlgeschlagenen Betriebstests im Dezember 2008 bis zum ersten erfolgreichen Meilenstein-Test im März 2010 gerieten die Arbeiten zur Migration ein wenig ins Hintertreffen. Nach Klärung der Probleme im zweiten Halbjahr 2010 gewannen diese Aktivitäten ihre frühere Bedeutung zurück. Alle zuvor unternommenen Schritte wurden auf den Prüfstand gestellt, um die Erfüllung der verbesserten Systemanforderungen sicherzustellen.

Die Entwicklung des Konverters wurde unter Berücksichtigung der Systemanforderungen fortgesetzt. Der aktualisierte Konverter soll gegen Ende des zweiten Quartals 2011 fertiggestellt sein, damit Tests mit dem bestehenden System SIS 1+ durchgeführt werden können.

Um die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung ihrer Arbeitsbelastung aufgrund der Datenbereinigung zu unterstützen, stellt das C.SIS der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates regelmäßig Unterlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Entwicklung der SIS-Datenbank im Hinblick auf Kartierung und Bereinigung der Daten zur Verfügung.

2.5. SIS-II-Netz

Das SIS-II-Projekt umfasst die Bereitstellung eines großflächigen Kommunikationsnetzes, das den Anforderungen an Verfügbarkeit, Sicherheit, geografische Abdeckung und Dienstleistungsniveau entspricht, damit die nationalen und zentralen Systeme miteinander kommunizieren können.

Im Berichtszeitraum wurde das rumänische System erfolgreich und unter Einhaltung des vorgesehenen Budgetrahmens mit dem SIS-II-s-TESTA-Netz verbunden, so dass nunmehr 31 teilnehmende Staaten (plus Europol und Eurojust) an das System angeschlossen sind.

2.6. Betriebsmanagement

Im Juni 2009 hat die Kommission gemäß dem politischen Mandat, das ihr durch den Rat und das Europäische Parlament bei der Verabschiedung der Rechtsinstrumente für SIS II und VIS in Form gemeinsamer Erklärungen erteilt wurde, ein Legislativpaket zur Einrichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht verabschiedet. Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags wurde die Vorlage eines einzigen geänderten Vorschlags für eine Verordnung erforderlich, den die Kommission im März 2010 verabschiedet hat. Die Kernaufgabe der vorgeschlagenen Agentur soll in der Wahrnehmung des Betriebsmanagements der Systeme SIS II (nach der Inbetriebnahme), VIS und EURODAC bestehen. Der Agentur könnte später auch das Betriebsmanagement anderer IT-Großsysteme übertragen werden.

Die Arbeiten an diesem Legislativvorschlag sind bereits weit fortgeschritten, und es ist zu erwarten, dass der Erlass der Verordnung im Laufe des Jahres 2011 erfolgen kann.

2.7. Sicherheit

Wegen einiger Einwände seitens der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen des Kommissionsbeschlusses 2007/171/EG sowie der beiden Kommissionsentscheidungen 2007/170/EG und 2008/602/EG[4] hat die Kommission eine Untersuchung über den Zugriff auf nicht verschlüsselte Daten im sicheren Umfeld der Betriebszentrale des Netzes durchgeführt.

Es wurden verschiedene Szenarien beschrieben und die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten eingeholt. Zu den Optionen zählte die Einführung einer zweiten Verschlüsselungsschicht ebenso wie die Implementierung einer Reihe zusätzlicher organisatorischer Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Beschränkung des Zugangs zu unverschlüsselten Daten. Was die praktische Umsetzung anbelangt, so muss eine potenzielle Lösung geringstmögliche Auswirkungen auf bestimmte Schlüsselkriterien wie die Leistungsfähigkeit und Reaktionszeit des Systems, die Implementierungskosten auf zentraler und nationaler Ebene und den Zeitplan sicherstellen. Die Frage der Implementierung der potenziellen Lösungen war Gegenstand eines Workshops, den die Kommission Anfang 2011 für die Mitgliedstaaten organisierte.

3. MANAGEMENT

3.1. Finanzielle Auswirkungen

Ab dem Jahr 2002 bis zum Ende des Berichtszeitraums hat die Kommission für das SIS-II-Projekt insgesamt 133 170 429 EUR zur Verfügung gestellt. Die Mittel waren für Folgendes bestimmt: Durchführbarkeitsstudien, Entwicklung der zentralen SIS-II-Datenbank, Unterstützung und Qualitätssicherung, SIS-II-Netz, Vorbereitung des Betriebsmanagements in Straßburg, Sicherheit, Vorbereitung der Biometrik, Kommunikation und Ausgaben für Dienstreisen der Sachverständigen.

Bis Ende Dezember 2010 wurden von diesen Mitteln 68 152 710 EUR ausgegeben. Das Gros der Gelder floss in die Entwicklung (33 435 295 EUR) und das Netz (20 371 388 EUR) sowie in Unterstützung und Qualitätssicherung (8 124 387 EUR).

Haushaltsvollzug |

2002 bis Dezember 2010 | Juli 2010 bis Dezember 2010 |

Mittelbindungen | Zahlungen | Mittelbindungen | Zahlungen |

Entwicklung | 80 377 456 | 33 435 295 | 37 201 723 | 6 934 479 |

Unterstützung und Qualitätssicherung | 9 882 074 | 8 124 387 | 482 180 | 931 907 |

Netz | 32 375 954 | 20 371 388 | 0 | 4 358 677 |

Vorbereitung des Betriebsmanagements | 7 468 215 | 4 837 950 | 1 344 177 | 309 529 |

Sicherheit | 874 715 | 217 712 | 5 440 | 0 |

Studien / Beratung | 940 481 | 921 611 | 0 | 0 |

Informationskampagne | 33 373 | 33 373 | 0 | 0 |

Ausgaben für Dienstreisen der Sachverständigen | 1 203 286 | 196 121 | 149 906 | 43 950 |

Sonstiges | 14 874 | 14 874 | 0 | 0 |

INSGESAMT: | 133 170 429 | 68 152 710 | 39 183 426 | 12 578 542 |

Die Mitgliedstaaten zeigten sich in diesem Zeitraum besorgt über den Bedarf an zusätzlichen nationalen Fördermitteln für das SIS II. Vor diesem Hintergrund begann die Kommission mit der Prüfung der Möglichkeiten, im Rahmen der vorhandenen Haushaltszuweisungen weitere Finanzbeiträge zu den Kosten für die Fertigstellung der nationalen Systementwicklungen zu leisten. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den für den EU-Außengrenzenfonds zuständigen nationalen Behörden und den nationalen SIS-II-Projektmanagern (NPM) der Mitgliedstaaten. Die Frage wurde in der Sitzung des SOLID-Ausschusses am 20. Oktober diskutiert. Im Anschluss daran wurden die einzelnen Mitgliedstaaten ersucht, den jeweiligen nationalen Bedarf zu ermitteln und dem SOLID-Ausschuss bis Ende November 2010 mitzuteilen. Sodann wurden die Daten analysiert, um festzustellen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen oder ob möglicherweise weitere Gelder benötigt werden.

3.2. Projektmanagement

3.2.1. Global Programme Management Board (GPMB)

Mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 26./27. Februar 2009 und 4./5. Juni 2009 zum SIS II wurde zur Intensivierung der Zusammenarbeit und unmittelbaren Unterstützung des zentralen SIS-II-Projekts durch die Mitgliedstaaten ein als „Global Programme Management Board“ bezeichnetes informelles Gremium bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten geschaffen. Die positiven Arbeitsergebnisse der Gruppe und die Notwendigkeit, für verstärkte Zusammenarbeit und Kohärenz im Rahmen des Projekts zu sorgen, rechtfertigen die formelle Eingliederung der Gruppe in die SIS-II-Managementstruktur, ohne dass dadurch die Zuständigkeiten der Kommission und der Mitgliedstaaten berührt werden.

Mit den am 3. Juni 2010 verabschiedeten geänderten Rechtsakten für die Migration[5] erhielt das GPMB offiziell den Status eines beratenden Gremiums zur Unterstützung des zentralen SIS-II-Projekts, um die Kohärenz zwischen dem zentralen und den nationalen SIS-II-Projekten zu fördern. Das GPMB hat keine Entscheidungsbefugnis und kein Mandat zur Vertretung der Kommission oder der Mitgliedstaaten.

Gemäß diesen Rechtsakten benennen die Mitgliedstaaten im Rat eine bestimmte Anzahl von Sachverständigen. Dies erfolgte einvernehmlich am 23. September 2010. Parallel dazu benannte die Kommission eigene Sachverständige. Somit konnte die nächste Sitzung am 30. September 2010 im neuen formalen Rahmen stattfinden. Die bewährte Praxis der abwechselnden Leitung der Sitzung durch Ratsvorsitz bzw. Kommission wurde beibehalten.

Im November 2010 einigte sich das GPMB auf einen Entwurf für eine Geschäftsordnung, die 2011 dem SIS/VIS-Ausschuss vorgelegt werden soll.

Im Berichtszeitraum fanden sechzehn Sitzungen des GPMB statt.

3.2.2. SIS/VIS-Ausschuss (SIS II)

Die Kommission wird bei der Entwicklung des SIS II vom SIS/VIS-Ausschuss unterstützt. Zwischen Juli und Dezember 2010 fanden drei Sitzungen des SIS/VIS-Ausschusses zu SIS-II-Fragen statt.

Technische Fragen werden in Arbeitsgruppen des Ausschusses und in Workshops mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten, die zusätzlich zu den regulären Sitzungen des SIS/VIS-Ausschusses stattfinden, ausführlich besprochen. Auf diesen Sitzungen werden in der Regel Fragen zu bestimmten Projektleistungen behandelt:

- Die beratende Prüfungsgruppe („Test Advisory Group“ - TAG) berät den SIS/VIS-Ausschuss in Fragen der Organisation, Durchführung und Auswertung von Tests. Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungen dieser Gruppe statt.

- Das „Change Management Board“ (CMB) berät in Fragen der Einstufung und Bewertung sowie im Hinblick auf mögliche Auswirkungen von Fehlerkorrekturen. Diese Arbeitsgruppe, die ebenfalls dem SIS/VIS-Ausschuss berichtet, trat im Berichtszeitraum einmal zusammen.

- Im Berichtszeitraum fand ein SIS-II-Migrationsworkshop statt, um einerseits den SIS/VIS-Ausschuss beratend zu unterstützen und andererseits dieses zentrale Thema weiter voranzubringen.

3.2.3. Planung und Koordinierung auf Ebene der Mitgliedstaaten

Als beratendes Gremium für die Dienststellen der Kommission wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, der die nationalen Projektmanager (NPM) der Mitgliedstaaten sowie der Anwender angehören. Auf den NPM-Sitzungen werden Fragen zur Detailplanung sowie zu Risiken und Aktivitäten auf zentraler und nationaler Projektebene behandelt. Im Berichtszeitraum fanden drei solche Treffen statt.

3.2.4. Rat

Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates und im Einklang mit dem Wunsch aller Projektbeteiligten nach Aufrechterhaltung uneingeschränkter Transparenz informiert die Kommission den Rat und das Europäische Parlament auch weiterhin regelmäßig über die Umsetzung des allgemeinen SIS-II-Zeitplans und über die Ausgaben für das zentrale Projekt.

Die Kommission nimmt an den Sitzungen der für das Schengener Informationssystem zuständigen Vorbereitungsgremien des Rates und an allen Ministerratstagungen teil, auf deren Tagesordnung das SIS II steht. Dabei hat die Kommission über den Stand des SIS-II-Projekts, die damit verbundenen Risiken und die geplanten nächsten Schritte berichtet.

Zusätzlich zu den üblichen mündlichen Berichten hat die Kommission im Berichtszeitraum vor der Sitzung des Rates (Justiz und Inneres) am 7.-8. Oktober das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „ Report on the global schedule and budget for the entry into operation of the second generation Schengen Information System (SIS II)“ übermittelt.

Die Kommission legt den am Projekt auf nationaler Ebene beteiligten Kollegen eine wöchentliche Kurzmeldung mit einer Zusammenfassung der technischen Entwicklungen vor.

3.2.5. Europäisches Parlament

Die Kommission hielt das Europäische Parlament weiterhin auf der Grundlage korrekter, aktueller und verifizierbarer Fakten und Daten über den Sachstand des SIS-II-Projekts auf dem Laufenden.

Die Ankündigung des Haushaltsausschusses, „ die für die Migration zum SIS II zugewiesenen Mittel als Reserve zurückzuhalten, bis die Tests erfolgreich verlaufen sind und eine umfassende Prüfung durchgeführt wurde “, wurde im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2011 weiter verfolgt. Am 15. Dezember stellte das Europäische Parlament die Mittel für das SIS II im Haushaltsplan für 2011 in die Reserve ein.

Für die Freigabe der in die Reserve eingestellten Mittel stellte das Europäische Parlament die folgenden Bedingungen[6]:

1. Vorlage eines „ konkreten und realistischen Plans “ für die Weiterentwicklung des SIS II sowie eines Überblicks über die finanziellen Auswirkungen;

2. uneingeschränkter Zugang für das Europäische Parlament und den Rat zu dem zwischen der Kommission und dem Dienstleistungserbringer geschlossenen Dienstleistungsvertrag für die Entwicklung des SIS II.

Um die erste der vorgenannten Bedingungen zu erfüllen, legte die Kommission den Mitgliedern der relevanten Parlamentsausschüsse im Rahmen eines „Fachbriefings“ einen detaillierten Überblick über die erzielten Fortschritte vor. Sie stellte ausführliche Informationen über die bisherigen und künftigen Mittelbindungen und Zahlungen zur Verfügung und sicherte zu, die angeforderten vertraglichen Informationen unter Wahrung der Vertraulichkeit weiterzugeben (zum Schutz der legitimen geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers). Diese Sitzung bot auch Gelegenheit zur Diskussion über einen praktikablen Umgang mit der Finanzfrage, der die Kontroll- und Überwachungsfunktion des Parlaments gewährleistet, ohne den Fortgang des Projekts und die Bearbeitung der Rechnungen zu behindern.

Es fanden weitere regelmäßige Sitzungen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments statt, und Kommissarin Malmström informierte den Vorsitzenden (und die Berichterstatter) des LIBE-Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments schriftlich über die wichtigsten Ergebnisse der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) vom Oktober. Der Bericht über den Zeitplan und den Haushaltsplan wurde den Vorsitzenden des LIBE-Ausschusses und des Haushaltsausschusses zugeleitet, im LIBE-Ausschuss fanden des Weiteren Präsentationen über den Stand des SIS-II-Projekts statt.

Schließlich beantwortete die Kommission zehn auf das SIS II bezogene parlamentarische Anfragen.

4. PRIORITÄTEN FÜR DEN KOMMENDEN BERICHTSZEITRAUM

Bis zum zweiten Quartal 2011 wird der Schwerpunkt auf der Nachrüstung des zentralen Systems und der nationalen Systeme zur Erfüllung der aktualisierten Anforderungen liegen.

In der nachfolgenden Phase sollen Tests durchgeführt werden, um das ordnungsgemäße Funktionieren des SIS II als Ganzes sicherzustellen. Diese Phase wird etwa ein Jahr umfassen und im ersten Quartal 2012 mit dem zweiten Meilenstein-Test enden.

Die abschließenden Projektphasen sind der „umfassende Test“ (eine Reihe von Tests gemäß den SIS-II-Rechtsakten) und die eigentliche Datenmigration. Die Inbetriebnahme des Systems soll im ersten Quartal 2013 erfolgen.

5. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Dank der gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten konnten die Anfang 2010 vorherrschenden erheblichen technischen und politischen Unsicherheiten im Hinblick auf die Zukunft des SIS-II-Projekts im Laufe des Jahres schrittweise angegangen werden. Die intensiven Arbeiten erreichten mit dem ersten Meilenstein-Test, der einvernehmlichen Festlegung der endgültigen Anforderungen für die Inbetriebnahme des Systems und dem Abschluss des entsprechenden Vertragsrahmens ihren erfolgreichen Abschluss. All diese positiven Entwicklungen trugen dazu bei, das SIS-II-Projekt wieder auf Kurs zu bringen, mit klaren gemeinsamen Vorstellungen für die verbleibenden Projektphasen sowie einer realistischen Zeitplanung und einem angemessenen Haushaltsplan, um die noch ausstehenden Arbeiten zu erledigen. Dieser neue Impuls beendet eine fast zwei Jahre währende schwierige Phase und schafft einen Rahmen, innerhalb dessen alle Beteiligten die erforderlichen Anstrengungen für den Abschluss des SIS-II-Projekts unternehmen müssen.

Anhang I

Sitzungen des SIS/VIS-Ausschusses (SIS II) und der Arbeitsgruppen

Sitzungen im Berichtszeitraum

JULI 2010 |

6., 14., 27. | Global Programme Management Board für das SIS II |

13. | Change Management Board |

15. | Sitzung der nationalen Projektmanager |

15. | SIS/VIS-Ausschuss (SIS II) |

AUGUST 2010 |

11., 25. | Global Programme Management Board für das SIS II |

SEPTEMBER 2010 |

8., 16., 30. | Global Programme Management Board für das SIS II |

22. | SIS/VIS-Ausschuss (SIS II) |

22. | Sitzung der nationalen Projektmanager |

OKTOBER 2010 |

20. | SIS/VIS-Ausschuss (SIS II) |

27. | SIS/VIS-Ausschuss (SIRENE) |

20., 27. | Global Programme Management Board für das SIS II |

NOVEMBER 2010 |

10., 16., 24. | Global Programme Management Board für das SIS II |

DEZEMBER 2010 |

2. | Migrationsworkshop |

2., 8., 15. | Global Programme Management Board für das SIS II |

16. | Sitzung der nationalen Projektmanager |

7., 14. | Test Advisory Group |

Sitzungen des SIS/VIS-Ausschusses (SIS II) und der Arbeitsgruppen

b) Geplante Sitzungen für den nächsten Berichtszeitraum

JANUAR 2011 |

11.-12. | Test Workshop |

12., 19., 25. | Global Programme Management Board für das SIS II |

26. | SIS/VIS-Ausschuss (SIS II) |

26. | Sitzung der nationalen Projektmanager |

FEBRUAR 2011 |

2., 9., 16., 22. | Global Programme Management Board für das SIS II |

23. | SIS/VIS-Ausschuss (SIS II) |

23. | Sitzung der nationalen Projektmanager |

MÄRZ 2011 |

2., 9., 16., 22., 30. | Global Programme Management Board für das SIS II |

23. | SIS/VIS-Ausschuss (SIS II) |

23. | Sitzung der nationalen Projektmanager |

APRIL 2011 |

6., 13., 20., 26. | Global Programme Management Board für das SIS II |

27. | SIS/VIS-Ausschuss (SIS II) |

27. | Sitzung der nationalen Projektmanager |

MAI 2011 |

4., 11., 18., 24. | Global Programme Management Board für das SIS II |

25. | SIS/VIS-Ausschuss (SIS II) |

25. | Sitzung der nationalen Projektmanager |

JUNI 2011 |

1., 8., 15., 28. | Global Programme Management Board für das SIS II |

29. | SIS/VIS-Ausschuss (SIS II) |

29. | Sitzung der nationalen Projektmanager |

[1] Verordnung (EG) Nr. 1104/2008, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 541/2010, und Beschluss 2008/839/JI des Rates, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 542/2010.

[2] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, „Report on the global schedule and budget for the entry into operation of the second generation Schengen Information System (SIS II)“ : Dokument SEK (2010) 1138 endgültig, Brüssel, 21.9.2010.

[3] Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1104/2008, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 541/2010, und des Beschlusses 2008/839/JI des Rates, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 542/2010.

[4] 2007/171/EG: Beschluss der Kommission vom 16. März 2007 über die Netzanforderungen für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (dritte Säule); 2007/170/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. März 2007 über die Netzanforderungen für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (erste Säule) (bekannt gegeben unter dem Aktenzeichen K(2007) 845); 2008/602/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Juni 2008 über den physischen Aufbau und die Anforderungen für die nationalen Schnittstellen und die Infrastruktur für die Kommunikation zwischen dem zentralen VIS und den nationalen Schnittstellen in der Entwicklungsphase (bekannt gegeben unter dem Aktenzeichen K(2008) 2693).

[5] Verordnung (EU) Nr. 541/2010 und Verordnung (EU) Nr. 542/2010.

[6] Zwei Drittel des Betrags für Mittelbindungen und für Zahlungen wurden im Januar 2011 freigegeben.

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