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Document 52010DC0411

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Auswirkungen der Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rats zur Änderung der Rechtsgrundlagen der europäischen Programme in den Bereichen Lebenslanges Lernen, Kultur, Jugend und Bürgerschaft

/* KOM/2010/0411 endg.*/

52010DC0411

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Auswirkungen der Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rats zur Änderung der Rechtsgrundlagen der europäischen Programme in den Bereichen Lebenslanges Lernen, Kultur, Jugend und Bürgerschaft /* KOM/2010/0411 endg.*/


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 30.7.2010

KOM(2010)411 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Auswirkungen der Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rats zur Änderung der Rechtsgrundlagen der europäischen Programme in den Bereichen Lebenslanges Lernen, Kultur, Jugend und Bürgerschaft

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Auswirkungen der Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rats zur Änderung der Rechtsgrundlagen der europäischen Programme in den Bereichen Lebenslanges Lernen, Kultur, Jugend und Bürgerschaft

EINLEITUNG

Am 16. Dezember 2008 erließen das Europäische Parlament und der Rat vier Beschlüsse zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Programme in den Bereichen Lebenslanges Lernen, Kultur, Jugend und Bürgerschaft.[1]

Durch diese Beschlüsse wurden bestimmte Auswahlentscheidungen der Kommission bei der Vergabe von Zuschüssen im Rahmen dieser Programme aus dem im Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Dezember 1999 beschriebenen Beratungsverfahren gestrichen. Das Ziel war, im Interesse einer zügigeren und effizienteren Durchführung der Programme die Verfahren zu vereinfachen, um so schneller Entscheidungen treffen zu können, die die Begünstigten unmittelbar betreffen.

Gemäß den ursprünglichen Rechtsgrundlagen mussten das Europäische Parlament und die Programmausschüsse innerhalb restriktiver Fristen konsultiert werden, bevor die Kommission förmlich über die Vergabe der Zuschüsse entscheiden konnte. Mitunter verlängerten sich die Prüfungszeiträume durch Ferienzeiten, so dass es zu weiteren Verzögerungen bei der Durchführung der Programme kam.

Durch das Inkrafttreten der Änderungsbeschlüsse wurde das Beratungsverfahren nun durch ein Informationsverfahren ersetzt. Die Kommission ist jetzt lediglich verpflichtet, das Europäische Parlament und die Programmausschüsse innerhalb von zwei Arbeitstagen von ihren Auswahlentscheidungen zu unterrichten. Diese Information muss Beschreibungen und eine Analyse der eingegangenen Anträge beinhalten, eine Beschreibung des Bewertungs- und Auswahlverfahrens sowie Listen sowohl der zur Bezuschussung vorgeschlagenen Projekte als auch der Projekte, für die eine Bezuschussung abgelehnt wurde.

In den Änderungsbeschlüssen wird die Kommission verpflichtet, innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Beschlüsse an das Europäische Parlament und den Rat über deren Auswirkungen zu berichten.

Zusätzlich zu diesen Beschlüssen verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat am 16. Dezember 2008 ebenfalls den Beschluss Nr. 1298/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Aktionsprogramm Erasmus Mundus (2009-2013), der die Kommission ebenfalls verpflichtet, innerhalb von zwei Arbeitstagen das Europäische Parlament und den Programmausschuss von ihren Auswahlentscheidungen zu unterrichten.

Der Beschluss über das Aktionsprogramm Erasmus Mundes beinhaltet zwar keine Berichtspflicht; die Kommission hat jedoch im Interesse der Transparenz entschieden, im vorliegenden Bericht auch die Auswirkungen des neuen Informationsverfahrens auf die Durchführung dieses Programms einzubeziehen. Damit werden in einem einzigen Bericht die Auswirkungen aller fünf Beschlüsse behandelt.

Methodik

In diesem Bericht wird für jedes Programm das 2009 eingeführte Informationsverfahren dargestellt und mit dem zuvor angewandten Beratungsverfahren verglichen. Es werden die Auswirkungen des neuen Informationsverfahrens auf die Verwaltung der Zuschüsse berücksichtigt, insbesondere was die Dauer des gesamten Auswahlverfahrens vom Ablauf der Antragsfrist bis zur Benachrichtigung der Begünstigten betrifft. Ebenfalls behandelt werden die Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand sowie die Beschwerden und andere Reaktionen zu den übermittelten Informationen oder zum Informationsverfahren an sich.

DIE AUSWAHLENTSCHEIDUNGEN NACH DEM NEUEN INFORMATIONSVERFAHREN

Das Informationsverfahren wurde 2009 bei 30 Auswahlentscheidungen angewandt. 27 von ihnen können mit Entscheidungen nach dem Beratungsverfahren verglichen werden (siehe Tabellen im Anhang[2]).

Im Rahmen des Programms Lebenslanges Lernen wurden 2009 sieben Auswahlentscheidungen getroffen. Davon sind fünf uneingeschränkt vergleichbar mit den Entscheidungen von 2007 und 2008. Bei der Schwerpunktaktivität 1 des Querschnittsprogramms (ECET) ist kein Vergleich möglich, da die ersten Auswahlentscheidungen erst 2009 und somit unter Anwendung des neuen Verfahrens getroffen wurden. Die Zuschüsse für die Ausarbeitung und Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens können lediglich mit denen aus dem Jahr 2008 verglichen werden (2007 wurden keine Zuschüsse vergeben).

Unter dem Programm Kultur wurde das neue Informationsverfahren 2009 in vier Fällen angewandt, in denen ein Vergleich mit Entscheidungen von 2008 und 2006[3] im Rahmen des bisherigen Programms Kultur angestellt werden kann. 2007 wurden keine Auswahlentscheidungen nach dem Beratungsverfahren getroffen.

Im Rahmen des Programms Jugend in Aktion gab es 2009 insgesamt sieben Auswahlverfahren. Für die Zuschüsse für Aktion 4.6 „Partnerschaften“ gibt es keine Vergleichsdaten, da sie 2009 zum ersten Mal vergeben wurden. Zuschüsse für Aktion 4.4 „Projekte, die Innovation und Qualität im Jugendbereich fördern“ können lediglich mit denen von 2007 verglichen werden, da es 2008 kein Auswahlverfahren gab. Für die Zuschüsse im Rahmen der Aktion 4.1 „Förderung der auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen“ und für die erste zentrale Auswahlrunde ist dagegen nur ein Vergleich mit 2008 möglich, da das Konsultationsverfahren bei der Zuschussvergabe 2007 nicht angewandt wurde.

Außerdem wurde das neue Informationsverfahren 2009 bei zehn Aktionen des Programms Europa für Bürgerinnen und Bürger angewandt (bei der Aktion 1.1 „Städtepartnerschaften“ – Phase 2 und der Aktion 2.7 „Unterstützung für Projekte, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgehen“ gab es 2007 kein Komitologieverfahren, so dass ein Vergleich unmöglich ist) und bei den Postgraduiertenstipendien und -programmen im Rahmen des Programms Erasmus Mundus . Bei letzterem Programm ist lediglich ein Vergleich mit 2007 möglich, da 2008 wegen des Übergangs zum neuen Programm keine Auswahlentscheidungen getroffen wurden.

AUSWIRKUNGEN DES NEUEN INFORMATIONSVERFAHRENS AUF DIE UMSETZUNG DER PROGRAMME

Bei allen Programmen konnte die Zeitspanne für das Auswahlverfahren vom Ende der Antragsfrist bis zur Annahme der Beschlüsse über die Zuschussvergabe und der Benachrichtigung der Begünstigten wesentlich verkürzt werden.

Es ist außerdem hervorzuheben, dass in der zweiten Hälfte 2008 für alle Programme außer Erasmus Mundus und vor dem Inkrafttreten des Informationsverfahrens mit dem Europäischen Parlament eingeschränkte Kontrollbefugnisse für Auswahlentscheidungen nach dem Beratungsverfahren vereinbart worden waren. Die Verbesserungen durch die eingeschränkten Kontrollbefugnisse waren jedoch in keinem Fall größer als die durch die Einführung des Informationsverfahrens.

Beim Programm Lebenslanges Lernen wurden 2009 den Begünstigten die Entscheidungen über die Vergabe von Zuschüssen bei den vergleichbaren Aktionen durchschnittlich 123 Tage nach Ablauf der Antragsfrist mitgeteilt – das sind 37 Tage früher als 2008 und 32 Tage früher als 2007. Bei einer Aktion (Leonardo de Vinci – Innovationstransfer) war der Zeitraum 2009 etwas länger als 2008, da ein bestimmter Fall gründlich untersucht werden musste, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten.

Im Rahmen des Programms Kultur erfolgte die Benachrichtigung der Begünstigten 2009 im Durchschnitt 152 Tage nach dem Ende der Antragsfrist; dies entspricht einer Verbesserung von 54,5 Tagen gegenüber 2008 sowie 117 Tagen gegenüber 2007.

Im Fall des Programms Jugend in Aktion lag der durchschnittliche Zeitgewinn bei über 40 Tagen im Vergleich zu 2008 und bei über 75 Tagen im Vergleich zu 2007. Die Entscheidungen über die Zuschussvergabe und die anschließende Benachrichtigung der Begünstigten erfolgte spätestens 3,5 Monate nach Ablauf der Antragsfrist; im Gegensatz dazu hatten beim Konsultationsverfahren die durchschnittliche Zeitspanne für den Auswahlprozess 5,5 Monate betragen.

Beim Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger lag der durchschnittliche Zeitgewinn bei über 22 Tagen im Vergleich zu 2008 und bei 12 Tagen im Vergleich zu 2007. Bei den beiden Aktionen 1.4 und 1.5 konnte allerdings 2009 im Vergleich zu 2008 keine Zeit eingespart werden. Diese Projekte („Bürgerprojekte“ und „Flankierende Maßnahmen“) sind komplexer und umfangreicher als andere herkömmlicher Art wie z. B. „Städtepartnerschaften“. Dies hatte jedoch keine Auswirkungen auf die Begünstigten, da ihnen die Auswahlentscheidung rechtzeitig mitgeteilt wurde, so dass sie mit ihren Projekten wie geplant beginnen konnten.

Bei den Erasmus Mundus -Stipendien verkürzte sich die Zeitspanne um 27 Tage im Vergleich zu 2007 und um 10 Tage im Vergleich zu 2008. Bei den gemeinsamen Programmen wurde ein Zeitgewinn von 74 Tagen erzielt, obwohl 2009 das erste Jahr war, in dem neben Masterstudiengängen auch Doktoratsstudien über dieses Programm gefördert wurden. In allen Fällen wurden das Europäische Parlament und die Programmausschüsse innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zwei Arbeitstagen informiert. Im Vergleich zum Komitologieverfahren werden jetzt nicht weniger Informationen übermittelt. Doch da die formalen Erfordernisse des Beratungsverfahrens entfallen, z. B. die Einleitung eines schriftlichen Verfahrens und die Eintragung ins Register, konnte der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert werden.

SCHLUSSFOLGERUNG

Die Umstellung vom förmlichen Beratungsverfahren nach dem Komitologiebeschluss auf das Informationsverfahren ist bei allen fünf Programmen gelungen. Die Kommission hat alle in den Beschlüssen geforderten Informationen systematisch innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zwei Arbeitstagen an das Europäische Parlament und die Programmausschüsse übermittelt.

Die Kommission hat vom Europäischen Parlament oder den Programmausschüssen keine Beschwerden oder andere Reaktionen zu den übermittelten Informationen oder zum Verfahren selbst erhalten. Vielmehr haben mehrere Begünstigte ihre Zufriedenheit darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Auswahlentscheidungen jetzt schneller getroffen werden.

Was die Auswirkungen der Beschlüsse auf die Verwaltung der Programme und die Vergabe der Zuschüsse betrifft, hat die beträchtliche Verkürzung der Auswahlverfahren die Effizienz der Programme erhöht, da die Antragsteller/-innen früher über die Auswahlentscheidungen informiert werden können. Dies wirkt sich positiv auf die Nachhaltigkeit der Partnerschaften aus, die die Projekte umsetzen, und damit letztlich auf die Qualität der Projekte selbst. Bei allen Programmen hat das neue Verfahren eine effektivere Projektdurchführung bewirkt.

Es kann daher die Schlussfolgerung gezogen werden, dass das neue Informationsverfahren dem Grundsatz der Einfachheit und Bürgernähe entspricht, dem die Umsetzung von Programmen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Europas zu folgen hat.

In diesem Sinne ist die Kommission weiterhin bestrebt, ihre Programme durch die Verkürzung der Auswahlverfahren noch effizienter zu gestalten, insbesondere indem sie die Zeit für die Bewertung der Anträge so weit wie möglich verkürzt.

ANHANG

Programm „Lebenslanges Lernen“ |

Programm „Jugend in Aktion“ |

Auswahlentscheidungen | Tage für das Auswahlverfahren – 2007 | Tage für das Auswahlverfahren – 2008 | Tage für das Auswahlverfahren – 2009 | Unterschied 2009-2008 | Unterschied 2009-2007 |

Auswahlentscheidungen | Tage für das Auswahlverfahren – 2007 | Tage für das Auswahlverfahren – 2008 | Tage für das Auswahlverfahren – 2009 | Unterschied 2009-2008 | Unterschied 2009-2007 |

Aktion 1.1: Stipendien für das akademische Jahr 2009/10 |85 |68 |58 |10 |27 | | | | | | | | | Aktion 1.2: Gemeinsame Programme |151 |/ |77 |/ |74 | |

[1] Beschluss Nr. 1357/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1720/2006/EG über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens

Beschluss Nr. 1352/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1855/2006/EG über das Programm „Kultur“ (2007—2013)

Beschluss Nr. 1349/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ im Zeitraum 2007—2013

Beschluss Nr. 1358/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1904/2006/EG über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007—2013)

[2] Die Tabellen für die Programme Lebenslanges Lernen, Kultur, Jugend in Aktion, Europa für Bürgerinnen und Bürger sowie Erasmus Mundus sind im Anhang enthalten.

[3] Im Rahmen des bisherigen Programms: Beschluss Nr. 508/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Februar 2000 über das Programm „Kultur 2000“.

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