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Document 52010PC0625

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/023 ES/Lear, Spanien)

/* KOM/2010/0625 endg. */

52010PC0625

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/023 ES/Lear, Spanien) /* KOM/2010/0625 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 5.11.2010

KOM(2010) 625 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/023 ES/Lear, Spanien)

BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 23. Juli 2010 stellte Spanien den Antrag EGF/2010/023 ES/Lear auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei der Lear Automotive (EEDS) Spain, S.L. Sociedad Unipersonal (nachstehend „Lear“) in Spanien.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: |

EGF-Referenznummer | EGF/2010/023 |

Mitgliedstaat | Spanien |

Artikel 2 | Buchstabe a |

Hauptunternehmen | Lear |

Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller | 0 |

Bezugszeitraum | 14.1.2010 – 14.5.2010 |

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen | 20.7.2010 |

Datum der Antragstellung | 23.7.2010 |

Entlassungen im Bezugszeitraum | 501 |

Entlassungen vor oder nach dem Bezugszeitraum | 14 |

Förderfähige Entlassungen insgesamt | 515 |

Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist | 508 |

Kosten für die personalisierten Dienstleistungen (EUR) | 584 000 |

Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) | 40 000 |

Kosten für die Durchführung des EGF (%) | 6,8 |

Gesamtkosten (EUR) | 588 000 |

EGF-Beitrag (65 %) (EUR) | 382 200 |

1. Der Antrag wurde der Kommission am 23. Juli 2010 vorgelegt und am 10. August 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise macht Spanien geltend, dass der Automobilsektor durch die Krise weltweit besonders unter Druck geraten ist. Die Kommission hat bereits anerkannt, dass, da rund 60-80 % (je nach Mitgliedstaat) der Neuwagen in Europa auf Kredit gekauft werden, die dem Abschwung zugrundeliegende Finanzkrise die Automobilindustrie besonders hart getroffen hat[4]. Im zweiten Quartal 2009 war die Gesamtfahrzeugproduktion in der EU nach 12 aufeinanderfolgenden Monaten rückläufiger Produktion um 39,5 % geringer als ein Jahr zuvor. Dieser Rückgang traf alle großen Automobilhersteller auf dem europäischen Markt[5] wie auch ihre Zulieferer schwer.

4. Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich in Spanien und auf seinen Exportmärkten stark auf die Nachfrage nach Fahrzeugen ausgewirkt. Im Jahr 2008 gingen die Anmeldungen von Neuwagen in Spanien im Vergleich zum Vorjahr um 28 % zurück, hauptsächlich wegen der verschärften Kreditbedingungen, des sehr geringen Verbrauchervertrauens und der abnehmenden Kaufkraft der Verbraucher. Dazu kam, dass die Krise wegen ihres globalen Charakters auch bei den in Spanien hergestellten und im Ausland abgesetzten Fahrzeugen zu einem Verkaufsrückgang von 9,6 % führte. Da die spanische Automobilbranche 85 % ihrer Produktion exportiert, hauptsächlich innerhalb der EU, wirkte sich der Rückgang sowohl der Exporte als auch der inländischen Nachfrage sehr negativ auf die Beschäftigung in diesem Industriezweig aus.

5. Da die Nachfrage nach elektrischer Ausrüstung für Fahrzeuge infolge des Abschwungs bei der Automobilherstellung nachließ und gleichzeitig die Produktionskosten nicht weiter gesenkt werden konnten, musste die Produktionsanlage von Lear in Roquetes (Katalonien) geschlossen werden.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a

6. Spanien beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten erforderlich sind; dazu werden auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern gezählt.

7. Im Antrag werden 501 Entlassungen im Unternehmen Lear während des viermonatigen Bezugszeitraums vom 14. Januar 2010 bis zum 14. Mai 2010 sowie weitere 14 Entlassungen außerhalb des Bezugszeitraums aufgeführt, die jedoch demselben Massenentlassungsverfahren zuzurechnen sind. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

8. Die spanischen Behörden machen geltend, in der Automobilbranche habe es zwar schon vor der Krise Schwierigkeiten gegeben, hauptsächlich wegen Verlagerung der Produktion ins Ausland, es sei aber der Automobilindustrie in Katalonien gelungen, bis Anfang 2008 stabil zu bleiben. Von dem Zeitpunkt an bekam die Branche die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu spüren, da die Nachfrage nach Fahrzeugen in Spanien und weltweit plötzlich einbrach. Dieser Nachfragerückgang und die somit ausbleibenden Aufträge waren für Firmen und Regierungen nicht vorhersehbar und vollzogen sich in noch nie dagewesenem Tempo.

Benennung des Unternehmens, das Entlassungen vornimmt, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

9. Der Antrag führt insgesamt 515 Entlassungen in einem Unternehmen – Lear – an, davon 508 gezielt zu unterstützende Arbeitskräfte.

10. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Gruppe | Anzahl | Prozent |

Männer | 167 | 32,87 |

Frauen | 341 | 67,13 |

EU-Bürger | 508 | 100,00 |

25-34 Jahre alt | 22 | 4,33 |

35-44 Jahre alt | 201 | 39,57 |

45-54 Jahre alt | 228 | 44,88 |

55-64 Jahre alt | 56 | 11,02 |

≥ 65 Jahre alt | 1 | 0,20 |

11. Drei der zu unterstützenden Arbeitskräfte haben eine Behinderung.

12. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen[6]:

Gruppe | Anzahl | Prozent |

Akademische Berufe | 19 | 3,74 |

Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe | 7 | 1,38 |

Handwerks- und verwandte Berufe | 8 | 1,57 |

Anlagen- und Maschinenbediener | 472 | 92,91 |

Hilfsarbeitskräfte | 2 | 0,39 |

13. Darüber hinaus haben die spanischen Behörden die folgende Aufschlüsselung nach Bildungsniveau angegeben[7]:

Bildungsniveau | Anzahl | Prozent |

Grundbildung | 380 | 74,80 |

Sekundarbildung | 77 | 15,16 |

Postsekundäre Bildung | 30 | 5,91 |

Tertiäre Bildung | 21 | 4,13 |

14. Spanien hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

15. Die Entlassungen betreffen vor allem die Comarca (Verwaltungsbezirk) Baix Ebre in Terres de l'Ebre im Süden der NUTS-III-Region Tarragona (ES514). Baix Ebre umfasst 14 Gemeinden mit insgesamt 74 962 Einwohnern und hat eine Bevölkerungsdichte, die unter dem EU-Durchschnitt liegt (72,44 Einwohner pro km2, EU-Durchschnitt: 112 Einwohner pro km2).

16. Die Wirtschaftsstruktur von Terres de l'Ebre unterscheidet sich von der des übrigen Kataloniens: In Terres de l'Ebre macht die Landwirtschaft 8 % der Beschäftigung und 8,9 % des BIP aus, die Beschäftigung im Dienstleistungssektor hingegen 59,9 % bzw. 52,5 %. In Katalonien insgesamt entfallen auf die Landwirtschaft 1,2 % der Beschäftigung und 1,3 % des BIP, auf Dienstleistungen 73,5 % bzw. 68,3 %. Darüber hinaus machen Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung nur 20 % der Beschäftigung in Terres de l'Ebre aus, in Katalonien insgesamt jedoch durchschnittlich 35 %.

17. Die zuständige Behörde ist die Generalitat de Catalunya – Departament de Treball (Arbeitsministerium der katalonischen Regionalregierung). Die wichtigsten Beteiligten sind die Sozialpartner, die das Verwaltungsgremium des Servei d'Ocupació de Catalunya (öffentliche Arbeitsverwaltung von Katalonien) bilden: die Gewerkschaften Comisión Obrera Nacional de Cataluña und Unión General de Trabajadores, die beiden Arbeitgeberorganisationen Foment del Treball und PIMEC[8] sowie zwei Verbände, die die Gemeinden Kataloniens vertreten. Der Servei d'Ocupació de Catalunya ist für die Durchführung der Maßnahmen, die Überwachung der Verfahren und die Ausgabenkontrolle zuständig.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

18. Die spanischen Behörden geben an, dass die von Lear geschaffenen Arbeitsplätze für Baix Ebre, das wirtschaftlich unter dem katalonischen Durchschnitt liegt, von äußerst großer Bedeutung waren. Die großen Wirtschaftsbranchen in diesem Gebiet waren die Herstellung von Möbeln und von Autoteilen. Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise verschlechterte sich die Lage für die Möbelunternehmen erheblich – die Automobilindustrie und insbesondere Lear wurden zur wichtigsten Industrie in Baix Ebre.

19. Die Schließung von Lear bedingte einen Anstieg der Arbeitslosenquote in diesem Gebiet von 4 % – im Jahr 2009 lag sie bereits bei 22,7 %, für Katalonien insgesamt dagegen bei 17,5 %. Die am stärksten von den Entlassungen bei Lear betroffenen Gemeinden sind Roquetes (7000 Einwohner und der Standort von Lear) und Tortosa. Aufgrund der geringen Größe beider Städte und fehlender alternativer Arbeitsplätze wirken sich die Entlassungen bei Lear lokal beträchtlich aus.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

20. Die folgenden Maßnahmenarten werden vorgeschlagen, um den von Lear zur Unterstützung der entlassenen Arbeitskräfte bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vorgelegten Sozialplan zu ergänzen.

21. Zwar hätten die ehemaligen Lear-Arbeitskräfte im vorangegangenen Antrag EGF/2010/002 ES/Cataluña automoción aufgeführt werden können, doch hat man sich dagegen entschieden, da das Unternehmen der Finanzierung des Sozialplans aus Ziffer 22 zugestimmt hat. Dieser Sozialplan ist weniger umfangreich als das EGF-Paket aus EGF/2010/002. Mit dem vorliegenden Antrag möchten die spanischen Behörden diesen Arbeitskräften ein Paket personalisierter Dienstleistungen bieten, das dem Paket ähnelt, das für die in derselben Region und in derselben Wirtschaftsbranche entlassenen Arbeitskräfte aus dem Antrag EGF/2010/002 ES/Cataluña automoción vorgeschlagen wurde.

22. Als Teil seines Sozialplans wird Lear folgende Maßnahmen finanzieren:

23. Ausführliches Gespräch mit den Arbeitskräften und Erstellung ihres Profils.

24. Hilfe bei Outplacement : Hierbei werden zwei ergänzende Maßnahmen kombiniert: Betreuung während des Prozesses bis zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie intensive Arbeitsuche einschließlich aktiver Bemühungen um lokale und regionale Arbeitsmöglichkeiten.

25. Hilfe bei der Arbeitsuche: Hiermit sollen die Arbeitskräfte ein Coaching für erfolgreiche Arbeitsuche erhalten und größeres Wissen über den Arbeitsmarkt und mehr Selbstvertrauen erwerben.

26. Workshop zu fachübergreifenden Kompetenzen (z. B. Erstellung eines Lebenslaufs, Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch, Erweiterung der Kontakte).

27. Schulung für Berufsqualifikationen entsprechend dem in lokalen Unternehmen ermittelten Bedarf.

28. Studie über die wirtschaftliche Situation und die Beschäftigungsmöglichkeiten in Terres de l'Ebre.

29. Förderung des Unternehmertums: Information und Unterstützung zur Förderung von Geschäftsinitiativen mit dem Ziel Selbständigkeit.

30. Die Maßnahmen aus dem Sozialplan von Lear ergeben kombiniert mit den drei folgenden, von Spanien für eine Unterstützung aus dem EGF vorgeschlagenen Maßnahmen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt.

31. Teilnahmeanreiz : Die Teilnahme wird dadurch gefördert, dass den betreffenden Arbeitskräften ein Pauschalbetrag von 600 EUR gewährt wird (100 EUR monatlich für maximal sechs Monate), wenn sie an den Maßnahmen des EGF-Pakets teilnehmen.

32. Anreize für Unternehmensgründer : Alle Arbeitskräfte, die sich selbständig machen oder ein Unternehmen gründen, erhalten einen Pauschalbetrag von 2 000 EUR, wenn sie drei Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt oder mindestens drei Monate lang ein Unternehmen betrieben haben. Dadurch sollen Selbständige in der Anfangsphase ihres Unternehmens unterstützt werden.

33. Schulung für Berufsqualifikationen : Die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften soll gesteigert werden durch Schulungen zu Tätigkeiten oder Branchen, die in der Region Arbeitsplätze bieten, ergänzt durch Schulungen zu fachübergreifenden Kompetenzen wie Sprachunterricht, IKT und Fahrstunden.

In der nachstehenden Tabelle wird veranschaulicht, wie diese Maßnahme die Schulungen im Rahmen des Sozialplans von Lear ergänzt:

Schulungsziel | Besserer Zugang zu Beschäftigung | Bessere Beschäftigungsfähigkeit durch: | Bessere Chancen auf Wiederbeschäftigung |

a) fachübergreifende Weiterbildung | b) berufliche Weiterbildung |

Art der Schulung | Workshops zum Erlernen allgemeiner Fähigkeiten (z. B. Erstellen eines Lebenslaufs, Teilnahme an Vorstellungsgesprächen) | Auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Schulungen (z. B. Sprachunterricht, IKT, Fahrstunden) | Schulung zu Tätigkeiten oder Branchen, die in der Region Arbeitsplätze schaffen (d. h. Tourismus, Handelsdienstleistungen usw.) | Schulungen im Hinblick auf den in lokalen Unternehmen ermittelten Bedarf |

(Sozialplan) | (EGF) | (EGF) | (Sozialplan) |

34. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben, Informations- und Werbemaßnahmen sowie Kontrolltätigkeiten.

35. Die von den spanischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die spanischen Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf 588 000 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 40 000 EUR (6,8 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 382 200 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen | Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Personen | Veranschlagte Kosten je zu unterstützender Person (EUR) | Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) |

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

Teilnahmeanreiz Ayuda a la participación | 330 | 600 | 198 000 |

Anreize für Unternehmensgründer Ayudas para el autoempleo | 10 | 2 000 | 20 000 |

Schulung für Berufsqualifikationen Formación para la mejora de la empleabilidad | 150 | 2 200 | 330 000 |

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen | 548 000 |

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

Vorarbeiten | 3 000 |

Verwaltung | 27 000 |

Information und Werbung | 5 000 |

Kontrolltätigkeiten | 5 000 |

Zwischensumme für die Durchführung des EGF | 40 000 |

Veranschlagte Gesamtkosten | 588 000 |

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) | 382 200 |

36. Spanien bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind. Spanien stellt darüber hinaus einen klar nachvollziehbaren Prüfpfad für die aus dem EGF finanzierten Maßnahmen sicher und bestätigt, dass für diese keine anderen EU-Mittel beantragt oder verwendet werden.

37. Die Hauptziele der operationellen ESF-Programme 2007-2013 für Katalonien sind die Förderung des Unternehmertums, die Förderung des lebenslangen Lernens der Arbeitskräfte und die Verringerung der Gefahr eines vorzeitigen Schulabbruchs, mit besonderem Augenmerk auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen bzw. die Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, vor allem junge Arbeitskräfte oder Arbeitskräfte, die älter als 45 Jahre sind, Frauen und Menschen mit Behinderungen. Auch wenn einige der EGF-Maßnahmen, insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit der Förderung des Unternehmertums, möglicherweise bestimmten ESF-Maßnahmen ähneln, gibt es doch einen Unterschied: Die EGF-Maßnahmen sind einmaliger und spezifischer Natur (sie richten sich an eine bestimmte Branche und eine bestimmte Personengruppe), und sie sind auf den individuellen Bedarf zugeschnitten und besonders intensiv. Durch laufende Beobachtung der ESF- und EGF-Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und der betreffenden Arbeitskräfte werden Überschneidungen zwischen ESF- und EGF-Maßnahmen verhindert.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

38. Spanien begann am 20. Juli 2010 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

39. Die spanischen Behörden führen an, dass Lear nach Maßgabe des Estatudo de los Trabajadores (Arbeitsvertragsgesetz) die Gewerkschaften über die Massenentlassungen informierte und die für Beschäftigung zuständige Behörde über die Massenentlassungen in Kenntnis setzte. Angesichts der schwierigen Lage des von den Entlassungen betroffenen Gebiets (Terres de l'Ebre) haben die Gewerkschaften die regionalen und nationalen Behörden nachdrücklich dazu aufgerufen, Kofinanzierungsmittel aus dem EGF zu beantragen.

40. Die Sozialpartner, die Gewerkschaften Comisiones Obreras und Unión General de Trabajadores und die beiden Arbeitgeberorganisationen Forment de Treball und PIMEC[9] wurden bei einem Treffen am 7. Juni 2010 mit Vertretern des Servei d'Ocupació de Catalunya über den Inhalt des EGF-Antrags informiert.

41. Die spanischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

42. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der spanischen Behörden folgende Angaben:

43. Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

44. es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Personen unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

45. es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

46. Spanien hat die Kommission darüber in Kenntnis gesetzt, dass Lear 35 % der Gesamtkosten der aus dem EGF kofinanzierten personalisierten Dienstleistungen übernehmen wird.

47. Spanien bestätigt, dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die ESF-Mittel verwalten und kontrollieren. Der Servei d'Ocupació de Catalunya wird die zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde sein.

Finanzierung

48. Auf der Grundlage des Antrags Spaniens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen mit 382 200 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Spaniens.

49. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

50. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

51. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

52. Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in den Haushaltsplan 2010 eingesetzt werden.

Herkunft der Mittel für Zahlungen

53. Nach dem gegenwärtigen Stand der Mittelausführung ist davon auszugehen, dass die im Rahmen der Haushaltslinie 01 04 04 „Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – Programm für unternehmerische Initiative und Innovation“ für 2010 verfügbaren Mittel für Zahlungen in diesem Jahr nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

54. Die Mittel dieser Haushaltslinie sind zur Finanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Anwendung des Finanzinstruments dieses Programms bestimmt, dessen zentrales Ziel die Erleichterung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln ist. Es kommt zu einer gewissen zeitlichen Verzögerung zwischen der Übertragung auf die vom Europäischen Investitionsfonds verwalteten Treuhandkonten und der Auszahlung an die Empfänger. Die Finanzkrise wirkt sich deutlich auf die Auszahlungsvorausschätzungen für 2010 aus. Deshalb wurde, um Überschüsse auf den Treuhandkonten zu vermeiden, die Methode für die Berechnung der Mittel für Zahlungen überarbeitet, wobei die erwarteten Auszahlungen berücksichtigt wurden. Daher kann der Betrag von 382 200 EUR für die Mittelübertragung zur Verfügung gestellt werden.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/023 ES/Lear, Spanien)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[10], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[11], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,[12]

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4) Spanien hat am 23. Juli 2010 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen Lear gestellt und diesen Antrag am 10. August 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 382 200 EUR bereitzustellen.

(5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens bereitgestellt werden kann –

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 382 200 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu … am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

[1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[4] „Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der europäischen Automobilindustrie“, KOM(2009) 104.

[5] GD Unternehmen: „Impact of the economic crisis on key sectors of the EU – the case of the manufacturing and construction industries“. Aktualisierte Fassung vom Juni 2009

(http://ec.europa.eu/enterprise/newsroom/cf/itemshortdetail.cfm?lang=de&tpa_id=0&item_id=3437).

[6] Gruppen auf der Grundlage der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-88), einstellig.

[7] Gruppen auf der Grundlage der Internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED-97).

[8] Micro, petita i mitjana empresa de Catalunya (PIMEC).

[9] Micro, petita i mitjana empresa de Catalunya (PIMEC).

[10] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[11] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[12] ABl. C […] vom […], S. […].

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