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Document 52010DC0634

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Festigung der Beziehungen zwischen der EU und Afrika 1,5 Milliarden Menschen, 80 Länder, zwei Kontinente, eine Zukunft

/* KOM/2010/0634 endg. */

52010DC0634

/* KOM/2010/0634 endg. */ MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Festigung der Beziehungen zwischen der EU und Afrika 1,5 Milliarden Menschen, 80 Länder, zwei Kontinente, eine Zukunft


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 10.11.2010

KOM(2010) 634 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Festigung der Beziehungen zwischen der EU und Afrika1,5 Milliarden Menschen, 80 Länder, zwei Kontinente, eine Zukunft

1. Europa–Afrika: Anpassung der Partnerschaft an die aktuellen Gegebenheiten

1. Der dritte EU-Afrika-Gipfel, zu dem 80 Staats- und Regierungschefs zusammenkommen, findet Ende November 2010 statt. Er eröffnet die Möglichkeit, die Beziehungen zwischen der EU und Afrika zu festigen und damit 1,5 Milliarden Menschen in 80 Ländern eine bessere und wohlhabendere Zukunft in Aussicht zu stellen. Zudem kann bei dieser Gelegenheit die EU-Afrika-Partnerschaft an die wichtigen Entwicklungen in Europa, Afrika und im Rest der Welt seit dem letzten EU-Afrika-Gipfel und der Annahme der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU im Jahr 2007[1] angepasst werden.

2. Europa: Durch den Vertrag von Lissabon und die Schaffung des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der eng mit den Komissionsdienststellen zusammenarbeiten wird, wird die EU in der Lage sein, ihre politische und wirtschaftliche Agenda für Außenbeziehungen besser miteinander zu verknüpfen. Die wird für mehr Kohärenz zwischen der Afrikapolitik der EU und anderen Politikbereichen sorgen. Ferner werden beide Partner dadurch ihre Standpunkte besser koordinieren und gemeinsame Botschaften auf globaler Ebene vermitteln können.

3. Afrika: Einzelne Erfolgsgeschichten zeigen den kontinuierlichen Weg, den der Kontinent in Richtung Frieden, Stabilität und Demokratie beschreitet. Vielerorts herrschen jedoch noch immer Armut, schlechte Regierungsführung, Konflikte und Menschenrechtsverletzungen vor, was den Fortschritt bremst und behindert. Aber Afrika hat seine Bereitschaft bestätigt, Verantwortung für die eigene Zukunft zu übernehmen, weniger abhängig von der Außenhilfe zu werden und globale Herausforderungen anzugehen. Auf regionaler wie kontinentaler Ebene gibt es Fortschritte bei der politischen und wirtschaftlichen Integration. Gleichzeitig spricht Afrika auf globaler Ebene immer mehr mit einer Stimme und die Afrikanische Union wird dabei zu einem Hauptakteur.

4. Das afrikanische Wirtschaftswachstum war mit jährlichen Wachstumsraten von durchschnittlich 6 % zwischen 2006 und 2008 beeindruckend. 2009 konnte dieser Trend nicht fortgesetzt werden und das Wachstum brach um mehr als die Hälfte ein, was u. a. auf die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise, schwankende Rohstoffpreise, geringe Migrantenüberweisungen und einen starken Rückgang der ausländischen Direktinvestitionen zurückzuführen war. Es wird jedoch vorhergesagt, dass der afrikanische Kontinent wahrscheinlich rasch von einem Wirtschaftsaufschwung profitieren wird und zu hohen Wachstumsraten zurückfinden wird.

5. Auf die EU und Afrika zusammen entfallen ein Viertel der Weltbevölkerung und mehr als ein Drittel der Mitglieder der Vereinten Nationen. Sowohl Europa als auch Afrika gehören zu den größten Befürwortern eines internationalen Regulierungsrahmens und inklusiverer internationaler Institutionen. Europa hat sich dafür eingesetzt, dass Afrika im Rahmen von G8 und G20 stärker eingebunden wird und sich mehr Gehör verschaffen kann. Die EU hat auch die Reform der internationalen Finanzinstitutionen unterstützt und hat Afrika zu einem zusätzlichen Sitz im Exekutivdirektorium der Weltbank verholfen.

6. Die EU ist weiterhin Afrikas wichtigster politischer Verbündeter und ein verlässlicher Handels- und Entwicklungspartner. Auf dem letzen EU-Afrika-Gipfel in Lissabon im Jahr 2007 haben beide Seiten beschlossen, ihre Beziehungen auf eine neue, gleichberechtigte und strategische Grundlage zu stellen. Beide Partner müssen nun noch einen Schritt weiter gehen, um diesem Anspruch gerecht zu werden, u. a. durch die wirkungsvolle Umsetzung der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU. Zur gleichen Zeit bauen die aufstrebenden globalen Akteure ihre Präsenz in Afrika aus und die Süd-Süd-Kooperation nimmt zu. Diese neuen Trends stellen eine positive Herausforderung für die Beziehungen zwischen Afrika und der EU dar, denn sie erfordern eine erneute Konzentration auf bewährte Stärken und den Mehrwert der einzelnen Akteure, eine bessere Koordinierung und die Ermittlung von Win-Win-Situationen.

7. Wenngleich die Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele (MDG) weiterhin im Mittelpunkt der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU steht, so muss Afrika doch bei der Stärkung seiner politischen und wirtschaftlichen Governance und der Verbesserung der rechtlichen, steuerlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen unterstützt werden, damit der Kontinent seine eigenen Stärken nachhaltig entwickeln kann. Die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und die Sicherstellung einer finanziellen Hebelwirkung der Entwicklungshilfe sind in dieser Hinsicht entscheidend. Die Strategie Europa 2020 wirkt inspirierend auf unsere Beziehungen zu Afrika, denn sie schafft einen Rahmen für die Umsetzung unserer politischen Ziele in konkrete Maßnahmen, die die Afrika-EU-Beziehungen im nächsten Jahrzehnt bestimmen sollen.

8. Europa und Afrika müssen auf dem im Rahmen der Gemeinsamen Strategie bereits Erreichten[2] aufbauen, um auf globaler, kontinentaler und regionaler Ebene eine bessere Wirkung zu erreichen. Die in den letzten drei Jahren gemachten Erfahrungen zeigen, dass die Gemeinsame Strategie ihr ganzes Potenzial besser entfalten und besser auf die derzeitigen und künftigen Herausforderungen eingehen muss. Die Beziehungen müssen tatsächlich über die Institutionen und den bruchstückhaften, entwicklungszentrierten Ansatz der Vergangenheit hinaus gehen, um globale Probleme gemeinsam zu bewältigen. Beide Seiten müssen ihre Unstimmigkeiten überwinden und Wege der effizienten Zusammenarbeit finden. Die Stärkung der Subsidiarität durch Rationalisierung sich überschneidender Mandate und Vermeidung potentieller Zielkonflikte stellt weiterhin eine schwierige Aufgabe in Afrika dar. In Europa sind es die konkurrierenden nationalen Interessen, die unkoordinierten bilateralen Initiativen und die fehlende Koordinierung der Instrumente, welche die Sichtbarkeit und Zugkraft der Politik untergraben.

2. EU-Afrika: Zusammenarbeit zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen

(9) Die EU-Afrika-Partnerschaft ist die einzige strategische Partnerschaft, die die EU mit einem anderen Kontinent unterhält. Es ist keine Geber-Nehmer-Partnerschaft, sondern eine umfassende, auf gemeinsamen Interessen basierte und für alle Partner gewinnbringende Partnerschaft.

(10) Der spezifische Mehrwert der Afrika-EU-Partnerschaft ist ihre politische Ausrichtung, ihr breiter Geltungsbereich und ihre Fähigkeit zur gemeinsamen Behandlung globaler Probleme und gemeinsamer öffentlicher Güter, besonders in einer Zeit, in der die voranschreitende Globalisierung koordinierte politische Antworten im Rahmen der multilateralen Diplomatie erfordert. Europa und Afrika teilen gemeinsame Werte und Interessen in wichtigen Bereichen; sie müssen ihre Vision in konkrete Ergebnisse umsetzen.

(11) Verwirklichung der Milleniums-Entwicklungsziele (MDG): Auf dem UN-Gipfel (Plenartagung der UN-Generalversammlung auf hoher Ebene) zu den Millenniums-Entwicklungszielen, der im September in New York stattgefunden hat, wurde nochmals bestätigt, dass die Milleniums-Entwicklungsziele mit der angemessenen politischen Bereitschaft, mit politischen Veränderungen und den Mitteln aller Partner weiterhin erreicht werden können. Besonderes Augenmerk gilt den am stärksten in Rückstand geratenen Zielvorgaben und Ländern (größtenteils in Afrika ) sowie den bedürftigsten und am stärksten marginalisierten Menschen. Die Partnerschaft zur Verwirklichung der Milleniums-Entwicklungsziele, die kürzlich durch eine MDG-Initiative in Höhe von 1 Mrd. EUR zur Festigung der Fortschritte in den Ländern mit den besten Ergebnissen sowie zur Unterstützung der bedürftigsten Länder gestärkt wurde, wird maßgeblich zur Förderung politischer Reformen und zur Bereitstellung der notwendigen Ressourcen für gemeinsam festgelegte Prioritätsbereiche beitragen und dabei auf die eigenen Initiativen Afrikas aufbauen.

(12) Eindämmung der Gefahren für Frieden und Sicherheit: Diese Partnerschaft ist - sowohl was die Zusammenarbeit und Koordinierung in geographischen Fragen oder der Demokratie und unverfassungsmäßige Regierungswechsel in Afrika als auch den Aufbau einer afrikanischen Friedens- und Sicherheitsordnung betrifft - die bisher erfolgreichste Partnerschaft im Rahmen der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU. Afrika und die EU arbeiten weiter an ihren derzeitigen Prioritäten, werden aber auch darüber hinaus gehen müssen, z. B. durch die Formulierung gemeinsamer Positionen im Rahmen der Vereinten Nationen. Es ist wichtig, die Zusammenarbeit zur Bekämpfung weltweiter Gefahren für die Sicherheit wie Terrorismus oder der grenzübergreifenden organisierten Kriminalität, einschließlich verschiedener Formen des illegalen Handels (insbesondere von Menschen und Drogen) und der Piraterie, fortzusetzen. In den spezifischen Bereichen Krisenmanagement und –prävention sollten beide Kontinente gemeinsam ein System schaffen, das es erlaubt, während des ganzen Krisenverlaufs - von der Frühwarnung bis zu den Folgemaßnahmen – in ständigem Kontakt zu stehen. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen sollten sie auch zur Verbesserung der finanziellen und operativen Kapazitäten der Afrikanischen Union, der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und der regionalen Konfliktpräventionsmechanismen und zur Planung, Entsendung und Verwaltung von Friedensmissionen zusammenarbeiten.

(13) Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in Hinblick auf ihre politische und wirtschaftliche Dimension auf allen Ebenen. Das Engagement der EU für die Achtung und Förderung der Menschenrechte bleibt ein Grundprinzip der EU-Afrika-Beziehungen und wird sich auch weiterhin in unseren Übereinkünften widerspiegeln. Die Zivilgesellschaft und die Privatwirtschaft sollten verstärkt einbezogen werden, um die Regierungsführung in allen Bereichen zu verbessern, was wiederum zur Schaffung besserer Bedingungen für breitenwirksames und nachhaltiges Wachstum beitragen wird. Das neue Afrika-EU-Forum für den Dialog zur demokratischen Regierungsführung ist in dieser Hinsicht ein nützliches Instrument. Die Zusammenarbeit im Bereich der Economic und Global Governance sollte vertieft werden, u. a. durch die transparente, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Staatseinnahmen sowie die Bekämpfung von Betrug, Korruption und illegaler Kapitalflucht. Beide Partner müssen auch die Reform des multilateralen Systems zur Förderung der demokratischen Regierungsführung und der Menschenrechte sowie der internationalen Organisationen in Angriff nehmen.

(14) Stärkung der Legitimität und Effizienz multilateraler Institutionen . Beide Kontinente sollten ein kohärentes Konzept darüber entwickeln, wie sie sich gegenseitig zur Förderung gemeinsamer Interessen unterstützen, sich besser auf der weltpolitischen Bühne positionieren und in laufenden und künftigen internationalen Verhandlungen zusammenarbeiten können, um ihren jeweiligen politischen und strategischen Prioritäten entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Die EU wird weiterhin politische Initiativen unterstützen, Afrika eine angemessene Rolle in den wichtigsten internationalen Organisationen, Institutionen und Gremien im Rahmen der bevorstehenden Reformen (Vereinte Nationen, internationale Finanzinstitutionen, G8/G20, Welthandelsorganisation und Weltgesundheitsorganisation) zu verschaffen. Gleichzeitig wird sich die EU gemeinsam mit ihren afrikanischen Partnern für die Annahme einer Resolution der UN-Generalversammlung einsetzen, die es den neuen EU-Vertretern in Einklang mit dem Vertrag von Lissabon erlaubt, tatsächlich an der Arbeit der UN-Generalversammlung teilzunehmen.

(15) Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltzerstörung durch Anerkennung der bedeutenden Rolle der biologischen Vielfalt und der Leistungen des Ökosystems. Nach der gescheiterten Klimakonferenz in Kopenhagen sollte der EU-Afrika-Dialog der Festlegung einer gemeinsamen Position für die Verhandlungen über das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) dienen und gleichzeitig die Positionen in Cancún und weiteren Foren zusammenführen, um ein rechtsverbindliches Abkommen zu erzielen. In dieser Hinsicht werden verstärkte Koordinierungsmaßnahmen zwischen der Afrikanischen Union, ihren Mitgliedstaaten, regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD) ausschlaggebend sein. Die Partnerschaft zum Klimawandel bildet weiterhin den Rahmen für die weitere Umsetzung der wichtigsten gemeinsamen Initiativen wie der Globalen Allianz gegen den Klimawandel, das CLIMDEV-Afrika-Projekt, die Initiative „The Great Green Wall“ für die Sahara und die Sahelzone in Synergie mit anderen Partnerschaften. Ferner werden auch ein Dialog über die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Abkommen über Forstrecht und –projekte sowie eine gemeinsame Politik zur Reduzierung des Katastrophenrisikos angestrebt.

3. EU-AFRIKA: EINE ZUFUNKFTSWEISENDE VISION

(16) Die Gemeinsame Strategie Afrika-EU hat damit einen erfolgreichen Besitzstand geschaffen, an dem festgehalten werden muss. Die Herausforderungen, vor denen beiden Kontinente stehen, sind jedoch so gewaltig, dass unsere Partnerschaft weiterentwickelt werden muss.

(17) Um die Entwicklung langfristig sicherzustellen, rückt die Frage in den Mittelpunkt, inwieweit die Entwicklungszusammenarbeit zur Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für breitenwirksames und nachhaltiges Wachstum beitragen sollte. Das übergeordnete Thema des dritten EU-Afrika-Gipfels „Wachstum, Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen“ wird für die Zusammenarbeit der beiden Kontinente ausschlaggebend sein und langfristige Perspektiven in diesen Bereichen aufzeigen. Es ist weitgehend den in der EU 2020-Strategie herausgestellten Prioritäten und dem zeitgleich mit dieser Mitteilung vorgelegten Grünbuch „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung“ angeglichen.

(18) Um ein breitenwirksames und nachhaltiges Wachstum zu erzielen, sollten u. a. sichtbare Maßnahmen zur Förderung von Investitionen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit des nächsten Jahrzehnts stehen, um das enorme gemeinsame Potenzial unserer Partnerschaft zu nutzen. Im Grünbuch legt die Kommission dar, dass die EU neue gemeinsame Strategien zum breitenwirksamen und nachhaltigen Wachstum in Partnerschaft mit einzelnen Ländern oder regionalen Ländergruppen unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Akteure und zivilgesellschaftlicher Organisationen in Erwägung ziehen sollte. Dies ist insbesondere in Hinblick auf die EU-Afrika-Partnerschaft von Bedeutung.

(19) Das Ziel des breitenwirksamen Wachstums sollte die Initiativen der EU und Afrikas für ein breitangelegtes und ausgewogenes Wachstum und verstärkte Investitionen zur Bekämpfung und Armut und Ungleichheiten unterstützen.

- Um Volkswirtschaften mit hoher Beschäftigung zu schaffen, die die soziale Kohäsion fördern, werden Initiativen unterstützt, die zur Ausweitung des Sozialschutzes für die Bedürftigsten, zur Schaffung eines Dialogs auf mehreren Ebenen besonders zu Fragen der informellen Wirtschaft, zur Stärkung der Arbeitsmarktsteuerung und zur Unterstützung des Harmonisierungsprozesses der Rahmenbedingungen im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz auf regionaler Ebene in Afrika beitragen.

- Bessere Dienstleistungen und Infrastrukturen sind weitere wichtige Bereiche, die eine aktivere Privatwirtschaft erfordern und Wachstum und Beschäftigung fördern. Die Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Verlässlichkeit der Grunddienstleistungen insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Kommunikation und Finanzen sind grundlegende Voraussetzungen für das Wachstum und die Entwicklung aller anderen Wirtschaftssektoren. Die Infrastrukturpartnerschaft Afrika-EU bildet einen strategischen Rahmen für die Herstellung der fehlenden Verbindungen in Afrika und wird durch den Infrastruktur-Treuhandfonds als innovatives Instrument zur Kombination von Zuschüssen und Darlehen unterstützt. Die EU wird weiter die Infrastrukturdefizite angehen, indem sie das Schwergewicht auf Energie, IKT, Wasser und Verkehr noch verstärkt und gleichzeitig die Rolle der Privatwirtschaft als Hauptantriebskraft für Wachstum und Infrastrukturfinanzierung stärkt. Zusätzlich werden weiterhin Initiativen zur Verbesserung der regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und regionaler Ebene gefördert, um die Voraussetzungen für Investitionen und ein reibungsloses Funktionieren des Marktes zu schaffen.

- Die Zusammenarbeit in den Bereichen Qualifikation, Innovation und Unternehmertum sollte angesichts ihres einzigartigen Potenzials zur Beschleunigung der Entwicklung in Afrika und zur Erzielung einer greifbaren Wirkung in allen sozioökonomischen Sektoren gestärkt werden. Im Bereich Wissenschaft und Technologie ist die Entwicklung von IKT und erschwinglichen elektronischen Diensten in Afrika ein Hauptziel. Im Bereich der Raumfahrt werden Initiativen wie „GMES und Afrika“ oder die Satellitennavigation (EGNOS und Gallileo) weiter gefördert. Im Bereich Hochschulbildung und Ausbildung sollen Programme wie Erasmus Mundus, Media Mundus, Edulink Nyerere, Jugend in Aktion, Marie Curie-Stipendien oder „Tuning Educational Structures" ebenso wie die Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden zur Förderung von intelligentem und breitenwirksamen Wachstum beitragen, . Im Rahmen des Aufbaus der Panafrikanischen Universität wird die EU den Austausch über bewährte Ansätze zur Integration des Wissensdreiecks (Bildung, Wirtschaft und Forschung) mit dem ETI fördern.

- Schwerpunkt der Zusammenarbeit im Bereich Migration und Mobilität wird die Sicherstellung einer legalen Migration, einschließlich der zirkulären Migration, gemäß den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Beschäftigungsmöglichkeiten auf beiden Kontinenten sein. Ein weiteres Ziel ist die Verringerung der illegalen Migration unter Berücksichtigung besonders gefährdeter Gruppen wie Flüchtlinge, Asylsuchender und unbegleiteter Minderjährige. Auch die schwierige Aufgabe der besseren Einbindung der afrikanischen Diaspora in den Entwicklungsprozess soll dabei in Angriff genommen werden. In diesem Zusammenhang sollen Initiativen wie das Afrikanische Geldtransferinstitut, die Beobachtungsstelle für Migration, die Öffentlichkeitsarbeit der Diaspora und die Initiative zum Menschenhandel gefördert werden.

(20) Das Ziel des nachhaltigen Wachstums sollte die Initiativen der EU und Afrikas für die Entwicklung effizienter, grüner und wettbewerbsfähiger Volkswirtschaften unterstützen.

- Die regionale Integration ist in allen ihren Aspekten eine starke Triebkraft für Stabilität, Wachstum und Entwicklung. Viele afrikanische Länder verfügen über gemeinsame Ressourcen, z. B. natürliche Ressourcen, und stehen auch gemeinsamen Problemen wie fehlenden Infrastrukturen oder niedriger Produktivität der Landwirtschaft gegenüber. Integration kann für beide Seiten Vorteile bringen und geplante Reformen, verstärkte Zusammenarbeit und bessere Sicherheit fördern. Die regionale Integration kann dazu beitragen, dass die afrikanischen Länder Vorteile von Skaleneffekten, verstärktem Wettbewerb und mehr inländischen und ausländischen Investitionen profitieren. Auch der Handel wirkt wie ein Katalysator für privatwirtschaftliche Aktivitäten und Investitionen, indem er zur Schaffung eines günstigen Umfelds für Investitionen beiträgt und Zugang zu Märkten und wesentlichen Produktionsmitteln gewährt. Eine auf die Bedürfnisse und Kapazitäten der Entwicklungsländer ausgerichtete, von einer geeigneten nationalen Politik unterstützte und sorgfältig gesteuerte Marktöffnung hat weltweit zu nachweisbaren Ergebnissen geführt. In diesem Zusammenhang können Handelsabkommen der Verbesserung der Wirtschaftsführung dienen, indem sie zur Schaffung eines stabilen Regelungsrahmens für die Wirtschaft beitragen. Daher bleibt die EU der weiteren Vertiefung ihrer langjährigen Handelsbeziehungen zu Afrika weiter verpflichtet, um vor allem durch den Abschluss von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen einen Beitrag zum langfristigen Wohlstand und dem allgemeinen Wohle Afrikas zu leisten .

- Von der Zusammenarbeit zum Aufbau einer nachhaltigen Rohstoff entwicklung und –versorgung können eindeutig beide Seiten profitieren. Diese Zusammenarbeit könnte auf die Privatwirtschaft ausgeweitet werden, um nutzbringende Möglichkeiten für beide Kontinente zu schaffen, z. B. auf Grundlage der Kommissionsmitteilung zu Rohstoffen und der „Mining Vision 2050“ der AU-Kommission. Spezifische Maßnahmen konzentrieren sich auf Governance (u. a. die „Extractive Industries Transparency Initiative“), Infrastruktur und Investitionen sowie geologisches Wissen und Know-how. Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion sind auch von kleinen und mittleren Unternehmen und ihren Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz zur umweltverträglicheren Produktion und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit abhängig. Auf der Grundlage von Initiativen wie dem Zehnjahres-Rahmenprogramm für nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion der Afrikanischen Union könnte zur Unterstützung von langfristigem, nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit die Schaffung eines SWITCH-Programms für Afrika in Erwägung gezogen werden.

- Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika im Bereich Landwirtschaft erfolgt weiter im Rahmen des „Umfassenden Programms zur Entwicklung der afrikanischen Landwirtschaft“. Vorrang dabei haben Intensivierungskonzepte für Kleinbauern, die nachhaltig und ökoeffizient sind und die unterschiedlichen Funktionen der Landwirtschaft berücksichtigen. In den Bereichen geographische Angaben und ökologische Landwirtschaft besteht weiterer Verhandlungsbedarf mit der Kommission der Afrikanischen Union. Auch durch den Anbau hochwertiger Kulturen könnte die nachhaltige Produktion der Kleinbauern gefördert werden, was wiederum die Schaffung von Beschäftigung und Einkommen für die ländliche Bevölkerung bei gleichzeitiger Bereitstellung von Umweltdiensten fördern und zur Anpassung und Eindämmung des Klimawandels beitragen würde. Der gleiche Ansatz wird im Bereich Fischerei verfolgt. Darüber hinaus sollte die EU die Entwicklung international vereinbarter Prinzipien für verantwortungsvolle Investitionen in landwirtschaftlich genutzte Flächen unterstützen. Die Regierungen der Partnerländer, Bauernverbände und andere beteiligte Akteure sollten ermutigt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen, die die Nachhaltigkeit ausländischer Investitionen gewährleisten, so dass sich ein möglichst großer sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nutzen für das jeweilige Land ergibt. Die Zusammenarbeit EU-Afrika wird sich auch weiterhin der Harmonisierung der fragmentierten Rechtsrahmen im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit widmen. Auch die Förderung verantwortungsvoller Fischereipraktiken und verantwortungsvollen Fischerei managements und die Einführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei und zur Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen sollten gebührend in Erwägung gezogen werden.

- In Hinblick auf nachhaltige Energie und ihre effiziente Nutzung wirft das gleichzeitig zu dieser Mitteilung vorgelegte Grünbuch die Frage des gemeinsamen Handelns der EU und der Entwicklungsländer und/oder regionalen Ländergruppen im Rahmen bestehender Partnerschaften bei der Einführung von konkreten gemeinsamen Programmen zur schrittweisen Bereitstellung nachhaltiger Energie für alle Bürger auf. Derartige Programme, die aus EU-Mitteln für Entwicklung und Klimawandel finanziert wären und an denen sich die EU und Entwicklungsländer, die Energiewirtschaft und EU-Finanzinstitutionen beteiligen würden, könnten darauf abzielen, einen Fahrplan für gemeinsame Maßnahmen festzulegen und Reformen bei Investitionsschutz, Steuern und regionaler Energiezusammenarbeit vorzusehen. Sie sollten auf bestehenden Initiativen wie der Energiepartnerschaft EU-Afrika oder dem EU-Afrika-Kooperationsprogramm für erneuerbare Energien aufbauen.

4. Schlussfolgerung: Festigung der EU-Afrika-Partnerschaft

(21) Der Wandel in Afrika vollzieht sich mit einem nie dagewesenen Tempo. Die Schaffung einer echten EU-Afrika-Partnerschaft, die nicht nur auf der Entwicklungszusammenarbeit basiert, sondern Entwicklungshilfe als Katalysator für breitenwirksames und nachhaltiges Wachstum begreift, ist unsere gemeinsame Herausforderung des nächsten Jahrzehnts.

(22) In Lissabon einigten sich die EU und Afrika, auf der Grundlage gemeinsamer Werte, Agenden und Ziele zusammenzuarbeiten. Beide Seiten müssen nun mehr tun, um diese ehrgeizigen Ziele in koordinierte Konzepte und – wo immer möglich – in abgestimmte Positionen im Rahmen der UN-Gremien, der Internationalen Finanzinstitutionen und wichtiger internationaler Verhandlungen umzusetzen . Die EU wird zu diesem Zweck proaktiver auf Afrika zugehen und hofft, dass Afrika einer konstruktiven und partnerschaftlichen Zusammenarbeit offen gegenübersteht.

(23) In dieser Hinsicht müssen beide Seiten mehr dazu beitragen, die derzeitige Zersplitterung der politischen Rahmenbedingungen und Finanzierungsinstrumente zu überwinden, die eine bessere Wirksamkeit und Sichtbarkeit ihrer Zusammenarbeit verhindert. Bessere Synergieeffekte zwischen den EU-Politiken müssen hergestellt werden, um für echte Kohärenz der Entwicklungspolitik zu sorgen. Die EU-Afrika-Politik und die EU-Politik für den Mittelmeerraum müssen sich besser ergänzen. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen bestehenden EU- und einzelstaatlichen Instrumenten durch Anpassung der entsprechenden Politik sowie der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (zur Zeit der Europäische Entwicklungsfonds, das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument und das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit) muss überprüft werden. Die Governance und Wirksamkeit unserer Partnerschaft müssen u. a. durch einen verstärkten politischen Dialog, eine effiziente Umsetzungsarchitektur, die aktive Beteiligung wichtiger Akteure und die Bereitstellung geeigneter Ressourcen, u. a. durch die schrittweise Einrichtung eines panafrikanischen Programms zur finanziellen Unterstützung, gestärkt werden. Eine bessere interne Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und eine effektivere Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern und neuen Gebern ist unerlässlich. Ferner ist eine bessere Kommunikation notwendig, um die Bürger zu sensibilisieren, die Eigenverantwortung der Akteure im Rahmen der Partnerschaft zu steigern, um damit die Kenntnisse und die Wahrnehmung der gemeinsamen Bemühungen beider Kontinente zu verbessern.

(24) Um bessere Ergebnisse zu erzielen, räumt der nächste Aktionsplan folgenden Maßnahmen Priorität ein:

- Maßnahmen mit einer eindeutig regionalen, kontinentalen oder globalen Dimension entsprechend dem Mehrwert der Gemeinsamen Strategie;

- Gezielt ausgerichtete und gestraffte Maßnahmen mit klarem Mehrwert, die die Komplementarität und Kohärenz der bestehenden Initiativen und Foren stärken und sich an den afrikanischen strategischen Prioritäten, ihren Organisationen und Strukturen und ihren Mechanismen auf kontinentaler und regionaler Ebene orientieren;

- Maßnahmen, die von einer kritischen Masse von zuständigen Akteuren auf beiden Seiten, einschließlich der notwendigen politischen, personellen und finanziellen, Ressourcen nachweislich unterstützt werden.

(25) Beim nächsten Gipfel müssen sowohl Europa als auch Afrika eine realistische Perspektive für ihre Zusammenarbeit der nächsten Jahre entwickeln und dabei das Konzept „from donorship to partnership“ (von Gebern und Nehmern zu Partnern) im nächsten Aktionsplan umsetzen. Zusammen mit der Europäischen Investitionsbank und der afrikanischen Entwicklungsbank müssen Bereiche für die Durchführung von Projekten mit weitreichender Wirkung festgelegt werden. Sie müssen aus für beide Seiten vorteilhaften Situationen, die die politischen Interessen und wirtschaftlichen Prioritäten Afrikas und Europas vereinen, Nutzen ziehen. Daraus sollten immense Chancen für unsere 1,5 Milliarden Bürgerinnen und Bürger entstehen.

[1] Die Gemeinsame Strategie Afrika-EU baut auf 8 thematischen Partnerschaften auf: Frieden und Sicherheit, demokratische Staatsführung und Menschenrechte, Handel, regionale Integration und Energie, Millenniums-Entwicklungsziele (MDG), Energie, Klimawandel, Migration, Mobilität und Beschäftigung, Wissenschaft, Informationsgesellschaft und Raumfahrt.

[2] http://www.africa-eu-partnership.org/

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