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Document 52009DC0700

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - Jahresbericht 2008 über Phare, das Heranführungsinstrument für die Türkei, CARDS und die Übergangsfazilität {SEK(2009) 1726}

/* KOM/2009/0700 endg. */

52009DC0700

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - Jahresbericht 2008 über Phare, das Heranführungsinstrument für die Türkei, CARDS und die Übergangsfazilität {SEK(2009) 1726} /* KOM/2009/0700 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 21.12.2009

KOM(2009)700 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

JAHRESBERICHT 2008 ÜBER PHARE, DAS HERANFÜHRUNGSINSTRUMENT FÜR DIE TÜRKEI, CARDS UND DIE ÜBERGANGSFAZILITÄT

{SEK(2009) 1726}

EINLEITUNG

In diesem Bericht und dem zugehörigen Hintergrundpapier wird die Durchführung von Programmen im Rahmen von Phare[1], des Heranführungsinstruments für die Türkei[2], CARDS[3] und der Übergangsfazilität[4] im Jahr 2008 (bis 31. Dezember 2008) behandelt. Da 2006 das letzte Jahr für die Programmierung im Rahmen von Phare, des Heranführungsinstruments für die Türkei und von CARDS war, wurden 2008 keine neuen Programme im Rahmen dieser Instrumente eingeleitet[5].

Mit der Heranführungshilfe im Rahmen von PHARE wurden folgende Ziele verfolgt: Unterstützung der Kandidaten- und Beitrittsländer bei ihren Bemühungen um Stärkung ihrer öffentlichen Verwaltungen und Institutionen, damit diese innerhalb der Europäischen Union effektiv funktionieren können, Förderung der Konvergenz mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, Verringerung der Notwendigkeit von Übergangsfristen und Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.

Ziel des CARDS-Programms war eine Unterstützung der Beteiligung Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, Kroatiens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegros und Serbiens sowie des Kosovos[6] am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP). Dieser Prozess soll die Stabilität in der Region fördern und gleichzeitig eine engere Assoziierung mit der Europäischen Union erleichtern.

Der Bericht geht außerdem auf die Übergangsfazilität für neue Mitgliedstaaten ein, die eingerichtet wurde, um die Fortsetzung der Unterstützung beim Institutionenaufbau zu gewährleisten und damit die institutionelle und administrative Fähigkeit dieser Länder zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands zu festigen.

Seit 2007 wird die Heranführungshilfe der EU über ein einziges Instrument, das Instrument für Heranführungshilfe (IPA), bereitgestellt, mit dem Kandidatenländern sowie potenziellen Kandidatenländern gezielte Unterstützung geboten wird. IPA ersetzt fünf frühere EU-Finanzinstrumente – Phare, ISPA[7], SAPARD[8], das Heranführungsinstrument für die Türkei und CARDS. Seit 2008 legt die Kommission einen Jahresbericht über die Umsetzung des Instruments für Heranführungshilfe vor.

DAS JAHR IM RÜCKBLICK

Wichtigste Entwicklungen im Erweiterungsprozess im Jahr 2008

Die Ergebnisse, die 2008 in den Kandidatenländern[9] und den potenziellen Kandidatenländern[10] sowie im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess erzielt wurden, wurden im Erweiterungspaket vom November 2008 dargelegt. In der Mitteilung über die Erweiterungsstrategie und die wichtigsten Herausforderungen 2008-2009 wurde das derzeitige Konzept der Europäischen Union vorgestellt, das sich auf den vom Europäischen Rat im Dezember 2006 gebilligten erneuerten Konsens für die Erweiterung stützt. Die Mitteilung beschreibt, wie die Kommission mit künftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erweiterung umgehen will, und nennt die Maßnahmen, mit denen die Länder auf ihrem Weg zum Beitritt unterstützt werden sollen. Gleichzeitig wurden Fortschrittsberichte über die Kandidatenländer und die potenziellen Kandidatenländer vorgelegt, in denen die Fortschritte jedes Landes bei der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien für die Mitgliedschaft beurteilt werden. Das Erweiterungspaket wurde vom Rat begrüßt[11] und in den Erweiterungsländern gut aufgenommen.

PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG DER PROGRAMME: ÜBERBLICK

Phare, Heranführungshilfe für die Türkei und CARDS

Aufgrund der Einführung von IPA im Jahr 2007 wurden nach 2006 keine neuen Verpflichtungen mehr im Rahmen von Phare, des Heranführungsinstruments für die Türkei oder CARDS eingegangen. Der Schwerpunkt liegt nun auf der Durchführung der Programme früherer Jahre sowie auf dem Abbau etwaiger Rückstände.

Im Jahr 2008 setzten die meisten Länder, die CARDS-Unterstützung erhalten, die Auftragsvergabe für die verbleibenden Mittelzuweisungen für die Jahre 2005 und 2006 fort, wobei die Quote der vertraglich vergebenen Mittel von Land zu Land variierte. In Albanien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hatten die Bemühungen, sämtliche verbleibenden Mittel aus CARDS 2005 vertraglich zu vergeben, bevor die entsprechende Frist ablief, zur Folge, dass aus den CARDS-Programmen des Jahres 2006 nur wenig Mittel vertraglich vergeben wurden. In Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo hingegen wurden für die CARDS-Programme bis 2005 sämtliche Mittel vertraglich vergeben und die Auftragsvergabe für CARDS 2006 verlief planmäßig.

Ab 21. Dezember 2007 setzte die Delegation der Europäischen Kommission in Kroatien die Zustimmung zu Verträgen im Rahmen von Phare 2006 vorübergehend aus, bis sich die Kommission davon vergewissert hatte, dass Kroatien seine Leistung bei der dezentralen Durchführung verbessert hatte. Nachdem die Zustimmung zu Verträgen im Juli 2008 wieder aufgenommen wurde, konnte Kroatien 84,7 % der Phare-Mittelzuweisung 2006 vertraglich vergeben, bevor die Frist für die Auftragsvergabe am 30. November 2008 ablief.

2008 waren im Rahmen des Heranführungsinstruments für die Türkei drei Programme in der Durchführung, einschließlich des Länderprogramms 2006, für das die Auftragsvergabe noch lief. Die vom Gemeinsamen Monitoringausschuss festgelegten Fristen für die Vorlage von Ausschreibungsunterlagen zur Ex-ante-Kontrolle durch die Europäische Kommission im Rahmen des Länderprogramms 2006 führte dazu, dass die Auftragsvergabe im Vergleich zu früheren Jahren etwas beschleunigt wurde. Die Quote der vertraglich vergebenen Mittel für das Länderprogramm 2006 belief sich Ende 2008 auf 78,83 %.

Bulgarien und Rumänien setzten im Jahr 2008 die Auftragsvergabe im Rahmen der Phare-Länderprogramme 2006 und die Durchführung dieser Programme fort. Bei Ablauf der Auftragsvergabefrist am 30. November 2008 waren in Bulgarien nur 17,38 % der Mittel für die Programme vertraglich vergeben. Diese niedrige Quote war teils auf die Aussetzung der Finanzierungen, teils auf die Tatasche zurückzuführen, dass die bulgarischen Behörden eine erhebliche Anzahl von Verträgen annullierten, für die weder Zeit noch Ressourcen verfügbar waren. In Rumänien wurden bis Ablauf der Auftragsvergabefrist für das Phare-Länderprogramm 2006 78,01% der Mittel vertraglich vergeben.

Einzelheiten zu den Phare-Maßnahmen, zur finanziellen Heranführungshilfe für die Türkei und zu CARDS sind Teil I des Hintergrundpapiers zu diesem Bericht zu entnehmen.

Übergangsfazilität

Die Übergangsfazilität für Bulgarien und Rumänien wurde mit Artikel 31 der Beitrittsakte eingerichtet, um bestimmte Maßnahmen des Institutionenaufbaus zu finanzieren. Grund ist, dass weiterhin ein Bedarf besteht, die institutionellen Kapazitäten in bestimmten Bereichen durch Maßnahmen zu stärken, die nicht durch die Strukturfonds oder den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden können. Folglich handelt es sich um eine Fortsetzung der Unterstützung, die bis zum Beitritt im Rahmen des Phare-Programms geleistet wurde. Die Durchführungsmodalitäten für die EU-Hilfe aus der Übergangsfazilität sind in der Vereinbarung über den Einsatz der Übergangsfazilität geregelt, die von den bulgarischen Behörden und der Europäischen Kommission am 21. Juni 2007 und von den rumänischen Behörden und der Europäischen Kommission am 5. September 2007 unterzeichnet wurde.

Bulgarien und Rumänien setzten im Jahr 2008 die Durchführung ihres jeweiligen im Rahmen der Übergangsfazilität aufgestellten Programms 2007 sowie die Auftragsvergabe hierfür fort. Die Auftragsvergabefrist endet am 15. Dezember 2009.

Die zehn Länder, die seit 2004 in den Genuss der mit Artikel 34 der Beitrittsakte eingeführten besonderen Übergangsfazilität für den Institutionenaufbau kommen, setzten im Jahr 2008 die Auftragsvergabe für Projekte im Rahmen des entsprechenden Programms 2006 und die Durchführung des Programms 2005 fort.

Übergang zum erweiterten dezentralen Durchführungssystem (EDIS)

Ziel der Kommission ist es, die Empfängerländer der Phare-Hilfe auf die Verwaltung der Gemeinschaftsmittel im Rahmen des erweiterten dezentralen Durchführungssystems (EDIS) vorzubereiten, damit diese bereits vor dem Beitritt ausreichende praktische Erfahrung mit der Verwaltung eines vollständig dezentralisierten Systems sammeln können und so für die ordnungsgemäße Verwaltung der Strukturfonds nach dem Beitritt gerüstet sind (im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung).

Die Anerkennung der im Rahmen von EDIS operierenden Phare-Durchführungsstellen durch die Kommission erfolgte, sobald nachgewiesen wurde, dass die erforderlichen Mittel, Strukturen und Systeme für eine effiziente und zügige Verwaltung der Gemeinschaftshilfe vorhanden waren.

Die zehn neuen Mitgliedstaaten, die in der fünften Erweiterungsrunde beigetreten sind[12], wenden EDIS seit 2005 an.

In Bezug auf Phare und die Hilfe aus der Übergangsfazilität wendet Bulgarien EDIS seit Juli 2007 an. Das bedeutet, dass die bulgarischen Behörden seither die volle Verantwortung für die Auftragsvergabe und die Durchführung der Hilfe tragen. Die Durchführung wird von vier akkreditierten Durchführungsstellen[13] verwaltet.

Das System als solches war auf der Basis der von den bulgarischen Behörden eingegangenen Verpflichtungen eingerichtet und akkreditiert worden; jedoch gab es 2008 noch Mängel bei der praktischen Durchführung und Abwicklung der Hilfe, die in Angriff genommen werden mussten. Ein erheblicher Teil der Phare-Zahlungen wurde bis Februar 2008 ausgesetzt; bis dahin Zeit sollte Bulgarien die Mängel beseitigen. Das größte Problem lag 2008 darin, dass zwei bulgarischen Durchführungsstellen (der Zentralen Finanzierungs- und Vergabestelle und der Durchführungsstelle im Ministerium für regionale Entwicklung und öffentliche Arbeiten) am 23. Juli 2008 die Akkreditierung entzogen wurde, was zur Folge hatte, dass der größte Teil des Phare-Programms 2006 für Bulgarien nicht mehr für eine Unterstützung durch die EU in Betracht kam.

Auch in Rumänien wird EDIS von zwei Durchführungsstellen seit Ende 2006 und von einer dritten seit April 2007 angewandt. Das bedeutet, dass Rumänien die Ausschreibung und die Durchführung der Finanzhilfeprogramme in vollständiger Eigenverantwortung abwickelt. Die drei akkreditierten Durchführungsstellen[14] verwalten Phare 2006 und die Heranführungsfazilität. Die Kommission hatte 2007 Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit der rumänischen Stellen geäußert, für eine ordnungsgemäße Verwaltung der EU-Mittel zu sorgen, doch im Verlauf des Jahres 2008 wurden erhebliche Verbesserungen verzeichnet. Dennoch kam es zu Verzögerungen bei der Auftragsvergabe für Phare 2006, und die Durchführung der laufenden Programme verzögerte sich aus objektiven Gründen, die nicht vollständig von den rumänischen Behörden zu verantworten sind. Insgesamt ist die Zusammenarbeit mit den rumänischen Behörden zufriedenstellend und Probleme werden gemeinsam angegangen, was zu deutlichen Verbesserungen bei der Verwaltung der Mittel geführt hat.

Die Kommission überwacht sorgfältig die Verwaltung im Rahmen von EDIS, um zu gewährleisten, dass die Projekte fristgerecht und effizient durchgeführt und auch tatsächlich Ergebnisse erzielt werden.

Koordinierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft

- Das Sonderprogramm zur Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (SAPARD)[15] dient der Unterstützung der Kandidatenländer bei der Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit strukturellen Anpassungen im Agrarsektor und im ländlichen Raum sowie bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der damit verbundenen Rechtsvorschriften.

- Das Strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA)[16] zielt vor allem darauf ab, die Kandidatenländer an die gemeinschaftlichen Standards im Infrastrukturbereich heranzuführen. Es dient der Finanzierung größerer Umweltschutz- und Verkehrsinfrastrukturprojekte.

Während der Programmierungsphase erfolgte eine Koordinierung zwischen den verschiedenen Heranführungsinstrumenten. Für SAPARD- und ISPA-Instrumente fand die letzte Programmierung im Jahr 2006 statt. Ab 2007 wurden alle früheren Heranführungsinstrumente durch IPA ersetzt.

ZUSAMMENARBEIT MIT DER EIB UND INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN

Die Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI), insbesondere der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der Entwicklungsbank des Europarates (in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)), erfolgt im Rahmen der geänderten Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und den teilnehmenden IFI zugunsten der im Erweiterungsprozess befindlichen Länder vom 26. April 2006.

Die Durchführung horizontaler Programmen bietet zahlreiche Möglichkeiten für die Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen, indem Darlehen der IFI mit EU-Zuschüssen kombiniert werden können. Diese horizontalen Programme ergänzen die im Rahmen von Länderprogrammen finanzierten Investitionsprojekte.

Vier Arten von Programmen wurden entwickelt:

Die Finanzierungsfazilität für KMU (SME Finance Facility – SMEFF) soll die Kapazitäten von Finanzintermediären (Banken, Leasinggesellschaften usw.) in den Empfängerländern stärken, damit sie ihre Finanzierungsangebote zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erweitern und aufrechterhalten können. Im Rahmen von SMEFF-Projekten werden lokalen Finanzintermediären Darlehen, Bürgschaften und Leasing-Geschäfte in Kombination mit nicht rückzahlbaren finanziellen Anreizen zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug gewähren die Finanzintermediäre einzelnen Kleinstunternehmen oder KMU Darlehen oder bieten ihnen Leasing-Geschäfte an. Die einzigen förderfähigen Länder seit 2005 waren Bulgarien, Kroatien, Rumänien und die Türkei. Ende Dezember 2008 belief sich der Gesamtbetrag der für Projekte vorgesehenen EU-Anreize auf 265 Mio. EUR.

Die Finanzierungsfazilität für Kommunen (Municipal Finance Facility (MFF)) soll einen Anreiz für lokale Finanzintermediäre bieten, Kommunen Kredite zu gewähren. Der Mechanismus dieses Programms ähnelt dem der Finanzierungsfazilität für KMU. 2008 kam die Entwicklung und Unterzeichnung neuer Projekte weiter relativ langsam voran. Gründe dafür waren hohe Verwaltungskosten, Verzögerungen bei der Reform von Rechtsvorschriften in einigen Ländern und mangelnde Erfahrung der Kommunen bei der Zusammenstellung von Kreditunterlagen. Ende Dezember 2008 belief sich der Gesamtbetrag der für Projekte gebundenen EU-Anreizmittel auf 75 Mio. EUR.

Wie vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Nizza im Jahr 2002 gefordert, richteten die EIB und die Kommission eine Fazilität für kommunale Infrastruktur (Municipal Infrastructure Facility (MIF)) ein. Ziel dieser Fazilität ist es, einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Grenzregionen der EU-15-Mitgliedstaaten zu leisten. Zu diesem Zweck kombiniert die MIF Darlehen aus EIB-Mitteln mit nicht rückzahlbaren Phare-Mitteln, um kleinere Investitionen in die lokale Infrastruktur zu beschleunigen. Bis Ende 2008 wurden rund 40 Mio. EUR für 24 Projekte ausgezahlt.

Die Fazilität zur Förderung der Energieeffizienz (Energy Efficiency Finance Facility (EEFF)) wurde 2006 eingerichtet, um die Problematik des Klimawandels anzugehen. Mit der Fazilität sollen Investitionen zur Förderung der Energieeffizienz in allen Arten von Gebäuden und in der Industrie angeregt werden, indem geeignete Finanzierungen für die Endkreditnehmer zur Verfügung gestellt werden. Gesamtergebnis des Programms sind Energieeinsparungen und eine beträchtliche Verringerung der CO2-Emissionen.

Die EEFF kombiniert Kreditlinien der IFI für Finanzintermediäre mit Anreizen zur Verbesserung der Kostenwirksamkeit der Ausrüstung und zur Steigerung der Attraktivität von Energieinvestitionen; außerdem werden Prämien zugunsten lokaler Finanzintermediäre vergeben, um diese dazu anzuregen, Kredite zur Finanzierung von Energieeffizienzprojekten zu vergeben. Bis Ende 2008 wurden über drei Beitragsvereinbarungen Aufträge im Wert von 53 Mio. EUR vergeben und Projekte mit Anreizmitteln von insgesamt rund 23 Mio. EUR genehmigt.

Die Programme wurden 2008 geändert, um eine Energieeffizienz-Komponente einzuführen und die Frist für Vertragsabschlüsse zwischen den teilnehmenden Finanzintermediären und den IFI sowie die Laufzeit der Verträge bis Ende 2015 zu verlängern, damit die verfügbaren Mittel voll ausgeschöpft werden können.

MONITORING UND EVALUIERUNG

Durch das Monitoring und die Evaluierung auf Projektebene soll geprüft werden, inwieweit die finanzielle Unterstützung für die Empfängerländer zur Verwirklichung der Heranführungsziele beiträgt. Dabei werden die Leistungen der Programme bewertet und Erkenntnisse daraus abgeleitet. Darüber hinaus wird damit die Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und die effiziente Nutzung der Heranführungsmittel erfüllt. Ein weiteres Ziel dieser Maßnahmen ist die Förderung des Aufbaus von Monitoring- und Evaluierungskapazitäten in den Empfängerländern selbst als Mittel zur Stärkung ihrer Fähigkeit zur Verwaltung und Kontrolle der Heranführungshilfe. Die Evaluierung durch die zentralen Kommissionsdienststellen betrifft die strategische Ebene der Programme und bietet entsprechende Unterstützung für die Entscheidungsfindung und die Beurteilung der Auswirkungen der Hilfe.

Monitoring und Zwischenevaluierung

2008 wurde das ergebnisorientierte Monitoring (Results-Oriented Monitoring - ROM) genutzt, um der Europäischen Kommission und den Empfängern klare, objektive und schlüssige Überblicksinformationen (aus dem Monitoring) über laufende Projekte sowie Informationen über bewährte Methoden und häufige Fehler, Empfehlungen für Verbesserungen und über die Leistung der direkt von der Europäischen Kommission verwalteten CARDS-Projekte zu bieten.

Darüber hinaus wurden 2008 im Rahmen der Zwischenevaluierungsregelung für die Programme Phare und CARDS in Kroatien sowie für das Heranführungsinstrument für die Türkei sektorbezogene, thematische und ad hoc erstellte Berichte ausgearbeitet. Bei den Evaluierungen handelt es sich um Verwaltungsinstrumente, die den Programmverwaltern eine regelmäßige Leistungsbewertung der Maßnahmen in allen Sektoren bieten. In den Berichten werden systematisch Empfehlungen zur Verbesserung der Verwaltung und Abwicklung der evaluierten Programme/Projekte formuliert, die in Nachbesprechungen und in den Sitzungen des Gemeinsamen Monitorings erörtert werden, um über Folgemaßnahmen zu entscheiden. Darüber hinaus bieten thematische, länderbezogene und konsolidierte Zwischenevaluierungen Empfehlungen zur Gestaltung künftiger Programme.

Ex-Post-Evaluierung

2008 wurden Ad-hoc-Evaluierungen der CARDS-Programme (2001-2006) für Albanien und Bosnien und Herzegowina sowie der Regionalprogramme für die westlichen Balkanländer erstellt. Eine Zusammenfassung der in diesen drei Berichten festgehaltenen Ergebnisse und Empfehlungen findet sich in Abschnitt 23.2. des Hintergrundpapiers. Ähnliche Evaluierungen werden nun für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, das Kosovo, Montenegro und Serbien erstellt und sollen 2009 abgeschlossen werden.

[1] Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 des Rates vom 18. Dezember 1989.

[2] Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 des Rates vom 17. Dezember 2001

[3] Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung (Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000).

[4] Artikel 31 des Beitrittsvertrags mit Bulgarien und Rumänien.

[5] 2008 wurden die Programme für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer im Rahmen des neuen Instruments für Heranführungshilfe (IPA) durchgeführt. Die weitere Berichterstattung über diese Programme erfolgt im IPA-Jahresbericht 2008, wie in der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zu IPA (Artikel 13 Absatz 6) vorgesehen.

[6] Für das Kosovo gilt die Resolution 1244/99 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

[7] Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates vom 21. Juni 1999).

[8] Sonderprogramm zur Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates vom 21. Juni 1999).

[9] Türkei, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

[10] Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Kosovo.

[11] http://www.eu2008.fr/webdav/site/PFUE/shared/import/1208_CAGRE/Council_conclusions_on%20Enlargement_EN.pdf

[12] Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

[13] Zentrale Finanzierungs- und Vergabestelle, Ministerium für regionale Entwicklung und öffentliche Arbeiten, Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, Ministerium für Wirtschaft und Energie.

[14] Zentrale Finanzierungs- und Vergabestelle, Ministerium für europäische Integration, Arbeitsministerium.

[15] Allgemeine Informationen zu SAPARD stehen auf der Website der GD Landwirtschaft zur Verfügung.

[16] Allgemeine Informationen zu ISPA stehen auf der Website der GD Regionalpolitik zur Verfügung.

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