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Document 52010DC0487

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG FÜR DAS EUROPÄISCHE KINO

/* KOM/2010/0487 endg. */

52010DC0487

/* KOM/2010/0487 endg. */ MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG FÜR DAS EUROPÄISCHE KINO


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 24.9.2010

KOM(2010) 487 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG FÜR DAS EUROPÄISCHE KINO

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN DER DIGITALISIERUNG FÜR DAS EUROPÄISCHE KINO

1. EINLEITUNG

Das europäische Kino hat eine wichtige Funktion bei der Ausformung europäischer Identitäten, die das Kernstück der europäischen Kulturagenda sind. Die rasante Veränderung der AV-Welt eröffnet dem europäischen Kino und der europäischen AV-Industrie unzählige Möglichkeiten, sofern die damit verbundenen Herausforderungen – Investitionen in Technik, Schulungen und neue Modelle – gemeistert werden. Die digitalen Technologien bieten neue Möglichkeiten, AV-Inhalte zu transportieren (wie etwa Video-on-Demand und Catch-up-TV), weshalb europäische AV-Werke bereits heute außerhalb ihres Entstehungslandes leichter zugänglich sind. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie für AV-Inhalte wird stark vom Einsatz dieser neuen Technologien auf der Vertriebsstufe abhängen.

Die digitale Agenda für Europa [1], eine der sieben Leitinitiativen der neuen Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum[2], soll einen digitalen Binnenmarkt schaffen, damit kommerzielle und kulturelle Inhalte und Dienstleistungen Grenzen überschreiten und die europäischen Bürgerinnen und Bürger alle Vorteile der Digitalisierung genießen können. Einer der durch IKT ermöglichten Vorteile für Europa ist der breiter gestreute und billigere Vertrieb kultureller und kreativer Inhalte.

Darüber hinaus spielen kulturelle Inhalte, wie im Grünbuch „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“[3] festgehalten, eine entscheidende Rolle für den Ausbau der Informationsgesellschaft, da sie Investitionen in Breitbandinfrastruktur und -dienstleistungen, in digitale Technologien sowie in neue Unterhaltungselektronik und Telekommunikationsgeräte ankurbeln. Über ihren direkten Beitrag zum BIP hinaus sind die Kultur- und Kreativindustrien auch in vielen anderen Branchen wichtige Motoren für wirtschaftliche und soziale Innovation.

Da es auch um wichtige politische Themen geht, spielt bei der Festlegung, welcher Handlungsbedarf auf EU-Ebene bei der Digitalisierung von Kinos besteht, das von der Europäischen Union 2006 ratifizierte UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen[4] ebenfalls eine Rolle.

Die digitale Revolution und ihre Bedeutung für das europäische Kino wirft auf allen Ebenen Fragen von politischer Relevanz auf: Auf regionaler, nationaler und EU-Ebene. Zwei Aspekte sind besonders hervorzuheben:

- Wettbewerbsfähigkeit und das Zirkulieren europäischer Werke;

- Pluralismus sowie sprachliche und kulturelle Diversität.

Die Mitgliedsstaaten bieten meist Filmförderung für die Phasen Kreation und Produktion. Ab jetzt braucht es auch digitale Masterkopien und digitale Leinwände, damit diese Filme gezeigt werden und ihr potenzielles Publikum erreichen können. In einem sich rasant entwickelnden Markt wird der Zugang zu digitaler Technik und digitalen Masterkopien darüber entscheiden, ob die Kinos wettbewerbsfähig bleiben.

Es braucht zahlreiche Akteurinnen und Akteure (Verleih- und Vorführunternehmen), damit europäische Werke zirkulieren können und das Publikum die Vielfalt des europäischen Kinos erleben kann. Die hohen Kosten für digitales Equipment sind für eine Reihe europäischer Kinos existenzgefährdend; deshalb lautet eine Herausforderung auch, trotz dieser Einstiegsbarriere den Fortbestand von Kinos zu sichern.

Diese Mitteilung baut auf den von der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten in diesem Bereich bereits geleisteten Arbeiten auf. Die Europäische Kommission hat schon im Frühjahr 2008 eine Expertengruppe zum digitalen Kino eingerichtet. Diese Gruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verleih- und Vorführbranche sowie von Filmagenturen, die an Digitalisierungsprojekten arbeiten, haben die verschiedenen Möglichkeiten geprüft, wie die Vielfalt der Filme und Kinos im digitalen Europa von morgen bewahrt werden kann. Die Diskussionen haben sowohl die Notwendigkeit einer Alternative zum bestehenden VPF-Modell (Virtual Print Fee) aufgezeigt, als auch die Bedeutung von nationalen und EU-Förderungen für die Digitalisierung bestimmter Kinos.

Diese Fragestellungen wurden in der von der Europäischen Kommission am 16. Oktober 2009 gestarteten öffentlichen Konsultation zu den Chancen und Herausforderungen für das europäische Kino im Digitalzeitalter[5]weiter vertieft. Es gingen mehr als 300 Antworten von Personen aus den Bereichen Vorführung, Verleih, Produktion, Verkauf und anderen Stakeholdern wie Filmagenturen, Fachagenturen und digitalen Dienstleistungsunternehmen ein. Diese Antworten lieferten wertvollen Input für die vorliegende Mitteilung.

Zeitgleich begannen auch einige Mitgliedsstaaten zu überlegen, wie sie dafür sorgen können, dass Kinos die Umstellung auf digitale Projektion vollziehen und Nutzen daraus ziehen können. Die entsprechenden Projekte wurden bei der Vorbereitung dieser Mitteilung ebenfalls geprüft.

Die Europäische Kommission hat bei der Digitalisierung der Kinos eine wichtige Rolle zu spielen, vor allem indem sie dabei hilft, einen Rahmen für diese Umstellung einzurichten, der z. B. folgende Elemente umfasst:

- Standardisierung

- Sammeln und Konservieren von Filmen im Digitalformat

- regionale Förderung der Digitalisierung (einschließlich EU-Kohäsionspolitik)

- Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Vertrages

- Unterstützung für Vorführunternehmen europäischer Filme (Programm MEDIA)

- Zugang zu Finanzierungen (Europäische Investitionsbank und MEDIA)

2. EUROPÄISCHE KINOS

Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten (wo der größte Teil der Filmindustrie vertikal integriert ist und der Marktanteil heimischer Filme 95 % beträgt) ist der europäische Kinomarkt geprägt von Zersplitterung, verschiedenen Sprachzonen und zahlreichen Akteuren, die es schwierig machen, eine allgemeine Vereinbarung zu treffen oder nationale Strategien umzusetzen.

Ungefähr 10 % der europäischen Kinos sind Multiplex-Kinos, in den USA sind es 35 %[6]. Darüber hinaus befinden sich 31 % der europäischen Leinwände in Kinos mit nur einem Saal. Das bremst die Digitalisierung, da eingeschränkte Geschäftstätigkeit sich negativ auf die Rentabilität der teuren Digitalausrüstung auswirkt.

In den neuen Mitgliedsstaaten ist das Problem sogar noch akuter: 60 % der Kinos und in einigen Ländern sogar mehr als 80 % verfügen über nur eine Leinwand. Eine ähnliche Diskrepanz zeigt sich beim potenziellen Publikum: 2007 kamen in Westeuropa 15 977 Bewohnerinnen und Bewohner auf eine Kinoleinwand, in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsländern[7] sind es im Schnitt 50 926.

Die meisten europäischen Kinos haben zwischen zwei und sieben Säle. Hier liegen die großen Unterschiede in der europäischen Filmvorführung: Die Bandbreite der Vorführkategorien/-unternehmen reicht von lokalen Kinos mit zwei Sälen, die überwiegend nationale und US-Filme zeigen, bis zu städtischen Kinos mit zahlreichen Sälen und vorwiegend europäischer Programmierung, weshalb es keine Einheitslösung gibt.

Einige europäische Vorführunternehmen zögern nach wie vor, in Digitaltechnik zu investieren, da sie in den letzten 15 Jahren massiv in den Ausbau ihrer Einrichtungen und die Schaffung von Mini-/Multiplex-Kinos investiert haben. 2008 befanden sich 37 % der Leinwände in MEDIA-Ländern in Multiplex-Kinos verglichen mit 9,4 % im Jahr 1994, mit mehr als einer Verdoppelung zwischen 2000 und 2008.

Die digitale Revolution im Filmverleih wirft deshalb zwei wichtige Fragen auf:

- Die massive Investition in Digitaltechnik muss von den Vorführunternehmen getragen werden, von den Einsparungen profitieren jedoch die Verleihe (dank niedrigerer Kosten der digitalen Kopien).

- Digitaltechnik verursacht Kosten, die für Kinoketten und Multiplex-Kinos verkraftbar, für bestimmte kleinere unabhängige (häufig Arthouse-) Kinos jedoch oft unbezahlbar sind.

Es könnte zu einem zweigleisigen Vorführ-/Verleihmarkt kommen, in dem nur Multiplex-Kinos und finanziell erfolgreiche kommerzielle Filme von der digitalen Kinorevolution profitieren würden. Kulturelle Vielfalt und nachdrängende Talente sind jedoch auf das einzigartige europäische Kinonetzwerk angewiesen.

Nicht übersehen werden darf, dass die Digitalisierung auch soziale Kosten verursacht (geringerer Personalbedarf für die Vorführung und in den Labors) und Schulungen organisiert werden müssen. Die Übergangsphase sollte deshalb vorsichtig gemanagt werden und alle Auswirkungen auf die unterschiedlichen Stakeholder auf jeder Stufe der AV-Kette berücksichtigt werden.

3. STANDARDISIERUNG

2002 starteten die sechs wichtigsten US-Studios (US-Majors) die sogenannte Digital Cinema Initiative (DCI), um die technischen Spezifikationen für den digitalen Filmverleih festzulegen. Die Spezifikationen wurden im Juli 2005 veröffentlicht und von der Society of Motion Picture and Television Engineers (SMPTE) in Standards umgewandelt. Dazu zählten eine Auflösung von 2048 x 1080, als 2k bekannt (4096 x 2160 oder 4k für Leinwände mit mehr als 15 m), und JPEG 2000 als Kompressionsformat, das digitalen Kinos die Möglichkeit geben sollte, dem Publikum ein besseres Kinoerlebnis über demnächst verfügbare Technologien (HDTV-Ausgabe, Blu-Ray und Video-on-Demand) zu bieten. Diese Spezifikationen umfassen auch Sicherheitsparameter (ein wichtiger Kostenfaktor des Equipments). Die Internationale Normenorganisation (ISO) in Genf überlegt derzeit, sie als freiwillige internationale Normen zu verabschieden.

Diese Spezifikationen verursachen jedoch Kosten: Für die Kinos, von denen viele derzeit mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfen, bedeutet die 2k/4k-Technologie eine massive Investition[8]. Nicht alle europäischen Kinos rechnen damit, dass sie kurzfristig (außer eventuell jene, die 3D-Filme zeigen) oder langfristig profitieren werden (da Digitalprojektoren eine kürzere Lebensdauer haben als 35-mm-Projektoren, müssen sie häufiger – und mit höheren Kosten verbunden – ausgetauscht werden).

Außerdem gibt es keinen Standard für die 3D-Digitalprojektion. Aufgrund der Publikumsnachfrage nach 3D-Filmen können die Kinos jedoch für 3D-Vorstellungen Tickets zu höheren Preisen verkaufen, zumindest kurzfristig. Das hat kommerzielle Kinos veranlasst, 3D-fähige Digitalprojektortechnik zu installieren. Was alternative Inhalte betrifft (Live-Übertragungen von Konzerten, Opern und Sportereignissen), haben die entsprechenden Verleihe bis jetzt relativ geringe Mindestanforderungen festgelegt.

Die Technologie verändert sich rasant. Es ist wichtig, dass die Standards den Bedürfnissen des europäischen Kinos entsprechen. Es gibt derzeit Digitalprojektoren, die sich für große Veranstaltungsorte eignen und deutlich billiger sind als 2k-DCI-Projektoren, aber mit einer Auflösung von 1920 x 1080. Einige dieser Projektoren verfügen über ein den DCI-Spezifikationen ähnliches Profil und es gibt Versionen, die 3D-Filme abspielen können. Diese Projektoren sind auch kompakt. Sie lassen sich leicht in bestehende Vorführkabinen integrieren und laufen, zumindest kurzfristig, parallel zu einem 35-mm-Projektor, was den reibungslosen Übergang von 35 mm auf Digitalprojektion ermöglicht.

Über 80 % der europäischen Kinoleinwände sind weniger als 10 m breit. Die Qualität der Projektion bei einer Auflösung von 1920 x 1080 auf Leinwänden dieser Größe ist mehr als zufriedenstellend und der Unterschied zu 2k ist für das Publikum und die Kinobetreiber durchaus akzeptabel. Das wäre also eindeutig eine Alternative für die überwiegende Mehrheit der europäischen Kinos und würde außerdem deutliche Einsparungen bei den für die Digitalisierung erforderlichen privaten und öffentlichen Investitionen ermöglichen. Es bleiben aber Fragen offen, wie zum Beispiel, ob alle Verleihe die Vorführung ihrer Filme unter diesen Bedingungen gestatten würden.

Die Europäische Union wird auch prüfen, wie die Chancen des Standardisierungsprozesses genutzt werden können. Es soll die Flexibilität gewährleistet werden, die allen lebensfähigen Kinos in Europa die Digitalprojektion ermöglicht.

4. Herausforderungen des Digitalkinos für das Filmerbe

Wie im zweiten Umsetzungsbericht zur Empfehlung für das Filmerbe betont wird, gefährdet die Umstellung auf Digitalkino den Zugang künftiger Generationen zu digitalen Filmen. Was das Sammeln digitaler oder digitalisierter Filme in Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes oder in spezialisierten Kinos anlangt, müssen die Rechtsinstrumente für die verpflichtende Hinterlegung von Filmen angepasst werden, damit in allen Medien produzierte Filme abgedeckt sind. Ebenfalls wichtig ist die Festlegung von EU-Normen für die Bedingungen, unten denen Filme archiviert und konserviert werden.

Da es jedoch nach wie vor viele offene Fragen zur Lagerung und langfristigen Konservierung digitalen Materials gibt, müssen alle Optionen zur Konservierung digitaler Filme sowie Benchmark-Vergleiche zwischen Mitgliedsländern und mit anderen Sektoren in Betracht gezogen werden. Investitionen in Forschung, Technik und Schulungen in diesem Bereich sind besonders wichtig. Abschließend müssen auch Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes oder spezialisierte Filmerbe-Kinos für Vorführungen im Digitalformat ausgestattet und von den Mitgliedsstaaten in ihre Strategien für die Kinotechnik einbezogen werden. Für die Digitalprojektion von Filmerbe-Filmen müssen Standards festgelegt werden.

5. Finanzierung der Kino-Digitalisierung

5.1 . Kommerzielle Modelle

Im Rahmen von VPF-Finanzierungsmodellen schließen Verleihfirmen (ursprünglich die sechs US-Majors) Langzeitverträge mit zwischengeschalteten Stellen (sogenannten Integratoren). Diese Integratoren[9] finanzieren den Erwerb der Digitaltechnik und heben vom Verleih einen Beitrag für die (teilweise) Rückzahlung des Equipments ein, das sie für die Vorführunternehmen finanziert haben.

Hinter diesem Modell steht folgende Idee: Wenn eine Verleihfirma einen digitalen Film zum ersten Mal in einem Kino mit einer VPF-Vereinbarung zeigt, zahlt diese Firma dem Integrator eine Gebühr (die VPF), um dessen ursprüngliche Investition abzugelten.

Die derzeitigen kommerziellen Finanzierungsmodelle beruhen in erster Linie auf VPF-Zahlungen. Alle US-Majors haben Verleihvereinbarungen geschlossen; weitere Unternehmen beginnen, diesem Vorbild zu folgen. Für kleinere und Programmkinos, die europäische Filme zeigen, bietet das VPF-Modell unter Umständen keine ausreichend konstanten Einnahmen. Daskönnte sich auf die Filmprogrammierung auswirken.

5.2 . Staatliche Eingriffe auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene

Da das VPF-Finanzierungsmodell auf dem traditionellen Verleihmodell beruht, könnte sich das Profil der Kinos, die bisher Filme nicht als Neuerscheinungen, sondern als Wiederholung (sogenannte Second-, Third- oder Fourth-Run-Kinos) zeigten, als für das VPF-Modell ungeeignet erweisen, das auf der durchschnittlichen ersten Laufzeit von Filmneuerscheinungen aufbaut.

In Gemeinden und ländlichen Gebieten spielen Kinos eine wichtige soziale und kulturelle Rolle, da sie oft der einzige Ort sind, der der Bevölkerung Zugang zur Kultur bietet. Viele europäische Kinos (vor allem solche mit nur einem Saal) befinden sich im Eigentum der Gemeinden.

Die EU-Mitgliedsländer/-Regionen könnten sich für die Kofinanzierung von Digitalisierungsprojekten und Schulungsinitiativen als Faktoren für Innovation wie auch kulturelle Vielfalt und regionale Entwicklung an die Europäischen Strukturfonds wenden, sofern diese Projekte und Initiativen den staatlichen Beihilferegeln entsprechen. In diesem Kontext könnten Finanzmittel für mehrere Arten von Projekten bereitgestellt werden, die eine kulturelle Dimension und eine Verbindung zur Attraktivität des Ortes aufweisen: Stadterneuerung, Diversifizierung des ländlichen Raums, Kulturtourismus, innovative Tätigkeiten, Informationsgesellschaft und Humankapital[10]. Da die Strukturfonds von den EU-Mitgliedsländern/-Regionen verwaltet werden, liegt es an ihnen, in ihren nationalen strategischen Rahmenplänen und operationellen Programmen die Digitalisierung als potenziellen Finanzierungsbereich festzulegen[11]. Um erfolgreich zu sein, müssen Digitalisierungsprojekte integraler Teil von Entwicklungsstrategien auf Ebene der Region oder Stadt sein, unter Einbindung von Behörden, die die einzelnen Politikbereiche repräsentieren, und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft.

In Polen hat die Region Malopolska die Europäischen Strukturfonds bereits für die Digitalisierung eines kleinen Netzes von Programmkinos im Eigentum der Gemeinde genutzt, um die touristische Attraktivität der Region zu verbessern. In Portugal steht eine überregionale Initiative zur Digitalisierung (überwiegend städtischer Kinos) in den Regionen Norte, Centro und Alentejo unmittelbar vor dem Abschluss, die aus dem allgemeinen Titel „Kulturstätten“ des EFRE[12] finanziert wurde. Das Land Niedersachsen und einige französische Regionen planen ebenfalls EFRE-Mittel für die Digitalisierung von Kinos zu verwenden.

Die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den EWR-Staaten sind sehr verschieden. Daher habendie einzelnen Länder sich unterschiedliche Ansätze für die Digitalisierung überlegt, darunter kollektive Umstellungsprogramme, z. B. in Deutschland und Frankreich, die eingestellt wurden:

- Pilotprojekte: Als erstes Land hat das Vereinigte Königreich mit dem „Digital Screen Network“ (240 Leinwände für „spezialisierte“ Filme) ein Pilotprojekt gestartet. Ähnliche Pilotprojekte wurden auch in Irland (Cultural Cinema Consortium) und Schweden (vom Schwedischen Filminstitut) durchgeführt;

- gezielte nationale Initiativen: Finnland; Polen, die Tschechische Republik und die Slowakei konzentrieren sich vorwiegend auf städtische Kinos;

- Steuer- und Kreditfazilitäten: Spanien (günstige Kredite) und Italien (Steuergutschrift)[13];

- Andere Initiativen: Norwegen (in Umsetzung) und die Niederlande (in Planung).

Komplementarität

Dort, wo es Marktlösungen/VPF-Vereinbarungen gibt, hat eine Reihe von Kinos (Multiplex-Kinos, Kinoketten, Kinos mit mehreren Sälen und häufigem Programmwechsel) Zugang dazu. Kleinere Kinos mit längeren Laufzeiten, könnten sich für den Ankauf von Digitaltechnik in manchen Fällen zu Gruppen zusammenschließen – unter Einhaltung der EU-Wettbewerbsbestimmungen – und ihre Kosten für den Zugang zu VPF-Verträgen (oder Geldern aus dem EU-Regionalfonds) gemeinsam tragen. Eine weitere Option sind nationale Solidaritätsfonds.

Komplementarität ist vor allem auch deshalb notwendig, weil es Interpretationen gibt, wonach die staatliche Förderung Auswirkungen auf die Höhe des VPF-Beitrags haben könnte, der zur Erstattung der Technikkosten des Vorführunternehmens gezahlt wird.

Obwohl einige Staaten die landesweite Digitalisierung favorisieren, um allen Kinos gleichberechtigten Zugang zu garantieren und die Umstellung zu beschleunigen, sind andere der Meinung, dass die staatliche Förderung Kinos bevorzugen sollte, die keinen Zugang zu Marktlösungen oder Solidaritätsfonds haben und sich daher die Technik nicht ohne staatliche Unterstützung leisten können: Kinos mit nur einem Saal, Teilzeitkinos, Wanderkinos usw. Ein weiterer möglicher Ansatz ist die Unterstützung der Digitalisierung von Kinos im Austausch gegen die Verpflichtung, europäische Filme ins Programm zu nehmen.

Vereinbarkeit mit EU-Vorschriften zu staatlichen Beihilfen und zum Wettbewerbsrecht

Im Rahmen der derzeitigen staatlichen Beihilfenpolitik der Europäischen Kommission für die Kinodigitalisierung wurden staatliche Beihilfen für Kinos, die einen bestimmten Anteil an europäischen oder Arthouse-Filmen zeigen, gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d[14] des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und für kleine Kinos und Kinos in entlegenen Gebieten gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c[15] AEUV genehmigt. Bei kleineren staatlichen Zuschussbeträgen, die die Bedingungen der De-minimis-Verordnung [16] erfüllen, wird nicht davon ausgegangen, dass sie Wettbewerb und Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinflussen können, weshalb der Kommission die Maßnahme nicht im Voraus gemeldet werden muss.

Beihilfen für größere Kinos/Multiplex-Kinos, die nicht ein Mindestmaß an europäischen bzw. Arthouse-Filmen zeigen, und die den De-minimis-Höchstbetrag überschreiten, fallen nicht unter die derzeitigen Ausnahmen.

Daher müsste die Kommission die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen für Digitalkino entweder nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV oder aufgrund der kulturellen Ausnahme nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d AEUV prüfen. In beiden Fällen hat die Kommission festzustellen, ob die Beihilfe notwendig, verhältnismäßig und angemessen ist.

Die Kommission verweist darauf, dass digitale 3D-Vorführungen die Investition in Digitalprojektoren wirtschaftlich rentabel machen. Daher dürften staatliche Beihilfen zur Deckung dieser Kosten nicht notwendig sein.Darüber hinaus sollten staatliche Förderprogramme für digitale Projektionstechnik

- die Schließung von Kinos mit einem hohen Anteil an Arthouse-Filmen nicht beschleunigen;

- dem Grundsatz der Technologieneutralität folgen, d. h.:

- Mit jeder Beihilfe sollte die Digitaltechnik finanziert werden können, die das Vorführunternehmen für seinen Saal und sein Publikum für geeignet hält, und

- das finanzierte Equipment sollte in der Lage sein, Inhalt aus unterschiedlichsten digitalen Quellen abzuspielen.

Die Kommission wird das duale Wesen (kulturell und ökonomisch) der Filmbranche immer anerkennen, gemäß den Grundsätzen des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.

Bei der Entwicklung von Förderprogrammen für die digitale Vorführtechnik sollten die EU-Mitgliedsstaaten Modelle vermeiden, die Wettbewerbsfragen aufwerfen könnten, also etwa Modelle, die kollektive Vereinbarungen zwischen einer Mehrheit von Verleihfirmen vorsehen. Die Kommission wird gewährleisten, dass beim Übergang vom analogen zum digitalen Kino die EU-Wettbewerbsregeln eingehalten werden, vor allem im Hinblick auf das in Artikel 101 des AEUV enthaltene Verbot wettbewerbseinschränkender Vereinbarungen.

6. Maßnahmen auf EU-Ebene

Wenn die Umstellung auf digitale Projektion dazu führt, dass Kinos schließen, wäre das eindeutig eine Gefahr für die kulturelle Vielfalt. Die Europäische Union ist aufgrund folgender Bestimmungen verpflichtet, die kulturelle Vielfalt zu wahren und zu fördern:

- Artikel 167 Absatz 4 AEUV legt fest, dass die Union bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen der Verträge den kulturellen Aspekten Rechnung trägt, insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen.

- Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen betont den dualen Charakter (kulturell und ökonomisch) kultureller Güter und Dienstleistungen[17] (zu denen auch AV-Werke zählen).

Mit dem Aktionsplan will die Europäische Kommission ein für die digitale Vorführung europäischer Filme günstiges Umfeld schaffen. Es wurden bereits verschiedene Initiativen gestartet und weitere sollen folgen, um die Übernahme neuer Digitaltechnologien und die entsprechenden Investitionen zu unterstützen. Mithilfe der europäischen Strukturfonds und des neuen Programms MEDIA möchte die Kommission auch den Zugang zum Digitalkino für alle EU-Bürgerinnen und –Bürger fördern.

Das Programm MEDIA 2007

Die digitale Revolution ist eine Herausforderung für die im Programm MEDIA festgelegten allgemeinen Ziele – kulturelle Vielfalt, stärkere Verbreitung europäischer Werke und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des AV-Sektors[18].

Das Programm MEDIA 2007 schließt die Verpflichtung ein, europäische Kinos im Digitalzeitalter zu unterstützen. Eines der Hauptziele des Programms lautet: „die kulturelle und sprachliche Vielfalt […] zu wahren und zu stärken [und] der Öffentlichkeit den Zugang zu diesem Erbe zu gewährleisten…“.

Der Umstieg auf digitale Technik muss vor allem von Schulungen für Fachkräfte begleitet werden. In diesem Kontext sieht Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses MEDIA 2007 Schulungsmaßnahmen vor, und zwar durch die Einbeziehung digitaler Technologien bei der Vorproduktionsphase, Postproduktion, dem Vertrieb, der Verwertung und Archivierung europäischer audiovisueller Programme. Daher werden Schulungsmaßnahmen auch im Bereich 3D-Produktion und für Vorführpersonal unterstützt[19]. Zweitens sieht Artikel 5 des Beschlusses zu MEDIA 2007 folgende Ziele im Bereich des Vertriebs und der Verbreitung vor:

„d) die Förderung der Digitalisierung der europäischen audiovisuellen Werke und der Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Digitalmarkts;

e) die Kinos zu ermutigen, die Möglichkeiten des digitalen Vertriebes zu nutzen.“

Gemäß Buchstabe d hat das Programm MEDIA zur Digitalisierung europäischer Inhalte durch Pilotprojekte wie Europe’s Finest[20] (Digitalisierung europäischer Klassiker) und D-Platform[21] (ein gemeinsames Instrument, das das digitale Mastering und den Verleih europäischer Filme ermöglicht) beigetragen. Über die Video-on-Demand-Initiative unterstützt MEDIA auch indirekt die Digitalisierung europäischer Programme.

Gemäß Buchstabe e unterstützt die Kommission über die verschiedenen Programmteile von MEDIA bereits eine Reihe von Initiativen: Pilotprojekte zu neuen Technologien (wie z. B. CinemaNet Europe, ein Netzwerk von digitalen Kinos, die Dokumentarfilme zeigen), Kofinanzierung von mit der Digitaltechnik verbundenen Kosten für den Verleih europäischer Filme und ein spezielles Förderprogramm für die digitale Vorführung europäischer Filme, das von Europa Cinema verwaltet wird.

Als nächster Schritt steht die Ausarbeitung einer neuen MEDIA-Maßnahme an, die die Digitalisierung der europäischen Kinos unterstützt. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und den Zielen des Programms wird sich die Unterstützung auf Kinos konzentrieren, die überwiegend neue europäische Filme zeigen. Das wird das wichtigste Förderkriterium für die antragstellenden Kinos sein.

Dasselbe Kriterium wurde bei der Einrichtung des Netzwerks Europa Cinemas angewendet, das für die Vorführung europäischer Filme[22] eine entscheidende Rolle spielt und das seit 15 Jahren aus dem Programm MEDIA unterstützt wird. Das Netzwerk ist inzwischen auf 770 Kinos mit insgesamt 1945 Sälen in 443 Städten in MEDIA-Teilnahmeländern angewachsen.

Das neue Digitalisierungsprojekt wird die Kinos direkt finanziell unterstützen und eine Reihe klar definierter Kosten für digitales Equipment in Form von Pauschalzuschüssen kofinanzieren. MEDIA-Mittel können mit nationalen Zuschüssen kombiniert werden, Vorrang erhalten jedoch Kinos/Länder, die nicht von VPF-Verträgen oder nationalen Förderprogrammen für die Digitalisierung profitieren können. Kinos in diesen Ländern werden gemäß den Prioritäten des Programms MEDIA 2007[23] besonders berücksichtig.

Damit Pauschalzuschüsse vergeben werden können, wurde eine Studie zu den Kosten von Digitaltechnik in Auftrag gegeben, um eine gestaffelte Stückkosten-Skala festzulegen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Studie soll das Projekt Ende 2010 stehen und mit der Umsetzung begonnen werden.

Eine weitere zu prüfende Option besteht darin, Vorführunternehmen Zugang zu Krediten oder Zuschüssen für ihre Finanzierungskosten zu ermöglichen. In Zeiten einer Kreditverknappung könnte diese Maßnahme für einige Kinos die richtige Reaktion sein, weil sie nicht viel kostet, einen hohen Multiplikatoreffekt hat, die Abhängigkeit der Verleihe/Studios verringert und kaum Gefahr läuft, den Markt zu verzerren. Aus diesem Grund wird überlegt, den MEDIA-Produktions-Garantiefonds für Vorführunternehmen zu öffnen und/oder eine neue i2i-Initiative für sie zu entwickeln.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) könnte also bei der Digitalisierung eine Rolle spielen, indem sie Darlehen für nationale Mittel/Digitalisierungspläne anbietet. In der Zwischenzeit hat sich die EIB an der 100 Mio. EUR Kreditfazilität beteiligt, die dem Integrator XDC für die Einführung des digitalen Kinos in Europa bewilligt wurde.

7. Schlussfolgerungen

Der Europäischen Kommission ist bewusst, dass die Umstellung auf digitale Abspielung eine Reihe von Risiken birgt, die überwunden werden müssen, damit die europäischen Kinos die Vorteile dieser Technik nutzen können. Zur Erreichung dieses Zieles braucht es:

- Flexibilität und Transparenz beim Standardisierungsprozess, damit digitale Filmprojektionsstandards den unterschiedlichen Bedürfnissen europäischer Kinos Rechnung tragen;

- Rechtssicherheit bei staatlichen Beihilfen für die Digitalisierung von Kinos in Form klarer Beurteilungskriterien, damit die Mitgliedsstaaten ihre Maßnahmen entsprechend entwickeln können;

- EU-Fördergelder für die Digitalisierung von Kinos, die europäische Filme zeigen oder wichtig für die regionale Entwicklung sind.

Deshalb plant die Kommission, folgende Teile eines Aktionsplans für die Digitalisierung europäischer Kinos umzusetzen:

MASSNAHME | ZEITPLAN |

Die Kommission wird einen Fortschrittsbericht zur Annahme von Standards für die digitale Filmprojektion vorbereiten, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der europäischen Kinos berücksichtigt und Alternativen für europäische Kinos geprüft werden, die 2k-Technik nicht brauchen oder nicht darauf zugreifen können. | 2010 |

Die Kommission wird eine Studie zu den Kosten der Digitaltechnik starten, um wichtige Daten aus der gesamten EU bereit zu stellen. | 2010 |

Die Kommission wird eine neue MEDIA-Fördermaßnahme für die Digitalisierung von Kinos starten, die zu einem erheblichen Prozentsatz (nicht-heimische) europäische Filme zeigen. | 2010 |

Die Kommission wird die Option prüfen, den MEDIA-Produktions-Garantiefonds auf Vorführunternehmen auszudehnen, oder eine ähnliche Möglichkeit finden, ihnen Zugang zu Darlehen zu geben. | 2011 |

Die Kommission wird eine Empfehlung zur Förderung der Digitalisierung europäischer Kinos verabschieden. | 2011 |

Die Kommission wird die Digitalisierung überwachen und alle ihre Aspekte in der gesamten AV-Kette (Schulung, digitale Masterkopien, Programmierung…) prüfen. | 2012 |

Die Kommission wird in ihrer Mitteilung zum Kino geeignete Kriterien für die Beurteilung staatlicher Beihilfen für die Digitalprojektion ausarbeiten. | 2012 |

[1] Siehe Mitteilung KOM(2010) 245 vom 19.5.2010, http://ec.europa.eu/information_society/digital-agenda/index_de.htm, vor allem 31-32.

[2] Siehe http://ec.europa.eu/eu2020/index_de.htm

[3] Siehe Mitteilung KOM(2010) 183 vom 27.4.2010, abrufbar unter:http://ec.europa.eu/culture/our-policy-development/doc2577_de.htm.

[4] Siehe http://ec.europa.eu/culture/portal/action/diversity/unesco_de.htm

[5] Siehe die Hintergrundinformationen zur öffentlichen Konsultation: http://ec.europa.eu/culture/media/programme/overview/consultations/docs/background_digital_cinema_en.pdf .

[6] Im Jahr 2007 (Quelle: Media Salles).

[7] Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Jahrbuch 2008, Band 3, S. 18.

[8] Rund 60 000 EUR (Projektor und Server) pro Leinwand + Installationskosten + Nebenkosten (Kabinenadaptierung, Entfernen von Kabeln, Klimatisierung, Lampen…) + Wartungskosten (höher als für 35-mm-Projektor).

[9] Nur vier sind in mehr als einem europäischen Land tätig: Arts Alliance Media, XDC, Ymagis und Sony für 4k-Technik.

[10] Von den 347 Mrd. EUR, die im Rahmen der Kohäsionspolitik in den Jahren 2007-2013 in die Regionen investiert werden, sind 5,9 Mrd. EUR für Kultur, 10 Mrd. EUR für die Stadterneuerung und Projekte zur Belebung des ländlichen Raums und 15,2 Mrd. EUR für die Entwicklung der digitalen Infrastruktur reserviert. Über die Strukturfonds geförderte Kulturprojekte sind im Internet abrufbar: http://ec.europa.eu/regional_policy/themes/culture/index_de.htm

[11] Die praktische Verwaltung der Programme, die über die Strukturfonds unterstützt werden, ist Sache der EU-Mitgliedsstaaten. Sie legen für jedes Programm eine Verwaltungsstelle (auf nationaler, regionaler oder einer anderen Ebene) fest, die die potenziellen Begünstigten informiert, die Projekte auswählt und die Durchführung überwacht. Die zuständigen Behörden sind im Internet abrufbar: http://ec.europa.eu/regional_policy/manage/authority/authority_de.cfm

[12] Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.

[13] Die Kommission hat im Juli 2009 eine Untersuchung wegen staatlicher Beihilfen eingeleitet.

[14] State aid N 477/04 – United Kingdom, UK Film Council Distribution and Exhibition Initiatives - Digital Screen Network: Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d bezieht sich auf „Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes, soweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Union nicht in einem Maß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft“. Im Fall des UK Digital Screen Network wurde aufgrund dieser Ausnahme eine Beihilfe für Kinos genehmigt, die einen hohen Anteil an „spezialisierten“ Filmen mit Hilfe der (vollständig) damit finanzierten digitalen Projektionstechnik zeigen.

[15] State aid NN 70/2006 – Aid scheme to cinema in Finland: Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c verweist auf „Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft“. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Beihilfen für Kinos in Finnland im Rahmen des finnischen Beihilfenprogramms genehmigt. Die Unterstützung sollte einen Teil des technischen Equipments und der Modernisierung vorwiegend von Kinos (Programmkinos und Kinos mit 1-3 Sälen) in kleinen oder mittelgroßen Ortschaften finanzieren. Multiplex-Kinos und Kinos, die einer größeren Kette im Bereich der Hauptstadt angehörten, waren von der Beihilfe ausgeschlossen (dasselbe galt für mittelgroße Gemeinden, außer in ökonomischer Randlage).

[16] Um unter die De-minimis-Regel zu fallen, gelten folgende Kriterien für Beihilfen:- Die Höchstgrenze für die unter die De-minimis-Regel fallenden Beihilfen beträgt im Allgemeinen 200 000 EUR (Barzuschussäquivalent) bezogen auf einen beliebigen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Steuerjahren und ein beliebiges Empfängerunternehmen. Dieser dreijährige Bezugszeitraum ist fließend, d. h. bei jeder Neubewilligung einer De-minimis-Beihilfe ist die Gesamtsumme der im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren gewährten De-minimis-Beihilfen festzustellen.- Die Höchstgrenze gilt für die staatliche Gesamtförderung für ein beliebiges Empfängerunternehmen, die als De-minimis-Beihilfe gewertet wird. Sie schränkt die Möglichkeit des Empfängerunternehmens nicht ein, im Rahmen von der Kommission genehmigter Programme andere staatliche Zuschüsse zu erhalten.- Die Höchstgrenze gilt für alle Arten von Beihilfen, unabhängig von der Form oder dem verfolgten Ziel. Einzig Exportförderungen sind von der De-minimis-Regelung ausgeschlossen.- Die Verordnung gilt ausschließlich für „transparente“ Beihilfen, d. h. für Beihilfen, bei denen das Bruttosubventionsäquivalent im Voraus genau berechnet werden kann, ohne dass eine Risikobewertung erforderlich ist. Das impliziert gewisse Beschränkungen für bestimmte Beihilfeformen wie z. B. Bürgschaften.- Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage und zeitlich begrenzt erachtet die Kommission staatliche Beihilfen von max. 500 000 EUR pro Unternehmen als zulässig, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das Angebot einer Darlehensgarantie von bis zu 1,5 Mio. EUR kann ebenfalls als de-minimis-konform betrachtet werden.

[17] Vgl. vor allem den 18. Erwägungsgrund in der Präambel und Artikel 1 Buchstabe g.

[18] Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses für MEDIA 2007 legt die allgemeinen Programmziele fest:a) die kulturelle und sprachliche Vielfalt und das europäische kinematografische und audiovisuelle Erbe zu wahren und zu stärken, der Öffentlichkeit den Zugang zu diesem Erbe zu gewährleisten und den Dialog zwischen den Kulturen zu fördern;b) die Verbreitung europäischer audiovisueller Werke und die Zahl ihrer Zuschauer innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu erhöhen, unter anderem durch eine intensivierte Zusammenarbeit zwischen den Akteuren;c) die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Branche im Rahmen eines offenen, wettbewerbsfähigen und beschäftigungsfördernden europäischen Marktes zu stärken, unter anderem durch die Förderung von Verbindungen zwischen Audiovisions-Fachleuten.

[19] Vgl. dazu „Where to be trained in Europe“ (Ausgabe 2010, vor allem Seiten 59-71): http://ec.europa.eu/culture/media/programme/training/guide/docs/guide2010v2_en.pdf

[20] http://www.finest-film.com/de/catalogue

[21] Umbenannt in European Digital Cinema Library (EDCL). Siehe http://www.cnfilms.fr/soutien.html.

[22] 2009 machten nicht-einheimische europäische Filme 36 % bei den Vorführungen und 34 % bei den Zulassungen aus, verglichen mit weniger als 10 % im EU-Durchschnitt.

[23] Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c des Beschlusses zu MEDIA 2007 nennt als eine Priorität den „Abbau des Ungleichgewichtes auf dem europäischen audiovisuellen Markt zwischen den Ländern mit großer Produktionskapazität und Ländern oder Regionen mit geringer Produktionskapazität im audiovisuellen Sektor und/oder mit geringer geografischer Ausdehnung und kleinem Sprachgebiet“.

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