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Document COM:2009:600:FIN
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL concerning the revision of the multiannual financial framework (2007-2013) Financing projects in the field of energy in the context of the European Economic Recovery Plan (second revision) Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending the Interinstitutional Agreement of 17 May 2006 on budgetary discipline and sound financial management as regards the multiannual financial framework
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (2007-2013) Finanzierung von Energienetzprojekten im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms (zweite Änderung) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (2007-2013) Finanzierung von Energienetzprojekten im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms (zweite Änderung) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen
/* KOM/2009/0600 endg. */
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlamentund den Rat über die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (2007-2013) - Finanzierung von Energienetzprojekten im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms (zweite Änderung) /* KOM/2009/0600 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 27.10.2009 KOM(2009)600 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (2007-2013)Finanzierung von Energienetzprojekten im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms (zweite Änderung) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (2007-2013) Finanzierung von Energienetzprojekten im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms (zweite Änderung) Einleitung Auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission vom 10. Dezember 2008 zur Änderung des Finanzrahmens für die Finanzierung transeuropäischer Energienetz- und Breitband-Infrastrukturprojekte im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms[1] haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission in der Trilog-Sitzung vom 2. April 2009 darauf geeinigt, das Paket wie folgt zu finanzieren: 1. Das Paket, mit dem der Wirtschaft ein zusätzlicher Impuls verliehen und die Sicherheit bei der Energieversorgung verbessert werden soll, beläuft sich auf 5 000 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen: 2. 3 980 Mio. EUR werden für die Finanzierung von Energieprojekten bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens bereitgestellt: 2 000 Mio. EUR für 2009 und 1 980 Mio. EUR für 2010. 3. Zudem werden 1 020 Mio. EUR bei der Rubrik 2 bereitgestellt, um das Breitband-Internet in ländlichen Gebieten auszubauen und die Maßnahmen zur Bewältigung der im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks festgelegten „neuen Herausforderungen“ zu intensivieren. 4. Die Finanzierung des Gesamtbetrags von 5 000 Mio. EUR wird möglichst rasch wie folgt sichergestellt: 5. Die für 2009 maßgebliche Obergrenze bei der Teilrubrik 1a wird um 2 000 Mio. EUR angehoben, diese Anhebung wird ausgeglichen, indem die für 2009 maßgebliche Obergrenze bei der Rubrik 2 um denselben Betrag gesenkt wird. Dieses Vorgehen steht in Einklang mit den Nummern 21 bis 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung vom 17. Mai 2006 (IIV)[2]. Zusätzlich werden die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums im Haushaltsplan 2009 um 600 Mio. EUR aufgestockt, um das Breitband-Internet zu finanzieren und die Maßnahmen zur Bewältigung der „neuen Herausforderungen" zu intensivieren. Der mehrjährige Finanzrahmen wird geändert, gleichzeitig wird der Haushaltsplan 2009 auf der Grundlage des vorliegenden geänderten Kommissionsvorschlags und eines Vorentwurfs für einen Berichtigungshaushaltsplan zum Haushaltsplan 2009 entsprechend angepasst. 6. Die Finanzierung des Restbetrags (2 400 Mio. EUR) wird über einen Ausgleichsmechanismus bei der Konzertierung im Verlauf des Haushaltsverfahrens 2010 unter Ausschöpfung aller in dem betreffenden Rechtsrahmen vorgesehenen budgetären Möglichkeiten sichergestellt und muss erforderlichenfalls spätestens bei der Konzertierung im Verlauf des Haushaltsverfahrens 2011 ergänzt werden: 7. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden alle verfügbaren Quellen prüfen, die für einen Mittelausgleich in Frage kommen könnten. 8. Bevor die Verwendung des bei der Rubrik 2 verfügbaren Betrags in Erwägung gezogen wird, werden 420 Mio. EUR gebunden, um 2010 das Breitband-Internet in ländlichen Gebieten auszubauen und die Maßnahmen zur Bewältigung der bei der Bewertung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik („Gesundheitscheck“) von 2003 festgelegten „neuen Herausforderungen“ zu intensivieren. 9. Um den Betrag von 1 980 Mio. EUR auszugleichen, werden die bis zu den Obergrenzen 2009 verbleibenden Spielräume sowie die im Jahr 2010 verfügbaren Spielräume (unter Beachtung von Nummer 13 IIV) und erforderlichenfalls alle sonstigen verfügbaren finanziellen Mittel, einschließlich der im Jahr 2011 verfügbaren Spielräume, in Anspruch genommen. Der Ausgleichsmechanismus lässt die Finanzausstattungen der im Mitentscheidungsverfahren und im jährlichen Haushaltsverfahren beschlossenen Programme unberührt. 10. Die Gesamtobergrenze des Finanzrahmens 2007-2013 wird nicht überschritten. Am 6. Mai 2009 erließen das Europäische Parlament und der Rat einen Beschluss[3], durch den der Finanzrahmen mit Wirkung vom 6. Mai 2009 geändert und die Obergrenze der Teilrubrik 1a um 2 000 Mio. angehoben wurde. Diese Mitteilung enthält einen Vorschlag für einen weiteren Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Finanzrahmens, damit die für die Teilrubrik 1a im Haushaltsjahr 2010 maßgebliche Obergrenze für Verpflichtungsmittel um 1 587 Mio. EUR angehoben werden kann. Damit bliebe eine einstweilige Finanzierungslücke von 393 Mio. EUR, die geschlossen werden müsste, wenn der für die Projekte im Energiebereich veranschlagte Betrag von 1 980 Mio. EUR vollständig gedeckt werden soll. Nach Maßgabe der IIV muss diese Finanzierungslücke spätestens bei der Konzertierung im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2011 geschlossen werden. Das endgültige Ausmaß der Finanzierungslücke wird bewertet, sobald Anfang November die endgültigen Ausführungsdaten für EGFL-Maßnahmen bei der Rubrik 2 vorliegen. Alle neuen Marktentwicklungen, die sich auf den Haushaltsplan 2010 auswirken könnten, werden bei dieser Gelegenheit ebenfalls bewertet. Die Kommission verpflichtet sich, alle vorhandenen finanziellen Möglichkeiten auszuloten, damit die verbleibende Finanzierungslücke bei der Haushaltskonzertierung im November 2009 geschlossen werden kann. Inanspruchnahme von Spielräumen und Umschichtung innerhalb der Teilrubrik 1a Gemäß Nummer 13 IIV tragen die Organe dafür Sorge, dass innerhalb der Obergrenzen ausreichende Spielräume verfügbar bleiben. Innerhalb der 2009 für die Teilrubrik 1a maßgeblichen Obergrenze für Verpflichtungsmittel ist kein Spielraum mehr vorhanden. Die innerhalb der Obergrenzen der Teilrubrik 1a verfügbaren Spielräume belaufen sich (unter Einbeziehung des Berichtigungsschreibens Nr. 2 zur Finanzierung der Stilllegung des Kernkraftwerks von Kozloduj im Zeitraum 2011-2013) im Haushaltsjahr 2010 auf 43 Mio. EUR und (unter Berücksichtigung der jüngsten Vorschläge der Kommission für die globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES), für Kozloduj und für die neuen Finanzaufsichtbehörden) im Haushaltsjahr 2011 auf 37 Mio. EUR. Nach Auffassung der Kommission können diese Spielräume folglich nicht für einen Beitrag zur Finanzierung der im Europäischen Konjunkturprogramm vorgesehenen Tätigkeiten herangezogen werden. In ihrer Erklärung vom 2. April 2009 kamen die drei Organe überein, dass der „Ausgleichsmechanismus (…) die Finanzausstattungen der im Mitentscheidungsverfahren und im jährlichen Haushaltsverfahren beschlossenen Programme unberührt“ lässt. Aus der Sicht der Kommission sind zudem keine Mittel für Umschichtungen innerhalb der Teilrubrik 1a verfügbar. Verpflichtungs mittel: Übertragung von Mitteln der Rubrik 2 Derzeit verbleibt innerhalb der für 2009 maßgeblichen Ausgabenobergrenze für Verpflichtungsmittel der Rubrik 2 ein Spielraum von 901 Mio. EUR. Darunter ein Betrag von 34 Mio. EUR, der auf den Minderverbrauch der mit Berichtigungsschreiben Nr. 10/2009 eingesetzten Mittel für Fischereiprogramme zurückzuführen ist. Hinzu kommen 250 Mio. EUR für die Entwicklung des ländlichen Raumes und 20 Mio. EUR für den Klimawandel, die im Haushaltsplan 2009 veranschlagt worden waren, jedoch mangels Rechtsgrundlage nicht verwendet werden können. Da das Landwirtschaftsjahr 2009 nunmehr abgeschlossen ist, wird vorgeschlagen, den 2009 bei der Rubrik 2 verbleibenden Spielraum sowie die dort nicht in Anspruch genommenen Mittel für die aus Mitteln der Teilrubrik 1a zu finanzierenden Energievorhaben des Europäischen Konjunkturprogramms bereit zu stellen. Wegen der angespannten Lage an den Märkten für Milcherzeugnisse ist die tatsächliche Verfügbarkeit des nicht zugewiesenen Spielraums innerhalb der für 2010 maßgeblichen Ausgabenobergrenze für Verpflichtungsmittel bei der Rubrik 2 mit 844 Mio. EUR geringer als ursprünglich angenommen. Die Kommission schlägt vor, diesen Spielraum zu nutzen, damit folgende Mittel bereitgestellt werden können: - bei der Rubrik 2 die 420 Mio. EUR, die benötigt werden, um das Breitband-Internet in ländlichen Gebieten auszubauen und die Maßnahmen zur Bewältigung der im Rahmen des Gesundheitschecks festgelegten „neuen Herausforderungen“ zu intensivieren; - ein weiter Betrag von 124 Mio. EUR, der für Energievorhaben der Teilrubrik 1a bereitgestellt werden kann. Für die Landwirtschaft bleibt somit innerhalb der Ausgabenobergrenze für 2010 ein Spielraum von 300 Mio. EUR verfügbar, der dem Spielraum entspricht, der notwendig ist, damit eine Anwendung des Mechanismus zur Sicherstellung der Haushaltsdisziplin vermieden werden kann. Gleichwohl hat sich die Kommission verpflichtet, alle gebotenen Maßnahmen zu treffen, damit sichergestellt ist, dass die Beschlüsse zu den GAP-Ausgaben und deren Finanzierung, einschließlich der Vereinbarung über den Gesundheitscheck, eingehalten werden. Verpflichtungs mittel: Übertragung von Mitteln der Rubrik 5 Der innerhalb der Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 (Verwaltung) vorhandene Spielraum beläuft sich im Haushaltsjahr 2009 auf 131 Mio. EUR (einschließlich einer Erweiterung des Spielraums um einen Betrag von 55 Mio. EUR, der auf eine unzureichende Inanspruchnahme der Mittel zurückzuführen ist und durch das Berichtigungsschreiben Nr. 10/2009 verfügbar wurde) und im Haushaltsjahr 2010 auf 230 Mio. EUR. Ein Teil des Spielraums 2010 wird unter Umständen benötigt, um den mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verbundenen zusätzlichen Bedarf zu finanzieren. Dementsprechend kann ein Höchstbetrag von 281 Mio. EUR (131 Mio. EUR zu Lasten des Spielraums 2009 und 150 Mio. EUR zu Lasten des Spielraums 2010) bereitgestellt werden. Verpflichtungs mittel: Übertragung von Mitteln der Teilrubrik 1b Schließlich verbleibt innerhalb der für das Haushaltsjahr 2010 maßgeblichen Obergrenze für Verpflichtungs mittel bei der Teilrubrik 1b ein Spielraum von 11 Mio. EUR, der sich durch den rückläufigen Bedarf an technischer Hilfe ergibt und ebenfalls genutzt werden kann. Zahlungs mittel Was Zahlungs mittel anbelangt, so muss gemäß Nummer 23 Absatz 4 IIV bei jeder Änderung die Aufrechterhaltung eines geordneten Verhältnisses zwischen Verpflichtungen und Zahlungen gewährleistet werden. Die jährlichen Obergrenzen für Zahlungsmittel müssen folglich auf der Grundlage der Zahlungsprofile, die für die zusätzlichen Verpflichtungen bei der Teilrubrik 1a vorgesehen sind, sowie auf der Grundlage der Verringerung der Zahlungen, die der Verringerung der Verpflichtungsmittel bei den Rubriken 1b, 2 und 5 in den Jahren 2009 und 2010 entsprechen, geändert werden. Übersicht und Fazit Die nachstehende Übersicht gibt Aufschluss über die vorgeschlagenen Änderungen der Obergrenzen für Verpflichtungsmittel und Zahlungsmittel des Finanzrahmens. Die Beträge sind in jeweiligen Preisen ausgewiesen: [pic] Die Änderung ist in Bezug auf die globalen Obergrenzen für Verpflichtungsmittel und Zahlungsmittel, die in jeweiligen Preisen ausgewiesen sind, insgesamt haushaltsneutral. Aus diesen Änderungen ergibt sich der nachstehende Finanzrahmen (die Beträge sind in jeweiligen Preisen ausgewiesen). Der förmliche Beschluss über die Änderung des Finanzrahmens muss sich auf die in der IIV enthaltene Referenztabelle beziehen, die in konstanten Preisen von 2004 erstellt ist. Die in jeweiligen Werten ausgedrückten Beträge sind also in Beträge zu Preisen von 2004 auf der Grundlage eines festen Deflators von jährlich 2 % entsprechend der Nummer 16 der IIV umzurechnen. [pic] Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4], insbesondere auf die Nummern 21, 22 Absätze 1 und 2 und 23, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In der Konzertierungssitzung vom 19 November 2009 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Einigung über die Einzelheiten der Beschaffung zusätzlicher Mittel erzielt, damit im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms für die Modernisierung der Infrastruktur und die Förderung der Energiesolidarität Projekte im Energiebereich und das Breitband-Internet finanziert werden und die Maßnahmen zur Bewältigung der anlässlich der Halbzeitbewertung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 („Gesundheitscheck“) festgelegten „neuen Herausforderungen“. intensiviert werden können[5]. Die Finanzierung erfordert eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 gemäß den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung, damit die für 2010 maßgebliche Obergrenze für Verpflichtungsmittel bei der Teilrubrik 1a um 1 587 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen angehoben werden kann. (2) Die Anhebung der Obergrenze bei der Teilrubrik 1a wird vollständig ausgeglichen, da die Obergrenze für Verpflichtungsmittel bei den Rubriken 1b, 2 und 5 für die Jahre 2009 und 2010 um insgesamt 1 587 Mio. EUR gesenkt wird. (3) Um ein geordnetes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, werden die jährlichen Obergrenzen für Zahlungsmittel angepasst. Diese Anpassung ist haushaltsneutral. (4) Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung ist also entsprechend zu ändern[6]- BESCHLIESSEN: Einziger Artikel Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt. Brüssel, den Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der Präsident ANHANG [pic] [1] KOM(2008) 859 endg./2. [2] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [3] ABl. L 132 vom 29.5.2009, S. 8. [4] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [5] KOM(2008) 800, KOM(2008) 859, KOM(2009) 171, und ABl. L 132 vom 29.5.2009, S. 8. [6] Zu diesem Zweck werden die aus der genannten Vereinbarung resultierenden Beträge in Beträge zu Preisen von 2004 umgerechnet.