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Document 52010DC0739

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Follow-up zum Ratsbeschluss 2010/320/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen

/* KOM/2010/0739 endg. */

52010DC0739

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Follow-up zum Ratsbeschluss 2010/320/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen /* KOM/2010/0739 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 9.12.2010

KOM(2010) 739 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

Follow-up zum Ratsbeschluss 2010/320/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

Follow-up zum Ratsbeschluss 2010/320/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen

1. Einleitung

In der vorliegenden Mitteilung werden die Maßnahmen bewertet, die Griechenland von Juli bis Mitte November 2010 zur Umsetzung des Ratsbeschlusses 2010/320/EU[1] ergriffen hat. Die bis Juli getroffenen Maßnahmen wurden in der Mitteilung vom 19.8.2010[2] bewertet. Zusammen mit einem Begleitbericht, den Mitarbeiter der Kommission im Kontakt mit der EZB erstellt haben,[3] trägt die Mitteilung auch dazu bei, die Einhaltung des MEFP und des MoU[4] zu beurteilen, die im Zusammenhang mit der zwischen Griechenland und den Euroraum-Staaten vereinbarten Darlehensfazilität geschlossen wurden.

Bewertungsgrundlage sind der Bericht, den Griechenland dem Rat und der Kommission übermittelt hat[5], sowie die Erkenntnisse aus einer Überprüfung vor Ort, die Mitarbeiter der Europäischen Kommission zusammen mit IWF und EZB im Rahmen des mit bilateralen Darlehen der Euroraum-Staaten und einer IWF-Bereitschaftskreditvereinbarung finanzierten wirtschaftlichen Anpassungsprogramms durchgeführt haben. In dem von Griechenland übermittelten Bericht werden nicht nur die haushaltspolitischen Maßnahmen erörtert, mit denen die öffentliche Defizitquote 2010 gesenkt werden soll, sondern auch die weitreichenden Strukturreformen, die die griechische Regierung gegenwärtig erlässt und umsetzt.

2. Beschluss des Rates vom 10. Mai 2010

Am 10. Mai 2010 erließ der Rat auf der Grundlage von Artikel 126 Absatz 9 und Artikel 136 AEUV den an Griechenland gerichteten Beschluss 2010/320/EU zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen, um das übermäßige Defizit spätestens 2014 zu beenden.

Gemäß diesem Ratsbeschluss muss Griechenland eine Reihe gezielter Maßnahmen treffen, damit das gesamtstaatliche Defizit folgende Höchstwerte nicht übersteigt:

- 18 508 Mio. EUR (dies sind auf Basis der jüngsten nominalen BIP-Projektionen 7,8 % des BIP) im Jahr 2010;

- 17 065 Mio. EUR (7,5 % des BIP) im Jahr 2011;

- 14 916 Mio. EUR (6,4 % des BIP) im Jahr 2012;

- 11 399 Mio. EUR (4,8 % des BIP) im Jahr 2013 und

- 6 385 Mio. EUR (2,6 % des BIP) im Jahr 2014.[6]

Der Beschluss wurde am 7. September 2010 geändert (Beschluss 2010/486/EU).[7] Die vorgenannten Höchstwerte für das gesamtstaatliche Defizit blieben jedoch unverändert.

3. Haushaltsvollzug

In der vorigen Mitteilung wurde die Haushaltsentwicklung bis Juli als weitgehend planmäßig beurteilt. Allerdings wurde auch darauf hingewiesen, dass die staatlichen Einnahmen nicht so stark gestiegen sind und sich die Finanzen der Sozialversicherung und der Gemeinden nicht so günstig entwickelt haben wie geplant, während weitere Zahlungsrückstände aufgelaufen sind.

In den letzten vier Monaten ist der Haushaltsvollzug schwieriger geworden. Das staatliche Kassendefizit verringerte sich von Januar bis Oktober 2010 im Vorjahresvergleich um 30,2 % (bis Juni um 46 %). Das Steueraufkommen fiel enttäuschend aus. Die staatlichen Gesamteinnahmen erhöhten sich von Januar bis September 2010 um 3,4 % (bis Juni um 5,9 %). Nach der offiziellen Schätzung vom Mai, als der Ratsbeschluss erging und das wirtschaftliche Anpassungsprogramm für Griechenland vereinbart wurde, sollten die Staatseinnahmen im Gesamtjahr 2010 um 15,6 % steigen. Für November und Dezember wird mit einem Anstieg der Einnahmen gerechnet, da die Umsetzung der MwSt- und Verbrauchsteuererhöhungen dann voll zum Tragen kommen und sich auch die jüngst beschlossene „Steuerlösung“[8] niederschlagen wird. Das Einnahmenziel wird jedoch nicht erreicht werden. Gegenwärtig schätzt der Oberste Rechnungshof Griechenlands (GAO), dass die staatlichen Einnahmen für das Gesamtjahr um 7,4 % steigen werden.

Tabelle 1: Haushaltsvollzug

2009 | 2010 | 2009 | 2010 |

Kassenbasis (Mio. EUR) | Jan. – Okt. | Veränd. in % | Ergebnis | Planung Mai 2010 | Veränd. in % | Jüngste offizielle Schät-zung | Ver-änd. in % |

Was die Ausgabenseite des Staatshaushalts angeht, so haben sich die Kassenabflüsse in den ersten zehn Monaten des Jahres um 9,2 % (16,9 % bis Juni) verringert; in den Planungen (vom Mai 2010) war demgegenüber eine Senkung der staatlichen Zahlungen um 7,6 % im Gesamtjahr 2010 vorgesehen. Allerdings wurden für Verbindlichkeiten und Zahlungsrückstände nur sporadisch Daten übermittelt, so dass die eigentliche Ausgabensituation relativ undurchsichtig bleibt.

Die monatlichen Daten zum Haushaltsvollzug von Sozialversicherung und Gemeinden im Jahresverlauf sind weniger detailliert und qualitativ schlechter als die zentralstaatlichen Daten. Die verfügbaren Informationen werden aus den Bankenstatistiken abgeleitet, ohne ausführliche Angaben zu Einnahmen und Ausgaben. Demnach ist davon auszugehen, dass der konsolidierte Saldo von Sozialversicherung und Gemeinden auf Kassenbasis rund 1 Mrd. EUR hinter den Planungen vom Mai 2010 zurückbleiben könnte.

Im August hatte sich die Regierung verpflichtet, die Primärausgaben 3,9 Mrd. EUR (dieser Betrag wurde im September auf 5,9 Mrd. EUR korrigiert) unter den Programmansätzen zu halten, um Steuerausfälle und weniger günstige Entwicklungen bei Sozialversicherung und Gemeinden zu kompensieren. Es gibt Belege dafür, dass die Regierung ihre Verpflichtung auf Minderausgaben nur zum Teil erfüllen wird, insbesondere bei den Investitionsausgaben. Auch wenn es machbar ist, in den letzten Wochen des Jahres weniger auszugeben als derzeit vom GAO geplant, sollten etwaige Ausgabeneinschränkungen zum Jahresende nicht auf Kosten eines weiteren Anstiegs der Zahlungsrückstände gehen.

Nach der Herbstprognose der Kommission[9] wird sich das Defizit 2010 nach ESVG-95 auf 22,3 Mrd. EUR belaufen (9½ % des BIP und damit 1¾ % des BIP mehr als ursprünglich im Programm anvisiert). Die Nichteinhaltung des ESVG-Defizitziels für 2010 spiegelt großteils den Eintritt zuvor schon erkannter Risiken wider. Diese Risiken betreffen i) eine tiefere Rezession und Liquiditätsengpässe, die das Steueraufkommen belasten, ii) Verzögerungen bei der Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften, die Mängel bei der Umsetzung von Reformen zur Verbesserung der Steuerverwaltung widerspiegeln, und iii) gewisse Schwierigkeiten bei der Ausgabenkontrolle, insbesondere bei den Investitionsausgaben, den Gemeinden und der Sozialversicherung. Rund ein Drittel der Abweichung vom Defizitziel erklärt sich darüber hinaus iv) durch die Korrektur der griechischen Haushaltsstatistik durch ELSTAT[10] – insbesondere die Umgliederung verschiedener staatseigener Unternehmen in den Sektor Gesamtstaat.

Der öffentliche Schuldenstand wird Ende 2010 voraussichtlich 328 Mrd. EUR bzw. 141 % des BIP erreichen; dies entspricht einem Anstieg um 29 Mrd. EUR. Im Ratsbeschluss wurde dagegen für den Anstieg des Schuldenstands ein Höchstwert von 34 Mrd. EUR festgelegt.

3. Haushalt 2011 und Aussichten für 2012-2014

Die griechische Regierung hat ihre Zusage bekräftigt, das im Ratsbeschluss festgelegte Haushaltsziel 2011 einzuhalten. Angesichts des höheren Ausgangsniveaus von Defizit und Schuldenstand und eines niedrigeren BIP als erwartet werden größere Konsolidierungsanstrengungen erforderlich sein. Die Haushaltsstrategie ist nach wie vor fest in dem im Mai 2010 vereinbarten Konsolidierungspfad verankert. Die griechische Regierung hat daher beschlossen, den 2010 verlorenen Boden in vollem Umfang wieder gutzumachen, um rasch eine auf Dauer tragfähige Haushaltsposition zu erreichen, den Finanzierungsbedarf in einem programmgemäßen Rahmen zu halten und das Marktvertrauen zu stützen. Der am 18. November ins griechische Parlament eingebrachte Haushalt 2011 enthält neue defizitsenkende Maßnahmen im Umfang von 2½ % des BIP.

Die meisten neuen Maßnahmen sind strukturell und direkt auf einige der endemischen Schwachstellen des griechischen Haushalts gerichtet. Damit wächst der Gesamtumfang der 2011 geplanten Konsolidierungsmaßnahmen - einschließlich der im Mai vereinbarten - auf 5¾ % des BIP an. Rund zwei Drittel der im November beschlossenen neuen Maßnahmen betreffen die Ausgabenseite und die meisten von ihnen sind struktureller Art; Maßnahmen im Volumen von 0,7 Mrd. EUR bzw. 0,3 % des BIP sind befristet. Geplant sind unter anderem Kürzungen der unproduktiven und nicht zielgerichteten Maßnahmen, ein Abbau der kurzfristigen Verträge im öffentlichen Sektor, ein allgemein gezielterer Einsatz der Beihilfen für die privaten Haushalte (z.B. der Heizkostenzuschüsse und Familienbeihilfen) sowie eine bessere Verwaltung und Verwendung des staatlichen Vermögens, insbesondere in Bezug auf die Eintreibung von Steuerrückständen. Mit dem Haushalt 2011 werden erstmals auch zwei grundlegende Strukturprobleme angegangen – die ausufernden Gesundheitsausgaben und die Verluste staatseigener Unternehmen:

- Gesundheitsausgaben . Die öffentlichen Gesundheitsausgaben beliefen sich 2008 auf 5,9 % des BIP und sind im Zeitraum 2004-08 pro Kopf mit einer durchschnittlichen Rate von real 5,4 % gestiegen. Die öffentlichen Ausgaben für Arzneimittel machen in Griechenland 1,9 % des BIP aus, gegenüber 1 % des BIP im EU-Durchschnitt. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, würde der Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP in den kommenden Jahren dramatisch steigen. Die Regierung hat 2010 mit der Einführung von Reformen begonnen, die auch schon erste Wirkung zeigen. In der ersten Jahreshälfte 2011 sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, um die Arzneimittelausgaben zu senken, die Ausgabenkontrolle zu verschärfen und die Betriebskosten der Krankenhäuser zu drücken. Diese Maßnahmen dürften Einsparungen von rund ½ % des BIP ermöglichen.

- Staatseigene Unternehmen. Verschiedene staatseigene Unternehmen schreiben seit Jahren hohe Verluste. Die größten Defizite verzeichnen die öffentlichen Verkehrsbetriebe, deren Lohnkosten in einigen Fällen allein schon die Gesamteinnahmen übersteigen. Im Jahr 2010 wurden gewisse Fortschritte erzielt, insbesondere durch Betriebsausgabenkürzungen und Stellenstreichungen, sowie mit der Veröffentlichung der Abschlüsse (mit Bestätigungsvermerk eines externen Prüfers) der größten verlustschreibenden Unternehmen. Im Jahr 2011 will die Regierung die Löhne in den staatseigenen Unternehmen um weitere 10 % kürzen[11], die Zulagen auf 10 % des Grundgehalts beschränken und den monatlichen Bruttolohn auf 4 000 EUR (bei 12 Zahlungen im Jahr) deckeln. Um die spezifischen Probleme der Verkehrsbetriebe in den Griff zu bekommen, werden überdies die Tarife für den städtischen Nahverkehr um mindestens 30 % erhöht. Diese Maßnahmen sollen rund ½ BIP-Prozentpunkt einbringen.

Nach dem Haushaltsplan 2011 soll sich das öffentliche Defizit (ESVG-95) auf 16,8 Mrd. EUR (7,6 % des BIP) belaufen und damit leicht unter dem im Ratsbeschluss festgelegten Höchstwert von 17 Mrd. EUR bleiben. Die Vorausschätzungen der Kommission kommen dem Haushaltsplan sehr nahe. Damit wird die Staatsquote 2011 effektiv stärker gesenkt als im ursprünglichen Programm vorgesehen – um 2,2 statt um 0,4 Prozentpunkte.

Die im Haushalt 2011 vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um das Defizit dauerhaft zu senken und die Einhaltung der Defizitziele für 2012 bis 2014 sicherzustellen. Die griechische Regierung hat sich verpflichtet, strukturelle finanzpolitische Maßnahmen festzulegen, um die Ziele 2012-2014 zu erreichen. Diese werden in einem Strategiepapier dargelegt, das im ersten Quartal 2011 ausgearbeitet werden soll. Nach aktuellen Schätzungen dürften zusätzlich zu den im Mai 2010 angekündigten Maßnahmen weitere strukturelle Maßnahmen im Umfang von mindestens 5 BIP-Prozentpunkten festzulegen sein. Diese Maßnahmen müssen auf dauerhaften Anpassungen der Einnahmen und Ausgaben in mehreren Bereichen beruhen: Verbesserungen bei der Steuerverwaltung und Bekämpfung der Steuerumgehung; Stellenabbau im öffentlichen Dienst durch strikte Umsetzung der Regel, dass nur eine von fünf scheidenden Arbeitskräften ersetzt und auf sektorale Ausnahmen verzichtet wird; Reformen am Gesundheits- und Bildungswesen; strukturelle Kürzungen bei den Militärausgaben und mehrjährige Reform staatseigener Unternehmen, einschließlich Zusammenlegung und Schließung von Betriebseinheiten.

6. Fortschritte bei den Strukturreformen

Die griechische Strukturreformagenda ist umfassend. Fortschritte wurden bei den strukturellen Haushaltsreformen erzielt, wenn auch in einigen Fällen langsamer als geplant. Vorangekommen sind auch die Verbesserung von Steuerverwaltung und –kontrollen, die pünktliche Übermittlung verlässlicher Haushaltsdaten, die Stärkung der haushaltspolitischen Institutionen und das neue Haushaltsgesetz, das eine mehrjährige Haushaltsplanung vorsieht. Die erste Stufe der Rentenreform wurde vor der Sommerpause verabschiedet und wird 2011 abgeschlossen. Die Vorbereitungen für umfassende Reformen am Gesundheits- und Bildungswesen laufen gerade an. Bei der funktionalen Überprüfung der zentralstaatlichen Verwaltung und der Sozialprogramme sowie beim vereinfachten Vergütungssystem für den öffentlichen Sektor sind Verzögerungen aufgetreten. Nach einer ersten Welle von Arbeitsmarktreformen vor dem Sommer hat sich die zweite Welle, bei der es um die Tarifverhandlungsordnung und das Vermittlungs- und Schlichtungsverfahren geht, verzögert.

Der im Sommer bekannt gegebene Privatisierungsplan ist nicht ambitioniert genug, da Privatisierungen demnach meist über Konzessionsverträge erfolgen und richtiggehende Verkäufe nur eine geringere Rolle spielen sollen. Allerdings hat sich die Regierung verpflichtet, die Privatisierungserlöse (auch aus dem Verkauf von Grundbesitz) von 1 Mrd. EUR im Jahr 2011 auf je 3 Mrd. EUR in den Jahren 2012 und 2013 zu erhöhen. Die Privatisierungserlöse sollen nach der Zusage der Regierung zur Tilgung von Schulden verwendet werden und die Konsolidierungsanstrengungen nicht schmälern.

7. Vollständigkeit der verlangten Informationen

Mit dem von Griechenland vorgelegten Bericht und den regelmäßig an die Kommission übermittelten Daten werden die meisten im Ratsbeschluss festgelegten Informationspflichten erfüllt. So enthält der Bericht insbesondere ausführliche Informationen darüber, welche Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses konkret durchgeführt wurden (und noch durchzuführen sind) und wie sich die einzelnen Maßnahmen auf den Haushalt auswirken. Die Daten zum monatlichen Vollzug des Staatshaushalts wurden vom Obersten Rechnungshof termingerecht vorgelegt.

Auch in Bezug auf die Emission und Rückzahlung von Schuldtiteln und die Finanzlage der größten öffentlichen Unternehmen enthält der Bericht die verlangten Informationen. Die monatlichen Daten über den Haushaltsvollzug der Sozialversicherungsfonds, der außerbudgetären Einrichtungen und der Gemeinden sowie die Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor und die Ausgaben vor Auszahlung (samt Rückständen) sind allerdings nach wie vor unvollständig. Der Bericht enthält ferner eine Fülle von Informationen über die Umsetzung der in der Ratsempfehlung vom 16. Februar 2010[12] und in MEFP und MoU genannten Strukturreformen.

8. Schlussfolgerung

Der in den Ratsbeschlüssen festgelegte Höchstwert für das öffentliche Defizit (nach ESVG-95) im Jahr 2010 wird um rund 4,2 Mrd. EUR verfehlt, da das Defizit den Planungen zufolge 9½ % des BIP erreichen soll. Dies entspricht einer Senkung der Defizitquote um fast sechs Punkte gegenüber 2009. Die öffentliche Schuldenquote soll sich von 127 % des BIP Ende 2009 auf 141 % 2010 erhöhen. Dieser Anstieg des Schuldenstands steht mit dem Ratsbeschluss in Einklang.

Was das Jahr 2011 angeht, so werden die im Ratsbeschluss festgelegten Höchstwerte mit dem ins Parlament eingebrachten Haushaltsentwurf eingehalten. Allerdings werden weitere dauerhafte Maßnahmen notwendig sein, um das Defizit in den Folgejahren weiter zu senken und das übermäßige Defizit spätestens 2014 zu beenden.

Griechenland setzt die im Ratsbeschluss genannten spezifischen Maßnahmen um, auch wenn in einigen Bereichen Verzögerungen aufgetreten sind und sich das Reformtempo nach der Sommerpause augenscheinlich verlangsamt hat.

Die Kommission gelangt daher zu dem Schluss, dass Griechenland dem Ratsbeschluss vom 10. Mai 2010 zufriedenstellend Folge leistet, der Ratsempfehlung vom 16. Februar 2010 nachkommt und die in der aktualisierten Fassung von MEFP und MoU vom 6. August 2010 aufgeführten Maßnahmen umsetzt.

ANHANG I: IM RATSBESCHLUSS GEFORDERTE, BIS ENDE SEPTEMBER 2010 ZU TREFFENDE MASSNAHMEN

In Artikel 2 Absatz 2 des Ratsbeschlusses geforderte Maßnahmen | Stand der Umsetzung |

„Griechenland trifft bis Ende September 2010 folgende Maßnahmen: |

a) Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 3,2 % des BIP (4,3 % des BIP, falls Mittelübertragungen aus Vorjahresmaßnahmen geplant sind) zwecks Aufnahme in den Haushaltsentwurf 2011: Verringerung der Vorleistungen des Gesamtstaates um mindestens 300 Mio. EUR gegenüber dem Stand von 2010 (zusätzlich zu den Einsparungen durch die in diesem Absatz erwähnte Reform der öffentlichen Verwaltung und der lokalen Gebietskörperschaften); Einfrieren des Rentenindex (mit dem Ziel einer Einsparung von 100 Mio. EUR); Einführung einer befristeten Krisenabgabe für hochprofitable Unternehmen (die in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zusätzliche jährliche Einnahmen in Höhe von mindestens 600 Mio. EUR bringen soll); Steuervorauszahlungen für Selbständige (die im Jahr 2011 Einnahmen in Höhe von mindestens 400 Mio. EUR und in den Jahren 2012 und 2013 noch höhere Einnahmen bringen sollen); Verbreiterung der Mehrwertsteuerbasis durch Einbeziehung bestimmter derzeit mehrwertsteuerbefreiter Dienstleistungen sowie durch die künftige Anwendung des vollen Mehrwertsteuersatzes auf 30 % der Waren und Dienstleistungen, für die bislang der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt (womit Einnahmen in Höhe von 1 Mrd. EUR erzielt werden sollen); schrittweise Einführung einer Ökosteuer auf CO2-Emissionen (die Einnahmen in Höhe von mindestens 300 Mio. EUR im Jahr 2011 bringen soll); Erlass von Rechtsvorschriften durch die griechische Regierung zur Reform der öffentlichen Verwaltung und Neuordnung der lokalen Gebietskörperschaften (mit dem Ziel einer Kostensenkung um mindestens 500 Mio. EUR im Jahr 2011 und jeweils weitere 500 Mio. EUR in den Jahren 2012 und 2013); Abbau von inlandsfinanzierten Investitionen (um mindestens 500 Mio. EUR) durch Priorisierung von Investitionsprojekten, die aus den EU-Strukturfonds finanziert werden; Setzen von Anreizen zur Regularisierung bei Verstößen gegen Flächennutzungspläne (was in den Jahren 2011 bis 2013 Einnahmen in Höhe von mindestens 1 500 Mio. EUR, davon mindestens 500 Mio. EUR im Jahr 2011, bringen soll); Erzielung von Einnahmen aus der Vergabe von Glücksspiellizenzen (mindestens 500 Mio. EUR aus dem Verkauf von Lizenzen und 200 Mio. EUR aus jährlichen Lizenzgebühren); Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Immobiliensteuer durch Neuberechnung der aktuellen Vermögenswerte (was zusätzliche Einnahmen in Höhe von mindestens 400 Mio. EUR bringen soll); höhere Besteuerung von Sachleistungen, unter anderem Besteuerung von Kfz-Leasingzahlungen (im Umfang von mindestens 150 Mio. EUR); höhere Besteuerung von Luxusgütern (im Umfang von mindestens 100 Mio. EUR), Erhebung einer Sondersteuer auf nicht genehmigte Gebäude (was Einnahmen von mindestens 800 Mio. EUR pro Jahr bringen soll), Ersetzung von lediglich 20 % der in den Ruhestand tretenden Bediensteten des öffentlichen Sektors (Zentralstaat, Gemeinden, Sozialversicherung, öffentliche Unternehmen, staatliche Agenturen und sonstige öffentliche Einrichtungen). Maßnahmen, die vergleichbare Einsparungen bringen, können in Absprache mit der Kommission in Erwägung gezogen werden; | Umgesetzt. Der Haushaltsplan 2011 wurde am 18. November ins Parlament eingebracht. Einige Maßnahmen (u.a. Anreize zur Regularisierung bei Verstößen gegen Flächennutzungspläne, Ökosteuer, Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Immobiliensteuer, Sondersteuer auf nicht genehmigte Gebäude und Steuern auf Luxusgüter) werden voraussichtlich geringere Einnahmen bringen als ursprünglich veranschlagt. Die Verbreiterung der Mehrwertsteuerbasis durch Anwendung des vollen Mehrwertsteuersatzes auf 30 % der Waren und Dienstleistungen, für die gegenwärtig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt, wird nicht umgesetzt, sondern soll durch eine Anhebung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für fast alle Waren dieser Kategorie ersetzt werden. Die im Haushalt 2011 vorgesehenen Maßnahmen und die schon zuvor angekündigten Maßnahmen sollen insgesamt 5¾ % des BIP und damit mehr einbringen, als im Ratsbeschluss gefordert. |

b) Stärkung von Rolle und Ressourcen des Obersten Rechnungshofs und Treffen von Vorkehrungen, um eine etwaige politische Einflussnahme auf Datenprojektionen und Rechnungswesen zu verhindern; | Umgesetzt. Die Stärkung des Obersten Rechnungshofs ist Bestandteil des neuen Haushaltsgesetzes (Gesetz Nr. 3871/2010). Das Finanzministerium hat bei einer privaten Beraterfirma eine umfassende Studie für den Umbau des Obersten Rechnungshofs in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse Anfang 2011 vorliegen sollen. Der Haushaltsvorentwurf 2011 (vom Oktober) beruhte auf optimistischen makroökonomischen Prognosen und Einnahmenprojektionen, die nicht hinreichend durch konkrete Maßnahmen gestützt waren. Der Haushaltsentwurf 2011 geht von plausiblen Annahmen aus, die den Prognosen der Kommission nahekommen, und trägt außerdem den jüngsten Haushaltsentwicklungen Rechnung. |

c) Ausarbeitung eines Reformentwurfs für eine Lohngesetzgebung für den öffentlichen Sektor, insbesondere Einrichtung einer Zentralen Zahlungsstelle für die Auszahlung der Löhne, Festlegung einheitlicher Grundsätze und eines einheitlichen Zeitplans für die Schaffung einer rationalisierten, einheitlichen Tarifordnung für staatlichen Sektor, kommunale Behörden und sonstige öffentliche Stellen; | Zum Teil umgesetzt. Die Zentrale Zahlungsstelle wurde eingerichtet, hat ihre Tätigkeit aber noch nicht in vollem Umfang aufgenommen. |

d) Erlass von Rechtsvorschriften zur Erhöhung der Effizienz von Steuerverwaltung und Steuerkontrollen; | Umgesetzt. Die Gesetze 3842/2010 und 3888/2010 wurden erlassen. Für die Ausarbeitung von Maßnahmen und Reformen zur Bekämpfung der Steuerumgehung wurden Taskforces eingesetzt. Die Regierung wird die Maßnahmen im Januar 2011 umsetzen und quantitative Leistungsindikatoren festlegen, mit denen die Steuerverwaltung zur Rechenschaft gezogen werden kann, z.B. im Hinblick auf die Eintreibung von Steuerrückständen, Kontrollen bei den größten Steuerzahlern sowie Steuererklärungen und Steuererstattungen. Parallel dazu wird die Regierung den Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Steuerumgehung ausbauen: die behördlichen und gerichtlichen Beschwerdeverfahren für Steuersachen werden vereinfacht, Hindernisse für die Erfüllung der Kernaufgaben der Steuerverwaltung (indirekte Prüfverfahren, Bearbeitung von Steuererklärungen) werden beseitigt und der Status der zuständigen Mitarbeiter der Steuerverwaltung dahingehend geändert, dass Pflichtverstöße geahndet werden können. |

e) Einführung unabhängiger Prüfungen der zentralstaatlichen Verwaltung und der bestehenden Sozialprogramme; | Zum Teil umgesetzt. Die technischen Sitzungen mit Europäischer Kommission, IWF und EZB sowie OECD (die die Überprüfungen durchführen wird) haben begonnen. Vertrag noch nicht unterzeichnet. |

f) Veröffentlichung monatlicher Statistiken (auf Kassenbasis) über Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungen und Zahlungsrückstände für den Sektor Staat und dessen Teilsektoren; | Zum Teil umgesetzt. Im November wurden in allen gesamtstaatlichen Stellen Verpflichtungsregister eingeführt und die Regierung hat Daten zu den Zahlungsrückständen der einzelnen gesamtstaatlichen Stellen veröffentlicht. Derweil lässt die Rechnungslegung außerhalb der zentralstaatlichen Ebene weiterhin zu wünschen übrig und ermöglicht keine adäquate Überprüfung der Haushaltsentwicklungen im Jahresverlauf. Während sich die Lage bei der Sozialversicherung und den umgegliederten staatseigenen Betrieben etwas gebessert hat, sind die Daten zu den Gemeinden nach wie vor sehr lückenhaft. |

g) Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Verbesserung der Erhebung und Verarbeitung gesamtstaatlicher Daten, insbesondere durch Stärkung der Kontrollmechanismen der Statistikbehörden und des Obersten Rechnungshofs sowie durch Gewährleistung einer effektiven persönlichen Haftung bei fehlerhaften Angaben, mit dem Ziel, die umgehende Bereitstellung gesamtstaatlicher Daten hoher Qualität gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 2223/96, (EG) Nr. 264/2000, (EG) Nr. 1221/2002, (EG) Nr. 501/2004, (EG) Nr. 1222/2004, (EG) Nr. 1161/2005, (EG) Nr. 223/2009 und (EG) Nr. 479/2009 sicherzustellen; | Umgesetzt. Laufende Zusammenarbeit mit Eurostat im Rahmen des Gemeinsamen Statistik-Aktionsplans. Ein angemessener Pfad für die Übermittlung von Ausgangsdaten zu den öffentlichen Finanzen an ELSTAT wurde eingerichtet. Die Quartalsdaten für die öffentlichen Finanzen im Jahr 2010 werden aus direkten Datenquellen zusammengestellt. Die Haushaltsstatistiken für 2006-09 wurden von ELSTAT revidiert und von Eurostat bestätigt. |

h) regelmäßige Veröffentlichung von Informationen über die Finanzlage öffentlicher Unternehmen und anderer öffentlicher Einrichtungen, die nicht dem Sektor Staat zuzurechnen sind (einschließlich detaillierter Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen und Daten zu Beschäftigung und Lohnkosten).“ | Umgesetzt. Im Oktober 2010 wurden erstmals Daten zu den elf größten öffentlichen Unternehmen veröffentlicht. |

i) Erstellung eines umfassenden Zentralregisters für öffentliche Unternehmen; | Umgesetzt. Das Register dürfte im ersten Quartal 2011 voll funktionsfähig sein. |

j) Ausarbeitung eines Aktionsplans mit Terminen für konkrete Maßnahmen zur Errichtung einer zentralen Vergabebehörde; | Umgesetzt. Ein Aktionsplan wurde mit den Kommissionsdienststellen vereinbart. |

k) Erlass eines Gesetzes zur Einführung einer Obergrenze von 50 Mio. EUR für den Beitrag, den der Gesamtstaat im Rahmen seiner gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Zeitraum 2011 bis 2013 an die Eisenbahnunternehmen zahlt, und zur Verankerung des Grundsatzes, dass der Staat den Eisenbahnunternehmen keine weitere explizite oder implizite Unterstützung leistet; | Zum Teil umgesetzt. Am 26. Oktober 2010 wurde ein neues Eisenbahngesetz verabschiedet. Der Geschäftsplan wurde am 30. September 2010 zur Konsultation an Kommission/IWF/EZB übermittelt. Er befindet sich nun im Klärungs- und Verhandlungsstadium. Die erforderliche Beihilfenotifizierung ist noch nicht erfolgt. |

l) Erstellung eines Geschäftsplans für die griechische Eisenbahn. Der Geschäftsplan legt dar, wie der Geschäftsbetrieb unter Deckung der Abschreibungskosten ab 2011 rentabel gemacht werden soll, unter anderem durch Stilllegung unrentabler Strecken, Erhöhung der Tarife sowie Lohn- und Personalkürzungen; er enthält eine ausführliche Sensitivitätsanalyse, wie sich verschiedene Szenarien für die Tarifabschlüsse auf die Lohnkosten auswirken, erläutert verschiedene Möglichkeiten bezüglich des Personals und sieht die Restrukturierung der Holdinggesellschaft, einschließlich der Veräußerung von Grundstücken und anderen Vermögenswerten, vor; |

m) Erlass eines Gesetzes zur Reformierung des Tarifverhandlungssystems im privaten Sektor, das eine Kürzung der Vergütung von Überstunden, eine größere Flexibilität in Bezug auf das Arbeitszeitmanagement sowie die Möglichkeit des Abschlusses regionaler Pakte über unterhalb der bestehenden sektoralen Vereinbarungen liegende Lohnzuwächse vorsehen sollte; | Verzögert. Die Überstundenvergütung wurde per Gesetz 3863/2010 gekürzt. Weitere Gesetzesentwürfe wurden der Europäischen Kommission am 14.11.2010 zur Konsultation übermittelt. |

n) Reform der Rechtsvorschriften zum Beschäftigungsschutz mit dem Ziel, bei Neueinstellungen die Probezeit auf ein Jahr zu verlängern und den Abschluss befristeter Arbeitsverträge und von Teilzeitarbeitsverträgen zu erleichtern; |

o) Änderung der Regelung des Schiedsverfahrens, um es jeder Partei zu ermöglichen, das Schiedsverfahren in Anspruch zu nehmen, sofern sie mit dem Vorschlag des Vermittlers nicht einverstanden sind; |

p) Reform des Schiedsverfahrens, um zu gewährleisten, dass es unter Verwendung transparenter und objektiver Kriterien abläuft, einschließlich eines unabhängigen Ausschusses der Schiedsrichter, die in ihrer Entscheidungsfindung frei von staatlicher Einflussnahme sind.“ |

[1] ABl. L 241 vom 14.9.2010, S. 12.

[2] KOM(2010) 439 endg.

[3] „The Economic Adjustment Programme for Greece – Second Review,“ European Economy – Occasional Papers, 72, November 2010. In diesem Bericht werden die Entwicklungen in den Bereichen Makroökonomie, Finanzen, Haushalt und Strukturreform ausführlicher bewertet.

[4] Vereinbarung über die Wirtschafts- und Finanzpolitik (Memorandum of Economic and Financial Policies) und Vereinbarung über die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen (Memorandum of Understanding on Specific Economic Policy Conditionality) vom 3. Mai, aktualisiert am 6. August 2010.

[5] „The Economic Adjustment Programme for Greece – Report submitted in accordance with Council Decision – November 2010“ . Den ersten Teil des Berichts übermittelte die griechische Regierung am 15. November 2010; der vollständige Bericht folgte am 24. November 2010.

[6] Das prozentuale Verhältnis zum BIP wird lediglich als Richtwert angegeben. Die im Ratsbeschluss enthaltenen Defizitquoten beziehen sich auf die im Mai verfügbaren nominalen BIP-Daten: 8,0 %, 7,6 %, 6,5 %, 4,9 % bzw. 2,6 % des BIP von 2010 bis 2014. Der im Beschluss festgelegte Anpassungspfad setzt voraus, dass der jährliche Anstieg des konsolidierten gesamtstaatlichen Bruttoschuldenstands folgende Werte nicht übersteigt: 34 058 Mio. EUR im Jahr 2010, 17 365 Mio. EUR im Jahr 2011, 15 016 Mio. EUR im Jahr 2012, 11 599 Mio. EUR im Jahr 2013 und 7 885 Mio. EUR im Jahr 2014. Unter Zugrundelegung der revidierten Schuldenstanddaten von Ende 2009 und der jüngsten Projektionen für das nominale BIP entspricht dies in den Jahren 2010 bis 2014 einer Schuldenquote von 143 %, 153 %, 157 %, 158 % bzw. 156 %.

[7] ABl. L 145 vom 11.6.2010, S. 6.

[8] Die meisten Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit, im Jahr 2010 gegen eine Zahlung an die Steuerbehörde (deren zweite und letzte Rate 2011 entrichtet werden kann) von der Prüfung ihrer Einkommensteuererklärungen bis 2009 freigestellt zu werden (Gesetz 3888/2010).

[9] „European Economic Forecast – Autumn 2010“, European Economy , 7, November.

[10] Ausführliche Informationen siehe Eurostats „Information Note on Greek Fiscal Data“ (15. November 2010) auf der Eurostat-Website.

[11] Zusätzlich zu den 2010 beschlossenen Lohnkürzungen, die sowohl für Beamte als auch für die Beschäftigten der staatseigenen Unternehmen galten.

[12] Empfehlung (2010/190/EU) des Rates vom 16. Februar 2010 mit dem Ziel, in Griechenland die mangelnde Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu beenden und das Risiko einer Gefährdung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion zu beseitigen (ABl. L 83 vom 30.3.2010, S. 63).

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