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Document 52010DC0567

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN SAPARD–JAHRESBERICHT – 2009

/* KOM/2010/0567 endg. */

52010DC0567

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN SAPARD–JAHRESBERICHT – 2009 /* KOM/2010/0567 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 18.10.2010

KOM(2010) 567 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

SAPARD–JAHRESBERICHT – 2009

SEK(2010) 1202

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

SAPARD–JAHRESBERICHT – 2009

1. EINLEITUNG

Ab 2000 intensivierte die Europäische Union (EU) ihre Heranführungshilfe für die ländliche Entwicklung in den zehn mittel- und osteuropäischen Kandidatenländern und legte das Sonderprogramm zur Beitrittsvorbereitung in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (SAPARD) auf. Für die Durchführung wurde ein besonderer Ansatz gewählt, indem die nationalen Behörden der Bewerberländer im Rahmen der vollständig „dezentralisierten Verwaltung“ die gesamte Verantwortung übernahmen, was die Realisierung von SAPARD ermöglichte. Die Ziele bestehen zum einen in der Durchführung zahlreicher kleiner Projekte im Bereich der ländlichen Entwicklung und zum anderen in der Schaffung von Strukturen, die ab dem Beitritt den gemeinschaftlichen Besitzstand ( acquis communautaire ) anwenden können. Nähere Angaben zur Durchführung von SAPARD finden sich in den SAPARD-Jahresberichten, die auf der Website der Kommission unter http://ec.europa.eu/agriculture/external/enlarge/publi/index_de.htm veröffentlicht werden.

Der vorliegende Bericht behandelt insbesondere die Durchführung und finanzielle Abwicklung von SAPARD in Bulgarien, Rumänien und Kroatien, da die SAPARD-Programme der acht neuen Mitgliedstaaten, die der EU am 1. Mai 2004 beitraten, abgeschlossen wurden. Diese acht neuen Mitgliedstaaten beendeten im Verlauf des Jahres 2004 die Auftragsvergabe für neue Projekte im Rahmen ihres jeweiligen SAPARD-Programms und begannen mit der Vergabe im Rahmen der nach dem Beitritt durchgeführten Programme für ländliche Entwicklung. Die Zahlungen an Endbegünstigte im Rahmen der SAPARD-Programme endeten zum Jahresende 2006 und die Restbeträge dieser Programme wurden 2007 und 2008 von der Kommission beglichen.

Rumänien und Bulgarien, die der EU am 1. Januar 2007 beitraten, beendeten die Auftragsvergabe an Endbegünstigte im Rahmen von SAPARD am 31. Juli 2007 bzw. 31. Oktober 2007.

Das Programm für das Kandidatenland Kroatien wurde durch die Entscheidung der Kommission vom 8. Februar 2006 genehmigt. Durch die Entscheidung der Kommission vom 29. September 2006 zur Übertragung der Verwaltung bekam Kroatien die Möglichkeit, SAPARD-Mittel zu erhalten. Die Auftragsvergabe an Endbegünstigte im Rahmen dieses Programms erfolgte bis August 2009.

Die letzten Zahlungen an Endbegünstigte der drei Programme erfolgten bis zum Jahresende 2009, und die Zahlungsanträge zum Restbetrag wurden der Kommission Ende Dezember 2009 vorgelegt.

SAPARD-Jahresberichte wurden für die Jahre 2000 bis 2008 erstellt. Da die Programmdurchführung 2009 abgeschlossen wurde, handelt es sich beim SAPARD–Jahresbericht 2009 um die letzte Ausgabe.

2. PROGRAMMDURCHFÜHRUNG UND -VERWALTUNG

2.1 Wichtigste Ergebnisse der finanziellen Abwicklung[1]

Im SAPARD-Jahresbericht 2005 wurde eine Bewertung vorgenommen, inwieweit in den acht neuen Mitgliedstaaten, die die Auftragsvergabe beendet hatten, die Ziele erreicht wurden. Eine ähnliche Analyse wurde für Bulgarien und Rumänien im Bericht 2007 nach Beendung der Auftragsvergabe in diesen Mitgliedstaaten im Jahr 2007 durchgeführt. Für Kroatien, das die Auftragsvergabe und Zahlungen an Endbegünstigte 2009 beendet hatte, sind die bei der Durchführung erzielten Ergebnisse nachstehend aufgeführt.

Da in Bulgarien und Rumänien die Auftragsvergabe an Endbegünstigte im Rahmen von SAPARD 2007 endete, war 2009 die Durchführung dieser Programme vorwiegend auf die finanzielle Abwicklung und Kontrollfragen ausgerichtet. Kroatien konnte jedoch weiterhin EU-Mittel an Endbegünstigte vergeben und beendete die Auftragsvergabe im August 2009.

Ende 2009 betrugen die an die Empfängerländer zugewiesenen SAPARD-Mittel für die Jahre 2000 bis 2006 insgesamt 2 890,3 Mio. EUR, von denen 1 334,1 Mio. EUR den acht im Jahr 2004 der EU beigetretenen Ländern[2] und 1 556,2 Mio. EUR Bulgarien, Rumänien und Kroatien zugewiesen wurden. Der Betrag von 2 890,3 Mio. EUR fällt gegenüber dem Vorjahr aufgrund der 2009 für das bulgarische Programm erfolgten Aufhebung der Mittelbindung um 45,7 Mio. EUR niedriger aus.

Im Zeitraum 2000 bis 2009 wurden von der Kommission insgesamt 2 700,5 Mio. EUR[3] tatsächlich ausbezahlt; dies entspricht 99,6%[4] des Gesamtbetrags, der den acht neuen Mitgliedstaaten zugewiesen wurde, und 88,2%4 des Betrags für Bulgarien, Rumänien und Kroatien.

Die von der Kommission im Jahr 2009 geleisteten Zahlungen beliefen sich auf 254,1 Mio. EUR und betrafen nur Bulgarien, Rumänien und Kroatien.

Die Mittelverwendungsrate von 88,2% Ende 2009 stellt eine Verbesserung gegenüber der Situation Ende 2008 dar, als sich die finanzielle Durchführung aufgrund von Problemen mit den Kontrollen in Bulgarien und Rumänien sowie der geringen Inanspruchnahme durch Begünstigte in Kroatien verlangsamt hatte. Die Durchführungsraten für diese Länder beliefen sich zum Jahresende 2006, 2007 und 2008 auf jeweils 46%, 62% und 69,8%.

2.2 Vergebene Projekte und finanzielle Abwicklung[5]

2.2.1 Acht neue Mitgliedstaaten

Die Zahl der vergebenen Projekte in den acht neuen Mitgliedstaaten belief sich auf über 34 000, für die 1 448 Mio. EUR des Gemeinschaftsbeitrags in Anspruch genommen wurde. Die finanzielle Abwicklung der Programme erreicht 100%, mit Ausnahme des Programms in Lettland, wo sie 95%4 entspricht.

2.2.2 Rumänien[6]

Zum 31. Juli 2007, als Rumänien die Auftragsvergabe an Endbegünstigte beendete, beliefen sich die gebundenen Mittel auf 1 132 Mio. EUR.

Ende 2009 waren die gebundenen EU-Mittel auf rund 1 023 Mio. EUR für annähernd 4 400 genehmigte und abgeschlossene Projekte zurückgegangen, gegenüber 1 066 Mio. EUR an EU-Mitteln zum 31.12.2008. Die Abnahme der gebundenen Mittel seit 2007 um fast 10% ist auf die Einstellung von Projekten zurückzuführen.

Auf die drei größten Maßnahmen „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“, „Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen“ , und „Investitionen in die ländliche Infrastruktur“ entfielen etwa 88% der Mittel, die im Rahmen des Programms für über 3 200 genehmigte und abgeschlossene Projekte vergeben wurden. Ende 2009 erreichten die seit Beginn an Rumänien erfolgten Zahlungen, einschließlich der Vorauszahlungen, 1 030,7 Mio. EUR, bzw. 88,9%4 der im Rahmen des SAPARD-Programms zugewiesenen Mittel.

2.2.3 Bulgarien 6

Zum 31. Oktober 2007, dem Datum, an dem Bulgarien die Auftragsvergabe an Endbegünstigte beendete, betrugen die gebundenen Mittel 458 Mio. EUR.

Ende 2009 waren die gebundenen EU-Mittel auf rund 346 Mio. EUR für annähernd 2 600 genehmigte und abgeschlossene Projekte zurückgegangen, gegenüber 376 Mio. EUR an EU-Mitteln für mehr als 2 700 Projekte zum 31.12.2008. Die Abnahme der gebundenen Mittel seit 2007 um fast 25% ist auf die Einstellung von Projekten zurückzuführen.

Auf die drei größten Maßnahmen „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“, „Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen“ , einschließlich der Teilmaßnahme „Großhandelsmärkte“ , und „Entwicklung und Diversifizierung von Wirtschaftstätigkeiten“ entfielen 82% der Mittel, die im Rahmen des Programms für über 2 000 genehmigte und abgeschlossene Projekte vergeben wurden.

Die niedrige Mittelaufnahme bis Ende 2007 und 2008 hatte die Aufhebung der Bindung von EU-Mitteln in Höhe von jeweils 27,6 Mio. EUR im Jahr 2008 und 45,7 Mio. EUR im Jahr 2009 zur Folge, wodurch die Gesamtmittelzuweisungen von ursprünglich 444,7 Mio. EUR um 16% auf 371,4 Mio. EUR sanken.

Ende 2009 erreichten die seit Beginn an Bulgarien erfolgten Zahlungen, einschließlich der Vorauszahlungen, 327,6 Mio. EUR, bzw. 88,2%4 der dem SAPARD-Programm insgesamt zugewiesenen Mittel. Gegenüber dem ursprünglich zugewiesenen Betrag von 444,7 Mio. EUR beträgt die Mittelverwendungsrate 73,6%.

2.2.4 Kroatien 6

Das im Februar 2006 angenommene SAPARD-Programm für Kroatien, mit Übertragung der Verwaltung im September 2006, erhielt auf der Grundlage einer einzigen jährlichen Finanzierungsvereinbarung für 2006 eine Zuweisung von 25 Mio. EUR. Dieser Betrag wurde den Maßnahmen „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ (34%) und „Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen“ (66%) zugewiesen.

Die Zahlungen von EU-Mitteln an Endbegünstigte erfolgten bis August 2009 und die gebundenen Mittel beliefen sich Ende 2009 auf rund 12,7 Mio. EUR, was 51% der Mittelzuweisung für das Programm entspricht.

Ende 2009 waren 37 Projekte genehmigt und abgeschlossen. Die durch die Kommission seit dem Beginn an Kroatien geleisteten Zahlungen erreichten 14,0 Mio. EUR, einschließlich einer Vorauszahlung von 7,2 Mio. EUR; dies entspricht 55,8%4 der dem SAPARD-Programm zugewiesenen Mittel.

Das am Ende des Programmzeitraums 2000 bis 2006 angenommene „Single Trance-Programms“ ermöglichte es Kroatien, für die Verwaltung von EU-Mitteln Institutionen und Verwaltungskapazitäten einzurichten. Trotz seiner Bemühungen konnte das Land jedoch nur etwa die Hälfte der zugewiesenen Mittel in Anspruch zu nehmen. Die im Rahmen von SAPARD gemachten Erfahrungen begünstigten die Vorbereitung und Umsetzung der Heranführungshilfe für die ländliche Entwicklung im Rahmen des Anfang 2008 angenommenen IPARD-Programms (Heranführungsinstrument für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung).

2.2.5 Letzte Zahlungsanträge

Ende Dezember 2009 wurden der Kommission die Zahlungsanträge zum Restbetrag der Programme für Bulgarien, Rumänien und Kroatien vorgelegt. Der Vergleich der geltend gemachten EU-Ausgaben mit dem ursprünglich den Programmen zugewiesenen EU-Beitrag ergab eine prozentuale finanzielle Abwicklung von jeweils 72%, 87% und 48%. Infolge dieser Mittelunterschreitung blieben im Rahmen der Programme für Bulgarien, Rumänien und Kroatien jeweils 123 Mio. EUR, 152 Mio. EUR und 13 Mio. EUR ungenutzt. Da ferner die von der Kommission an diese Programme bereits geleisteten Beträge, einschließlich der Vorauszahlungen, die geltend gemachten Ausgaben übersteigen, müssen die negativen Restbeträge durch die Kommission wieder eingezogen werden. Auf der Grundlage der geltend gemachten Beträge belaufen sich die einzuziehenden Restbeträge nach einer vorläufigen Berechnung jeweils auf annähernd 5,9 Mio. EUR, 23,3 Mio. EUR und 1,9 Mio. EUR. Allerdings unterliegen die Restbeträge noch der Überprüfung, dem jährlichen Rechnungsabschluss und der Genehmigung durch einen Beschluss der Kommission.

2.2.6 Hebelwirkung

Der Gesamtbetrag der im Rahmen aller SAPARD-Programme letztendlich geltend gemachten und an Endbegünstigte gezahlten öffentlichen Mittel belief sich Ende 2009 auf 3 564 Mio. EUR; der darin enthaltene Gemeinschaftsbeitrag beträgt 2 669 Mio. EUR. Da ein großer Teil der Investitionen, die im Rahmen des Programms SAPARD getätigt werden, Einnahmen schaffende Investitionen sind, die bis zu 50% aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, beläuft sich die direkte Gesamtwirkung der Gemeinschaftsförderung im Rahmen des Instruments SAPARD, also einschließlich der privaten Finanzierung, auf eine Summe von rund 6 378 Mio. EUR an Investitionen und erbrachten Dienstleistungen. Folglich führt jeder Euro, den die Gemeinschaft im Rahmen von SAPARD gibt, zu einer Investition von 2,39 EUR.

Die einzelnen Hebelwirkungen der Programme für Bulgarien, Rumänien und Kroatien beliefen sich auf jeweils 2,79 EUR, 1,97 EUR und 2,70 EUR. Da Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die keine privaten Beiträge umfassen, 45% der für das rumänische Programm geltend gemachten Gesamtausgaben darstellen, fällt die Hebelwirkung im Vergleich zu Bulgarien und Kroatien für dieses Programm erheblich geringer aus.

3. BEGLEITUNG UND RECHTLICHE ASPEKTE

2009 setzte die Union ihre enge Zusammenarbeit mit den Empfängerländern Bulgarien, Rumänien und Kroatien bei der Begleitung und Bewertung fort. Zusätzlich zur laufenden Begleitung wurden 2009 vier Sitzungen der Begleitausschüsse abgehalten, einer für Bulgarien, einer für Rumänien und zwei für Kroatien.

Im Dezember 2008 verlängerte die Kommission die Frist für die Aufhebung der Mittelbindung für die mit Bulgarien, Rumänien und Kroatien unterzeichneten jährlichen Finanzierungsvereinbarungen 2006 („n+3-Regel“) um ein Jahr, von Ende 2008 auf Ende 2009, um den Ländern Gelegenheit zu geben, die Inanspruchnahme durch die Durchführung von Zahlungen für im Rahmen von SAPARD vergebene Projekte bis Ende 2009 zu erhöhen.

Eine Entscheidung der Kommission zur Änderung des Programms Bulgariens wurde 2009 angenommen[7]. Diese Entscheidung betraf die Änderung des Finanzierungsplans zur Berücksichtigung der Aufhebung der Mittelbindung von 45,7 Mio. EUR aus der jährlichen Finanzierungsvereinbarung 2005. Der Anteil des vergebenen Betrags, der bis Ende 2008 nicht verwendet worden war, wurde somit nach der „n+3-Regel“ zur Aufhebung der Mittelbindung freigegeben.

Im Hinblick auf Rumänien und Kroatien wurde keine Entscheidung der Kommission zur Änderung der Programme angenommen.

4. TÄTIGKEITEN IN ZUSAMMENHANG MIT DER ÜBERTRAGUNG DER VERWALTUNG, PRÜFUNGEN UND KONTROLLEN

4.1 Stand der Übertragung der Verwaltung der Finanzhilfe und Begleitbesuche[8]

Für SAPARD erfolgt die Sicherung über ein Verwaltungs- und Kontrollsystem der Programme, das entsprechend den Grundsätzen der Agrarfonds und der relevanten Beihilfebestimmungen der Haushaltsordnung eingerichtet wurde. Es basiert auf einem dezentralisierten Ansatz mit sechs Hauptmerkmalen:

1. SAPARD-Stellen, die von jedem Bewerberland eingerichtet und akkreditiert werden und für die Durchführung der Programme zuständig sind,

2. Übertragung der Verwaltung, die von der Kommission vorgenommen wird,

3. Vorschriften für Ex-ante-Kontrollen, die von den SAPARD-Stellen bei 100% aller Projekte und entsprechenden Zahlungen vor Genehmigung des Projekts und vor jeder Zahlung durchzuführen sind,

4. Vorschriften für Ex-post-Kontrollen, die von den SAPARD-Stellen bei allen Projekten innerhalb von 5 Jahren nach der Abschlusszahlung des Projekts durchzuführen sind,

5. Bescheinigung der Jahresabschlüsse der SAPARD-Stellen durch unabhängige Rechnungsprüfer,

6. Abschlussverfahren in zwei Schritten: ein jährliches Rechnungsabschlussverfahren, mit dem die Höhe der Ausgaben ermittelt wird, die von den SAPARD-Stellen während des vorangegangenen Haushaltsjahres getätigt wurden und die im Rahmen des SAPARD-Fonds geltend zu machen sind, und zweitens ein Konformitätsabschluss, der die Finanzierung nicht berücksichtigt, die ohne die Einhaltung der geltenden Bestimmungen erfolgte.

2009 fand kein Prüfbesuch im Zusammenhang mit der Übertragung der Verwaltung statt und es erging keine diesbezügliche Entscheidung der Kommission.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 2222/2000 überwacht die Kommission die kontinuierliche Einhaltung der Bedingungen und Bestimmungen der Verordnung einschließlich ihrer Anhänge. Auf dieser Grundlage erfolgte ein Begleitbesuch in Kroatien im Dezember 2009. Aus den Ergebnissen dieser Überprüfungen wird ersichtlich, dass die Zulassungskriterien allgemein eingehalten wurden. Es muss angemerkt werden, dass in Anbetracht des Umfangs des Begleitbesuches die Projekte nicht in allen Einzelheiten analysiert wurden, insbesondere was ihre Förderfähigkeit anbelangt, und dass diese Gegenstand weiterer Konformitätsuntersuchungen sein können.

4.2 Aktionspläne und Wiederaufnahme der Rückerstattungen an Bulgarien und Rumänien 2009

Wie im 2008 SAPARD–Jahresbericht beschrieben, wurden im Anschluss an die 2008 erfolgten Untersuchungsergebnisse der Besuche in Bulgarien und Rumänien die nationalen Behörden beider Länder mit jeweils im Juni und Juli 2008 übersandten Schreiben gebeten, einen Aktionsplan zur Beseitigung der Kontrolldefizite auszuarbeiten und die Kommission über die Durchführung eines solchen Plans zu unterrichten. Die Länder wurden zudem darüber informiert, dass die Kommission die Erstattungen der geltend gemachten Ausgaben im Hinblick auf drei wichtige Maßnahmen im Fall von Bulgarien und sämtliche Maßnahmen in Rumänien bis zur ordnungsgemäßen Umsetzung ihrer Aktionspläne aussetzt.

Die Kommission überwachte 2009 weiterhin eingehend die Durchführung der Aktionspläne. Die Kommission hat die erhaltenen zusätzlichen Informationen analysiert, und es zeigte sich, dass die von der Kommission gegenüber der Stelle und der Prüfbehörde eingeforderten zusätzlichen Bemühungen auf die vereinbarte Weise durchgeführt und gemeldet wurden. Auf der Grundlage von weiteren angeforderten Informationen und der Schlussfolgerung der unabhängigen Prüfbehörden, dass die Aktionspläne umgesetzt wurden, wurde die Rückerstattung der geltend gemachten Ausgaben für Rumänien und Bulgarien jeweils im Juli und September 2009 wiederaufgenommen. Siehe unter 4.4 für weitere Informationen.

4.3 Rechnungsabschlussentscheidungen

Gemäß den in Verordnung (EG) Nr. 2222/2000 festgelegten Anforderungen hat die Kommission die in den Kandidatenländern erstellte(n) Rechnung(en) der SAPARD-Stellen abzuschließen. Auf dieser Grundlage nahm die Kommission am 30. September 2009 eine Entscheidung an, mit der die Rechnungen 2008 Kroatiens abgeschlossen wurden.

Angesichts der noch ausstehenden Überprüfung der von Rumänien und Bulgarien angeforderten ergänzenden Angaben konnte die Rechnungsabschlussentscheidung für das Haushaltsjahr 2008 für diese Länder in diesem Stadium nicht angenommen werden. Ebenfalls ist zu erwähnen, dass die Rechnungsabschlussentscheidung für die Rechnungen Rumäniens für das Jahr 2007 aus ähnlichen Gründen noch aussteht.

4.4 Konformitätsabschluss

2009 führte die Kommission zwei Konformitätsbesuche zur Prüfung der Ausgaben im Rahmen von SAPARD durch, einen im November in Rumänien und einen im Dezember in Bulgarien.

Während dieser Prüfbesuche wurde das neue Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssystem für die betreffenden unter SAPARD finanzierten Maßnahmen geprüft. Während der Besuche wurde zudem die Umsetzung der Aktionspläne in Bezug auf die betreffenden Maßnahmen weiterverfolgt und der Schluss gezogen, dass das Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssystem gegenüber der Vergangenheit verbessert und der Aktionsplan umgesetzt wurde. Im Rahmen der Besuche wurden jedoch gewisse andere Schwachstellen bei den Verwaltungskontrollen und den Vor-Ort-Kontrollen aufgedeckt.

4.4.1 Rumänien

Für Rumänien konzentrierte sich die durchgeführte Konformitätsprüfung auf die Maßnahmen „Verarbeitung und Vermarktung“, „Entwicklung und Verbesserung der ländlichen Infrastruktur“, „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ und „Diversifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten“. Die von den rumänischen Behörden geforderte Umsetzung des Aktionsplans wurde zudem weiterverfolgt, indem Vorgänge untersucht und Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der ausgewählten Maßnahmen und sonstiger Tests durchgeführt wurden. Insbesondere wurden Kontrollen vorgenommen, um sicherzustellen, dass das Kontrollsystem übereinstimmend mit den zugelassenen Verfahren umgesetzt und die Kontrollen in der erforderlichen Qualität durchgeführt wurden.

Die wichtigsten Ergebnisse betrafen die Vor-Ort-Kontrollen als Teil der Überwachung durch die SAPARD-Stellen, den Hinweis und die Dokumentierung in Kontrollberichten von erfolgten Messungen und die Verwaltung der Datenbank mit Referenzpreisen.

4.4.2 Bulgarien

Für Bulgarien konzentrierte sich die durchgeführte Konformitätsprüfung auf die Maßnahmen „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“, „Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen“, „Diversifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten zur Schaffung von Einkommensalternativen“, „Dorferneuerung und -entwicklung“, „Erhaltung des ländlichen Kulturerbes und der kulturellen Traditionen“ und „Entwicklung und Verbesserung der ländlichen Infrastruktur“, Die von den bulgarischen Behörden geforderte Umsetzung des Aktionsplans wurde zudem weiterverfolgt, indem Vorgänge untersucht und Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der ausgewählten Maßnahmen und sonstiger Tests durchgeführt wurden.

Die wichtigsten Ergebnisse betrafen fehlende Hinweise in der Checkliste für Vor-Ort-Kontrollen im Hinblick auf die Art der Durchführung von Messungen und fehlende Dokumentation in den Kontrollberichten.

Die Ergebnisse der Konformitätsprüfungen, wie mögliche finanzielle Berichtigungen der betreffenden Ausgaben, werden am Ende der Rechnungsabschlussverfahren berücksichtigt werden.

4.5 Mitteilung von Unregelmäßigkeiten und Betrug

Die Verpflichtung zur Mitteilung festgestellter Unregelmäßigkeiten ist in Abschnitt F der mehrjährigen Finanzvereinbarung festgelegt, die mit den Empfängerländern geschlossen wurde.

2009[9] erhielt das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung 367 Erstmeldungen und 667 aktualisierte Mitteilungen über Unregelmäßigkeiten, die im Rahmen des Programms SAPARD in 9 Mitgliedstaaten und dem Kandidatenland Kroatien festgestellt wurden.

Die Zahl der Mitteilungen stieg um 59% gegenüber 2008. Die größte Anzahl von Meldungen kam aus Bulgarien, Rumänien und Polen. Die Meldungen unterliegen tendenziellen Veränderungen. Bei den in Bulgarien festgestellten Fällen ist ein Anstieg von 56 Meldungen im Jahr 2008 auf 250 im Jahr 2009 zu verzeichnen, während die Fälle in Polen mit 2% nur leicht zunahmen. In Rumänien und Ungarn waren die Zahlen um jeweils 42% und 36% rückläufig, und in Kroatien wurden keine neuen Unregelmäßigkeiten gemeldet.

Die Unregelmäßigkeiten, die 2009 im Rahmen der SAPARD-Programme in Bezug auf den Finanzbeitrag der EU gemeldet wurden, verzeichneten gegenüber 2008 eine Zunahme von 103%, und der einzuziehende Betrag erhöhte sich um 139%. Der höchste einzuziehende Betrag betrifft Bulgarien.

Fälle von Betrugsverdacht wurden nur von Bulgarien, Rumänien, Ungarn und Polen gemeldet. Sie haben einen Anteil von 77% an den 2009 gemeldeten Fällen in Bulgarien, 14% an den Fällen in Ungarn, 5% an den Fällen in Rumänien und 2% in Polen.

Die häufigsten Methoden der Feststellung waren 2009 „Prüfungen“ (21% aller Fälle), „Unterlagenkontrolle“ (15%), „nationale Verwaltungs- oder Finanzkontrolle“ (15%) und „interdirektionale Zusammenarbeit“ (11%).

Die häufigsten Arten von Unregelmäßigkeiten waren 2009 „gefälschte Begleitdokumente“ (29% der Fälle), „Nichteinhaltung anderer Vorschriften/Vertragsbedingungen“ (13%) und „Verstoß gegen Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen“ (11%). Die größte Veränderung gegenüber 2008 wurde hinsichtlich des Anteils der Fälle „gefälschte Begleitdokumente“ verzeichnet, und zwar mit einem Anstieg von 18 auf 29%. All diese Fälle wurden von Bulgarien gemeldet.

Im Verlauf des Jahres 2009 ermittelte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung weiterhin wegen ernster Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten im Rahmen der SAPARD-Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen“ in Bulgarien und in Rumänien. Die Ermittlungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung deckten deutliche Hinweise auf systematische Betrugsfälle bei zahlreichen mit SAPARD-Mitteln geförderten Projekten auf. Diese Hinweise wurden an die betreffenden Justizbehörden und Zahlstellen zur Anwendung geeigneter Maßnahmen (gerichtliche Ermittlungen und Einziehung von Finanzmitteln) weitergeleitet.

Zum Jahresende 2009 dauerten die Ermittlungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung in Bezug auf zahlreiche mit SAPARD-Mitteln geförderte Projekte in Bulgarien und Rumänien weiter an, und die Anzahl der durchgeführten Ermittlungen wurde erhöht.

5. ÜBERGANG ZU PROGRAMMEN ZUR ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS UND INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGSHILFE (IPA)

Die Verordnung (EG) Nr. 447/2004 der Kommission enthält Bestimmungen zur Erleichterung des Übergangs von der Förderung im Rahmen von SAPARD zur Finanzierung nach dem Beitritt durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie. Nach dem Beitritt und nach Beendigung der Auftragsvergabe an Endbegünstigte im Rahmen von SAPARD konnten die neuen Mitgliedstaaten, die der EU im Jahr 2004 beitraten, Zahlungen für Projekte, für die die Mittel im Rahmen von SAPARD ausgeschöpft oder unzureichend waren, in ländliche Entwicklungsprogramme für den Zeitraum 2004 bis 2006 miteinbeziehen. Alle Länder, mit Ausnahme von Estland und Lettland, griffen auf diese Möglichkeit zurück.

Unter den Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 248/2007 der Kommission konnten die ausstehenden mehrjährigen Mittelbindungen, die im Rahmen der SAPARD-Programme für Bulgarien und Rumänien im Hinblick auf Wiederaufforstung, Erzeugergemeinschaften oder Agrarumweltmaßnahmen zugesagt worden waren, im Rahmen der ländlichen Entwicklungsprogramme für den Zeitraum 2007 bis 2013 abgedeckt und durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden.

Weitere Heranführungshilfe für den Zeitraum 2007 bis 2013 gewährte die Kommission Kroatien am 25. Februar 2008 mit der Annahme des Programms für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung von Kroatien unter Teil V des IPA.

6. KÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN

Obwohl sämtliche SAPARD-Programme umgesetzt wurden, die Restbeträge von acht neuen Mitgliedstaaten ausbezahlt bzw. eingezogen wurden und die Zahlungsanträge zum Restbetrag von Bulgarien, Rumänien und Kroatien bei der Kommission eingegangen sind, gibt es über 2009 hinaus fortlaufende Ereignisse und Aktionen im Zusammenhang mit SAPARD, von denen einige nennenswert sind:

7. Die Zahlung des Restbetrags der SAPARD-Programme für Bulgarien, Rumänien und Kroatien kann gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 248/2007 vom 8. März 2007 erst dann erfolgen, nachdem

8. der Kommission eine Bescheinigung über die getätigten Ausgaben vorgelegt wurde,

9. der Kommission der abschließende Durchführungsbericht vorgelegt und von ihr genehmigt wurde,

10. die Rechnungsabschlussentscheidung getroffen wurde.

11. Entsprechend der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung haben die acht SAPARD-Empfängerländer, die im Jahr 2004 Mitglied der Europäischen Union wurden, weiterhin für die Dauer von fünf Jahren nach der Abschlusszahlung zum Projekt zu prüfen, ob die Projekte keine wesentlichen Änderung erfahren haben, und Außenstände im Debitorenbuch zu verzeichnen, bis sämtliche Außenstände am Ende des zweiten Jahres nach deren Verzeichnung eingezogen bzw. abgeschrieben worden sind. Eingezogene und abgeschriebene Beträge werden der Kommission gemeldet und sind Gegenstand einer Wiedereinziehung durch die Kommission. Zu diesem Zweck wurde ein Jahresberichtsverfahren zwischen der Kommission und den acht Staaten eingerichtet, denen der Restbetrag bereits gezahlt wurde.

7. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND BEWERTUNG DER VERWIRKLICHUNG DER ZIELE VON SAPARD

Die Bewertung der Gesamtwirkung des Instruments SAPARD in den zehn Empfängerländern im Hinblick auf dessen Zielsetzungen wurde ausführlich in den vorherigen SAPARD-Jahresberichten behandelt.

Allgemein wurde festgestellt, dass die verschiedenen im Rahmen von SAPARD finanzierten Maßnahmen einen Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensbedingungen, zur ländlichen Infrastruktur und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten leisten. Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und der Nahrungsmittelindustrie unterstützten den Agrarsektor bei der Vorbereitung auf den EU-Beitritt und trugen insbesondere zur Erfüllung der EU-Normen bei.

Die Erfahrungen, die während der Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des SAPARD-Programms und der Schaffung der für die Durchführung erforderlichen Strukturen gewonnen wurden, konnten im Zeitraum nach dem Beitritt im Zuge der Vorbereitung der ländlichen Entwicklungsprogramme, die im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft finanziert werden, sowie bei der Vorbereitung des kroatischen IPARD-Programms genutzt werden.

2009 wurden Ex-post-Bewertungen zu den bereits abgeschlossenen acht Programmen durchgeführt.

Zusammenfassend zeigten diese Bewertungen auf, dass die SAPARD-Heranführungsmittel, die für landwirtschaftliche Investitionen und für die Abwicklung von Investitionsmaßnahmen aufgewendet wurden, relativ wirksam gewesen sind. Sie trugen zur Wettbewerbsfähigkeit bei und steigerten das Einkommen auf individueller Ebene des Begünstigten eher als auf Branchenebene, wo die Wirkung aufgrund der begrenzten SAPARD-Mittel moderat ausfiel.

Die Wirkung auf die ländliche Wirtschaft ist für gewöhnlich auf Mikroebene der lokalen Gemeinschaft deutlich spürbar. Aufgrund der relativ geringen verfügbaren Mittel konnte durch SAPARD keine größere Wirkung auf regionaler und nationaler Ebene erzielt werden.

Aufgrund der geringen Zuweisung von Mitteln für die Maßnahme „Diversifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten“ konnte die Abhängigkeit von der Landwirtschaft in ländlichen Gebieten durch SAPARD nicht bedeutend verringert werden.

Die Bewertungen bestätigten zudem die positive Wirkung von SAPARD auf die Einrichtung der institutionellen Strukturen für die Verwaltung und die Kontrolle von EU-Mitteln, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, technologische Modernisierung und - indirekt - die Einführung umweltfreundlicher Technologien.

Eine horizontale Bewertung, die anhand eines zusammenfassenden Berichts über die Ex-post-Bewertungen der bereits abgeschlossenen acht Programme erfolgt, wird voraussichtlich im Laufe des zweiten Halbjahres 2010 fertiggestellt. Nach dem Abschluss und der Ex-post-Bewertungen der Programme in Bulgarien, Rumänien und Kroatien erfolgt eine vergleichbare Bewertung.

[1] Siehe Anhang A.

[2] Tschechische Republik (CZ), Estland (EE), Ungarn (HU), Lettland (LV), Litauen (LT), Polen (PL), Slowakei (SK), Slowenien (SI).

[3] Vorfinanzierung und Erstattungszahlungen.

[4] siehe Anhang A, Tabelle 3 für Informationen zur finanziellen Abwicklung nach Ländern.

[5] Siehe Anhang B für die Anzahl der vergebenen Projekte und Zahlungen an Endbegünstigte nach Ländern.

[6] Siehe Anhang C für Informationen über die Durchführung in Rumänien, Bulgarien und Kroatien.

[7] Siehe Anhang D.

[8] Siehe Anhang E.

[9] Siehe Anhang F. Für 2009 werden lediglich drei Berichtsquartale erfasst.

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